Todesermittlungsverfahren – Ausführungen zur PKS-Veröffentlichung der Polizeidirektion Wetterau für das Jahr 2015 Todesermittlungsverfahren Den perfekten Mord könnten sie nicht verüben – sagen Salvatore Murante und Oliver Nolte von der Regionalen Tatortgruppe (RTG). „Unsere Kollegen würden Spuren und Hinweise auf den Mord finden.“ Die beiden Kriminalbeamten gehören zu einer Art Spezialeinheit der Kriminalpolizei in Friedberg. Ihr Job ist die sogenannte Tatortaufnahme, also vor allem das Sichern von Spuren und die Übernahme erster Ermittlungen. Ein Teilbereich davon sind die Maßnahmen im Rahmen von Todesermittlungsverfahren. „Vereinfacht ausgedrückt heißt das, wir suchen nach der Spur oder dem Hinweis, der vielleicht auf ein Kapitaldelikt schließen lässt“, erklärt Kriminalhauptkommissar Oliver Nolte – er ist der Leiter der Regionalen Tatortgruppe. Für die Todesermittlungen ist bei der Polizeidirektion Wetterau grundsätzlich das Fachkommissariat 10 zuständig. Bei den ersten Ermittlungen und vor allem der Spurensicherung unterstützt das Kommissariat 32, wozu die Regionale Tatortgruppe zählt. Die Anzahl der Todesermittlungsverfahren hat in den letzten Jahren zugenommen, wie die folgende Statistik zeigt. Nicht gleich zu setzen ist diese Zahl aber mit einer Zunahme von Tötungsdelikten. Todesermittlungen werden immer dann eingeleitet, wenn Zweifel daran bestehen, ob ein Mensch auf natürliche Weise den Tod fand oder dieser von einem Dritten herbeigeführt wurde. Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Tötungsdeliktes wird aber nur dann eingeleitet, wenn sich bei diesen ersten Ermittlungen Anhaltspunkte für ein solches ergeben. 300 250 200 235 220 207 251 214 150 100 50 0 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl der Todesermittlungsverfahren der Kriminalpolizei Wetterau Sylvia Frech, Pressesprecherin D-61169 Friedberg, Grüner Weg 3 Tel.: 06031/601 (0)-150 Fax: 06031/601-151 E-Mail: [email protected] Internet: www.polizei.hessen.de/ppmh Todesermittlungsverfahren – Ausführungen zur PKS-Veröffentlichung der Polizeidirektion Wetterau für das Jahr 2015 Die Suche nach der kleinsten Spur Die Spur nach einem Tötungsdelikt suchen die Beamten inzwischen sehr oft – finden sie aber glücklicherweise selten. Über 250 Mal waren die Kriminalbeamten im Jahr 2015 unterwegs, um ein Verbrechen bei einem plötzlichen Todesfall auszuschließen. Eine Arbeit, die sehr zeitintensiv ist, aber in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird. Der Grund: Ganz bewusst vermeidet die Pressestelle der Polizei die Berichterstattung über Suizide aufgrund des Nachahmungseffektes, der feststellbar nach Berichterstattungen eintritt. Zudem stehen solche Berichte aus Pietätgründen nicht im Vordergrund. 52 Suizide, oder auch Freitode genannt, waren es im letzten Jahr in der Wetterau, bei denen die Polizei die Ermittlungen aufgenommen hat. Von Erhängen, über Erschießen bis zur Einnahme von Medikamenten wählten sieben Frauen und 45 Männer verschiedenste Methoden, um sich 2015 in der Wetterau das Leben zu nehmen. Doch es ist nicht nur der frei gewählte Tod, bei dem die Beamten ausschließen müssen, dass dieser nur von einem Mörder vorgetäuscht worden sein könnte, auch Unglücksfälle müssen detailliert untersucht werden – 17 waren es im Jahr 2015. Neben Arbeitsunfällen zählt dazu beispielsweise auch der Tod, den ein