www.osram.de Erfolgsfaktoren einer Steuerfunktion - Tax Riskmanagement als Basis Dr. Michael Hölzl, StB | Oktober 2015 | München Agenda 1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist … 2. Praxisbeispiele 2 Agenda 1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist … 2. Praxisbeispiele „Wenn ma imma song mir backas jetzt und foahrn ned, na wer mas nia backa“ 3 1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist … Was ist Tax compliance bzw. Tax risk management? Tax Compliance ist die Beschreibung eines Zustands, in dem ein Unternehmen sich befindet, wenn durch entsprechende organisatorische und inhaltliche Ausrichtung insgesamt sichergestellt ist, dass alle relevanten geltenden Steuergesetze pflichtgemäß eingehalten werden. Dies bedeutet ab er auch, die Einführung und Umsetzung entsprechender Organisationsstrukturen. Steuerungs- und Überwachungsprozess als Voraussetzung (Tax risk management) IKS für Steuern 4 1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist … Wer sollte wieso Interesse an Tax Compliance haben? Persönliche Haftung § 34, 69 AO § 43 GmbHG, § 93 Abs. 2 AktG Vorstand / Geschäftsführer vs Steuerhinterziehung § 370 AO Aufsichtspflicht § 130 OWiG Steuerabteilungsleiter vs andere Mitarbeiter Ordnungswidrigkeit § 378 AO 5 1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist … Steuerliche Pitfalls Beispielsfall: Eine Gesellschaft im Land A verkauft Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens an eine Gesellschaft im Land B Buchwert: 10, Kaufpreis 15 Derartige Veräußerungserfolge sind im Land A steuerfrei. Weil das Ergebnis in der Konzernbilanz wegen Konsolidierung nicht von Bedeutung ist, wurde der Vorgang nicht im steuerlichen Konzernreporting der Gesellschaft A verarbeitet. Steuerrechtliche Fragestellungen 6 Funktionsverlagerung? Verrechnungspreisdokumentation Bewertung der Assets? Verdeckte Gewinnausschüttung in Deutschland: Dreiecksfall? Anerkennung im Land B? 1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist … Und wie sieht es das BMF? Quelle dieses Zitats? „Es reicht von den verschiedenen Vorsatzformen bereits bedingter Vorsatz aus. Dieser kommt in Betracht, wenn der Täter die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält. Es ist nicht erforderlich, dass der Täter die Tatbestandsverwirklichung anstrebt oder für sicher hält. Nach der BGH-Rechtsprechung ist für die Annahme des bedingten Vorsatzes neben dem Für-Möglich-Halten der Tatbestandsverwirklichung zusätzlich erforderlich, dass der Eintritt des Taterfolges billigend in Kauf genommen wird. Für die billigende Inkaufnahme reicht es, dass dem Täter der als möglich erscheinende Handlungserfolg gleichgültig ist.“ Und nun? Vorläufiger Diskussionsentwurf des BMF zur Berichtigungspflicht nach § 153 AO (Diskussionsentwurf "AEAO zu § 153 AO – Abgrenzung einer Berichtigung nach § 153 AO von einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO„): „Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann.“ 7 1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist … Aber es geht auch um Chancennutzung! Einstellung gegenüber Steuerplanung und –risiken Ziel einer jeden Steuerabteilung: Steuerfunktion leistet einen Wertbeitrag Damit klar: steuerliche Chancen müssen ergriffen werden, keine Fokussierung auf reine Compliance Gleichzeitig aber ausgewogenes Risikoportfolio Betrifft auch Reputationsrisiko 8 1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist … Auch den Bilanzleser interessiert es! Beispiel MG MG MG Verschmelzung TG Jahr 1: Jahr 2: Jahr 3: Rückstellung in TG wird gebildet Wg. Verschmelzung TG auf MG geht der VV unter Die Bp erkennt die Rückstellung nicht an, Umkehreffekt in 03 negativer Quoteneffekt! positiver Quoteneffekt! Es entsteht ein VV, der aktiviert wird 9 TG 1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist … Auch den Bilanzleser interessiert es! Beispiel: Wann hätte man Risikomanagement betreiben müssen, wie wären die Quoteneffekte? MG MG Verschmelzung TG Jahr 1: Jahr 2: Rückstellung prüfen? RS in StB nicht gebildet, aber in IFRS kein DTA vorhanden, Verschmelzung ohne Folgen kein Quoteneffekt! 10 TG MG 1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist … Auch den Bilanzleser interessiert es! Beispiel: Wann hätte man Risikomanagement betreiben müssen, wie wären die Quoteneffekte? MG MG MG Verschmelzung TG Jahr 1: Jahr 2: Jahr 3: Rückstellung prüfen? RS gebildet, aber kein DTA gebildet, da Verschmelzung bereits in Diskussion Wg. Verschmelzung geht zwar der VV unter, aber keine DTA Auflösung Umkehreffekt in 03 negativer Quoteneffekt! 11 TG positiver Quoteneffekt! 