Schweregrad 0

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen BLV
Kommunikation
Schweregrad 0 – Tierversuche ohne Schmerzen und Leiden
Fast die Hälfte der Versuchstiere wird in Tierversuchen eingesetzt, in denen sie nur mit dem
Schweregrad 0 – belastet werden. Sie haben keine Schmerzen, sie leiden nicht, sie werden
nicht in Angst versetzt und ihr Allgemeinbefinden wird nicht beeinträchtigt.
Trotz aller Bemühungen der Stiftung 3R: Reduce, Refine, Replace (reduzieren, verfeinern, ersetzen)
leiden auch heute noch Tiere in Tierversuchen; das ist unbestritten. Doch in der Schweiz sind
Tierversuche strikt geregelt: Jeder einzelne Tierversuch ist bewilligungspflichtig. Jedes Gesuch zur
Durchführung eines belastenden Tierversuchs wird von einer kantonalen Tierversuchskommission
geprüft. Es wird nur bewilligt, wenn die Gesuchsteller in einer Güterabwägung aufzeigen können, dass
die Erkenntnis aus dem Versuch das dem Tier zugefügte Leiden aufwiegt. Darüber hinaus muss
belegt werden, dass der Tierversuch nötig ist und dass man die damit verfolgten Ziele mit keinem
anderen Verfahren (Zellkultur, Computersimulation usw.) erreichen kann.
Schweregrade der Belastung
Gemäss Tierversuchsverordnung (Art. 24) werden Belastungen von Tieren durch Eingriffe oder
Massnahmen im Rahmen von Tierversuchen in die folgenden vier Belastungskategorien eingeteilt:
a. Schweregrad 0 -keine Belastung: Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken,
die den Tieren keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, sie nicht in Angst versetzen
und ihr Allgemeinbefinden nicht beeinträchtigen;
b. Schweregrad 1 - leichte Belastung: Eingriffe und Handlungen an Tieren zu
Versuchszwecken, die kurzfristige leichte Schmerzen oder Schäden oder eine leichte
Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens bewirken;
c. Schweregrad 2 - mittlere Belastung: Eingriffe und Handlungen an Tieren zu
Versuchszwecken, die kurzfristige mittelgradige oder mittel- bis langfristige leichte
Schmerzen, Leiden oder Schäden, eine kurzfristige mittelgradige Angst oder eine kurz- bis
mittelfristige schwere Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens bewirken;
d. Schweregrad 3 - schwere Belastung: Eingriffe und Handlungen an Tieren zu
Versuchszwecken, die mittel- bis langfristige mittelgradige Schmerzen oder schwere
Schmerzen, langfristiges mittelgradiges bis schweres Leiden, mittel- bis langfristige
mittelgradige Schäden oder schwere Schäden, langfristige schwere Angst oder eine schwere
Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens bewirken.
Aus der Tierversuchsstatistik 2014 wird ersichtlich, dass nur 2% der Versuchstiere von einem der
schwer belastenden Versuche mit Schweregrad 3 betroffen waren. 20.6% waren einer mittleren
Belastung des Schweregrades 2 ausgesetzt. 35.5% hatten nur kurzfristig leichte Schmerzen oder eine
leichte Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens zu erleiden (Schweregrad 1) und der grössten
Gruppe, nämlich 41.9% der Versuchstiere, wurden überhaupt keine Schmerzen, Leiden oder Schäden
zugefügt, weil sie in einem Tierversuch mit Schweregrad 0 eingesetzt wurden.
Was sind das für Tierversuche, die mit Schweregrad 0 eingestuft werden?
Fast die Hälfte der Versuchstiere wird also in Tierversuchen eingesetzt, in denen sie nur mit dem
Schweregrad 0 – belastet werden. Sie haben keine Schmerzen, sie leiden nicht, sie werden nicht in
Angst versetzt und ihr Allgemeinbefinden wird nicht beeinträchtigt. Was sind das konkret für
Tierversuche?
Als typische Beispiele für SG0-Versuche können angeführt werden sowie Blutentnahmen bei
domestizierten Tieren (Hund, Kuh) oder tierschutzkonformes Töten von Tieren zur Entnahme von
Organen ohne vorangehende Behandlung. Zu dieser Kategorie sind oft die Kontrolltiere zu zählen, die
in vielen Versuchen keine belastende Behandlung erfahren.
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Bei Mastschweinen oder beim Geflügel werden viele Fütterungsversuche durchgeführt, um zu
überprüfen, bei welchem Futter sie am besten Gewicht ansetzen.
Wenn aus der Ohrvene eines Kaninchens im Abstand von 14 Tagen je 3 Milliliter Blut entnommen
werden, dann geht das auch gerade noch als Tierversuch mit Schweregrad 0 durch.
Bei Labortieren ist Futterentzug bis höchsten 24 Stunden bei einer Ratte mit über 200g Gewicht auch
SG 0, sofern die Ratte nachher wieder fressen kann oder tierschutzkonform getötet wird.
Ebenfalls als Tierversuche mit Schweregrad 0 gelten:
-
Die Vermessung der Länge einer Schlange im Zoo
Testversuche mit verschiedenen Nistmaterialien für Hamster und Gerbils
Verhaltensversuche von Ratten in einer angereicherten Umgebung
Orientierungsversuche mit Hamstern oder Mäusen in einem Labyrinth.
Diese Beispiele würden wohl von den meisten Laien gar nicht als Tierversuche eingestuft. Doch
gemäss Artikel 3, Buchstabe c der Tierversuchsverordnung sind sie als solche definiert.
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