Stand: Januar 2016 Visum zum Familiennachzug eines minderjährigen Kindes I. II. III. Antragsunterlagen Wichtige Hinweise Checkliste für die Zusammenstellung der Antragsunterlagen I. Antragsunterlagen Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen: □ 2 in deutscher Sprache ausgefüllte und von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowie 2 unterschriebene Erklärungen gem. §§ 53, 54 AufenthG Sollte ein Sorgeberechtigter das Antragsformular nicht unterschreiben können, kann er schriftlich, in einfacher Form, sein Einverständnis zur Beantragung des Visums erklären, siehe hierzu bitte auch die Informationen unter II. Wichtige Hinweise o Einen Mustertext für eine solche Erklärung finden Sie hier. □ In diesem Fall sind 2 Kopien der Datenseite eines Ausweisdokuments (z.B. Auslandspass, Personalausweis, Inlandspass) des verhinderten Sorgeberechtigten beizufügen. □ 3 aktuelle, biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45x35 Millimeter Bitte kleben Sie auf beide Antragsformulare bereits jeweils 1 Foto und bringen das dritte Foto extra mit. □ Auslandspass mit 2 Kopien der Datenseite Der Auslandspass muss mindestens noch 2 freie Seiten haben □ hat das Kind bereits das 14. Lebensjahr vollendet: Inlandspass mit 2 Kopien der Datenseite und 2 Kopien der Seite mit dem Stempel zur Registrierung des Wohnorts □ Ausweisdokument des Sorgeberechtigten (z.B. Auslandspass, Personalausweis, Inlandspass) mit 2 Kopien der Datenseite, zu dem der Nachzug geplant ist □ ggf. 2 Kopien der Aufenthaltserlaubnis des Sorgeberechtigten, zu dem der Nachzug geplant ist, sollte sich dieser bereits in Deutschland aufhalten □ 2 Kopien der Meldebescheinigung des Sorgeberechtigten, zu dem der Nachzug Adresse der Visastelle: Leninski Prospekt 95 a 119 313 M o s k a u Russische Föderation Tel.: +7-4 95-9 33 43 11 Fax: +49-30 18-1 76 71 28 +7-4 95-9 36 21 43 E-Mail: [email protected] Internet: www.germania.diplo.de Termine für die Visumbeantragung: (nur über Firma VFS Global, normale Telefongebühren) Tel.: +7-4 99-6 81 13 65 Tel.: +7-4 99-4 26 03 25 geplant ist, sollte sich dieser bereits in Deutschland aufhalten □ Geburtsurkunde mit zwei Kopien □ Sollte in die Geburtsurkunde nur ein Elternteil eingetragen sein, ist dies als Nachweis der alleinigen Sorgeberechtigung ausreichend. ● Sollte es Änderungen in der Geburtsurkunde gegeben haben, z.B. Streichungen, Namensänderungen, muss ein Auszug aus dem Standesamtsregister mit 2 Kopien vorgelegt werden bei alleiniger Sorgeberechtigung des Elternteils, zu dem der Nachzug erfolgt: □ russisches Gerichtsurteil über den Entzug der Elternrechte oder Sterbeurkunde des anderen Sorgeberechtigten mit 2 Kopien □ bei gemeinsamer Sorgeberechtigung und Nachzug zu nur einem Elternteil: □ beurkundete bzw. notarielle, unbefristete Einverständniserklärung des in Russland verbleibenden Sorgeberechtigten zur Ausreise und dauerhaftem Aufenthalt des Kindes bis zum Erreichen der Volljährigkeit mit 2 Kopien. o Einen Mustertext für eine solche Erklärung finden Sie hier. □ Reisekrankenversicherung mit 2 Kopien zumindest für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) Die Reisekrankenversicherung kann auch erst zur Erteilung des Visums vorgelegt werden. □ ggfs. weitere Nachweise, z.B. Nachweis von Deutschkenntnissen etc. mit jeweils 2 Kopien, siehe hierzu bitte auch die Informationen unter II. Wichtige Hinweise II. Standesamtliche Urkunden müssen grundsätzlich mit einer Apostille versehen werden (dies gilt nicht für Urkunden, die von einem deutschen Standesamt ausgestellt wurden). Bitte achten Sie darauf, dass die Apostille auf der Originalurkunde (und nicht auf den Kopien) angebracht wird. Alle russischsprachigen Unterlagen sind mit einer von einem zugelassenen Übersetzer gefertigten, deutschsprachigen Übersetzung einzureichen. Dies ist nicht erforderlich für die Kopien vom russischen Auslands- und Inlandspass. Ist eine Apostille vorhanden, so muss auch diese übersetzt werden. Alle Übersetzungen sind jeweils mit 2 Kopien vorzulegen. Wichtige Hinweise Grundvoraussetzung für die Visumbeantragung ist, dass es sich um ein minderjähriges (unter 18 Jahre) und lediges Kind handelt. Wenn das minderjährige Kinder ab vollendetem 16. Lebensjahr nicht gemeinsam mit den Sorgeberechtigten oder dem allein Sorgeberechtigten nach Deutschland ausreist, sondern erst später nachreisen soll, muss das Kind die deutsche Sprache auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen beherrschen oder es muss gewährleistet erscheinen, dass sich das Kind auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann. Dies ist im Allgemeinen bei Kindern anzunehmen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, den Vereinigten Staaten von Amerika aufgewachsen sind. Auch bei Kindern, die nachweislich aus einem deutschsprachigen Elternhaus stammen oder die im Ausland nicht nur kurzzeitig eine deutschsprachige Schule besucht haben, ist davon auszugehen, dass sie sich integrieren werden. ● Ist dem in der Russischen Föderation verbleibenden Sorgeberechtigten die Abgabe von Willenserklärungen (z.B. die Abgabe der Einverständniserklärung zur dauerhaften Ausreise des Kindes in die Bundesrepublik Deutschland) kurz- oder langfristig nicht möglich, sollte sich der Sorgeberechtigte, zu dem der Nachzug geplant ist, bitte vor Antragstellung per Email an [email protected] wenden. Entschiedene