Q&A Ausschreibungen Eurowings Europe Cabin A

Q&A Ausschreibungen Eurowings Europe Cabin
A. Vergütung
1. Wie hoch ist die Vergütung für Cabin Crews bei Eurowings Europe?
Jahresgehalt
Garantiertes
Jahresgehalt
Maximales
Jahresgehalt inkl.
Mehrleistungen
Flugbegleiter
1. – 5.
Dienstjahr
Senior 1. – 5.
Dienstjahr
25.900 EUR
Shared
Leadership
1.-5.
Dienstjahr
22.200 EUR
Shared
Leadership
Ab 6.
Dienstjahr
25.000 EUR
21.000 EUR
24.400 EUR
30.400 EUR
25.900 EUR
29.200 EUR
Modus:
Garantiertes Gehalt. Eine variable Sektorvergütung erfolgt erst, wenn 47 Sektoren
pro Monat und 281 Sektoren pro Jahr überschritten werden. Eine erstmalige
Auszahlung von Mehrflugsektoren erfolgt rückwirkend frühestens nach 5 Monaten,
danach monatlich bis zur gesetzlichen Grenze.
2. Wird Vorerfahrung bei den Flugbegleitern honoriert?
Ja. Flugbegleiter mit 1 Jahr Flugerfahrung können von Beginn an bei
entsprechender Eignung und nach entsprechender Senior Schulung als
Senior Flugbegleiter eingesetzt werden.
3. Wie hoch ist die Vergütung im Vergleich zu LH bzw. zu anderen Airlines
in der Lufthansa Group?
Das Vergütungsgefüge der EW EU orientiert sich an kostengünstigen
Plattformen im LH Konzern wie z. B. Eurowings GmbH und Austrian (neuer
Kollektivvertrag). Insbesondere im vorwiegend relevanten Bereich von bis zu
75 Blockstunden pro Monat ist die Vergütung vergleichbar.
4. Wann finden Gehaltsanpassungen statt?
Ein Tabellensprung findet zum 6. Dienstjahr statt. Darüber hinaus sind keine
Steigerungen der Gehaltstabelle geplant.
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5. Wo und wie wird das Gehalt versteuert?
Die Versteuerung richtet sich nach den anzuwendenden staatlichen und
zwischenstaatlichen Abkommen und kann daher von Land zu Land variieren.
Im Regelfall wird das Einkommen im Land des überwiegenden Einsatzes, in
der Regel somit am Stationierungsort, versteuert.
6. Wird es eine Bordverkaufsprovision geben?
Ja, die Bordverkaufsprovision wird 10 % betragen.
B. Sektorvergütung
7. Was ist ein Sektor?
Ein Sektor im Sinne dieser Vergütungsbedingungen ist ein Flugereignis, wobei
der Zeitraum von Take-off bis Landung in einem Aircraft min. 15 Min. beträgt.
8. Mit wie vielen Sektoren pro Jahr ist zu rechnen?
Die Anzahl der pro Jahr geflogenen Sektoren ergibt sich aus Netzwerkstruktur,
saisonaler Produktion und Regelungen der EASA OPS.
Die Werte können daher über die Jahre schwanken und liegen branchenüblich
im Bereich von 450 bis 550 Sektoren pro Jahr.
9. Zählen Deadhead-Reisen als Sektor?
Deadhead-Reisen sind über das Grundgehalt abgedeckt und zählen nicht als
Sektor im Sinne der Sektorvergütung.
C. Betriebliche Altersversorgung/ Berufsunfähigkeitsversicherung
10. Wird eine Altersversorgung bzw. Berufsunfähigkeitsversichtung
angeboten?
Ein Vorsorgemodell sowie eine Gruppenversicherung sind in Planung. Eine
Einführung ist nach der Start-up Phase geplant.
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D. Stationierungsorte/Versetzungen
11. Welche Stationierungsorte gibt es?
Es wird diverse Stationierungsorte in Österreich, Deutschland und im
europäischen Ausland geben. Wien ist als erster Stationierungsort vorgesehen.
Weitere Stationierungsorte sind noch nicht final festgelegt, werden aber
baldmöglichst veröffentlicht.
12. Ist eine Bewerbung auf einen konkreten Ort möglich?
Wünsche können bei der Bewerbung geäußert werden und werden nach
Möglichkeit berücksichtigt. Kann einem Stationierungswunsch nicht
entsprochen werden, bietet die Gesellschaft, wenn möglich, Alternativen an.
