„Ein-Mensch-bricht-eine Norm“ – Drogenpolitik als

„Ein-Mensch-bricht-eine Norm“ – Drogenpolitik als strukturelle Gewalt
Manfred Kappeler
„Letztlich wird jede einzelne empirisch gestellte Frage von einem bestimmten
philosophischen Gesamtentwurf hier festgelegt. Zugleich wird damit jedoch jede Anwort auf
solche Fragen eben diesen Gesamtentwurf modifizieren“.
Stephan Quensel 1963
„Wer die Praxis seiner Theorie nicht im Kopf hat, dessen Kopf vereinnahmt die Praxis.“
Stephan Quensel 1998
Im Mittelpunkt des Denkens und Handelns von Stephan Quensel stand und steht das
Verhältnis von Theorie und Praxis und, daraus abgeleitet, die Vermittlung von Theorie und
Praxis beziehungsweise von Praxis und Theorie. Forschung, Theoriebildung, Lehre,
politisches und soziales Engagement von Stephan Quensel als Hochschullehrer, als
Kriminologe, im Bremischen Verein für Strafrechtspflege, im wissenschaftlichen Beirat und
als Mitglied des Bundesverbandes für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik
(akzept e.V.) – um nur einige Bereiche seines Engagements zu nennen – ging es Stephan um
praxisbezogene Theorie und theoriegeleitetes Handeln.
In seiner Dissertation(1963)1 stellte er Heideggers existenzialistisches „In-Der-Welt-Sein“ in
Verbindung mit der Weltoffenheit der philosophischen Anthropologie gegen die
„cartesianische, idealistische Sicht menschlicher Seinsweise“. Ohne sich in den von Adorno
als „Jargon der Eigentlichkeit“ kritisierten Heideggerschen Sprachduktus zu verlieren und
sich in das Denken seines philosophischen Lehrers zu verstricken, entwickelt Stephan
Quensel von diesen Kategorien aus sein wissenschaftliches Denken als Kriminologe und
bleibt diesem Ansatz bei allen Differenzierungen in Theorie und Praxis bis heute verpflichtet.
1998 schreibt er: „Wir sollten zunächst weniger auf den interessanten Forschungs‚Gegenstand‘, sondern auf das ‚Problem’ achten, das wir qua Person mit unserer Theorie
lösen beziehungsweise einer Lösung näher bringen wollen: Dies reicht von der Frage nach
den Gründen der Verelendung der Drogen-Szene über die Möglichkeit effektiver Hilfe für
vergewaltigte Frauen bis hin zur Chance, Prisonisation und Folter für Strafgefangene zu
verhindern beziehungsweise konkret umsetzbare Alternativen für die vom Ausschluß
Betroffenen zu entwickeln oder – hier stockt fast die Fantasie – Genozit in Bosnien (und
2
anderen Ländern) zu verhindern. Daraus folgt nun aber keineswegs, daß wir nur ‚praxisnahe‘, angewandte Forschung betreiben dürften, geht es doch selbst bei den hier
angeschnittenen ‚meta-kriminologischen‘ Fragen stets auch um eine recht tiefgreifende
kritisch-politische, also praktische Problematik.
Wir eröffnen uns damit zugleich den möglicherweise sinnvollsten Weg, unsere Theorien (auf
ihren ‚Wahrheits-Gehalt‘?) zu überprüfen, anstatt sie, wie üblich, durch allzu abstrakte
Höhenflüge gegenüber solchen Trivialitäten zu immunisieren.“2 Weiter heißt es: „Eben dies
führt uns zum Kern unseres ‚kritischen Dilemmas‘: Die ‚Sorge um die Theorie‘ (würde
Heidegger sagen), also die Aufgabe, sich darum zu kümmern, daß die Theorie ‚richtig‘
eingesetzt und nicht ‚mißbraucht‘ wird. Das Erbübel der administrativen Kriminologie liegt
wohl darin, daß sie ohne ethische Reflexion die Realisierung ihrer Theorien einer willigen
‚Praxis‘ überlassen kann, die ihrerseits ‚im Befehls-Notstand‘ sich auf solche Autoritäten
berufen darf. Das Erbübel der kritischen Theorie liegt dagegen im Glauben an die schiere
Kraft der reinen Lehre und Kritik, deren Wahrheit sich im Unwillen der Praxis, ihr zu folgen,
bestätigen wird.“
Der post-strukturalistische Dekonstruktivismus war 1963 noch nicht geboren, als Stephan
Quensel die Dekonstruktion des Normativen in den Mittelpunkt seines Versuchs zur
Begründung einer wissenschaftlichen Kriminologie rückt. Den „gesuchten Gegenstand der
Kriminologie“ faßt er als eine „heuristische Formel“, in der Handlung, Situation und
Persönlichkeit ein Ganzes bilden: „Ein-Mensch-bricht-eine-Norm“. Die Formel beschreibe
einen „dreifach strukturierten Sachverhalt:
„Sie umschließt neben den Fragen, die durch den Begriff der Norm selbst aufgeworfen
werden, einerseits den Menschen, andererseits den um das Prädikat Brechen zentrierten
Sachbereich. Eingeschlossen in diese Gesamtstruktur ist, ohne daß dies in die Formel
ausdrücklich mit aufgenommen wäre, das Phänomen des Mitmenschlichen, das in allen drei
Bereichen zutage tritt. Der Mensch muß von vornherein als Mitmensch begriffen werden. Die
Norm kann nur von diesem mitmenschlichen Bereich her verstanden werden. Der im Prädikat
Brechen gedachte Konflikt kann nur innerhalb dieses mitmenschlichen Seins sich vollziehen.
Der Norm-Bruch ist eine Weise mitmenschlicher Kommunikation.
Die Erörterung dieser Formel wird von zwei Ausgangspunkten her einsetzen: Einerseits
gehen wir von dem dynamischen Kernmoment der Formel selbst aus, das wir formal als
Handlung oder Verhalten bestimmen. Zum anderen aber versuchen wir, das in dieser Formel
3
gefaßte Geschehen als dynamische Gesamtstruktur zu begreifen, womit dieser Normbruch in
dem umfassenderen Terminus der Konflikt-Situation aufgehoben werden soll“. (Quensel,
1964, S. 9)
Die Definition des Norm-Bruchs als Handeln in einer Konfliktsituation öffnete umfassende,
für das Denken der späten fünfziger und frühen sechziger Jahre ungewohnte Perspektiven: „In
einer derartigen Situation steht nicht nur ein bestimmtes Individuum, der Mensch unserer
Formel, sondern zugleich ein bestimmter Weltausschnitt, das heißt eine Mitwelt und eine
kulturell bestimmte Norm- und Dingwelt. Dieses Bezugsverhältnis, das wir Situation nennen
wollen, ist also ein Beziehungsgeflecht der eben genannten ‚Welten‘; ihr Kernpunkt ist die
Handlung, die einerseits dieses Bezugsverhältnis aktualisiert und mitkonstituiert, die
andererseits aber in dieser Verwirklichung des Bezugsverhältnisses stets zugleich von diesem
her umfangen und bestimmt wird. Die einzelne Handlung ist so immer ein situatives
‚Verhältnis‘, das zugleich als situationskonstituierend wie auch situativ bedingt gedacht
werden muß“. (Quensel, 1964, S. 10f.)
