Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

26. Februar 2016
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Cansu Özdemir (Die LINKE) vom 18.02.2016
und
Antwort des Senats
- Drucksache 21/3337 -
Betr.:
G 20-Gipfel in Hamburg
Über die Presse wurde bekannt, dass der nächste G 20-Gipfel an zwei Tagen im Juli 2017
in Hamburg stattfinden soll. Dazu werden mindestens 6000 Teilnehmer_innen sowie die
Regierungschefs von 19 Industrie- und Schwellenländern, darunter die USA und Russland,
erwartet.
Wir fragen den Senat:
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am 12. Februar 2016 im Rathaus ihre Entscheidung bekannt
gegeben, den G20-Gipfel 2017 in Hamburg abzuhalten. Die Bundesrepublik Deutschland ist 2017
Vorsitzland der Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer. Die oder der jeweilige
Staats- bzw. Regierungschef entscheidet über den Ort des Gipfeltreffens im eigenen Land.
Neben dem Treffen der Staats- und Regierungschefs finden weitere Treffen einiger Fachminister im
Vorsitzland statt – so der Arbeits- oder der Finanzminister.
An den G20-Gipfeln auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs nehmen neben den Vertretern
der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländern auch die Vertreter der Afrikanischen Union, der
asiatischen ASEAN-Staaten sowie der Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Direktor der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Chefs weiterer internationaler Organisationen sowie
Vertreter weiterer Staaten teil.
Zu den vielfältigen Fragestellungen, die im Einzelnen mit einer solchen Großveranstaltung verbunden
sind, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt, d.h. über ein Jahr vor der Ausrichtung des Gipfels und wenige
Tage nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Ausrichterstadt, erst wenige Festlegungen.
Daher sind viele der von den Fragestellern erbetenen Antworten zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht
verfügbar. Derzeit laufen Gespräche zwischen der Bundesregierung, die Ausrichter des Gipfels sein
wird, und den zuständigen Behörden (insbesondere der Senatskanzlei) der Freien und Hansestadt
Hamburg. Da der Hamburg-Gipfel 2017 der erste G20-Gipfel der Staats- und Regierungschefs auf
deutschem Boden sein wird, fehlt es an Vergleichswerten von früheren G20-Gipfeln.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1.
Wer genau - aus Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Parlament, Senat - war an der
Entscheidungsfindung zur Ausrichtung des G20-Gipfels in Hamburg 2017 beteiligt?
Die Festlegung des Tagungsorts für den G20-Gipfel liegt in der Kompetenz der Bundesregierung. Die
Bundeskanzlerin hat den Ersten Bürgermeister vor einigen Monaten gebeten, dass Hamburg
Gastgeberstadt für den G20-Gipfel sein möge. Der Erste Bürgermeister hat dieser Bitte entsprochen.
2.
War eine Beteiligung der Bürgerschaft an der Entscheidungsfindung zu irgendeinem
Zeitpunkt geplant?
2.a. Falls nein – warum nicht?
Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
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2.b Falls ja – wann und warum wurden diese Pläne aufgegeben?
Entfällt.
3.
Wer hat am Ende diese Entscheidung mit welcher Begründung/nach welchen Kriterien
getroffen?
Siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 1.
4.
In welcher Form und mit welchem Ergebnis hat ein Abstimmungsprozess zwischen den
Senatsmitgliedern von SPD und Grünen stattgefunden?
Der Senat erteilt aus grundsätzlichen Erwägungen über Angelegenheiten aus seinem internen
Beratungs- und Entscheidungsbereich, im Hinblick auf nicht abgeschlossene politische Prozesse
keine Auskunft.
5.
In welcher Weise, auf welchem Weg und an wen genau ist die getroffene Entscheidung
wann kommuniziert worden?
Die Bundeskanzlerin hat ihre Entscheidung am 12. Februar bei der Matthiae-Mahlzeit im Rahmen
ihrer Festrede bekannt gegeben.
6.
Hat sich der Hamburger Senat um die Ausrichtung des G 20-Gipfels aktiv beworben oder
ist er dazu angefragt worden?
5.a Sollte er angefragt worden sein, wann und von wem im Einzelnen?
5.b Sollte er sich aktiv beworben haben:
i. Wer traf wann die Entscheidung zur Bewerbung?
ii. Wer war an der Entscheidung über eine Bewerbung beteiligt?
iii. Welche Gründe für eine Bewerbung und welche dagegen wurden dabei
abgewogen? Bitte detailliert darstellen.
iv. Wann und bei wem wurde die Bewerbung offiziell eingereicht?
Siehe Antwort zu 1.
7.
Welche (wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen Effekte erhofft sich der Senat von
der Ausrichtung des G20-Gipfels?
Der Senat hat sich damit nicht befasst.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Mit welchen Kosten insgesamt und bezogen auf die einzelnen Bereiche (Sicherheit,
Verkehr, Unterbringung, Verpflegung, bauliche Veränderungen, Rahmenprogramm,
Werbung) rechnet der Senat? Bitte jeweils benennen und aufschlüsseln.