An einem Verteilungsmodus wird gearbeitet.
13. Welche Vorgehensweise gilt bei Änderungen des
Stationierungsortes/Versetzung?
Bei Änderungen des Stationierungsortes/Versetzung durch den Arbeitgeber
wird, soweit operationell möglich, auf Wünsche Rücksicht genommen. Wechsel
des Stationierungsortes können notwendig sein und richten sich nach den
gesetzlichen Regelungen. Änderungen des Stationierungsorte werden dem
Mitarbeiter rechtzeitig im Voraus bekannt gegeben.
14. Wird es bei Änderung des Stationierungsortes Umzugsgeld bzw. bei
Versetzung einen „Wohnungszuschuss“ geben?
Ist der Mitarbeiter aufgrund einer angeordneten Änderung des
Stationierungsortes, insbesondere im Falle der Schließung des vereinbarten
Stationierungsortes, zu einer entsprechenden Änderung seines Wohnsitzes
gezwungen, so gebührt dem Dienstnehmer für die Verlegung seines
Wohnsitzes an den neuen Stationierungsort eine Umzugspauschale in der
Höhe von brutto EUR 2.500. Darüber hinaus werden keine weiteren
Leistungen (z.B. Fahrtkostenübernahme, Pendeln) übernommen. Bei
Versetzung für einen gewissen Zeitraum wird es einen „Wohnungszuschuss“
geben.
15. Wird es bei Änderung des Stationierungsortes zu geänderten
Arbeitsbedingungen kommen?
Ja, bei einem Wechsel an eine andere Station können sich
Arbeitsbedingungen ändern.
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E. Spesen
16. Mit welchem Spesensatz und welchem Aufkommen an monatlichen
Stunden ist zu rechnen? Werden Spesen während des Transits bezahlt?
Spesen: € 1,40 pro Stunde Abwesenheit von Homebase.
Die monatlichen Stunden sind von mehreren, sich über die Zeit ändernden
Faktoren abhängig, z.B. geflogene Strecken, Saisonalität,
Schulungsaufkommen, etc.
Eine allgemeingültige Aussage zum Stundenaufkommen kann daher nicht
getroffen werden.
Die der Spesenberechnung zugrundeliegende Zeit bezieht sich auf die
Abwesenheit vom Stationierungsort (Erstes Block-off am Stationierungsort bis
letztes Block-on am Stationierungsort in einer Flugdienstperiode). Damit
werden auch Spesen für die Transit-Zeiten eines Umlaufs gezahlt.
F. Arbeitsvertrag
17. Warum bieten Sie befristete Verträge?
Das wirtschaftliche Umfeld der Branche ermöglicht derzeit nur befristete
Verträge. Bei Bedarf und entsprechender Performance werden die Verträge
nach 2 Jahren in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergeführt.
18. Bekommen die Flugbegleiter und Seniors einen österreichischen
Arbeitsvertrag?
Ja. Alle Flugbegleiter und Seniors bekommen einen österreichischen
Arbeitsvertrag.
19. Wird es einen Tarifvertrag geben?
Es gelten die abgeschlossenen Einzelverträge. Reguläre Vergütung,
Flugdienst- und Ruhezeiten, Urlaub etc. werden dabei für alle Mitarbeiter
einheitlich gehandhabt und richten sich nach den firmeninternen
Bestimmungen (z.B. die dargestellte Vergütungsstruktur), den
luftfahrtrechtlichen Regelwerken (EASA OPS, etc.) und den arbeitsrechtlichen
Bestimmungen.
G. Streckennetz und Einsatzregeln
20. Welches Streckennetz ist geplant?
Das Streckennetz wird Destinationen in Europa und angrenzende
Mittelstreckenziele umfassen.
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21. Wie sieht ein typischer Tag aus? Turn-Around Zeiten, etc.
Ein typischer Tag umfasst Tagestouren mit in der Regel 2 - 4 Sektoren. Dies
kann sich aber je nach Saison und Stationierungsort auch im Verlauf eines
Jahres ändern. Ob mehrtägige Umläufe geplant werden, steht noch nicht fest.
