Anhang 3: Kompensationsmaßnahmen Anhang 3: Kompensationsmaßnahmen Wiederherstellung als Zauneidechsenlebensraum und Verbindungskorridor zwischen benachbarten Zauneidechsenhabitaten (LBP-Maßnahme Nr. E1Artenschutz) 2 Auf einer 558 m großen Teilfläche im Osten des Planungsgebietes wird nach Abschluss der Bauarbeiten zum Rückbau der restlichen Bahngleise und zugehörigen Bahnanlagen (Kabel etc.) diese Fläche eingezäunt und - nach Abschluss der Aufwertungsmaßnahmen - an die beiden bereits bestehenden CEF-Maßnahmenflächen (A1CEF und A2CEF) angeschlossen. Die dazwischen liegenden Zaunanlagen werden dann entnommen bzw. durchlässig gemacht. Vorher werden auf der Fläche zusätzliche Strukturelemente für Zauneidechsen angelegt: Es sollen mehrere Haufen aus sandigem Lehm angelegt werden, die sehr nährstoffarm sein müssen, damit sie lange Zeit offen und wenig bewachsen bleiben. Diese Bereiche sollen durch die höhere Sonneneinstrahlung in den Flanken (Böschungen) als Eiablageplätze der Zauneidechse fungieren. Es ist darauf zu achten, dass das Material grabbar, jedoch nicht zu sandig ist, da Zauneidechsen selbst gegrabene Höhlen bewohnen und dort auch überwintern. Zu sandige Höhlen würden u leicht wieder zusammenfallen und die Tiere ersticken. In die Haufen soll Totholz mit eingebaut werden, da dieses nach Zerfall zusätzliche Höhlen bildet. Zusätzlich sollen als Sonnplätze und Verstecke Haufen aus alten Bahnbohlen und Steinen (auch Ziegelsteinschutt) als Sonnplätze angelegt werden. Auf den Flächen darf keine Abdeckung mit Mutterboden oder Raseneinsaat erfolgen. Pflanzmaßnahmen sind nicht erforderlich, da sich mit der Zeit Pioniergehölze einstellen werden. Eine gewisse Beschattung mit Gehölzen (bis 30%) ist als positiv einzuschätzen. Die Kompensationsfläche muss jedoch dauerhaft als Zauneidechsenhabitate erhalten bleiben. Daher ist bei Bedarf ein Rückschnitt von aufkommenden Pioniergehölzen erforderlich. GFN (2014): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Planfeststellung Güterverkehrszentrum Hof Seite 20
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