Sofortprogramm für die Landespolizei - SPD

Sozialdemokraten in Sachsen-Anhalt
Sofortpaket für die Landespolizei
In der Koalitionsvereinbarung für diese Legislaturperiode waren die Koalitionspartner auf
Initiative der SPD übereingekommen, das Personalentwicklungskonzept des Landes SachsenAnhalt für den Bereich Polizei belastungsorientiert fortzuschreiben. Durch das Innenministerium
sollte geprüft werden, ob die bisher auf die Einwohner berechnete Polizeidichte abweichend
durch andere Belastungsparameter, zum Beispiel Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbelastung,
ergänzt werden könne.
Das ist nicht gelungen. Die Polizeistärke in Sachsen-Anhalt von gegenwärtig knapp 6.000
aktiven Polizisten wird noch einmal auf nur noch 5.650 bis zum Ende der kommenden
Wahlperiode im Jahr 2021 fallen.
Gegen
diese
Entwicklung
muss
angesichts
neuer
Herausforderungen
entschieden
gegengesteuert werden. Das betrifft die aktuelle Flüchtlingsentwicklung, Angriffe auf
Asylbewerberheime und andere Bedrohungen durch Rechtsextremisten, ein zunehmendes
Demonstrationsaufkommen,
aber
auch
einige
zunehmende
Erscheinungsformen
der
allgemeinen Kriminalität. Alle Menschen in Sachsen-Anhalt haben ein Recht darauf, in
Sicherheit und damit frei von Angst vor Kriminalität zu leben. In einem von Sorge um die
Innere Sicherheit geprägten gesellschaftlichen Diskurs kann auch die Integration der Flüchtlinge
nicht gelingen. Deshalb haben wir ein Sofortpaket für die Landespolizei erarbeitet, das
kurzfristig die Anzahl der Polizisten für den aktiven Einsatz erhöht und langfristig eine
sehr gute personelle Ausstattung der Landespolizei sichert.
Das Sofortpaket besteht aus vier Bausteinen:
 Anzustrebende Polizeistärke von 6.400 Polizistinnen und Polizisten im Jahre 2021.
 Modifizierung der Ausbildung zum Polizeimeister/Polizeimeisterin (Laufbahngruppe 1),
damit diese nach einem kürzerem Grundkurs schnell im aktiven Dienst eingesetzt werden
können.
 150 zusätzliche Polizisten durch Übernahme des Brandenburger Modells
„Vom Feldjäger zum Polizisten“
 Einstellung von 300 Wachtmeistern bei der Polizei mit dem Ziel der Verbeamtung.
SPD-Fraktion
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von Sachsen-Anhalt
Domplatz 6 – 9
39104 Magdeburg
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SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt – Sofortpaket für die Landespolizei – Seite 2
Festschreibung der Zielzahl von 6.400 Polizisten im Jahre 2021 im Regierungsprogramm
für die kommende Wahlperiode
Bei einer Einwohnerzahl von ca. 2,1 Millionen, die das Bundesamt für Statistik für SachsenAnhalt im Jahre 2021 prognostiziert hat, bedeuten 6.400 Polizisten eine Polizeidichte von einem
Polizisten auf 330 Einwohnerinnen und Einwohner (1:330). Mit dieser Polizeidichte wird
Sachsen-Anhalt im Jahre 2021 pro Kopf der Bevölkerung über eine Polizeiausstattung
verfügen, die zwischen dem Niveau von Thüringen (1:342) / Sachsen (1:376) und Brandenburg
(1:322) / Mecklenburg-Vorpommern (1:313) liegt (Stand 2013; die westdeutschen Flächenländer
verfügten 2013 über eine durchschnittliche Polizeidichte von 1:428).
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sind dünner besiedelt als unser Bundesland.
Deshalb erscheint eine Polizeidichte im Mittelfeld der ostdeutschen Länder angemessen.
Gegenüber der gegenwärtigen Polizeidichte in Sachsen-Anhalt bedeutet eine Zielzahl von
6.400 Polizisten im Jahre 2021, dass sich die Polizeidichte von heute 1:360 auf 1:330
verbessert. Dieses Ziel soll im neuen Regierungsprogramm festgelegt werden.
Modifizierung der Ausbildung von Polizeianwärtern
Vor dem Hintergrund der Flüchtlingsproblematik wollen wir, dass der Ausbildungsverlauf in der
Laufbahngruppe 1 (Polizeimeister/-in) dahin geändert wird, dass die Polizeianwärter schnell für
geeignete Aufgaben im aktiven Dienst eingesetzt werden können. Gegenwärtig wird ein
angehender Polizeimeister erst einmal acht Monate an der Fachhochschule der Polizei
ausgebildet,
bevor
sich
Landesbereitschaftspolizei
erstmalig
anschließt.
Die
ein
viermonatiges
einführende
Praktikum
„Theoriezeit“
der
bei
der
zukünftigen
Polizeimeister soll verkürzt werden und die theoretischen Fertigkeiten im weiteren Verlauf der
Ausbildung nachgeholt werden, um im Rahmen der Flüchtlingskrise die oben beschriebenen
Voraussetzungen für eine gelungene Integration zu schaffen. Dabei ist sicherzustellen, dass die
jungen Polizisten nur für geeignete, d.h. weniger gefahrgeneigte Aufgaben eingesetzt werden.
