Q&A Ausschreibungen Eurowings Europe Cabin A. Vergütung 1. Wie hoch ist die Vergütung für Cabin Crews bei Eurowings Europe? Jahresgehalt Garantiertes Jahresgehalt Maximales Jahresgehalt inkl. Mehrleistungen Flugbegleiter 1. – 5. Dienstjahr Senior 1. – 5. Dienstjahr 25.900 EUR Shared Leadership 1.-5. Dienstjahr 22.200 EUR Shared Leadership Ab 6. Dienstjahr 25.000 EUR 21.000 EUR 24.400 EUR 30.400 EUR 25.900 EUR 29.200 EUR Modus: Garantiertes Gehalt. Eine variable Sektorvergütung erfolgt erst, wenn 47 Sektoren pro Monat und 281 Sektoren pro Jahr überschritten werden. Eine erstmalige Auszahlung von Mehrflugsektoren erfolgt rückwirkend frühestens nach 5 Monaten, danach monatlich bis zur gesetzlichen Grenze. 2. Wird Vorerfahrung bei den Flugbegleitern honoriert? Ja. Flugbegleiter mit 1 Jahr Flugerfahrung können von Beginn an bei entsprechender Eignung und nach entsprechender Senior Schulung als Senior Flugbegleiter eingesetzt werden. 3. Wie hoch ist die Vergütung im Vergleich zu LH bzw. zu anderen Airlines in der Lufthansa Group? Das Vergütungsgefüge der EW EU orientiert sich an kostengünstigen Plattformen im LH Konzern wie z. B. Eurowings GmbH und Austrian (neuer Kollektivvertrag). Insbesondere im vorwiegend relevanten Bereich von bis zu 75 Blockstunden pro Monat ist die Vergütung vergleichbar. 4. Wann finden Gehaltsanpassungen statt? Ein Tabellensprung findet zum 6. Dienstjahr statt. Darüber hinaus sind keine Steigerungen der Gehaltstabelle geplant. Privileged & Confidential Subject to Change (V1) 07.10.2015 Seite 1 5. Wo und wie wird das Gehalt versteuert? Die Versteuerung richtet sich nach den anzuwendenden staatlichen und zwischenstaatlichen Abkommen und kann daher von Land zu Land variieren. Im Regelfall wird das Einkommen im Land des überwiegenden Einsatzes, in der Regel somit am Stationierungsort, versteuert. 6. Wird es eine Bordverkaufsprovision geben? Ja, die Bordverkaufsprovision wird 10 % betragen. B. Sektorvergütung 7. Was ist ein Sektor? Ein Sektor im Sinne dieser Vergütungsbedingungen ist ein Flugereignis, wobei der Zeitraum von Take-off bis Landung in einem Aircraft min. 15 Min. beträgt. 8. Mit wie vielen Sektoren pro Jahr ist zu rechnen? Die Anzahl der pro Jahr geflogenen Sektoren ergibt sich aus Netzwerkstruktur, saisonaler Produktion und Regelungen der EASA OPS. Die Werte können daher über die Jahre schwanken und liegen branchenüblich im Bereich von 450 bis 550 Sektoren pro Jahr. 9. Zählen Deadhead-Reisen als Sektor? Deadhead-Reisen sind über das Grundgehalt abgedeckt und zählen nicht als Sektor im Sinne der Sektorvergütung. C. Betriebliche Altersversorgung/ Berufsunfähigkeitsversicherung 10. Wird eine Altersversorgung bzw. Berufsunfähigkeitsversichtung angeboten? Ein Vorsorgemodell sowie eine Gruppenversicherung sind in Planung. Eine Einführung ist nach der Start-up Phase geplant. Privileged & Confidential Subject to Change (V1) 07.10.2015 Seite 2 D. Stationierungsorte/Versetzungen 11. Welche Stationierungsorte gibt es? Es wird diverse Stationierungsorte in Österreich, Deutschland und im europäischen Ausland geben. Wien ist als erster Stationierungsort vorgesehen. Weitere Stationierungsorte sind noch nicht final festgelegt, werden aber baldmöglichst veröffentlicht. 12. Ist eine Bewerbung auf einen konkreten Ort möglich? Wünsche können bei der Bewerbung geäußert werden und werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Kann einem Stationierungswunsch nicht entsprochen werden, bietet die Gesellschaft, wenn möglich, Alternativen an. An einem Verteilungsmodus wird gearbeitet. 