408 FÄLLE VON KINDESWOHLGEFÄHRDUNG IN SACHSENANHALT Im Jahr 2015 haben die Jugendämter in Sachsen-Anhalt 2 475 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt weiter mitteilt, waren das 250 Verfahren (9,2 Prozent) weniger als im Vorjahr. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines/einer Minderjährigen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von dem Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. Zur Bewertung der Gefährdungslage macht sich das Jugendamt einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen und seiner Lebenssituation. Das Jugendamt hat den Personensorgeberechtigten zur Abwendung der Gefährdung geeignete und notwendige Hilfen anzubieten. Verfahren zur Bestimmung von Gefährdungslagen wurden für 1 267 Jungen (51 Prozent) und 1 208 Mädchen (49 Prozent) durchgeführt. In 408 Fällen (16,5 Prozent) lag eine akute Kindeswohlgefährdung vor. Bei 384 Fällen (15,5 Prozent) handelte es sich um eine latente Kindeswohlgefährdung, das heißt eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden. Die Fachkräfte der Jugendämter stellten bei 798 Fällen (32,2 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung fest, jedoch bestand bei diesen Fällen ein weiterer Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf lagen in 885 Fällen (35,8 Prozent) vor. Bei 61 Prozent der Kinder und Jugendlichen, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, traten Anzeichen von Vernachlässigung auf. In 19 Prozent der Fälle wurden Anzeichen für eine körperliche und in weiteren 17 Prozent Anzeichen für eine psychische Misshandlung festgestellt. Anzeichen für sexuelle Gewalt gab es in 3 Prozent der Fälle. Mehrfachnennungen waren möglich. Fast jedes dritte Kind (741 Kinder) hatte zu Beginn des Verfahrens der Gefährdungseinschätzung das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet, darunter waren 326 Kinder noch kein Jahr alt. 545 Kinder zwischen 3 und unter 6 Jahren (22 %) waren von den Verfahren betroffen, 31 Prozent (769 Kinder) waren zwischen 6 und unter 12 Jahren alt. Älter als 12 Jahre waren 17 Prozent der Kinder (420 Kinder). Eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls haben im Jahr 2015 am häufigsten anonyme Melder (20 Prozent), Verwandte (9 Prozent), Bekannte oder Nachbarn (12 Prozent) und die Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften (10 Prozent) den Jugendämtern gemeldet.
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