Mann in Wöllstadt fand. Beim morgendlichen Spaziergang im Juli traf ihn der Blitz. Jede Hilfe kam danach für den Mann zu spät. Todesermittlungen 200 150 100 50 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 natürliche Todesfälle Freitode Unglücksfälle Straftaten gegen das Leben Todesermittlungen in den letzten zehn Jahren Sylvia Frech, Pressesprecherin D-61169 Friedberg, Grüner Weg 3 Tel.: 06031/601 (0)-150 Fax: 06031/601-151 E-Mail: [email protected] Internet: www.polizei.hessen.de/ppmh Todesermittlungsverfahren – Ausführungen zur PKS-Veröffentlichung der Polizeidirektion Wetterau für das Jahr 2015 Das Hauptbetätigungsfeld lag in 2015 jedoch, wie in jedem Jahr, bei den Todesermittlungen im Bereich des natürlichen Todes. In der Hauptsache sind es Notärzte, die die Polizei verständigen. Sie informieren die Polizei, wenn bei einem Mensch nur noch der Tod festgestellt werden kann, aber nicht klar ist, warum er zu Tode kam. Dann wird von den Ärzten auf dem auszufüllenden Leichenschauschein zunächst ein nicht natürlicher / ungeklärter Tod angekreuzt. Die vor Ort zum Einsatz kommenden Beamten des Wechselschichtdienstes ziehen daraufhin die Kollegen der RTG hinzu. Sie sind speziell geschult und tragen eine hohe Verantwortung. Ihre Aufgabe ist es vor Ort zu prüfen, ob die verstorbene Person ohne fremde Einwirkung aufgrund erklärbarer innerer Ursachen zu Tode gekommen ist. Dazu zählt es, die Verschlussverhältnisse zu klären, vorhandene Spuren zu sichern und Zeugen zu befragen. Ein Schwerpunkt liegt auf der sogenannten Leichenschau. Manchmal gemeinsam mit einem Arzt entkleiden die Beamten der RTG den Leichnam komplett und nehmen ihn ganz genau in Augenschein. Neben äußeren Verletzungen werden vor allem die Leichenerscheinungen auf Stimmigkeit mit der Auffindesituation überprüft. Darüber hinaus muss bei der Leichenschau auch der Todeszeitpunkt bestimmt werden. Die Ausprägung der Leichenstarre kann dafür notwendige Hinweise liefern. Die Ermittlungen Neben den Ermittlungen am Fundort der Verstorbenen sind weitere Ermittlungen - beispielsweise zu Vorerkrankungen - erforderlich, um den Hinweis auf ein Verbrechen zu erlangen bzw. um ein solches auszuschließen. Der Leichnam gilt ab dem Zeitpunkt, in dem die Polizei eingeschaltet wird, als beschlagnahmt. Das bedeutet, dass keine Veränderungen durch Dritte an ihm vorgenommen werden dürfen. Finden die Beamten keinen Hinweis auf ein Verbrechen, so wird der Leichnam nach Entscheidung der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Bestattung freigegeben. Sollte nach den ersten Untersuchungen und Ermittlungen ein auch noch so leiser Verdacht bestehen, dass der Tod nicht aufgrund einer natürlichen Ursache eingetreten ist, so ordnet die Staatsanwaltschaft eine Obduktion an. Diese wird je nach örtlicher Zuständigkeit etwa ein bis zwei Tage nach dem Tod von der Gerichtsmedizin in Gießen oder Frankfurt durchgeführt. Sylvia Frech, Pressesprecherin D-61169 Friedberg, Grüner Weg 3 Tel.: 06031/601 (0)-150 Fax: 06031/601-151 E-Mail: [email protected] Internet: www.polizei.hessen.de/ppmh Todesermittlungsverfahren – Ausführungen zur PKS-Veröffentlichung der Polizeidirektion Wetterau für das Jahr 2015 Manchmal begleiten die Ermittler der Kriminalpolizei diese Obduktion, vor allem wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass eine Fremdeinwirkung zum Tod führte. Ebenso wird die Gerichtsmedizin in Einzelfällen direkt an den Auffindeort des Leichnams hinzugezogen, um dort bereits erste Untersuchungen durchzuführen. 