Ist die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Riester-Beiträge

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Ist die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Riester-Beiträge eine
Subventionierung der Reichen?
Nein.
Die Abzugsmöglichkeit der Riester-Sparbeträge von der Steuerbemessungsgrundlage in Frage zu
stellen, ist nicht sinnvoll. Denn diese steuerliche Abzugsmöglichkeit ist die Konsequenz des
Prinzips der nachgelagerten Besteuerung und hat nichts mit einer Subventionierung der Reichen zu
tun. Nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung werden die Beiträge aus unversteuertem
Einkommen geleistet, in der Rentenphase dann aber der gesamte Rentenzahlbetrag in die
Steuerbemessungsgrundlage einbezogen. Das gleiche Prinzip gilt seit dem Alterseinkünftegesetz
(nach einer Übergangszeit) im Übrigen auch für die Beiträge zur gesetzlichen Rente. Den Beziehern
hoher Einkommen, die Steuerabzugsmöglichkeit zu nehmen, würde bedeuten, das Prinzip der
nachgelagerten Besteuerung aufzugeben. Verweigerte man jetzt den Abzug und besteuerte man
dann später die Rente voll, würde es zu einer Doppelbesteuerung kommen, die verfassungsrechtlich
nicht standhalten würde. Strenggenommen stellt der Abzug der Sparbeiträge von der
Steuerbemessungsgrundlage keine Subvention dar. Die Riester-Förderung ist nur in den Fällen eine
Subvention, in denen die Höhe der Zulage über den Steuervorteil durch den Abzug von der
Steuerbemessungsgrundlage hinaus geht. Dies ist tendenziell nur bei Beziehern niedriger
Einkommen und bei Haushalten mit Kindern der Fall.
Ansprechpartner:
Dr. Martin Gasche, Tel.: 0621 181 1859, E-mail: [email protected]