Studienberechtigungsprüfung Zulassung

Studienberechtigungsprüfung
Zulassung:
Zur Studienberechtigungsprüfung sind Personen zuzulassen, die die Zulassung zu einem Studium an
einer Pädagogischen Hochschule anstreben und
1. das 22. Lebensjahr vollendet haben und eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen
Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die
angestrebte Ausbildung nachweisen oder
2. das 20. Lebensjahr vollendet haben und eine Lehrabschlussprüfung gemäß dem
Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969, eine mittlere Schule oder eine nach Umfang und
Anforderungen gleichwertige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und eine insgesamt
vierjährige Ausbildungsdauer (allenfalls durch Absolvierung eines weiteren Bildungsganges) erreicht
haben.
Gleiches gilt für Studierende für Lehrämter im Bereich der Berufsbildung, die gemäß § 51 Abs. 1
zweiter Satz des Hochschulgesetzes 2005 bis zum Erlangen von 120 ECTS-Credits die allgemeine
Universitätsreife nachzuweisen haben.
Antrag – Anrechnung – Dokumente für die Zulassung:
Mit dem Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung sind folgende
Dokumente/Unterlagen jeweils in Original und Kopie einzureichen:
•
•
•
•
•
•
Lebenslauf (vollständig mit Foto, Datum und Unterschrift)
Geburtsurkunde (Geburtsnachweis)
Staatsbürgerschaftsnachweis
Reisepass
Abschlusszeugnisse über die gesamte Schulausbildung
Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse, Bestätigungen (wenn vorhanden)
Sie können die gesamten Dokumente per Post (eingeschrieben) an
Pädagogische Hochschule Vorarlberg
Studienabteilung – Leitung
zH Andreas Frick
Liechtensteinerstr. 33-37
6800 Feldkirch
senden, und/oder einen Termin vereinbaren (per E-Mail: [email protected] oder
telefonisch unter 05522/31199-400), an welchem Sie die gesamten Unterlagen zu einem
persönlichen Gespräch mitbringen.
Sollten Sie sich Teilprüfungen aus bereits positiv abgelegten Studienberechtigungs- oder
Reifeprüfungen anrechnen lassen wollen, so können Sie dies über Antrag ausgefüllt miteinreichen.
Angebot der Studiengänge an der PH Vorarlberg
Lehramt
positiv abzulegen sind
Volksschule
Deutsch (Aufsatz)
Englisch 1
Mathematik 1
Geschichte 2
Wahlfach: Pädagogik
Deutsch (Aufsatz)
Philologische Grundlagen
Englisch 1
Wahlfach: Pädagogik
Wahlfach: wird von PH festgelegt
Deutsch (Aufsatz)
Mathematik 3
Darstellende Geometrie
Wahlfach: Pädagogik
Wahlfach: wird von PH festgelegt
Deutsch (Aufsatz)
Philologische Grundlagen
Englisch 2
Wahlfach: Pädagogik
Wahlfach: wird von PH festgelegt
Deutsch (Aufsatz)
Englisch 1
Mathematik 1
Wahlfach: Pädagogik
Wahlfach: Anerkennungsmöglichkeit
aufgrund beruflicher Vorbildung z.B.
Meisterprüfung – DIENSTVERTRAG!
Neue Mittelschule - Erstfach Deutsch
Neue Mittelschule – Erstfach Mathematik
Neue Mittelschule – Erstfach Englisch
Berufsschulpädagogik *)
*) Achtung: Die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung „Berufsschulpädagogik“ erhalten Sie
an der Pädagogischen Hochschule Tirol (Pastorstraße 7, A - 6010 Innsbruck, Österreich Tel.: +43(0)512-59923; E-Mail: [email protected]; Homepage: www.ph-tirol.ac.at)
Die Entscheidung über eine Zulassung (und eventuelle Anerkennung von Prüfungen) oder NichtZulassung ergeht per Bescheid innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung an Ihre
Postadresse.
Die Teilprüfungen können in Vorarlberg am
Zentrum für Fernstudien, Belruptstraße 10, 6900 Bregenz
abgelegt werden. Jede positiv erledigte Teilprüfung ist der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg als
zulassende Stelle im Original vorzuweisen – die Studienberechtigungsprüfung gilt als abgeschlossen,
so alle 5 Teilprüfungen positiv erledigt sind. Das Studienberechtigungsprüfungszeugnis wird ebenso
von der PH Vorarlberg ausgestellt.
Über die Anmeldung, die Dauer und die Kosten der Studienberechtigungsprüfung am Zentrum für
Fernstudien können Sie sich unter
http://www.fernstudien.at/content/e124318/e165067/e165096
näher informieren.
Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Zeugnis nur zum Studium des von Ihnen gewählten Studienganges
berechtigt (siehe Angebot).
Damit haben Sie das erste Kriterium – nämlich die allgemeine Hochschulreife – zur Zulassung zum
Bachelorstudium erreicht. Dieses Zeugnis sollte jeweils bis spätestens Mitte Oktober (Ende der
Inskriptionsfrist an der PH Vorarlberg) eingereicht werden. Wiederholungsprüfungen, die nach
diesem Termin stattfinden, hindern eine ordentliche Inskription.
Das zweite zu erfüllende Kriterium ist die persönliche und fachliche Eignung für das
Lehramtsstudium. Mehr dazu und zum Bachelorstudium finden Sie auf unserer Homepage unter:
Information zur Eignungsfeststellung: http://www.ph-vorarlberg.ac.at/index.php?id=332
Information zum Bachelorstudium: http://www.ph-vorarlberg.ac.at/index.php?id=bachelor