Vorsicht Falle! - Warum die gesetzliche Rentenversicherung nicht

Oktober 2015
BUNDESVERBAND FÜR
KINDERTAGESPFLEGE
nfo K indertagespf/ege
Bildung. Erziehung.
ALTERS ARMUT
I N DE R
KINDERTAGESPFLEGE
Vorsicht Falle! - Warum die gesetzliche
Rentenversicherung nicht ausreicht
Von Marion von zur Gathen
und Dr. Rudolf Martens
Es gehört für viele Menschen zur jährlich
wiederkehrenden Erfahrung: Im Briefkasten
liegt ein Schreiben der Deutschen Renten­
versicherung mit Informationen über die
Elöhe ihrer Altersrente. Nicht wenigen dürf­
te dabei deutlich werden, dass die zu er­
wartende Rente kaum für die Sicherung des
Lebensunterhalts oder gar für den Erhalt
des Lebensstandards reichen wird.
Frauen und Männer, die als Selbstständige
in der Kindertagespflege tätig sind, bekom­
men ebenfalls eine entsprechende Rentenin­
formation, weil sie in der Regel - anders als
viele Selbstständige - der gesetzlichen Ren­
tenversicherungspflicht unterliegen. Hin­
tergrund für die Versicherungspflicht ist die
Tatsache, dass die Tätigkeit in der Kinder­
tagespflege der Berufsgruppe der Erzieher/innen zugeordnet wird und ihnen damit eine
vergleichbare Schutzbedürftigkeit attestiert
wird. Damit soll sichergestellt werden, dass
auch selbstständig tätige Tagesmütter und
-väter einen gesetzlichen Rentenanspruch
erwerben. Ob dieser allerdings ausreicht,
um vor Altersarmut zu schützen, hängt von
verschiedenen Faktoren ab und ist - dies sei
hier vorweggenommen - mehr als fraglich.
Beiträge für Rentenversicherung
Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung
in den vergangenen Jahren wuchs auch die
Anzahl der Tagespflegepersonen. Sie stieg
zwischen 2008 und 2014 von rund 36.400
auf 44.900 und damit um fast ein Viertel.
Von diesen Tagespflegepersonen waren 97
Prozent Frauen. Auch das Qualifikations­
niveau der Tagespflegepersonen ist konti­
nuierlich gestiegen. Anfang 2014 verfügten
75 Prozent über eine pädagogische Ausbil­
dung und/oder einen Qualifizierungskurs
mit mindestens 160 Stunden. 2008 lag die­
se Quote lediglich bei 47 Prozent1. Unterm
Strich lässt sich festhalten: Zukünftig sollte
man nicht mehr von Tagespflegepersonen,
sondern von Fachkräften in der Kinder­
tagespflege sprechen.
Die laufenden Geldleistungen für Fach­
kräfte in der Kindertagespflege setzen sich
im Wesentlichen aus dem Förderanteil und
den Sachkosten zusammen. Die Höhe der
laufenden Geldleistungen variiert stark
von Bundesland zu Bundesland und selbst
von Kommune zu Kommune. Die gezahl­
ten Stundensätze liegen im Durchschnitt
bei 4,50 Euro pro Kind2. Laut amtlicher
Statistik betreuen Fachkräfte in der Kin­
dertagespflege durchschnittlich 3,3 Kinder
in Vollzeit. Sofern das Landesrecht nicht
anderes bestimmt, können Fachkräfte in
der Kindertagespflege bis zu fünf Kinder
gleichzeitig betreuen. Von der Annahme
ausgehend, dass eine Fachkraft in der Kin­
dertagespflege einen Stundensatz von 4,50
Euro pro Kind bekommt und fünf Kinder in
Vollzeit betreut, erhält sie aus dieser Tätig­
keit ein Bruttoeinkommen von 3.600 Euro
im Monat. Davon können 1.500 Euro für
die Betriebsausgaben abgezogen werden.
Bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von
2.100 Euro. Bei drei in Vollzeit betreuten
Kindern beläuft sich das zu versteuernde
Bruttoeinkommen auf 1.260 Euro. A uf der
Basis dieser Annahmen und keiner weiteren
steuerpflichtigen Einkünfte ergeben sich
gegenwärtig Beiträge für die gesetzliche
Rentenversicherung von aktuell 393 Euro
bzw. 236 Euro pro M onat
Absicherung durch gesetzliche
Altersrente
Um eine Altersrente oberhalb des Grund­
sicherungsniveaus von ca. 700 Euro im
Monat zu erreichen, müssen derzeit 30 Ent­
geltpunkte in der gesetzlichen Rentenver­
sicherung erreicht werden. Ein Entgeltpunkt
erbringt 2015 in Ostdeutschland 26,72 Euro
und in Westdeutschland 29,01 Euro Rente
monatlich. Damit erreichen heute Versicher­
te mit 30 Entgeltpunkten eine Altersrente
nach Abzug von Kranken- und Pflege­
versicherung von rund 775 Euro (West) im
Monat. Ein Entgeltpunkt bemisst sich aus
dem durchschnittlichen Verdienst aller Ver­
sicherten, der als vorläufiger Wert für das
jeweilige Jahr festgelegt wird. Für 2015 be­
trägt dieser Wert 34.999 Euro. Vereinfacht
ausgedrückt: Ein abhängig Beschäftigter
muss 34.999 Euro brutto im Jahr verdienen,
um über seine gesetzliche Rentenversiche­
rung einen Entgeltpunkt zu erzielen3. Bei
dieser Betrachtung sind der aktuelle Ren­
tenwert und dessen künftige Entwicklung
nicht einbezogen.
Eine Fachkraft in der Kindertagespflege er­
wirbt nach 30 Jahren (bei fünf in Vollzeit
betreuten Kindern und einem Stundensatz
von 4,50 Euro pro Kind) einen gesetzlichen
Rentenanspruch nach Abzug von Krankenund Pflegeversicherung, der zwischen 560
und 605 Euro pro Monat liegt. Bei nur drei
in Vollzeit betreuten Kindern errechnet sich
entsprechend nach 30 Jahren eine Rente zwi-
INHALT
A ltersarm ut in der
Kindertagespflege ...................................1
Kommentar zum Leitartikel ................2
Fachpolitischer Dialog ......................... 2
Online-Vermittlungsportale
für K inderbetreuung .............................3
Tipps und Infos ......................................4
3 Fragen a n .........................
tr •
4
1
I
sehen 335 Euro und 365 Euro pro Monat4.
Unberücksichtigt bleiben bei diesen Status
quo-Berechnungen künftige „Reformen“ der
gesetzlichen Rentenversicherung.
Wenn verschiedene Faktoren wie Kinderer­
ziehungszeiten, Zuschläge und weitere Ein­
künfte, Zusatzversicherungen oder private
Vorsorge sowie Grundsicherungsleistungen
unbeachtet bleiben, wird also mehr als
deutlich: Die Fachkräfte in der Kindertages­
pflege werden sich in Altersarmut wieder­
finden. Sie können für ihre Alterssicherung
nicht allein auf die gesetzliche Altersrente
setzten. Angesichts der derzeitigen Ein­
kommen in der Kindertagespflege dürfte es
oft nicht leicht sein, zusätzlich noch eine
private Altersvorsorge zu treffen. Es bleibt
festzuhalten: Die Gefahr der Altersarmut
von Fachkräften in der Kindertagespflege
ist eine Tatsache und: Es ist eine Gefahr, vor
der hauptsächlich Frauen stehen!
Marion von zur Gathen ist beim Paritätischen Gesamt­
verband Abteilungsleiterin und u. a. zuständig f ü r Kin­
dertagesbetreuung, Familienpolitik und Frauenpolitik.
