Rahmenvertrag - Die Vivable Pflegeagentur

Rahmenvertrag über die Vermittlung von
freiberuflichen Pflegekräften
zwischen
Vivable GbR
Engelsdorfer Straße 396
04319 Leipzig
im folgenden “Vivable”
und
Name Vorname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Wohnort
Auftraggeber
Präambel
Zur flexiblen Gestaltung der Personalsituation des Auftraggebers werden freiberufliche
Pflegekräfte benötigt. Über die Vermittlung von freiberuflichen Pflegekräften an den Auftraggeber
wird der folgende Rahmenvertrag zwischen Auftraggeber und Vivable geschlossen.
Arbeitnehmerüberlassung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Rahmenvertrag bildet die
ausschließliche vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit. Andere, auch entgegenstehende
AGB, gelten als nicht vereinbart.
1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist ausschließlich Vermittlung von freiberuflichen Pflegekräften an den
Auftraggeber. Es findet keine Arbeitnehmerüberlassung statt.
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2. Vertragsschluss und Entstehung des Provisionsanspruchs
a) Zustandekommen eines Vertrags
Nachdem der Auftraggeber eine Vermittlungsanfrage gegenüber Vivable abgegeben hat,
unterbreitet Vivable in der Form eines Kostenvoranschlags ein Vertragsangebot an den
Auftraggeber. Dieses nimmt der Auftraggeber an, indem er der Vermittlung zu den im
Kostenvoranschlag angegebenen Konditionen zustimmt.
b) Kein Zustandekommen eines Vertrags
Vivable behält sich dabei vor, nach eigenem Ermessen kein Angebot zu unterbreiten, wodurch kein
Vertrag geschlossen wird. Der Auftraggeber wird auch in einem solchen Fall über darüber
informiert, dass ein Vertrag nicht geschlossen wurde.
c) Entstehung des Provisionsanspruchs für Vivable
Ist ein Vermittlungsvertrag gemäß Ziffer 2 a) wirksam geschlossen worden entsteht ein
Provisionsanspruch gemäß Ziffer 4 bei Dienstbeginn der vermittelten freiberuflichen Pflegekraft für
Vivable.
Der Auftraggeber informiert BE rechtzeitig vor Dienstantritt der vermittelten freiberuflichen
Pflegekraft über die Anzahl und Dauer der geplanten Dienste.
d) Ausschluss von Bindungswirkungen des Vertrags zwischen vermittelter
freiberuflicher Pflegekraft und Auftraggeber
Der Auftraggeber schließt im Anschluss an die Vermittlung mit der durch Vivable vermittelten
freiberuflichen Pflegekraft einen eigenständigen Vertrag. Aus diesem Vertrag zwischen
Auftraggeber und vermittelter freiberuflicher Pflegekraft resultieren keine Bindungswirkungen für
Vivable. Der Auftraggeber hat insbesondere keine Weisungsbefugnis gegenüber Vivable.
3. Laufzeit des Provisionsanspruchs
a) Laufzeitvereinbarung für Provisionsanspruch
je nach Dauer des eigenständigen Vertrags zwischen Auftraggeber und vermittelter freiberuflicher
Pflegekraft
b) Verlängerungsoption
Wenn ein Folgevertrag zwischen Auftraggeber und vermittelter freiberuflichen Pflegekraft
geschlossen wird, verlängert sich der Provisionsanspruch für Vivable um die Dauer des
Folgevertrags. Dies gilt auch bei mehreren aufeinander folgenden Folgeverträgen. Der
Auftraggeber informiert Vivable unverzüglich darüber.
4. Höhe des Provisionsanspruchs
Die Höhe der Provision für Vivable beträgt pro vermittelte Stunde, welche durch die vermittelte
freiberufliche Pflegekraft beim Auftraggeber erbracht wird, 3,00 EUR.
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Die Höhe des Provisionsanspruchs kann durch Vivable mit einer Frist von einem (1) Monat
angepasst werden. Dies wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.
Widerspricht der Auftraggeber einer solchen Anpassung innerhalb der Monatsfrist nicht, so wird
die neue Höhe des Provisionsanspruchs Vertragsbestandteil.
