Änderung der Satzung Der Vorstand der GWG legt dem Aufsichtsrat

 Änderung der Satzung
Der Vorstand der GWG legt dem Aufsichtsrat folgende Änderungen der Satzung vor, mit der
Bitte diese gemeinsam der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen:
1. Namensänderung
Der Name der Genossenschaft ändert sich in:
"Genthiner Wohnungsbaugenossenschaft eG"
2. Vorlage des Erbscheins
In § 9 S. 1 wird eingefügt nach „in dem der Erbfall eingetreten ist, gegen Vorlage
des Erbscheins“
3. Vorlage einer Vollmacht
In § 9 S. 2 wird eingefügt nach „Vertreter ausüben, der durch schriftliche Vollmacht
seine Vertretungsbefugnis nachzuweisen hat.“
4. Schriftlichkeit
In § 11 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 1 und Abs. 5 S. 3 wird „durch eingeschriebenen Brief“
gestrichen und dafür eingefügt „schriftlichen“. § 11 wird entsprechend redaktionell
angepasst.
5. Auseinandersetzungsguthaben
In § 12 Abs. 4 wird Abs. 5 angefügt, welcher lautet: „Der Vorstand kann auf Antrag
des Mitglieds die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens vorfristig
zulassen.“
6. Pflichtanteil
Ab § 17 Abs. 2 S. 2 wird gestrichen und wie folgt geändert „Je angefangene 10 m²
Wohnfläche ist ein weiterer Pflichtanteil zu zeichnen, der Pflichtanteil
gem. § 17 Abs. 2 S. 1 wird hierauf angerechnet. “
Erläuterung (wird nicht Satzungsbestandteil)
Alle am Tag der Eintragung dieser Satzung im Genossenschaftsregister bestehenden
Mitgliedschafts-verhältnisse die an ein aktuelles Dauernutzungsverhältnis gebunden
sind unterliegen einem Bestandsschutz. Etwaige aus der Satzungsänderung
entstehende Verpflichtungen zur Zeichnung weiterer Pflichtanteile entstehen erst mit
Abschluss eines neuen Dauernutzungsvertrages.
7. Stundung der Pflichtanteile
In § 17 Abs. 3 wird S. 4 eingefügt, welcher lautet „Der Vorstand kann auf Antrag
des Mitglieds, mit nachträglicher Genehmigung des Aufsichtsrates, bei einem
Härtefall die Einzahlung der Geschäftsanteile stunden.“
8. Altersgrenze
§ 24 Abs. 1 S. 4 wird wie folgt geändert „Als Altersgrenze wird die Vollendung des
75. Lebensjahr festgelegt.“
9. Härtefall
In § 28 wird Nr. p) angefügt, welcher lautet „die Grundsätze, wann ein Härtefall
gemäß § 17 Abs. 3 S. 4 vorliegt.“
10. Angehörige
In § 30 Abs. 1 S. 1 wird „weiteren nahen Angehörigen“ gestrichen und dafür eingefügt
„seine Verwandten bis zum dritten oder seinen Verschwägerten bis zum
zweiten Grad während des Bestehens der Ehe oder der eingetragenen
Lebenspartnerschaft oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht
vertretenen Person,“
11. Gebundenes Buch
In § 34 Abs. 5 S. 1 wird „in einem gebundenen Buch“ ersatzlos gestrichen.
12. Verlesung des Prüfberichtes
In § 35 Abs. 1 wird Nr. p) eingefügt, welche lautet „die Art und Weise der
Verlesung des Prüfberichts der gesetzlichen Prüfung“. Dafür wird
§ 35 Abs. 2 Nr. b) ersatzlos gestrichen. § 35 wird entsprechend redaktionell
angepasst.
13. Rechtstreit
In § 37 Abs. 2 wird Nr. f) eingefügt, welche lautet „laufende oder sich anbahnende
Rechtstreite der Genossenschaft davon betroffen sind.“
Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich durch die Mitglieder des Vorstandes.