Kinderrechte

Kinderrechte klären
Die „verfassungsgebende Versammlung“ in der Kita
Dr. Kathrin Aghamiri, Fachhochschule Kiel
Ein Kind ist ein Mensch von Anfang an….

„Sozialpädagogisches Handeln (…) [setzt] die
individuelle und konkrete Existenz des Subjekts als die
ihm aktuell zugängliche und verfügbare Normalform
seines Lebens voraus.“ (Winkler 1988: 270)

„Das Kind muss nicht erst zum Menschen werden, es ist
schon einer.“ (Korczak 1929: 30)

Daraus folgt die Anerkennung des Kindes als
Mensch mit eigenen Bedürfnissen,
Handlungswissen, Interessen und Rechten
Als Rechtssubjekte sind Kinder
Erwachsenen gleich….

….aber Kinder sind keine kleinen Erwachsenen!

Sie benötigen aufgrund der
„Entwicklungstatsache“ (Bernfeld 1925)
besondere Schutz-, Fürsorge- und
Beteiligungsrechte

Die Erwachsenen tragen die Verantwortung dafür,
dass die Rechte von Kindern als Subjekte gewahrt
werden.
Pädagogik hat es immer mit der Gestaltung eines
Verhältnisses zwischen Ungleichen zu tun.
„Was wünschen wir, woran wollen wir uns halten, welche Konstellation zwischen
ungleichen Partnern halten wir für angemessen? ... Die Freiheit des jungen Menschen
ergibt sich nicht von selbst; sie muss gewollt, beschlossen und gestaltet werden.“
Freiheit muss
gewollt sein
(Haltung)
Freiheit muss
pädagogisch gestaltet
werden
Murmelgruppen…
Worüber sollen die Kinder auf
jeden Fall mitentscheiden?
Worüber sollen die Kinder auf
keinen Fall mitentscheiden?
Die (Mit)Entscheidungsrechte
der Kinder klären
Worüber sollen die Kinder auf
jeden Fall mitentscheiden?
Raumgestaltung
wie die Räume
gestaltet sind
Spielgeräte
draußen
Worüber sollen die Kinder auf
keinen Fall mitentscheiden?
Mahlzeiten
Büro, Küche,
Personalraum
Vorschlagsrecht: Funktion der
Räume
Wandfarben
Bodenbeläge
Anordnung
der Möbel
Anordnung
der Materialien
Dekoration
feste Einbauten
Mahlzeiten
Die (Mit)Entscheidungsrechte
der Kinder klären
MahlWer entscheidet?
zeiten
F
F+K
K
ob sie essen
X
was sie essen
X
wie viel sie essen
X
wann sie essen
X1
wo sie essen
X
wie sie essen
X
was es gibt
Sitzordnung
…
X2
X
Anmerkungen
Mahlzeiten
wenn keine gesundheitlichen Einschränkungen
vorliegen
solange genug für alle ist
1 Mittag / 2 Frühstück (im vorgegebenen
Zeitrahmen)
Rückmeldungen an Küche
X
kann bei Regelverstößen vorübergehend entzogen
werden
Die (Mit)Entscheidungsrechte
der Kinder klären
Worüber sollen die Kinder auf
jeden Fall mitentscheiden?
Worüber sollen die Kinder auf
keinen Fall mitentscheiden?
Kleidung
Hausschuhe in
Sanitärräumen
Kleidung
Kleidung
in den Räumen
Kleidung
draußen
Fürsorge vs.
Selbstverantwortung
Kleidung
draußen
„Sich angemessen kleiden“
als begleiteter
(Selbst)Bildungsprozess
Die (Mit)Entscheidungsrechte
der Kinder klären
Worüber sollen die Kinder auf
jeden Fall mitentscheiden?
Worüber sollen die Kinder auf
keinen Fall mitentscheiden?
Kleidung
Hausschuhe in
Sanitärräumen
Kleidung
Kleidung
in den Räumen
Kleidung bei
feuchtem Wetter
Kleidung
draußen
Kleidung
draußen
wenn keine
Gesundheitsgefährdung
Krippe draußen
wenn genug
Wechselkleidung
da ist
bei Beachtung
vereinbarter
Regeln
Die (Mit)Entscheidungsrechte
der Kinder klären
Auszug aus einer Kita-Verfassung:
§ 10 Bekleidung
(1) Die Kinder in den Elementargruppen haben das Recht
selbst zu entscheiden und die Kinder in der
Krippengruppe haben das Recht mitzuentscheiden, wie
sie sich in den Innenräumen der Einrichtung
kleiden. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter behalten sich jedoch das Recht vor zu
bestimmen, dass die Kinder in den Sanitärräumen
Hausschuhe tragen müssen.
(2) Die Kinder in den Elementargruppen haben das Recht
selbst zu entscheiden,
- wie sie sich bei trockener Witterung im
Außengelände der Einrichtung kleiden,
Die (Mit)Entscheidungsrechte
der Kinder klären
- wie sie sich bei feuchter Witterung im Außengelände
der Einrichtung kleiden, sofern genug Wechselkleidung
vorhanden ist und sie zuvor mit den pädagogischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbarende
diesbezügliche Auflagen beachten.
Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
behalten sich das Recht vor zu bestimmen, wie sich die
Krippenkinder im Außengelände kleiden.
(3) Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
behalten sich das Recht vor, die in den Absätzen (1) und
(2) genannten Rechte einzuschränken, wenn sie eine
akute Gefährdung der Gesundheit eines Kindes
aufgrund nicht angemessener Bekleidung befürchten.
Von der Bedürfnis- zur Rechtepädagogik!
Ein konstitutioneller Pädagoge ist ein
Pädagoge, „der den Kindern kein
Unrecht tut. Nicht weil er sie gern hat
oder liebt, sondern weil eine
Institution vorhanden ist, die sie
gegen Rechtlosigkeit, Willkür und
Despotismus des Erziehers schützt.“
(Janusz Korczak)