1 Ist die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Riester-Beiträge eine Subventionierung der Reichen? Nein. Die Abzugsmöglichkeit der Riester-Sparbeträge von der Steuerbemessungsgrundlage in Frage zu stellen, ist nicht sinnvoll. Denn diese steuerliche Abzugsmöglichkeit ist die Konsequenz des Prinzips der nachgelagerten Besteuerung und hat nichts mit einer Subventionierung der Reichen zu tun. Nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung werden die Beiträge aus unversteuertem Einkommen geleistet, in der Rentenphase dann aber der gesamte Rentenzahlbetrag in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen. Das gleiche Prinzip gilt seit dem Alterseinkünftegesetz (nach einer Übergangszeit) im Übrigen auch für die Beiträge zur gesetzlichen Rente. Den Beziehern hoher Einkommen, die Steuerabzugsmöglichkeit zu nehmen, würde bedeuten, das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung aufzugeben. Verweigerte man jetzt den Abzug und besteuerte man dann später die Rente voll, würde es zu einer Doppelbesteuerung kommen, die verfassungsrechtlich nicht standhalten würde. Strenggenommen stellt der Abzug der Sparbeiträge von der Steuerbemessungsgrundlage keine Subvention dar. Die Riester-Förderung ist nur in den Fällen eine Subvention, in denen die Höhe der Zulage über den Steuervorteil durch den Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage hinaus geht. Dies ist tendenziell nur bei Beziehern niedriger Einkommen und bei Haushalten mit Kindern der Fall. Ansprechpartner: Dr. Martin Gasche, Tel.: 0621 181 1859, E-mail: [email protected]
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