Qualitätshandbuch Geschäftsbereich Erziehung & Bildung EB 5 Kernprozesse EB 5.3 Hilfeverlauf Meldung Besonderes Vorkommnis 1. Nicht alltägliche Ereignisse in einer Einrichtung, die sich in erheblichem Maße auf das Wohl von Kindern und Jugendlichen und/oder auf den Betrieb der Einrichtung auswirken bzw. auswirken könnten, müssen als Besonderes Vorkommnis unverzüglich dem Landesjugendamt gemeldet werden. Um welche Art von Ereignissen es sich hier handeln könnte, wird in dem entsprechenden Abschnitt der Arbeitshilfen des Landesjugendamts beispielhaft ausgeführt; diese Aufzählung kann jedoch niemals vollständig sein. 2. Mitarbeitende der Graf Recke Erziehung & Bildung, die Kenntnis von einem Ereignis erhalten, das im Sinne der Vorgaben des LJA ein Besonderes Vorkommnis sein könnte, dokumentieren diesen Sachverhalt umgehend auf dem Formular ERSTMELDUNG und leiten diese an die zuständige Fachaufsicht. Diese Erstmeldung erfolgt unmittelbar nach Abwehr der Gefahr bzw. nach Erlangen der Kenntnis über eine mögliche Kindeswohlgefährdung. Ggf. ist zusätzlich eine telefonische Vorab-Information der Fachaufsicht oder (außerhalb der Bürozeiten) des Leitungsdienstes erforderlich. 3. Die für das System verantwortliche Person1 bzw. der Leitungsdienst prüft die ihr zugegangene Meldung daraufhin, ob unmittelbar weitere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind, und leitet diese ggf. ein. Unmittelbar anschließend prüft sie, ob es sich um ein Besonderes Vorkommnis im Sinne der Vorgaben des Landesjugendamts handelt. 4. Wenn Unsicherheit hinsichtlich der Frage besteht, ob die Situation eine Kindeswohlgefährdung mit sich bringt, schaltet die verantwortliche Person1 umgehend eine „insofern erfahrene Fachkraft“ ein (vgl. QM-Prozess „Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“). 5. Die veranwortliche Person1 prüft die Erstmeldung auf Vollständigkeit und Richtigkeit und sendet sie nach Information der Fachbereichsleitung per Email an die Schnittstelle BV2 zur Weiterleitung an das Landesjugendamt und ggf. zusätzliche Adressaten. 6. Wenn die Situation eine besondere Brisanz oder Eilbedürftigkeit erkennen lässt, erfolgt eine telefonische Vorabinformation des Landesjugendamts und ggf. weiterer Stellen durch die verantwortlichen Personen1. 7. Die Mitarbeitenden dokumentieren die Situation am Tag des Geschehens in der Betreuungsdokumentation des betreffenden Systems. Zusätzlich erstellen sie – möglichst innerhalb einer Woche – eine differenzierte Darstellung des Vorfalls mit Hilfe des Formulars „Besonderes Vorkommnis – detaillierter Bericht“. Dieser Bericht wird der verantwortlichen Person1 zugeleitet, von dieser überprüft und ggf. ergänzt und anschließend der Schnittstelle BV2 bzw. bei deren Abwesenheit dem Qualitätsbeauftragten3 zum Versand ans Landesjugendamt und ggf. weitere Stellen übersandt. In begründeten Einzelfällen wird ein direkter Versand durch den Bearbeiter abgesprochen, hier ist die Schnittstelle BV2 im Verteiler zu berücksichtigen. Im Rahmen des Versands erfolgt zunächst eine Prüfung, ob alle erforderlichen, in der Checkliste festgeschriebenen Informationen vorliegen. Fehlen hier Daten oder ist eine Formulierung unklar, erfolgt eine Rückfrage beim Bearbeiter des BVs. Beim Versand sorgt die Schnittstelle BV2 für die Berücksichtigung aller notwendigen Personen im Verteiler (LJA; Stadt Düsseldort, DW, bearbeitende Fachaufsicht, zuständige FBL) und benennt Ansprechpartner für Rückfragen. 8. Über das Besondere Vorkommnis informieren die Mitarbeitenden des Systems unmittelbar auch die Personensorgeberechtigten sowie die belegenden Jugendämter (bei Eingliederungshilfe analog der entsprechende Kostenträger) der betroffenen jungen Menschen. 