UBS Commercial Cards Online. Antrag für Administratoren-Rechte. 1. Firmenangaben UBS Switzerland AG Flughofstrasse 35 Postfach CH-8152 Glattbrugg Tel. +41-44-828 33 09 Fax +41-44-828 33 76 Firma: Adresse: PLZ, Ort: Domizilstaat: Kontaktperson: Telefon: Fax: 2.1 Neuantrag Beantragung eines neuen Administratoren-Rechtes (beachten: Ziffer 2.2 muss nicht ausgefüllt werden) Einmaliger Preis pro ausgestellter Access Card: CHF 50 / EUR 40 / USD 50 Einmalige Aufschaltgebühr: CHF 50 / EUR 40 / USD 50 Verrechnung der Kosten auf folgendes Hauptkonto* * Das gewünschte Kreditkarten-Hauptkonto (kein Bankkonto) muss zwingend auch unter «Administratoren-Rechte» aufgeführt werden. Sofern noch keine Hauptkontonummer vorhanden ist (Neuantrag Hauptkonto) bitte Felder leer lassen. Die Kosten werden in diesem Fall dem neu beantragten Hauptkonto belastet. 2.2 Mutation bestehender «UBS Commercial Cards Online»-Vertrag Anpassung eines bestehenden Administratoren-Rechtes (beachten: Ziffer 2.1 und Ziffer 3 müssen nicht ausgefüllt werden) Name bestehender Administrator: Bestehende Commercial Cards Online Vertrags-Nr.: Bestehende Kartennummer Access Card: Ersatz eines bestehenden Administratoren-Rechtes (beachten: Ziffer 2.1 und Ziffer 5 müssen nicht ausgefüllt werden) Name bisheriger Administrator: Bisherige Commercial Cards Online Vertrags-Nr. Bestehende Kartennummer Access Card: Einmaliger Preis der ausgestellten Access Card für neuen Administrator: CHF 50 / EUR 40 / USD 50 3. Persönliche Angaben des Administrators Frau Herr Vorname: Korrespondenzsprache Deutsch Französisch Italienisch Englisch Privatadresse: Telefon privat: PLZ, Ort: Telefon Geschäft: Domizilstaat: Mobile: Nationalität: Passwort*: Name: Geburtsdatum: * Das gewählte Passwort kann für Identifikationszwecke bei telefonischen Anfragen abgefragt werden. Wichtig: bitte auf Folgeseite weiter ausfüllen! 4. Firmenadresse des Administrators Diese Adresse wird für sämtliche Korrespondenz in Zusammenhang mit UBS Commercial Cards Online verwendet (Schweizer Adresse zwingend erforderlich). Firma: Frau Herr Name: Vorname: Adresse: PLZ, Ort: 5. AdministratorenRechte Domizilstaat: Schweiz Administratoren haben das Recht, zusätzliche Nutzer für UBS Commercial Cards Online freizuschalten. Diese Nutzer haben mit Ausnahme der Möglichkeit, zusätzliche Nutzer freizuschalten, die gleichen Rechte wie Administratoren. Die Administratoren und die zusätzlich freigeschalteten Nutzer sind im UBS Commercial Cards Online befugt, Karten-Trans aktionen einzusehen und den/die aktuellen Kartensaldo/-saldi sowie die gegenwärtig verfügbaren Limiten (Karten- und Haupt kontolimiten) abzufragen. Des Weiteren können sie sämtliche gegenwärtig und zukünftig durch das UBS Commercial Cards Online Portal zur Verfügung gestellten Services zur Kartenadministration nutzen, wie z. B. Bestellung von kostenpflichtigen Zusatzleistungen (z. B. UBS Business Traveler Plus, UBS Basic Insurance Plus), Bestellung kostenloser PIN-Codes für Karteninhaber, Sperre von Karten, Bestellung von Priority Passes für Goldkarteninhaber, Bestellung von Ersatzkarten etc. Die Administratoren und die zusätzlich freigeschalteten Nutzer können jedoch keine Anpassung der Hauptkontolimite vornehmen. Es ist Sache der Administratoren sowie der zusätzlich freigeschalteten Nutzer, die Firma gegebenenfalls gemäss den firmeninternen Weisungen über ihre Handlungen zu unterrichten. Der aktuelle Leistungsumfang von UBS Commercial Cards Online kann jederzeit bei UBS erfragt werden. Bitte für nachfolgendes Hauptkonto/nachfolgende Hauptkonti den Administrator mit den erwähnten Administratorrechten im UBS Commercial Cards Online freischalten (Hauptkonto /-konti muss/müssen zwingend auf die unter «Firmenangaben» genannte Firma lauten*): 1. Kreditkarten Hauptkonto-Nr.: Währung: 2. Kreditkarten Hauptkonto-Nr.: Währung: 3. Kreditkarten Hauptkonto-Nr.: Währung: 4. Kreditkarten Hauptkonto-Nr.: Währung: 5. Kreditkarten Hauptkonto-Nr.: Währung: * Sofern noch keine Hauptkontonummer vorhanden ist (Neuantrag Hauptkonto) bitte Felder leer lassen. Das Administratoren-Recht wird in diesem Fall für das neu beantragte Hauptkonto ausgestellt. 