Dr. Rudolf Martens ist Leiter der Paritätischen For­
schungsstelle. Kontakt: [email protected]
1) Vgl. BMFSFJ 2015; Fünfter Bericht zur Evaluation des
Kinderförderungsgesetzes, Berlin 2015
2) Vgl. Sell/Kukula; 2013¡Laufende Geldleistungen in der
öffentlich geförderten Kindertagespflege - Ergebnisse einer
Follow up-Studie 2015, Institut fü r Bildungs- und Sozial­
politik der Hochschule Koblenz (Hrsg.) 2015, Seite 13
3) M it einem Aufwertungsfaktor (1,1717 fü r 2015) soll die
Differenz der niedrigeren Verdienste in Ostdeutschland
gegenüber Westdeutschland kompensiert werden. Dies wird
aber teilweise durch die niedrigeren Rentenwerte Ost zurück­
genommen. In der Summe der Effekte ergibt sich bei gleich
hohen Bruttoverdiensten West bzw. Ost eine höhere Rente in
Ostdeutschland.
4) Eigene Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle
(bezogen auf Status quo-Bedingungen 2015), August 2015
Warum die gesetzliche Rentenversicherung
nicht ausreicht
Von Inge Losch-Engler, stellv. Bundesvorstand
In dem Artikel von Marion von zur Gathen und Dr. Rudolf Martens wird deutlich dar­
gestellt, dass die momentane Praxis der Altersvorsorge für Tagespflegepersonen („Fach­
kräfte in der Kindertagespflege“) nicht ausreichend ist.
Es kann nicht sein, dass eine Tagespflegeperson im Schnitt 393 Euro bzw. 236 Euro
pro Monat Rente erwirtschaftet, wenn sie regelmäßig ihren Beitrag in die gesetzliche
Rentenversicherung einzahlt. Bei einem Durchschnittseinkommen von 4,50 Euro pro
Stunde/Kind1 und bei einer Arbeitszeit von 160 Stunden sowie der Betreuung von drei
Kindern ist eine ausreichende Altersvorsorge über die Deutsche Rentenversicherung
nicht gegeben.
Nur wenn die „Fachkräfte in der Kindertagespflege“ (Tagespflegepersonen) ein existenzsichemdes Einkommen erhalten, kann eine ausreichende Altersvorsorge erzielt werden.
Es kann nicht angehen, dass Frauen, die einer beruflichen Tätigkeit in der Kindertages­
pflege nachgehen, im Rentenalter auf eine Grundsicherung angewiesen sind.
Dennoch gibt es meines Erachtens Möglichkeiten, der Frauen-Altersarmut zu begegnen.
1. Die Tagespflegepersonen bekommen die Möglichkeit zu wählen, ob sie in die gesetz­
liche oder private Altersvorsorge einzahlen.
2. Der öffentliche Jugendhilfeträger erkennt die privaten Zahlungen in eine Alters­
vorsorge mit einem Nachweis (dies erfolgt auch bei der Erstattung der Krankenver­
sicherungsbeiträge).
3. Die Geldleistung muss bundesweit angeglichen werden und eine zusätzliche private
Altersvorsorge ermöglichen.
Dieses kann der Altersarmut, insbesondere der Frauen-Altersarmut, entgegen wirken.
1)
Vgl. Sell/Kukula; 2 0 1 3 ¡Laufende Geldleistungen in der öffentlich geförderten Kindertagespflege - Ergebnisse einer Follow
up-Studie 2015, Institut fü r Bildungs- und Sozial
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Einsatz für Kinder Das SGB VIII gestern, heute, m orgen
Der 2. Fachpolitische Dialog am 10. Sep­
tember 2015 stand unter dem Motto „25
Jahre SGB VIII aus Sicht der Kindertages­
pflege - Rückblick, Ausblick, Durchblick“.
Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek (BMFSFJ)
sparte bei der Eröffnung in der Saarlän­
dischen Landesvertretung nicht mit Lob für
den Bundesverband für Kindertagespflege.
Hedi Wegener, Vorsitzende des Bundesver­
bandes, bedankte sich im Gegenzug für die
Wertschätzung, die die Kindertagespflege
im BMFSFJ genießt.
