Der Gemeinderat der Gemeinde Sulzfeld traf sich am 03

Informationen aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat der Gemeinde Sulzfeld traf sich am 06.10.2015 zu einer öffentlichen und zu
einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung im Sitzungszimmer des Rathauses.
Volker Faber beantragte die Dachaufstockung mit Neubau einer Dachgaube auf dem bestehenden Wohnhaus, Hintere Gasse 19 in Kleinbardorf. Die Eindeckung der Satteldächer erfolgt mit
Ziegeln und wird an den Bestand angepasst. Das Vorhaben befindet sich baurechtlich im Innenbereich und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Der Gemeinderat beschloss, zum Bauvorhaben sein Einvernehmen zu erteilen.
Herr Andreas Wedel möchte auf dem Anwesen Dorfstraße 3 in Leinach das rückwärtige Nebengebäude beseitigen und durch einen Neubau ersetzen. Da es sich hierbei um ein Einzeldenkmal
handelt, bedarf es der Genehmigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde. Der Gemeinderat
befürwortete den Abriss, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung hier beim
Landratsamt Rhön-Grabfeld als Untere Denkmalschutzbehörde liegt. Der Antrag wird nun zur
Entscheidung dort vorgelegt.
Das Dach der Forsthütte Richtung Annabild ist stark reparaturbedürftig und muss dringend noch
vor dem Wintereinbruch saniert werden. Hierzu wurde die Firma Maximilian Neumann UG, Bad
Königshofen zu einem Angebotswert von 5.352,67 € beauftragt.
Der Freistaat Bayern hat ein Förderprogramm erlassen, über welches der sukzessive Aufbau von
hochleistungsfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im
Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGANetze)
gefördert wird. Die Gemeinde Sulzfeld i. Gr. könnte dieses Förderprogramm nutzen, um eine
Verbesserung der Breitbandversorgung in den bislang noch unterversorgten Ortsbereichen (< 30
Mbit/s im Downstream) herbeizuführen. Da die Abwicklung dieses Förderverfahrens sehr hohe
rechtliche und technische Anforderungen stellt, wird die Gemeinde Sulzfeld i. Gr. bei den erforderlichen Schritten durch die Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld unterstützt. Zur Vorbereitung auf den Einstieg in das Förderverfahren hat der Landkreis Rhön-Grabfeld
bereits eine landkreisweite Bestandserhebung durch die Corwese GmbH erarbeiten lassen und
Sondierungsgespräche mit den im Bereich unseres Landkreises tätigen Telekommunikationsunternehmen geführt. Entsprechend der durchgeführten Erhebung stellt sich die aktuelle Versorgungsituation im Gemeindegebiet der Gemeinde Sulzfeld i. Gr. wie folgt dar:
a) Gemeindeteil Kleinbardorf: Der Gemeindeteil Kleinbardorf wird von der Telekom mit VDSL2
versorgt. Fast im gesamten Ortsbereich stehen Bandbreiten von mehr als 30 Mbit/s (im
Downstream) zur Verfügung. Daneben sind fast alle Anschlüsse im GT Kleinbardorf an das Netz
der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH angeschlossen und können darüber eine
Bandbreite von 100 Mbit/s (im Downstream) beziehen. Ausbaubedarfe bzw. Ausbaumöglichkeiten sind deshalb lediglich für die „Bargetsmühle“ und die Anschlüsse „Untere Hauptstraße 57
und 59“ vorhanden.
b) Gemeindeteil Sulzfeld: Der Gemeindeteil Sulzfeld wird von der Telekom mit VDSL2 versorgt. In
großen Teilen des Ortsgebietes stehen Bandbreiten von mehr als 30 Mbit/s (im Downstream) zur
Verfügung. Daneben werden auch große Teile des Ortsbereiches durch die Kabel Deutschland
Vertrieb und Service GmbH mit 100 Mbit/s (im Downstream) versorgt. Ausbaubedarfe bzw. Ausbaumöglichkeiten sind noch in den Ortsbereichen Ober- und Untermühle, Bärental, Sulzfeld
Süd-Ost („Blumenviertel“), Johanneshof / Feriensiedlung und Gewerbegebiet „Sandhofer Weg“
vorhanden.
c) Gemeindeteil Leinach: Der Gemeindeteil Leinach wird fast vollständig mit Bandbreiten von
mehr als 30 Mbit/s (im Downstream) versorgt. Eine Versorgung durch Kabel Deutschland ist
nicht vorhanden. Ein Ausbaubedarf bzw. eine Ausbaumöglichkeit wäre lediglich im nordöstlichen Ortsbereich vorhanden.
d) Sandhof, Rothhof und Lindleshof: Die Festnetz-Anschlüsse der Aussiedlerhöfe „Sandhof, Rothhof und Lindleshof“ sind aktuell nur über Kupferkabel mit sehr hohen Dämpfungswerten an das
Netz der Telekom angeschlossen. An diesen Anschlüssen stehen deshalb nur geringe FestnetzBandbreiten zur Verfügung. Ein Ausbau dieser Aussiedlerhöfe wäre somit als förderfähig einzustufen.
Die Synergieeffekte aus dem Ausbau „Sandhof – Unterhof“ können dann genutzt werden, wenn
die Verfahren der Gemeinden Sulzfeld i. Gr. und Großbardorf parallel durchgeführt werden und
in beiden Gemeinden der gleiche Anbieter den Zuschlag erhält. Grundsätzlich wurde der Gemeinde. Sulzfeld ein Höchstförderbetrag in Höhe von 740.000 € zugewiesen. Soweit eine interkommunale Zusammenarbeit mit einer direkt benachbarten Gemeinde erfolgt, würde der maximale Förderbetrag um 50.000 € auf 790.000 € erhöht werden. Diese Erhöhung der Förderhöchstsumme erfolgt unabhängig von einer evtl. möglichen Synergienutzung. Der Abschluss einer Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Großbardorf würde
somit zwei Vorteile mit sich bringen:
1. Die Höchstförderbeträge beider Gemeinden steigt jeweils um 50.000 € an. Hierdurch wird das
Risiko einer Überschreitung der maximalen Fördersumme minimiert.
2. Soweit die Gemeinde Sulzfeld i. Gr. den Sandhof ausbauen möchte und die Gemeinden Großbardorf und Sulzfeld i. Gr. den gleichen Anbieter auswählen, würden beide Gemeinden monetär
von den sich ergebenden Synergieeffekten profitieren.
Der Gemeinderat beschloss, eine einfache Arbeitsgemeinschaft mit der Gemeinde Großbardorf
zu gründen und den weiteren Ausbau der Breitbandversorgung im Rahmen dieser interkommunalen Zusammenarbeit anzugehen. Der 1. Bürgermeister wurde dazu ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. Bezüglich des weiteren Ausbaus bzw. der Festlegung der
Ausbaubereiche entschied sich der Gemeinderat dazu, diese Entscheidung erneut zu vertagen.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung an.
Andreas Räth, Protokollführer