Stiften & Vererben / Wir danken

18 STIFTEN UND VERERBEN
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
auch im vergangenen Jahr unterstützten viele Menschen die Deutsche Krebshilfe­
mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis. Erbschaften und Vermächtnisse
machten mehr als die Hälfte unserer Einnahmen aus. Dies zeigt uns, wie viel
Vertrauen die Menschen nach wie vor in unsere Arbeit haben: Sie wollen mit ihrem
Lebenswerk den Kampf gegen die Krebskrankheiten voranbringen und ihren
Mitmenschen über den eigenen Tod hinaus helfen. Damit konnten wir auch im Jahr
2015 aus diesen Zuwendungen wichtige und bedeutende Forschungsvorhaben
realisieren.
Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der
Stiftung Deutsche Krebshilfe.
So erreichen Sie uns:
Stiftung Deutsche Krebshilfe
Rechtsanwalt Martin Friedrich
Buschstraße 32, 53113 Bonn
E-Mail: [email protected]
Entsprechend der großen Bedeutung von Erbschaften und Vermächtnissen
zugunsten der Deutschen Krebshilfe verfügt unsere Organisation über ein Team
qualifizierter Fachkräfte. Es gewährleistet nicht nur, dass jeder Nachlass würdig
und rechtlich versiert bearbeitet wird, sondern trägt auch dafür Sorge, dass jeder
Ratsuchende und Interessierte individuelle Auskünfte und Antworten erhält. Die
Beratung durch unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist mit
keiner Verpflichtung verbunden.
Wenn auch Sie sich mit dem Gedanken tragen, die Deutsche Krebshilfe in ihrem
Testament zu bedenken oder wenn Sie grundsätzliche Fragen zu Erbschaften,
Vermächtnissen oder Stiftungen haben, schreiben Sie uns, schicken Sie uns eine
E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Telefon: 02 28 / 7 29 90-440
Geben Sie bitte auch an, ob Sie damit
ein­verstanden sind, dass wir Ihren
Brief gegebenen­f alls auf diesen Seiten
anonymisiert ver­öffentlichen.
Gerd Nettekoven
Eine Leserin fragt
Unser Experte antwortet
Mein Mann und ich haben uns vor
einigen Jahren in einem „Berliner
Testament“ gegenseitig zu Alleinerben
eingesetzt und bestimmt, dass wenn wir
beide tot sind, unsere Tochter Erbin sein
soll. Nun haben wir eine Enkeltochter
und fragen uns, ob es notwendig ist,
unsere Enkelin als Ersatzerben mit in
das Testament aufzunehmen. Mit welchen Worten müssten wir das Testament
ergänzen?
Die Ersatzerbschaft Ihrer Enkelin käme zum Zuge, wenn Ihre Tochter wider Erwarten vor Ihnen und Ihrem Ehemann versterben würde. Wenn im Anschluss daran
Sie und Ihr Mann verstorben sind, wäre Ihr Enkelkind als der einzige Abkömmling
ohnehin der Alleinerbe. Nun könnte es aber sein, dass der überlebende Ehegatte
von Ihnen neu heiratet. Wenn dann das Enkelkind trotzdem der Alleinerbe bleiben
soll, muss das Testament ergänzt werden. Das können nur Sie mit Ihrem Ehemann
gemeinsam machen:
Christa L., Essen
Wir, die Eheleute (…), setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen Erben ein.
Schlusserbe des Letztversterbenden von uns ist unsere Tochter (…). Ersatzschluss­
erbe sind unsere Enkelkinder zu gleichen Teilen, unabhängig davon, ob der Über­
lebende von uns eine neue Ehe eingeht.
Außerdem empfehle ich Ihnen, in das Testament einen klaren Hinweis aufzunehmen, ob der überlebende Ehegatte berechtigt sein soll, die Schlusserbeneinsetzungen noch nachträglich, das heißt nach dem Tod des ersten Ehegatten,
abzuändern. In Ihrem Fall werden Sie die Änderungsbefugnis wahrscheinlich
ausschließen.
Magazin der Deutschen Krebshilfe Nr. 1/2016
STIFTEN UND VERERBEN 19
Wir danken
Die folgenden Personen haben die Deutsche Krebshilfe in ihrem
Testament bedacht:
Amend, Katharina Krefeld | Aring, Lotta Bielefeld | Aschenbrenner,
Maria Großkarolinenfeld | Babel, Siegfried Waiblingen | Baldauf,
Margarete Buchenbach | Bäsell, Klaus Armstedt | Becker, Heinz
Walter Duisburg | Bergmann, Ursula Dammereez | Bergner, Eleonore
Würzburg | Berthold, Ingeburg Greiz | Biehler, Agnes Westhausen |
Blochowitz, Ursula Berlin | Böhmel, Rudolf Oppenheim | Brauer, Charlotte Königsbrunn | Brecht, Elise Pforzheim | Breit, Ernst GinsheimGustavsburg | Burmester, Ilse Ratzeburg | Christeck, Eveline Kloster
Lehnin | Clemens, Senta Solingen | Croonenbroeck, Adolf Weeze |
Eine Leserin fragt
Ich möchte Sie bitten, mich über meine Erbfolge aufzuklären.
Mit meinem Mann bin ich in zweiter Ehe verheiratet und wir
hatten seinerzeit Gütertrennung vereinbart. Kinder haben
wir keine. Es lebt noch eine Schwester meines Mannes. Aus
meiner ersten Ehe habe ich drei Kinder. Unsere Eltern leben
alle nicht mehr. Wer wird nun Erbe, wenn mein Mann oder ich
zuerst versterben sollte?
