Bastei·Anzeiger Amtsblatt der Gemeinde Lohmen mit den Ortsteilen Daube, Doberzeit, Mühlsdorf und Uttewalde 26. Jahrgang Freitag, den 26. Juni 2015 Nummer 6 Verkaufspreis: 0,60 € Herzlichen Glückwunsch unserem neuen und „alten“ Bürgermeister zum 25. Dienstjubiläum sowie zur erneuten Wiederwahl. Bastei·Anzeiger 6/2015 -2- Bastei·Anzeiger -3- Öffnungszeiten des Gemeindeamtes: Montag:geschlossen Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch:geschlossen Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Dr. Marstani Pirnaer Str. 105 01829 Stadt Wehlen Tel. 035024 70566 Dr. Lehnung Goethestr. 2 01844 Neustadt Tel. 03596 502220 Dr. Fröhlich Schillerstr. 37 01796 Pirna Tel. 03501 527327 Dr. Ebert Schillerstr. 30 01796 Pirna Tel. 03501 523523 6/2015 Dr. Frahnert Lohmener Str. 10 01796 Pirna Tel. 03501 523738 Notrufnummern · Bauhof Lohmen/Kläranlage/Abwasser 0173 3977392 · Trinkwasserzweckverband „Bastei“ 0171 3837260 · Polizei110 · Feuerwehr und Rettungsdienst 112 · IRLS (Integrierte Rettungs leitstelle Sachsen) 0351 501210 · Polizeirevier Pirna 03501 519224 · Giftnotrufnummer0361 730730 · Tierärztliche Klinik 035973 2830 ständig dienstbereit - Amt Stolpen · kostenfreies Servicetelefon Enso 0800 0320010 · ENSO Energie Sachsen Ost AG 0800 6686868 · ENSO Gasstörung 0351 50178880 · ENSO Stromstörung 0351 50178881 Erreichbarkeit des Bürgerpolizisten Der Bürgerpolizist ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 - 14:00 Uhr über die Telefonnummer 0174 3050460 erreichbar. In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Pirna 03501 519224 oder den Notruf 110. Ihr Bürgerpolizist Matthias Heinemann Wichtige Rufnummern Bereitschaftsdienst Kassenärzte 116 117 Ärzte Dr. Forker Kastanienweg 2 01833 Dürrröhrsdorf Tel.: 035026 91223 Dipl.-Med. Herbst Hauptstraße 86 01833 Dürrröhrsdorf Tel.: 035026 91222 Dr. Neubert Fabrikstraße 8 01847 Lohmen Tel.: 03501 588200 Facharzt Großer Am Amselgrund 39 01848 Rathewalde Tel.: 035975 81207 Dr. Gräfe/Dr. Heißner Schloß 2 01847 Lohmen Tel.: 03501 588166 Kinderärztin Dipl.-Med. Luger Basteistr. 19 01847 Lohmen Tel.: 03501 588554 Zahnärzte Dr. Haupt Basteistr. 19 01847 Lohmen Tel. 03501 588066 Dr. Boden Kastanienweg 5 01833 Dürrröhrsdorf Tel. 035026 90352 Tierärzte Frau Dr. Carina Schirm Basteistraße 79 01847 Lohmen Tel. 03501 571400 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Juli 2015 04./05.07.15 11./12.07.15 18./19.07.15 25./26.07.15 Dr. Förster, Dürrröhrsdorf, An der Mühle 4 Tel.: 035026 91290 Dr. Boden, Dürrröhrsdorf, Kastanienweg 5 Tel.: 035026 90352 DS Nemeth-Böhm, Neustadt, Böhmische Str. 4 Tel.: 03596 604140 DS Leiwelt, Neustadt Lutherstr. 4a Tel.: 03596-604450 Notdienst der Apotheken im Bereich Bischofswerda/Demitz-Thumitz/ Dürrröhrsdorf-Dittersbach/Neukirch/ Neustadt/Sebnitz/Stolpen Juli 2015 Zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten sind die unten aufgeführten Apotheken rund um die Uhr dienstbereit. Die Dienstbereitschaft findet täglich von 8.00 Uhr morgens bis 8.00 Uhr morgens am Folgetag statt. Weitere Notdienstapotheken finden Sie im Internet z. B. unter www.apotheken.de. Rettungsleitstellen erreichen Sie unter 03571 19222 (Kreis Bautzen) und unter 0351 501210 (IRLS Dresden). 01.07.2015 02.07.2015 03.07.2015 04.07.2015 05.07.2015 06.07.2015 07.07.2015 08.07.2015 09.07.2015 10.07.2015 11.07.2015 12.07.2015 13.07.2015 Apotheke Demitz-Thumitz Marien-Apotheke Sebnitz Stadt-Apotheke Neustadt Neue Apotheke Bischofswerda Markt-Apotheke Neustadt Regenbogen-Apotheke Bischofswerda Adler-Apotheke Neukirch Hirsch-Apotheke Sebnitz Sonnen-Apotheke Bischofswerda Engel-Apotheke Neustadt Löwen-Apotheke Stolpen Valtenberg-Apotheke Neukirch Rosen-Apotheke Sebnitz Schloss-Apoth. Dürrröhrsd.-Dittersb. Sonnen-Apotheke Bischofswerda Spitzweg-Apotheke Neustadt Apotheke Demitz-Thumitz Marien-Apotheke Sebnitz Bastei·Anzeiger 14.07.2015 15.07.2015 16.07.2015 17.07.2015 18.07.2015 19.07.2015 20.07.2015 21.07.2015 22.07.2015 -4- 6/2015 Stadt-Apotheke Neustadt Neue Apotheke Bischofswerda Markt-Apotheke Neustadt Regenbogen-Apotheke Bischofswerda Adler-Apotheke Neukirch Hirsch-Apotheke Sebnitz Sonnen-Apotheke Bischofswerda Engel-Apotheke Neustadt Löwen-Apotheke Stolpen Valtenberg-Apotheke Neukirch Rosen-Apotheke Sebnitz Schloss-Apoth. Dürrröhrsd.-Dittersb. 23.07.2015 24.07.2015 25.07.2015 26.07.2015 27.07.2015 28.07.2015 29.07.2015 30.07.2015 31.07.2015 Sonnen-Apotheke Bischofswerda Spitzweg-Apotheke Neustadt Apotheke Demitz-Thumitz Marien-Apotheke Sebnitz Stadt-Apotheke Neustadt Neue Apotheke Bischofswerda Markt-Apotheke Neustadt Regenbogen-Apotheke Bischofswerda Adler-Apotheke Neukirch Hirsch-Apotheke Sebnitz Stadt Apotheke Bischofswerda Name Straße Telefon PLZ Ort Adler-Apotheke Neukirch Hauptstr. 15 035951 31412 01904 Neukirch Apotheke Demitz-Thumitz Hauptstr. 45 03594 713125 01877 Demitz-Thumitz Engel-Apotheke Neustadt Wilhelm-Kaulisch-Str. 20 03596 5082370 01844 Neustadt Hirsch-Apotheke Sebnitz Götzingerstraße 7 035971 53737 01855 Sebnitz Löwen-Apotheke Stolpen Markt 2 035973 24830 01833 Stolpen Marien-Apotheke Sebnitz Schandauer Str. 2 035971 5960 01855 Sebnitz Markt-Apotheke Neustadt Böhmische Str. 2 03596 550970 01844 Neustadt Neue Apotheke Bischofswerda Bautzener Str. 19 03594 713090 01877 Bischofswerda Regenbogen-Apotheke Bischofswerda Belmsdorfer Str. 26 03594 707620 01877 Bischofswerda Rosen-Apotheke Sebnitz Rosenstraße 11 035971 830493 01855 Sebnitz Schloss-Apoth. Dürrr.-Dittersbach Kastanienweg 2 035026 90305 01833 Dürrröhrsdorf Sonnen-Apotheke Bischofswerda Carl-Maria-v.-Weber-Str. 2 03594 779010 01877 Bischofswerda Spitzweg-Apotheke Neustadt Dresdner Str. 71 03596 602030 01844 Neustadt Stadt Apotheke Bischofswerda Altmarkt 14 03594 703127 01877 Bischofswerda Stadt-Apotheke Neustadt Dresdner Str. 1 03596 503075 01844 Neustadt Valtenberg-Apotheke Neukirch Hauptstr. 62a 035951 31788 01904 Neukirch Notdienst der Apotheken (außerhalb der Öffnungszeiten) Bereich Pirna-Heidenau-Dohna-Lohmen-KönigsteinBad Schandau-Berggießhübel Mi. 01.07.15 Do. 02.07.15 Fr. 03.07.15 Sa. 04.07.15 So. 05.07.15 Mo. 06.07.15 Di. 07.07.15 Mi. 08.07.15 Do. 09.07.15 Fr. 10.07.15 Sa. 11.07.15 So. 12.07.15 Mo. 13.07.15 Di. 14.07.15 Mi. 15.07.15 Do. 16.07.15 Fr. 17.07.15 Sa. 18.07.15 So. 19.07.15 Mo. 20.07.15 Di. 21.07.15 Mi. 22.07.15 Bastei Apotheke Lohmen Bastei Apotheke Lohmen Plus-Punkt Apotheke Pirna Apotheke Sonnenstein Pirna Apotheke Dohna Apotheke Dohna Schubert Apotheke Heidenau Adler Apotheke Bad Schandau Schubert Apotheke Heidenau Adler Apotheke Bad Schandau Lilienstein Apotheke Pirna Lilienstein Apotheke Pirna Rathaus Apotheke Pirna Rathaus Apotheke Pirna Adler Apotheke Pirna Adler Apotheke Pirna Schwanen Apotheke Pirna Schwanen Apotheke Pirna Hirsch Apotheke Heidenau Stadt Apotheke Königstein Hirsch Apotheke Heidenau Stadt Apotheke Königstein Apotheke Sonnenstein Pirna Plus-Punkt Apotheke Pirna Rathaus Apotheke Pirna Adler Apotheke Pirna Do. 23.07.15 Fr. 24.07.15 Sa. 25.07.15 So. 26.07.15 Mo. 27.07.15 Di. 28.07.15 Mi. 29.07.15 Do. 30.07.15 Fr. 31.07.15 Apotheke im real,- Marien Apotheke Berggießhübel Apotheke im real,- Marien Apotheke Berggießhübel Scheele Apotheke Pirna Scheele Apotheke Pirna Apotheke im Kaufland Pirna Apotheke im Kaufland Pirna Goethe Apotheke Heidenau Marien Apotheke Berggießhübel Goethe Apotheke Heidenau Marien Apotheke Berggießhübel Bastei Apotheke Lohmen Schubert Apotheke Heidenau Hirsch Apotheke Heidenau Tel.: 03529 515785 Tel.: 03529 512250 Goethe Apotheke Heidenau Tel.: 03529 518292 Apotheke im real,Tel.: 03529 518215 Apotheke Dohna Tel.: 03529 574207 Schwanen Apotheke Pirna Tel.: 03501 525811 Adler Apotheke Pirna Tel.: 03501 781525 Scheele Apotheke Pirna Tel.: 03501 442772 Apotheke Sonnenstein Pirna Tel.: 03501 773029 Rathaus Apotheke Pirna Tel.: 03501 523602 Bastei·Anzeiger -5pharmonie Apotheke Pirna Tel.: 03501 56110 Pluspunkt Apotheke Pirna Tel.: 03501 464518 Lilienstein Apotheke Pirna Tel.: 03501 784950 Bastei-Apotheke Lohmen Tel.: 03501 588630 Stadt Apotheke Königstein Adler Apotheke Tel.: 035021 68221 Bad Schandau Tel.: 035022 42508 Marien Apotheke Berggießhübel Tel.: 035023 66710 6/2015 Weitere Termine und Veranstaltungen finden Sie unter der Rubrik Touristinformation 09.07.2015Gemeinderat 22.07.2015 Redaktionsschluss Basteianzeiger 31.07.2015 Erscheinung Basteianzeiger Nächster Abholtermin für Lohmen und Ortsteile gelber Sack: Müll: blaue Tonne: Bioabfall: 02., 16., 30.07.2015 09., 23.07.2015 15.07.2015 02., 09., 16., 23., 30.07.2015 Öffentliche Bekanntmachungen Schriftlicher Infobericht zur 10. GR-Sitzung - Teil 1 > Einsätze FFW * Anzeige gegen Unbekannt - Vandalismus Eingangstür Hort „Lohmener Strolche“, Stolpener Str. 6 Am 28.05.2015 wurde festgestellt, dass die Eingangstür des Hortes „Lohmener Strolche“ von Unbekannten mutwillig beschädigt wurde. Es wurde ein großes Kreuz sowie eine Anhäufung verschiedener Krakeleien in die Türe gekratzt. Nach Angaben der Mitarbeiter bestand diese Beschädigung bis zum Dienstschluss am 27.05.2015 noch nicht. Somit muss der Verursacher während der Schließzeiten anwesend gewesen sein. ie Gemeinde Lohmen hat die D Polizei gebeten, dringend dem Sachverhalt nach zu gehen, sowie in regelmäßigen Abständen vor Ort (besonders in den Abendstunden) Kontrollen mittels Streifenwagen vorzunehmen. iebstahls-Anzeigen D 1. Caddy: Am Donnerstag, dem 04.06.2015 wurde einem Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Lohmen das gemeindegehörige Fahrzeug gestohlen. Er war gerade dabei, die kommunale Wiese am Großteich in Lohmen zu mähen, als ein junger Mann ihn in ein Gespräch verwickelte. Als der Mitarbeiter mit den Mäharbeiten fertig war lud er die erst kürzlich neu gekaufte Motorsense in das Auto. Anschließend widmete er sich wieder seiner Tätigkeiten und sah aus dem Augenwinkel, wie der Mann in den Caddy einstieg und davonfuhr. Der Dieb besaß sogar die Dreistigkeit dem Bauhofmitarbeiter aus dem Fahrzeug heraus zu winken. Sachschaden: 10.000 EUR. • E-Mail 17.06.15 Polizeipräsidium Polizeidirektion Süd Königs Wusterhausen: Sicherstellung von Kfz hier: Diebstahl von VW Caddy, PIR - TW 20, weiß, TZ: 04.06.2015, Am 13.06.2015 stellten Polizeibeamte den VW Caddy im verschlossenen Zustand in 15755 Teupitz/Wald fest. Das Fahrzeug ist nicht fahrbereit, da die Ölwanne bei der Fahrt durch den Wald abgerissen wurde. Der VW Caddy wurde am 16.06.2016 beim Abschleppdienst Autohaus Zossen-Dabendorf kriminaltechnisch untersucht. Felsenburg: Am Montag, dem 08.06.2015 stellte eine Mitarbeiterin der Felsenburg bei ihrem Dienstantritt fest, dass das Kassenhaus gewaltsam von unbekannten Personen geöffnet und anschließend die Wechselgeldkasse mit 300 EUR Bargeld entwendet wurde. Dabei wurden auch die Sicherheitsschlösser vollständig zerstört. Das Polizeirevier in Sebnitz wurde umgehend informiert. Von den Tätern fehlt derzeit jede Spur. Bastei·Anzeiger 6/2015 -6- * Schadens-Anzeige: Angefahrene Hauswand mit Mietfahrzeug in Doberzeit: Ein Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Lohmen erwischte beim Ausweichen vom Gegenverkehr am Montag, dem 08.06.2015 mit einem gemieteten Fahrzeug eine Hauswand in Doberzeit. Es handelte sich hierbei um ein Kanalreinigungsfahrzeug, welches ebenso wie die Hauswand beschädigt wurde. 