Anmeldung des Wohnsitzes

Regionalbüro
Wien
ANMELDUNG DES WOHNSITZES
Gesetzlich besteht für alle Personen, die in Österreich leben, die Pflicht, sich nach der Einreise in
Österreich innerhalb von drei Werktagen im Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter zu
registrieren.
Folgende Fristen gelten:

Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen nach Unterkunftnahme

Abmeldung: 3 Tage vor bis 3 Tage nach Unterkunftsaufgabe

Änderung des Namens oder der Staatsbürgerschaft: innerhalb eines Monats
Weitere Information unter:
www.wien.gv.at/verwaltung/meldeservice/
Öffnungszeiten und Adressen:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr, Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr
Zur Anmeldung benötigen Sie

einen ausgefüllten Meldezettel

Reisepass

Geburtsurkunde
Sollten Sie mehrere Staatsbürgerschaften haben, müssen Sie alle Dokumente, aus denen folgende
Identitätsdaten ersichtlich sind, vorlegen: Familien- und Vornamen, Mädchennamen, Geburtsdatum
und -ort, Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls akademischen Grad.
Den Meldezettel erhalten Sie, sofern Sie in einer OeAD-Wohnung untergebracht sind, in der OeADWohnraumverwaltungsGmbH, ansonsten vom zuständigen Bezirksamt oder im Internet:
http://www.wien.gv.at/verwaltung/meldeservice/pdf/meldezettel.pdf. Der Meldezettel muss sowohl
vom/von der UnterkunftsgeberIn als auch vom/von der Meldepflichtigen unterschrieben sein.
Nach Vorlage des Reisepasses und des Meldezettels erhalten Sie vom Meldeservice der
Magistratischen Bezirksämter eine Meldebestätigung.
Für die Abmeldung füllen Sie den Meldezettel im Kasten „Abmeldung“ aus und legen diesen gemeinsam mit Ihrem Reisepass - am Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter vor.
Bei Änderungen legen Sie den Reisepass, den alten und den neuen Meldezettel am Meldeservice der
Magistratischen Bezirksämter vor. Bitte geben Sie jegliche Änderungen auch dem OeAD Regionalbüro
Wien bekannt!
EU Bürger/innen und Bürger/innen des EWR sowie der Schweiz, die sich länger als 3 Monate in
Österreich aufhalten, müssen sich zusätzlich innerhalb von 4 Monaten bei der Magistratsabteilung
35 (EWR-Referat) durch eine „Anmeldebescheinigung“ melden.
Adresse: 1120 Wien, Arndtstraße 65-67/Stiege1/1.Stock, (Tel: +43 1 4000-3535).
Nähere Information unter:
http://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/personenwesen/einwanderung/anmeldebescheinigu
ng.html
Das Reisedokument bzw. die Aufenthaltsbewilligung ist während des Aufenthalts in Österreich immer
mitzuführen oder so bereit zu halten, dass es entweder innerhalb des Sprengels der
Fremdenbehörde erster Instanz verwahrt wird (z.B. innerhalb der Stadt, in der Sie sich gerade
aufhalten) oder innerhalb höchstens einer Stunde geholt werden kann. Die Nichtbeachtung dieser
Vorschrift kann mit einer Geldstrafe bis zu € 250,-- geahndet werden.
EWR Bürger/innen erfüllen die Passpflicht auch mit einem Personalausweis!
Bezirk
Adresse
Telefon: (+43 1)
1
1., Wipplingerstraße 8
4000-01000
2
2., Karmelitergasse 9
4000-02000
3
3., Karl-Borromäus-Platz 3
4000-03000
4
5., Rechte Wienzeile 105
4000-04000
5
5., Rechte Wienzeile 105
4000-05000
6
7., Hermanngasse 24-26
4000-06000
7
7., Hermanngasse 24-26
4000-07000
8
1., Wipplingerstraße 8
4000-08000
9
9., Wilhelm-Exner-Gasse 5
4000-09000
10
10., Laxenburger Straße 43-45
4000-10000
11
11., Enkplatz 2
4000-11000
12
12., Schönbrunner Straße 259
4000-12000
13
13., Hietzinger Kai 1-3
4000-13000
14
13., Hietzinger Kai 1-3
4000-14000
15
15., Gasgasse 8-10
4000-15000
16
16., Richard-Wagner-Platz 19
4000-16000
17
17., Elterleinplatz 14
4000-17000
18
18., Martinstraße 100
4000-18000
19
19., Gatterburggasse 14
4000-19000
20
20., Brigittaplatz 10
4000-20000
21
21., Am Spitz 1
4000-21000
22
22., Schrödingerplatz 1
4000-22000
23
23., Perchtoldsdorfer Straße 2
4000-23000
1010 Wien | Ebendorferstraße 7 | Austria
T +43 1 53408-482 | F +43 1 53408-498
[email protected] | www.oead.at/wien
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