6. Erklärung der Firma/des Administrators 7. Unterschrift Administrator 8. Unterschrift Firma Die Unterzeichnenden (zeichnungsberechtigte Firmenvertreter und der Administrator) bestätigen die Richtigkeit der Angaben in diesem Antrag. Sie erklären, die beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benützung des UBS Commercial Cards Online Portals (AGB) erhalten sowie deren Inhalt anerkannt zu haben. Insbesondere authorisiert die Firma den Administrator, auf dem/den auf diesem Antrag aufgeführten Hauptkonto/Hauptkonti sämtliche Transaktions- und Rechnungsdaten einzusehen, Zusatzleistungen (z.B. UBS Traveler Plus, UBS Basic Insurance Plus, Priority-Pass für Goldkarten-Inhaber etc.) für einzelne Karteninhaber anzufordern und weitere Nutzer freizuschalten, welche im Umfang der Freischaltung die gleichen Rechte wie der Administrator haben (wie in Ziffer 5 dieses Antrags näher spezifiziert). Ort, Datum: Unterschrift: Ort, Datum: Bitte Namen in Blockschrift aufführen. Name, Vorname: Name, Vorname: Rechtsgültige Unterschrift/-en (oberstes Organ) gemäss Handelsregister/gleichwertigem Dokument: Unterschrift 1: Durch die Bank auszufüllen Unterschrift 2: Wir bestätigen hiermit die Echtheit der Unterschriften auf diesem Antrag. Zudem bescheinigen wir, dass die zeichnenden Personen zur Vertretung der unter Ziffer 1 genannten Firma berechtigt sind und sie diesen Vertrag rechtsgültig abschliessen dürfen (oberstes Organ der Firma). Name der Bank: PLZ, Ort: Ort, Datum: Stempel und rechtsgültige Unterschrift der Bank: Unterschrift 1: Zurücksetzen Unterschrift 2: Drucken ab UBS Switzerland AG Flughofstrasse 35 Postfach CH8152 Glattbrugg Tel. +4144828 33 09 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benützung des UBS Commercial Cards Online Portal Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Unternehmen1, welche Administratorenrechte beantragen (nachfolgend «Unternehmen»), bzw. den zur Nutzung des UBS Commercial Cards Online Portals bevollmächtigten Personen (nachfolgend «Administrator», «weiterer Benutzer» oder «Benutzer») und UBS Switzerland AG (nachfolgend «UBS») hinsichtlich der Nutzung des UBS Commercial Cards Online Portals (nachfolgend «Portal»). 1. Bevollmächtigung 1.1 Das Unternehmen ermächtigt den Administrator, weitere Benutzer für die Nutzung des Portals freizuschalten. 1.2 Das Unternehmen trägt die umfassende Verantwortung dafür, dass sämtliche Benutzer die hierin enthaltenen Pflichten vollumfänglich beachten. Das Unternehmen ist zudem verpflichtet, das Einverständnis des betreffenden weiteren Benutzers einzuholen sowie diesen insbesondere über die damit verbundenen Sorgfaltspflichten und Risiken zu informieren (vgl. Ziff. 4 und 5). 1.3 Bevollmächtigungen werden nicht automatisch ungültig (z.B. durch Tod, Handlungsunfähigkeit, Streichung der Zeichnungsbefugnis oder Löschung aus einem Register), sondern müssen gesperrt werden (vgl. Ziff. 6). 2. Persönliche Legitimationsmittel 2.1 UBS stellt den Benutzern auf Antrag des Unternehmens die persönliche Vertragsnummer mit der dazugehörigen persönlichen Access Card sowie einem persönlichen Passcode (nachfolgend «Legitima tionsmittel») für das Login ins Portal (nachfolgend «Login») zur Verfügung. Der durch UBS zugestellte Passcode muss beim erstmaligen Login durch einen persönlichen Passcode ersetzt werden. 2.2 Der Zugriff auf das Portal und die damit angebotenen Dienstleistungen erfolgt, nachdem ein Benutzer sich unter Gebrauch der Legitimationsmittel gegenüber UBS legitimiert hat. 2.3 UBS kann die Legitimationsmittel jederzeit austauschen oder anpassen. 3. Legitimation 3.1 Nimmt der Benutzer eine Dienstleistung via das Portal in Anspruch, so erfolgt die Identifikation durch UBS allein anhand der Legitima tionsmittel (Selbstlegitimation) und nicht anhand einer Unterschriften oder Ausweisprüfung. 