18.06.2015 Umgefahrene Straßenlampe - Basteistraße Höhe Friedenslinde Die Enso hat nach Feststellung sofort aufgrund von Gefahr den Straßenzug abgeschalten. Kabel hingen lose heraus - bei Regen! Die Polizei hat den Schaden bereits aufgenommen. Ein Unfallverursacher konnte bisher nicht festgestellt werden. > KÄMMEREI Grundstück Basteistr. 15 = 3 belegte Wohnungen und 1 Gewerbeeinheit (Kosmetiksalon) Der Gas-Brennwertkessel TYP Eurola der Fa. Viessmann wurde 1996 installiert und ist nun bald 20 Jahre im Einsatz. In der letzten Zeit häuften sich die Reparaturen Kesselausfall und Fehlermeldung, die aufgrund defekter Leiterplatten entstanden. Leider stellt die Fa. Viesmann diese Leiterplatten (Feuerungsautomat) nicht mehr zur Verfügung. Der Kessel kann somit nicht wieder instandgesetzt werden. Am 11.06.2015 wurde die Fa. Lange beauftragt, den Brennwertkessel zu ersetzen. Die Kosten für den Kesseltausch betragen 4.977,70 EUR. Zurzeit laufen noch Anfragen bzgl. einer Förderung bei der SAB und KfW. Antworten stehen noch aus. > Allgemeines * Brief an die Gemeinde Lohmen: „Der Verein Tschernobylkinder e. V. aus 01454 Wachau, lädt wieder 25 weißrussische Kinder und 3 Betreuer aus dem Gebiet um Buda-Koschelewo zu einem vierwöchigen Erholungsaufenthalt nach Radeberg ein. Dieses Jahr werden 10 Schüler, die in ihrer Heimat Deutsch lernen, einige Tage am Unterricht im Humboldt-Gymnasium Radeberg teilnehmen und in den Herbstferien fahren dann deutsche Schüler zum Gegenbesuch nach Buda-Koschelewo. So wächst das Projekt „Schulpartnerschaft“ und die Verständigung unserer Jugend verbessert sich stetig. Alle Kosten der Kindererholung werden ausschließlich durch Spenden beglichen. Bitte tragen auch Sie wieder zum Gelingen unserer Aktion bei und ermöglichen Sie den kostenlosen Eintritt in die Felsenburg Neurathen am 11. Juni 2015.“ • Selbstverständlich unterstützt die Gemeinde Lohmen den Verein. Die Kinder einschl. Erzieher erhalten kostenfreien Eintritt Felsenburg Neurathen einschl. Parkmöglichkeit auf dem Basteiparkplatz. * Pressemitteilung des Fördervereins Nationalparkfreunde Sächsische Schweiz e. V. Der Förderverein Nationalparkfreunde Sächsische Schweiz traf sich am 16.06.2015 im Rahmen seiner jährlichen Mitgliederversammlung. Zur Sitzung wurden die Arbeits-schwerpunkte des Vereins für das laufende Jahr beraten. So haben sich die Mitglieder u. a. zum Ziel gesetzt, ein konkretes Naturschutzprojekt in der Gemeinde Lohmen finanziell zu unterstützen. Die Kastanienallee in Lohmen wurde als Triftwegpflanzung vor über 200 Jahren angelegt. Heute gehört die mittlerweile mit dem Status eines Naturdenkmals ausgezeichnete Allee zu den am besten erhaltenen deutschlandweit hinsichtlich Allgemeinzustand, Biotopwert, Geschlossenheit und Ästhetik. Damit das so bleibt, bedarf es kompetenter Baumpflegearbeiten in regelmäßigen Abständen. Diese bewegen sich im Rahmen von ca. 1.500 Euro und werden vom Förderverein getragen. > TERMINE 26. - 28.06.2015 Wie jedes Jahr findet auch in diesen Sommer das mittlerweile 11. Lohmener Bikertreffen statt. Dieses beinhaltet unter anderem eine Ausfahrt am 27.06.2015 mit ca. 70 geplanten Motorrädern. Sie beginnt um 13 Uhr an der Herrenleite in Lohmen. Das komplette Programm ist auf der Internetseite der Lohmener Biker unter www.lohmener-sachsen.de zu finden. 03.07.15 Indianer - Sommerfest Grundschule/Hort 04.07.15 40 Jahre Kinderkripppe Lohmen 05.07.15 Fahrradfest der SZ: Am 05.07.2015 können Fahrradfreunde wieder ihre Ausdauer unter Beweis stellen. Denn an diesem Tag findet das 20. Fahrradfest der „Sächsischen Zeitung“ statt. Auch durch die Gemeinde Lohmen wird eine der insgesamt 6 Touren verlaufen. Erwartet werden die Radler zwischen 9:45 und 12:00 Uhr. Eine Anmeldung zur Teilnahme an diesem sportlichen Ereignis ist unter www.sz-fahrradfest.de möglich. RTF 2 entspricht 95 km: Bei dieser anspruchsvollen Bergetappe kommen die Fahrradfahrer von Rathewalde über die Basteistraße nach Lohmen. Von dort geht es über die Wehlener Straße (K8711) nach Dorf Wehlen und anschließend weiter in Richtung Mockethal. 09.07.15 Gemeinderat Ort: Bauhof Lohmen > WAHL- Ergebnisse Endgültiges Ergebnis der Landratswahl am 7. Juni 2015 Der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses Thomas Obst informiert: Der Kreiswahlausschuss hat in öffentlicher Sitzung am 10. Juni 2015 das endgültige Ergebnis der am 7. Juni 2015 stattgefundenen Wahl des Landrates des Landkreises Sächsische SchweizOsterzgebirge festgestellt. Wahlberechtigte insgesamt: 205.972 Wähler: 88.447 Wahlbeteiligung: 42,9 % Ungültige Stimmen: 1.788 Gültige Stimmen: 86.659 davon für Michael Geisler (CDU) 48.869 56,4 % Lutz Richter (DIE LINKE, SPD und GRÜNE) 19.988 23,1 % Dr. Olaf Rose (NPD) 9.195 10,6 % Nicos Chawales 8.607 9,9 % • Michael Geisler (CDU) hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten und ist damit zum Landrat gewählt. Auch die Gemeinde Lohmen gratulierte Herrn Landrat Geisler zur Wieder-Wahl. Bericht über die 9. Sitzung des Gemeinderates Lohmen am 21.05.2015 Tagungsort: Beginn: Ende: gegen Erbgericht Lohmen 19:00 Uhr 21:00 Uhr Anwesenheit Gemeinderat Lohmen: 1. BM Mildner, Jörg 2. 1. stellv. BM: Großmann, Silke 3. 2. stellv. BM: Barthel, Manfred -74. Andrä, Karsten 5. Damm, Rainer 6. Glatz, Enrico 7. Kloó, Michael 8. Loth, Roswitha 9. Markert, Lucas 10. Michel, Jens 11. Opitz, Tilo 12. Scholz, Bernd 13. Schwab, Toralf 14. Schräger, Hartmut 15. Venus, Helmut 16. Wilisch, Helgard Herr Nestler Gäste: Frau Carina Brestrich Entschuldigt: 17. Hoppe, Paul Leiter Bauamt SZ Pirna (privat) Top 1 Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit BM Mildner begrüßt die Gemeinderäte, Frau Brestrich von der SZ sowie die Gemeindeangestellten. Er stellt fest, dass der Gemeinderat mit 16 Mitgliedern beschlussfähig ist sowie eine form- und fristgerechte Einladung erfolgte. Den Gemeinderäten wurden folgende Unterlagen gereicht: per Mail: 28.04. Einladungen zur Feier am Wendeplatz am 13.05.2015 sowie zum 41. Geburtstag der Kindertagesstätte „Storchennest“ Lohmen am 09.05.205 30.04. „Gemeinsame Polizeiverordnung Lohmen/Stadt Wehlen“ vorab zur Kenntnis 08.05. Einladung Übergabe Fördermittelbescheid „Neubau Turnhalle Lohmen“ am 13.05.2015 11.05. Einladung zum Fußballfest 2015 des FSV 1923 Lohmen e.V. -einschl. Programmübersicht 13.05. + Niederschrift zur 8.GR-Sitzung vom 23.04.2015 + schriftlicher Info zur 9.GR sowie 2 Anlagen + Pressemeldungen zur Fördermittel-Übergabe TurnhallenNeubau einschl. Fotos 19.05. Pressebericht zur Fahrt in die Partnergemeinde Oberteuringen/ Bodensee vom 01.05. - 03.05.2015 (einschl. 2 Fotos). Jahresbericht 2014 mit korrekter Beschriftung im Diagramm zum Wasserbrauch pro Ortsteil 20.05. Seite 12 der Polizeiverordnung als Austauschseite in Blattform 13.05. Einladungen + BV zur 9. GR-Sitzung Tischvorlagen + Beschlüsse ergänzt: 9-10; 9-11 sowie 9-14/2015 + 2. Teil des mündlichen Infoberichtes BM + Pressemappe Tagesordnung: -> Seitens der Gemeinderäte erfolgten keine Ergänzungen bzw. Änderungen. Abstimmung über die Tagesordnung: einstimmig - 16 Ja. 1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung des Protokolls der 8. GR-Sitzung vom 23.04.2015 9-01/2015 3. Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung 4. Anfragen der Gemeinderäte und Gäste an den Bürgermeister Bastei·Anzeiger 6/2015 5.Beschlussvorlagen 5.1 Polizeiverordnung für die Gemeinde Lohmen und Stadt Stadt Wehlen 9-02/2015 5.2 Wahl zum Friedensrichter 9-03/2015 5.3 Bürgermeisterwahl 2015 - Wahl eines einheitlichen Gemeindewahlausschusses 9-04/2015 5.4 Abwasserentsorgung Mühlsdorf Grundsatzbeschluss zur Aufgabenstellung 9-05/2015 5.5 Vergabe von Ingenieur- und Planungsleistungen 5.5.1 Mühlsdorf, Liebethaler Weg Schmutzwasserkanal 9-06/2015 5.5.2 Mühlsdorf, R.-Wagner-Straße Öffentliche Beleuchtung 9-07/2015 5.5.3 HW 2013, L-6 Brausnitzbach Bauüberwachung Altlasten 9-08/2015 5.5.4 HW 2013, L-6 Brausnitzbach Mehrkosten Planung 9-09/2015 5.6 Vergabe von Bauleistungen 5.6.1 Neubau Zweifeld-Sporthalle Los 2 Rohbauarbeiten 9-10/2015 5.6.2 Neubau Zweifeld-Sporthalle Los 3 Blitzschutzarbeiten 9-11/2015 5.6.3 Abbruch Bestandsturnhalle Bauschuttdeklaration (1. NT) 9-12/2015 5.7 Eingang von Spenden - Abstimmung zur Annahmeerklärung 9-13/2015 5.8 Besetzung der Stelle „Hauptamtsleiter“ 9-14/2015 6. Informationen des Bürgermeisters II. Geschlossene Sitzung TOP 2 Bestätigung des Protokolls der 8. GR-Sitzung v. 23.04.2015 Die Gemeinderäte haben keine Anfragen/Änderungswünsche. -> Abstimmung: 16 Ja - einstimmig Das vorliegende Protokoll wurde von GRin Loth und GR Barthel durch Unterschrift bestätigt. Top 3 Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung Es erfolgten keine Beschlussfassungen in der nichtöffentlichen GR-Sitzung vom 23.04.2015. BM Mildner gibt vor dem weiterem Sitzungsablauf eine Mitteilung bekannt und bittet dazu Gemeinderat Michael Kloò vorzutreten. Die Gemeinde Lohmen und der Kreisverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge des Sächsischen Städte- und Gemeindetages e. V. danken Michael Kloò für das 25-jährige kommunalpolitische Engagement und sprechen für das uneigennützige Wirken und die hohe Einsatzbereitschaft ihre Anerkennung aus. BM Mildner gratuliert Gemeinderat Michael Kloò auch im Namen des Gemeinderates und der Verwaltung zu dieser Auszeichnung und überreicht neben der Ehrenurkunde auch ein Blumenpräsent. Er wünscht weiterhin persönlich alles Gute und viel Erfolg bei der Kommunalarbeit zum Wohle der Gemeinde Lohmen. Bastei·Anzeiger 6/2015 -89-03/2015 Wahl zum Friedensrichter Nach Ablauf der Wahlperiode des derzeitigen Friedensrichters ist der Gemeinderat zur Neuwahl eines ehrenamtlichen Friedensrichters verpflichtet. Es liegt eine Bewerbung von Herrn Karlheinz Friedrich Wilhelm Petersen aus Stadt Wehlen OT Pötzscha vor. Der Bewerber erfüllt die Voraussetzungen gem. § 4 SächsSchiedsStG. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. BM Mildner führt weiterhin aus, dass ein Führungszeugnis des Bewerbers bereits vorliegt und die Verwaltung keine Hinderungsgründe einer Wahl sieht. Die Städte Stadt Wehlen und Hohnstein haben keine weiteren Vorschläge und werden gleichlautende Beschlüsse fassen. Beschluss: Der Gemeinderat Lohmen bestätigt einstimmig mit 16 Ja Herrn Karlheinz Friedrich Wilhelm Petersen als gemeinsamen ehrenamtlichen Friedensrichter für die Stadt Wehlen, Stadt Hohnstein und die Gemeinde Lohmen gemäß der Zweckvereinbarung vom 10.03.2006. TOP 4 Anfragen der Gemeinderäte und Gäste an den Bürgermeister - Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung, einen transportablen Geschwindigkeitsmesser (analog eines Smiley zur Geschwindigkeitsangabe) in der Ortslage Lohmen aufzustellen. - Ist es im Rahmen der EU-Fördermittel möglich, einen „Wanderparkplatz“ in Oberlohmen zu errichten? BM Mildner Beide Anfragen werden durch die Verwaltung in Kürze geprüft. - Sachstand „Verkehrsberuhigtes Lohmen“ BM Mildner Von der Bürgerinitiative gibt es nach dem abgesagten Termin zum TA keine neuen Informationen. TOP 5 Beschlussvorlagen 09-02/2015 Polizeiverordnung für die Gemeinde Lohmen und Stadt Stadt Wehlen BM Mildner erwähnt, dass gleichlautende Satzung Tagungspunkt im Gemeinschafts-ausschuss am 01.06.2015 sein wird. Der Stadtrat hat die Polizeiverordnung (PolVO) am 19.05.2015 als Beratungspunkt zur Kenntnis genommen. Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen ist die Überarbeitung der Polizeiverordnung vom 11.03.1999 erforderlich. Beschluss: Es wird die Polizeiverordnung -PolVO- der Gemeinde Lohmen als Ortspolizeibehörde für die Gemeinde Lohmen sowie die Stadt Stadt Wehlen gegen Lärmbelästigung, umwelt-schädliches Verhalten und über das Anbringen von Hausnummern beschlossen. Gleichzeitig werden die Beschlüsse Nr. 53-05/99 vom 11.03.1999 sowie 32-02/2002 vom 02.05.2002 außer Kraft gesetzt. Abstimmung: 15 Ja / 0 Nein / 1 Stimmenthaltung (Die PolVO wird im Amtsblatt Basteianzeiger vollständig abgedruckt) 9-04/2015 Bürgermeisterwahl 2015 - Wahl eines einheitlichen Gemeindewahlausschusses Gemäß § 9 Absatz 1 KomWG (Kommunalwahlgesetz) i. V. m. § 39 Absatz 7 SächsGemO (Sächsische Gemeindeordnung) wählt der Gemeinderat den einheitlichen Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Lohmen und der Stadt Wehlen. Der Gemeinderat hat bereits einen einheitlichen Gemeindewahlausschuss bestätigt. Aufgrund der derzeitigen Personellen Situation (Krankheit), wird nun - nach Rücksprache mit dem Kommunalamt- vorsorglich ein neuer Wahlausschuss ohne Namen beschlossen. Die Stimmzettel der Landrats- und Bürgermeisterwahl sind bereits gedruckt und werden dem Gemeinderat zur Kenntnis gereicht. Beschluss: Es wird einstimmig mit 16 Ja beschlossen, einen gemeinsamen Gemeindewahlausschuss für die Gemeinde Lohmen und die in der Verwaltungsgemeinschaft beteiligte Stadt Stadt Wehlen zu wählen. Dieser wird sich aus Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten der Gemeinde Lohmen und der Stadt Stadt Wehlen zusammensetzen. Näheres bestimmt der Gemeindewahlausschuss. 9-05/2015 Abwasserentsorgung Mühlsdorf - Grundsatzbeschluss zur Aufgabenstellung. Momentan können zur Ausführung der o. g. Maßnahmen noch keine Förderanträge gestellt werden. Daher wird seitens der Gemeinde der Schwerpunkt auf die Maßnahme gelegt, die vorrangig mit Eigenmitteln zu realisieren ist. Die Finanzierung der Planung aus dem HH 2015 erfolgt gemäß vorliegender Auflistung. Beschluss: Es wird einstimmig mit 16 Ja beschlossen, die Aufgabenstellung zur Abwasserentsorgung in Mühlsdorf der aktuellen Fördersituation anzupassen. Demnach erhält der Liebethaler Weg Priorität vor der R.-Wagner-Straße und den Nebenstraßen des 3. BA. TOP 5 Vergabe von Ingenieur- und Planungsleistungen 9-06/2015 Mühlsdorf, Liebethaler Weg - Schmutzwasserkanal Das Ing.-Büro hat bereits die Planung für die Komplexmaßnahme R.-Wagner-Straße ausgeführt und ist mit den örtlichen Belangen gut vertraut, sodass die ing.-techn. Kontinuität im Interesse einer komplexen Lösung gewahrt bleibt. Der Abruf der einzelnen Leistungsphasen erfolgt entsprechend des zeitlichen Bedarfs. Beschluss Es wird einstimmig mit 16 Ja beschlossen, die Ing.-ges. Huste&Partner aus Lohmen mit der Planung und Bauüberwachung des Schmutzwasserkanals einschl. der Hausanschlüsse im Liebethaler Weg gem. ABK zu beauftragen. vorl. Auftragssumme gem. der HOAI (2013): 42.149,12 EUR -9Mühlsdorf, R.-Wagner-Straße - Öffentliche Beleuchtung Das Büro Koch plante im Auftrag der Gemeinde Lohmen bereits die ÖB für den 1.+2. BA. Mit der Vergabe des 3. BA verbinden sich Synergieeffekte, die zu einem kostengünstigen Angebot führen. Die Honorarermittlung entspricht den Grundsätzen der HOAI und ist angemessen. Beschluss: Es wird einstimmig mit 16 Ja beschlossen, auf der Basis des Angebotes vom 24.04.15, der Vergabe der Planung und Objektbetreuung an das IB Koch, Hoyerswerda zuzustimmen. Auftragssumme: pauschal 5.474,00 EUR Bastei·Anzeiger 6/2015 9-07/2015 9-12/2015 9-08/2015 HW 2013, L-6 Brausnitzbach - Bauüberwachung Altlasten Die Stellungnahme des Landratsamtes enthielt eine Forderung zur Begleitung der Maßnahme durch einen Fachingenieur Altlasten. Im Baugebiet ist ein Eintrag im SALKA/Altlastenverdacht enthalten, der nur bedingt lokalisiert ist. Zur Erfüllung der Aussage wurde ein spezialisiertes Büro mit Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem LRA Pirna zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auf ein Bieterverfahren mehrerer IB wurde wegen der Spezifik bewusst verzichtet. Die Summe liegt im Kostenrahmen des Budgets und wird durch PST verfolgt. Beschluss Der Gemeinderat beschließt einstimmig mit 16 Ja die Beauftragung des BIS Scherzer auf Grundlage des Angebotes vom 06.05.2015 in Höhe von 2.565,04 EUR 9-13/2015 Eingang von Spenden - Abstimmung zur Annahmeerklärung -> GRin Großmann und GR Michel nahmen wegen Befangenheit weder an der Beratung noch Abstimmung teil. 9-09/2015 HW 2013, L-6 Brausnitzbach - Mehrkosten Planung Die Stellungnahme des Landratsamtes enthielt Forderungen zur Erarbeitung einer hydrostatischer Berechnungen der Abflusswerte und Schleppspannungen. Der Grundvertrag wird um den NA erweitert. Die Summe liegt im Kostenrahmen des Budgets und wird durch PST verfolgt. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig mit 16 Ja die Beauftragung des NA des IB BIT auf Grundlage des Angebotes vom 08.05.2015 in Höhe von 1.324,47 EUR TOP 5.6 9-10/2015 Vergabe von Bauleistungen Neubau Zweifeld-Sporthalle - Los 2 Rohbauarbeiten - ZWB, Angebotsprüfung und Vergabevorschlag - geplante Kosten nach Kostenberechnung 570.918 EUR - Auszüge aus dem Vergabevorschlag und dem Preisspiegel liegen vor Beschluss: Es wird beschlossen, die Bauleistungen Rohbauarbeiten, vorbehaltlich der Beanstandungsfreiheit gem. § 8 Sächs. Vergabegesetz, der Firma Fuhrmann Bau GmbH in 01471 Radeburg in Auftrag zu geben. Auftragssumme 575.557,02 EUR. Abstimmung: 15 Ja/ 0 Nein/ 1 Stimmenthaltung 9-11/2015 Neubau Zweifeld-Sporthalle - Los 3 Blitzschutzarbeiten - ZWB, Angebotsprüfung und Vergabevorschlag - Geplante Kosten nach Kostenberechnung 14.585 EUR - Auszüge aus dem Vergabevorschlag und dem Preisspiegel liegen vor Beschluss: Es wird einstimmig mit 16 Ja beschlossen, die Bauleistungen Blitzschutzarbeiten der Firma Schmidt & Jankowsky in 02694 Großdubrau in Auftrag zu geben. Auftragssumme 12.699,32 EUR. Abbruch Bestandsturnhalle - Bauschuttdeklaration (1. NT) Auszug aus Nachtragsangebot des AN vom 07.05.15 und Begründung des Architekten Büro Went + Went mit E-Mail vom 07.05.15. Die Auftragssumme erhöht sich von 21.512,49 EUR um 1.271,81 EUR auf 22.784,30 EUR. Die Eilentscheidung des BM zur Auftragserteilung begründet sich mit dem Baufortschritt und dem Schaffen der Auftraggeberseitigen Voraussetzungen der Abbruch- und Entsorgungsarbeiten. Beschluss: Es wird beschlossen, Nachtragsleistungen zur Bauschuttdeklaration dem Auftragnehmer Frauenrath Recycling GmbH in 01900 Bretnig in Auftrag zu geben. Auftragssumme NTV 1 = 1.271,81 EUR. Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragserteilung am 08.05.15 wird bestätigt. Abstimmung: 15 Ja / 1 Nein Seit dem 01.01.2014 gilt für das Bundesland Sachsen eine neue gesetzliche Regelung über die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Spenden. Laut § 73 Abs. 5 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 11 der Sächsischen Gemeindeordnung obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Abgeordneten. Über die Annahme und Vermittlung - unabhängig von der Höhe der Zuwendung - muss der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung entscheiden. Erst nach der verbindlichen Annahmeerklärung durch den Gemeinderat kann dem Spender eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Beschluss: Die in der Anlage unter Nr. 6-9 aufgeführten Spenden i. H. v. insgesamt 1.921,20 EUR werden einstimmig mit 14 Ja angenommen. TOP 5.8 9-14/2015 Befristete Einstellung Hauptamtsleiter Die Einstellung erfolgt aufgrund dringenden Personalbedarfs nach der Stellenausschreibung vom 08.05.2015. BM Mildner informiert, dass die o. g. Ausschreibung keinen ausreichenden Erfolg brachte und er sich daraufhin an das LRA Pirna wandte. Diese schlugen aus ihren Reihen zwei Bewerber vor, welche am 19.05.2015 zu Vorstellungsgesprächen in das Gemeindeamt geladen wurden. Nach Abschluss der Gespräche sollte Herr Caspar zur Vorstellung in die heutige Gemeinderatssitzung eingeladen werden. BM Mildner spricht einen Dank an das LRA, speziell an den Landrat Geisler und dem Beigeordneten Weigel aus, welcher schnell und unkompliziert handelte und die zwei Bewerber vorschlug. Herr Steffen Caspar bedankt sich für die Möglichkeit, heute vor dem Gemeinderat zu sprechen und stellt seinen persönlichen Lebenslauf sowie seinen beruflichen Werdegang vor. Anfragen seitens der Gemeinderäte werden durch Herrn Caspar beantwortet. BM Mildner fragt an, ob ein Gemeinderat gegen eine offene Wahlabstimmung sei? Der Gemeinderat Lohmen entscheidet sich einstimmig für einen offenen Wahlgang. Beschluss: Es wird einstimmig mit 16 Ja beschlossen, Herrn Steffen Caspar, wohnhaft in Dresden, befristet ab 01.06.2015 (vorauss. Bastei·Anzeiger 6/2015 - 10 - 1 Jahr) mit 40 Stunden/Woche als Krankheitsvertretung der Hauptamtsleiterin, mit Überlassungsvertrag im Zuge der Abordnung durch das LRA Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, einzustellen. Die Vergütung erfolgt nach TVÖD EG 11 i. V. m. den Betriebsvereinbarungen der Gemeinde Lohmen. ->BM Mildner beglückwünscht Herrn Caspar zur Wahl als „Hauptamtsleiter“, wünscht alles Gute und eine stets produktive Zusammenarbeit. Herr Caspar bedankt sich bei allen für dieses Ergebnis und lässt wissen, dass diese Wahl Auftrag und Verpflichtung zugleich sei. TOP 6 Informationen des Bürgermeisters HAUPTAMT • Schadensfall Multicar PIR - BB 32; Unfalltag: 24.04.2015, 11:15 Uhr Beteiligte: 1. Mitarbeiter Bauhof - Fahrzeug: Multicar PIR-BB 32 2. Unfallverursacher - Lohmener Bürger Unfallort: Basteistr./Alte Schäferei, 01847 Lohmen Schaden am Multicar: Defekte Fahrertür, Türscharniere verzogen, Türbegrenzer abgerissen Kosten: 1.450EUR netto • Klage Gemeinde Lohmen ./. S.Arlt (K.Aulich) wg.: Dieselspur Schloßstraße - Basteistraße Lohmen am 06.01.2015 Die Klageschrift (wegen Nichtbezahlung der Auslagen) über 8 Seiten hat einen Streitwert zum Schadenersatz über 2.215,95 EUR. Übernahme von 250,00 EUR Selbstbeteiligungskosten durch die ROLAND-VERSICHERUNG wurde bestätigt. • Kinderkrippe „Krümelkiste“ PE LRA Pirna vom 19.05.2015 - Änderungs-Zuwendungsbescheid - Erneuerung Heizungsanlage/Warmwasseraufbereitung und -verteilung Aufgrund des Erhöhungsantrages seitens der Gemeinde Lohmen, werden die Zuwendungen für 2015 wird die Zuwendung aus + Mitteln des Sächs. Staatsministeriums für Kultus für 2015 um 4.500,00 EUR + Mitteln des Landkreises Sächs. Schweiz-Osterzgebirge für 2015 um 450,00 EUR erhöht. Die Gesamtausgaben belaufen sich somit auf 25.000,00 EUR, dav. Fördermittel gesamt: 13.750,00 EUR (alt 8.800 EUR) Planungskosten sind entspr. dieser max. in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zuwendungsfähig. Der Bewilligungszeitraum wird bis 31.12.2015 verlängert. KÄMMEREI Grundstückskaufvertrag Ehel. Triebe/Gemeinde Lohmen (Herrenleither Weg) Durch das Notariat Dr. Liessem erhielt die Gemeinde Lohmen am 12.05.2015 die Fälligkeitsmitteilung. Damit ist der Kaufpreis i. H. v. 8592,00 EUR abzügl. der von den Ehel. Triebe anteilig zu tragenden Vermessungskosten, mithin also ein Betrag von 7.000,00 EUR fällig. BAUAMT Abbruch und Neubau Sporthalle Lohmen Am 13.05.2015 erfolgte im Beisein von Herrn Michel (Mitglied des Sächsischen Landtages) die Übergabe des Zuwendungsbescheides über Fördermittel für den Neubau einer ZweifeldSporthalle durch Herrn Staatssekretär Dr. Wilhelm an Herrn Bürgermeister Mildner. Derzeit erfolgt der Abbruch der alten Turnhalle. Die Rohbauarbeiten und die Blitzschutzarbeiten werden beauftragt. Aktuell sind, im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung, folgende Lose ausgeschrieben: - konstruktiver Holzbau - Dachdeckerarbeiten - Fenster/Türen Diese sind im „Ausschreibungsblatt Sachsen“ www.vergabesachsen.de veröffentlicht. In den nächsten Wochen und Monaten werden weitere FachLose öffentlich ausgeschrieben und im „Ausschreibungsblatt Sachsen“ veröffentlicht. Die Gemeinde Lohmen bittet interessierte Firmen um Beteiligung am Wettbewerb. PERSONAL Seit 11.05.2015 ist Frau Daniela Potrafky (Wohnort Bischofswerda), als Elternzeit-Vertretung für Frau Grasse (Ordnungsamt) mit 35 h/Woche eingestellt. Frau Potrafky arbeitete bereits am 04./05.05.15 zur „Probe“. Ihre reguläre Probezeit beträgt 1/2 Jahr. Die Gemeinde Lohmen erhält für die Einstellung von Frau Potrafky einen Eingliederungs-zuschuss für 3 Monate i. H. v. 40 %. - geplante Eröffnung/Tag der offenen Tür Bogenschießanlage Landhaus Nicolai am 31.05.15 wird vorerst vom Bauherren verschoben - Der Sächsische Landtag das Gesetz der Begleitenden Regelung zum Doppelhaushalt 2015/2016 beschlossen. Unter anderem werden dadurch die Landeszuschüsse für die Lohmener KITAs um ca. 50 TEUR erhöht. - Restauration Wagner-Denkmal = Verwendungsnachweis ist abgeschlossen - Flügelmauer Wesenitz ist in den Wiederaufbauplan aufgenommen - FM-Antrag kann nun gestellt werden TERMINE: 24./25.05.2015 27.05.2015 11. Kunst: offen - molière artdesign: Atelier am Malerweg Lohmen Gemeindeabend Asyl im Pfarramt, interessierte Gemeinderäte und Bürger sind ganz herzlich eingeladen Ende der öffentlichen Sitzung gegen 20:50 Uhr II. Geschlossene Sitzung Folgende Themen wurden durch BM Mildner angesprochen - Asyl - hier Rückmeldungen zu Wohnungen privater Vermieter - Nächster Gemeinderat nicht am 02.07. sondern am 09.07.2015 Für die zum Zeitpunkt der protokollierten oder der nächsten Gemeinderatssitzung gewählten Ratsmitglieder besteht das Recht auf Einsicht in die Niederschrift des nichtöffentlichen Teiles der Sitzung während der üblichen Dienstzeiten im Gemeindeamt Lohmen, Sekretariat. (Gem. § 40 Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung dürfen Mehrausfertigungen von Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen nicht ausgehändigt werden.) Zusatz: Die 10. Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, dem 09.07.2015 um 19:00 Uhr im Bauhof Lohmen, Daubaer Straße 27 in 01847 Lohmen statt. Die Tagesordnung wird durch Aushang an den Verkündungstafeln der Gemeinde Lohmen bekannt gemacht. Dies gilt gleichfalls als Ersatzbekanntmachung gemäß § 2 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Lohmen vom 11.03.1999. Jörg Mildner Bürgermeister - 11 - Bastei·Anzeiger 6/2015 Bastei·Anzeiger 6/2015 Polizeiverordnung der Gemeinde Lohmen als Ortspolizeibehörde für die Gemeinde Lohmen sowie Stadt Stadt Wehlen - 12 - gegen Lärmbelästigung, umweltschädliches Verhalten und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiverordnung – PolVO) Aufgrund von §9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 sowie §14 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBI. 5. 466), zuletzt geändert durch rechtsbereinigte Fassung mit Stand vom 29. Oktober 2011 wird durch den Beschluss 9-02/2015 des Gemeinderates der Gemeinde Lohmen am 21.05.2015 folgende Polizeiverordnung erlassen: Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Allgemeine Regelungen § 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen Abschnitt 2: Schutz gegen Lärmbelästigung § 2 Nachtruhe - Mittagsruhe § 3 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. Ä. § 4 Lärm aus Gaststätten und Versammlungsräumen § 5 Lärm von Sport- und Spielplätzen § 6 Lärm durch Haus- und Gartenarbeiten § 7 Lärm durch Reisegewerbe § 8 Lärm durch Tiere § 9 Benutzung der Wertstoffcontainer § 10 Lärm durch Fahrzeuge Abschnitt 3: Umweltschädliches Verhalten § 11 Reinigen von Fahrzeugen § 12 Beseitigen von Abfällen § 13 Gefahren durch Tiere, Leinenzwang § 14 Verunreinigung durch Tiere § 15 Taubenfütterungsverbot Abschnitt 4: Öffentliche Beeinträchtigungen § 16 Verbotenes Verhalten § 17 Verhalten in öffentlichen Anlagen § 18 Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Bereich § 19 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen § 20 Grillen und Abbrennen offener Feuer § 21 Brauchtumswaffen, Böller, Feuerwerke Abschnitt 5: Anbringen von Hausnummern § 22 Hausnummern Abschnitt 6: Schlussbestimmungen § 23 Zulassen von Ausnahmen § 24 Ordnungswidrigkeiten § 25 Verhältnis zu anderen Vorschriften § 26 Inkrafttreten Abschnitt 1: Allgemeine Regelungen §1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen (1) Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Gemeinde Lohmen sowie Stadt Stadt Wehlen. Alle anderen geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf umweltschädliches Verhalten, die in die Zuständigkeit anderer Behörden fallen, bleiben von dieser Polizeiverordnung unberührt. (2) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet. Hierzu gehören insbesondere Fahrbahnen, Randstreifen, Rad- und Gehwege, Brücken, Tunnel, Fußgängerunterführungen, Durchlässe, Treppen, Passagen, Marktplätze, Parkplätze, Haltestellen, Haltestellenbuchten, Böschungen, Schutzmauern, Lärmschutzanlagen und Gräben. (3) Gehwege, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche im Sinne von § 42 Abs. 4a StVO sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. (4) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind der Öffentlichkeit zugänglich gärtnerisch gestaltete Anlagen, Verkehrsgrünanlagen oder sonstige Grünanlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- oder Landschaftsbildes dienen, sowie Kinderspielplätze, Sportplätze, Bolzplätze und Anlagen von Freibädern. Schulanlagen sind den öffentlichen Anlagen gleichgestellt. (5) Öffentliche Einrichtungen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind in öffentlichen Bereichen befindliche Brunnen, Wasserbecken, Gewässer, Wartehäuschen, Sitzgelegenheiten, Spielgeräte sowie Abfall- und Wertstoffbehälter. (6) Offene Feuer im Sinne dieser Verordnung sind alle Feuer außerhalb zugelassener Feueranlagen mit trockenem, unbehandeltem