A Staatssekretär Dr. R alf Kitindiek
(BMFSFJ) und Hedi Wegener
(Bundesvorsitzende BVKTP)
Für den „Rückblick“ sorgten Marlene Rupprecht, langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete, und Prof. Dr. Reinhard Wiesner,
der 1990 zuständige Ministerialbeamte
und „Vater“ des SGB VIII. Den „Ausblick“
wagten Vertreter der vier Bundestagsfrak­
tionen: Nadine Schön (CDU/CSU), Sönke
Rix (SPD), Norbert Müller (Linke) und Dr.
Franziska Brantner (Grüne); unterstützt und
herausgefordert durch Inputs von Prof. Dr.
Jörg Maywald (Deutsche Liga für das Kind),
Angelika Sauermann (Tagespflegeperson)
und Dr. Eveline Gerszonowicz (Bundesver­
band für Kindertagespflege). Dabei gab es
Konsens, aber auch unterschiedliche Auf­
fassungen hinsichtlich der Rolle und Mög­
lichkeiten des Bundes.
Die Veranstaltung wurde a u f Video aufge­
zeichnet und wird zeitnah a u f unserer Home­
page www.hvktp.de zu betrachten sein.
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Mit drei Klicks zur guten Betreuung?
Von Heiko Krause
Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes
für Kindertagespflege
6. Die Anbieter müssen sicherstellen, dass
die Informationen des Portals richtig und
zuverlässig sind und in definierten, an­
gemessenen Zeitintervallen aktualisiert
werden. Dies bedeutet, dass die Anbieter
dafür geeignete Prozesse und Richtwerte
beschreiben, z.B. im Rahmen eines Quali­
tätsmanagements.
Im Internet-Zeitalter entspricht die Suche nach
einem geeigneten Betreuungsplatz per Com­
puter der Lebenswirklichkeit der Menschen.
Allerdings: Ein großer Teil ist nicht empfeh­
lenswert. Der Bundesverband für Kinder­
tagespflege stellt folgende Anforderungen an
Online-Vormerk- und Vermittlungssysteme:
7. Die Menge der dargebotenen Informatio­
nen muss sich nach den Erfordernissen der
Kunden und Nutzer richten.
1. Online-Vermittlungssysteme können das
persönliche Gespräch mit den Tagespflege­
personen und den persönlichen Eindruck
der Kindertagespflegestelle nicht ersetzen.
Sie müssen deshalb eine „Stop-Funktion“
haben, bei der der Vermittlungsprozess
erst dann fortgesetzt wird, wenn die Eltern
sich die angebotene Tagespflegestelle per­
sönlich angesehen haben.
8. Für die Daten der Kinder und Eltern, aber
auch der öffentlichen und privaten Träger
sowie der Tagespflegepersonen muss ein
strenger Datenschutz bestehen. Der Anbie­
ter muss durch eine Datenschutzerklärung
informieren, wie die Kunden- und Nutzer­
daten verwendet werden. Die Weitergabe
von Daten darf nur mit der Zustimmung
der Kunden oder Nutzer erfolgen.
2. Eine online-gestützte Vermittlung muss
die bestehenden Beratungs- und Vermitt­
lungsstellen einbeziehen. Die Fachbera­
tungsebene darf nicht übergangen werden,
sondern im System muss ein Prozessschritt
„Gespräch mit der Fachberatung“ verbind­
lich vorgesehen sein.
Beim Einsatz von Software-Program­
men zur Unterstützung der Vermitt­
lungstätigkeit richten wir an die öffent­
liche Verwaltung zusätzlich folgende
Empfehlungen:
3. Entscheidend für die Qualität von OnlinePlattformen ist, ob die Anbieter selbst für die
Inhalte verantwortlich sind oder die Richtig­
keit der eingestellten Profile der einzelnen
Betreuungsangebote von den zuständigen
Behörden regelmäßig überprüft wird.
1. Die Einführung eines online gestützten
Vermittlungssystems bedarf der Formulie­
rung einer Zielvorstellung. Nur wenn Ziele
klar benannt und von allen akzeptiert
werden, wird die Einführung Akzeptanz
finden.
