Änderung der Satzung Der Vorstand der GWG legt dem Aufsichtsrat folgende Änderungen der Satzung vor, mit der Bitte diese gemeinsam der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen: 1. Namensänderung Der Name der Genossenschaft ändert sich in: "Genthiner Wohnungsbaugenossenschaft eG" 2. Vorlage des Erbscheins In § 9 S. 1 wird eingefügt nach „in dem der Erbfall eingetreten ist, gegen Vorlage des Erbscheins“ 3. Vorlage einer Vollmacht In § 9 S. 2 wird eingefügt nach „Vertreter ausüben, der durch schriftliche Vollmacht seine Vertretungsbefugnis nachzuweisen hat.“ 4. Schriftlichkeit In § 11 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 1 und Abs. 5 S. 3 wird „durch eingeschriebenen Brief“ gestrichen und dafür eingefügt „schriftlichen“. § 11 wird entsprechend redaktionell angepasst. 5. Auseinandersetzungsguthaben In § 12 Abs. 4 wird Abs. 5 angefügt, welcher lautet: „Der Vorstand kann auf Antrag des Mitglieds die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens vorfristig zulassen.“ 6. Pflichtanteil Ab § 17 Abs. 2 S. 2 wird gestrichen und wie folgt geändert „Je angefangene 10 m² Wohnfläche ist ein weiterer Pflichtanteil zu zeichnen, der Pflichtanteil gem. § 17 Abs. 2 S. 1 wird hierauf angerechnet. “ Erläuterung (wird nicht Satzungsbestandteil) Alle am Tag der Eintragung dieser Satzung im Genossenschaftsregister bestehenden Mitgliedschafts-verhältnisse die an ein aktuelles Dauernutzungsverhältnis gebunden sind unterliegen einem Bestandsschutz. Etwaige aus der Satzungsänderung entstehende Verpflichtungen zur Zeichnung weiterer Pflichtanteile entstehen erst mit Abschluss eines neuen Dauernutzungsvertrages. 7. Stundung der Pflichtanteile In § 17 Abs. 3 wird S. 4 eingefügt, welcher lautet „Der Vorstand kann auf Antrag des Mitglieds, mit nachträglicher Genehmigung des Aufsichtsrates, bei einem Härtefall die Einzahlung der Geschäftsanteile stunden.“ 8. Altersgrenze § 24 Abs. 1 S. 4 wird wie folgt geändert „Als Altersgrenze wird die Vollendung des 75. Lebensjahr festgelegt.“ 9. Härtefall In § 28 wird Nr. p) angefügt, welcher lautet „die Grundsätze, wann ein Härtefall gemäß § 17 Abs. 3 S. 4 vorliegt.“ 10. Angehörige In § 30 Abs. 1 S. 1 wird „weiteren nahen Angehörigen“ gestrichen und dafür eingefügt „seine Verwandten bis zum dritten oder seinen Verschwägerten bis zum zweiten Grad während des Bestehens der Ehe oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person,“ 11. Gebundenes Buch In § 34 Abs. 5 S. 1 wird „in einem gebundenen Buch“ ersatzlos gestrichen. 12. Verlesung des Prüfberichtes In § 35 Abs. 1 wird Nr. p) eingefügt, welche lautet „die Art und Weise der Verlesung des Prüfberichts der gesetzlichen Prüfung“. Dafür wird § 35 Abs. 2 Nr. b) ersatzlos gestrichen. § 35 wird entsprechend redaktionell angepasst. 13. Rechtstreit In § 37 Abs. 2 wird Nr. f) eingefügt, welche lautet „laufende oder sich anbahnende Rechtstreite der Genossenschaft davon betroffen sind.“ Begründung: Die Begründung erfolgt mündlich durch die Mitglieder des Vorstandes.
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