Carmen G., Pulheim
Damm, Elisabeth Rose Mainz | Detzel, Christa Kandel | Ehrlich,
Elisabeth München | Eigenmann, Günter Berlin | Eller, Anne-Maria
Lahnstein | Emrich, Irmgard Bad Kreuznach | Foelske, Regina Düsseldorf | Friedel, Johanna Löbau | Friedrich, Horst Werner Ulm | Fritsch,
Erika Köln | Gerloff, Manfred Haan | Germeroth, Gertrud Fritzlar |
Goebel, Ursula Schwelm | Gotzen, Ferdinand Mönchengladbach |
Graetz, Helga Berlin | Graff, Gertrud Köln | Grunert, Helene Muggensturm | Haas, Hedwig Heilbronn | Hapke, Ulrike Braunschweig
| Heide, Günter Altenberge | Hellwig, Theodora Hamburg | Hiller,
Marianne Mülheim | Hippel, Irmgard Frankfurt am Main | Hoffmann,
Lizzi Berlin | Hoppe, Ursula Remagen-Rolandseck | Hosemann, Elisabeth Laufen | Hübener, Roland Jelmstorf | Huber, Johann Köln | Jahn,
Rainer Hamburg | Jechorek, Thomas Urbach | Jung, Ernst Jockgrim |
Unser Experte antwortet
Kastler-Lindig, Lore Karsbach | Kehren, Maria Mönchengladbach |
Beim Tod Ihres Mannes erben Sie die Hälfte und die Schwester Ihres Mannes die andere Hälfte. Damit Sie Alleinerbe Ihres
Mannes werden, muss Ihr Mann ein Testament errichten und
Sie darin zum Alleinerben einsetzen. Die Schwester Ihres
Mannes würde dann nichts mehr erben, und sie erhielte auch
keinen Pflichtteil, da unter Geschwistern kein Pflichtteilsrecht besteht.
Ingeborg Eisenach | Klapdar, Wilhelm Mülheim | Klink, Erika Leonberg
Sollten Sie die Erstversterbende sein, erbt Ihr Mann von
Ihnen sogar nur ein Viertel, und Ihre drei Kinder erben
die restlichen drei Viertel, also jedes Kind ein Viertel. Der
Unter­schied in der Erbquote zu Ihnen liegt daran, dass
seine Schwester nur Erbe zweiter Ordnung ist, während
Ihre Kinder Ihnen gegenüber Erben erster Ordnung sind.
Wenn Sie und Ihr Mann sich also gegenseitig absichern
wollen, sollten Sie beide dringend ein Testament errichten.
Dies kann bei Eheleuten relativ einfach und handschriftlich
in der Form des sogenannten gemeinschaftlichen Ehegatten­
testamentes erfolgen. Dieses wird von einem von Ihnen handschriftlich niedergeschrieben und dann von beiden mit Ort
und Datum versehen unterschrieben. In dem gemeinschaft­
lichen Ehegattentestament setzen sich die Eheleute zunächst
gegenseitig als Alleinerbe ein und bestimmen in der Regel
dann auch noch, wer der sogenannte Schlusserbe sein soll.
Magazin der Deutschen Krebshilfe Nr. 1/2016
Keil, Theodor Emmendingen | Kersken, Hildegard Herzberg | Kielau,
| König, Christine Berlin | Körner, Anneliese Reichshof | Krause, Margarethe Stuttgart | Kretschmer, Marianne Berlin | Krodel, Evi Bayreuth
| Krohs, Dieter und Ruth Göttingen | Kuckelberg, Hanni Köln | Kügler,
Hannchen Rastatt | Kynast, Hartwig Meckenheim | Liebig, Konrad
Troisdorf | Mehrkötter, Wilhelm Essen | Meier, Edith Glinde | Meise,
Friedrich Aurich | Meyer, Gabriele Berlin | Meyszies, Heike Coburg
| Mußer, Anna Nördlingen | Mücke, Susanne Unna | Müller, Christa
Dresden | Noack, Theodora Erlangen | Oelmann, Heinz Berlin | Pasler,
Gerda Jahnsdorf | Peix, Lieselotte Syke | Pitann, Ida Meppen | Puhlmann, Heinz-Günter Berlin | Richter, Karin Siegburg | Roscher, Werner
Weiden | Rosen, Marianne Mönchengladbach | Rudolph, Hannelore
Karlsruhe | Schepelmann, Jürgen Bremen | Schierholt, Lillian Langen |
Schmidt, Ingeburg Hagen | Schmidt, Ingeborg Berlin | Schnoor, Helga
Quickborn | Schöbel, Adelheid Hiddenhausen | Schöps, Lore Stuttgart
| Schumann, Ursula Esslingen | Schwab, Ernst Trippstadt | Schwalbert,
Elfriede Duisburg | Schwarz, Lotte Bad Salzuflen | Selbach, Gertrud
Bad Neuenahr-Ahrweiler | Sevenig, Gerda Bergisch Gladbach |
Sommer, Luise Hamburg | Steitz, Anna Maria Mülheim | Stränger,
Erwin Oberhausen | Straub, Ingeburg Lüdenscheid | Strehl, Ingrid
Lüdenscheid | Sudmann, Christa Isen | Thiele, Werner Oberursel |
Tietz, Irmgard Rheine | Tischler, Klaus Bergneustadt | Trappe, Gerda
Berlin | Uttenreuther, Maria Bad Alexandersbad | Vojta, Helga
Hemhofen | Wegerdt, Gerda Berlin | Weirich, Francois Aachen | Weist,
Karl Deißlingen | Wiese, Kurt Dortmund | Winkler, Eckhard Kassel.