Dr. Georg Nüßlein Mitglied des Deutschen Bundestages Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Pressemitteilung Mittwoch, 11. November 2015 Berlin, Landkreis (z.g.) „Ey, Bulle, hast du ein Problem?!“ Nüßlein fordert Sofort-Geldstrafen für Polizisten-Beleidigungen Der hiesige Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein (CSU) fordert SofortGeldstrafen für Beleidigungen von Polizeibeamten. Respektloses und ungebührliches Verhalten gegenüber Polizisten soll nach Vorstellung des CSUPolitikers gleich bei der ersten Verfehlung mit wenigstens 50 Euro sanktioniert werden. Grund für Fraktionsvorsitzenden den sind Vorstoß des Beschwerden stellvertretenden von Polizeibeamten CDU/CSUaus dem Landkreis. „Leider kommt es immer häufiger vor, dass Jugendliche und Heranwachsende, aber auch Erwachsene Polizisten gegenüber respektlos, ja beleidigend auftreten. Sprüche wie „Ey, Bulle, hast du ein Problem?!“, „Guck mal, da kommen die Bullen!“ oder „Ey, Alter, was willst du?!“ gehören heute nicht nur in den großen Städten zum Alltag unserer Gesetzeshüter. Auch da, wo scheinbar noch „alles in bester Ordnung“ ist, in den kleineren Städten und Gemeinden in unserem Landkreis, werden Polizisten nicht geachtet, sondern offen verachtet. Da fehlt jeder Anstand. Das führt bei den Beamten natürlich zu Missmut und Frustration. Seite 1 von 2 Berlin Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon (030) 227 – 77026 Fax (030) 227 – 76269 E-Mail [email protected] Dr. Georg Nüßlein Mitglied des Deutschen Bundestages Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Das müssen sich unsere Polizisten, die jeden Tag ihren Kopf hinhalten müssen, nicht bieten lassen. Eine spürbare Geldstrafe würde solche Rüpel durchaus treffen und sie bei der nächsten Begegnung mit einem Polizisten bestimmt drei Mal darüber nachdenken lassen, ob sie noch einmal so frech daherkommen.“, glaubt Nüßlein. Zwar räumt der Abgeordnete ein, dass es im hier einschlägigen „Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“ schon heute eine Reihe von Strafen bei Beleidigungen gegen Polizisten vorgesehen sei. Diese Paragraphen hätten allerdings eher gröbere Beleidigungen und klare Rechtsverstöße wie körperliche Gewalt im Visier, „nicht solche ,Grenzfälle‘, wo die Grenze meines Erachtens schon längst überschritten ist. Außerdem: Was bringt es den Polizisten, wenn Wochen oder Monate nach dem Vorfall vor Gericht oder vonseiten der Staatsanwaltschaft minimale oder am Ende gar keine Strafen festgesetzt werden, wie es leider oft der Fall ist? Das lässt diese jungen Leute doch kalt, ebenso teilweise deren Eltern. Deswegen muss die Strafe von den betroffenen Polizeibeamten sofort und vor Ort ausgesprochen werden können - wie ein Strafzettel etwa.“, ist Nüßlein überzeugt. Ihm gehe es um den Grundsatz: „Wehret den Anfängen!“ Dazu hat sich der Abgeordnete nun an den innenpolitischen Sprecher seiner Fraktion, seinen CSU-Kollegen Stephan Mayer, gewandt und ihn um eine parlamentarische Initiative für eine entsprechende Gesetzesänderung gebeten. „Gerade jetzt, wo unsere Polizisten mit der Flüchtlingskrise sowieso schon alle Hände voll zu tun haben, wäre das ein wichtiges Signal für unsere Freunde und Helfer, dass wir auf ihrer Seite stehen und Anstand, Recht und Ordnung in unserer Gesellschaft nicht einfach aufgeben wollen.“, so Nüßlein. Seite 2 von 2 Berlin Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon (030) 227 – 77026 Fax (030) 227 – 76269 E-Mail [email protected]
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