4. Die Anbieter müssen sicherstellen, dass die
Informationen in verständlicher Sprache
aufbereitet werden. Es wird empfohlen,
barrierefreie bzw. niedrigschwellige Zu­
gänge sicherzustellen.
2. Betreuungsangebote öffentlicher und frei­
er Träger sowie Kindertagespflegestellen
müssen gleichberechtigt auffindbar sein.
Eine Diskriminierung der Kindertagespfle­
ge (z.B. durch Weglassen der Angebote,
schlechtere Auffmdbarkeit etc.) ist nicht
akzeptabel.
5. Die Möglichkeiten für Kindertagespflege­
personen, ihr Profil auf der Internet-Seite
des Online-Portals einzustellen, müssen
bekannt gemacht werden. Die Einstellung
des Angebots muss zu geringen Kosten,
am besten kostenfrei, möglich sein.
von links nach rechts: Norbert Müller (Linke),
Nadine Schön (CDU/CSU), Heiko Krause
(Bundesgeschäftsführer BVKTP), Dr. Franziska
^ Brantner (Grüne) und Sänke Rix (SPD)
3. Die mit der Nutzung der Online-Vermittlung
verbundenen Einsparungen in der Verwal­
tung dürfen nicht zum Abbau von Stellen
in der Fachberatung genützt werden.
4. Online gestützte Vermittlungssysteme
müssen eine transparente Darstellung aller
Betreuungsangebote (trägerübergreifend)
ermöglichen und eine revisionssichere au­
tomatisierte Dokumentation des Vergabe­
verfahrens gewährleisten.
5. Online gestützte Vermittlungssysteme bie­
ten den Kommunen, den Fachberatungen
und Trägern der öffentlichen und freien
Jugendhilfe die Möglichkeit, zu erkennen,
welche Einrichtungen bzw. Tagespflege­
stellen angewählt werden.
6. Das online gestützte Vermittlungssystem
kann aufzeigen, welche Eltern die Betreu­
ungsstelle ihrer Kinder häufig wechseln
bzw. sich nicht festlegen können. Wenn
dies erkannt wird, muss es eine persön­
liche Beratung durch Mitarbeiter/-innen
der Verwaltung bzw. der Fachberatung
geben.
Der Bundesverband für Kindertagespflege
wird aus wettbewerbsrechtlichen Gründen
keine Empfehlung für eine Firma oder einen
Anbieter geben. Im Zweifelsfall empfiehlt es
sich immer, mit dem zuständigen Jugendamt
bzw. der Fachberatung zu sprechen und sich
die Tagespflegestelle selbst anzuschauen.
- 0
A us dem Bonner,, General-Anzeig er“ vom 22.9.2015
Tagesvater klagt erfolgreich gegen die Stadt
Die Tagespflege-Satzung, auf deren Basis die Stadt Bonn Tagesmüttem und -vätem einen
einheitlichen Fördersatz von 4,50 Euro pro Stunde und Kind gewährt, entspricht nicht
den gesetzlichen Vorgaben. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln und entsprach
damit der Klage eines Tagesvaters. Wie die Vorsitzende Richterin Rita ZimmermannRohde auf Anfrage des General-Anzeigers mitteilte, (...) „habe die Bonner Verwaltung
„die gesetzlich vorgesehenen Bestandteile der laufenden Geldleistung nicht nachvoll­
ziehbar kalkuliert“, als da seien Sachaufwand und Anerkennungsbetrag für die Betreu­
ung des Kindes. Sie sollte (...) „ihre Satzung neu fassen und die laufende Geldleistung
nachvollziehbar kalkulieren.“ (Aktenzeichen: 19 K 5936/13 und 19 K 5419/14)
Info in eigener Sache: Der Bundesverband arbeitet an einer Empfehlung zur Entgelt­
regelung als einem transparenten System a u f der Grundlage einer nachvollziehbar zu
kalkulierenden Leistungsstunde. Die Empfehlung wird 2016 veröffentlicht.
3
TIPPS
FRAGEN AN...
