18 STIFTEN UND VERERBEN Liebe Leserinnen, liebe Leser, auch im vergangenen Jahr unterstützten viele Menschen die Deutsche Krebshilfe mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis. Erbschaften und Vermächtnisse machten mehr als die Hälfte unserer Einnahmen aus. Dies zeigt uns, wie viel Vertrauen die Menschen nach wie vor in unsere Arbeit haben: Sie wollen mit ihrem Lebenswerk den Kampf gegen die Krebskrankheiten voranbringen und ihren Mitmenschen über den eigenen Tod hinaus helfen. Damit konnten wir auch im Jahr 2015 aus diesen Zuwendungen wichtige und bedeutende Forschungsvorhaben realisieren. Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche Krebshilfe. So erreichen Sie uns: Stiftung Deutsche Krebshilfe Rechtsanwalt Martin Friedrich Buschstraße 32, 53113 Bonn E-Mail: [email protected] Entsprechend der großen Bedeutung von Erbschaften und Vermächtnissen zugunsten der Deutschen Krebshilfe verfügt unsere Organisation über ein Team qualifizierter Fachkräfte. Es gewährleistet nicht nur, dass jeder Nachlass würdig und rechtlich versiert bearbeitet wird, sondern trägt auch dafür Sorge, dass jeder Ratsuchende und Interessierte individuelle Auskünfte und Antworten erhält. Die Beratung durch unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist mit keiner Verpflichtung verbunden. Wenn auch Sie sich mit dem Gedanken tragen, die Deutsche Krebshilfe in ihrem Testament zu bedenken oder wenn Sie grundsätzliche Fragen zu Erbschaften, Vermächtnissen oder Stiftungen haben, schreiben Sie uns, schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. Telefon: 02 28 / 7 29 90-440 Geben Sie bitte auch an, ob Sie damit einverstanden sind, dass wir Ihren Brief gegebenenf alls auf diesen Seiten anonymisiert veröffentlichen. Gerd Nettekoven Eine Leserin fragt Unser Experte antwortet Mein Mann und ich haben uns vor einigen Jahren in einem „Berliner Testament“ gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt und bestimmt, dass wenn wir beide tot sind, unsere Tochter Erbin sein soll. Nun haben wir eine Enkeltochter und fragen uns, ob es notwendig ist, unsere Enkelin als Ersatzerben mit in das Testament aufzunehmen. Mit welchen Worten müssten wir das Testament ergänzen? Die Ersatzerbschaft Ihrer Enkelin käme zum Zuge, wenn Ihre Tochter wider Erwarten vor Ihnen und Ihrem Ehemann versterben würde. Wenn im Anschluss daran Sie und Ihr Mann verstorben sind, wäre Ihr Enkelkind als der einzige Abkömmling ohnehin der Alleinerbe. Nun könnte es aber sein, dass der überlebende Ehegatte von Ihnen neu heiratet. Wenn dann das Enkelkind trotzdem der Alleinerbe bleiben soll, muss das Testament ergänzt werden. Das können nur Sie mit Ihrem Ehemann gemeinsam machen: Christa L., Essen Wir, die Eheleute (…), setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Schlusserbe des Letztversterbenden von uns ist unsere Tochter (…). Ersatzschluss erbe sind unsere Enkelkinder zu gleichen Teilen, unabhängig davon, ob der Über lebende von uns eine neue Ehe eingeht. Außerdem empfehle ich Ihnen, in das Testament einen klaren Hinweis aufzunehmen, ob der überlebende Ehegatte berechtigt sein soll, die Schlusserbeneinsetzungen noch nachträglich, das heißt nach dem Tod des ersten Ehegatten, abzuändern. In Ihrem Fall werden Sie die Änderungsbefugnis wahrscheinlich ausschließen. Magazin der Deutschen Krebshilfe Nr. 1/2016 STIFTEN UND VERERBEN 19 Wir danken Die folgenden Personen haben die Deutsche Krebshilfe in ihrem Testament bedacht: Amend, Katharina Krefeld | Aring, Lotta Bielefeld | Aschenbrenner, Maria Großkarolinenfeld | Babel, Siegfried Waiblingen | Baldauf, Margarete Buchenbach | Bäsell, Klaus Armstedt | Becker, Heinz Walter Duisburg | Bergmann, Ursula Dammereez | Bergner, Eleonore Würzburg | Berthold, Ingeburg Greiz | Biehler, Agnes Westhausen | Blochowitz, Ursula Berlin | Böhmel, Rudolf Oppenheim | Brauer, Charlotte Königsbrunn | Brecht, Elise Pforzheim | Breit, Ernst GinsheimGustavsburg | Burmester, Ilse Ratzeburg | Christeck, Eveline Kloster Lehnin | Clemens, Senta Solingen | Croonenbroeck, Adolf Weeze | Eine Leserin fragt Ich möchte Sie bitten, mich über meine Erbfolge aufzuklären. Mit meinem Mann bin ich in zweiter Ehe verheiratet und wir hatten seinerzeit Gütertrennung vereinbart. Kinder haben wir keine. Es