35 Mal wurde eine Obduktion 2015 in der Wetterau durch die Staatsanwaltschaft veranlasst. Doch nicht nur Notärzte ziehen die Polizei zur Untersuchung der Todesumstände hinzu. In 14 Fällen wurden die Beamten 2015 durch Krematorien auf Verdachtspunkte aufmerksam gemacht. Vor der Verbrennung eines Leichnams findet dort immer eine zweite ärztliche Leichenschau statt, um kein potentielles Opfer eines Gewaltverbrechens einzuäschern. Bestehen dabei Zweifel an einem natürlichen Tod, werden die Ermittlungen aufgenommen. Ähnlich verhält es sich, wenn nach dem Tod in Alters- oder Pflegeheimen nicht sofort von einem natürlichen Tod ausgegangen werden kann, was im Jahr 2015 in der Wetterau 21 Mal der Fall war. In Krankenhäuser wurden die Beamten 34 Mal hinzugezogen. Schwierig gestalten sich die Ermittlungen der Kriminalbeamten vor allem dann, wenn Personen lange nach ihrer Einlieferung im Krankenhaus versterben. Ist beispielsweise jemand nach einem Treppensturz ins Krankenhaus gebracht worden und verstirbt an den erlittenen Verletzungen nach mehreren Wochen oder gar Monaten, so ist eine Rekonstruktion am Ort des Geschehens nur noch schwer möglich und damit auch die Klärung, ob es sich um einen Unfall oder ein gezieltes Stoßen eines Dritten handelte. Stürze sind eine Erscheinung, mit der die Ermittler regelmäßig zu tun haben. Treffend beschreibt Kriminaloberkommissar Salvatore Murante die dann vorherrschende Fragestellung: „Ist die Person gestürzt, weil sie gestorben ist – oder ist sie gestorben, weil sie gestürzt ist?“ Spuren und die Auffindesituation sind es auch hier, die den Kommissaren die richtigen Hinweise liefern. Vom Kopf aufs Papier Was im Krimi immer so einfach ist – hinkommen – ermitteln- fertig, ist in der Realität dann doch ganz anders. Alle Ermittlungen und Erkenntnisse müssen die Beamten auch dokumentieren. Und diese Akten sind am Ende nicht gerade dünn. Im Schnitt sechs bis neun Seiten umfasst alleine der Bericht, den die Ermittler zu ihren Feststellungen schreiben, wenn sich keine Hinweise auf ein Tötungsdelikt ergeben. Die Auffindesituation, der Auffindeort, die Leichenerscheinungen, die Bekleidung der Leiche – das alles und noch einiges mehr muss ganz detailliert beschrieben werden. „Als detailverliebt könnte man unsere Arbeit bezeichnet“, meint Nolte, „aber das muss sie auch sein, damit nichts vergessen geht.“ Hinzu kommt eine Mappe mit allen gefertigten Bildern – denn diese haben oft die größte Aussagekraft. Sylvia Frech, Pressesprecherin D-61169 Friedberg, Grüner Weg 3 Tel.: 06031/601 (0)-150 Fax: 06031/601-151 E-Mail: [email protected] Internet: www.polizei.hessen.de/ppmh Todesermittlungsverfahren – Ausführungen zur PKS-Veröffentlichung der Polizeidirektion Wetterau für das Jahr 2015 Regionale Unterschiede und der Einfluss des Wetters Gestorben wird immer – lautet eine Volksweisheit. Die können auch der Kriminaloberkommissar Murante und der Kriminalhauptkommissar Nolte unterschreiben. Trotz allem gibt es mal mehr und mal weniger Arbeit in diesem Bereich. Eine Hochphase erleben wir regelmäßig Anfang des Jahres. Zwischen Januar und März werden wir zu mehr Untersuchungen hinzugezogen – weshalb das so ist bleibt dabei für die beiden