Er versteht die Handlung „Ein-Mensch-bricht-eine-Norm“ nicht im juristischen Sinne als
isolierte Tat (für einen Juristen mit Spezialisierung auf das Strafrecht damals eine
unorthodoxe Sichtweise), sondern versucht „im Handlungsgeschehen selber anzusetzen und
sodann dieses Geschehen als dynamischen Kern einer umfassenderen Bezogenheit zu
begreifen“. Den Aspekt des „Brechens“ und „jedes wertende Moment“ schließt Quensel in
dieser hermeneutischen Annäherung an die fremde Handlung aus, weil der Bruch der Norm
und seine Bewertung „sich allein aus der umfassenderen Struktur“ (übergreifendes kulturelles
System) verstehen lassen. Diese „Struktur“ wird auf der nächsten Stufe der Annäherung in
den
Blick
genommen,
wenn
er
entgegen
den
dominanten
biologistischen
und
naturalisierenden Kriminalitätstheorien der Zeit schreibt, daß der „konkret empirische
Mensch“ immer in eine „künstlich-geordnete Welt“ hineingeboren werde, daß er „von Anfang
an in dieser Kultur-Welt“ lebe und handle.
Die Handlung „Ein-Mensch-bricht-eine-Norm“ als Konflikt-Situation verstehen, bedeutet, die
kontingente Kategorie Konflikt analytisch zu erhellen. Stephan Quensel versucht dies auf dem
Weg der philosophischen Anthropologie, wenn er schreibt:
„Auf der ‚sozialen‘ Ebene kann der Mensch sich jeweils nur vom anderen her verstehen und
wird damit zugleich in der ‚Rollenhaftigkeit‘, in der ‚Sozialgeprägtheit seines Selbst‘ auf
diese soziale Welt hin festgelegt, von der her er sich deutet. Und auf der Ebene der
‚gestalteten Welt‘ bedeutet dies, daß wir eben durch die technische Bewältigung dieser Welt
4
zugleich von dieser Technik her festgelegt werden, auch und gerade dann, wenn sie als
‚unmenschlich‘ abgelehnt wird.
Diesen in der ‚transzendentalen Bezogenheit‘ liegenden dialektischen Sachverhalt von
einerseits Gestaltungsmöglichkeit und andererseits Gestaltetwerden müssen wir ständig im
Auge behalten, wenn wir zum Beispiel von der ‚Willensfreiheit‘, von ‚existenzieller
Entscheidung‘, ‚Schuld‘ oder ‚Eigentätigkeit‘ sprechen. Diese Phänomene können aus der
situativen Eingebundenheit, in der das Individuum steht, aus dieser Wechselwirkung
zwischen den situativen Teilstrukturen nicht herausgelöst werden. Das, was wir mit diesen
Termini ansprechen, ist nicht etwas, das ein isoliert vorfindliches Subjekt einer ungeordneten,
zufälligen Welt gegenüber vollzieht, sondern stets etwas, das durch die gesamte Situation
mitbestimmt wird, durch das situative Gewordensein dieses Individuums selbst, durch seine
Stellung in der sozialen Gemeinschaft und durch seinen Standort innerhalb eines bestimmten
Kultur- und Welt-Ausschnittes. Eine jede Entscheidung setzt immer eine ‚offene‘ Situation
voraus; diese ‚Offenheit‘ mag dabei in den Rahmen ‚bekannter‘ Offenheiten fallen, sie mag
aber auch etwas ‚neues‘, etwas nicht-vorhergesehenes bringen. Die Entscheidung aber stützt
sich in beiden Fällen jeweils auf vorgegebene Sachverhalte, die als Orientierungspunkte
dienen, auf Normen, Gewohnheiten, auf Erfahrungen und ‚Quasi-Instinkte‘.“ (Quensel 1964,
S. 108f.)
Der „Konflikt“ sei, wie jede Entscheidung, eine „offene Situation“, ja selbst Ausdruck einer
„Offenheit der Situation“, die Quensel mit einem Zitat von Dahrendorf3 erläutert:
„Alles soziale Leben ist Konflikt, weil es Wandel ist. Es gibt in der menschlichen
Gesellschaft nichts Beharrendes, weil es nichts Gewisses gibt. Im Konflikt liegt daher der
schöpferische Kern aller Gesellschaft und die Chance der Freiheit – doch zugleich die
Herausforderung zur rationalen Bewältigung und Kontrolle der gesellschaftlichen Dinge (…)
Es ist meine These, daß die permanente Aufgabe, der Sinn und die Konsequenz sozialer
Konflikte darin liegt, den Wandel globaler Gesellschaften und ihrer Teile aufrecht zu erhalten
und zu fördern. Wo sie fehlen, auch unterdrückt oder scheinbar gelöst werden, wird der
Wandel verlangsamt oder aufgehalten. Wo Konflikte anerkannt und geregelt werden, bleibt
der Prozeß des Wandels als allmähliche Entwicklung erhalten. Immer aber liegt in sozialen
Konflikten eine hervorragende schöpferische Kraft von Gesellschaften. Gerade weil sie über
je bestehende Zustände hinausweisen, sind Konflikte ein Lebenselement der Gesellschaft …“
(Dahrendorf, 1962, S. 124f.) Dazu schreibt Stephan Quensel:
5
„Ist der Mensch ein ‚konfliktträchtiges Wesen‘, ein Wesen also, zu dem der Konflikt mit
Notwendigkeit gehört, dann zeigt sich in diesem ‚Norm-Bruch‘ ein wesentlicher Zugang zur
anthropologischen Bestimmung des Menschen. Andererseits behandelt die Anthropologie den
Menschen als norm-eingebundenes, sozialbezogenes und konfliktträchtiges Wesen – wobei
diese drei Faktoren strukturell miteinander verbunden sind –, dann bietet sie dem
Kriminologen einen hervorragenden Ansatz, der unseres Ermessens bisher zu wenig
berücksichtigt worden ist. Die Weltoffenheit des Menschen bedarf ständig der Gestaltung und
Normierung. Dies kann nur durch die Gemeinschaft, insbesondere im Rahmen des
Gruppengeschehens, vollzogen werden. Jedes Individuum ist so auf die Gruppe und auf die
durch diese vertretene Ordnung angewiesen. Diese Angewiesenheit ist ein ständig sich
dynamisch entwickelndes Geschehen, das anstelle von natürlichen durch künstliche
Festlegungen geregelt wird. Diese Künstlichkeit muß ständig erworben und aufrecht erhalten
werden. Sie birgt in sich den Konflikt – als Chance der Weiterentwicklung und als
Möglichkeit der Störung. Diese Störung ist notwendig, aber immer elementar, da sie die
Künstlichkeit und damit das ‚Menschliche‘ als solches zu zerstören geeignet ist. Fassen wir
nun den ‚Norm-Bruch‘ als eine derartige elementare Störung auf, so folgt daraus: 1. Der
Norm-Bruch ist eine notwendige Folge aus der menschlichen Struktur, er ist kein Adiaphoron,
dessen endgültige Beseitigung – gleich, durch welche therapeutische Mittel – jemals erreicht
werden könnte. 2. Er ist weder eine ‚Krankheit‘ noch eine ‚Sünde‘, sofern man unter einer
‚Sünde‘ einen Verstoß wider das ‚eigentliche‘ Sein des Menschen und unter einer ‚Krankheit‘
etwas ‚ausrottbares‘ verstehen will. 3. Er ist vielmehr eine notwendige Störung, ohne den ein
erreichbares Gleichgewicht nicht verlassen würde, ohne den eine ‚Entwicklung‘ nicht
stattfinden könnte.“ (Quensel, 1964, S. 114)
Aus dem Verständnis des Norm-Bruchs als Konfliktsituation leitet Stephan Quensel drei
Fragen ab: „Was ist diese aktuelle Konfliktsituation? Wie entwickelt sie sich? Worauf beruht
sie?“
Er betrachtet mögliche Entwicklungen aus aktuellen sozialen Konflikten unter dem
Gesichtspunkt der Auflösung solcher Konflikte in der Zukunft, um sie zu einer „fruchtbaren“
Entwicklung zu verarbeiten, „fruchtbar sowohl für das ‚Individuum‘ wie für die
‚Gesellschaft‘.“ (Quensel, 1964, S. 115)
Ausgehend von diesen Überlegungen Stephan Quensels aus dem Jahre 1963, wende ich mich
jetzt dem Thema dieses Beitrags „Drogenpolitik als Ausdruck struktureller Gewalt“ zu, einem
6
aktuellen sozialen Konflikt, an dessen Lösung für die Zukunft die Autorinnen und Autoren
dieser Festschrift zusammen mit dem Jubilar seit langer Zeit arbeiten.
