„Flüchtlingskrise bewältigen“

Flüchtlingskrise
bewältigen
Beschluss des Landesparteitags
der CDU in Niedersachsen
am 5. September 2015
in Osnabrück
Mehr Niedersachsen!
BESCHLÜSSE LANDESPARTEITAG 2015
Flüchtlingskrise bewältigen
Gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und diffamierende Hetze gegen Flüchtlinge – für eine
sachliche und ehrliche Debatte in der Flüchtlingsfrage
Die CDU in Niedersachsen verurteilt Anschläge und Angriffe auf Asylbewerber und deren
Unterkünfte auf das Schärfste. In unserem Land ist kein Platz für Fremdenfeindlichkeit, Rassismus
und diffamierende Hetze gegen Flüchtlinge. Das schließt auch verbale Angriffe und hetzerische
Beiträge in sogenannten „Sozialen Netzwerken“ im Internet ein.
Die CDU in Niedersachsen erwartet von allen Christdemokraten Achtung und Respekt vor der
Menschenwürde und eine sachliche und ehrliche Auseinandersetzung mit dem Flüchtlingsthema
auch in den anstehenden Wahlkämpfen. Solidarität und Hilfe für die Schwachen gehören zu den
wichtigsten Werten einer christlich-sozialen Politik. Es geht darum, bedrohten Menschen Schutz zu
geben. Es gibt keine Toleranz gegenüber denen, die die Menschenwürde offen oder unterschwellig
in Frage stellen – und erst recht keine Zusammenarbeit mit ihnen.
Die CDU in Niedersachsen spricht allen ehrenamtlich engagierten Helfern in den Kommunen ihren
Dank für die großartige Unterstützung bei der Betreuung und Aufnahme von Flüchtlingen und
Asylbewerbern aus. Patenschaften, Sprachkurse, Begleitung bei Behördengängen und
Arztbesuchen sowie Geld- und Sachspenden bekunden die große Bereitschaft der meisten
Bürgerinnen und Bürger, ihren Beitrag zu leisten.
Noch ist nicht absehbar, welches Ausmaß die Flüchtlingsbewegung noch annehmen wird bzw.
welche Herausforderung dies auch für ein wohlhabendes Land wie Deutschland bedeutet und wo
dessen Belastungsgrenze liegt. Getragen von einer durchweg wohlwollenden Grundhaltung
unserer Bevölkerung erwarten wir von den Entscheidungsträgern aller Ebenen zeitnah
sachgerechte Maßnahmen. Die Art und Weise, wie wir diese Herausforderung bewältigen, ist eine
Reifeprüfung für unsere Demokratie.
Flüchtlingskrise bewältigen – Niedersachsen muss raus aus dem Notfallmodus
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Die jährlichen Zuwanderungszahlen übersteigen
inzwischen jedoch die Zahlen klassischer Einwanderungsländer. Damit die Zuwanderung gelingt
und von der deutschen Bevölkerung unterstützt wird, muss sie gesteuert erfolgen. Die von
manchen geforderte freie Zuwanderung und ein „Bleiberecht“ für alle lehnen die Mehrheit der
Menschen in Deutschland und die CDU in Niedersachsen ab.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Menschen, die in Deutschland und Niedersachsen Asyl
beantragen, stark gestiegen. Allein in diesem Jahr werden bis zu 800.000 Asylbewerber erwartet;
das bedeutet allein für Niedersachsen bis zu 80.000 Anträge.
Unsere Kommunen sind mit dieser Entwicklung aktuell überfordert. Ihnen fehlen Möglichkeiten,
auch finanzielle, die Unterbringung und Integration der Flüchtlinge angemessen zu gestalten.
Auch, weil das Land seiner Verantwortung nicht gerecht wird. Die rot-grüne Landesregierung zeigt
lieber mit dem Finger nach Berlin, als selber zu handeln. Asylbewerber müssen bereits in
Turnhallen und Zelten untergebracht werden. Das muss sich ändern. Zumal viele weitere
Menschen aus ihrer Heimat fliehen müssen, weil sie Angst um ihr Leben und das ihrer Familie
haben.
Die CDU in Niedersachsen bekennt sich eindeutig zum Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte
und Kriegsflüchtlinge. Deutschland ist verpflichtet, diesen Menschen Schutz zu gewähren. Auch
bei weiter stark ansteigenden Flüchtlingszahlen dürfen, werden und wollen wir als CDU diesen
Grundsatz nicht aufgeben. Trotz der aktuellen Ausnahmesituation darf zudem die
schnellstmögliche Integration der Menschen, die bei uns Asyl erhalten, nicht vergessen werden.