22. Nach welchem System wird der Dienstplan gestaltet?
Die Gestaltung des Dienstplanes obliegt dem Arbeitgeber unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Da gerade in der Aufbauphase
große Flexibilität erforderlich sein wird, ist momentan ein flexibler Einsatzplan
(„flexible roster“) und kein fester Einsatzplan („fixed pattern roster“) geplant.
23. Wird es ein Requestsystem geben? Für Flugrequests und /oder für freie
Tage?
Es wird kein formalisiertes System für Flugrequests geben. Wichtige
persönliche Anliegen werden individuell im Einzelfall gelöst, darüber hinaus
gelten die gesetzlichen Regelungen für Dienstverhinderungen aus wichtigen,
die Person des Mitarbeiters betreffenden Gründen (z.B. Hochzeit, Krankheit
von nahen Angehörigen, usw.).Weitere Details sind in Ausarbeitung.
H. Arbeitszeiten und Urlaub
24. Wie viel arbeiten die Cabin Crews bei Eurowings Europe?
Die Flugdienstzeiten richten sich nach EASA Ops Richtlinien. Wie viel ein
Cabin Crew Member letztendlich im Monat fliegt, ist abhängig vom
Streckennetz und Stationierungsort.
25. Wie viele Tage Urlaub werden gewährt?
Der Urlaubsanspruch entspricht den gesetzlichen Regeln des jeweiligen
Stationierungslandes.
26. Wird es Teilzeit geben?
Zu Beginn werden keine speziellen Teilzeitmodelle angeboten.
I. Rekrutierung, Mitarbeiterauswahl
27. Wo können Bewerbungen abgegeben werden?
Bewerber reichen Ihre Bewerbung online über den in der Ausschreibung zur
Verfügung gestellten Link ein. Von dort werden die Bewerbungen an den
Recruitment Partner „Air Crew Service“ bzw. Eurowings Europe weitergeleitet.
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28. Wo soll das Personal für Eurowings Europe herkommen? Welche Rolle
spielen andere LH Group Airlines?
Eurowings Europe rekrutiert grundsätzlich am Markt. Bei Interesse seitens
Flugbegleitern und Seniors aus den LH Group Airlines hinsichtlich eines
Wechsels, werden diese im Ausschreibungsprozess insofern bevorzugt
berücksichtigt, als dass sie in jedem Fall zu einem Assessment Center
eingeladen werden. Die Vorauswahl im Recruitment Prozess entfällt. Sonstige
Besserstellungen (Berücksichtigung von Seniorität des „alten“ Arbeitgebers,
bessere Gehaltseinstufungen, etc.) können nicht gewährt werden.
29. Wer wählt aus (Gremien)?
Das Auswahlverfahren wird von der Eurowings Europe in Kooperation mit
einem Recruitment Partner durchgeführt. Im Auswahlgremium sind erfahrene
Recruiter sowie Vertreter des Managements der Kabine Eurowings Europe
vertreten. Das Auswahlverfahren folgt den Standards und Kriterien der LH
Group.
30. Welche Aufnahmetests müssen absolviert werden?
Das Auswahlverfahren wird von der Eurowings Europe selbst in
Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner durchgeführt. Es ist vorab
eine Vorauswahl (Check der Bewerbungsunterlagen hinsichtlich des
Anforderungsprofils und ggf. telefonische Vorauswahl) sowie ein Assessment
Center inkl. schriftlicher Tests zu durchlaufen.
31. Wie viel Personalbedarf gibt es?
Geplant ist ein zügiger Aufbau mit Wachstum von bis zu 1 A/C pro Monat ab
März 2016. Dieser Wachstumspfad impliziert einen monatlichen Bedarf von
ca. 20 Kabinenmitarbeitern. Bedarf an Seniors und Flugbegleitern besteht
somit ab März 2016. Die entsprechenden Trainings sollen ab Januar 2016
beginnen.
32. Werden etwaige Senioritätsregelungen vorhergehender
Dienstgeber/Schulungsorganisationen bei den Einstellungen
berücksichtigt?
Nein.
33. Wie werden die Seniorpositionen besetzt?
Es kommt ein Shared Leadership Modell zum Einsatz. Flugbegleiter mit mind.
1 Jahr Flugerfahrung können bei entsprechender Eignung und nach einer
Schulung als Senior Flugbegleiter eingesetzt werden. Freie Positionen für
Zusatzfunktionen werden grundsätzlich an die geeignetsten Kandidaten
vergeben.
