Besteht ein Personalrat aus einer Person

„Besteht ein Personalrat aus einer Person,
erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern."
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in Kürze stehen Personalratswahlen an und Sie werden mit einer Vielzahl von Informationen, insbesondere von Gewerkschaften, zu dem Thema versorgt. Einige meinen auch, es wäre etwas zu viel.
Allein in unserem Haus sind rund 50 Mitglieder der VdB Bundesbankgewerkschaft
in verschiedenen Personalratsgremien mit unterschiedlichsten Aufgaben betraut.
Das Personalvertretungsrecht sieht unter anderem vor, dass die Personalvertretung
– mit den dort vertretenen Gewerkschaften – und die Dienstelle zum Wohle der Beschäftigten vertrauensvoll zusammenwirken sollen.
Dabei werden die Personalräte in ihrer täglichen Arbeit von uns unterstützt. Durch
Schulungen werden sie fit gemacht für ihre Aufgaben in den Personalratsgremien,
bei kritischen Fragen geben wir Rechtsbeistand, wir helfen vor Ort bei der Umsetzung von Tarifergebnissen und bei vielen anderen Angelegenheiten der täglichen
Arbeit im Personalrat.
Sie sehen, wir sind präsenter als gedacht. Auch wenn nicht ständig Veröffentlichungen erfolgen!
Wir haben eine große Bitte: Gehen Sie wählen! Denn eine hohe Wahlbeteiligung
gibt auch Rückenwind für unsere Kolleginnen und Kollegen, die im Personalrat zum
Wohle aller tätig sind!
Hier einige Kollegen
und Kolleginnen, die
bei den Personalratswahlen erneut bzw.
erstmalig kandidieren
und um Ihre Stimme
bitten, um sich in den
kommenden vier Jahren für SIE zu engagieren!
Die o. a. Info des Deutschen Lehrerverbandes in Hessen ist eher eine Anekdote und hat weniger mit
dem Personalratsalltag zu tun!