INFOS
BUCH
FACHTAG
Curriculum Kinder­
gesundheit
Aktuelle Entwicklungen
Die Stiftung Kindergesundheit hat ein Curri­
culum zur Gesundheitsförderung in der Kin­
derbetreuung herausgegeben. Es heißt „Kin­
der gesund betreut“ und fasst den aktuellen
Stand der Kenntnisse und Empfehlungen zu
verschiedenen Aspekten der Prävention und
Gesundheitsförderung für Kinder unter drei
Jahren zusammen. Dabei werden u. a. die
Themen Körperpflege und Hygiene, Ernäh­
rung, Bewegung und Ruhebedarf aufgegriffen. Darüber hinaus liefert es Ansätze und
Empfehlungen für die Gesundheitsbildung
mit Kindern sowie für die Elternarbeit.
Das 333 Seiten starke Curriculum erläutert
zahlreiche Aspekte für eine gesunde Betreu­
ung in verständlicher Sprache. Zusätzlich
enthält es Verweise zu Formularen und In­
foblättern zum Download sowie Folien für
Schulungsmodule in der Aus- und Fortbil­
dung. (Quelle: Verlag)
Info: Kinder gesund betreut, Friedrich Verlag,
2015, Preis: 59,95 EUR, ISBN: 978-3-78004825-7
Stiftung Kindergesundhett fHrsg.)
Kinder gesund betreut
Curriculum zur Gesundheitsförderung
In der Kinderbetreuung
für Kinder unter drei Jahren
Der Deutsche Verein widmet sich auch in die­
sem Jahr wieder mit einer eigenen Veranstal­
tung den Perspektiven in der Kindertagespfle­
ge. Unter dem Titel „Aktuelle Entwicklungen
in der Kindertagespflege - Herausforderungen
und Zukunftsperspektiven“ diskutieren am
3. und 4. Dezember 2015 ausgewiesene Ex­
pertinnen und Experten miteinander im Bil­
dungszentrum Erkner bei Berlin; darunter
Astrid Sult, Dr. Eveline Gerszonowicz, Prof.
Dr. Gabriel Schoyerer und Inge Losch-Engler
vom Bundesverband. Zugesagt hat auch Ma­
rion Binder, Referatsleiterin im BMFSFJ. Sie
informiert über Herausforderungen und Per­
spektiven aus Sicht des Bundes.
Hartmut Gerstein, freiberuflicher Aus- und
Fortbildner, spricht über „25 Jahre SGB VIII
- Die rechtliche Formierung der Kindertages­
pflege und ihre Folgen“. Ute Krüger, Geschäfts­
führerin Kindertagespflege Göttingen e.V, lei­
tet einen Workshop zur Großtagespflege und
Dr. Heike Wiemert vom Landschaftsverband
Rheinland referiert zum Abschluss des Fach­
tages über das aktuelle Thema „Kinder und
Familien mit Fluchterfahrungen - eine He­
rausforderung für die Kindertagespflege“.
Onlineanmeldung über: www.deutscherverein.de/veranstaltungen/f_2238-15
Q HB - BU S IN E S SP LAN
Selbstständig mit
Konzept
B- SC
Mehr Informationen unter:
www.kinder-gesund-betreut.de
(siehe auch „3 Fragen an...“)
Herausgeber:
Bundesverband für Kindertagespflege
B aum schulenstraße 74 • 12437 Berlin
Tel. (0 30) 78 09 70 69
Fax (0 30) 78 09 70 91
E-Mail: info@ bvktp.de
Internet: www.bvktp.de
Redaktion und Inhalt:
Klaus-Dieter Zühlke, Inge Michels,
Heiko Krause
Layout, Gestaltung und Druck:
Theodor Gruda GmbH, Meerbusch
Fotonachw eis: fotolia, BVKTP, privat
Gefördert durch das Bundesm inisterium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
4
Separat zum Kompetenzorientierten Qualifi­
zierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) ist
der Businessplan Kindertagespflege im Fried­
rich-Verlag als eigene Publikation erschienen.