Gewalt – ein schillerndes, oft gebrauchtes Wort mit einer langen Geschichte. Wenn wir es im
Alltag verwenden, gehen wir in der Regel davon aus, daß unsere GesprächspartnerInnen,
ZuhörerInnen, LeserInnen dasselbe darunter verstehen wie wir. Es scheint sich um eines der
selbst-verständlichen, fraglosen Worte zu handeln. In diesem Text soll die scheinbare
Übereinstimmung im alltäglichen Sprachgebrauch aufgegeben werden. Wir wissen, daß alle
bedeutsamen Begriffe sehr komplex sind, daß sie einem kulturhistorischen Wandel ihrer
Bedeutung unterliegen und aktuell verschieden interpretiert werden. Für Begriffe/Worte von
so großer emotionaler Wirkung und politischer Brisanz wie Gewalt, Drogenkonsum und
Sucht, gilt das in besonderem Maße.
In Grimms „Deutschem Wörterbuch“ gibt es zu Gewalt und mit Gewalt zusammengesetzten
Wörtern dreihundertvierundzwanzig Lexikonspalten im Folio-Format! Gewalt gehört zu den
ältesten Wörtern unserer Sprache: „Die Häufigkeit der Verwendung und die Ausdehnung des
Bedeutungsumfangs, die schon das erste literarische Auftreten kennzeichnen, haben sich bis
in die neuere Zeit nicht vermindert, sondern zu hohem Grade gesteigert“, heißt es im sechsten
Band des „Grimm“, der 1911 abgeschlossen wurde – also vor den schrecklichen Kriegen
dieses
Jahrhunderts,
vor
der
Vernichtung
der
europäischen
Juden
durch
die
nationalsozialistische Gewaltherrschaft, vor der Atombombe, dem alltäglichen Tod im
Straßenverkehr usw. Im Althochdeutschen hat Gewalt die Bedeutung von: „Kraft haben –
Macht haben – über etwas verfügen – etwas beherrschen“ und Luther schrieb: „Die weltlichen
Fürsten herrschen und die mächtigen unter ihnen haben Gewalt“. Herrschaft, Macht, Gewalt
gehören zusammen, scheinen einander zu bedingen. Gewalt-Haben bedeutete – und bedeutet
– über etwas nach eigenem Gutdünken verfügen zu können. Gewalt war zunächst an Personen
mit Verfügungsgewalt gebunden. Gewalt-Haben und Gewalt-Ausüben bedeutete SubjektSein, auf Kosten anderer, die diese Gewalt erleiden, erdulden und ihr unterliegen müssen und
zu Objekten gemacht werden – mit und ohne eigenes Zutun: Ein über Gewalt vermittelter
Zusammenhang von Subjekt und Objekt. Ein uraltes Sprichwort sagt: „Wer Gewalt hat, der
gebraucht Gewalt“ und ein anderes: „Gewalt und Unrecht gehören zusammen“.
Im Althochdeutschen und im Mittelhochdeutschen ist der Gewaltbegriff weitgehend
individuell begrenzt. Es gibt eine oder mehrere Personen als Inhaber/Träger von Gewalt und
eine Person oder mehrere als Ziel und Opfer von Gewalt. Dies ist die Grundfigur – vom
7
Anfang bis heute. Trotz aller Veränderungen in den Formen und Mitteln hat sich die
Auffassung von personaler Gewalt bis heute kaum verändert. Diese Auffassung dominiert die
Sichtweisen im Alltag: Gewalt, so glauben die meisten, geht von Menschen, von Personen
aus. Sie wird personalisiert. Im Neuhochdeutschen wird Gewalt in der Ausübung mit
„Zwang“ verbunden. Eine Kraftfülle, die jeden Widerstand niederzwingt und zunehmend an
Recht und Moral gemessen wird. Es kommt zu der weitreichenden Gleichsetzung von Gewalt
und Unrecht. Innerhalb des Grundmusters personaler Gewalt ergeben sich mannigfache
Differenzierungen, je nach der Art der angewendeten Mittel und des Verhältnisses zwischen
Subjekt und Objekt der Gewalt, zwischen denen ein Gewaltverhältnis besteht. Wenn sich das
Objekt dem Zugriff des Subjekts nicht entziehen kann, wird dieses Verhältnis als
„Abhängigkeit“ verstanden. Das spiegelt sich in Sprichwörtern und Redewendungen der
frühen Neuzeit:
•
Gewalt geht vor Recht.
•
Wo Gewalt ist, da muß Recht sein Maul halten.
•
Wer Gewalt hat, der hat Recht.
•
Wenn Gewalt mit dem Scheinmantel der Gerechtigkeit bedeckt ist, läßt er sich nicht
straffen noch bessern.
•
Wiltu nicht – so muest du doch – das heißet Recht.
•
Der Stärkere tut Unrecht mit Gewalt – der Schwächere muß leiden und dazu danken.
•
Wo Gewalt Recht hat – hat das Recht keine Gewalt.
Der moderne demokratische Staat versucht die personale Gewalt auszuschalten, indem er für
sich das Gewaltmonopol beansprucht und seine Gewalt durch das Prinzip der Gewaltenteilung
demokratisch begrenzt und kontrollierbar macht. Diese Gewalt gilt als notwendiger Teil der
politischen Ordnung. Ihre Legitimität wird durch ihre Anbindung an die Menschen- und
Bürgerrechte, deren Durchsetzung und Schutz sie einzig und allein dienen soll, gesehen. Aber
auch diese legitimierte Gewalt kann zu einer repressiven Gewalt werden, in der Regel gegen
Minderheiten in der Gesellschaft, wenn sie sich zwar im Einklang mit den Rechts- und
Sittlichkeitsauffassungen der Mehrheit der Bevölkerung des staatlichen Gemeinwesens
befindet, Minderheiten aber in ihren Bürger- und Menschenrechten verletzt.
