1 Christa Möhler-Staat Referentin des SFBB 10. Juli 2015 Einführung in die Tagung Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, Sie an diesem schönen Tagungsort begrüßen zu können. Dank dafür an die Konrad- Adenauer- Stiftung. Herzlich willkommen, auch im Namen meiner weiteren Kooperationspartner und -partnerinnen. Das sind: die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, die Rechtsanwaltskammer Berlin, das Gemeinsame juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg und der Verein Zusammenwirken im Familienkonflikt. „8 Jahre interdisziplinäre Zusammenarbeit - Beschleunigtes Familienverfahren in Berlin, Weiterentwicklungserfordernisse und Qualifizierung der Verfahren, insbesondere bei (vermuteter) Kindeswohlgefährdung“ ist das Thema unserer heutigen Fachtagung. Seit über 8 Jahren richten wir in Berlin Fachtagungen für alle am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Akteure aus, jeweils zu besonderen Themenschwerpunkten im Bereich der Trennung- und Scheidungsverfahren. In diesem Kontext wurden die ersten Berliner Arbeitskreise gegründet. 9 lokale interdisziplinäre Arbeitskreise und 1 berlinweiter Koordinierungskreis stehen im fachlichen Austausch mit dem Ziel, im Interesse des Kindes in besonderer Weise zu kooperieren und rasche einvernehmliche Lösungen im Familienkonflikt zu erreichen. Dabei werden jeweils besondere Themenschwerpunkte und Herausforderungen in den Blick genommen. Mit der heutigen Veranstaltung wollen wir den Fokus, über die Trennungs- und Scheidungsverfahren hinaus, erweitern. Die diesjährige Fachtagung wird sich im 1. Teil mit einer Bestandsaufnahme dieser achtjährigen interdisziplinären Zusammenarbeit, Beschleunigtes Familienverfahren in 2 Berlin im Kontext Trennung und Scheidung, befassen. Das soll im Anschluss an meine Einführung im Rahmen eines Podiumsgespräches geschehen. Ich begrüße dazu meine Gesprächspartner/innen: Karin Delerue, Rechtsanwältin, Dr. Annika Hannemann, Verfahrensbeiständin, Frank Uhlemann, Psych. Sachverständiger, Christiane Abel, Familienrichterin, Uta von Pirani, Jugendamtsdirektorin Charlottenburg-Wilmersdorf, Thomas Haudel, Psychologe, EFB Friedrichshain-Kreuzberg. Im 2. Teil geht es um Weiterentwicklungserfordernisse und Qualifizierung der Verfahren nach § 1666 BGB bei (vermuteter) Kindeswohlgefährdung. In beiden Themenbereichen liegt die Herausforderung darin, das strukturell unterlegene Kind und sein Wohl im Blick zu behalten, bei vielfältigen Interessenslagen und oft großer Konfliktdynamik. Ein engagierter Familienrichter hat das einmal ganz einfach auf den Punkt gebracht, indem er vorschlug, alle Beteiligten mögen im Interesse des Kindes das „ABC des Familienrechts“ beachten: A- für Angst nehmen, B- für Beziehungen sichern und C- Chancen für ein gesundes Aufwachsen ermöglichen. Dieses im Ergebnis zu erreichen, ist aber nicht so einfach, schon gar nicht, wenn es um den Verdacht von Kindesvernachlässigung, Kindesmisshandlung u./o. sexuellen Missbrauch geht. Hierzu wurde in den letzten Jahren bundesweit und in Berlin viel getan, damit es für ein gefährdetes Kind nicht zum „Supergau“ kommt. Konkretisierende neue zivilrechtliche und jugendhilferechtliche Vorschriften zum Kinderschutz sind in Kraft getreten. In Berlin wurden standardisierte Verfahren und Indikatoren-gestützte Einschätzungshilfen entwickelt sowie Kooperationsvereinbarungen zwischen den Bereichen der Jugendhilfe, Gesundheitsdienste und Schule getroffen. Das sind für eine Qualitätssicherung im Kinderschutz notwendige Schritte. Wir wissen aus der Zusammenarbeit, wie wichtig es ist, eine gemeinsame Haltung, eine gemeinsame Sprache, ein frühzeitiges strukturiertes und transparentes Vorgehen zu sichern. Mit diesem Fachtag heute besteht die Gelegenheit, weitere hier vertretene Berufsgruppen und Bereiche in die Diskussion einzubeziehen und zu schauen, wie in den Verfahren