Vortrag von Herrn Hölzl

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Erfolgsfaktoren einer Steuerfunktion - Tax
Riskmanagement als Basis
Dr. Michael Hölzl, StB | Oktober 2015 | München
Agenda
1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist …
2. Praxisbeispiele
2
Agenda
1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist …
2. Praxisbeispiele
„Wenn ma imma song mir
backas jetzt und foahrn
ned, na wer mas nia backa“
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1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist …
Was ist Tax compliance bzw. Tax risk management?
Tax Compliance ist die Beschreibung eines Zustands, in dem ein
Unternehmen sich befindet, wenn durch entsprechende organisatorische und
inhaltliche Ausrichtung insgesamt sichergestellt ist, dass alle relevanten
geltenden Steuergesetze pflichtgemäß eingehalten werden.
Dies bedeutet ab er auch, die Einführung und Umsetzung entsprechender
Organisationsstrukturen.
 Steuerungs- und Überwachungsprozess als Voraussetzung (Tax risk
management)
 IKS für Steuern
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1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist …
Wer sollte wieso Interesse an Tax Compliance haben?
Persönliche Haftung
§ 34, 69 AO
§ 43 GmbHG, § 93 Abs. 2
AktG
Vorstand /
Geschäftsführer
vs
Steuerhinterziehung § 370
AO
Aufsichtspflicht
§ 130 OWiG
Steuerabteilungsleiter
vs
andere Mitarbeiter
Ordnungswidrigkeit
§ 378 AO
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1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist …
Steuerliche Pitfalls
Beispielsfall: Eine Gesellschaft im Land A verkauft Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens an
eine Gesellschaft im Land B

Buchwert: 10, Kaufpreis 15

Derartige Veräußerungserfolge sind im Land A steuerfrei.

Weil das Ergebnis in der Konzernbilanz wegen Konsolidierung nicht von Bedeutung ist,
wurde der Vorgang nicht im steuerlichen Konzernreporting der Gesellschaft A verarbeitet.
Steuerrechtliche Fragestellungen
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
Funktionsverlagerung?

Verrechnungspreisdokumentation

Bewertung der Assets?

Verdeckte Gewinnausschüttung in Deutschland: Dreiecksfall?

Anerkennung im Land B?
1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist …
Und wie sieht es das BMF?
Quelle dieses Zitats?
 „Es reicht von den verschiedenen Vorsatzformen bereits bedingter Vorsatz aus. Dieser
kommt in Betracht, wenn der Täter die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält. Es
ist nicht erforderlich, dass der Täter die Tatbestandsverwirklichung anstrebt oder für
sicher hält. Nach der BGH-Rechtsprechung ist für die Annahme des bedingten Vorsatzes
neben dem Für-Möglich-Halten der Tatbestandsverwirklichung zusätzlich erforderlich,
dass der Eintritt des Taterfolges billigend in Kauf genommen wird. Für die billigende
Inkaufnahme reicht es, dass dem Täter der als möglich erscheinende Handlungserfolg
gleichgültig ist.“
Und nun?
 Vorläufiger Diskussionsentwurf des BMF zur Berichtigungspflicht nach § 153 AO
(Diskussionsentwurf "AEAO zu § 153 AO – Abgrenzung einer Berichtigung nach § 153
AO von einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO„): „Hat der Steuerpflichtige
ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, kann dies ggf. ein Indiz darstellen,
das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann.“
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1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist …
Aber es geht auch um Chancennutzung!
Einstellung gegenüber Steuerplanung und –risiken

Ziel einer jeden Steuerabteilung: Steuerfunktion leistet einen Wertbeitrag

Damit klar: steuerliche Chancen müssen ergriffen werden, keine Fokussierung auf reine
Compliance

