Todesermittlungsverfahren

Todesermittlungsverfahren – Ausführungen zur PKS-Veröffentlichung der Polizeidirektion
Wetterau für das Jahr 2015
Todesermittlungsverfahren
Den perfekten Mord könnten sie nicht verüben – sagen Salvatore Murante und Oliver Nolte von der
Regionalen Tatortgruppe (RTG). „Unsere Kollegen würden Spuren und Hinweise auf den Mord
finden.“ Die beiden Kriminalbeamten gehören zu einer Art Spezialeinheit der Kriminalpolizei in
Friedberg. Ihr Job ist die sogenannte Tatortaufnahme, also vor allem das Sichern von Spuren und die
Übernahme erster Ermittlungen. Ein Teilbereich davon sind die Maßnahmen im Rahmen von
Todesermittlungsverfahren. „Vereinfacht ausgedrückt heißt das, wir suchen nach der Spur oder dem
Hinweis, der vielleicht auf ein Kapitaldelikt schließen lässt“, erklärt Kriminalhauptkommissar Oliver
Nolte – er ist der Leiter der Regionalen Tatortgruppe.
Für die Todesermittlungen ist bei der Polizeidirektion Wetterau grundsätzlich das Fachkommissariat
10 zuständig. Bei den ersten Ermittlungen und vor allem der Spurensicherung unterstützt das
Kommissariat 32, wozu die Regionale Tatortgruppe zählt.
Die Anzahl der Todesermittlungsverfahren hat in den letzten Jahren zugenommen, wie die folgende
Statistik zeigt. Nicht gleich zu setzen ist diese Zahl aber mit einer Zunahme von Tötungsdelikten.
Todesermittlungen werden immer dann eingeleitet, wenn Zweifel daran bestehen, ob ein Mensch
auf natürliche Weise den Tod fand oder dieser von einem Dritten herbeigeführt wurde. Ein
Ermittlungsverfahren wegen eines Tötungsdeliktes wird aber nur dann eingeleitet, wenn sich bei
diesen ersten Ermittlungen Anhaltspunkte für ein solches ergeben.
300
250
200
235
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251
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0
2011
2012
2013
2014
2015
Anzahl der Todesermittlungsverfahren der Kriminalpolizei Wetterau
Sylvia Frech, Pressesprecherin
D-61169 Friedberg, Grüner Weg 3
Tel.: 06031/601 (0)-150
Fax: 06031/601-151
E-Mail: [email protected]
Internet: www.polizei.hessen.de/ppmh
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Wetterau für das Jahr 2015
Die Suche nach der kleinsten Spur
Die Spur nach einem Tötungsdelikt suchen die Beamten inzwischen sehr oft – finden sie aber
glücklicherweise selten. Über 250 Mal waren die Kriminalbeamten im Jahr 2015 unterwegs, um ein
Verbrechen bei einem plötzlichen Todesfall auszuschließen. Eine Arbeit, die sehr zeitintensiv ist, aber
in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird. Der Grund: Ganz bewusst vermeidet die
Pressestelle der Polizei die Berichterstattung über Suizide aufgrund des Nachahmungseffektes, der
feststellbar nach Berichterstattungen eintritt. Zudem stehen solche Berichte aus Pietätgründen nicht
im Vordergrund. 52 Suizide, oder auch Freitode genannt, waren es im letzten Jahr in der Wetterau,
bei denen die Polizei die Ermittlungen aufgenommen hat. Von Erhängen, über Erschießen bis zur
Einnahme von Medikamenten wählten sieben Frauen und 45 Männer verschiedenste Methoden, um
sich 2015 in der Wetterau das Leben zu nehmen.
Doch es ist nicht nur der frei gewählte Tod, bei dem die Beamten ausschließen müssen, dass dieser
nur von einem Mörder vorgetäuscht worden sein könnte, auch Unglücksfälle müssen detailliert
untersucht werden – 17 waren es im Jahr 2015. Neben Arbeitsunfällen zählt dazu beispielsweise
auch der Tod, den ein Mann in Wöllstadt fand. Beim morgendlichen Spaziergang im Juli traf ihn der
Blitz. Jede Hilfe kam danach für den Mann zu spät.