13. Welche Vorgehensweise gilt bei Änderungen des Stationierungsortes/Versetzung? Bei Änderungen des Stationierungsortes/Versetzung durch den Arbeitgeber wird, soweit operationell möglich, auf Wünsche Rücksicht genommen. Wechsel des Stationierungsortes können notwendig sein und richten sich nach den gesetzlichen Regelungen. Änderungen des Stationierungsorte werden dem Mitarbeiter rechtzeitig im Voraus bekannt gegeben. 14. Wird es bei Änderung des Stationierungsortes Umzugsgeld bzw. bei Versetzung einen „Wohnungszuschuss“ geben? Ist der Mitarbeiter aufgrund einer angeordneten Änderung des Stationierungsortes, insbesondere im Falle der Schließung des vereinbarten Stationierungsortes, zu einer entsprechenden Änderung seines Wohnsitzes gezwungen, so gebührt dem Dienstnehmer für die Verlegung seines Wohnsitzes an den neuen Stationierungsort eine Umzugspauschale in der Höhe von brutto EUR 2.500. Darüber hinaus werden keine weiteren Leistungen (z.B. Fahrtkostenübernahme, Pendeln) übernommen. Bei Versetzung für einen gewissen Zeitraum wird es einen „Wohnungszuschuss“ geben. 15. Wird es bei Änderung des Stationierungsortes zu geänderten Arbeitsbedingungen kommen? Ja, bei einem Wechsel an eine andere Station können sich Arbeitsbedingungen ändern. Privileged & Confidential Subject to Change (V1) 07.10.2015 Seite 3 E. Spesen 16. Mit welchem Spesensatz und welchem Aufkommen an monatlichen Stunden ist zu rechnen? Werden Spesen während des Transits bezahlt? Spesen: € 1,40 pro Stunde Abwesenheit von Homebase. Die monatlichen Stunden sind von mehreren, sich über die Zeit ändernden Faktoren abhängig, z.B. geflogene Strecken, Saisonalität, Schulungsaufkommen, etc. Eine allgemeingültige Aussage zum Stundenaufkommen kann daher nicht getroffen werden. Die der Spesenberechnung zugrundeliegende Zeit bezieht sich auf die Abwesenheit vom Stationierungsort (Erstes Block-off am Stationierungsort bis letztes Block-on am Stationierungsort in einer Flugdienstperiode). Damit werden auch Spesen für die Transit-Zeiten eines Umlaufs gezahlt. F. Arbeitsvertrag 17. Warum bieten Sie befristete Verträge? Das wirtschaftliche Umfeld der Branche ermöglicht derzeit nur befristete Verträge. Bei Bedarf und entsprechender Performance werden die Verträge nach 2 Jahren in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergeführt. 18. Bekommen die Flugbegleiter und Seniors einen österreichischen Arbeitsvertrag? Ja. Alle Flugbegleiter und Seniors bekommen einen österreichischen Arbeitsvertrag. 19. Wird es einen Tarifvertrag geben? Es gelten die abgeschlossenen Einzelverträge. Reguläre Vergütung, Flugdienst- und Ruhezeiten, Urlaub etc. werden dabei für alle Mitarbeiter einheitlich gehandhabt und richten sich nach den firmeninternen Bestimmungen (z.B. die dargestellte Vergütungsstruktur), den luftfahrtrechtlichen Regelwerken (EASA OPS, etc.) und den arbeitsrechtlichen Bestimmungen. G. Streckennetz und Einsatzregeln 20. Welches Streckennetz ist geplant? Das Streckennetz wird Destinationen in Europa und angrenzende Mittelstreckenziele umfassen. Privileged & Confidential Subject to Change (V1) 07.10.2015 Seite 4 21. Wie sieht ein typischer Tag aus? Turn-Around Zeiten, etc. Ein typischer Tag umfasst Tagestouren mit in der Regel 2 - 4 Sektoren. Dies kann sich aber je nach Saison und Stationierungsort auch im Verlauf eines Jahres ändern. Ob mehrtägige Umläufe geplant werden, steht noch nicht fest. 22. Nach welchem System wird der Dienstplan gestaltet? Die Gestaltung des Dienstplanes obliegt dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Da gerade in der Aufbauphase große Flexibilität erforderlich sein wird, ist momentan ein flexibler Einsatzplan („flexible roster“) und kein fester Einsatzplan („fixed pattern roster“) geplant. 