Gleichzeitig aber ausgewogenes Risikoportfolio

Betrifft auch Reputationsrisiko
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1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist …
Auch den Bilanzleser interessiert es!
Beispiel
MG
MG
MG
Verschmelzung
TG
Jahr 1:
Jahr 2:
Jahr 3:
Rückstellung in TG wird
gebildet
Wg. Verschmelzung TG
auf MG geht der VV
unter
Die Bp erkennt die
Rückstellung nicht an,
Umkehreffekt in 03
 negativer
Quoteneffekt!
positiver
Quoteneffekt!
Es entsteht ein VV, der
aktiviert wird
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TG
1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist …
Auch den Bilanzleser interessiert es!
Beispiel: Wann hätte man Risikomanagement betreiben müssen, wie wären die Quoteneffekte?
MG
MG
Verschmelzung
TG
Jahr 1:
Jahr 2:
Rückstellung prüfen? RS
in StB nicht gebildet,
aber in IFRS
kein DTA vorhanden,
Verschmelzung ohne
Folgen
kein
Quoteneffekt!
10
TG
MG
1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist …
Auch den Bilanzleser interessiert es!
Beispiel: Wann hätte man Risikomanagement betreiben müssen, wie wären die Quoteneffekte?
MG
MG
MG
Verschmelzung
TG
Jahr 1:
Jahr 2:
Jahr 3:
Rückstellung prüfen? RS
gebildet, aber kein DTA
gebildet, da Verschmelzung
bereits in Diskussion
Wg. Verschmelzung geht
zwar der VV unter, aber
keine DTA Auflösung
Umkehreffekt in 03
 negativer
Quoteneffekt!
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TG
 positiver
Quoteneffekt!
1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist …
Auch den Bilanzleser interessiert es!
Extrembeispiele
Zwei Unternehmen nehmen eine sehr aggressive Position bei der Behandlung von
Verrechnungspreisen ein. Es besteht das Risiko, dass die BP diese Ansicht nicht teilt und
dass eine Steuer in Höhe von 10 p.a. fällig wird.
Im Jahr 5 folgt in der Tat eine Bp-Feststellung.
Ein Unternehmen betreibt ein Tax Risk Management, das andere keins.
Mit Risk Controlling
Kein Risk Controlling
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1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist …
Auch den Bilanzleser interessiert es!
Aufw and / ETR-Im pact
Risikovorsorge
50
50
40
40
30
30
20
20
10
10
0
0
-10
WJ 1
WJ 2
WJ 3
WJ 4
Bp
Liquiditätsbelastung
50
40
30
20
10
0
-10
13
WJ 1
WJ 2
WJ 3
WJ 4
Bp
-10
WJ 1
WJ 2
WJ 3
WJ 4
Bp
1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist …
Steuerliches Risikomanagement als Erfolgsfaktor?
• … „risikofreie Wertbeitrag“?
Low effective tax rates
Certainty around tax
liabilities
Close integration with
business and its
strategy
• … also stabile Kontrollen
• … also Schnittstellenmanagement
und Teil des Unternehmens
Effective tax accounting • … also Betonung auf Effektivität und
and tax return
nicht auf Effizienz
processes etc
Tax returns & compliance • … Stabile Prozesse
filed on time
Erfolgsfaktoren entnommen aus Deloitte, European Tax survey
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Agenda
1. Allgemeine Rahmenbedingungen aus Sicht der Unternehmenspraxis
2. Praxisbeispiele
„Nix reskiern, aber um
jeden Preis aufholn“
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2. Praxisbeispiele
Low ETR – innerhalb gesetzlicher & ethischer Grenzen
EU-HoldCo
Entity Rationalization & Structure Refinement
• Implement HoldCo in suitable EU-location to
reduce WHT and dividends and avoid tax leakage
on dividends
• Combine dividend distributing entities with entities
in need of investment / future growth potential
Tax benefit
(€ m p.a.)
Aggressiveness
Complexity
Sustainability
Timeline
High
medium
(~1y)
Low
High
US
short
(<1y)
Low
High
…..
medium
(~1y)
Low
High
….
medium
(~1y)
Low
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2. Praxisbeispiele
Low ETR – innerhalb gesetzlicher & ethischer Grenzen
Quellensteueroptimierung auf Zinsen: Rule Shopping
Problem:
Bei Finanzierung Canada weder deutlich bessere DBA noch EU-RL verfügbar
Lösung:
Rule Shopping – Swap Transaktion
Variante 1
AG
AG
Variante 2
Zins
Zins
BV
Can $
BV
YEN
FK
FK
Can $
Canada
Belgien
Bank
Swap
Canada
YEN
• Warum ist das YEN Darlehen aus Quellensteuergesichtspunkten günstiger?