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34. Gibt es eine Senioritätsliste?
Nein. Auch eine standortbezogene Senioritätsliste ist nicht vorgesehen. Wenn
es der notwendige Personalaufbau und die Verfügbarkeit geeigneter
Kandidaten für alle zu besetzenden Positionen zulässt, wird bei der Besetzung
von Seniorpositionen internen Flugbegleitern (Erfüllung der formalen Kriterien
und gute Eignung vorausgesetzt) Vorrang vor Direct-Entry Seniors gegeben.
J. Training und Ausbildung
35. Wie werden die Flugbegleiter und Seniors in den regulären Betrieb
integriert? Wo werden sie ausgebildet?
Die Ausbildung der Flugbegleiter erfolgt in Kooperation mit einem lizenzierten
Trainingsanbieter. Die Details zur Umsetzung befinden sich gerade in Klärung.
36. Wie wird die Ausbildung (Initial Training) vergütet?
Im Rahmen des Ausbildungsvertrages für das Initial Training wird eine
Pauschale von € 450,- für die Dauer der Ausbildung bezahlt.
Im Rahmen des Ausbildungsvertrages für das Conversion Training wird eine
Pauschale von € 200,- für die Dauer der Ausbildung bezahlt.
Im Rahmen des Ausbildungsvertrages für das Senior Training wird eine
Pauschale von € 100,- für die Dauer der Ausbildung bezahlt.
Die reguläre Anstellung erfolgt mit entsprechendem Gehalt ab 1. Flug.
37. Wer bezahlt die Ausbildung?
44.1 Bewerber mit Cabin Crew Attestation gemäß EASA:
FlugbegleiterInnen besitzen bei Anstellung eine Cabin Crew Attestation
gemäß EASA. Der Operator Conversion Kurs und/oder der Senior Kurs wird
vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.
44.2 Bewerber ohne Cabin Crew Attestation gemäß EASA:
FlugbegleiterInnen werden vom Dienstgeber bzw. einem lizenzierten
Trainingsanbieter im Rahmen eines Intitial Trainings ausgebildet. Das
Unternehmen trägt die Ausbildungskosten der Cabin Crew Attestation gemäß
EASA (diese betragen in etwa € 1000). Bei einem Firmenaustritt innerhalb
eines Jahres Anstellungsdauer sind die Ausbildungskosten für das Initial
Training vom Dienstnehmer zu tragen (Einbehalt vom Gehalt). Der Operator
Conversion Kurs wird vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.
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K. Diverses
38. Werden Flugbegleiter und Seniors der LH Gruppe wie andere Bewerber
zu einem Assessment Center eingeladen?
Ja, denn das Assessment Center gibt dem Bewerber die Möglichkeit, sich ein
persönliches Bild über den künftigen möglichen Arbeitgeber zu machen. Und
es gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, sich ein persönliches Bild über die
Motivation des möglichen künftigen Mitarbeiters zu machen. Das ist, neben der
unabhängig von der konkreten Bewerbungssituation absolvierten Feststellung
der beruflichen Eignung, eine unerlässliche Entscheidungsgrundlage für den
Bewerber und für das Unternehmen.
39. Kann man von Eurowings Europe zu anderen LH-Group Airlines
übertreten?
Für einen Übertritt von Eurowings Europe zu einem anderen LH-Group
Unternehmen und vice versa gibt es keine spezifischen Modalitäten. Die
Bedingungen richten sich nach den Austrittsmöglichkeiten beim einen und den
Aufnahmebedingungen beim anderen Unternehmen. Die Modalitäten sind
individuell zu klären.
40. Wird es spezielle Freiflugregelungen geben?
Es wird bei Eurowings Europe Staff-Travel-Regeln geben, die im Detail aktuell
erarbeitet werden.
41. Wer trägt die Kosten für die Uniform?
Die Kosten trägt das Unternehmen.
42. Zahlt Eurowings Europe die erforderlichen Medicals?
Die marktüblichen Kosten für Medicals mit Vertragspartnern werden vom
Unternehmen pauschal ersetzt.
43. Wie ist die Verpflegung an Bord geregelt?
Da für die gesamte Abwesenheitszeit, inklusive der Flugzeit, Spesen gezahlt
werden, sind Verpflegungskosten selbst zu tragen.
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