Ein Teil der Menschen, die bei uns Asyl beantragen, kommt jedoch allein aus wirtschaftlichen
Gründen. Tatsächliche Asylgründe liegen nach den Entscheidungen des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge nur in höchstens 40 Prozent der Verfahren vor. Ein Großteil der
Asylanträge wird aus wirtschaftlichen Gründen von Personen aus Staaten gestellt, in denen es
BESCHLÜSSE LANDESPARTEITAG 2015
weder Krieg noch Vertreibung gibt. Die für diese Personen aufgewendeten Mittel fehlen bei der
Betreuung und Integration der Kriegsflüchtlinge und politisch Verfolgten.
Um die Integration der Asylberechtigten zu verbessern, muss die Zahl der Asylanträge von
Personen aus Staaten, in denen keine Verfolgung oder Krieg stattfinden, deutlich verringert
werden. Geschieht dies nicht, sinkt auch die hohe Zustimmung in der Bevölkerung für die
Aufnahme von Flüchtlingen.
Neben den auf Bundes- und Europaebene notwendigen Maßnahmen ist auch in Niedersachsen
entschlossenes Handeln notwendig. Die rot-grüne Landesregierung hingegen ist nicht nur viel zur
langsam in ihrer Reaktion, sondern hat auch mit eigenen Entscheidungen die Flüchtlingssituation
eskalieren lassen. Die CDU erwartet von der Landesregierung daher auch die aktive Mitarbeit im
Bundesrat für klare, verlässliche und stringente Strukturen im deutschen Asylrecht statt Zaudern,
Zögern und Blockieren.
Niedersachsen braucht eine durchdachte und entschlossene Politik der Aufnahme und Integration
von Asylberechtigten. Angesichts der verschärften Situation sind aus Sicht der CDU in
Niedersachsen u. a. folgende Maßnahmen notwendig:
I. Künftig muss zwischen Antragsstellern mit niedrigen Aussichten auf die Gewährung von Asyl
und solchen mit guten Aussichten auf Asyl unterschieden werden.
In der aktuellen Ausnahmesituation sind umfassende Hilfen zur Integration nur bei den Personen
sinnvoll, die eine hohe Bleibeperspektive haben. Daher müssen aussichtslose Asylanträge
verhindert werden und ablehnende Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge konsequent umgesetzt werden.
Deutschland hat bereits ein liberales Zuwanderungsrecht. Es ermöglicht die Zuwanderung aus
wirtschaftlichen Gründen. Das Asylverfahren ist für diesen Personenkreis das falsche Verfahren.
II. Die CDU in Niedersachsen fordert für alle Asylbewerber:
1. Einen ressortübergreifenden Stab mit echten Entscheidungsbefugnissen zur schnellen
Schaffung von Unterbringungskapazitäten für Asylbewerber.
2. Die kurzfristige Schaffung von min. 15.000 Unterbringungsplätzen in den
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes.
3. Ein Landesflüchtlingswohnheimprogramm mit 50.000 Plätzen in den Kommunen
aufzulegen und zu finanzieren.
4. Das Land muss die Mittel des Bundes für die Asylbewerber zukünftig vollständig und ohne
zeitliche Verzögerung an die Kommunen weiterleiten. Gemeinsam mit den kommunalen
Spitzenverbänden entwickelt das Land ein Verfahren, in dem die Zeitverzögerung in der
Kostenerstattung deutlich reduziert wird.
5. Rückwirkend zum 1. Januar 2015 gewährt das Land Niedersachsen den Kommunen eine
Pauschalunterstützung von 10.000 Euro pro Flüchtling im Jahr. Nur eine adäquate
Finanzausstattung der niedersächsischen Kommunen verhindert, dass drastische
Einschnitte in die freiwilligen Leistungen quer durch die kommunale Aufgabenpalette dem
Thema Flüchtlingshilfe und Unterbringung angerechnet werden.
6. Zum 1. Januar 2016 wird Niedersachsen ein System entwickeln, sodass besonders
kostspielige Fallkonstellationen über den Festbetrag hinaus abgerechnet werden können.
7. Beim Sozialministerium eine zentrale Zuständigkeit für bau- und planungsrechtliche
Genehmigungsverfahren neuer Standorte der Landesaufnahmebehörde.