reine Spekulation. Den Anstieg an den ersten heißen Tagen im Jahr können sie sich hingegen besser erklären - der Kreislauf schwacher Personen ist dann eher überfordert. Die RTG ist für das gesamte Dienstgebiet der Polizeidirektion Wetterau zuständig. Regionale Unterschiede können die Beamten dabei durchaus feststellen. Unabhängig von der Einwohnerzahl werden sie deutlich öfter in den Städten zu Todesermittlungen hinzugezogen. Das hat aus ihrer Erfahrung verschiedene Gründe. „Der Tod bleibt in ländlichen Regionen nicht so lange unentdeckt, wie in eher anonymen Wohnvierteln der Stadt“, erklärt Nolte. „Auf dem Land achten die Leute noch mehr aufeinander, bemerken sofort wenn die Rollläden zu lange geschlossen sind oder die Zeitungen nicht aus dem Briefkasten geholt wurden“, ergänzt Murante. „Darüber hinaus haben die Personen im ländlichen Bereich eher noch einen Hausarzt, der hinzukommt und mit Kenntnis des Krankheitsbildes oft schnell ein Tötungsdelikt ausschließen kann.“ Statistik 29 Straftaten gegen das Leben verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik der Polizeidirektion Wetterau für das Jahr 2015, was eine deutliche Steigerung zu den Vorjahren darstellt. Im Jahr 2014 lag die Zahl der zu ermittelnden Fälle in diesem Bereich bei 16 Fällen. In drei Fällen stand der Straftatbestand des Mordes im Raum, zwölf Mal ermittelten die Beamten des Fachkommissariats wegen Totschlags, zwölf Mal wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und zweimal wegen Schwangerschaftsabbruch. Die Anzahl der Ermittlungsverfahren unterliegt regelmäßigen Schwankungen. Diese sind neben den Vorkommnissen in einem Jahr auch darauf zurückzuführen, dass bei unklaren Sachverhalten eher das höherrangige Delikt angenommen wird. Im Laufe der Ermittlungen kann dieses dann herabgestuft werden. Sylvia Frech, Pressesprecherin D-61169 Friedberg, Grüner Weg 3 Tel.: 06031/601 (0)-150 Fax: 06031/601-151 E-Mail: [email protected] Internet: www.polizei.hessen.de/ppmh Todesermittlungsverfahren – Ausführungen zur PKS-Veröffentlichung der Polizeidirektion Wetterau für das Jahr 2015 Straftaten gegen das Leben 29 23 21 16 17 20 11 22 12 9 8 8 11 20 28 20 15 12 9 8 6 Fälle geklärt Ein Beispiel ist der Fall eines Inhaftierten einer Justizvollzugsanstalt, der Anzeige wegen versuchten Mordes erstattete, da er das ihm ausgegebenen Essen für unzumutbar hielt und er seine Gesundheit und sein Leben dadurch gefährdet sah. Anhaltspunkte für sein Empfinden ergaben sich nicht, so dass eine Verlegung des Mannes in eine andere JVA erfolgte und das Verfahren eingestellt wurde. Wegen versuchten Mordes ermittelte die Polizei 2015, nachdem ein psychisch kranker 23-jähriger Frankfurter auf die Großmutter seiner Ex-Freundin mit einem Messer losgegangen war. Das Gericht verurteilte den Mann schließlich unter Anerkennung einer verminderten Schuldfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen versuchten Mordes, gefährlicher und einfacher Körperverletzung. Er wurde in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht und muss Schmerzensgeld an sein 64-jähriges Opfer zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Als dritten Mordfall weist die Statistik einen Fall aus, der sich bereits im Jahr 2014 ereignete. In einer Nacht im November wollte eine Zivilstreife der Polizei in Ober-Mörlen ein Fahrzeug mit vier mutmaßlichen Autodieben