3.2 Jede Person, die sich mit den Legitimationsmitteln erfolgreich Zugang zum Portal verschafft (Selbstlegitimation), gilt UBS gegenüber als zugriffsberechtigt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei dieser Person tatsächlich um einen Benutzer handelt bzw. dieser vom Unternehmen entsprechend autori siert wurde. UBS gilt als vom Unternehmen beauftragt und ermächtigt, die bei ihr über das Portal eingehenden Aufträge auszuführen, sobald ihnen eine korrekte Legitimations prüfung zugrunde liegt. UBS ist somit ihren Verpflichtungen nachgekommen, wenn sie den bei ihr eingehenden Aufträgen im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs Folge leistet. 4. Sorgfaltspflichten 4.1 Der Benutzer ist verpflichtet, die Legitimationsmittel besonders sorgfältig und voneinander getrennt aufzubewahren. Diese dürfen weder versandt, weitergegeben noch in einer anderen Weise anderen Personen zugänglich gemacht werden. Der persönliche Passcode ist geheim zu halten, darf weder notiert (etwa auf der Access Card), elektronisch gespeichert noch leicht ermittelbar sein (keine Telefonnummern, Geburtsdaten, Autokennzeichen, einfach ermittelbare Zahlenfolgen usw.). 4.2 Auf EMails, die angeblich von UBS stammen und zur Bekanntgabe von Legitimationsmitteln auffordern (z.B. durch Eingabe auf Web seiten, die via Link aufgerufen werden können), darf nicht reagiert werden. UBS ist umgehend darüber zu informieren. Besteht Grund zur Annahme, dass eine andere Person vom persönlichen Passcode Kenntnis erhalten hat, muss der Benutzer diesen unverzüglich ändern. Der Verlust der Access Card ist UBS sofort zu melden. 4.3 Beim Login ist der Benutzer zwecks Bekämpfung von Irrtümern und Missbräuchen verpflichtet, die Richtigkeit der angewählten Login Webseite und die Echtheit des zugehörigen UBSServerZertifikats (Fingerprint) zu verifizieren. Bei Unregelmässigkeiten darf kein Login erfolgen bzw. ist die Verbindung umgehend abzubrechen und UBS zu kontaktieren. Die Vertragsnummer und der vom Kartenleser 1 (nach Eingabe des Passcodes und der 6stelligen Eingabenummer von der LoginWebseite) generierte Code sind ausschliesslich an UBS zu übermitteln. Das Login hat immer nur auf der LoginWeb seite des Portals zu erfolgen und nie auf einer Webseite eines Dritt anbieters. 4.4 Es ist möglich, dass sich unberechtigte Dritte unbemerkt Zugang zu Hardware und Software, inkl. mobiler Endgeräte, Festnetz und Mobiltelefonen sowie weiteren technischen Hilfsmitteln für die Verwendung der Legitimationsmittel (nachfolgend «EDVSystem») des Benutzers zu verschaffen versuchen. Deshalb ist der Benutzer verpflichtet, die üblichen Schutzmassnahmen zu treffen, um bestehende Sicherheitsrisiken (z.B. die Risiken in öffentlichen elektronischen Netzwerken wie dem Internet) zu minimieren. Insbesondere Betriebssystem und Browser sind aktuell zu halten. D.h., die von den jeweiligen Anbietern zur Verfügung gestellten und empfohlenen Sicherheitskorrekturen (Patches) sind vom Benutzer zu installieren. Die für öffentliche elektronische Netzwerke üblichen Sicherheits vorkehrungen sind zu treffen (z.B. durch Installation einer Firewall und den Einsatz eines Antivirenprogramms, die laufend aktualisiert werden). Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, sich über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen genau zu informieren und diesen nachzukommen. Ausserdem ist der Benutzer verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung allfälliger auf seinem EDVSystem gespeicherter Daten zu treffen. 4.5 Es kann sein, dass der Benutzer bei der Erteilung von Aufträgen aufgefordert wird, Auskunft zu bestimmten Transaktionsdaten zu erteilen. Dies dient der Erhöhung der Sicherheit. UBS kann die vorhandenen Schutzmechanismen jederzeit anpassen sowie neue einführen. 