Geldwäschereibeauftragter gemäß § 41 Abs. 4 Z 6 BWG Fit & Proper Mag. Harald Obiltschnig Finanzmarktaufsicht 1. Österreichische Geldwäsche-Tagung Wien, 08.09.2015 Aufsichtspraxis: Geldwäschereibeauftragter 2 Aufsichtspraxis: Geldwäschereibeauftragter Geldwäschereibeauftragter gemäß § 41 Abs. 4 Z 6 BWG Organisatorische Eingliederung Stellvertretung Fachliche Qualifikation Aufgaben und Kompetenzen 3 Aufsichtspraxis: Geldwäschereibeauftragter Geldwäschereibeauftragter gemäß § 41 Abs. 4 Z 6 BWG Berichterstattung Mehrfachfunktionen / Interessenskonflikte Angemessenheit der Ressourcen Auslagerung 4 Fit & Proper 5 Fit & Proper Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen §§ 5 Abs. 1 Z 6 – 13 BWG § 28a BWG § 30 Abs. 7a BWG EBA – „Guidelines on the assessment of the suitability of members of the management body and key function holders“ Mindesterfordernisse für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung und Erfahrung von Personen mit Leitungs- und Kontrollfunktionen sowie Mitarbeitern in sog. „Schlüsselfunktionen“ sind ab 22.05.2013 anzuwenden (§ 69 Abs. 5 BWG) 6 Fit & Proper „Schlüsselfunktion“ Definition Position verschafft der Person erheblichen Einfluss auf die Ausrichtung des Kreditinstitutes ist kein Mitglied des Leitungsorgans Personenkreis Leiter wichtiger Geschäftsfelder, Zweigniederlassungen im EWR, Tochterunternehmen in Drittländern Unterstützungs- und interne Kontrollfunktionen z.B. Leiter der Internen Revision, Leiter des Risikocontrollings, ComplianceBeauftragter, Geldwäschereibeauftragter 7 Fit & Proper Interne Richtlinien – „Fit & Proper – Policy“ Zuständigkeit für die Überprüfung der Eignung liegt in erster Linie beim Kreditinstitut Implementierung einer internen Richtlinie für die Beurteilung der Eignung von Schlüsselfunktionen Berücksichtigung von Art, Umfang und Komplexität der Geschäfte des Kreditinstituts Erforderliche Inhalte der internen Richtlinie des Kreditinstitutes die Positionen, für die eine Beurteilung der Eignung erforderlich ist; die Personen oder die Stelle, die für die Durchführung der Beurteilung der Eignung verantwortlich sind/ist; die Kriterien für die Zuverlässigkeit und für die Erfahrung, nach denen die Beurteilung für die jeweilige Position durchgeführt wird. 8 Fit & Proper Beurteilung der Eignung Im Einklang mit den internen Richtlinien für die Bestellung und Nachfolge von Personen mit Schlüsselfunktionen Erstmalige und weitere Beurteilung der Eignung vor der Bestellung von Schlüsselfunktionen bei Bedarf erneute Beurteilung Voraussetzung: regelmäßige facheinschlägige Fortbildungsmaßnahmen Dokumentation der durchgeführten Beurteilung 9 Fit & Proper Anforderungen Persönliche Zuverlässigkeit „Zuverlässigkeitskriterien“ (z.B. Verurteilungen oder strafrechtliche Verfolgung, Privatinsolvenz, sonstige Negativeinträge, etc.) Fachliche Eignung und ausreichende Erfahrung „Erfahrungskriterien“ sowohl theoretische als auch praktische Erfahrung zu berücksichtigen Bei negativer Beurteilung der Eignung Ergreifung von „geeigneten Maßnahmen“ erforderlich 10 Fit & Proper Beurteilung der Eignung durch die FMA Fit & Proper Tests von Geldwäschereibeauftragten routinemäßig nach Vor-Ort-Prüfungen aufgrund sonstiger behördlicher Wahrnehmungen (z.B. Verfahren, Medien, etc.) Ankündigung ca. vier Wochen vor dem Fit & Proper Test 11 Zeit für Ihre Fragen! 12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13
© Copyright 2024 ExpyDoc