Wiederspricht der Auftraggeber innerhalb der Monatsfrist der neuen Höhe des
Provisionsanspruchs, kann er sich mit einer Frist von einem (1) Monat ab Zugang des
Wiederspruchs bei Vivable gegen die neue Höhe des Provisionsanspruchs vom Vertrag durch
Kündigung lösen.
5. Zahlung der Provision an Vivable
Die Provision wird auf Wunsch des Auftraggebers wöchentlich oder 14 tägig oder monatlich in
Rechnung gestellt und ist binnen zehn (10) Geschäftstagen nach Zugang der Rechnung beim
Auftraggeber zu begleichen.
Die Erstellung der Rechnung erfolgt durch die AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- und
Pflegeberufe AG, Am Wall 96 – 98 in 28195 Bremen.
6. Zahlungsverzug des Auftraggebers
Verzug des Auftraggebers beginnt mit dem Ablauf der zehn (10) Tagesfrist zur Zahlung der in
Rechnung gestellten Provision. Danach erhält der Auftraggeber eine erste Mahnung durch Vivable
mit welcher 10,- EUR Mahnkosten erhoben werden. Eine zweite Mahnung erfolgt bei erfolgloser
erster Mahnung eine (1) weitere Kalenderwoche später, wobei Mahnkosten in Höhe von 20,-EUR
erhoben werden. Wenn diese auch erfolglos bleibt, wird eine (1) Woche später ohne weitere
Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Im Falle von Zahlungsverzug werden weiterhin Verzugszinsen gemäß § 288 BGB erhoben.
7. Vertragsbeendigung
a) Ordentliche Kündigung des Rahmenvertrags
Jede der Vertragsparteien kann den Vertrag mit einer Frist von zehn (10) Geschäftstagen zum Ende
einer Kalenderwoche kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
b) außerordentliche Kündigung des Rahmenvertrags
Wenn eine Partei nicht binnen einer (1) Kalenderwoche der Aufforderung der anderen Partei
nachkommt, grobe Verstöße gegen die Vertragserfüllung abzustellen, so ist die beeinträchtigte
Partei berechtigt, nach Ablauf der Woche fristlos wegen wichtigem Grund zu kündigen. Dies ist
jedoch nur möglichen, wenn die Information über einen möglichen Verstoß der Vertragserfüllung
rechtzeitig der anderen Partei mitgeteilt wurde und die Wochenfrist gewährt wurde.
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c) Vorzeitige Auflösung des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und vermittelter
freiberuflicher Pflegekraft
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag mit der vermittelten freiberuflichen Pflegekraft vor Ablauf
der vereinbarten Beschäftigungszeit wegen Gründen, welche nicht durch Vivable zu vertreten sind,
so hat Vivable Anspruch auf eine Ausfallprovision in Höhe der Provision, welche bis zum Ende der
vereinbarten Beschäftigungszeit abgerechnet worden wäre.
Der Auftraggeber hat Vivable unverzüglich über eine solche Vertragsbeendigung zu informieren.
d) Ausfall der vermittelten freiberuflichen Pflegekraft
Soweit die vermittelte freiberufliche Pflegekraft nicht ihrer vertraglichen Verpflichtung für den
Auftraggeber tätig zu sein nachkommt, entfällt der Provisionsanspruch für Vivable.
Der Auftraggeber unterrichte Vivable darüber unverzüglich. Vivable ist bemüht nach erneuter
Beauftragung eine geeignete Ersatzpflegekraft zu vermitteln.
8. Pflichten des Auftraggebers
Im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten prüft der Auftraggeber eigenständig vor Beauftragung der
Pflegekraft, ob sämtliche notwendigen Qualifikationen der Pflegekraft vorliegen und den
gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Der Auftraggeber prüft bei Dienstantritt der vermittelten freiberuflichen Pflegekraft, ob die von
ihm in Aussicht genommene Beschäftigung der vermittelten freiberuflichen Pflegekraft
sozialversicherungspflichtig ist. Vivable schließt jegliche Haftung oder anderweitige
Inanspruchnahme wegen Sozialversicherungsbeiträgen für die vermittelte freiberufliche
Pflegekraft aus.