5. Risiken 5.1 Die Nutzung des Portals ist mit Risiken verbunden, u.a. aufgrund der Möglichkeit der weiteren Verwendung der im Portal angezeigten Informationen auch im Rahmen von weiteren über das Portal angebotenen Dienstleistungen (z.B. Bestellung von UBS Business Traveler Plus/UBS Basic Insurance Plus). Im Wesentlichen sind dies folgende Risiken: (1) Offenlegung der Bankbeziehung sowie von Bank kundeninformationen gegenüber Dritten, wodurch das Bank geheimnis insoweit nicht mehr sichergestellt werden kann; (2) Veränderungen bzw. Verfälschungen von Informationen (z.B. Vortäuschen falscher Informationen); (3) Systemunterbrüche und andere Übermittlungsstörungen, die Verzögerungen, Verfälschungen, Fehlleitungen oder Löschungen von Informationen verursachen können; (4) Missbrauch mit Schädigungsfolge durch das Abfangen von Informationen durch Dritte. 5.2 Die Legitimationsabrede (vgl. Ziff. 3) bedeutet, dass jene Risi ken beim Benutzer bzw. beim Unternehmen liegen, die sich (i) aus Manipulationen an dessen EDV-System durch Unbefugte, (ii) aus missbräuchlicher Verwendung der persönlichen Legitimationsmittel, (iii) aus Verletzung von Sorgfaltspflich ten oder (iv) aus Eingriffen unberechtigter Dritter in die Datenübermittlung ergeben. 5.3 Das Unternehmen bzw. der Benutzer ist sich zudem der Risiken bezüglich des Informations und Datenaustauschs über öffentliche und private Datenübermittlungsnetze, namentlich auch das Risiko der Offenlegung der Bankbeziehung und der Bankkundeninformationen gegenüber Dritten, bewusst. Auch wenn beim Zugriff auf das Portal der zu übermittelnde Dateninhalt, mit Ausnahme von Absender und Empfänger, automatisch verschlüsselt wird, können gezielte Manipulationen am EDVSystem des Benutzers durch Unbefugte nicht ausgeschlossen werden. Die entsprechenden Risiken aus solchen Manipulationen fallen in den Einflussbereich des Unternehmens bzw. des Benutzers und sind vom Unternehmen zu tragen. 6. Sperre 6.1 Der Administrator kann die Zugriffsberechtigung weiterer Benutzer jederzeit sperren. 6.2 Das Unternehmen kann die Sperrung der Zugriffsberechtigung des Administrators oder weiterer Benutzer jederzeit bei einer von UBS bekannt gegebenen Stelle beantragen. 6.3 Jeder Benutzer kann die Sperrung seiner Zugriffsberechtigung bei einer von UBS bekanntgegebenen Stelle beantragen. UBS behält sich vor, einem solchen Antrag erst nach Rücksprache mit dem Administrator nachzukommen. Die Einzahl umfasst auch die Mehrzahl, die männliche Form auch die weibliche. 1/2 6.4 Das Unternehmen trägt das Risiko von Einsätzen der persönli chen Legitimationsmittel bis zum Wirksamwerden der Sperre. 7. Informationen von Automaten, Terminals, Bildschirmen oder anderen EDV-Systemen Bei der Anzeige von Informationen und Mitteilungen über Auto maten, Terminals, Bildschirme oder andere EDVSysteme achtet UBS auf geschäftsübliche Sorgfalt. Jede weitergehende Gewährleistung und Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität schliesst UBS aus. Die angezeigten Informationen und Mitteilungen gelten als vorläufig und unverbindlich, es sei denn, gewisse Angaben würden im Rahmen einer Dienstleistung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ebenso stellen solche Informationen weder eine Empfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zur Tätigung von Transaktionen oder zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäfts dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich als solche bezeichnet. 