Mit diesen Überlegungen sind wir vom personalen Verständnis von Gewalt, das im Alltag im
Vordergrund steht, zu der Gewalt gekommen, die von den gesellschaftlichen Verhältnissen
ausgeht: die kein personales Subjekt mehr hat, wohl aber Personen zu Objekten macht, die
8
ihrem Zwang unterliegen. Daß auch diese Gewalt im Bewußtsein der Betroffenen als
personale Gewalt erscheint, liegt daran, daß die in den Verhältnissen liegende und von ihnen
ausgehende Gewalt zu ihrer Ausübung Diener und Dienerinnen braucht, die die Gewalt der
Verhältnisse realisieren. Diese Diener und Dienerinnen finden sich bislang immer. Entweder
handeln sie aus Überzeugung, identifiziert mit den Verhältnissen, von denen die Gewalt
ausgeht, halten sie also für erforderlich, sehen in ihr ein notwendiges Mittel zur Erreichung
moralisch-sittlich legitimer Zwecke, oder sie handeln, weil sie als ihre Diener/innen von der
Gewalt der Verhältnisse profitieren, als Teil von ihr sich auf der Seite der Gewinner befinden.
In den seltenen Fällen, in denen sich Diener/innen dieser Gewalt öffentlich verantworten
müssen, berufen sie sich auf ihren Status als abhängige Diener/innen, als lediglich
ausführende Organe eines Gewaltsystems, die selbst Objekt der von ihnen realisierten Gewalt
der Verhältnisse gewesen seien, mithin selbst Opfer und nicht Täter gewesen seien: Ärzte,
Richter, Sozialarbeiter, Militärs – um nur einige zu nennen.
Die „Verhältnisse“, aus denen Gewalt resultiert, werden von politischer und ideologischer
Macht bestimmt. Es ist das Verdienst von Marx und Engels, das besondere Wechselverhältnis
von ökonomischer und politisch-ideologischer Macht herausgearbeitet zu haben. In unserer
Zeit hat Galtung diese aus den „Verhältnissen“ kommende Gewalt als „strukturelle Gewalt“
bezeichnet, die der unmittelbaren Wahrnehmung verborgen bleibe, weil sie hinter den
Erscheinungen an der Oberfläche der Gesellschaft entstehe und ihr Wirkungszusammenhang
in den Phänomenen des Alltags nicht öffentlich werde.
Nach mehr als fünfzig Jahren Bundesrepublik auf der Basis eines aus den Menschenrechten
abgeleiteten und diesem verpflichteten Grundgesetzes sind wir, trotz aller mehr oder weniger
berechtigten Kritik an der Grundrechtspraxis, daran gewöhnt, die demokratisch legitimierte
und kontrollierte staatliche Gewalt, das Gewaltmonopol des bürgerlichen Staates, positiv zu
sehen und stehen in der Gefahr, die Ambivalenzen der Gewalt im demokratischen Staat zu
übersehen: Ambivalenzen, in denen sich die Angehörigen der sogenannten helfenden Berufe
mehr als andere befinden und zurecht finden müssen. Nach Max Weber ist Gewalt eine
Qualität des Politischen. Der Staat habe das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit.
Auch wenn sie im Alltag nicht immer sichtbar sei, stehe sie immer als Instrument zur
Durchsetzung der sozialen Zwecke zur Verfügung, sei latent also immer vorhanden. Mit
Bezug auf Kant versteht Weber die staatliche Gewalt als notwendige Garantie der
bürgerlichen Freiheitsrechte, die den für die Selbstentfaltung des Individuums erforderlichen
Rahmen sichere. Der Pädagoge und Bildungsphilosoph Theodor Litt betonte 1948 nach
9
Faschismus und Krieg die ordnungssetzende Funktion von Gewalt. Ob die staatliche Gewalt
als protestas unrechtmäßig sei, entscheide sich im Konflikt, in dem sie sich bewähren müsse.
Hannah Arendt betonte den Unterschied zwischen Macht und Gewalt. Gewalt sei auf
Werkzeuge beziehungsweise Mittel zu ihrer Anwendung angewiesen, um ihre Zweck-MittelFunktion erfüllen zu können. Macht sei dagegen ein institutionalisiertes System auf der
Grundlage der Zustimmung der Mehrheit der Bevölkerung. Macht sei eine Bedingung zur
Herstellung und Aufrechterhaltung aller sozialen Ordnung und als solche Selbstzweck.
Walter Benjamin untersuchte das Verhältnis von Recht und Gewalt mit der Fragestellung, ob
Gewalt als mögliches Mittel zur Erreichung gerechter Zwecke akzeptiert werden könne und
kommt zu dem Schluß, daß die naturrechtliche Unbedenklichkeit der Anwendung von Gewalt
als Mittel zur Erreichung für gerecht gehaltener Zwecke abgelehnt werden müsse, weil sie
zum Terrorismus führe.
Die staatliche Gewalt kann überwiegend latent bleiben, wenn das von ihr geschützte
politische und ökonomische System von der großen Mehrheit der Bevölkerung anerkannt
wird. Sie wird manifest, wenn die dem System immanenten Normen durch Einzelne und
Gruppen infrage gestellt werden und dies dem Staat als Bedrohung der normativen
Absicherung des Systems erscheint. Dieser politische Mechanismus wird problematisch,
wenn die demokratische Kontrolle der Executive nachlässig wird oder versagt und der Staat
die Befugnis bekommt, den inneren und äußeren Feind zu definieren und damit über Leben
und Lebensbedingungen von Menschen zu bestimmen, die sich seiner Gewalt nicht entziehen
können.
Die Ambivalenzen resultieren aus der prinzipiellen Janusgesichtigkeit der Gewalt: Als Garant
der Freiheit im Sinne der Menschenrechte ist sie unverzichtbar und als ordnungspolitisches
Instrument birgt sie immer wieder die Gefahr des Mißbrauchs, sobald sie zur
„Aufrechterhaltung der Ordnung“, zur Verteidigung angeblich zentraler Werte und Normen
gegen Einzelne und Minderheiten, die als „abweichend“ und als Gefahr beziehungsweise
Gefährdung definiert werden, in Anwendung kommt, also von der latenten zur manifesten
Gewalt wird. Zygmund Bauman hat in seinen Büchern „Moderne und Ambivalenz“ und „Die
Dialektik der Ordnung“ die Gewaltambivalenzen wie kein anderer Sozialwissenschaftler der
Gegenwart analysiert. Alle, die mit ihrer täglichen beruflichen Arbeit unter der Überschrift
„Hilfe“ in die privaten Lebenszusammenhänge von Menschen eingreifen (MedizinerInnen,
SozialarbeiterInnen, JuristInnen, TherapeutInnen aller Richtungen – und über die rechtlichen
10
Rahmenbedingungen, über Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Kostenvereinbarungen etc. in
vielfältiger Weise mit dem Gewaltmonopol des Staates verbunden sind, ohne sich dessen
bewußt zu sein), stehen in der Gefahr, die Macht, die ihnen damit gegeben ist, zu
mißbrauchen, indem sie durch ihr professionelles Handeln die auf „Hilfe“ angewiesenen oder
als solche definierten ihres Subjektstatus zu berauben und sie zu Objekten einer in der Regel
gut gemeinten Intervention zu machen. Die Gefährdung der professionellen HelferInnen zu
GewaltanwenderInnen zu werden, hat mehrere Ursachen:
1. die rechtlichen Rahmenbedingungen selbst
2. das professionelle Selbstverständnis
3. die Beteiligung am öffentlich geführten Diskurs über „Verwahrlosung“, „Kriminalität“
und „Sucht“.