8. Eine Aussetzung aller unnötigen landesrechtlichen Hindernisse und Hemmnisse zur
Schaffung von Flüchtlingsunterkünften.
9. Dass genügend ausgebildete Entscheider die Asylverfahren verkürzen. Dazu gehört auch
die Abordnung von Beamten aus anderen Landesbehörden in die Landesaufnahmebehörde.
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10. Die Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen müssen so ausgelegt werden, dass die
Asylbewerber ihre Asylanträge dort stellen und auch vor einer Verteilung auf die
Kommunen darüber entschieden werden kann.
11. Sicherzustellen, dass tatsächlich alle Asylbewerber durch das Land registriert werden,
sofern dies durch die Dienststellen des Bundes nicht möglich ist.
12. Alle Asylbewerber werden bei ihrer Ankunft medizinisch untersucht. Menschen mit
schweren oder ansteckenden Krankheiten werden nicht auf die Kommunen verteilt. Über
andere medizinische Feststellungen werden die Kommunen im Voraus informiert.
13. Zur Sicherung des Kindeswohles sind regionale Kompetenzzentren für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge notwendig.
III. Die CDU in Niedersachsen fordert für Asylbewerber mit guten Aussichten auf Asyl:
1. Eine rechtzeitige Information der aufnehmenden Kommunen vier Wochen vor der
Zuweisung mit allen für die Unterbringung erforderlichen Daten und Informationen zur
Person
2. Integrationskurse in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Sprachkursen für alle
Altersgruppen zum Erwerb grundlegender Deutschkenntnisse müssen sofort beginnen.
3. Für ein flächendeckendes Programm zur Vermittlung grundlegender Deutschkenntnisse
sind die Kommunen und die Träger der Erwachsenenbildung einzubeziehen.
4. Es werden Integrationsverträge zwischen Land und Asylbewerbern nach zentraler
Erfassung mit der Verpflichtung beider Seiten geschlossen, alle Anstrengungen zu
übernehmen, um eine erfolgreiche Integration zu erreichen. Einerseits besteht ein
Anspruch für Asylbewerber auf Integrationsleistungen, aber andererseits auch die
Verpflichtung, diese gewissenhaft zu nutzen.
5. Die Flüchtlinge erhalten das Angebot, drei Monate in einem Integrationszentrum auf das
Leben in Niedersachsen vorbereitet zu werden. Bis zum Aufbau der notwendigen
Kapazitäten sollen Gutscheine für Integrationsmaßnahmen in den Kommunen vergeben
werden.
6. Die Klärung beruflicher Qualifikationen innerhalb von drei Monaten. Der
Integrationsvertrag enthält eine Qualifizierungsvereinbarung, wenn keine oder eine
unzureichende Qualifikation vorhanden ist.
7. Asylbewerber sollen durch eigene Arbeit ihren Lebensunterhalt bestreiten. Nach
festgestellter Berufsqualifikation wird für jeden arbeitsfähigen Asylbewerber ein
Eingliederungsplan in den Arbeitsmarkt erstellt. Ein fester Ansprechpartner (Berufslotse)
der Agentur für Arbeit begleitet den Einstieg in den Arbeitsmarkt.
8. In Abstimmung mit den Hochschulen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen sowie
der Bundesagentur für Arbeit werden Modelle entwickelt, wie im Ausland erworbene
Ausbildungs- und Studienleistungen ganz oder teilweise angerechnet werden können,
sodass Flüchtlinge ihre im Herkunftsland begonnene Ausbildung oder ihr Studium in
Niedersachsen fortsetzen und beenden können.
9. Das Land ist verantwortlich für das Gelingen der Integrationsmaßnahmen. Deshalb stellt
das Land allen Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten Personal
oder Stellen zum Aufbau einer Integrationsleitstelle zur Verfügung. Hier wird die
Umsetzung des Integrationsvertrages koordiniert.
10. Den deutlichen Ausbau der Maßnahmen zur Traumabewältigung von Flüchtlingen,
beispielsweise aus Syrien.
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IV. Die CDU in Niedersachsen fordert für eine niedersächsische Willkommenskultur:
1. Klare, verlässliche und stringente Verfahren für alle Beteiligten.
2. Eine Anerkennungskultur des Landes für das große Engagement der vielen Ehrenamtlichen
und der Kommunen durch echtes Interesse und Engagement vor Ort.