8. Elektronische Vereinbarungen, elektronisch angezeigte rechtliche Hinweise Die Nutzung gewisser, über das Portal zur Verfügung gestellter Dienstleistungen, kann von der Vereinbarung zusätzlicher Bestimmungen abhängig gemacht werden. Diese Bestimmungen kann UBS dem Benutzer in elektronischer Form vorlegen, nachdem er sich über das Portal legitimiert hat. Dies gilt auch für die Anpassung oder Ergänzung der vorliegenden Vereinbarung. Die Dienstleistungen werden freigegeben, sobald der Benutzer, sofern erforderlich, diese erfolgreich beantragt und den zusätzlichen besonderen Bestimmungen elektronisch zugestimmt hat. Damit werden die Bestimmungen für den Benutzer bzw. das Unternehmen verbindlich. Elektronisch abgeschlossene Vereinbarungen werden den handschriftlich unterzeichneten Vereinbarungen gleichgestellt. Die Bestimmungen können ausgedruckt werden und sind im Portal einsehbar. UBS kann ihr Dienstleistungsangebot jederzeit ändern. Aufgrund der Inter nationalisierung der Märkte und der laufenden Erweiterung der elektronischen Dienstleistungen muss UBS elektronisch veröffentlichte Informationen und Dienstleistungen mit zusätzlichen rechtlichen Hinweisen versehen. Diese sind mit Anzeige für den Benutzer verbindlich. Will er sie nicht anerkennen, hat er auf die betreffenden Informationen/Dienstleistungen zu verzichten. 9. Länderspezifische Schranken, ausländische Import- und Exportbeschränkungen Das Angebot von Finanzdienstleistungen für Benutzer im Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen. Verfügt UBS nicht über die notwendigen lokalen Bewilligungen, muss der Umfang der Dienstleistungen für Benutzer jenes Landes eingeschränkt werden. Diese Beschränkungen unterliegen einem laufenden Wandel der Rechtsentwicklung und des regulatorischen Umfeldes jedes Landes. UBS ist berechtigt, den Umfang der zur Verfügung stehenden Dienstleistungen jederzeit und ohne vorgängige Anzeige an zupassen bzw. zu beschränken. Die von UBS überlassenen Legitimationsmittel können spezifischen Import/Export sowie Nutzungsrestriktionen unterliegen. Zudem kann der Import/Export und der Gebrauch der Legitimationsmittel durch den Benutzer in Dritt länder(n), d.h. andere Länder als das Land der ursprünglichen Zustellung durch UBS, zusätzlichen länderspezifischen Gesetzen unter liegen. Die Kenntnis und die Beachtung aller relevanten Restriktionen und Gesetze obliegen dem Benutzer. UBS lehnt diesbezüglich jede Haftung ab. 10. Übermittlungsfehler, technische Störungen, Betriebsausfälle und rechtswidrige Eingriffe Für die durch Übermittlungsfehler, Fehlleitungen, technische Mängel und Störungen, Betriebsausfälle oder rechtswidrige Eingriffe in EDV Systeme des Benutzers oder eines Dritten (inkl. jedermann zugäng licher Systeme und Übermittlungsnetze) verursachten Schäden über nimmt UBS keine Haftung, es sei denn, UBS habe die geschäfts übliche Sorgfalt verletzt. Solange UBS die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnimmt, übernimmt UBS keine Gewähr für störungsfreien, jeder zeit ununterbrochenen Zugang zu ihren Dienstleistungen. Damit entfällt auch jede Haftung für Schäden infolge Störung, Unterbrüchen (inkl. systembedingter Wartungsarbeiten) oder Überlastungen von Automaten bzw. EDVSystemen von UBS. 11. Hard-/Software Der Benutzer erhält für die Benützung des Portals als Teil seiner persönlichen Legitimationsmittel spezielle Hardware (z.B. Kartenleser). Diese ist innert Wochenfrist ab Erhalt zu prüfen. Allfällige Mängel sind umgehend bei UBS zu rügen, ansonsten gilt die Hardware als funktionstüchtig abgenommen. Entsprechendes gilt für Software, die gegebenenfalls für besondere Dienstleistungen von UBS geliefert wird. UBS übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewährleistung für die absolute Fehlerfreiheit der gelieferten Hard/Software. Auch übernimmt UBS keine Gewährleistung dafür, dass die Hard/ Software in allen Teilen den Vorstellungen des Benutzers entspricht sowie in allen Anwendungen und Kombinationen mit anderen vom Benutzer ausgewählten Programmen und Hardware/Netzkonfigurationen fehlerfrei arbeitet. Bei Mängeln oder Fehlern, welche die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen oder aufheben, hat der Benutzer deren Benützung zu unterlassen und UBS unverzüglich zu informieren. 