Wenn wir uns die rechtlichen Rahmenbedingungen anschauen, wird auf den ersten Blick klar,
daß es in Deutschland keine „Suchthilfe-Politik“ gibt, wie die Regierungen behaupten,
sondern eine „Drogenpolitik“, die ihren Niederschlag in den Betäubungsmittelgesetzen von
1972 und 1982 gefunden hat. Zwar machen Berufsverbände, Beratungsstellen und
Therapieeinrichtungen mit der Tatsache, daß es als süchtig definierte Menschen gibt, ihre
kleine Politik, zwar wird mit den tatsächlichen, mehr noch mit den behaupteten Gefahren des
Drogenkonsums Gesundheits- und Ordnungspolitik gemacht, aber eine an den Interessen der
KonsumentInnen orientierte Gesundheitspolitik, von der die „Drogenpolitik“ ihre Direktiven
bekäme, gibt es meines Erachtens, zumindest als staatliche Politik, als selbständiges
Politikfeld nicht. Drogenpolitik ist überwiegend Ordnungspolitik. Drogenpolitik wird in der
Bundesrepublik Deutschland – und nicht nur hier – bestimmt durch die willkürliche politische
Einteilung der psychoaktiven Substanzen in legale und illegale und hat von dieser Einteilung
ausgehende Wirkungen auf alle Bereiche der sogenannten Suchtkrankenhilfe, wenn auch
höchst unterschiedliche, je nachdem, ob es sich um Menschen handelt, die erlaubte oder die
verbotene Stoffe konsumieren. Mit dem eigenartigen Begriff Suchtmittel wird der gravierende
Unterschied im gesellschaftlichen, vor allem im politischen Umgang mit psychoaktiven
Substanzen neuerdings verwischt: Egal, ob legal oder illegal: alle psychoaktiven Substanzen
werden als Suchtmittel definiert, womit in der sogenannten Suchtkrankenhilfe die immer
peinlichere und unbequemere politische Klassifizierung der Stoffe und ihrer KonsumentInnen
sprachlich zugedeckt werden soll. Mit der professionellen Wortschöpfung Suchtmittel bin ich
bei den Bildern angekommen, die im „Sucht-Diskurs“ erzeugt werden. Bildern, die auf das
Denken und Handeln der am „Sucht-Geschehen“ beteiligten zurückwirken. Eine
11
Spontanbefragung unter Professionellen der Suchtkrankenhilfe zu der Frage: Was ist ein
Suchtmittel? würde vermutlich überwiegend so beantwortet: „Es handelt sich um einen Stoff,
der durch chemische Prozesse und psychische Wirkungen ein zwanghaftes – eben süchtiges –
Verlangen erzeugt, zur Wiederholung zwingt, schließlich zu einer Gewöhnung führt, die
Abhängigkeit bedeutet und zuletzt über den Mechanismus von wachsender Toleranz und
Dosissteigerung gravierende psychosoziale und gesundheitliche Schäden verursacht.
Suchtmittel sind Mittel mit einem ‚Suchtpotenzial‘ und ihr Konsum macht einen Menschen
süchtig.“
In dieser Sichtweise werden aus psychoaktiven Substanzen, die mit ihrer Wirkung über das
zentrale Nervensystem unser Befinden und unser Wahrnehmen verändern – was ihren
spezifischen Gebrauchswert für die Menschen ausmacht – Suchtmittel. Die vielfältigen
Bedeutungen psychoaktiver Substanzen, ihre Funktionen, ihre Wirkungen in der
Kulturgeschichte der Ethnien und Völker und im Leben vieler einzelner und Gruppen in
Vergangenheit und Gegenwart wird auf eine Bedeutung reduziert, die noch zudem
weitgehend eine zugeschriebene ist. Einige Befragte würden antworten: „Suchtmittel? – Das
ist eine Substanz oder ein Gegenstand oder eine Handlung, die von einem Menschen, in
dessen Biografie sich Sucht entwickelt hat, als Mittel, diese Sucht zu leben, gewählt wurde,
aus welchen Gründen, die herausgefunden werden können, auch immer. Es gibt unzählige
Stoffe, Gegenstände, Behandlungen, in denen Menschen Sucht manifestieren können, und es
ist ganz unmöglich, einen Katalog von ihnen mit rechtlichen Konsequenzen aufzustellen, wie
es die Bundesregierung im Wege der Verordnung mit der Liste der durch das
Betäubungsmittelgesetz verbotenen Stoffe praktiziert. Jede Sucht hat ihren einmaligen
unverwechselbaren biografischen Verlauf, ist ein Teil der Biografie ihre Trägers. In diesem
Verlauf ist das Mittel der Wahl nur ein Aspekt des Geschehens, und dieses Geschehen selbst
ist nur ein mehr oder weniger bedeutender Teil der Person, die in der Definition als süchtig
oder abhängig auf diesen Teil reduziert wird und in Übernahme solcher Fremddefinitionen
schließlich sich selbst reduziert.“
Indem die wunderbare Vielfalt der psychoaktiven Substanzen zuerst zu Drogen, dann zu
Rauschgiften, dann zu Betäubungsmitteln und schließlich zu Suchtmitteln gemacht wurde,
entstand eine Assoziationskette von Bildern, die etwa so beschrieben werden kann: Drogen =
Rauschgifte = verbotene Stoffe = Betäubungsmittel = Suchtmittel. Die KonsumentInnen
dieser Stoffe = Drogenabhängige = Süchtige. Das dominante Bewußtsein zu Drogen und
12
ihren KonsumentInnen produziert und reproduziert diese Bilder, die zusammen eine
Sichtweise ergeben, die den Diskurs über „Drogen und Sucht“ bestimmen: Drogen werden
gleichgesetzt mit Illegalität, sie müssen verboten werden, weil sie süchtig machen, sie sind
Suchtmittel und ihre KonsumentInnen Süchtige. Auch wenn die meisten Professionellen in
der Suchtkrankenhilfe im Hinblick auf Sucht schon längst keinen Unterschied mehr machen
zwischen legalen und illegalen Stoffen – oder doch? –, die Bilder und Assoziationensketten
halten sich hartnäckig in der Öffentlichkeit und sind ein Spiegel unserer Drogenpolitik, die
mit dem Betäubungsmittelgesetz und seinen willkürlichen Setzungen diese Bilder immer
wieder bedient. Und weil sie die Sichtweisen der großen Mehrheit der Bevölkerung
bestimmen und dieser Zusammenhang hochgradig angstbesetzt ist, traut sich keine politische
Partei und demzufolge auch die neue Bundesregierung nicht, dieses unsägliche Gesetz wieder
abzuschaffen und einen Weg zu eröffnen, auf dem ein angst- und gewaltfreier Umgang mit
psychoaktiven Substanzen, ihren KonsumentInnen (und gerade mit solchen KonsumentInnen,
die mit ihrem Konsum persönlich in Schwierigkeiten geraten), gefunden werden kann.
