Anmeldung für die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) So geht’s: 1. Anmeldeformular vor Ort ausfüllen und Termin vereinbaren Vorlage eines Personalausweises oder eines anderen Ausweisdokuments Vorlage eines Berechtigungs-Codes 2. Unterschrift der Bescheinigung ggf. durch einen Erziehungsberechtigten 3. Teilnahme an der Belehrung nach § 43 IfSG und persönliche Aushändigung der Bescheinigung Wichtig: Bei minderjährigen Personen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. (siehe unten) Sehr geehrte Damen und Herren, zur Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 IfSG muss zunächst eine schriftliche Anmeldung erfolgen. Diese wird benötigt, um alle Unterlagen bis zum Belehrungstermin vorzubereiten. Die Anmeldung ist wie folgt möglich: Persönliche Anmeldung: Diese ist immer zu den u. g. Öffnungszeiten in unserer Dienststelle Karmelitengasse 11, 86152 Augsburg möglich. Bitte halten Sie Ihren Personalausweis sowie einen Berechtigungs-Code bereit. Bei der Anmeldung wird außerdem der Belehrungstermin vereinbart. Belehrungen finden mindestens einmal wöchentlich statt und dauern ca. 6090 Minuten. Im Anschluss an die Belehrung wird die Bescheinigung ausgehändigt. Bitte beachten: Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich. Nur bei Vorlage eines Berechtigungs-Codes kann auf die Gebühr von 14,- Euro verzichtet werden. Unterschriften bei minderjährigen Teilnehmern: Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Erklärung von einem Erziehungsberechtigten zu unterschrieben. Die erziehungsberechtigte Person kann auf Wunsch als Begleitperson an der Belehrung teilnehmen. Hierfür fallen keine Gebühren an. Die Bescheinigung kann durch die Erziehungsberechtigten z. B. direkt bei der Anmeldung vor Ort oder im Vorfeld zuhause unterschrieben werden. Wenn die Unterschrift zuhause erfolgt, müssen beide Originale unterschrieben am Belehrungstermin im Gesundheitsamt der Stadt Augsburg vorgelegt werden. Erst nach Unterschrift des Gesundheitsamtes besteht Gültigkeit. Die Bescheinigung wird immer in doppelter Ausführung ausgestellt. Ein Original ist zum Verbleib bei den Schülern und eines zum Verbleib in unserer Ablage bestimmt, damit bei Bedarf ein Duplikat erstellt werden kann. Gesundheitsamt der Stadt Augsburg Karmelitengasse 11 86152 Augsburg Tel. 0821/ 324-2064 oder -2070 Öffnungszeiten: Montag – Mittwoch 7:30 Uhr – 16:30 Uhr Donnerstag 7:30 Uhr – 17:30 Uhr Freitag 7:30 Uhr – 12:00 Uhr Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Gesundheitsamt
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