lebt noch eine Schwester meines Mannes. Aus meiner ersten Ehe habe ich drei Kinder. Unsere Eltern leben alle nicht mehr. Wer wird nun Erbe, wenn mein Mann oder ich zuerst versterben sollte? Carmen G., Pulheim Damm, Elisabeth Rose Mainz | Detzel, Christa Kandel | Ehrlich, Elisabeth München | Eigenmann, Günter Berlin | Eller, Anne-Maria Lahnstein | Emrich, Irmgard Bad Kreuznach | Foelske, Regina Düsseldorf | Friedel, Johanna Löbau | Friedrich, Horst Werner Ulm | Fritsch, Erika Köln | Gerloff, Manfred Haan | Germeroth, Gertrud Fritzlar | Goebel, Ursula Schwelm | Gotzen, Ferdinand Mönchengladbach | Graetz, Helga Berlin | Graff, Gertrud Köln | Grunert, Helene Muggensturm | Haas, Hedwig Heilbronn | Hapke, Ulrike Braunschweig | Heide, Günter Altenberge | Hellwig, Theodora Hamburg | Hiller, Marianne Mülheim | Hippel, Irmgard Frankfurt am Main | Hoffmann, Lizzi Berlin | Hoppe, Ursula Remagen-Rolandseck | Hosemann, Elisabeth Laufen | Hübener, Roland Jelmstorf | Huber, Johann Köln | Jahn, Rainer Hamburg | Jechorek, Thomas Urbach | Jung, Ernst Jockgrim | Unser Experte antwortet Kastler-Lindig, Lore Karsbach | Kehren, Maria Mönchengladbach | Beim Tod Ihres Mannes erben Sie die Hälfte und die Schwester Ihres Mannes die andere Hälfte. Damit Sie Alleinerbe Ihres Mannes werden, muss Ihr Mann ein Testament errichten und Sie darin zum Alleinerben einsetzen. Die Schwester Ihres Mannes würde dann nichts mehr erben, und sie erhielte auch keinen Pflichtteil, da unter Geschwistern kein Pflichtteilsrecht besteht. Ingeborg Eisenach | Klapdar, Wilhelm Mülheim | Klink, Erika Leonberg Sollten Sie die Erstversterbende sein, erbt Ihr Mann von Ihnen sogar nur ein Viertel, und Ihre drei Kinder erben die restlichen drei Viertel, also jedes Kind ein Viertel. Der Unterschied in der Erbquote zu Ihnen liegt daran, dass seine Schwester nur Erbe zweiter Ordnung ist, während Ihre Kinder Ihnen gegenüber Erben erster Ordnung sind. Wenn Sie und Ihr Mann sich also gegenseitig absichern wollen, sollten Sie beide dringend ein Testament errichten. Dies kann bei Eheleuten relativ einfach und handschriftlich in der Form des sogenannten gemeinschaftlichen Ehegatten testamentes erfolgen. Dieses wird von einem von Ihnen handschriftlich niedergeschrieben und dann von beiden mit Ort und Datum versehen unterschrieben. In dem gemeinschaft lichen Ehegattentestament setzen sich die Eheleute zunächst gegenseitig als Alleinerbe ein und bestimmen in der Regel dann auch noch, wer der sogenannte Schlusserbe sein soll. Magazin der Deutschen Krebshilfe Nr. 1/2016 Keil, Theodor Emmendingen | Kersken, Hildegard Herzberg | Kielau, | König, Christine Berlin | Körner, Anneliese Reichshof | Krause, Margarethe Stuttgart | Kretschmer, Marianne Berlin | Krodel, Evi Bayreuth | Krohs, Dieter und Ruth Göttingen | Kuckelberg, Hanni Köln | Kügler, Hannchen Rastatt | Kynast, Hartwig Meckenheim | Liebig, Konrad Troisdorf | Mehrkötter, Wilhelm Essen | Meier, Edith Glinde | Meise, Friedrich Aurich | Meyer, Gabriele Berlin | Meyszies, Heike Coburg | Mußer, Anna Nördlingen | Mücke, Susanne Unna | Müller, Christa Dresden | Noack, Theodora Erlangen | Oelmann, Heinz Berlin | Pasler, Gerda Jahnsdorf | Peix, Lieselotte Syke | Pitann, Ida Meppen | Puhlmann, Heinz-Günter Berlin | Richter, Karin Siegburg | Roscher, Werner Weiden | Rosen, Marianne Mönchengladbach | Rudolph, Hannelore Karlsruhe | Schepelmann, Jürgen Bremen | Schierholt, Lillian Langen | Schmidt, Ingeburg Hagen | Schmidt, Ingeborg Berlin | Schnoor, Helga Quickborn | Schöbel, Adelheid Hiddenhausen | Schöps, Lore Stuttgart | Schumann, Ursula Esslingen | Schwab, Ernst Trippstadt | Schwalbert, Elfriede Duisburg | Schwarz, Lotte Bad Salzuflen | Selbach, Gertrud Bad Neuenahr-Ahrweiler | Sevenig, Gerda Bergisch Gladbach | Sommer, Luise Hamburg | Steitz, Anna Maria Mülheim | Stränger, Erwin Oberhausen | Straub, Ingeburg Lüdenscheid | Strehl, Ingrid Lüdenscheid | Sudmann, Christa Isen | Thiele, Werner Oberursel | Tietz, Irmgard Rheine | Tischler, Klaus Bergneustadt | Trappe, Gerda Berlin | Uttenreuther, Maria Bad Alexandersbad | Vojta, Helga Hemhofen | Wegerdt, Gerda Berlin | Weirich, Francois Aachen | Weist, Karl Deißlingen | Wiese, Kurt Dortmund | Winkler, Eckhard Kassel.
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