stoppen. Das Auto raste jedoch auf die Polizisten zu und schob den Polizeiwagen zur Seite. Daraufhin machten die Beamten von ihrer Schusswaffe Gebrauch und feuerten auf die Reifen des Fluchtwagens. Die Ermittlungen wegen des Zufahrens auf die Polizeibeamten liefen als versuchter Mord. Letztlich konnte dem Beschuldigten keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden. Die Bestrafung dieses Deliktes ging in die Gesamtstrafe der vorgeworfenen Delikte ein. Sylvia Frech, Pressesprecherin D-61169 Friedberg, Grüner Weg 3 Tel.: 06031/601 (0)-150 Fax: 06031/601-151 E-Mail: [email protected] Internet: www.polizei.hessen.de/ppmh Todesermittlungsverfahren – Ausführungen zur PKS-Veröffentlichung der Polizeidirektion Wetterau für das Jahr 2015 Manchmal liegen die Taten auch schon lange zurück. So hat die Kriminalpolizei beispielsweise 2015 in einem Fall des versuchten Totschlages die Ermittlungen aufgenommen, dessen Tatzeit bereits einige Jahre zurück liegt. Eine Frau gibt an von ihrem Mann mit einem Messer bedroht und verletzt worden zu sein. Ob sich dieser Vorwurf auch konkretisieren lässt, ist noch offen. Nicht als Tötungsdelikt, sondern als Unfallflucht mit Todesfolge wurde der Fall einer Vermissten bearbeitet, die erst einige Wochen nach ihrem Tod aufgefunden wurde. Wie sich im Laufe der Ermittlungen herausstellte, übersah ein 34-jähriger Mann aus Nidda die Frau, als diese am Straßenrand lief, und erfasste sie mit seinem Auto. Die Frau überlebte den Unfall nicht, der Mann und sein Beifahrer fuhren weiter und konnten erst nach umfangreichen Ermittlungen ausfindig gemacht werden. Da zunächst nicht klar war, woran die Frau verstorben war, hatte das Fachkommissariat die Ermittlungen übernommen. Auf Totschlag lauteten auch die Ermittlungen nach einem Vorfall in Butzbach im Oktober 2015. Einem 23-jährigen Butzbacher wird vorgeworfen, nach einem Streit einen 26-Jährigen angefahren und dadurch so schwer verletzt zu haben, dass er verstarb. Der Fall wurde inzwischen zur Anklage gebracht. Der Vorwurf lautet Totschlag, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Trunkenheitsfahrt. Konkret soll der Angeschuldigte am frühen Morgen des Tattages die Fußgängerzone in Butzbach befahren haben. Dort traf er auf den Geschädigten und dessen zwei Freunde, die ihm nicht sogleich Durchfahrt gewährten. Deshalb entfachte zunächst verbaler Streit. Danach setzte sich der Angeschuldigte wieder in sein Fahrzeug und fuhr unvermittelt auf den Geschädigten und dessen Begleiter zu. Der Geschädigte prallte mit dem PKW zusammen und wurde dabei tödlich verletzt. Der Angeschuldigte wies zum Tatzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von über zwei Promille auf und stand zudem unter dem Einfluss von Drogen. Ungeklärt war zunächst auch der Tod einer 54-jährigen Bad Nauheimerin. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf, nachdem die Frau beim Sturz von einem Balkon ums Leben kam. Zunächst war unklar, ob sie gestoßen wurde oder es sich um einen Unglücksfall handelte. Nach umfangreichen Ermittlungen gehen die Beamten jedoch von letzterem aus. Sylvia Frech, Pressesprecherin D-61169 Friedberg, Grüner Weg 3 Tel.: 06031/601 (0)-150 Fax: 06031/601-151 E-Mail: [email protected] Internet: www.polizei.hessen.de/ppmh Todesermittlungsverfahren – Ausführungen zur PKS-Veröffentlichung der Polizeidirektion Wetterau