1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist … Auch den Bilanzleser interessiert es! Extrembeispiele Zwei Unternehmen nehmen eine sehr aggressive Position bei der Behandlung von Verrechnungspreisen ein. Es besteht das Risiko, dass die BP diese Ansicht nicht teilt und dass eine Steuer in Höhe von 10 p.a. fällig wird. Im Jahr 5 folgt in der Tat eine Bp-Feststellung. Ein Unternehmen betreibt ein Tax Risk Management, das andere keins. Mit Risk Controlling Kein Risk Controlling 12 1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist … Auch den Bilanzleser interessiert es! Aufw and / ETR-Im pact Risikovorsorge 50 50 40 40 30 30 20 20 10 10 0 0 -10 WJ 1 WJ 2 WJ 3 WJ 4 Bp Liquiditätsbelastung 50 40 30 20 10 0 -10 13 WJ 1 WJ 2 WJ 3 WJ 4 Bp -10 WJ 1 WJ 2 WJ 3 WJ 4 Bp 1. Wieso, weshalb, warum: wer nicht fragt ist … Steuerliches Risikomanagement als Erfolgsfaktor? • … „risikofreie Wertbeitrag“? Low effective tax rates Certainty around tax liabilities Close integration with business and its strategy • … also stabile Kontrollen • … also Schnittstellenmanagement und Teil des Unternehmens Effective tax accounting • … also Betonung auf Effektivität und and tax return nicht auf Effizienz processes etc Tax returns & compliance • … Stabile Prozesse filed on time Erfolgsfaktoren entnommen aus Deloitte, European Tax survey 14 Agenda 1. Allgemeine Rahmenbedingungen aus Sicht der Unternehmenspraxis 2. Praxisbeispiele „Nix reskiern, aber um jeden Preis aufholn“ 15 2. Praxisbeispiele Low ETR – innerhalb gesetzlicher & ethischer Grenzen EU-HoldCo Entity Rationalization & Structure Refinement • Implement HoldCo in suitable EU-location to reduce WHT and dividends and avoid tax leakage on dividends • Combine dividend distributing entities with entities in need of investment / future growth potential Tax benefit (€ m p.a.) Aggressiveness Complexity Sustainability Timeline High medium (~1y) Low High US short (<1y) Low High ….. medium (~1y) Low High …. medium (~1y) Low 16 2. Praxisbeispiele Low ETR – innerhalb gesetzlicher & ethischer Grenzen Quellensteueroptimierung auf Zinsen: Rule Shopping Problem: Bei Finanzierung Canada weder deutlich bessere DBA noch EU-RL verfügbar Lösung: Rule Shopping – Swap Transaktion Variante 1 AG AG Variante 2 Zins Zins BV Can $ BV YEN FK FK Can $ Canada Belgien Bank Swap Canada YEN • Warum ist das YEN Darlehen aus Quellensteuergesichtspunkten günstiger? • BEPS-Konform? Ethisch vertretbar? 17 Belgien 2. Praxisbeispiele Certainty around tax liabilities – Lebenszyklus (1) Checklisten, Interviews, ITAuswertungen (2) Umfang, Wahrscheinlichkeit, einmalig vs. Wiederkehrend (3) Mitigierung / Vermeidung / Transfer Lebenszyklus (4) Veränderungen im Zeitablauf (5) Dient auch dem Know how Management Vgl. Pratter, K./ Eichenberger, O.; ST 2012, 376 ff. 18 2. Praxisbeispiele : Close integration with business and its strategy – Organisation ist „key“ Aufbau der Steuerabteilung und Festlegung von Verantwortlichkeiten „Aufbauorganisation“ Festlegung der Steuerprozesse „Ablauforganisation“ Laufende interne/externe Überprüfung Organisationsverschulden Steuerstrategie 19 2. Praxisbeispiele : Close integration with business and its strategy – Organisation ist „key“ Phase I (Zentral/Regional/Lokal) Analyse des aktuellen Status 20 Phase II + III (Zentral/Regional/Lokal) Auswertung implementierter Prozesse Aufbauorganisation Ablauforganisation Benchmarking Statusaufnahme Prozess-/ Kontrollprüfung Summary Interviews/ Fragebögen Interviews/ Fragebögen Beratende Unterstützung bei der Implementierung von Verbesserungsmaßnahmen + Überprüfung Personal Internes Kontrolltesting Prozessupdate Externes Kontrolltesting Kontrollupdate 2. Praxisbeispiele Effective tax accounting and tax return processes (1) Interner Expertise-Aufbau sowie ggf Outsourcing soweit interne Lösung nicht effektiv 5. Performance Management 1. People & Organization Kontinuierliche Verbesserung 2. Process & Policy 4. Strategy & Governance 3. Technology & Data Entnommen aus diversen EY-Publikationen 21 (2) BEPS – Vorbereitung: OECD-Vorgaben zur Vermeidung „aggressiver Steuerplanung“ führt zu erweiterten Deklarationsverpflichtungen (3) Weitere Automatisierung und Standardisierung von (Massen-)prozessen (indirekte Steuern, Verrechnungspreisumsetzung) (4) Weitere Umsetzung der Ergebnisse aus einem Projekt zur Planbarkeit der Steuerposition (5) Ausbau des steuerlichen Controllings von Gesellschaften 2. Praxisbeispiele Tax returns & compliance filed on time Idee JA StE Dazwischen max. 9 Monate 22 Bp Fazit – Tax Risk Management muss Teil der DNA einer Steuerfunktion sein und damit Teil der Erfolgsfaktoren 23 Fazit – Tax Risk Management muss Teil der DNA einer Steuerfunktion sein und damit Teil der Erfolgsfaktoren Vorhersehbare vs. nicht vorhersehbare Risiken: Ziel einer Risikostrategie ist auch, unvorhersehbar vermeidende Risiken zu vermeiden und andererseits durch Nutzen von Chancen – selbstverständlich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten – bewusst Risiken einzugehen Ursachen: Die Ursachen von Risiken können stark abweichen - angefangen von Risiken, die innerhalb einer Steuerabteilung durch Ressourcenprobleme entstehen, über unerwartete Gesetzesänderungen bis hin zu Risiken aufgrund fehlender Informationen in der Steuerabteilung. 24 Fazit – Tax Risk Management muss Teil der DNA einer Steuerfunktion sein und damit Teil der Erfolgsfaktoren Allgemeine Definition IKS: Die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die gerichtet sind auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens, einschließlich der Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen), zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. 25 www.osram.de Vielen Dank
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