Die Kirchgemeindeversammlung hat über die nachfolgenden Geschäfte wie folgt beschlossen: 1. Abnahme des Jahresberichtes 2014 2. Abnahme der Jahresrechnung 2014 Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 10. Juni 2015 liegt ab Freitag, 19. Juni 2015 im Gemeindehaus, Zentrale Dienste, und im Sekretariat der Evang.-ref. Kirchgemeinde zur Einsicht auf. Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Evang.-ref. Bezirkskirchenpflege Meilen, 8706 Meilen, erhoben werden. Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Evang.-ref. Bezirkskirchenpflege Meilen, 8706 Meilen, erhoben werden. Begehren um Berichtigung des Protokolls sind binnen der nämlichen Frist, vom Beginn der Auflage an gerechnet, bei der Evang.-ref. Bezirkskirchenpflege Meilen, 8706 Meilen, als Rekurs einzureichen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Beschwerde- und ProtokollberichtigungsRekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Meilen, 19. Juni 2015 Die Kirchenpflege
© Copyright 2024 ExpyDoc