für das Jahr 2015 Belastung und die nötige Unterstützung Der Tod eines Menschen ist oft eine nicht zu unterschätzende Belastung für alle Beteiligten. Angehörige, wie Rettungskräfte, aber auch die Ermittler der Polizei sind davon betroffen. Als besonders belastend beschreiben die Ermittler Einsätze bei plötzlich verstorbenen Kindern (Plötzlicher Kindstod). Im Jahr 2015 gab es glücklicherweise keinen solchen Fall in der Wetterau. Die Ermittlungen nach dem Tod von Kollegen, die man vielleicht sogar noch persönlich kannte, sind darüber hinaus sehr tiefgreifende Ereignisse, die den Wortfluss der beiden Kommissare bei ihren Erzählungen ins Stocken kommen lassen. „Besonders wenn der Tod unerwartet kam, sind Angehörige oft tief betroffen. Wenn wir in dieser Betroffenheit Fragen stellen müssen, um unsere Arbeit zu erledigen, dann ist das auch für uns alles andere als leicht“, berichtet Murante. Doch die RTG kann glücklicherweise auf eine Einrichtung zurückgreifen, mit der die Zusammenarbeit in der Wetterau besonders gut funktioniert: Die Notfallseelsorge. Rund um die Uhr stehen ausgebildete Notfallseelsorger für die Beamten, Angehörigen und andere Betroffenen von besonders belastenden Ereignissen – wie dem Todesfall – als Ansprechpartner und Unterstützer zur Seite. Über die Rettungsleitstelle werden die ehrenamtlichen Helfer alarmiert und sind eine sehr geschätzte Hilfe bei den Polizisten. Sie sind auch dabei, wenn Angehörige über den Tod ihres Mitmenschen informiert werden. Innerhalb der Polizei gibt es zudem das Angebot der Personalberatung, an die sich die Kollegen wenden können, um mit den Belastungen zurechtzukommen. „Den Job schafft nicht jeder“, meint Murante. „Wir hatten auch schon Kollegen, die unsere Einheit schnell wieder verlassen haben, weil sie mit den vielen Toten einfach nicht klar kamen.“ Etwa fünf Leichen pro Monat untersucht jeder Mitarbeiter der RTG – das läppert sich zusammen. Im Jahr sind das schon 60 Fälle. „Die erfahrensten unserer Kollegen haben in ihrer Zeit bei uns schon 500 bis 600 Todesfälle untersucht. Dabei muss man sich darüber bewusst sein, dass irgendwann der Zeitpunkt kommen kann, an dem das Fass überläuft und eine erneute Todesermittlung einfach eine zu viel ist, “ ergänzt Oliver Nolte. Sylvia Frech, Pressesprecherin D-61169 Friedberg, Grüner Weg 3 Tel.: 06031/601 (0)-150 Fax: 06031/601-151 E-Mail: [email protected] Internet: www.polizei.hessen.de/ppmh Todesermittlungsverfahren – Ausführungen zur PKS-Veröffentlichung der Polizeidirektion Wetterau für das Jahr 2015 Am Ende ist den Beamten vor allem eines wichtig: „Es gibt diverse Hilfsmöglichkeiten, die in Anspruch genommen werden können, wenn der Gedanke an einen Suizid aufkommt. Nicht nur um Angehörigen und Einsatzkräften den oft unschönen Anblick des Verstorbenen und das Ertragen der Bürde dieses Todes zu ersparen, sollten Betroffene den Kontakt zu diesen suchen.“ Ein Beispiel ist die Telefonseelsorge: -- evangelischen Kirche: 0800 / 111 0 111 und -- katholischen Kirche: 0800 / 111 0 222 Diese ist rund um die Uhr kostenlos zu erreichen und bietet Menschen unabhängig von ihrer Konfession Hilfestellung. www.telefonseelsorge.de Sylvia Frech, Pressesprecherin D-61169 Friedberg, Grüner Weg 3 Tel.: 06031/601 (0)-150 Fax: 06031/601-151 E-Mail: [email protected] Internet: www.polizei.hessen.de/ppmh
© Copyright 2025 ExpyDoc