3. Die finanzielle Förderung dieses ehrenamtlichen Engagements in den Kommunen.
4. Ehrenamtliche im Bereich Asyl benötigen Koordinationsstellen und Fortbildungen.
V. Die CDU in Niedersachsen fordert für die Integration von Flüchtlingskindern in unseren
Schulen und Kindertagesstätten:
1. Eine bedarfsgerechte schulische Integration, die sich an der bisherigen Schullaufbahn bzw.
der Leistungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien orientiert.
2. In einem Sonderprogramm für Flüchtlingskinder an niedersächsischen Schulen konsequent
Sprachlernklassen einzurichten, wenn mindestens zehn Kinder oder Jugendliche mit hohem
Unterstützungsbedarf in der deutschen Sprache diese Schule besuchen, und dafür in
ausreichendem Maße zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung zu stellen. Das Ziel ist eine
bestmögliche und frühzeitige Integration in den Klassenverband der Regelklassen.
3. Ein verbessertes Unterstützungssystem für die Schulen mit z.B. Dolmetschern zur
Überwindung von Sprachbarrieren sowie einem weiteren Ausbau der schulischen
Sozialarbeit.
4. Eine verstärkte Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften im Bereich Deutsch als
Fremdsprache.
5. Eine Unterstützung bei der Anschaffung von integrationsgeeigneten Lehr- und
Lernmaterialien.
6. Eine verbesserte finanzielle Ausstattung, damit die dringend notwendigen
Fördermaßnahmen nicht wie bisher zu Lasten der allgemeinen Sprachförderung bzw. aller
anderen Schülerinnen und Schüler gehen.
7. Schulen und Kindertagesstätten werden für ehrenamtliche und bürgerschaftliche
Initiativen sowie für Patenschaftsprogramme geöffnet, die eine Unterstützung von
Flüchtlingskindern bei Integration oder Sprachförderung zum Ziel haben. Dabei werden die
Büros der niedersächsischen Bildungsregionen eng eingebunden.
8. Die Ressourcen für die Sprachförderung im frühkindlichen Bereich sind zu erhöhen und in
Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ein Programm zur Integration von
Flüchtlingskindern in Kindertagesstätten aufzulegen.
VI. Die CDU in Niedersachsen fordert für Asylbewerber mit niedrigen Aussichten auf Asyl:
1. Die Einstufung aller Länder des westlichen Balkans als sichere Herkunftsstaaten.
2. Die Unterbringung nicht schutzbedürftiger Flüchtlinge, beispielsweise aus Ländern des
westlichen Balkans und den sicheren Herkunftsstaaten, für das gesamte Verfahren in den
Einrichtungen des Landes Niedersachsen. Dort sollen das BAMF und die
Verwaltungsgerichte für einen zeitnahen Abschluss der Verfahren sorgen. Die
Antragsteller sollten dort bis zur Beendigung ihrer Verfahren untergebracht werden,
anstatt in den Kommunen.
3. Das Land Niedersachsen muss das Personal in den Verwaltungsgerichten aufstocken, um
eine zeitnahe Bearbeitung der Widersprüche zu gewährleisten und eine schnelle
Abschiebung bzw. Rückführung abgelehnter Antragsteller zu ermöglichen.
4. Sachleistungen statt Barleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz für Bewerber aus
sicheren Herkunftsländern und dem gesamten westlichen Balkan.
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5. Ein Beschäftigungsverbot für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten und dem
gesamten westlichen Balkan für die Dauer des gesamten Asylverfahrens.
6. Die intensive Beratung und Unterstützung in den Unterkünften zur freiwilligen Rückreise.
7. Die Zurücknahme landesrechtlicher Regelungen, die Abschiebungen unangemessen
erschweren und damit den unberechtigten Aufenthalt in Deutschland verlängern.
8. Die konsequente Rückführung abgelehnter Asylbewerber, wenn keine freiwillige Ausreise
erfolgt, und die Angleichung der niedersächsischen Erlasse zur Rückführung und der
Rückführungspraxis nach dem Beispiel Baden-Württembergs.
9. Den Ausbau der Kapazitäten zur Durchführung von Rückführungen.
10. Die Durchsetzung der Abschiebung auch beim Versuch der Verhinderung durch Dritte.
11. Die Beschleunigung der Verfahren der Härtefallkommission.
12. Die konsequente Anwendung des Grundsatzes nach § 1a Asylbewerberleistungsgesetz
wonach Personen, die sich der Rückführung entziehen, keine Leistungen mehr erhalten.
