Studienberechtigungsprüfung Zulassung: Zur Studienberechtigungsprüfung sind Personen zuzulassen, die die Zulassung zu einem Studium an einer Pädagogischen Hochschule anstreben und 1. das 22. Lebensjahr vollendet haben und eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte Ausbildung nachweisen oder 2. das 20. Lebensjahr vollendet haben und eine Lehrabschlussprüfung gemäß dem Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969, eine mittlere Schule oder eine nach Umfang und Anforderungen gleichwertige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und eine insgesamt vierjährige Ausbildungsdauer (allenfalls durch Absolvierung eines weiteren Bildungsganges) erreicht haben. Gleiches gilt für Studierende für Lehrämter im Bereich der Berufsbildung, die gemäß § 51 Abs. 1 zweiter Satz des Hochschulgesetzes 2005 bis zum Erlangen von 120 ECTS-Credits die allgemeine Universitätsreife nachzuweisen haben. Antrag – Anrechnung – Dokumente für die Zulassung: Mit dem Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung sind folgende Dokumente/Unterlagen jeweils in Original und Kopie einzureichen: • • • • • • Lebenslauf (vollständig mit Foto, Datum und Unterschrift) Geburtsurkunde (Geburtsnachweis) Staatsbürgerschaftsnachweis Reisepass Abschlusszeugnisse über die gesamte Schulausbildung Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse, Bestätigungen (wenn vorhanden) Sie können die gesamten Dokumente per Post (eingeschrieben) an Pädagogische Hochschule Vorarlberg Studienabteilung – Leitung zH Andreas Frick Liechtensteinerstr. 33-37 6800 Feldkirch senden, und/oder einen Termin vereinbaren (per E-Mail: [email protected] oder telefonisch unter 05522/31199-400), an welchem Sie die gesamten Unterlagen zu einem persönlichen Gespräch mitbringen. Sollten Sie sich Teilprüfungen aus bereits positiv abgelegten Studienberechtigungs- oder Reifeprüfungen anrechnen lassen wollen, so können Sie dies über Antrag ausgefüllt miteinreichen. Angebot der Studiengänge an der PH Vorarlberg Lehramt positiv abzulegen sind Volksschule Deutsch (Aufsatz) Englisch 1 Mathematik 1 Geschichte 2 Wahlfach: Pädagogik Deutsch (Aufsatz) Philologische Grundlagen Englisch 1 Wahlfach: Pädagogik Wahlfach: wird von PH festgelegt Deutsch (Aufsatz) Mathematik 3 Darstellende Geometrie Wahlfach: Pädagogik Wahlfach: wird von PH festgelegt Deutsch (Aufsatz) Philologische Grundlagen Englisch 2 Wahlfach: Pädagogik Wahlfach: wird von PH festgelegt Deutsch (Aufsatz) Englisch 1 Mathematik 1 Wahlfach: Pädagogik Wahlfach: Anerkennungsmöglichkeit aufgrund beruflicher Vorbildung z.B. Meisterprüfung – DIENSTVERTRAG! Neue Mittelschule - Erstfach Deutsch Neue Mittelschule – Erstfach Mathematik Neue Mittelschule – Erstfach Englisch Berufsschulpädagogik *) *) Achtung: Die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung „Berufsschulpädagogik“ erhalten Sie an der Pädagogischen Hochschule Tirol (Pastorstraße 7, A - 6010 Innsbruck, Österreich Tel.: +43(0)512-59923; E-Mail: [email protected]; Homepage: www.ph-tirol.ac.at) Die Entscheidung über eine Zulassung (und eventuelle Anerkennung von Prüfungen) oder NichtZulassung ergeht per Bescheid innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung an Ihre Postadresse. Die Teilprüfungen können in Vorarlberg am Zentrum für Fernstudien, Belruptstraße 10, 6900 Bregenz abgelegt werden. Jede positiv erledigte Teilprüfung ist der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg als zulassende Stelle im Original vorzuweisen – die Studienberechtigungsprüfung gilt als abgeschlossen, so alle 5 Teilprüfungen positiv erledigt sind. Das Studienberechtigungsprüfungszeugnis wird ebenso von der PH Vorarlberg ausgestellt. Über die Anmeldung, die Dauer und die Kosten der Studienberechtigungsprüfung am Zentrum für Fernstudien können Sie sich unter http://www.fernstudien.at/content/e124318/e165067/e165096 näher informieren. Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Zeugnis nur zum Studium des von Ihnen gewählten Studienganges berechtigt (siehe Angebot). Damit haben Sie das erste Kriterium – nämlich die allgemeine Hochschulreife – zur Zulassung zum Bachelorstudium erreicht. Dieses Zeugnis sollte jeweils bis spätestens Mitte Oktober (Ende der Inskriptionsfrist an der PH Vorarlberg) eingereicht werden. Wiederholungsprüfungen, die nach diesem Termin stattfinden, hindern eine ordentliche Inskription. Das zweite zu erfüllende Kriterium ist die persönliche und fachliche Eignung für das Lehramtsstudium. Mehr dazu und zum Bachelorstudium finden Sie auf unserer Homepage unter: Information zur Eignungsfeststellung: http://www.ph-vorarlberg.ac.at/index.php?id=332 Information zum Bachelorstudium: http://www.ph-vorarlberg.ac.at/index.php?id=bachelor
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