Wer im Einzelnen wird zu welchen Anteilen die Kosten, die mit der Organisation und
Ausrichtung des G 20-Gipfels entstehen, tragen?
Hat der Senat Zusagen auf Kostenbeteiligung vom Bund erhalten? Wenn ja, in welcher
Höhe bzw. mit welchem Anteil an den Gesamtkosten?
Werden die Steuerzahler_innen an den Kosten beteiligt? Wenn ja, in welcher Höhe bzw.
zu welchem prozentualen Anteil?
Aus welchen Haushaltstiteln will der Senat die durch die Freie und Hansestadt zu
begleichenden Kosten aufbringen?
Welche Umschichtungen oder Einsparungen werden dazu in diesem und/oder anderen
Haushaltstiteln über welchen Zeitraum notwendig werden?
Die Kosten und deren Verteilung werden Gegenstand der Gespräche zwischen den zuständigen
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Fachbehörden und der Bundesregierung sein. Da der Bund und die Freie und Hansestadt Hamburg
die überwiegenden Kosten für die Veranstaltung tragen werden, werden die dafür benötigten Mittel
aus dem Steueraufkommen von Bund und Ländern getragen werden. Die Einzelheiten der Kosten und
ihrer haushaltlichen Veranschlagung stehen noch nicht fest.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
14. Zu welchem Zeitpunkt plant der Senat, der Bevölkerung das Gesamtkonzept zur
Durchführung des G 20-Gipfels vorzustellen und in welchem Verfahren?
Damit hat sich der Senat bisher nicht befasst.
15. Mit welchen konkreten Einschränkungen im öffentlichen Raum müssen die
Hamburger_innen im Einzelnen voraussichtlich rechnen (bspw. Absperrungen,
Bannmeilen, Fahrverbote) und in welchem Zeitraum vor, während und nach dem Gipfel?
16. Mit welchen konkreten Einschränkungen im nichtöffentlichen Raum (bspw. als
Anwohner_innen am Tagungsort oder von Staatsgästen genutzten Verbindungsstraßen)
müssen die Hamburger_innen im Einzelnen voraussichtlich rechnen und in welchem
Zeitraum vor, während und nach dem Gipfel?
Siehe Vorbemerkung.
17. Werden der Senat und die anderen an der Durchführung des Gipfels beteiligten Stellen
bspw. des Bundes oder anderer Staaten die grundgesetzlich gesicherten Grundrechte
der Bürger_innen auf freie Meinungsäußerung und Protestveranstaltungen bzw.
Demonstrationen auch während des stattfindenden G 20-Gipfels uneingeschränkt, also
bspw. in Hör- und Sehweite der Gipfelteilnehmer_innen, absichern?
17.a Wenn ja, unter welchen Bedingungen bzw. mit welchen möglichen Einschränkungen
genau?
17.b Wenn nein: In welchem Umfang und mit welcher Begründung?
Siehe Vorbemerkung.
18. Ist eine frühzeitige Einbindung oder zumindest Information der Bürger_innen in sie
einschränkende Maßnahmen (Bauarbeiten, Absperrungen etc.) geplant? Wenn ja, in
welcher Form?
Ja. Über die Form haben die zuständigen Behörden noch nicht entschieden.
19. Welche in- und ausländischen Stellen werden an Erstellung und Durchführung des
Sicherheitskonzepts beteiligt werden?
20. Ist ein Einsatz der Bundeswehr wie beim G8-Gipfel in Heiligendamm Teil des
Sicherheitskonzepts?
21. Mit welchen Vollmachten, auf welcher Grundlage und mit welchen Begrenzungen werden
ausländische Sicherheitskräfte (bspw. Personenschutz, Geheimdienste) zum Einsatz
kommen?
Siehe Vorbemerkung. Konkrete Festlegungen zum Sicherheitskonzept gibt es noch nicht.
22. In welchem Abstimmungsprozess und unter Berücksichtigung welcher Kriterien im
Einzelnen wird der Tagungsort des G 20-Gipfels von wem genau ausgesucht und
festgelegt? Welche Tagungsorte zieht der Senat zurzeit in Betracht? In welchem
Zeitablauf findet die entsprechende Prüfung statt?
Die Bundesregierung ist Ausrichter des Gipfeltreffens. Innerhalb der Bundesregierung ist das
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Auswärtige Amt mit der Federführung für die organisatorischen Fragen betraut. Dazu gehört auch die
Auswahl des Tagungsortes.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
23. Welche weiteren Orte und Gebäude werden bspw. für Medienzentrum,
Sicherheitszentrale usw. benötigt bzw. genutzt werden?
24. Werden temporäre oder Neubauten errichtet werden?
19.a Wenn ja, welche und zu welchem Zweck?
19.b Gibt es Konzepte zur Nachnutzung?
25. Gibt es über den Tagungsort hinaus Örtlichkeiten, die im Rahmen des G 20-Gipfels durch
seine Teilnehmer_innen voraussichtlich frequentiert werden? Wenn ja, welche sind dies
und unter welchen Vorkehrungen im Einzelnen werden sie bereitgestellt?
Siehe Vorbemerkung.
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