Was verdienen Flugbegleiter? Ausbildungszeit Während der Ausbildung zum Flugbegleiter wird kein Gehalt bezahlt, da die Ausbildung als Qualifizierungsmaßnahme angesehen wird, die von der Fluggesellschaft organisiert wird. Je nach Airline ist die Ausbildung entweder kostenpflichtig oder unentgeltlich, in der Regel wird aber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 380,- Euro pro Monat gefordert. Durch die kurze Ausbildungszeit (2 – 6 Monate) findet der Berufseinstieg aber sehr schnell statt. Gehalt Das Einstiegsgehalt liegt bei 1.360 bis 1.500 Euro brutto. Je nach Fluggesellschaft kann sich das Gehalt von Flugbegleitern stark unterscheiden. Das Gehalt setzt sich grundsätzlich aus einem Festbetrag, dem Grundgehalt und verschiedenen Zulagen (Überstunden, Fremdsprachenzulage Provisionen beim Bordverkauf etc.) zusammen. Mit Beginn des dritten und des fünften Arbeitsjahres werden jeweils Gehaltserhöhungen von rund 100,- Euro brutto fällig. Neben den Zulagen profitieren Flugbegleiter auch von vielen Vergünstigungen. Nach sechs Monaten der Firmenzugehörigkeit erhalten Familienangehörige, Kinder und Lebenspartner, vergünstigte Flugtickets. Ebenso üblich sind Vergünstigungen auf Hotels, Mietwagen oder Versicherungen. Unverbindliches Rechenbeispiel für Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter nach 6 Monaten bei durchschnittlichen Provisions- und Spesensätzen (Steuerklasse 1): Grundgehalt: 1.415 € Provisionen: 37,67 € Summe brutto: 1.452,67 € Steuerfreie Schichtzulage 16,3% vom brutto: 230,65 € Steuern und Versicherungen: -127,01 € Sozialabgaben: -302,16 € Spesen 460,16 € Summe netto: EUR 1.714,31 € Deutlich mehr als Flugbegleiter verdienen Purser. Sie können bis zu 7.000 Euro verdienen. Spesen Für jede Stunde, die man vom Heimatflughafen entfernt ist, erhält ein Flugbegleiter Spesen. Auch für Tagestouren werden Abwesenheitsgelder bezahlt. Eine Tagestour bedeutet, dass man abends wieder an seinem Heimatflughafen ankommt. Spesen werden auf ein separates Spesenkonto überwiesen. Man kann von diesem Konto entweder Bargeld abheben oder mit der Kreditkarte bezahlen. Möglich ist auch die monatliche Überweisung auf das Girokonto. Ein Teil der Spesen muss versteuert werden. Altersvorsorge und Rente Mit 55 gehen Flugbegleiter regulär in die Übergangsversorgung, arbeiten also nicht mehr. Man hat aber die Option der Verlängerns bis zum 59. Lebensjahr.
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