• BEPS-Konform? Ethisch vertretbar?
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Belgien
2. Praxisbeispiele
Certainty around tax liabilities – Lebenszyklus
(1) Checklisten, Interviews, ITAuswertungen
(2) Umfang, Wahrscheinlichkeit, einmalig
vs. Wiederkehrend
(3) Mitigierung / Vermeidung / Transfer
Lebenszyklus
(4) Veränderungen im Zeitablauf
(5) Dient auch dem Know how Management
Vgl. Pratter, K./ Eichenberger, O.; ST 2012, 376 ff.
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2. Praxisbeispiele : Close integration with business and
its strategy – Organisation ist „key“
Aufbau der
Steuerabteilung und
Festlegung von
Verantwortlichkeiten
„Aufbauorganisation“
Festlegung der
Steuerprozesse
„Ablauforganisation“
Laufende
interne/externe
Überprüfung
Organisationsverschulden
Steuerstrategie
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2. Praxisbeispiele : Close integration with business and
its strategy – Organisation ist „key“
Phase I (Zentral/Regional/Lokal)
Analyse des aktuellen
Status
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Phase II + III (Zentral/Regional/Lokal)
Auswertung
implementierter Prozesse
Aufbauorganisation
Ablauforganisation
Benchmarking
Statusaufnahme
Prozess-/
Kontrollprüfung
Summary
Interviews/
Fragebögen
Interviews/
Fragebögen
Beratende Unterstützung bei der Implementierung von
Verbesserungsmaßnahmen + Überprüfung
Personal
Internes
Kontrolltesting
Prozessupdate
Externes
Kontrolltesting
Kontrollupdate
2. Praxisbeispiele
Effective tax accounting and tax return processes
(1) Interner Expertise-Aufbau sowie ggf Outsourcing
soweit interne Lösung nicht effektiv
5. Performance
Management
1. People &
Organization
Kontinuierliche
Verbesserung
2. Process
& Policy
4. Strategy &
Governance
3. Technology
& Data
Entnommen aus diversen EY-Publikationen
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(2) BEPS – Vorbereitung: OECD-Vorgaben zur
Vermeidung „aggressiver Steuerplanung“ führt zu
erweiterten Deklarationsverpflichtungen
(3) Weitere Automatisierung und Standardisierung von
(Massen-)prozessen (indirekte Steuern,
Verrechnungspreisumsetzung)
(4) Weitere Umsetzung der Ergebnisse aus einem
Projekt zur Planbarkeit der Steuerposition
(5) Ausbau des steuerlichen Controllings von
Gesellschaften
2. Praxisbeispiele
Tax returns & compliance filed on time
Idee
JA
StE
Dazwischen max. 9 Monate
22
Bp
Fazit – Tax Risk Management muss Teil der DNA einer
Steuerfunktion sein und damit Teil der Erfolgsfaktoren
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Fazit – Tax Risk Management muss Teil der DNA einer
Steuerfunktion sein und damit Teil der Erfolgsfaktoren
Vorhersehbare vs. nicht vorhersehbare Risiken: Ziel einer Risikostrategie ist
auch, unvorhersehbar vermeidende Risiken zu vermeiden und andererseits
durch Nutzen von Chancen – selbstverständlich im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten – bewusst Risiken einzugehen
Ursachen: Die Ursachen von Risiken können stark abweichen - angefangen
von Risiken, die innerhalb einer Steuerabteilung durch Ressourcenprobleme
entstehen, über unerwartete Gesetzesänderungen bis hin zu Risiken aufgrund
fehlender Informationen in der Steuerabteilung.
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Fazit – Tax Risk Management muss Teil der DNA einer
Steuerfunktion sein und damit Teil der Erfolgsfaktoren
Allgemeine Definition IKS: Die vom
Management im Unternehmen eingeführten
Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen
(Regelungen), die gerichtet sind auf die
organisatorische Umsetzung der
Entscheidungen des Managements zur
Sicherung der Wirksamkeit und
Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit
(hierzu gehört auch der Schutz des
Vermögens, einschließlich der Verhinderung
und Aufdeckung von
Vermögensschädigungen), zur
Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der
internen und externen Rechnungslegung
sowie zur Einhaltung der für das
Unternehmen maßgeblichen rechtlichen
Vorschriften.
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www.osram.de
Vielen Dank