Strafen für Beleidigungen von Polizisten[...]

Dr. Georg Nüßlein
Mitglied des Deutschen Bundestages
Stellvertretender Vorsitzender der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressemitteilung
Mittwoch, 11. November 2015
Berlin, Landkreis (z.g.)
„Ey, Bulle, hast du ein Problem?!“
Nüßlein fordert Sofort-Geldstrafen für Polizisten-Beleidigungen
Der hiesige Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein (CSU) fordert SofortGeldstrafen
für
Beleidigungen
von
Polizeibeamten.
Respektloses
und
ungebührliches Verhalten gegenüber Polizisten soll nach Vorstellung des CSUPolitikers gleich bei der ersten Verfehlung mit wenigstens 50 Euro sanktioniert
werden.
Grund
für
Fraktionsvorsitzenden
den
sind
Vorstoß
des
Beschwerden
stellvertretenden
von
Polizeibeamten
CDU/CSUaus
dem
Landkreis.
„Leider kommt es immer häufiger vor, dass Jugendliche und Heranwachsende,
aber auch Erwachsene Polizisten gegenüber respektlos, ja beleidigend auftreten.
Sprüche wie „Ey, Bulle, hast du ein Problem?!“, „Guck mal, da kommen die
Bullen!“ oder „Ey, Alter, was willst du?!“ gehören heute nicht nur in den großen
Städten zum Alltag unserer Gesetzeshüter. Auch da, wo scheinbar noch „alles in
bester Ordnung“ ist, in den kleineren Städten und Gemeinden in unserem
Landkreis, werden Polizisten nicht geachtet, sondern offen verachtet. Da fehlt
jeder Anstand. Das führt bei den Beamten natürlich zu Missmut und Frustration.
Seite 1 von 2
Berlin
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon (030) 227 – 77026
Fax
(030) 227 – 76269
E-Mail [email protected]
Dr. Georg Nüßlein
Mitglied des Deutschen Bundestages
Stellvertretender Vorsitzender der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Das müssen sich unsere Polizisten, die jeden Tag ihren Kopf hinhalten müssen,
nicht bieten lassen. Eine spürbare Geldstrafe würde solche Rüpel durchaus
treffen und sie bei der nächsten Begegnung mit einem Polizisten bestimmt drei
Mal darüber nachdenken lassen, ob sie noch einmal so frech daherkommen.“,
glaubt Nüßlein.
Zwar räumt der Abgeordnete ein, dass es im hier einschlägigen „Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten“ schon heute eine Reihe von Strafen bei Beleidigungen
gegen Polizisten vorgesehen sei. Diese Paragraphen hätten allerdings eher
gröbere Beleidigungen und klare Rechtsverstöße wie körperliche Gewalt im
Visier, „nicht solche ,Grenzfälle‘, wo die Grenze meines Erachtens schon längst
überschritten ist. Außerdem: Was bringt es den Polizisten, wenn Wochen oder
Monate nach dem Vorfall vor Gericht oder vonseiten der Staatsanwaltschaft
minimale oder am Ende gar keine Strafen festgesetzt werden, wie es leider oft
der Fall ist? Das lässt diese jungen Leute doch kalt, ebenso teilweise deren
Eltern. Deswegen muss die Strafe von den betroffenen Polizeibeamten sofort
und vor Ort ausgesprochen werden können - wie ein Strafzettel etwa.“, ist
Nüßlein überzeugt. Ihm gehe es um den Grundsatz: „Wehret den Anfängen!“
Dazu hat sich der Abgeordnete nun an den innenpolitischen Sprecher seiner
Fraktion, seinen CSU-Kollegen Stephan Mayer, gewandt und ihn um eine
parlamentarische Initiative für eine entsprechende Gesetzesänderung gebeten.
„Gerade jetzt, wo unsere Polizisten mit der Flüchtlingskrise sowieso schon alle
Hände voll zu tun haben, wäre das ein wichtiges Signal für unsere Freunde und
Helfer, dass wir auf ihrer Seite stehen und Anstand, Recht und Ordnung in
unserer Gesellschaft nicht einfach aufgeben wollen.“, so Nüßlein.
Seite 2 von 2
Berlin
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon (030) 227 – 77026
Fax
(030) 227 – 76269
E-Mail [email protected]