Innerhalb von wenigen Jahren, von 1968 bis 1982 schaffte es der politisch initiierte „Drogenund Suchtdiskurs“, diese Bilder, Sichtweisen und Sprachregelungen als Code zu etablieren,
der trotz aller erfreulichen Bewegungen und Änderungen im Detail im Ganzen noch immer
die öffentliche Meinung und damit die Politik und auch die Suchtkrankenhilfe dominiert.
Freilich, nach jahrelangen Auseinandersetzungen, wurde die Substitution legalisiert. In dieser
Auseinandersetzung versuchte die staatliche und verbandliche Politik mit Gewalt, den längst
überfälligen Einbruch des sogenannten Königswegs „stationäre Langzeittherapie“ mit seinem
Clean-Anspruch und Abstinenzparadigma und Leidensdrucktheorem zu verhindern. Die
Gewaltmittel reichten von persönlichen Verunglimpfungen bis hin zu Berufsverboten und
strafrechtlicher Verfolgung von Ärzten mit der Konsequenz von einigen Toten. Freilich, der
Spritzentausch konnte durch die Notwendigkeiten der HIV-Prävention nach jahrelangen
Verweigerungen, Verunglimpfungen, polizeilichen Ermittlungen gegen SozialarbeiterInnen,
Drohungen von Arbeitgebern gegen ihre beherzten MitarbeiterInnen, die mit dieser Praxis
einfach anfingen, schließlich legalisiert werden. Aber bis in die jüngste Vergangenheit, und in
einigen
Bundesländern
noch
immer,
weigern
sich
JustizminsterInnen
und
GefängnisdirektorInnen, den im Knast intravenös konsumierenden Gefangenen sterile
Spritzen zukommen zu lassen und nehmen bewußt in Kauf, daß Frauen und Männer in den
Strafanstalten sich mit dem Virus infizieren und möglicherweise an Aids erkranken und
13
sterben. Das ist eine gewaltmäßige Drogenpolitik, die Opfer fordert. Freilich: Nach rasant
steigenden Abbruchzahlen in der stationären Langzeittherapie in den Achtzigern aufgrund der
gesetzlichen Verkoppelung von Strafe und Therapie im Betäubungsmittelgesetz, wurde die
Einschränkung der persönlichen Freiheiten in den therapeutischen Wohngemeinschaften und
anderen Einrichtungen als Voraussetzung für die staatliche Anerkennung und für die
Anrechnung der Therapiezeit auf die ausgesetzte Haftstrafe – nach zehn Jahren
kontraproduktiver Wirkungen – aus dem Gesetz gestrichen. Aber immer noch besteht die
Meldepflicht bei Therapieabbruch, immer noch wird aufgrund der Anzeige der
Therapieeinrichtung ein Haftbefehl erlassen und die oder der Entwichene erneut gejagt,
festgenommen, in die U-Haft gesteckt, mit dem Gericht konfrontiert – ein ewiger
Verschiebebahnhof zwischen Szene, Knast, Therapie: Ausdruck einer Drogenpolitik, die
gegen die Unbotmäßigen, auch gegen die Schwachen systematisch auf Gewalt setzt, indem
sie sich des Strafrechts und des Polizei- und Justizapparats bedient.
Freilich: Inzwischen gehören Akzeptierende Drogenarbeit und szenenahe ambulante
Einrichtungen der Überlebenshilfe fast überall zum professionellen Standard, das
Abstinenzparadigma ist in der Praxis zurückgedrängt, in Bundesländern mit einer liberaleren
Politik können sogenannte Fixer-Räume eingerichtet werden, die kontrollierte Vergabe von
Heroin steht als Modellversuch kurz vor der Realisierung, und in einigen Bundesländern und
Gerichtsbezirken werden Cannabis-KonsumentInnen und Eigenanbau kaum noch verfolgt und
bestraft. Dies alles aber mit einem deutlichen Nord-Süd-Gefälle. Cannabis ist weiterhin ein
verbotener Stoff, und die Handhabung des Gesetzes ist abhängig von den wechselnden
politischen Mehrheiten, das Abstinenzparadigma ist nicht aufgegeben, sondern nach vorne
unter der Überschrift Prävention in die Erziehung geschoben worden: in die Familien, die
Schulen,
die
Jugendarbeit,
und
es
erschwert
weiterhin
eine
Erziehung
zum
selbstverantwortlichen mündigen Drogenkonsum der Jugendlichen. Immer noch heißt es im
scheinheiligen Selbstbetrug in Schulen und Jugendeinrichtungen: „Wer kifft, der fliegt“,
immer noch geraten Mütter, Väter und andere Erziehende bei den geringsten und oft genug
falsch interpretierten Anzeichen von „Drogenkonsum“ – in der Regel Cannabis – in Panik
und reagieren drastisch mit Verboten und Strafen, die in jeder Hinsicht kontraproduktiv sind.