Gleichzeitig sind beginnend ab 2016 jährlich 75 zusätzliche Polizeimeisteranwärter
einzustellen, um im Jahre 2021 die Zielzahl von 6.400 Polizisten (einschließlich 150
Übernahmen von Feldjägern nach dem Brandenburger Modell sowie der Einstellung von 300
Wachtmeistern) erreichen zu können. Die Ausbildung zum/zur Polizeimeister/-in dauert
zweieinhalb Jahre. Bis einschließlich 2021 werden damit bei einer Erhöhung der Anwärterzahl
um 75 pro Jahr 300 zusätzliche fertige Polizisten in den Landesdienst übernommen werden
können.
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Um mehr Polizeimeisteranwärter und Wachtmeister tatsächlich ausbilden zu können, ist die
Ausbildungskapazität der Fachhochschule der Polizei dem gestiegenen Bedarf anzupassen.
Die Kapazitäten am Standort Aschersleben sind zu optimieren. Weiterhin sollen die
Liegenschaften des Institutes für Aus- und Fortbildung
(AFI)
in Blankenburg und
Benneckenstein (soweit diese Liegenschaft nicht für die Ausbildung von Justizvollzugsbeamten
verwendet wird) für die Ausbildung von Polizeimeisteranwärtern und Wachtmeistern durch die
Fachhochschule der Polizei genutzt werden. (Das AFI ist im Zuge der Maßnahme an einen
zentralen Standort wie Magdeburg oder Halle zu verlegen. Dieses dürfte günstig auf die
Auslastung der Veranstaltungen des AFI auswirken, da gegenwärtig viele Beschäftigte den
Aufwand längerer Dienstreisen in den Harz scheuen. Gleichzeitig würde damit einem im
Interesse von Müttern mit schulpflichtigen Kindern wiederholt geäußerten Wunsch der
Gleichstellungsbeauftragten und der örtlichen Personalräte nach einem zentralen Angebot von
BI- und BII-Lehrgängen entsprochen. Auch die bislang bei den nebenamtlichen Dozenten, die
im Regelfall aus Magdeburg oder Halle anreisen, entstehenden Reisekosten ließen sich auf
diese Weise reduzieren.)
Die entsprechenden Neugliederungen der Ausbildungsprogramme und die Erhöhung der
Ausbildungskapazitäten sind mit dem Regierungsprogramm umgehend umzusetzen.
Übernahme des Brandenburger Modells „Vom Feldjäger zum Polizisten“
In Brandenburg übernimmt die Polizei ehemalige Feldjäger direkt als Beamte auf Probe.
Ausscheidende Feldwebel werden in den brandenburgischen mittleren Polizeivollzugsdienst
eingestellt. Eine Win-Win-Strategie: Die Polizei gewinnt qualifizierten Nachwuchs und die
Feldjäger erhalten eine gesicherte Perspektive mit der Chance auf eine heimatnahe
Verwendung. Dieser Weg soll in Sachsen-Anhalt auch gegangen werden. Wir wollen ein
Programm starten, mit dem jährlich 25 ehemalige Feldjäger oder ggf. andere ehemalige
Zeitsoldaten in den Polizeidienst (Laufbahngruppe 1) von Sachsen-Anhalt übernommen
werden. Wie in Brandenburg sollen die ehemaligen Soldaten nach einer verkürzten
anderthalbjährigen Ausbildung und drei Jahre Probezeit zu Landesbeamten auf Lebenszeit
ernannt werden. Die Übernahme ehemaliger Zeitsoldaten ist mit dem Regierungsprogramm
umgehend zu initiieren.
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Einstellung von 300 Wachtmeistern bei der Polizei
„On top“ sollen zur kurzfristigen Deckung der Personalbedarfe bei der Polizei in der
Flüchtlingskrise 300 Wachtmeister mit dem Ziel der Verbeamtung zur Unterstützung der
Polizeiarbeit eingestellt werden. Um ausreichend geeignete Bewerber zu finden, sollen zügig
die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung der Wachtmeister in der
Besoldungsgruppe A 5 geschaffen werden. Bis dahin bzw. bis zum Abschluss einer zu
regelnden Unterweisungszeit erfolgt eine Vergütung aus der Entgeltgruppe E 5 als
Tarifbeschäftigte. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen soll nach fünf Jahren
eine anderthalbjährige Qualifikation erfolgen, die bei Geeignetheit eine Beförderung in der
Laufbahngruppe 1 ermöglicht.
Wachtmeister werden eingesetzt bei einfacheren Aufgaben, wie
• Objektschutzmaßnahmen
• Streife
• Sicherung polizeilicher Grundstücke und Gebäude
• Verkehrsüberwachung
• Begleitung Schwerlasttransporte
Wachtmeister
erhalten
eine
mindestens
zwölfwöchige
Intensivausbildung
an
der
Fachhochschule der Polizei.
Kosten des Sofortpakets
Die neue Landesregierung wird insgesamt zur Umsetzung des Sofortpakets in 2016 ca. 9.7
Millionen Euro Personalmittel zusätzlich zur Verfügung stellen. Im Doppelhaushalt für die Jahre
2017/2018 werden in 2017 ca. 14,9 Millionen Euro und in 2018 ca. 17,1 Millionen Euro
Personalmittel veranschlagt werden. Hinzu kommen Sachkosten.
Bei der Berechnung der Kosten für die Wachtmeister wurde eine dauerhafte Vergütung der
Wachtmeister aus der Entgeltgruppe E 5 unterstellt. Bei Vornahme von Verbeamtungen
mindern sich in den genannten Haushaltsjahren die Kosten der Maßnahme.
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