Holz auf befestigtem oder unbefestigtem Boden, in Feuerkörben, -schalen, -tonnen oder Ähnlichem. Bei der Benutzung von kleinen geschlossenen Holzbrennöfen, feste Feuerstellen, Azteken- oder Terrassenöfen, Kamine handelt es sich nicht um das Abrennen offener Feuer. Abschnitt 2: Schutz gegen Lärmbelästigung §2 Nachtruhe - Mittagsruhe (1) Es ist verboten, sich montags bis samstags in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr, sonntags und an gesetzlichen Feriertagen von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr so zu verhalten, dass andere dadurch in ihrer Nachtruhe erheblich beeinträchtigt werden können. In der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist Mittagsruhe und auf das Ruhebedürfnis Rücksicht zu nehmen. (2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen der Nachtruhezeiten zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen dies erfordern. (3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie des Gesetzes über Sonn- und Feiertage bleiben von dieser Regelung unberührt §3 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. Ä. (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung oder Verstärkung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden. (2) Absatz 1 gilt nicht 1. bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien, bei Veranstaltungen, die mit Ausnahmen oder Auflagen behaftet sind, und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen, 2. für amtliche Durchsagen. §4 Lärm aus Gaststätten und Versammlungsräumen (1) Aus Gaststätten und Versammlungsräumen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch den andere erheblich belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. Als Lärm gilt insbesondere lautes Singen, Pfeifen, Johlen sowie besonders lautstark abgespielte Musik. (2) Die Bestimmungen des § 2 bleiben unberührt. §5 Lärm von Sport- und Spielplätzen (1) Auf Sport- und Spielplätzen, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, darf in der Zeit von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr kein Lärm verursacht werden. - 13 (2) Abs. 1 gilt nicht für den von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr unter Aufsicht durchgeführten Spiel- und Trainingsbetrieb auf den jeweiligen Sportplätzen. §6 Lärm durch Haus- und Gartenarbeiten (1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer erheblich zu stören, dürfen von Montag bis Freitag in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht durchgeführt werden. An Sonnabenden dürfen solche Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer erheblich zu stören, in der Zeit von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr nicht durchgeführt werden. An Sonnund Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten und sonstige Handlungen, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, entsprechend § 4 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (SächsSFG) verboten. (2) Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von motorisierten Bodenbearbeitungsgeräten, von Heckenscheren, von Komposthäckslern, von kreischenden Schleif-, Säge-, Bohr- und sonstigen Arbeitsmaschinen mit vergleichbarer Geräuschentwicklung. Weiterhin zählen dazu handwerkliche Tätigkeiten wie Hämmern und Holzspalten und das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen und Ähnlichem. (3) Die Vorschriften finden auf landwirtschaftliche und gewerbliche Arbeiten keine Anwendung. (4) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes, des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) bleiben von dieser Regelung unberührt. §7 Lärm durch Reisegewerbe Es ist verboten, montags bis freitags in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr und 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr und sonnabends in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr und 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr von einer nicht ortsfesten VerkaufssteIle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen Zeitabständen Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs unter Benutzung von akustischen Erkennungszeichen wie Klingeln oder von Fahrzeugen abgegebenen Tonsignalen zu verkaufen. Läuten mit Handglocke ist von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr erlaubt. §8 Lärm durch Tiere Tiere sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt wird. Ausgenommen sind ortsübliche oder landwirtschaftliche Tierhaltungen. §9 Benutzen der Wertstoffcontainer (1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behälter (Wertstoffcontainer) ist nur montags bis sonnabends in der Zeit von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr zulässig. Es ist untersagt, Abfälle und Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen. (2) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist untersagt. § 10 Lärm durch Fahrzeuge (1) Innerhalb von im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden ist es auch außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen - verboten, a) Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen, b) Fahrzeug- oder Garagentüren übermäßig laut zu schließen, c) Fahrräder mit Hilfsmotoren oder Motoren von Krafträdern in Toreinfahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern anzulassen, Bastei·Anzeiger 6/2015 d) beim Be- und Entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm zu verursachen, e) mit den an Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen nicht verkehrsmäßig bedingte Schallzeichen abzugeben. (2) Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bleiben unberührt. Abschnitt 3: Umweltschädliches Verhalten § 11 Reinigen von Fahrzeugen Das Waschen von Fahrzeugen ist nur mit klarem Wasser oder unter Verwendung biologisch abbaubarer Zusätze gestattet. Dabei dürfen die Fahrzeuge nur auf den befestigten Flächen gewaschen werden, wo es zu keiner Versickerung des Schmutzwassers im Erdreich kommt. Motorwäsche und Unterbodenwäsche dürfen nur in den dafür zugelassenen Anlagen durchgeführt werden. Öle und Fette dürfen nicht in das Erdreich gelangen. § 12 Beseitigen von Abfällen In die auf öffentlichen Straßen, Plätzen und in öffentlichen Anlagen aufgestellten Papierkörbe dürfen nur die unterwegs anfallenden Kleinabfälle eingeworfen werden. Insbesondere ist das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen untersagt. § 13 Gefahren durch Tiere (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. (2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist. (3) In entsprechend ausgewiesenen Grün- und Erholungsanlagen, auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie bei größeren Menschenansammlungen muss der Hundeführer den Hund an der Leine führen. Zudem müssen Hunde in größeren Menschenansammlungen einen Maulkorb tragen. (4) Das Halten von gefährlichen Tieren, insbesondere Gift- und Riesenschlagen und ähnlichen Tieren, die durch Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. § 14 Verunreinigen durch Tiere (1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die Flächen i. S. v. § 2, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen. (2) Der Tierhalter bzw. –Führer hat sein Tier von öffentlich zugänglichen Liegewiesen, Sportanlagen und Kinderspielplätzen fernzuhalten. (3) Die entgegen Abs. 1 und 2 durch Tiere verursachten Verunreinigungen sind von den jeweiligen Tierführern unverzüglich zu beseitigen. (4) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz bleiben von dieser Regelung unberührt. § 15 Fütterungsverbot für Tiere (1) Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen und in öffentlichen Einrichtungen nicht gefüttert werden. (2) Herrenlose und verwilderte Katzen dürfen nicht gefüttert werden. Bastei·Anzeiger 6/2015 - 14 - Abschnitt 4: Öffentliche Beeinträchtigungen § 16 Verbotenes Verhalten In oder auf öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen ist verboten: 1. Aufdringliches oder aggressives Betteln, beispielsweise durch hartnäckiges Ansprechen, durch körperliches Bedrängen oder in deutlich alkoholisiertem Zustand, sowie erhebliches Belästigen anderer Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, 2. Genuss von Alkohol, wenn bereits dieser aufgrund konkreter Vorgänge unmittelbar erwarten lässt, dass andere Personen erheblich belästigt werden, beispielsweise durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, 3. Zerschlagen von Flaschen oder anderen Gegenständen, 4. Liegenlassen, Wegwerfen oder Ablagern von Gegenständen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse (die Vorschriften nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bleiben unberührt), 5. Nächtigen, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden, 6. Verrichten der Notdurft. 7. Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile dauerhaft außerhalb genehmigter Stellplätze ohne sanitäre Einrichtungen aufzustellen. 8. In öffentlichen Brunnen zu baden oder diese anderweitig zu verschmutzen. 9. Bienenstände an Feld- und Waldwegen näher als 3 m heranzustellen. An Gehwegen und öffentlichen Straßen den Abstand von 6 m nicht wahrt. § 17 Verhalten in öffentlichen Anlagen (1) In den öffentlichen Anlagen ist es untersagt, 1. zu nächtigen, 2. Wegsperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedungen oder Sperren zu überwinden, 3. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige Anlagenteile zu verändern oder aufzugraben und ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde Feuer anzuzünden, 4. bei angezeigten Waldbrandwarnstufen und an stark feuergefährdeten Orten zu rauchen oder mit offenen Flammen zu hantieren, 5. Pflanzen oder Pflanzenteile sowie Erde, Sand oder Steine zu entfernen, 6. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen und andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu beschmutzen, zu zerstören, zu entfernen oder zweckentfremdet zu benutzen, 7. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder in ihnen zu fischen, 8. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benutzen sowie zu reiten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren, 9. Wintersport (z.B. Rodeln, Skilaufen) darf außerhalb der dafür besonders gekennzeichneten Stellen nur so betrieben werden, dass andere dadurch nicht gefährdet oder behindert werden, 10. auf Kinderspielplätzen Alkohol zu konsumieren oder die dort aufgestellten Turn- und Spielgeräte nicht altersgerecht zu benutzen, 11. Grün- und Erholungsanlagen, Grünstreifen von Fahrbahnen, Eingrünungen von Parkplätzen usw. mit Kraftfahrzeugen zu befahren oder dies darauf abzustellen. (2) In Parkanlagen ist es untersagt, Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen außerhalb der Wege und Plätze zu betreten. (3) Diese Vorschriften gelten insoweit nicht, als in einer Benutzerordnung für öffentliche Anlagen Abweichendes festgelegt ist. § 18 Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Bereich Das Reinigen von Haushaltsgegenständen wie Betten, Decken, Teppichen, Matratzen usw. auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, von Dächern und Balkonen oder vor Türen nach der Straßenseite ist nicht gestattet. Es sind dafür Stellen zu nutzen, die eine Belästigung anderer Bürger ausschließen. § 19 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen (1) Plakatieren ist nur an den dafür vorgesehenen Anschlagtafeln oder nach Kennzeichnung der Plakate durch die Gemeinde-/ Stadtverwaltung erlaubt. Erlaubnisanträge sind spätestens 2 Wochen vorher beim zuständigen Ordnungsamt zu beantragen. Das Anbringen von Plakaten, Beschriftungen oder Bemalungen, die weder eine Ankündigung noch eine Anpreisung oder einen Hinweis auf Gewerbe oder Beruf zum Inhalt haben, ist an Stellen, die von Flächen im Sinne des § 1 oder von Bahnanlagen aus sichtbar sind verboten. Dieses Verbot gilt nicht für das Plakatieren auf den dafür zugelassenen Plakatträgern (z. B. Plakatsäulen, Werbetafeln, Anschlagtafeln) bzw. für das Beschriften und Bemalen speziell dafür zugelassener Flächen. (2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in Abs. 1 geltenden Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes oder eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht zu befürchten ist. (3) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, der Straßenverkehrsordnung sowie die Rechte Privater an ihrem Eigentum bleiben von dieser Regelung unberührt. § 20 Grillen und Abbrennen offener Feuer (1) Das Abbrennen offener Feuer ist auf öffentlichen Flächen im Sinne § 1 Abs. 2 bis 5 verboten (2) Außerhalb öffentlicher Flächen sind das Grillen in handelsüblichen Grillgeräten mit handelsüblichen Grillmaterialien (z.B. Grillkohle), offene Feuer mit einer maximalen Stapelhöhe bis 1,00 m und einem maximalen Durchmesser bis 1,00 m sowie das Abbrennen von trockenem, unbehandeltem Holz in kleinen geschlossenen Holzbrennöfen (z.B. Azteken- oder Terrassenöfen, Kamine bzw. festen Feuerstellen) zulässig. (3) Offene Feuer mit einer Stapelhöhe über 1,00m und/oder einem Durchmesser von mehr als 1,00 m sind nur mit Genehmigung durch die Ortspolizeibehörde zulässig. Der Antrag zur Genehmigung hat spätestens 10 Werktage vor dem beabsichtigten Abbrenntag zu erfolgen. (4) Beim Grillen, und Abbrennen von offenen Feuern sowie beim Abbrennen von Feuern in kleinen geschlossenen Holzbrennöfen ist stets darauf zu achten, dass hierbei keine erhebliche Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht. (5) Das Abbrennen von Feuern kann untersagt oder mit Auflagen verbunden werden, wenn dies durch die Ortspolizei auf Grund äußerer Umstände für notwendig erachtet wird (z. B. bei Waldbrandwarnstufen, bei langanhaltender Trockenheit, bei starkem Wind oder bei unmittelbarer Nähe zum Wald). § 21 Brauchtumswaffen, Böller, Feuerwerke (1) Wer als Inhaber einer Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten Waffen verwenden will oder wer außerhalb von Schießstätten ein Böllergerät oder eine Vorderladerschusswaffe zur Erzeugung eines Schussknalls verwenden will, hat dies spätestens 3 Tage vorher in geeigneter Weise bei der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. Für die Anzeige ist der Anlass, Ort, Datum, beabsichtigter Zeitraum, sowie Name, Anschrift und Erreichbarkeit des Verantwortlichen anzugeben. (2) Die Ortspolizeibehörde kann Verwendungszeiten entsprechend der örtlichen Voraussetzungen festlegen. Die Ortspolizeibehörde kann Auflagen erteilen. - 15 (3) Das Abbrennen von Feuerwerken zu besonderen Anlässen an anderen Tagen als dem 31. Dezember und dem 01. Januar ist erlaubnispflichtig. Erlaubnisanträge sind spätestens 4 Wochen vorher beim zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Abschnitt 5: Anbringen von Hausnummern § 22 Hausnummern (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem diese fertiggestellt bzw. bezogen werden, mit der nach Antrag von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus ein nummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummern sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegene Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden. Dabei müssen die Hausnummern so angebracht werden, dass sie sich nicht an schwenkbaren Türen und Toren befinden oder durch diese verdeckt werden können. (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes anordnen, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten ist. (4) Die Kosten für die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der Hausnummer trägt der Eigentümer. Abschnitt 6: Schlussbestimmungen § 23 Zulassen von Ausnahmen Entsteht für einen Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Diese Ausnahmen sind gebührenpflichtig. § 24 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 SächsPolG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. sich entgegen § 2 so verhält, dass andere dadurch erheblich in ihrer Nachtruhe oder Mittagsruhe beeinträchtigt werden, 2. entgegen § 3 Abs. 1 die dort genannten Geräte so benutzt, dass andere erheblich belästigt werden, 3. entgegen § 4 Abs. 1 Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere erheblich belästigt werden, 4. entgegen § 5 Abs. 1 Sport- und Spielplätze benutzt, 5. entgegen § 6 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten durchführt, 6. entgegen § 7 Reisegewerbe betreibt, 7. entgegen § 8 Tiere so hält, dass Dritte dadurch mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt werden, 8. entgegen § 9 die Wertstoffcontainer (z. B. für Glas) außerhalb der dafür vorgesehenen Einwurfzeiten benutzt, 9. entgegen § 10 Lärm durch Fahrzeuge verursacht, 10. entgegen § 11 Fahrzeuge reinigt, 11. entgegen § 12 in die auf öffentlichen Straßen, Plätzen und in öffentlichen Anlagen aufgestellten Papierkörben nicht nur die unterwegs anfallenden Kleinabfälle einwirft, 12. entgegen § 13 Abs. 1 Tiere so hält oder nicht beaufsichtigt, dass Menschen, Tiere oder Sachen gefährdet werden, 13. entgegen § 13 Abs. 2 das Tier ohne eine geeignete Aufsichtsperson herumläuft, 14. entgegen § 13 Abs. 3 das Tier unangeleint innerhalb einer Bebauung herumläuft, 15. Bastei·Anzeiger 6/2015 entgegen § 13 Abs. 4 die Haltung gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt, 16. entgegen § 14 Abs. 1 öffentliche Flächen verunreinigt, 17. entgegen § 14 Abs. 2 das Tier in genannte Flächen lässt, 18. entgegen § 14 Abs. 3 die Hinterlassenschaften seines Tieres nicht beseitigt, 19. entgegen § 15 Abs. 1 Tauben füttert, 20. entgegen § 15 Abs. 2 herrenlose und verwilderte Katzen füttert, 21. a) entgegen § 16 Nr. 1 aufdringlich oder aggressiv bettelt oder andere Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten erheblich belästigt, b) entgegen § 16 Nr. 2 Alkohol zu sich nimmt, wenn bereits dies aufgrund konkreter Vorgänge unmittelbar erwarten lässt, dass andere Personen erheblich belästigt werden, beispielsweise durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, c) entgegen § 16 Nr. 3 Flaschen oder andere Gegenstände zerschlägt, d) entgegen § 16 Nr. 4 Gegenstände liegen lässt, wegwirft oder ablagert, e) entgegen § 16 Nr. 5 nächtigt, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden, f) entgegen § 16 Nr. 6 die Notdurft verrichtet, g) entgegen § 16 Nr. 7 Wohnwagen, Wohnmobile oder Zelte ohne Genehmigung aufstellt h) entgegen 5 16 Nr. 8 in öffentlichen Brunnen badet oder diese verunreinigt i.) entgegen § 16 Nr. 9 Bienenstände ohne erforderlichen Mindestabstand aufstellt 22. a) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 1 in öffentlichen Anlagen nächtigt, b) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 2 Wegsperren beseitigt oder verändert sowie Einfriedungen und Sperren überwindet, c) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 3 Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige Anlagenteile verändert oder aufgräbt oder ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde Feuer anzündet, d) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 4 bei angezeigten Waldbrandwarnstufen und an feuergefährdeten Orten raucht oder mit offenen Flammen hantiert, e) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 5 Pflanzen, Pflanzenteile, Erde, Sand oder Steine entfernt, f) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 6 Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen und andere Einrichtungen beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt, zerstört, entfernt oder zweckentfremdet nutzt, g) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 7 Gewässer oder Wasserbecken verunreinigt oder in ihnen fischt, h) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 8 Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte benutzt sowie reitet, zeltet, badet oder Boot fährt oder Wintersport außerhalb der dafür besonders gekennzeichneten Stellen mit Gefährdung oder Behinderung anderer betreibt, i) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 9 Parkwege befährt oder Fahrzeuge (außer Rollstühle mit Elektromotor) auf ihnen abstellt oder Parkwege mit Rollerskates oder Skateboards usw. befährt und damit andere gefährdet oder erheblich belästigt, j) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 10 auf Kinderspielplätzen Alkohol konsumiert oder die dort aufgestellten Turn- und