13. Die Verhängung von Wiedereinreisesperren für Asylbewerber aus sicheren
Herkunftsstaaten und dem westlichen Balkan nachdem ihr Antrag abgelehnt worden ist.
VII. Die CDU in Niedersachsen fordert ein Programm des Landes „Deine Chance in
Niedersachsen“:
1. Asylbewerber mit ungeklärter Herkunft und Identität und daher unsicherem
Aufenthaltsstatus müssen schnell Klarheit über ihre Zukunft in Niedersachsen erhalten.
2. Bei der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (z. B. Offenlegung der Identität und
Herkunft und das Bemühen, sich neue Identitätspapiere zu beschaffen; Straffreiheit; keine
Hinweise auf extremistische Bestrebungen; ausreichende Kenntnissen der deutschen
Sprache; abgeschlossene, europäischen Standards entsprechende Berufsausbildung oder
Studium oder der Nachweis eines Ausbildungsplatzes oder der Anstellung als Fachkraft)
sollen sie einen dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten.
3. Wir fordern vom Land eine gesetzliche Regelung für die Fälle, in denen der Nachweis und
die Offenlegung von Identität und Herkunft objektiv unmöglich sind, die aber die oben
genannten Voraussetzungen erfüllen.
4. Das Land muss die notwendigen Änderungen des Aufenthaltsgesetzes mithilfe einer
Bundesratsinitiative auf den Weg bringen.
VIII. Die CDU in Niedersachsen fordert für eine europäische Flüchtlings- und Asylpolitik:
1. Die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern, die Rettung von Schiffbrüchigen im
Mittelmeer, die Bekämpfung der Schleuserkriminalität und die Gewährleistung
menschenrechtlicher Standards im Rahmen von Asylverfahren sind eine
gesamteuropäische Aufgabe. Die Mitgliedstaaten und die europäischen Institutionen sind
gefordert, gemeinsam und solidarisch im Sinne der flüchtenden Menschen zu handeln.
2. Es ist bedauerlich, dass sich nicht alle Mitgliedstaaten verbindlich auf die Vorschläge der
Europäischen Kommission für einen temporären Verteilungsmechanismus nach Art. 78
Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie für ein
Ansiedlungsprogramm für Flüchtlinge aus Drittstaaten verständigen wollten. Der
Europäische Rat am 25./26. Juni 2015 konnte nur auf freiwilliger Basis eine Einigung auf die
Verteilung von 40.000 Menschen, die bereits in der EU leben, sowie weiteren 20.000
Flüchtlingen aus Bürgerkriegsgebieten erzielen. Damit dürfte die Hauptlast einmal mehr
von einigen wenigen, aufnahmebereiten Mitgliedstaaten getragen werden. Die
Europäische Kommission muss daher auch weiterhin daran arbeiten, das Dublin-System
mit dem Ziel einer fairen Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten
weiterzuentwickeln.
BESCHLÜSSE LANDESPARTEITAG 2015
3. Die Europäische Union ist gefordert, ihre Haushaltsprioritäten an die veränderte
weltpolitische Lage anzupassen. Angesichts der sich vervielfachenden Flüchtlings- und
Asylbewerberzahlen in Europa dürfen die betragsmäßig ohnehin geringen Leistungen der
Europäischen Union in den Bereichen legale und illegale Migration,
Rückkehr/Rückführung, Asyl, Grenzmanagement und Integration in der Haushaltperiode
2014-2020 nicht auf dem Niveau der Haushaltsperiode 2007-2013 stagnieren. Die
Verdreifachung der Mittel für die Missionen Triton und Poseidon zur Rettung
Schiffbrüchiger ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber auch hier darf bezweifelt
werden, ob die bereit gestellten Mittel für eine effektive, europäische Seenotrettung
ausreichen werden.
4. Die Europäische Union muss die Fluchtursachen durch eine verstärkte Kooperation mit den
afrikanischen Staaten besser bekämpfen. Dazu muss die europäische Entwicklungshilfe
stärker auf das Ziel ausgerichtet werden, die Lebensverhältnisse in den Herkunftsländern
zu verbessern. Schließlich muss sie die EU-Außengrenzen besser schützen, dabei aber eine
menschenwürdige Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gewährleisten.
Insbesondere völkerrechtswidrige „Push-Backs“ müssen durch die Europäischen
Institutionen unterbunden werden.