12. Preise Die Preise für die Benützung des Portals und der damit zur Verfügung gestellten Dienstleistungen sowie für das Überlassen der Legitimationsmittel (inkl. deren Ersatz und Zusatzbestellungen) und der zugehörigen Hardware sind in einer separaten Preisliste aufgeführt. Änderungen werden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Die vereinbarten Preise werden dem Unternehmen je nach Wahl von UBS umgehend, monatlich, vierteljährlich oder jährlich belastet. Die von UBS überlassenen Legitimationsmittel können beim Import im Ausland Zollabgaben und Einfuhrsteuern unterliegen. Daneben können weitere Gebühren, z.B. Zollabwicklungskommissionen, entstehen. Da UBS unverzollt liefert, gehen sämtliche Abgaben und Gebühren im Zusammenhang mit einem Import im Ausland zulasten des Unternehmens. 13. Bankgeheimnis/Datenschutz, Marketing 13.1 Das schweizerische Recht (z.B. bezüglich Bankgeheimnis, Datenschutz) beschränkt sich allein auf schweizerisches Territorium. Somit verlieren alle ins Ausland gelangenden Daten den Schutz nach schweizerischem Recht. 13.2 UBS ist ermächtigt, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals erlangten Daten über das Unternehmen bzw. den Benutzer zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Insbesondere dürfen UBS selbst oder durch UBS beauftragte Dritte die genannten Daten auswerten, daraus Kundenprofile erstellen und sie auch zu Marktforschungszwecken bearbeiten. Dadurch sollen UBSKunden eine individuelle Beratung sowie massgeschneiderte Angebote und Informationen über UBSProdukte und Dienstleistungen erhalten. Typischerweise werden folgende Daten bearbeitet: Angaben zum Unternehmen bzw. Benutzer und Kreditkartenkonto sowie zu den Kartentransak tionen und Zusatzleistungen. Das Unternehmen bzw. der Benutzer kann jederzeit auf Angebote und Informationen über UBSProdukte und Dienstleistungen verzichten. Der Verzicht ist schriftlich an den Kundendienst zu richten. Von UBS beauftragte Dritte und deren Mitarbeiter werden zur Einhaltung des schweizerischen Datenschutz gesetzes verpflichtet. 14. Änderungen der Bestimmungen UBS behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden AGB, von allfälligen Zusatzvereinbarungen oder besonderen Bestimmungen zu den einzelnen Dienstleistungen vor. Diese werden schriftlich, elektronisch am Bildschirm (vgl. Ziff. 8), auf dem Zirkularweg oder auf andere Weise bekannt gegeben und gelten ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe als genehmigt, auf jeden Fall aber mit dem nächsten Einsatz der Legitimationsmittel. 15. Kündigung 15.1 Eine Kündigung der Nutzung des Portals mit Wirkung für sämtliche oder nur einzelne Benutzer kann jederzeit sowohl durch das Unternehmen als auch durch UBS erfolgen. 15.2 Zudem kann jeder Benutzer die Nutzung des Portals mit Wirkung für sich selbst jederzeit kündigen. 15.3 Nach der Kündigung ist die überlassene Access Card unaufgefordert und unverzüglich unbrauchbar zu machen und UBS zu retournieren. UBS bleibt trotz Kündigung berechtigt, sämtliche noch vor Rück gabe der Access Card ausgelösten Aufträge rechtsverbindlich für das Unternehmen zu verarbeiten. 15.4 UBS ist jederzeit berechtigt, einzelne über das Portal angebotene Dienstleistungen fristlos und ohne Anzeige an das Unternehmen oder den Benutzer zu kündigen. 16. Gerichtsstand und anwendbares Recht Die vorliegende Vereinbarung untersteht schweizerischem materiellem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Zürich oder der Ort der kontoführenden Geschäftsstelle. Dies ist zugleich auch der Erfüllungsort sowie für Benutzer und Unternehmen mit Domizil im Ausland der Betreibungsort. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände. 17. Sonstige Bestimmungen Im Übrigen gelten sowohl die auf der jeweiligen Webseite des Portals enthaltenen Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung als auch die länderspezifischen rechtlichen Hinweise und Restriktionen sowie die übrigen, seitenspezifischen Informationen und Hinweise. Diese sind sorgfältig durchzulesen. Juni 2015 2/2
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