9. Die weitere Korrespondenz sowie alle anderen erforderlichen Arbeitsschritte im Zusammenhang mit dem Besonderen Vorkommnis werden von der verantwortlichen 1 Fachaufsicht bzw. (stv.) Bereichsleitung, vgl. unter 2 Zurzeit: Frau Sabine Brosch [email protected] 3 Zurzeit: Herr Michael Buntins [email protected] 2 Bearbeiter/in: geprüft: erstellt am/ zuletzt aktualisiert am: Freigabedatum/ Freigabe durch: Seite S.Brosch MB 23.02.2012 / 16.07.2014 31.07.2014 M.Mertens 1 von 2 Qualitätshandbuch Geschäftsbereich Erziehung & Bildung EB 5 Kernprozesse EB 5.3 Hilfeverlauf Meldung Besonderes Vorkommnis 1 Person in enger Abstimmung mit der Schnittstelle BV2 verantwortet. Die verantwortlichen Personen bringen den Prozess der Aufarbeitung zum Abschluss und dokumentieren das Ergebnis. 10. Die Meldungen Besonderer Vorkommnisse sowie der gesamte weitere Schriftwechsel in diesem Zusammenhang werden im Sekretariat im Ordner „Besondere Vorkommnisse“ abgelegt und fünf Jahre aufbewahrt. Zusätzlich werden alle Besonderen Vorkommnisse sowie der Bearbeitungsstand durch die Schnittstelle BV2 in einer Excel-Tabelle auf dem zentralen Laufwerk erfasst. Jedem Besonderen Vorkommnis wird die Jahreszahl und eine laufende Nummer zugewiesen. Die verantwortlichen Personen1 sorgen dafür, dass Kopien der Meldungen sowie des weiteren Schriftwechsels in den Akten der betroffenen betreuten jungen Menschen abgelegt werden 11. Die Fachbereichsleitungen informieren die Geschäftsbereichsleitung über Besondere Vorkommnisse mit erhöhter Brisanz.. 12. Der Vorstand der Graf-Recke-Stiftung hat Zugriff auf die Dokumentation der Besonderen Vorkommnisse und ihrer Bearbeitungsstände und kann sich auf diese Weise jederzeit darüber informieren. 13. Auch Vorgänge, die bei der Abklärung in Punkt 3 des Ablaufplans nicht als Besonderes Vorkommnis bewertet werden, werden dokumentiert und im Ordner „Kein Besonderes Vorkommnis“ analog Punkt 10 archiviert. Die Ablage dieser Vorgänge erfolgt monatlich. 14. Mindestens einmal im Quartal findet ein telefonischer Austausch zwischen der Schnittstelle BV2 und dem Landesjugendamt über die Sachstände im Zusammenhang mit den Besonderes Vorkommnissen statt. 15. Der Qualitätsbeauftragte3 wertet die angefallenen Besonderen Vorkommnisse zwei Mal jährlich unter inhaltlichen Gesichtspunkten aus und berichtet darüber der Geschäftsbereichsleitung und der Leitungskonferenz. 16. Regelmäßige Bestätigung der Kenntnisnahme durch alle Mitarbeitenden des Geschäftsbereichs Die sorgfältige Einhaltung der in diesem Dokument beschriebenen Regelungen durch alle Mitarbeitenden ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Betriebserlaubnis. Daher bestätigen alle Mitarbeitenden des Geschäftsbereichs erstmalig im Zusammenhang mit ihrer Einstellung und im weiteren Verlauf einmal jährlich, dass sie die geltenden Regelungen zur Kenntnis genommen haben und sich daran halten werden. Mitgeltende Dokumente Arbeitshilfen des Landesjugendamts, Abschnitt über Meldung Besonderer Vorkommnisse Formular „Erstmeldung Besonderes Vorkommnis“ Formular „Besonderes Vorkommnis – detaillierter Bericht“ Verfahren zur Erfassung und Aktualisierung der Kenntnisnahme der geltenden Regelungen zu den Themen gewaltfreie Erziehung, Meldung Besonderer Vorkommnisse, Arztkontakte und Medikamente Formular „Kenntnisnahme der Regelungen gewaltfreie Erziehung, Meldung Besonderer Vorkommnisse, Arztkontakte und Medikamente“ Bearbeiter/in: geprüft: erstellt am/ zuletzt aktualisiert am: Freigabedatum/ Freigabe durch: Seite S.Brosch MB 23.02.2012 / 16.07.2014 31.07.2014 M.Mertens 2 von 2
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