9. Haftungsausschluss bei Qualifikation der Pflegekraft
Vivable weist darauf hin, dass eine Überprüfung der Qualifikationen der Pflegekraft im Rahmen
des Vermittlungsvertrags nicht möglich ist. Vivable übernimmt daher keine Haftung für die
Qualifikation und die Fähigkeiten der vermittelten freiberuflichen Pflegekraft.
Dies gilt auch für den Fall der unwahren oder unvollständigen Angaben durch die Pflegekraft bei
Abschluss ihres Vertrags mit dem Auftraggeber.
10. Datenschutz und Verschwiegenheit
a) Schutz von Personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden von Vivable unter Beachtung der
Datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich im Rahmen der zwischen Vivable und dem
Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet werden. Ohne
ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers werden solche Daten nicht an Dritte weiter gegeben.
Das Bundesdatenschutzgesetz findet Anwendung.
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b) Schutz vertraulicher Informationen
Weiterhin vereinbaren Vivable und der Auftraggeber über die einzelnen Vermittlungsverträge und
alle im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen
Verschwiegenheit zu bewahren.
Dies gilt nicht, soweit vertrauliche Informationen im Zusammenhang mit vertraglich geschuldeten
Tätigkeiten in Zusammenhang stehen oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegenüber
Behörden oder berechtigten Stellen offengelegt werden müssen. Im Falle der Bekanntgabe von
Informationen gegenüber Behörden oder berechtigten Stellen ist dies dem anderen
Vertragspartner mitzuteilen.
c) Verschwiegenheitsverpflichtung
Vivable und der Auftraggeber verpflichten sich, sämtlichen Personen, welche Zugang zu
vertraulichen Informationen haben, zur Verschwiegenheit darüber zu verpflichten.
d) Dauer der Verschwiegenheit
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt zeitlich unbegrenzt auch über die Dauer dieses
Vertrags hinaus.
11. Konkurrenzschutz
a)Vermittlungsprivileg von Vivable
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Abschluss des
Vertrags zwischen Auftraggeber und vermittelter freiberuflicher Pflegekraft keinen Vertrag mit
dieser Pflegekraft ohne Vermittlung durch Vivable zu schließen.
Der Auftraggeber unterlässt jegliche Weitervermittlung der Pflegekraft ohne Beteiligung von
Vivable.
b) Ausgleichszahlung an Vivable bei Zuwiderhandlung durch Auftraggeber
Bei Zuwiderhandlungen ist der Auftraggeber verpflichtet eine Ausgleichszahlung an Vivable zu
zahlen. Die Höhe der Ausgleichszahlung steht im billigen Ermessen von Vivable und ist gerichtlich
überprüfbar.
c) Dauer des Konkurrenzschutzes
Dies gilt auch zwölf (12) Monate nach Beendigung des Rahmenvertrags
12. Haftung von Vivable
Vivable haftet bei Sach- und Vermögensschäden ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
und bei Körperschäden für Vorsatz und leichte Fahrlässigkeit. Eine Haftung für nicht direkte
Schäden wird ausgeschlossen.
Vivable hafte nicht für den Erfolg der Vermittlungstätigkeit, insbesondere wenn der Vertrag
zwischen Pflegekraft und Auftraggeber nicht zustande kommt.
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Weiterhin hafte Vivable nicht, wenn sich die Tätigkeit der vermittelten freiberuflichen Pflegekraft
beim Auftraggeber als sozialversicherungspflichtig darstellt.
13. Vertragsänderung
Änderungen und Ergänzungen zu diesem Rahmenvertrag bedürfen der Schriftform. dies gilt auch
für das Abweichen von diesem Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort der Vermittlung ist Leipzig. Deutsches Recht wird angewendet und Leipzig als
Gerichtsstand vereinbart.
15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln ganz oder Teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der
Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame oder undurchführbare Klausel soll durch eine Klausel
ersetzt werden, welche der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel unter Berücksichtigen
des Vertragszwecks am nächsten kommt. Dies gilt auch für etwaige Lücken im Vertrag.
Datum Ort
Datum Ort
Für Vivable
Für Auftraggeber
Name, Funktion
Name, Funktion
Name, Funktion
Name, Funktion
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