Familiendramen, Schuldramen nach wie vor, in Ost und West und Nord und Süd. Entzug von
Vertrauen, Verweigerung offener Kommunikation statt Unterstützung, Disziplinierung und
Diskriminierung statt Wertschätzung. Immer noch machen tausende heranwachsender
Mädchen und Jungen in diesem Land solche Erfahrungen im Zusammenhang mit Drogen und
14
Drogenkonsum. Erfahrungen, die sie für ihr Leben belasten und schädigen können. Es handelt
sich dabei um gewaltmäßige Wirkungen der Drogenpolitik und der über sie hergestellten
Bilder von Sucht und Süchtigen. Die Basis für dieses unmögliche, nun schon fast dreißig
Jahre laufende Drama, ist die Illegalisierung jedes denkbaren Kontaktes der Begehrenden mit
dem begehrten Stoff, die den illegalen, den schwarzen Markt mit all seinen
marginalisierenden und kriminalisierenden Wirkungen erst hervorbringt, die dann
dämonisierend den verbotenen Stoffen selbst zugeschrieben werden. Es handelt sich um eine
politisch hergestellte Wirklichkeit, die zur Legitimation eben dieser Politik benutzt und
benötigt wird. Die Herstellung der illegalen Drogenszene durch die Drogenpolitik ist
vielleicht ihre gewaltmäßigste Wirkung, aus der die meisten Folgeerscheinungen, an denen
sich die Suchtkrankenhilfe abmüht, hergeleitet werden können. Vielleicht denken jetzt einige
Leserinnen und Leser, diese hier nur skizzierte Gewalt sei von den PolitikerInnen zu
verantworten und habe mit den engagierten PraktikerInnen der Suchtkrankenhilfe nichts zu
tun. Das ist ein Irrtum. Jahrzehntelang hat die Praxis der Drogenhilfe, haben die
Organisationen der Suchtarbeit diese Politik gestützt und von ihr profitiert. Den
Therapieeinrichtungen war es angenehm, daß ihnen ihr Klientel mehr und mehr von den
Gerichten zugeführt wurde, was über Jahre hin fast einer Belegungsgarantie gleichkam und
kaum eine hat sich angesichts des drohenden Verlustes der staatlichen Anerkennung gegen
die Funktionalisierung durch die Justiz mit vernehmbarer Stimme gewehrt. Als 1981/82 in
Berlin
drei
Drogenberatungsstellen
gegen
die
geplanten
Verschärfungen
des
Betäubungsmittelgesetzes mit Streik und öffentlichen Aktionen protestierten und einen
Hungerstreik jugendlicher Gefangener im Drogen-Knast unterstützten, bekamen sie aus der
Jugend- und Drogenhilfepraxis kaum Solidarität und der Berliner Senat konnte ihnen mühelos
die Finanzierung streichen, so daß sie geschlossen werden mußten. Von den eingesparten 1,5
Millionen wurden politikkonforme Träger finanziert, die schon nach wenigen Monaten im
Sinne der Regierung die gerissene Lücke füllten. Beteiligt an der Aufrechterhaltung der
Bilder von Drogen, DrogenkonsumentInnen und Sucht war und sind Professionelle und
Einrichtungen, indem sie mit ihren als „Fachwissen“ autorisierten Sichtweisen genau diese
Bilder bedienten und bedienen. In Berichten an Gerichte, Jugendämter, Kostenträger, in
Konzeptionen und jährlichen Tätigkeitsberichten, in Veröffentlichungen und auf Tagungen, in
Interviews mit allen Medien als „Drogen- und Suchtexperten“, in sogenannten
Präventionsveranstaltungen in Schulen, Jugendeinrichtungen etc. bedienten und bedienen sie
die im öffentlichen Diskurs gehandelten Klischees, trugen und tragen unablässig zur
15
Verdichtung dieser Bilder bei, die dann mit ihrer Resistenz jede Veränderung in Politik und
Praxis zu einem so schweren Gang gemacht haben und weiterhin machen.
Freilich, in den letzten Jahren hat sich der Diskurs geöffnet, mehr und mehr werden die
tradierten Bilder hinterfragt und differenziert, nicht zuletzt durch eine qualifiziertere
Berichterstattung in manchen Medien und auf manchen Fachtagungen. Die gewaltmäßige
Drogenpolitik gerät mehr und mehr in die Defensive und die Räume, in denen Neues gewagt
und ausprobiert werden kann, erweitern sich allmählich. Aber nach wie vor bemühen sich die
VertreterInnen der repressiven Drogenpolitik, daß auf Mißachtung des Fremden und aller
nichtkonformistischen Lebensformen beruhende System aufrecht zu erhalten. In den
Wahlkämpfen der letzten drei Jahre, in denen der neueste „Verwahrlosungs- und
Kriminalitätsdiskurs“ populistisch initiiert wird, werden die angeblichen Sicherheits-,
Sauberkeits- und Ordnungsbedürfnisse der Bevölkerung verstärkt und gestachelt. Eines der
Hauptplakate der CDU im letzten Berliner Wahlkampf lautete: „Null-Toleranz gegen
Kriminelle“. Von diesem „Verwahrlosungs- und Kriminalitätsdiskurs“ erhält auch die
repressive Drogenpolitik Unterstützung.
Diese auf Gewalt setzende Politik konzentriert sich auf eine im Gesamtspektrum von „Sucht“
und „Suchtkrankenhilfe“ vergleichsweise kleine Gruppe der Bevölkerung, an der das
drogenpolitische Exempel statuiert wird. Hier werden Frauen und Männer Gegenstand und
Opfer einer symbolischen Politik, die „Hilfe“ sagt und die Erzwingung konformistischer
Lebensstile und die Verteidigung eines angeblichen Wertekonsens in der Gesellschaft meint.
Die damit produzierten Bilder vom „Süchtigen“ treffen allerdings alle KonsumentInnen
psychoaktiver Substanzen. Auch „der Alkoholiker“ wird genauso wie „der Fixer“ auf „seine
Sucht“ reduziert. Die Redewendungen „er/sie hängt an der Flasche“, meint dasselbe wie die
Redewendung „er/sie hängt an der Nadel“. In diesen Bildern werden lebendige Menschen zu
willenlosen Anhängseln eines toten Stoffes gemacht, dem Macht über Menschen
zugeschrieben wird. Wer in dieser, bei aller alltäglichen Irrationalität, in der Praxis
ideologisch auf Nüchternheit, rationales Denken und zweckmäßiges Handeln gepolten
Gesellschaft, die Fähigkeit des willensgesteuerten rationalen Denkens und Handelns per
Suchtdefinition abgesprochen bekommt, wird zum Objekt von Hilfe einerseits und von
Repression andererseits, die oft genug aufs engste miteinander verknüpft sind. Seine/ihre
Beweggründe, Erfahrungen und Fähigkeiten werden als Ausdruck einer „süchtigen
Persönlichkeitsstruktur“ entwertet und diskriminiert. Diese Erfahrungen werden in der Regel
16
als biografisch Besondere, als Ausdruck individuellen Lebens nicht ernst genommen.
Dialogische Beratung und Therapie, die auf Anerkennung und Akzeptanz beruhen, die von
der Wertschätzung des Menschen, der mit seinem spezifischen Gebrauch psychoaktiver
Substanzen in Schwierigkeiten gekommen ist, ausgehen, entwickeln sich nur langsam. Zu
sehr prägen die Bilder vom „Süchtigen“, vom „Alkoholiker“, vom „Fixer“ usw. auch noch die
Sichtweisen und das Handeln von Professionellen und Trägern der Suchtkrankenhilfe. Zwar
lösen wir uns gegenwärtig mit Drogenpolitik und „Suchtarbeit“ allmählich aus der Repression
und eine Phase der Toleranz beginnt, aber die ist noch weit entfernt von Akzeptanz, wenn
man darunter die vorbehaltlose und selbstverständliche Anerkennung nichtkonformer
Lebensstile versteht. Für uns Professionelle ist das tradierte Bild vom „Süchtigen“ sehr
verführerisch, weil es uns in unserer „Helferrolle“ wunderbar befestigt und bestärkt. Mit dem
Sucht-Etikett ist von vornherein die „helfende Beziehung“ strukturiert: Das „Sucht-Opfer“ ist
unfähig zur Selbst-Hilfe, es ist auf die Erfahrung der Helfenden angewiesen, die sich selbst
nicht infrage zu stellen brauchen. Die Beziehung HelferIn/Opfer ist extrem rollenstabil und
nur diejenigen Professionellen, so heißt es, bekämen mit der notwendigen Abgrenzung
Schwierigkeiten, die eigene Affinitäten hätten und damit nicht umgehen könnten. In der
Suchtkrankenhilfe sind die seit einigen Jahren in der Sozialen Arbeit theoretisch anerkannten
Essentials: Lebensweltorientierung, Partizipation und Akzeptanz nur sehr schwer zu
realisieren, weil die Bilder vom „süchtigen Menschen“ ihre Gewalt noch immer nicht
verloren haben. Sie sind verankert in der Angst vor der Sucht, die als das radikale Gegenteil
des gesellschaftlich gewünschten und anerkannten Lebensentwurfs gilt, ja geradezu als
Negation menschenwürdigen Lebens überhaupt. Mit dieser Sichtweise wird den als „süchtig“
definierten und auf die „Sucht“ reduzierten Menschen die Würde abgesprochen. Es wird
ihnen sogar der Vorwurf gemacht, durch ihr „süchtiges Verhalten“ selbst ihre
Menschenwürde preisgegeben zu haben. An diesem Nullpunkt menschlicher Existenz müsse
die Gesellschaft mit helfendem Zwang die Voraussetzungen dafür schaffen, daß das in UnWürde gesunkene und verstrickte Individuum den Weg zur eigenen Würde zurückfinden
könne. Diese Argumentation ist der Kern aller aus der repressiven Drogenpolitik
resultierenden Strategien der Kriminalisierung, der Pathologisierung und der „Hilfe“, die als
„fürsorgliche Belagerung“ (Heinrich Böll) im Verein mit je spezifischen Gewichtungen
auftreten.