Todesermittlungen
200
150
100
50
0
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
natürliche Todesfälle
Freitode
Unglücksfälle
Straftaten gegen das Leben
Todesermittlungen in den letzten zehn Jahren
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Das Hauptbetätigungsfeld lag in 2015 jedoch, wie in jedem Jahr, bei den Todesermittlungen im
Bereich des natürlichen Todes. In der Hauptsache sind es Notärzte, die die Polizei verständigen. Sie
informieren die Polizei, wenn bei einem Mensch nur noch der Tod festgestellt werden kann, aber
nicht klar ist, warum er zu Tode kam. Dann wird von den Ärzten auf dem auszufüllenden
Leichenschauschein zunächst ein nicht natürlicher / ungeklärter Tod angekreuzt. Die vor Ort zum
Einsatz kommenden Beamten des Wechselschichtdienstes ziehen daraufhin die Kollegen der RTG
hinzu. Sie sind speziell geschult und tragen eine hohe Verantwortung.
Ihre Aufgabe ist es vor Ort zu prüfen, ob die verstorbene Person ohne fremde Einwirkung aufgrund
erklärbarer innerer Ursachen zu Tode gekommen ist.
Dazu zählt es, die Verschlussverhältnisse zu klären, vorhandene Spuren zu sichern und Zeugen zu
befragen. Ein Schwerpunkt liegt auf der sogenannten Leichenschau. Manchmal gemeinsam mit
einem Arzt entkleiden die Beamten der RTG den Leichnam komplett und nehmen ihn ganz genau in
Augenschein. Neben äußeren Verletzungen werden vor allem die Leichenerscheinungen auf
Stimmigkeit mit der Auffindesituation überprüft. Darüber hinaus muss bei der Leichenschau auch der
Todeszeitpunkt bestimmt werden. Die Ausprägung der Leichenstarre kann dafür notwendige
Hinweise liefern.
Die Ermittlungen
Neben den Ermittlungen am Fundort der Verstorbenen sind weitere Ermittlungen - beispielsweise zu
Vorerkrankungen - erforderlich, um den Hinweis auf ein Verbrechen zu erlangen bzw. um ein solches
auszuschließen.
Der Leichnam gilt ab dem Zeitpunkt, in dem die Polizei eingeschaltet wird, als beschlagnahmt. Das
bedeutet, dass keine Veränderungen durch Dritte an ihm vorgenommen werden dürfen. Finden die
Beamten keinen Hinweis auf ein Verbrechen, so wird der Leichnam nach Entscheidung der
zuständigen Staatsanwaltschaft zur Bestattung freigegeben.
Sollte nach den ersten Untersuchungen und Ermittlungen ein auch noch so leiser Verdacht bestehen,
dass der Tod nicht aufgrund einer natürlichen Ursache eingetreten ist, so ordnet die
Staatsanwaltschaft eine Obduktion an. Diese wird je nach örtlicher Zuständigkeit etwa ein bis zwei
Tage nach dem Tod von der Gerichtsmedizin in Gießen oder Frankfurt durchgeführt.
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Manchmal begleiten die Ermittler der Kriminalpolizei diese Obduktion, vor allem wenn die
Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass eine Fremdeinwirkung zum Tod führte. Ebenso wird die
Gerichtsmedizin in Einzelfällen direkt an den Auffindeort des Leichnams hinzugezogen, um dort
bereits erste Untersuchungen durchzuführen. 35 Mal wurde eine Obduktion 2015 in der Wetterau
durch die Staatsanwaltschaft veranlasst.
Doch nicht nur Notärzte ziehen die Polizei zur Untersuchung der Todesumstände hinzu. In 14 Fällen
wurden die Beamten 2015 durch Krematorien auf Verdachtspunkte aufmerksam gemacht. Vor der
Verbrennung eines Leichnams findet dort immer eine zweite ärztliche Leichenschau statt, um kein
potentielles Opfer eines Gewaltverbrechens einzuäschern. Bestehen dabei Zweifel an einem
natürlichen Tod, werden die Ermittlungen aufgenommen.
