Anmeldung für die Belehrung nach § 43

Anmeldung für die Belehrung
nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
So geht’s:
1. Anmeldeformular vor Ort ausfüllen und Termin vereinbaren
 Vorlage eines Personalausweises oder eines anderen Ausweisdokuments
 Vorlage eines Berechtigungs-Codes
2. Unterschrift der Bescheinigung ggf. durch einen Erziehungsberechtigten
3. Teilnahme an der Belehrung nach § 43 IfSG und persönliche Aushändigung der
Bescheinigung
Wichtig: Bei minderjährigen Personen ist die Unterschrift eines
Erziehungsberechtigten erforderlich. (siehe unten)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 IfSG muss zunächst eine schriftliche
Anmeldung erfolgen. Diese wird benötigt, um alle Unterlagen bis zum Belehrungstermin
vorzubereiten. Die Anmeldung ist wie folgt möglich:
Persönliche Anmeldung:
Diese ist immer zu den u. g. Öffnungszeiten in unserer Dienststelle Karmelitengasse 11,
86152 Augsburg möglich. Bitte halten Sie Ihren Personalausweis sowie einen
Berechtigungs-Code bereit. Bei der Anmeldung wird außerdem der Belehrungstermin
vereinbart. Belehrungen finden mindestens einmal wöchentlich statt und dauern ca. 6090 Minuten. Im Anschluss an die Belehrung wird die Bescheinigung ausgehändigt.
Bitte beachten:
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Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.
Nur bei Vorlage eines Berechtigungs-Codes kann auf die Gebühr von 14,- Euro
verzichtet werden.
Unterschriften bei minderjährigen Teilnehmern:
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Erklärung von einem Erziehungsberechtigten zu
unterschrieben. Die erziehungsberechtigte Person kann auf Wunsch als Begleitperson an
der Belehrung teilnehmen. Hierfür fallen keine Gebühren an. Die Bescheinigung kann
durch die Erziehungsberechtigten z. B. direkt bei der Anmeldung vor Ort oder im Vorfeld
zuhause unterschrieben werden. Wenn die Unterschrift zuhause erfolgt, müssen beide
Originale unterschrieben am Belehrungstermin im Gesundheitsamt der Stadt Augsburg
vorgelegt werden. Erst nach Unterschrift des Gesundheitsamtes besteht Gültigkeit.
Die Bescheinigung wird immer in doppelter Ausführung ausgestellt. Ein Original ist zum
Verbleib bei den Schülern und eines zum Verbleib in unserer Ablage bestimmt, damit bei
Bedarf ein Duplikat erstellt werden kann.
Gesundheitsamt der Stadt Augsburg
Karmelitengasse 11
86152 Augsburg
Tel. 0821/ 324-2064 oder -2070
Öffnungszeiten:
Montag – Mittwoch 7:30 Uhr – 16:30 Uhr
Donnerstag
7:30 Uhr – 17:30 Uhr
Freitag
7:30 Uhr – 12:00 Uhr
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Gesundheitsamt