Ich halte dagegen, daß die Menschenwürde in der „Sucht“ nicht preisgegeben wird,
beziehungsweise daß ein Mensch, der mit dem Konsum psychoaktiver Substanzen in
17
Schwierigkeiten kommt, seine Menschenwürde für alle anderen Menschen und Mächte, denen
er begegnet, behält, selbst wenn er/sie sich „unwürdig“ fühlt. Nur die kompromißlose
Anerkennung dieses Grundsatzes kann verhindern, daß ein als „süchtig“ definierter Mensch
Opfer von sich über Personen realisierender struktureller Gewalt wird.
Die Verletzung der Würde des Menschen ist immer ein Angriff von außen, der die betroffene
Person in ihrem individuellen Menschsein verletzt und erniedrigt. Angriffe auf die
Menschenwürde gehen von Menschen und von Menschen gemachten Verhältnissen aus und
nicht von einer psychoaktiven Substanz. Über alle Beurteilungen des Fühlens, Denkens und
Handelns von KonsumentInnen psychoaktiver Substanzen und über die Ursachen und Folgen
dieses Konsums kann man sich streiten. Die unterschiedlichsten Auffassungen, Sichtweisen,
Interpretationen von Drogenkonsum, Sucht und Abhängigkeit sind solange kein Problem, wie
sie nicht Definitionsgewalt beanspruchen. Der Streit über Definitionen wäre kein Problem,
wenn er nicht schon immer entschieden wäre, mit der Kraft und Verbindlichkeit von Gesetzen
und durch die hervorgebrachten Bedingungen, durch staatliches oder in staatlichem Auftrag
durchgeführtes Handeln. Das philosophische Postulat der gegenwärtigen Drogenpolitik, die
„Würde“ des „Süchtigen“ müsse mit helfendem Zwang gegen ihn selbst verteidigt werden, ist
die absolute Entmündigung des Subjekts.
Auf dem ersten Kongreß von akzept, der vor genau zehn Jahren in Berlin unter dem Titel
„Mit Drogen leben? – Leben mit Drogen“ stattfand, sprach Stephan Quensel in seinem
Vortrag: „Leben mit Drogen? Akzeptierende Drogenarbeit als Schadensbegrenzung gegen
repressive Drogenpolitik“ von unseren Gedankengefängnissen, die „nicht nur unsere
Wahrnehmung und Handlungen bestimmen“, sondern uns „als einig natürlich und
selbstverständlich erscheinen“. Ein „Leben mit Drogen“ werde uns erst dann gelingen, „wenn
wir es lernen, mit der Ambivalenz der Drogen umzugehen, deren Gefahren zu meiden und
deren jeweils positive Aspekte zu genießen. Wenn wir also eine Drogenkultur entwickeln, die
aus sich heraus Wege eröffnet, in verantwortlich-risikobewußter Weise mit Drogen zu leben,
die uns lehrt, zu unserer eigenen Bereicherung höchst unterschiedliche multikulturelle
Zugänge auch zur Drogenerfahrung zu akzeptieren.“
Mit seinem wissenschaftlichen Lebenswerk verteidigte und verteidigt Stephan Quensel das
„In-der-Welt-Sein“ und die Weltoffenheit gegen die Gewalt der Bilder, mit denen die
strukturelle Gewalt des Normativen in den Köpfen der Menschen abgesichert wird. Dazu will
ich zuletzt dem Jubilar das Wort geben mit einem langen Zitat aus dem akzept-Buch „Wider
besseres Wissen – Die Scheinheiligkeit der Drogenpolitik“ (Bremen 1996):
18
„Mehr als alle andren ‚sozialen Probleme‘ sind ‚Drogen-Probleme‘ solche der Drogen-Politik,
also der Art und Weise, wie wir die Drogen, deren Konsumenten und Anbieter behandeln.
Es sind unsere Handlungen – und nicht die Art der Drogensubstanzen – die über die Freuden
und Leiden des Drogen-Konsums entscheiden. Unsere Kultur ist es, die zugleich den WeinGenießer und den Straßen-Junkie produziert. Unsere Kultur bietet uns dafür die ‚Bilder‘, in
denen wir die Drogen-Konsumenten wiederfinden, die Regeln, nach denen sie leben, die
Anweisungen, wie wir mit ihnen verfahren – und die ‚Lügen‘, mit denen wir sie
zugrunderichten.
Mit anderen Worten: Wir müssen heute davon ausgehen, daß unsere Drogen-Realität weithin
eine Folge unserer Konstruktionen ist, mit denen wir diese Realität wahrnehmen, nach denen
wir handeln und durch die wir wiederum diese Realität gestalten.“ (S. 7)
Um den Zeit-Bogen zu schließen, komme ich noch einmal auf die Dissertation von Stephan
Quensel (1963) zurück. Damals schrieb er zur Thematik „Der Forscher als Subjekt“:
„In jeder Analyse ist der untersuchende Mensch miteingeschlossen, untersuchendes Subjekt
und untersuchtes Objekt bilden so jeweils eine sich wechselseitig beeinflussende situative
Einheit. Zum anderen sind damit zugleich beide Teilstrukturen – Mensch und Gegenstand –
jeweils kulturell vorgeprägt, d.h. in einer bestimmten, dem untersuchenden Subjekt
entzogenen Weise vorgängig geordnet.“
Gegen diese „Ordnung der Bilder“ setzt Stephan Quensel sein Denken und Handeln, damit
diese „Ordnung“ uns nicht länger entzogen bleibt und ohne daß wir es wissen, unser Denken
und Handeln bestimmen kann.
1) 1964 als Nummer 1 in einer die moderne Kriminologie in der frühen Bundesrepublik begründenden
Schriftenreihe veröffentlicht: Quensel, Stephan, Sozialpsychologische Aspekte der Kriminologie – Handlung,
Situation und Persönlichkeit, Stuttgart 1964.
2) Quensel, Stephan, Kriminologie als gesellschaftliches Vernunftunternehmen – aktuelle Nachbemerkungen
zum Paradigmenstreit, in: Kriminologisches Journal, 30. Jg., Heft 1, 1998.
3) Dahrendorf, R., Gesellschaft und Freiheit: Zur soziologischen Analyse der Gegenwart, München 1962.