Ähnlich verhält es sich, wenn nach dem Tod in Alters- oder Pflegeheimen nicht sofort von einem
natürlichen Tod ausgegangen werden kann, was im Jahr 2015 in der Wetterau 21 Mal der Fall war. In
Krankenhäuser wurden die Beamten 34 Mal hinzugezogen. Schwierig gestalten sich die Ermittlungen
der Kriminalbeamten vor allem dann, wenn Personen lange nach ihrer Einlieferung im Krankenhaus
versterben. Ist beispielsweise jemand nach einem Treppensturz ins Krankenhaus gebracht worden
und verstirbt an den erlittenen Verletzungen nach mehreren Wochen oder gar Monaten, so ist eine
Rekonstruktion am Ort des Geschehens nur noch schwer möglich und damit auch die Klärung, ob es
sich um einen Unfall oder ein gezieltes Stoßen eines Dritten handelte.
Stürze sind eine Erscheinung, mit der die Ermittler regelmäßig zu tun haben. Treffend beschreibt
Kriminaloberkommissar Salvatore Murante die dann vorherrschende Fragestellung: „Ist die Person
gestürzt, weil sie gestorben ist – oder ist sie gestorben, weil sie gestürzt ist?“ Spuren und die
Auffindesituation sind es auch hier, die den Kommissaren die richtigen Hinweise liefern.
Vom Kopf aufs Papier
Was im Krimi immer so einfach ist – hinkommen – ermitteln- fertig, ist in der Realität dann doch ganz
anders. Alle Ermittlungen und Erkenntnisse müssen die Beamten auch dokumentieren. Und diese
Akten sind am Ende nicht gerade dünn. Im Schnitt sechs bis neun Seiten umfasst alleine der Bericht,
den die Ermittler zu ihren Feststellungen schreiben, wenn sich keine Hinweise auf ein Tötungsdelikt
ergeben. Die Auffindesituation, der Auffindeort, die Leichenerscheinungen, die Bekleidung der Leiche
– das alles und noch einiges mehr muss ganz detailliert beschrieben werden. „Als detailverliebt
könnte man unsere Arbeit bezeichnet“, meint Nolte, „aber das muss sie auch sein, damit nichts
vergessen geht.“ Hinzu kommt eine Mappe mit allen gefertigten Bildern – denn diese haben oft die
größte Aussagekraft.
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Regionale Unterschiede und der Einfluss des Wetters
Gestorben wird immer – lautet eine Volksweisheit. Die können auch der Kriminaloberkommissar
Murante und der Kriminalhauptkommissar Nolte unterschreiben. Trotz allem gibt es mal mehr und
mal weniger Arbeit in diesem Bereich. Eine Hochphase erleben wir regelmäßig Anfang des Jahres.
Zwischen Januar und März werden wir zu mehr Untersuchungen hinzugezogen – weshalb das so ist
bleibt dabei für die beiden reine Spekulation. Den Anstieg an den ersten heißen Tagen im Jahr
können sie sich hingegen besser erklären - der Kreislauf schwacher Personen ist dann eher
überfordert.
Die RTG ist für das gesamte Dienstgebiet der Polizeidirektion Wetterau zuständig. Regionale
Unterschiede können die Beamten dabei durchaus feststellen. Unabhängig von der Einwohnerzahl
werden sie deutlich öfter in den Städten zu Todesermittlungen hinzugezogen. Das hat aus ihrer
Erfahrung verschiedene Gründe. „Der Tod bleibt in ländlichen Regionen nicht so lange unentdeckt,
wie in eher anonymen Wohnvierteln der Stadt“, erklärt Nolte. „Auf dem Land achten die Leute noch
mehr aufeinander, bemerken sofort wenn die Rollläden zu lange geschlossen sind oder die Zeitungen
nicht aus dem Briefkasten geholt wurden“, ergänzt Murante. „Darüber hinaus haben die Personen im
ländlichen Bereich eher noch einen Hausarzt, der hinzukommt und mit Kenntnis des Krankheitsbildes
oft schnell ein Tötungsdelikt ausschließen kann.“
Statistik
29 Straftaten gegen das Leben verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik der Polizeidirektion
Wetterau für das Jahr 2015, was eine deutliche Steigerung zu den Vorjahren darstellt. Im Jahr 2014
lag die Zahl der zu ermittelnden Fälle in diesem Bereich bei 16 Fällen.
In drei Fällen stand der Straftatbestand des Mordes im Raum, zwölf Mal ermittelten die Beamten des
Fachkommissariats wegen Totschlags, zwölf Mal wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und
zweimal wegen Schwangerschaftsabbruch.
