408 Fälle von Kindeswohlgefährdung in Sachsen

408 FÄLLE VON KINDESWOHLGEFÄHRDUNG IN SACHSENANHALT
Im Jahr 2015 haben die Jugendämter in Sachsen-Anhalt 2 475 Verfahren zur
Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Wie das
Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt weiter mitteilt, waren das 250
Verfahren (9,2 Prozent) weniger als im Vorjahr.
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des
körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines/einer Minderjährigen
bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und
diese Situation von dem Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden
kann.
Zur Bewertung der Gefährdungslage macht sich das Jugendamt einen
unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen und seiner
Lebenssituation. Das Jugendamt hat den Personensorgeberechtigten zur
Abwendung der Gefährdung geeignete und notwendige Hilfen anzubieten.
Verfahren zur Bestimmung von Gefährdungslagen wurden für 1 267 Jungen (51
Prozent) und 1 208 Mädchen (49 Prozent) durchgeführt.
In 408 Fällen (16,5 Prozent) lag eine akute Kindeswohlgefährdung vor. Bei 384
Fällen (15,5 Prozent) handelte es sich um eine latente Kindeswohlgefährdung,
das heißt eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden. Die
Fachkräfte der Jugendämter stellten bei 798 Fällen (32,2 Prozent) keine
Kindeswohlgefährdung fest, jedoch bestand bei diesen Fällen ein weiterer
Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Keine Kindeswohlgefährdung und kein
Hilfebedarf lagen in 885 Fällen (35,8 Prozent) vor.
Bei 61 Prozent der Kinder und Jugendlichen, bei denen eine akute oder latente
Kindeswohlgefährdung vorlag, traten Anzeichen von Vernachlässigung auf. In 19
Prozent der Fälle wurden Anzeichen für eine körperliche und in weiteren 17
Prozent Anzeichen für eine psychische Misshandlung festgestellt. Anzeichen
für sexuelle Gewalt gab es in 3 Prozent der Fälle. Mehrfachnennungen waren
möglich.
Fast jedes dritte Kind (741 Kinder) hatte zu Beginn des Verfahrens der
Gefährdungseinschätzung das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet, darunter
waren 326 Kinder noch kein Jahr alt.
545 Kinder zwischen 3 und unter 6 Jahren (22 %) waren von den Verfahren
betroffen, 31 Prozent (769 Kinder) waren zwischen 6 und unter 12 Jahren alt.
Älter als 12 Jahre waren 17 Prozent der Kinder (420 Kinder).
Eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls haben im Jahr 2015 am häufigsten
anonyme Melder (20 Prozent), Verwandte (9 Prozent), Bekannte oder Nachbarn
(12 Prozent) und die Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften (10 Prozent)
den Jugendämtern gemeldet.