Kosten der Leistungen nach dem SGB II nach Leistungsart und

Kosten der Leistungen nach dem SGB II nach Leistungsart und Kostenträger 2006 - 2014
Direkte Kosten* in Mrd. Euro
45
40,35
40
9,72
25
20
9,78
9,91
10,08
Kommunen
3,99
Kommunen
10,11
Kommunen
30
Insgesamt
34,33**
33,68**
33,2**
Kommunen
Kommunen
35
36,31
Sonstige Leistungen
Kommunaler Anteil
Unterkunft & Heizung
3,56
9,57
3,84
3,92
4,0
Bundesanteil
Unterkunft & Heizung
Sozialgeld
5 12
5,12
5 23
5,23
5,33
SozialversicherungsSozialversicherungs
beiträge
6,98
14 66
14,66
13 74
13,74
Bund
10
16,21
Bund
Bund
Bund
B
Bund
15
13 85
13,85
14 07
14,07
5
ALG II netto
ALG II netto
0
2006
2009
2011
2013
2014
* ohne Verwaltungskosten, ohne Kosten der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
** ohne Leistungen für "Bildung und Teilhabe" unter Berücksichtigung der Entlastung der Kommunen
durch den Bund an anderer Stelle (§29 SGB II)
Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), 2015
abbIII62
Kommentierung und methodische Hinweise > Seiten 2 - 3
Kosten der Leistungen nach dem SGB II nach Leistungsart und Kostenträger 2006 - 2014
Im 2014 haben rund 6,1 Mio. Personen Leistungen nach dem SGB II erhalten. Die Gesamtausgaben lagen bei 34,33 Mrd. €. Im Vergleich zu
2006 (das SGB II wurde 2005 eingeführt) zeigt sich ein Rückgang um 6,02 Mrd. € bzw. um 14,9 %. Ursache dafür ist im Wesentlichen, dass
auch die Zahl der Leistungsempfänger rückläufig ist (vgl. Abbildung III.56).
Mit diesen Beträgen sind allerdings die Ausgaben noch nicht vollständig erfasst. Denn die Kostenträgerschaft ist zwischen dem Bund auf der
einen Seite und den Kommunen auf der anderen Seite geteilt und beide Seiten weisen keine exakten Daten aus. Unberücksichtigt bleiben vor
allem die Verwaltungskosten, die Kosten für die Leistungen der Eingliederung in Arbeit sowie (seit April 2011) die Kosten der Leistungen für
Bildung und Teilhabe (für Kinder und Jugendliche).
Unterscheidet man nach den einzelnen Leistungsbereichen, wird sichtbar, dass die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II mit 14,07 Mrd. Euro,
für die Kosten der Unterkunft und Heizung (14,08 Mrd. Euro) und für die Sozialversicherungsbeiträge (im Wesentlichen für die Kranken- und
Pflegeversicherung) mit 5,33 Mrd. Euro an der Spitze liegen. Die Ausgaben für das Sozialgeld (für nicht erwerbsfähige Angehörige der
Bedarfsgemeinschaft, das sind weit überwiegend Kinder) und für sonstige Leistungen haben eine weit geringere Bedeutung. Vergleicht man mit
2006 lässt sich erkennen, dass die Kosten der Unterkunft einen wachsenden Anteil an den Gesamtkosten ausmachen: 2014 waren es 41 %
gegenüber 34 % im Jahr 2006. Dies deutet darauf hin, dass die (übernommenen) Mieten und Heizkosten überproportional stark angestiegen
sind.
Für 2014 zeigt sich, dass die Kommunen von den Leistungen für Unterkunft und Heizung etwa 10 Mrd. € tragen und dass der Bund für 4 Mrd. €
aufkommt. Der Bundesanteil an den Gesamtausgaben beläuft sich damit auf 71,6 %, der kommunale Anteil auf 29,4 %. Im Vergleich zu 2006
ist der kommunale Anteil an den Gesamtausgaben gestiegen – von 24,1 % (2006) auf 29,4 % (2014).
Die Ausgaben für Leistungen nach dem SGB II sind neben den Ausgaben für die Sozialhilfe (SGB XII) sowie für die Kinder- und Jugendhilfe
(SGB VIII) der wesentliche Faktor für die Sozialausgaben der Gemeinden insgesamt (vgl. Abbildung II.26 und Abbildung II.11b.
Methodische Hinweise
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II umfasst folgende Leistungen: den Regelbedarf, die Kosten für Unterkunft und
Heizung, Mehrbedarfe, einmalige Leistungen, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Eingliederungsleistungen sowie die Übernahme von
Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
www.sozialpolitik-aktuell.de
Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen
abbIII62
Zu den komplexen Strukturen der Kostenträgerschaft im Verhältnis von Bund und Kommunen vgl. den Beitrag von Henecke „Das SGB II/XIIBildungs- und Teilhabepaket im bundesstaatlichen Aufgaben- und Finanzierungsgefüge“
Die Daten wurden ermittelt und zur Verfügung gestellt von Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ). Wir
bedanken uns.
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