Die Anzahl der Ermittlungsverfahren unterliegt regelmäßigen Schwankungen. Diese sind neben den
Vorkommnissen in einem Jahr auch darauf zurückzuführen, dass bei unklaren Sachverhalten eher das
höherrangige Delikt angenommen wird. Im Laufe der Ermittlungen kann dieses dann herabgestuft
werden.
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Wetterau für das Jahr 2015
Straftaten gegen das Leben
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9
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Fälle
geklärt
Ein Beispiel ist der Fall eines Inhaftierten einer Justizvollzugsanstalt, der Anzeige wegen versuchten
Mordes erstattete, da er das ihm ausgegebenen Essen für unzumutbar hielt und er seine Gesundheit
und sein Leben dadurch gefährdet sah. Anhaltspunkte für sein Empfinden ergaben sich nicht, so dass
eine Verlegung des Mannes in eine andere JVA erfolgte und das Verfahren eingestellt wurde.
Wegen versuchten Mordes ermittelte die Polizei 2015, nachdem ein psychisch kranker 23-jähriger
Frankfurter auf die Großmutter seiner Ex-Freundin mit einem Messer losgegangen war. Das Gericht
verurteilte den Mann schließlich unter Anerkennung einer verminderten Schuldfähigkeit zu einer
Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen versuchten Mordes, gefährlicher und einfacher
Körperverletzung. Er wurde in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht und muss
Schmerzensgeld an sein 64-jähriges Opfer zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Als dritten Mordfall weist die Statistik einen Fall aus, der sich bereits im Jahr 2014 ereignete. In einer
Nacht im November wollte eine Zivilstreife der Polizei in Ober-Mörlen ein Fahrzeug mit vier
mutmaßlichen Autodieben stoppen. Das Auto raste jedoch auf die Polizisten zu und schob den
Polizeiwagen zur Seite. Daraufhin machten die Beamten von ihrer Schusswaffe Gebrauch und
feuerten auf die Reifen des Fluchtwagens. Die Ermittlungen wegen des Zufahrens auf die
Polizeibeamten liefen als versuchter Mord. Letztlich konnte dem Beschuldigten keine Tötungsabsicht
nachgewiesen werden. Die Bestrafung dieses Deliktes ging in die Gesamtstrafe der vorgeworfenen
Delikte ein.
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Wetterau für das Jahr 2015
Manchmal liegen die Taten auch schon lange zurück. So hat die Kriminalpolizei beispielsweise 2015 in
einem Fall des versuchten Totschlages die Ermittlungen aufgenommen, dessen Tatzeit bereits einige
Jahre zurück liegt. Eine Frau gibt an von ihrem Mann mit einem Messer bedroht und verletzt worden
zu sein. Ob sich dieser Vorwurf auch konkretisieren lässt, ist noch offen.
Nicht als Tötungsdelikt, sondern als Unfallflucht mit Todesfolge wurde der Fall einer Vermissten
bearbeitet, die erst einige Wochen nach ihrem Tod aufgefunden wurde. Wie sich im Laufe der
Ermittlungen herausstellte, übersah ein 34-jähriger Mann aus Nidda die Frau, als diese am
Straßenrand lief, und erfasste sie mit seinem Auto. Die Frau überlebte den Unfall nicht, der Mann
und sein Beifahrer fuhren weiter und konnten erst nach umfangreichen Ermittlungen ausfindig
gemacht werden. Da zunächst nicht klar war, woran die Frau verstorben war, hatte das
Fachkommissariat die Ermittlungen übernommen.
Auf Totschlag lauteten auch die Ermittlungen nach einem Vorfall in Butzbach im Oktober 2015.
Einem 23-jährigen Butzbacher wird vorgeworfen, nach einem Streit einen 26-Jährigen angefahren
und dadurch so schwer verletzt zu haben, dass er verstarb. Der Fall wurde inzwischen zur Anklage
gebracht. Der Vorwurf lautet Totschlag, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und
Trunkenheitsfahrt. Konkret soll der Angeschuldigte am frühen Morgen des Tattages die
Fußgängerzone in Butzbach befahren haben. Dort traf er auf den Geschädigten und dessen zwei
Freunde, die ihm nicht sogleich Durchfahrt gewährten. Deshalb entfachte zunächst verbaler Streit.