Visumanträge, d.h. Anträge, die positiv entschieden wurden, werden unter Nennung der Bearbeitungsnummer (Barcode) auf der Internetseite der Botschaft veröffentlicht (Visumbestimmungen > Nationale Visa > entschiedene Visa). Die Bearbeitungzeit eines Antrags beträgt in der Regel ca. 10-12 Wochen. Die Bearbeitung kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visaverfahren beantwortet. Die Gebühr für die Antragstellung beträgt 60,00,- € (unter 18 Jahren: 30,00 €) und ist bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Russischen Rubel zu zahlen. Eine Zahlung der Gebühren in einer anderen Währung oder mit Debit-/Kreditkarten ist nicht möglich. Sämtliche Amtshandlungen der Visastelle sind bis auf diese anfallende Visagebühr kostenlos. III. Checkliste für die Zusammenstellung der Antragsunterlagen Für die Zusammenstellung der für die Beantragung erforderlichen Unterlagen steht die Checkliste – Kindernachzug zur Verfügung. Bitte drucken Sie diese Checkliste aus und geben Sie in den vorgesehenen Kästchen an, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Die Checkliste ist bei Beantragung des Visums mit vorzulegen. Ihre Antragsunterlagen sind in der dort angegebenen Reihenfolge zu sortieren. Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt: 1. und 2. Exemplar: je 1 Antragsformular mit allen weiteren Unterlagen in Kopie in der gelisteten Reihenfolge 3. Exemplar: alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Checkliste – Kindernachzug Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der unten angegebenen Reihenfolge in 2 vollständigen Sätzen und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt: 1.und 2. Exemplar: je 1 Antragsformular mit allen weiteren Unterlagen in Kopie in der gelisteten Reihenfolge 3. Exemplar: alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge Wichtig: Wenn ein Dokument fehlt oder nicht richtig einsortiert ist, ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich. □ Antragsformular für den Daueraufenthalt □ Erklärung gemäß §§ 53, 54 AufenthG □ 3 aktuelle biometrische Passfotos (nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund) □ Reisepass (unterschrieben)+ Kopie der Datenseite □ Inlandspass + Kopie der Datenseite + Kopie des Registrierungsstempels (falls das 14.Lebensjahr vollendet ist) □ Ausweisdokument des Sorgeberechtigten( z.B. Auslandspass, Personalausweis, Inlandspass) mit 2 Kopien der Datenseite, zu dem der Nachzug geplant ist □ ggf. 2 Kopien der Aufenthaltserlaubnis des Sorgeberechtigten, zu dem der Nachzug geplant ist, sollte sich dieser bereits in Deutschland aufhalten □ 2 Kopien der Meldebescheinigung des Sorgeberechtigten, zu dem der Nachzug geplant ist, sollte sich dieser bereits in Deutschland aufhalten □ Geburtsurkunde □ Nachweise zur alleinigen Sorgeberechtigung bzw. bei gemeinsamer Sorgeberechtigung: notarielle Einverständniserklärung zur Ausreise des Kindes des in Russland verbleibenden Sorgeberechtigten □ Reisekrankenversicherung □ ggf. weitere Nachweise □ Meine Unterlagen sind nicht vollständig. Ich habe daher einen Termin zum Wiedereinlass erhalten. Datum/Name d. Antragstellers/-in: ________________________________________ Контрольный перечень – Воссоединение несовершеннолетнего ребенка с семьей Просьба представить 2 полных комплекта документов в указанном ниже порядке, и подтвердить галочками в предусмотренных для этого полях, что у Вас имеются указанные в соответствующем пункте документы. Пожалуйста, отсортируйте документы следующим образом: Первый и второй экземпляры: к каждой анкете-заявлению прилагаются все остальные документы в копиях в указанном порядке Третий экземпляр: все документы в оригинале в указанном порядке Подробную информацию относительно подачи заявления о выдаче виз Вы можете найти в памятке «Виза для воссоединения несовершеннолетнего ребенка с семьей» Внимание: Если в комплекте не хватает какого-либо документа, или документы сложены не по порядку, обработка заявления невозможна. □ анкета-заявление на долгосрочное пребывание □ заявление в соответствии с § 55 Закона о пребывании на территории Федеративной Республики Германия □ 3 актуальных биометрических фотографии паспортного формата (не старше 6 месяцев, на белом фоне) □ загранпаспорт (с подписью) + копия страницы с личными данными □ общегражданский паспорт + копия страницы с личными данными + копия штампа о регистрации по месту проживания □ Документ, удостоверяющий личность лица, обладающего родительскими правами, с которым планируется воссоединение (например, загранпаспорт, удостоверение личности, общегражданский паспорт) с 2 копиями страницы с личными данными □ в случае необходимости 2 копии разрешения на пребывание лица, обладающего родительскими правами, с которым планируется воссоединение, если оно уже проживает в Германии □ 2 копии справки о регистрации лица, обладающего родительскими правами, с которым планируется воссоединение, если оно уже проживает в Германии □ свидетельство о рождении □ подтверждение единоличного родительского права, а в случае совместного родительского права: нотариально заверенное согласие на выезд ребенка от родителя, остающегося в России □ полис медицинского страхования для выезжающих за рубеж □ при необходимости: другие справки/свидетельства --------------------------------------------------------------------___________________________________
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