nach § 1666 BGB mehr Klarheit und Handlungssicherheit erreicht werden kann. Dabei kommen wir nicht umhin, uns mit bundesweit diskutierten Schwachstellen und Kritik bei der Umsetzung der Qualitätsanforderungen zu befassen. Häufige Kritikpunkte sind: Das Kind bzw. die Kindeswohlgefährdung wird zu spät oder gar nicht wahrgenommen. Das Kind gerät im Hilfeprozess immer wieder aus dem Blick, weil sich die erwachsenen Akteure zu sehr miteinander beschäftigen. Die Kooperationen sind unzureichend. Verfassungsrechtlich sei das Elternrecht so stark, dass das Kind mit seinen Rechten nach wie vor unterlegen bleibe. Verfahren ziehen sich zu lange hin, kindliches Zeiterleben und kindliche Entwicklungsfenster werden zu wenig berücksichtigt. Die unzureichende personelle Situation in den Institutionen und speziell im ASD/RSD ist eine Schwierigkeit, die unbedingt zu beheben ist. Aber es gibt weitere Stolpersteine in der interdisziplinären Zusammenarbeit zum Kinderschutz. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJUF) hat in seinem Positionspapier der Ständigen Fachkonferenz 2, Familienrecht und Soziale Dienste im 3 Jugendamt, „Im Mittelpunkt und doch aus dem Blick? Das Kind im familiengerichtlichen Verfahren bei Kindeswohlgefährdung“ (https://www.dijuf.de/sfk-2.html) als Ursachen für Umsetzungsprobleme Aspekte benannt, die in den Referaten und in den sich am Nachmittag anschließenden Workshops unter die Lupe genommen werden sollen: Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechtspositionen der Eltern und Kinder Die Komplexität der normativen Grundlagen des Verfahrens Probleme bei der Sachverhaltsermittlung und bei der Einschätzung der Erziehungsfähigkeit und Veränderungsfähigkeit von Eltern Zu klären ist auch, inwieweit und mit welchen Besonderheiten das beschleunigte Familienverfahren mit den ihm zugrunde liegenden Verfahrensgrundsätzen und Haltungen auch in diesen sog. schwierigen Fallkonstellationen gem. § 1666 BGB zu verbesserten Verfahrensgestaltungen beitragen kann. Empfehlungen für eine Weiterentwicklung und Qualifizierung der jugendamtlichen und familiengerichtlichen Verfahren sowie Kooperationserfordernisse bei (vermuteter) Kindeswohlgefährdung, die das Kind in den Mittelpunkt stellen, sollen diskutiert werden. Ich freue mich, dass uns dafür so kompetente Referent/innen zur Verfügung stehen: In der Reihenfolge der Vorträge begrüße ich: Prof. Dr. Ludwig Salgo, Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt/Main, Erziehungs- und Rechtswissenschaften, Heike Hennemann, Richterin am Kammergericht Berlin, Dr. Eginhard Walter, Fachpsychologe für Rechtspsychologie, Dr. Saskia Etzold, Fachärztin für Rechtsmedizin, Stellv. Ärztliche Leitung der Gewaltschutzambulanz der Charité, Buchautorin. Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, dass die Themenauswahl Ihr Interesse gefunden hat und alle relevanten Berufsgruppen hier zusammengekommen sind. 160 Teilnehmer/innen konnten berücksichtigt werden, davon ca. 60 aus dem Bereich der Jugendämter (ASD/RSD und EFB, Vormundschaften), 12 Richter/innen, 4 aus dem Bereich des Bundesministeriums und der Senatsverwaltung für Justiz, 16 Rechtsanwält/innen, 11 Verfahrensbeistände und Umgangspfleger/innen, 27 Psychologische Sachverständige, 30 aus Beratungsstellen in freier Trägerschaft. Ich bedanke mich schon jetzt bei allen Referenten, Mitwirkenden und Workshopleiter/innen* und wünsche viel Erfolg mit interessanten Beiträgen, anregenden Diskussionen und guten Begegnungen. * Workshopleiter/innen: Rainer Kulla, Hamburg, Behörde für Inneres und Sport; Ursula Weber, JA Stegl.-Zehl.; Gregor Profitlich, Richter am AG Schöneberg; Berlin, Sabine Rindsfüßer-Rose, JA Nkln; Axel Hoppe, JA Nkln.;Barbara Stark, JA Tr.- Köpenick.; Dr. Christine Maihorn, Kinderschutz-Zentrum Berlin; Kirstine Frömel, JA Tr. – Köpenick
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