FAQ Lehrveranstaltungsevaluation Liste häufig gestellter Fragen 1. Warum muss ich mich zur Evaluation (rechtzeitig) anmelden? Eine rechzeitige Anmeldung und die genaue Benennung der Veranstaltungen, die Sie evaluieren lassen möchten, ist für die Planbarkeit des Evaluationsverfahrens dringend geboten. Nur so können wir die Menge der zu druckenden Fragebögen kalkulieren. Daher ist es auch wichtig, dass Sie die einmal getroffene Entscheidung für eine Veranstaltung nicht wieder verändern. Außerdem ist Ihre Anmeldung für die datentechnische Verwaltung nötig. Erst nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie ein Deckblatt, dass im Auswertungsprozess die Zuordnung der Fragebögen zur jeweiligen Veranstaltung ermöglicht (siehe Frage 2). 2. Wozu ist das Deckblatt nötig? Bitte vergessen Sie nicht, das Deckblatt mit den ausgefüllten Fragebögen abzugeben. Das Deckblatt sorgt dafür, dass das EDV-Programm die Fragebögen, die mit einem Scanner eingelesen werden, Ihrem Namen und Ihrer Veranstaltung zuordnen kann. Ohne Deckblatt „wüsste“ die EDV nicht, zu welcher Person bzw. Veranstaltung die Ergebnisse gehören. Daher können wir mit Fragebögen, die uns ohne Deckblatt erreichen, nichts anfangen. 3. Kann ich übrig gebliebene Fragebögen aus dem letzten Semester für die nächste Evaluation weiter verwenden? Nein! Bitte verwenden Sie keine „alten“ Fragebögen. Die Fragebögen werden beruhend auf den Erfahrungen der Lehrenden und den Veränderungen des Studienangebots der PH Schwäbisch Gmünd laufend modifiziert. Würden wir in einem Semester „alte“ und „neue“ Fragebögen verwenden, erschwert das den Vergleich der Ergebnisse. Daher drucken wir nicht beliebig viele Fragebögen, sondern nur so viele wie wir pro Semester benötigen. Das wiederum erfordert Ihre Anmeldung (s. o., Frage 1.) 1 4. Kann ich Fragebögen selbst ausdrucken oder kopieren? Nein! Bitte verwenden Sie nur die Fragebögen, die Ihnen zentral zur Verfügung gestellt werden. Das Einlesen der Ergebnisse erfordert ein spezifisches Fragebogenformat. Bereits eine schlechte Druck- bzw. Kopierqualität kann dies aber beeinträchtigen, so dass die Fragebögen dann nicht einzuscannen sind. 5. Was geschieht mit den Evaluations-Ergebnissen? In erster Linie dienen die Evaluationsergebnisse zu Ihrer Information. Die Rückmeldungen der Studierenden geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre Veranstaltung zu beurteilen und ggf. über Verbesserungsmöglichkeiten nachzudenken. Zur Verbesserung der Lehre dient auch der Dialog mit den Studierenden über die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung. Deshalb werden Sie gebeten, die Ergebnisse noch im gleichen Semester den Teilnehmenden zu präsentieren, um in einen sachlichen Dialog über Stärken und Schwächen der Veranstaltung eintreten zu können. Wenn Sie es möchten, können Sie die Evaluationsergebnisse der Hochschulöffentlichkeit, zum Beispiel durch Aushang, zugänglich machen. Auch können Sie die Evaluationsergebnisse für Berufungsverhandlungen oder Entscheidungen über Beförderungen in nicht anonymisierter Form zur Verfügung stellen. Sie können, Sie müssen aber nicht. Eine Veröffentlichung der Ergebnisberichte der Lehrveranstaltungsevaluation in nicht anonymisierter Form bedarf der Zustimmung des oder der jeweiligen Lehrenden. Werden die Daten in übergreifenden Ergebnisdarstellungen - z. B. über einzelne Institute - verwendet, geschieht das ohne die Nennung von Dozenten oder Veranstaltungsnamen. Näheres regelt die Evaluationssatzung, die Sie im Internetangebot der Hochschule finden, in § 7. 6. Kann ich eigene, von mir selbst erstellte Fragebögen, auch auswerten lassen? Leider ist es technisch nicht möglich, die Fragebögen für die Lehrveranstaltungsevaluation so zu gestalten, dass jeder Lehrender den verwendeten Fragebögen eigene, ihn interessierende Fragen, zufügen kann. Selbstverständlich ist es aber problemlos möglich, dass Sie etwa für Forschungsprojekte oder für die Evaluation von Veranstaltungen in und außerhalb der Hochschule eigene Fragebögen kreieren und diese mit dem EvaSys-System auswerten. (Die Fragebögen müssen aber auch in EvaSys erstellt sein, weil sie sonst nicht von EvaSys erkannt werden.) Wenn Sie das vorhaben, wenden Sie sich bitte an Herrn Mézes oder Frau Barth. 2 7. Müssen abgeordnete Lehrer und Lehrbeauftragte ihre Veranstaltungen evaluieren lassen? Abgeordnete Lehrer sind Mitglieder der Hochschule und müssen sich an der Lehrveranstaltungsevaluation beteiligen. Lehrbeauftragte können ihre Veranstaltungen evaluieren lassen, müssen es aber nicht. 8. Wie viele Veranstaltungen muss ich evaluieren, wenn ich nur ein oder zwei Veranstaltungen pro Semester habe? Dann müssen Sie diese Veranstaltungen evaluieren lassen, ohne dass Sie eine Auswahl haben, denn in § 4 (1) der Evaluationssatzung der PH Schwäbisch Gmünd heißt es: „Die Lehrenden sind verpflichtet, in jedem Semester mindestens zwei Lehrveranstaltungen evaluieren zu lassen.“ Ihre Ansprechpartner für Fragen zur Lehrveranstaltungsevaluation Christian Mézes Dr. Christina Barth [email protected] [email protected] 3 Tel. -305 Tel. -436
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