Regionalbüro Wien ANMELDUNG DES WOHNSITZES Gesetzlich besteht für alle Personen, die in Österreich leben, die Pflicht, sich nach der Einreise in Österreich innerhalb von drei Werktagen im Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter zu registrieren. Folgende Fristen gelten: Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen nach Unterkunftnahme Abmeldung: 3 Tage vor bis 3 Tage nach Unterkunftsaufgabe Änderung des Namens oder der Staatsbürgerschaft: innerhalb eines Monats Weitere Information unter: www.wien.gv.at/verwaltung/meldeservice/ Öffnungszeiten und Adressen: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr, Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr Zur Anmeldung benötigen Sie einen ausgefüllten Meldezettel Reisepass Geburtsurkunde Sollten Sie mehrere Staatsbürgerschaften haben, müssen Sie alle Dokumente, aus denen folgende Identitätsdaten ersichtlich sind, vorlegen: Familien- und Vornamen, Mädchennamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls akademischen Grad. Den Meldezettel erhalten Sie, sofern Sie in einer OeAD-Wohnung untergebracht sind, in der OeADWohnraumverwaltungsGmbH, ansonsten vom zuständigen Bezirksamt oder im Internet: http://www.wien.gv.at/verwaltung/meldeservice/pdf/meldezettel.pdf. Der Meldezettel muss sowohl vom/von der UnterkunftsgeberIn als auch vom/von der Meldepflichtigen unterschrieben sein. Nach Vorlage des Reisepasses und des Meldezettels erhalten Sie vom Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter eine Meldebestätigung. Für die Abmeldung füllen Sie den Meldezettel im Kasten „Abmeldung“ aus und legen diesen gemeinsam mit Ihrem Reisepass - am Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter vor. Bei Änderungen legen Sie den Reisepass, den alten und den neuen Meldezettel am Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter vor. Bitte geben Sie jegliche Änderungen auch dem OeAD Regionalbüro Wien bekannt! EU Bürger/innen und Bürger/innen des EWR sowie der Schweiz, die sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten, müssen sich zusätzlich innerhalb von 4 Monaten bei der Magistratsabteilung 35 (EWR-Referat) durch eine „Anmeldebescheinigung“ melden. Adresse: 1120 Wien, Arndtstraße 65-67/Stiege1/1.Stock, (Tel: +43 1 4000-3535). Nähere Information unter: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/personenwesen/einwanderung/anmeldebescheinigu ng.html Das Reisedokument bzw. die Aufenthaltsbewilligung ist während des Aufenthalts in Österreich immer mitzuführen oder so bereit zu halten, dass es entweder innerhalb des Sprengels der Fremdenbehörde erster Instanz verwahrt wird (z.B. innerhalb der Stadt, in der Sie sich gerade aufhalten) oder innerhalb höchstens einer Stunde geholt werden kann. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann mit einer Geldstrafe bis zu € 250,-- geahndet werden. EWR Bürger/innen erfüllen die Passpflicht auch mit einem Personalausweis! Bezirk Adresse Telefon: (+43 1) 1 1., Wipplingerstraße 8 4000-01000 2 2., Karmelitergasse 9 4000-02000 3 3., Karl-Borromäus-Platz 3 4000-03000 4 5., Rechte Wienzeile 105 4000-04000 5 5., Rechte Wienzeile 105 4000-05000 6 7., Hermanngasse 24-26 4000-06000 7 7., Hermanngasse 24-26 4000-07000 8 1., Wipplingerstraße 8 4000-08000 9 9., Wilhelm-Exner-Gasse 5 4000-09000 10 10., Laxenburger Straße 43-45 4000-10000 11 11., Enkplatz 2 4000-11000 12 12., Schönbrunner Straße 259 4000-12000 13 13., Hietzinger Kai 1-3 4000-13000 14 13., Hietzinger Kai 1-3 4000-14000 15 15., Gasgasse 8-10 4000-15000 16 16., Richard-Wagner-Platz 19 4000-16000 17 17., Elterleinplatz 14 4000-17000 18 18., Martinstraße 100 4000-18000 19 19., Gatterburggasse 14 4000-19000 20 20., Brigittaplatz 10 4000-20000 21 21., Am Spitz 1 4000-21000 22 22., Schrödingerplatz 1 4000-22000 23 23., Perchtoldsdorfer Straße 2 4000-23000 1010 Wien | Ebendorferstraße 7 | Austria T +43 1 53408-482 | F +43 1 53408-498 [email protected] | www.oead.at/wien erstellt: mas / freigegeben: mra / Version 20160104_F
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