Danach setzte sich der Angeschuldigte wieder in sein Fahrzeug und fuhr unvermittelt auf den
Geschädigten und dessen Begleiter zu. Der Geschädigte prallte mit dem PKW zusammen und wurde
dabei tödlich verletzt. Der Angeschuldigte wies zum Tatzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von
über zwei Promille auf und stand zudem unter dem Einfluss von Drogen.
Ungeklärt war zunächst auch der Tod einer 54-jährigen Bad Nauheimerin. Die Polizei nahm die
Ermittlungen auf, nachdem die Frau beim Sturz von einem Balkon ums Leben kam. Zunächst war
unklar, ob sie gestoßen wurde oder es sich um einen Unglücksfall handelte. Nach umfangreichen
Ermittlungen gehen die Beamten jedoch von letzterem aus.
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Belastung und die nötige Unterstützung
Der Tod eines Menschen ist oft eine nicht zu unterschätzende Belastung für alle Beteiligten.
Angehörige, wie Rettungskräfte, aber auch die Ermittler der Polizei sind davon betroffen.
Als besonders belastend beschreiben die Ermittler Einsätze bei plötzlich verstorbenen Kindern
(Plötzlicher Kindstod). Im Jahr 2015 gab es glücklicherweise keinen solchen Fall in der Wetterau. Die
Ermittlungen nach dem Tod von Kollegen, die man vielleicht sogar noch persönlich kannte, sind
darüber hinaus sehr tiefgreifende Ereignisse, die den Wortfluss der beiden Kommissare bei ihren
Erzählungen ins Stocken kommen lassen.
„Besonders wenn der Tod unerwartet kam, sind Angehörige oft tief betroffen. Wenn wir in dieser
Betroffenheit Fragen stellen müssen, um unsere Arbeit zu erledigen, dann ist das auch für uns alles
andere als leicht“, berichtet Murante. Doch die RTG kann glücklicherweise auf eine Einrichtung
zurückgreifen, mit der die Zusammenarbeit in der Wetterau besonders gut funktioniert: Die
Notfallseelsorge. Rund um die Uhr stehen ausgebildete Notfallseelsorger für die Beamten,
Angehörigen und andere Betroffenen von besonders belastenden Ereignissen – wie dem Todesfall –
als Ansprechpartner und Unterstützer zur Seite. Über die Rettungsleitstelle werden die
ehrenamtlichen Helfer alarmiert und sind eine sehr geschätzte Hilfe bei den Polizisten. Sie sind auch
dabei, wenn Angehörige über den Tod ihres Mitmenschen informiert werden.
Innerhalb der Polizei gibt es zudem das Angebot der Personalberatung, an die sich die Kollegen
wenden können, um mit den Belastungen zurechtzukommen.
„Den Job schafft nicht jeder“, meint Murante. „Wir hatten auch schon Kollegen, die unsere Einheit
schnell wieder verlassen haben, weil sie mit den vielen Toten einfach nicht klar kamen.“ Etwa fünf
Leichen pro Monat untersucht jeder Mitarbeiter der RTG – das läppert sich zusammen. Im Jahr sind
das schon 60 Fälle. „Die erfahrensten unserer Kollegen haben in ihrer Zeit bei uns schon 500 bis 600
Todesfälle untersucht. Dabei muss man sich darüber bewusst sein, dass irgendwann der Zeitpunkt
kommen kann, an dem das Fass überläuft und eine erneute Todesermittlung einfach eine zu viel ist, “
ergänzt Oliver Nolte.
Sylvia Frech, Pressesprecherin
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Wetterau für das Jahr 2015
Am Ende ist den Beamten vor allem eines wichtig: „Es gibt diverse Hilfsmöglichkeiten, die in
Anspruch genommen werden können, wenn der Gedanke an einen Suizid aufkommt. Nicht nur um
Angehörigen und Einsatzkräften den oft unschönen Anblick des Verstorbenen und das Ertragen der
Bürde dieses Todes zu ersparen, sollten Betroffene den Kontakt zu diesen suchen.“
Ein Beispiel ist die Telefonseelsorge:
-- evangelischen Kirche: 0800 / 111 0 111 und
-- katholischen Kirche: 0800 / 111 0 222
Diese ist rund um die Uhr kostenlos zu erreichen und bietet Menschen unabhängig von ihrer
Konfession Hilfestellung. www.telefonseelsorge.de
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