23. Wird es ein Requestsystem geben? Für Flugrequests und /oder für freie Tage? Es wird kein formalisiertes System für Flugrequests geben. Wichtige persönliche Anliegen werden individuell im Einzelfall gelöst, darüber hinaus gelten die gesetzlichen Regelungen für Dienstverhinderungen aus wichtigen, die Person des Mitarbeiters betreffenden Gründen (z.B. Hochzeit, Krankheit von nahen Angehörigen, usw.).Weitere Details sind in Ausarbeitung. H. Arbeitszeiten und Urlaub 24. Wie viel arbeiten die Cabin Crews bei Eurowings Europe? Die Flugdienstzeiten richten sich nach EASA Ops Richtlinien. Wie viel ein Cabin Crew Member letztendlich im Monat fliegt, ist abhängig vom Streckennetz und Stationierungsort. 25. Wie viele Tage Urlaub werden gewährt? Der Urlaubsanspruch entspricht den gesetzlichen Regeln des jeweiligen Stationierungslandes. 26. Wird es Teilzeit geben? Zu Beginn werden keine speziellen Teilzeitmodelle angeboten. I. Rekrutierung, Mitarbeiterauswahl 27. Wo können Bewerbungen abgegeben werden? Bewerber reichen Ihre Bewerbung online über den in der Ausschreibung zur Verfügung gestellten Link ein. Von dort werden die Bewerbungen an den Recruitment Partner „Air Crew Service“ bzw. Eurowings Europe weitergeleitet. Privileged & Confidential Subject to Change (V1) 07.10.2015 Seite 5 28. Wo soll das Personal für Eurowings Europe herkommen? Welche Rolle spielen andere LH Group Airlines? Eurowings Europe rekrutiert grundsätzlich am Markt. Bei Interesse seitens Flugbegleitern und Seniors aus den LH Group Airlines hinsichtlich eines Wechsels, werden diese im Ausschreibungsprozess insofern bevorzugt berücksichtigt, als dass sie in jedem Fall zu einem Assessment Center eingeladen werden. Die Vorauswahl im Recruitment Prozess entfällt. Sonstige Besserstellungen (Berücksichtigung von Seniorität des „alten“ Arbeitgebers, bessere Gehaltseinstufungen, etc.) können nicht gewährt werden. 29. Wer wählt aus (Gremien)? Das Auswahlverfahren wird von der Eurowings Europe in Kooperation mit einem Recruitment Partner durchgeführt. Im Auswahlgremium sind erfahrene Recruiter sowie Vertreter des Managements der Kabine Eurowings Europe vertreten. Das Auswahlverfahren folgt den Standards und Kriterien der LH Group. 30. Welche Aufnahmetests müssen absolviert werden? Das Auswahlverfahren wird von der Eurowings Europe selbst in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner durchgeführt. Es ist vorab eine Vorauswahl (Check der Bewerbungsunterlagen hinsichtlich des Anforderungsprofils und ggf. telefonische Vorauswahl) sowie ein Assessment Center inkl. schriftlicher Tests zu durchlaufen. 31. Wie viel Personalbedarf gibt es? Geplant ist ein zügiger Aufbau mit Wachstum von bis zu 1 A/C pro Monat ab März 2016. Dieser Wachstumspfad impliziert einen monatlichen Bedarf von ca. 20 Kabinenmitarbeitern. Bedarf an Seniors und Flugbegleitern besteht somit ab März 2016. Die entsprechenden Trainings sollen ab Januar 2016 beginnen. 32. Werden etwaige Senioritätsregelungen vorhergehender Dienstgeber/Schulungsorganisationen bei den Einstellungen berücksichtigt? Nein. 33. Wie werden die Seniorpositionen besetzt? Es kommt ein Shared Leadership Modell zum Einsatz. Flugbegleiter mit mind. 1 Jahr Flugerfahrung können bei entsprechender Eignung und nach einer Schulung als Senior Flugbegleiter eingesetzt werden. Freie Positionen für Zusatzfunktionen werden grundsätzlich an die geeignetsten Kandidaten vergeben. Privileged & Confidential Subject to Change (V1) 07.10.2015 Seite 6 34. Gibt es eine Senioritätsliste? Nein. Auch eine standortbezogene Senioritätsliste ist nicht vorgesehen. Wenn es der notwendige Personalaufbau und die Verfügbarkeit geeigneter Kandidaten für alle zu besetzenden Positionen zulässt, wird bei der Besetzung von Seniorpositionen internen Flugbegleitern (Erfüllung der formalen Kriterien und gute Eignung vorausgesetzt) Vorrang vor Direct-Entry Seniors gegeben. J. Training und Ausbildung 35. Wie werden die Flugbegleiter und Seniors in den regulären Betrieb integriert? Wo werden sie ausgebildet? Die Ausbildung der Flugbegleiter erfolgt in Kooperation mit einem lizenzierten Trainingsanbieter. Die Details zur Umsetzung befinden sich gerade in Klärung. 