Das Handbuch dient als Leitfaden zur Erarbei­
tung eines Businessplans, der eine Grundlage
für eine wirtschaftlich tragfähige Selbststän­
digkeit darstellt. Er richtet sieh an die Teil­
nehmerinnen des QHB-Qualifizierungskurses
und andere interessierte Tagespflegepersonen,
kann allerdings laut Verlag nur im Klassen­
satz zu zehn Exemplaren bestellt werden.
Die Autorinnen sind: Anne Mader, Bettina
Schwitzke, Darina Doubravovä und Cornelia
Teichmann-Krauth.
Hier zu bestellen: www.friedrich-verlag.de/
shop/fachbuecher/fruehkindliche-bildung/
businessplan-kindertagespßege; 29,95 EUR
Hildegard Debertin
Dipl. Oecotrophologin
Generalsekretärin der
Stiftung Kindergesundheit
Was waren die Beweggründe, ein Curriculum
zur Gesundheitsförderung für Kinder unter
drei Jahren in der Tagesbetreuung heraus­
zugeben?
Der Impuls zu den Leitlinien kam vom Bundes­
familienministerium, das ein großes Interesse
daran hat, die Qualität in der Betreuung der
0 bis 3-jährigen weiter zu verbessern und auch
die Gesundheitsförderung an einheitlichen
Standards zu orientieren. Im Rahmen unserer
Umfrage unter pädagogischen Fachkräften in
Kita und Kindertagespflege zeigte sich dann,
dass in der gesundheitlichen Betreuung Unsi­
cherheiten bestehen. Ebenso wurde der Wunsch
nach mehr Unterstützung und Orientierung
formuliert. Für das Curriculum „Kinder gesund
betreut“ arbeiteten wir mit vielen Experten zu­
sammen, u.a. aus dem Staatsinstitut für Früh­
pädagogik, dem Bayerischen Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und
dem Dr. von Haunerschen Kinderspital der
Universität München.
Welche Unsicherheiten stellten Sie bei der
Umfrage fest?
Insgesamt ist nicht allen pädagogischen Fach­
kräften bewusst, welche besonderen Anforde­
rungen ganz kleine Kinder bis 3 Jahren an eine
Tagesbetreuung stellen. In den ersten Lebens­
jahren wird die Basis für ein gesundes Ess- und
Ernährungsverhalten gelegt. Für eine gesunde
Entwicklung und das Wohlbefinden der Kinder
ist eine ausgewogene Ernährung in altersge­
rechten Portionen und viel Bewegung ent­
scheidend. Da kleine Kinder zuallererst durch
Nachahmen lernen, spielt das Vorbild von
Eltern und pädagogischen Fachkräften eine
große Rolle; dies ist eine große Chance, aber
auch eine große Verantwortung. Im Rahmen
unserer Umfrage stellten wir auch z.B. gewisse
Unsicherheiten beim Betten von Säuglingen
fest. Für einen gesunden Babyschlaf im er­
sten Lebensjahr ist es z. B. wichtig, dass keine
Kuscheltiere oder Decken ins Bettchen gehö­
ren. Weitere Fragen tauchten im Umgang mit
Medikamenten-Abgaben an Kleinkinder oder
auch mit Impfungen auf.
Ist das Curriculum ein Handbuch für pädago­
gische Fachkräfte oder ein Leitfaden für die
Ausbildung?
Es ist beides: Die Lehrpläne zur Ausbildung von
Fachkräften variieren innerhalb Deutschlands.
Es gibt hier keine einheitlichen Empfehlungen
zur Gesundheitsprävention. Deshalb bieten die
Unterrichtsmodule im Handbuch kompetenzo­
rientierte Leitlinien zur Gesundheitsförderung
und -bildung an. Wir wünschen uns, dass das
Curriculum sowohl als wissenschaftsbasiertes
und praxistaugliches Nachschlagewerk in jeder
Kita und Kindertagespflegestelle seinen Platz
findet als auch Einzug hält in die Aus- und
Weiterbildung.
Die Antw orten a u f die Fragen geben nicht im m er
die M einung des H erausgebers wieder.