Aktuelle Anforderungen an Banken und deren Geldwäschebeauftragte

Geldwäschereibeauftragter gemäß
§ 41 Abs. 4 Z 6 BWG
Fit & Proper
Mag. Harald Obiltschnig
Finanzmarktaufsicht
1. Österreichische Geldwäsche-Tagung
Wien, 08.09.2015
Aufsichtspraxis:
Geldwäschereibeauftragter
2
Aufsichtspraxis: Geldwäschereibeauftragter
Geldwäschereibeauftragter gemäß § 41 Abs. 4 Z 6 BWG
 Organisatorische Eingliederung
 Stellvertretung
 Fachliche Qualifikation
 Aufgaben und Kompetenzen
3
Aufsichtspraxis: Geldwäschereibeauftragter
Geldwäschereibeauftragter gemäß § 41 Abs. 4 Z 6 BWG
 Berichterstattung
 Mehrfachfunktionen / Interessenskonflikte
 Angemessenheit der Ressourcen
 Auslagerung
4
Fit & Proper
5
Fit & Proper
Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
 §§ 5 Abs. 1 Z 6 – 13 BWG
 § 28a BWG
 § 30 Abs. 7a BWG
 EBA – „Guidelines on the assessment of the suitability of members
of the management body and key function holders“

Mindesterfordernisse für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit,
fachlichen Eignung und Erfahrung von Personen mit Leitungs- und
Kontrollfunktionen sowie Mitarbeitern in sog. „Schlüsselfunktionen“

sind ab 22.05.2013 anzuwenden (§ 69 Abs. 5 BWG)
6
Fit & Proper
„Schlüsselfunktion“
 Definition

Position verschafft der Person erheblichen Einfluss auf die Ausrichtung des
Kreditinstitutes

ist kein Mitglied des Leitungsorgans
 Personenkreis

Leiter wichtiger Geschäftsfelder, Zweigniederlassungen im EWR,
Tochterunternehmen in Drittländern

Unterstützungs- und interne Kontrollfunktionen

z.B. Leiter der Internen Revision, Leiter des Risikocontrollings, ComplianceBeauftragter, Geldwäschereibeauftragter
7
Fit & Proper
Interne Richtlinien – „Fit & Proper – Policy“

Zuständigkeit für die Überprüfung der Eignung liegt in erster Linie beim
Kreditinstitut

Implementierung einer internen Richtlinie für die Beurteilung der
Eignung von Schlüsselfunktionen


Berücksichtigung von Art, Umfang und Komplexität der Geschäfte des Kreditinstituts
Erforderliche Inhalte der internen Richtlinie des Kreditinstitutes

die Positionen, für die eine Beurteilung der Eignung erforderlich ist;

die Personen oder die Stelle, die für die Durchführung der Beurteilung der Eignung
verantwortlich sind/ist;

die Kriterien für die Zuverlässigkeit und für die Erfahrung, nach denen die Beurteilung
für die jeweilige Position durchgeführt wird.
8
Fit & Proper
Beurteilung der Eignung
 Im Einklang mit den internen Richtlinien für die Bestellung und
Nachfolge von Personen mit Schlüsselfunktionen
 Erstmalige und weitere Beurteilung der Eignung

vor der Bestellung von Schlüsselfunktionen

bei Bedarf erneute Beurteilung

Voraussetzung: regelmäßige facheinschlägige Fortbildungsmaßnahmen
 Dokumentation der durchgeführten Beurteilung
9
Fit & Proper
Anforderungen
 Persönliche Zuverlässigkeit

„Zuverlässigkeitskriterien“ (z.B. Verurteilungen oder strafrechtliche Verfolgung,
Privatinsolvenz, sonstige Negativeinträge, etc.)
 Fachliche Eignung und ausreichende Erfahrung

„Erfahrungskriterien“

sowohl theoretische als auch praktische Erfahrung zu berücksichtigen
 Bei negativer Beurteilung der Eignung

Ergreifung von „geeigneten Maßnahmen“ erforderlich
10
Fit & Proper
Beurteilung der Eignung durch die FMA
 Fit & Proper Tests von Geldwäschereibeauftragten

routinemäßig

nach Vor-Ort-Prüfungen

aufgrund sonstiger behördlicher Wahrnehmungen (z.B. Verfahren, Medien, etc.)
 Ankündigung ca. vier Wochen vor dem Fit & Proper Test
11
Zeit für Ihre Fragen!
12
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
13