36. Wie wird die Ausbildung (Initial Training) vergütet? Im Rahmen des Ausbildungsvertrages für das Initial Training wird eine Pauschale von € 450,- für die Dauer der Ausbildung bezahlt. Im Rahmen des Ausbildungsvertrages für das Conversion Training wird eine Pauschale von € 200,- für die Dauer der Ausbildung bezahlt. Im Rahmen des Ausbildungsvertrages für das Senior Training wird eine Pauschale von € 100,- für die Dauer der Ausbildung bezahlt. Die reguläre Anstellung erfolgt mit entsprechendem Gehalt ab 1. Flug. 37. Wer bezahlt die Ausbildung? 44.1 Bewerber mit Cabin Crew Attestation gemäß EASA: FlugbegleiterInnen besitzen bei Anstellung eine Cabin Crew Attestation gemäß EASA. Der Operator Conversion Kurs und/oder der Senior Kurs wird vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. 44.2 Bewerber ohne Cabin Crew Attestation gemäß EASA: FlugbegleiterInnen werden vom Dienstgeber bzw. einem lizenzierten Trainingsanbieter im Rahmen eines Intitial Trainings ausgebildet. Das Unternehmen trägt die Ausbildungskosten der Cabin Crew Attestation gemäß EASA (diese betragen in etwa € 1000). Bei einem Firmenaustritt innerhalb eines Jahres Anstellungsdauer sind die Ausbildungskosten für das Initial Training vom Dienstnehmer zu tragen (Einbehalt vom Gehalt). Der Operator Conversion Kurs wird vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Privileged & Confidential Subject to Change (V1) 07.10.2015 Seite 7 K. Diverses 38. Werden Flugbegleiter und Seniors der LH Gruppe wie andere Bewerber zu einem Assessment Center eingeladen? Ja, denn das Assessment Center gibt dem Bewerber die Möglichkeit, sich ein persönliches Bild über den künftigen möglichen Arbeitgeber zu machen. Und es gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, sich ein persönliches Bild über die Motivation des möglichen künftigen Mitarbeiters zu machen. Das ist, neben der unabhängig von der konkreten Bewerbungssituation absolvierten Feststellung der beruflichen Eignung, eine unerlässliche Entscheidungsgrundlage für den Bewerber und für das Unternehmen. 39. Kann man von Eurowings Europe zu anderen LH-Group Airlines übertreten? Für einen Übertritt von Eurowings Europe zu einem anderen LH-Group Unternehmen und vice versa gibt es keine spezifischen Modalitäten. Die Bedingungen richten sich nach den Austrittsmöglichkeiten beim einen und den Aufnahmebedingungen beim anderen Unternehmen. Die Modalitäten sind individuell zu klären. 40. Wird es spezielle Freiflugregelungen geben? Es wird bei Eurowings Europe Staff-Travel-Regeln geben, die im Detail aktuell erarbeitet werden. 41. Wer trägt die Kosten für die Uniform? Die Kosten trägt das Unternehmen. 42. Zahlt Eurowings Europe die erforderlichen Medicals? Die marktüblichen Kosten für Medicals mit Vertragspartnern werden vom Unternehmen pauschal ersetzt. 43. Wie ist die Verpflegung an Bord geregelt? Da für die gesamte Abwesenheitszeit, inklusive der Flugzeit, Spesen gezahlt werden, sind Verpflegungskosten selbst zu tragen. Privileged & Confidential Subject to Change (V1) 07.10.2015 Seite 8
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