B 245 n – Die Fakten Kein anderes Bauprojekt hat in Haldensleben einen so langen Vorlauf und wurde und wird so intensiv diskutiert wie die B 245n. Nachfolgend die Fakten und der aktuelle Verfahrensstand. Die Anfänge Als von 1992 an beginnend die Ortsumgehung für die B 71 geplant und gebaut wurde, war dies ein Segen für die Innenstadt. Gleichzeitig war aber auch klar. Eine der ersten Ortsumgehungen bedeutet langes Warten auf die zweite. Nicht vor 2020 wäre die zweite Ortsumgehung überhaupt erst in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden. Vor diesem Hintergrund schloss der damalige Bürgermeister Norbert Eichler ohne Stadtratsbeschluss einen Vertrag mit der Deutschen Bahn, Bund und Land zur Planung der Umgehung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Das Ziel dabei: Durch die Einbeziehung der Bahn AG sollte es den anderen Partnern finanziell „versüßt“ werden, den Bau einer Umgehung für die B 245 voran zu treiben. 1995 wurde ein innerstädtisches Verkehrskonzept erarbeitet. Nach langwierigen Vorplanungen konnte 2009 das Planfeststellungsverfahren eröffnet werden. Die Auslegung im Verfahren ergab dabei große Vorbehalte gegen den Plan, die Schließung des Bahnüberganges Hagenstraße „nur“ im Austausch gegen einen Fußgänger- und Radfahrertunnel zuzulassen. Neue Varianten Im Sommer 2010 gaben Bund, Land und Bahn AG als Kostenträger des Vorhabens grünes Licht für eine veränderte Planung, die stattdessen einen Tunnel für Radfahrer, Fußgänger und Pkw vorsah. dieser Plan wurde 2012 mit Eigentümern und Trägern öffentlicher Belange besprochen. Eine neue Wendung nahm das Projekt zusätzlich durch die Entwicklung der Firma IFA-Rotorion. Um dieser Entwicklung nicht den Weg zu verbauen, wurde die geplante Trassenführung so verändert, dass die B 245n entlang der früheren Kanonenbahn verläuft und dann in Höhe der nicht mehr benötigten Bahnbrücke an die B 71 anschließt. Damit wurde ein alter Ansatz aufgegriffen. Der Stadtrat beschloss dazu, 50 Prozent der Umplanungskosten zu übernehmen. Aktueller Stand Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden zwei Unterlagen vom Landesverwaltungsamt gebraucht. Dies sind zum einen die korrigierten Planunterlagen. Diese liegen der Behörde seit dem 21. September 2015 vor. Das Planungsbüro wurde am 02.10.2015 informiert, mit der Überarbeitung der Kreuzungsvereinbarung fortzufahren. Die Fortschreibung der Kreuzungsvereinbarung soll jetzt in der 45.KW 2015 vorliegen und wird der Behörde Anfang November zugehen. Ein Beratungstermin mit dem Landesverwaltungsamt über die Fortführung des Planfeststellungsverfahrens war ursprünglich für den 24. September 2015 geplant und wird nun am 27. Oktober stattfinden. Das Baurecht besteht bereits für die Bahnüberführung Töberheide und ist für die übrigen Maßnahmen des Gesamtprojektes Anfang 2016 zu erwarten. Das gesamte Bauvorhaben mit Beteiligung von Bund, Land und DB AG hat ein Finanzierungsvolumen von ca. 27 Millionen Euro, wovon ca. 6 Millionen Euro auf den Tunnelbau entfallen, der neben Fußgängern und Radfahrern die Durchfahrt von Pkw, Bussen und Rettungsfahrzeugen erlaubt. Lediglich die Durchfahrt von Lkw wird nicht möglich sein. Der Anteil der Stadt Haldensleben an den Kosten beträgt derzeit ca. 4,5 Millionen Euro-. Für den Eigenanteil am Tunnelbau kann die Stadt Fördermittel nach dem Entflechtungsgesetz beantragen. Da die Stadt bei der Planung der Gesamtmaßnahme B 245n in Vorleistung gegangen ist, erhält sie außerdem eine überwiegende Erstattung ihrer Planungskosten. Der tatsächlich von der Stadt aus Eigenmitteln dann noch aufzubringende Betrag wurde sich auf ca. 1,5 Millionen Euro belaufen, wenn die Fördermittel fließen.
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