Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Kommunikation Schweregrad 0 – Tierversuche ohne Schmerzen und Leiden Fast die Hälfte der Versuchstiere wird in Tierversuchen eingesetzt, in denen sie nur mit dem Schweregrad 0 – belastet werden. Sie haben keine Schmerzen, sie leiden nicht, sie werden nicht in Angst versetzt und ihr Allgemeinbefinden wird nicht beeinträchtigt. Trotz aller Bemühungen der Stiftung 3R: Reduce, Refine, Replace (reduzieren, verfeinern, ersetzen) leiden auch heute noch Tiere in Tierversuchen; das ist unbestritten. Doch in der Schweiz sind Tierversuche strikt geregelt: Jeder einzelne Tierversuch ist bewilligungspflichtig. Jedes Gesuch zur Durchführung eines belastenden Tierversuchs wird von einer kantonalen Tierversuchskommission geprüft. Es wird nur bewilligt, wenn die Gesuchsteller in einer Güterabwägung aufzeigen können, dass die Erkenntnis aus dem Versuch das dem Tier zugefügte Leiden aufwiegt. Darüber hinaus muss belegt werden, dass der Tierversuch nötig ist und dass man die damit verfolgten Ziele mit keinem anderen Verfahren (Zellkultur, Computersimulation usw.) erreichen kann. Schweregrade der Belastung Gemäss Tierversuchsverordnung (Art. 24) werden Belastungen von Tieren durch Eingriffe oder Massnahmen im Rahmen von Tierversuchen in die folgenden vier Belastungskategorien eingeteilt: a. Schweregrad 0 -keine Belastung: Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken, die den Tieren keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, sie nicht in Angst versetzen und ihr Allgemeinbefinden nicht beeinträchtigen; b. Schweregrad 1 - leichte Belastung: Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken, die kurzfristige leichte Schmerzen oder Schäden oder eine leichte Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens bewirken; c. Schweregrad 2 - mittlere Belastung: Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken, die kurzfristige mittelgradige oder mittel- bis langfristige leichte Schmerzen, Leiden oder Schäden, eine kurzfristige mittelgradige Angst oder eine kurz- bis mittelfristige schwere Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens bewirken; d. Schweregrad 3 - schwere Belastung: Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken, die mittel- bis langfristige mittelgradige Schmerzen oder schwere Schmerzen, langfristiges mittelgradiges bis schweres Leiden, mittel- bis langfristige mittelgradige Schäden oder schwere Schäden, langfristige schwere Angst oder eine schwere Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens bewirken. Aus der Tierversuchsstatistik 2014 wird ersichtlich, dass nur 2% der Versuchstiere von einem der schwer belastenden Versuche mit Schweregrad 3 betroffen waren. 20.6% waren einer mittleren Belastung des Schweregrades 2 ausgesetzt. 35.5% hatten nur kurzfristig leichte Schmerzen oder eine leichte Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens zu erleiden (Schweregrad 1) und der grössten Gruppe, nämlich 41.9% der Versuchstiere, wurden überhaupt keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt, weil sie in einem Tierversuch mit Schweregrad 0 eingesetzt wurden. Was sind das für Tierversuche, die mit Schweregrad 0 eingestuft werden? Fast die Hälfte der Versuchstiere wird also in Tierversuchen eingesetzt, in denen sie nur mit dem Schweregrad 0 – belastet werden. Sie haben keine Schmerzen, sie leiden nicht, sie werden nicht in Angst versetzt und ihr Allgemeinbefinden wird nicht beeinträchtigt. Was sind das konkret für Tierversuche? Als typische Beispiele für SG0-Versuche können angeführt werden sowie Blutentnahmen bei domestizierten Tieren (Hund, Kuh) oder tierschutzkonformes Töten von Tieren zur Entnahme von Organen ohne vorangehende Behandlung. Zu dieser Kategorie sind oft die Kontrolltiere zu zählen, die in vielen Versuchen keine belastende Behandlung erfahren. 054.1/2014/00238 \ COO.2101.102.7.309376 \ 206.02.02.04 Bei Mastschweinen oder beim Geflügel werden viele Fütterungsversuche durchgeführt, um zu überprüfen, bei welchem Futter sie am besten Gewicht ansetzen. Wenn aus der Ohrvene eines Kaninchens im Abstand von 14 Tagen je 3 Milliliter Blut entnommen werden, dann geht das auch gerade noch als Tierversuch mit Schweregrad 0 durch. Bei Labortieren ist Futterentzug bis höchsten 24 Stunden bei einer Ratte mit über 200g Gewicht auch SG 0, sofern die Ratte nachher wieder fressen kann oder tierschutzkonform getötet wird. Ebenfalls als Tierversuche mit Schweregrad 0 gelten: - Die Vermessung der Länge einer Schlange im Zoo Testversuche mit verschiedenen Nistmaterialien für Hamster und Gerbils Verhaltensversuche von Ratten in einer angereicherten Umgebung Orientierungsversuche mit Hamstern oder Mäusen in einem Labyrinth. Diese Beispiele würden wohl von den meisten Laien gar nicht als Tierversuche eingestuft. Doch gemäss Artikel 3, Buchstabe c der Tierversuchsverordnung sind sie als solche definiert. 2/2 054.1/2014/00238 \ COO.2101.102.7.309376 \ 206.02.02.04
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