Spielgeräte nicht altersgerecht benutzt, k) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 11 Grün- und Erholungsanlagen, Grünstreifen von Fahrbahnen, Eingrünungen von Parkplätzen usw. mit Fahrzeugen befährt oder diese darauf abstellt, 23. entgegen § 17 Abs. 2 in Parkanlagen Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen außerhalb der Wege und Plätze betritt, Bastei·Anzeiger 6/2015 - 16 - 24. entgegen § 18 Haushaltsgegenstände und dergleichen auf öffentlichen Plätzen oder öffentlichen Plätzen zugewandt reinigt, 25. entgegen § 19 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet, besprüht oder bemalt, 26. entgegen § 20 Abs. 1 offene Feuer auf öffentlichen Flächen abbrennt, 27. entgegen § 20 Abs. 3 offene Feuer nicht vorher der Ortspolizeibehörde anzeigt, 28. entgegen § 20 Abs. 4 offene Feuer ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde abbrennt, 29. entgegen § 20 Abs. 5 Dritte durch Rauch oder Gerüche erheblich belästigt, 30. entgegen § 20 Abs. 6 erteilte Untersagungen oder Auflagen nicht beachtet, 31. entgegen §21 Abs. 1 den Waffengebrauch nicht der Ortspolizeibehörde anzeigt, 32. entgegen § 21 Abs. 2 nicht an die der Ortspolizeibehörde erlassenen Vorgaben und Auflagen hält, 33. entgegen § 21 Abs. 3 nicht die Genehmigung für das Zünden von Feuerwerken außerhalb der erlaubten Zeiten einholt, 34. entgegen § 22 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht, 35. entgegen § 22 Abs. 2 unleserliche Hausnummern nicht unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend den Vorschriften anbringt, 36. entgegen § 22 Abs. 3 den Anordnungen der Ortspolizeibehörde zur Anbringung der Hausnummern nicht Folge leistet. (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 23 zugelassen worden ist. (3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Abs. 2 SächsPolG und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 in der jeweils zurzeit gültigen Fassung mit einer Geldbuße von mindestens 5 EUR und höchstens 1.000 EUR, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500 EUR, geahndet werden. § 25 Verhältnis zu anderen Vorschriften Die Vorschriften von Bundes- und Landesgesetzen sowie von sonstigen Rechtsnormen höheren Ranges bleiben durch die Regelungen in dieser Verordnung unberührt. § 26 Inkrafttreten (1) Die Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung der Gemeinde Lohmen gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiverordnung – PolVO) vom 11. März 1999, zuletzt geändert am 02. Mai 2002, außer Kraft. Lohmen, 02.06.2015 Ortspolizeibehörde Jörg Mildner Bürgermeister Hinweis: Gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. Der Bürgermeister dem Beschluss nach §52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. Vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bericht über die Sitzung des Technischen Ausschusses am 13.05.2015 I. Öffentliche Sitzung Die Beschlussfähigkeit war, bei Anwesenheit von 5 Gemeinderäten und dem Bürgermeister, mit 6 von 8 Stimmen gegeben. Ab 19:20 Uhr zu TOP 3 bei Anwesenheit von 6 Gemeinderäten und dem Bürgermeister, mit 7 von 8 Stimmen. Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung gegenüber der Einladung: Öffentliche Sitzung TOP 3.3 wurde gestrichen TOP 4.2 Flurstück 317/3 der Gemarkung Lohmen (Basteistraße 97b) TOP 5.1 Um- und Ausbau eines Wohnhauses (Basteistraße 29) TOP 5.2 Anbau eines Vorhauses, eines Vordaches und einer Schleppdachgaube (Alte Lohmstraße 6) Geschlossene Sitzung TOP 2.4 HW 2013, L-6 Brausnitzbach - Mehrkosten Planung TOP 3.3 Abbruch Bestandsturnhalle - Bauschuttdeklaration (1. NT) Die geänderte Tagesordnung wurde bestätigt (6 x ja). TOP 1 Bestätigung der Protokolle der Sitzungen vom 12.03.2015 und 16.04.2015 Das Protokoll der Sitzung vom 12.03.2015 wurde mit 5 x ja und 1 x Enthaltung bestätigt und von den Gemeinderäten Opitz und Schwab unterschrieben. Das Protokoll der Sitzung vom 16.04.2015 wurde mit 6 x ja bestätigt und von den Gemeinderäten Markert und Scholz unterschrieben. TOP 2 Anfragen der Gemeinderätinnen/Gemeinderäte und Gäste Folgende Anfragen wurden an die Verwaltung und den Bürgermeister gerichtet: * Müssen im Rahmen des Neubaus der Zweifeld-Sporthalle Bäume gefällt werden? Nach derzeitigem Stand muss ein Baum gefällt werden. Die entsprechende Genehmigung wird beim LRA (Ref. Naturschutz) beantragt. * Ist der Feldweg hinter den Grundstücken Basteistraße 39 / 41 öffentlich gewidmet? Der Weg ist nicht öffentlich gewidmet. Folgende Hinweise zur Prüfung und weiteren Bearbeitung wurden von den TA-Mitgliedern und Gästen an die Verwaltung und den Bürgermeister gerichtet: * Im Bereich der Freianlagen des Hortes ist eine Eiche krank. * Am Jugendclub ragt eine Fichte auf den Fußweg. * Im Randbereich der Pestalozzistraße befinden sich Schlaglöcher. Die Ableitung bzw. Versickerung des Regenwassers ist zu Prüfen. * Ein Schachtdeckel in Höhe „Dorfstraße 12“ klappert. - 17 TOP 3 Bauleitplanung von Nachbarkommunen 3.1 B-Plan Nr. 69 „An der Prof.-Werner-Straße/Lohengrinstraße“ der Stadt Pirna Es bestehen keine Einwände gegen den Entwurf des Bebauungsplanes. Die Belange der Gemeinde Lohmen werden nicht berührt. Bestätigung mit 7 x ja. 3.2 B-Plan „Gewerbegebiet Dresdner Straße“ der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach Es bestehen keine Einwände gegen den Entwurf des Bebauungsplanes. Die Belange der Gemeinde Lohmen werden nicht berührt. Bestätigung mit 7 x ja. TOP 4 Vorkaufsrechtsanfragen 4.1 Flurstück 310/3 der Gemarkung Lohmen (Hohlergasse 3b) Der TA bestätigt einstimmig (7 x ja), dass nach den Bestimmungen von Baugesetzbuch, Sächsischem Wassergesetz, Sächsischem Waldgesetz und Sächsischem Denkmalschutzgesetz für die Gemeinde Lohmen kein Vorkaufsrecht besteht. 4.2 Flurstück 317/3 der Gemarkung Lohmen (Basteistraße 97b) Der TA bestätigt einstimmig (7 x ja), dass nach den Bestimmungen von Baugesetzbuch, Sächsischem Wassergesetz, Sächsischem Waldgesetz und Sächsischem Denkmalschutzgesetz für die Gemeinde Lohmen kein Vorkaufsrecht besteht. TOP 5 Bauanträge / Bauanfragen 5.1 Um- und Ausbau eines Wohnhauses (Basteistraße 29) Der Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen der Gemeinde einstimmig (7 x ja). 5.2 Anbau eines Vorhauses, eines Vordaches und einer Schleppdachgaube (Alte Lohmstraße 6) Der Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen der Gemeinde einstimmig (7 x ja). TOP 6 Informationen des Bürgermeisters * öffentlich-rechtlicher Vertrag „Abwasser“: Vertrag mit Landratsamt abgeschlossen * Bauvoranfrage zur Herstellung befestigter Fläche HVM: positiver Vorbescheid von Landratsamt * Neubau Zweifeld-Sporthalle: Fördermittelbescheid über 1,38 Mio Euro erhalten, Nachforderung Landratsamt zu Bauantrag (Belange Immissionsschutz) Jörg Mildner Bürgermeister Bekanntmachung und Information der 41. Sitzung des Gemeinschaftsausschusses vom 01.06.2015 im Gemeindeamt Beginn: 18:00 Uhr Ende: 18:45 Uhr Anwesend: 1. Herr Mildner, Gemeinschaftsvorsitzender, BM Gem. Lohmen 2. Herr Tittel, BM Stadt Wehlen 3. Frau Großmann, stellv. BM Gern. Lohmen 4. Herr Dr. Neise, Stellv. BM Stadt Wehlen 5. Herr Fröde, Stellv. BM Stadt Wehlen 6. Herr Hoppe, Gemeinderat Lohmen Verwaltung: Frau Ujhelyi Kämmerin 6/2015 Benehmen zu setzen. Frage ist, ob sich die Stadt Wehlen daran beteiligen möchte. Herr Bürgermeister Tittel bejaht dies. TOP 2 41-01/2015 Bestätigung des Protokolls der 40. Sitzung des Gemeinschaftsausschusses vom 02.03.2015 Das Protokoll lag zur Beschlussfassung vor. Es wurde handschriftlich von Herrn Stadtrat Dr. Neise und von Herrn Gemeinderat Hoppe bestätigt. Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen (einstimmig) TOP 3 41-02/2015 Bürgermeisterwahl Wahl eines einheitlichen Gemeindewahlausschusses Gemäß § 9 Absatz 1 KomWG (Kommunalwahlgesetz) i. V. m. § 39 Absatz 7 SächsGemO (Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen) wählt der Gemeinschaftsausschuss den einheitlichen Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Lohmen und der Stadt Stadt Wehlen. Beschluss Gemäß § 39 Absatz 7 SächsGemO wird der Gemeindewahlausschuss wie folgt offen gewählt: 1. Vorsitzende Kristin Bormann, Angestellte 2 Ja-Stimmen (einstimmig) 2. stv. Vorsitzende Gritt Großmann, Angestellte 2 Ja-Stimmen (einstimmig) 3.1. Beisitzerin Annerose Hagemann, Angestellte 2 Ja-Stimmen (einstimmig) 3.1.1. stv. Beisitzer Mario Häntzschel, Angestellter 2 Ja-Stimmen (einstimmig) 3.2. Beisitzerin Sonja Boyn, Angestellte 2 Ja-Stimmen (einstimmig) 3.2.1. stv. Beisitzer Reinhard Weißgerber, Angestellter 2 Ja-Stimmen (einstimmig) 3.3. Beisitzerin Katja Mähl, Angestellte 2 Ja-Stimmen (einstimmig) 3.3.1. stv. Beisitzerin Daniela Potrafky, Angestellte 2 Ja-Stimmen (einstimmig) TOP 4 41-03/2015 Polizeiverordnung für die Gemeinde Lohmen sowie die Stadt Stadt Wehlen Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen ist die Überarbeitung der Polizeiverordnung vom 11.03.1999 erforderlich. Beschluss Es wird die Polizeiverordnung der Gemeinde Lohmen als Ortspolizeibehörde für die Gemeinde Lohmen sowie die Stadt Stadt Wehlen gegen Lärmbelästigung, umweltschädliches Verhalten und über das Anbringen von Hausnummern - Polizeiverordnung (PolVO) - beschlossen. Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen (einstimmig) TOP 4 Allgemeine Informationen • aktuelle Informationen und Termin in den Amtsblättern, insbesondere Bürgermeister- und Landratswahlen am 07.06.2015 • neuer Leiter des Hauptamtes, Herr Steffen Caspar ab 01.06.2015 Bürgermeister Mildner eröffnet die 41. öffentliche Sitzung des Gemeinschaftsausschusses und begrüßt die Gemeinde- bzw. Stadträte/in sowie die Verwaltungsangestellten. Die Einladung mit Tagesordnung wurde form- und fristgerecht ausgegeben. Seitens der Mitglieder des Gemeinschaftsausschusses bestehen keine Einwände zur Tagesordnung. TOP 1 Anfragen der Gäste und Vertreter des Gemeinschaftsausschusses Frau Großmann informiert, dass beabsichtigt ist, sich mit dem Sachsenforst bzgl. der Nutzung von Waldwegen für Reiter ins Bastei·Anzeiger Mildner Gemeinschaftsvorsitzender Bastei·Anzeiger - 18 - 6/2015 stv. Schriftführerin Beisitzerin Beisitzer Hauptamtsleiter Steffen Caspar gratulierte am Tag nach der Wahl Bürgermeister Jörg Mildner, auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen der Gemeinde Lohmen, zur erneuten Wiederwahl. Er wünschte ihm für die kommende Amtszeit alles Gute. Danke an alle Wahlhelfer vom 7. Juni 2015 45 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in der Gemeinde Lohmen und Stadt Wehlen einschließlich der Annahmeteams im Gemeindeamt haben ihre ehrenamtliche Aufgabe am Wahlsonntag, d. 7. Juni 2015 engagiert ausgeübt und zu einem reibungslosen Ablauf beigetragen. Unser Dank gilt auch den Bauhofmitarbeitern Lohmen und Stadt Wehlen, welche die Wahllokale in bewährter Zusammenarbeit vorbereitet haben. Dem Versorgungsteam der Schulküche Lohmen sei ebenfalls für die „Nervennahrung“ gedankt. Auch in diesem Jahr konnten wir auf einen Stamm von Wahlhelfern zurückgreifen, die dieses Ehrenamt schon seit Jahren wahrnehmen. Dieser Erfahrungsschatz und der verlässliche Einsatz der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tragen wesentlich zur Bewältigung dieser wichtigen kommunalen Aufgabe bei. Im Einsatz waren: Lohmen 001 - Schloß Lohmen Vorsitzende Frau Großmann stv. Vorsitzender Herr Glatz Schriftführerin Frau Jekel stv. Schriftführerin Frau Kraus Beisitzerin Frau Große Beisitzer Herr Damm Silke Enrico Heike Cornelia Bärbel Rainer Auszählungshelferin Auszählungshelferin Ina Nadine Frau Herklotz Frau Brückner Lohmen 002 - Grundschule Lohmen Vorsitzende Frau Troll stv. Vorsitzender Herr Scheermann Schriftführerin Frau Großmann Anke David Bianka Frau Guhr Frau Hofmann Herr Schwab Andrea Sophia Felix Lohmen 003 - Feuerwehr Lohmen Vorsitzender Herr Hoyer stv. Vorsitzende Frau Entrich Schriftführerin Frau Hoyer stv. Schriftführerin Frau Junge Beisitzerin Frau Tharang Beisitzerin Frau Winkler Kai-Uwe Martina Grit Marlies Gabriela Edda Lohmen/Wehlen 004 - Briefwahlvorstand Vorsitzender Herr Müller stv. Vorsitzender Herr Protze Schriftführerin Frau Kreuz stv. Schriftführer Herr Schwedes Beisitzerin Frau Frenzel Beisitzer Herr Witschel Matthias Jörg Katrin Björn Sybille Volkmar Wehlen 001 - Grundschule Stadt Wehlen Vorsitzende Frau Ujhelyi stv. Vorsitzender Herr Gottlöber Schriftführerin Frau Schulz stv Schriftführerin Frau Schmieder Beisitzer Herr Ujhelyi Beisitzer Herr Palowsky Kerstin Volkmar Steffi Romy Ferenc Steffen Wehlen 002 - Kita „Pusteblume“ Vorsitzende Frau Große stv. Vorsitzende Frau Arnold Schriftführerin Frau Höhne stv. Schriftführerin Frau Schüßler Beisitzerin Frau Große Beisitzerin Frau Waschk Dana Ursula Jana Jutta Lisa-Marie Elke Wahlannahme-Team Gemeinde Lohmen Frau Bormann Frau Großmann Frau Hagemann Herr Häntzschel Frau Boyn Frau Potrafky Herr Caspar Kristin Gritt Annerose Mario Sonja Daniela Steffen Die nächste Ausgabe erscheint am: Freitag, dem 31. Juli 2015 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Mittwoch, der 22. Juli 2015 - 19 - Bastei·Anzeiger 6/2015 Dienstjubiläen Ein Vierteljahrhundert Bürgermeister in Lohmen Herzlichen Glückwunsch! Herr Bürgermeister Jörg Mildner konnte am 1. Juni 2015 auf 25 Jahre im öffentlichen Dienst zurückblicken Pünktlich zum Dienstjubiläum von Bürgermeister Jörg Mildner ist die Überraschung geglückt. Sein Stellvertreter, Gemeinderat Manfred Barthel, die Kolleginnen und Kollegen des Gemeindeamtes und der Bauhofleiter gratulierten dem Bürgermeister für die 25 Jahre an der Spitze seiner Gemeinde. Die Überraschung war gelungen, als die Kita-Gruppe der Außenstelle „Zugvögel“ begleitet von zwei Erzieherinnen - zur Gitarre griff, ein Ständchen vortrug sowie Blumen und persönliche Kartengrüße überreichte. Dem Bürgermeister war anzusehen, dass er an diesem Tag nicht mit einem solchen Aufgebot gerechnet hatte. Gemeinderat Manfred Barthel dankte Jörg Mildner auch im Namen des Lohmener Gemeinderates für sein jahrzehntelanges, engagiertes Wirken zum Wohle der Gemeinde Lohmen und wünschte Gesundheit und Kraft für die Fortsetzung der erfolgreichen Tätigkeit als Bürgermeister. „Glücklich, wer seinen Beruf erkannt hat. r verlangt nach keinem anderen Glück.“ (Thomas Carlyle) Herzliche Glückwünsche überbrachten am 15. Juni 2015 Bürgermeister Jörg Mildner und Hauptamtsleiter Steffen Caspar Frau Reingard Iost (Erzieherin in der Kinderkrippe Lohmen) zum 40-jährigen Dienstjubiläum. Sie wünschten Ihr alles Gute, vor allem Gesundheit sowie weiterhin viel Freude und Spaß mit den kleinen Krümeln. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Im Rahmen ihrer Ausbildung an der Pestalozzi Oberschule Pirna war Celine Glaubitz vom 01.06. - 12.06.2015 in der Gemeindeverwaltung Lohmen tätig. Bürgermeister Jörg Mildner bedankt sich, auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen, für ihren Fleiß und ihre Einsatzbereitschaft während der Praktikumszeit und wünscht Celine alles Gute für ihre Zukunft. Heimat- und Bürgerzeitungen hier steckt Ihre Heimat drin. www.wittich.de regional informiert Bastei·Anzeiger 6/2015 - 20 - Endlich Sommer - Ferienund Urlaubszeit! “Ferien heißt nichts zu tun zu haben und den ganzen Tag Zeit dafür.“ Robert Orben Allen Schulkindern, deren Eltern, allen Einwohnern und Gästen von Lohmen wünsche ich eine schöne, erholsame und erlebnisreiche Urlaubszeit! Ihr Bürgermeister Jörg Mildner Urlaub Bürgermeister Jörg Mildner befindet sich vom 16.07. - 02.08.2015 im Urlaub. Ausstellungs-Vitrine 1. Etage im Schloß Lohmen Nachdem seit einiger Zeit Gastgeschenke von Tschernobyl-Besuchern der Felsenburg Neurathen unsere Ausstellungsvitrine im Schloß Lohmen zierten, wurde es Zeit, eine neue Ausstellung Einzug halten zu lassen. Der Verein für kreative Handarbeitskunst stellt uns für unseren kleinen aber feinen Sonderausstellungsbereich Stücke verschiedenster Handarbeitstechniken zur Verfügung. Frau Annelies Barthel aus Lohmen hat mit viel Fleiß und Elan, liebevoll die Vitrine in der 1. Etage bestückt. Sie hat sich gemeinsam mit den Vereinsmitgliedern zur Aufgabe gestellt, gefertigte Handarbeiten und Handarbeitsutensilien unserer Vorfahren zu erhalten und zu bewahren. Deshalb sammeln sie alles, womit unsere Mütter und Großmütter gearbeitet haben, wie Bügeleisen, Nähmaschinen, Mustervorlagen, Sticktücher und vieles mehr. Sie nehmen auch gern Dinge entgegen, die beweisen, wie erfinderisch zu DDR-Zeiten aus wenig Dekorationsgegenstände oder Schmuckelemente gefertigt wurden. Ziel ist es „Omas Näh- und Handarbeitsstube“ einzurichten. ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Anwohnerin Frau Christine Nitzsche aus Oberlohmen pflegt seit letztem Jahr die Rabatte Färbergasse/Teichweg der Gemeinde Lohmen. Dafür möchte sich Bürgermeister Jörg Mildner, auch im Namen des Bauhofes, ganz herzlich bei Frau Nitzsche für diese Hilfe bedanken. Die Vertretung während dieser Zeit übernimmt die 1. Stellv. Bürgermeisterin, GRin Silke Großmann. Zu Terminansprachen melden Sie sich bitte im Sekretariat Gemeindeamt Lohmen unter Telef. 03501 58100 an. Sprechstunde in Vertretung Sehr geehrte Lohmenerinnen und Lohmener, in Vertretung des Bürgermeisters biete ich folgende Sprechstunden an: Dienstag, den 21.07.2015 und Dienstag, den 28.07.2015 jeweils von 14:00 bis 18:00 Uhr. Freundliche Grüße Silke Großmann stellv. Bürgermeisterin Firmenjubiläum Zum 10-jährigen Jubiläum der Firma „Hartmann & Töpfer“ überbrachte Bürgermeister Jörg Mildner zusammen mit dem Bauamtsleiter Matthias Nestler herzliche Glückwünsche an Jörn Hartmann und Marcel Töpfer und wünschte den Beiden alles Gute sowie weitere erfolgreiche Jahre. - 21 - Waschbär auf der Schloßstraße gesichtet ... Spielplatzpflege Am 09.05.2015 unterstützten die Heimbewohner der Lohmener Lebenshilfe „Sonnenhof“ im Zuge der 48 Stunden Aktion die Gemeinde bei der Spielplatzpflege. Unter der Leitung von Heimleiter Lothar Gollnick wurde am Spielplatz „Theuringer Staße“ rundum gekehrt und das Unkraut entfernt. Alle fleißigen Helfer hatten viel Spaß bei der Arbeit und es kam der Gedanke seitens der Heimleitung auf, den Spielplatz unter patenschaftliche Pflege zu nehmen. Dieses Angebot wäre zugleich eine große Hilfe. An dieser Stelle nochmal ein großer Dank an Lothar Gollnick und sein Team. Bastei·Anzeiger 6/2015 von Grundstücken darauf hinweisen, dass Anpflanzungen (Hecken, Büsche, Bäume, Sträucher und ähnliches) an öffentlichen Straßen, Wegen und Gehwegen so zurückgeschnitten werden müssen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Außerdem ist die Reinigung der Schnittgerinne vor Ihrem Grundstück zwingend erforderlich, sodass bei Starkregen die entsprechenden Kanäle nicht zugesetzt werden. Die Grundstücksbesitzer sind nach Sächsischen Straßengesetz sowie der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lohmen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Pflanzenteile in den Straßenraum einschließlich der Gehwege hineinragen. Beim Zurückschneiden der Pflanzen ist zu beachten, dass folgende sogenannte Mindestlichträume freizuhalten sind: - bei Straßen eine Höhe von mindestens 4,5 Meter über der gesamten Fahrbahn - bei Gehwegen eine Höhe von mindestens 2,50 Meter - an Straßeneinmündungen und Kreuzungen sind sämtliche Anpflanzungen so nieder zu halten (höchstens 80 cm Höhe), dass jederzeit eine ausreichende Übersicht für den Kraftfahrer gegeben ist - Verkehrszeichen und auch Straßenlaternen dürfen nicht verdeckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern ständig rechtzeitig ohne Sichtbeeinträchtigung wahrgenommen werden können. Das Ordnungsamt wird entsprechend des § 2 Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lohmen - Kontrollen durchführen. Illegale Müllablagerungen ... … leider werden sie immer häufiger. Die Rede ist von wilden Müllkippen oder Müllablagerungen in der Natur. Diese Form der Entsorgung ist verboten und die Verursacher sind nur schwer zu ermitteln. Unerfreulicher Weise sind diese illegalen Ablagerungen immer öfter zu sehen. Ebenfalls ein großes Dankeschön geht an unseren Jugendclub, der schon seit mehreren Jahren eine verlässliche Stütze ist und in regelmäßigen Abständen das Außengelände des Lohmener Kindergartens „Storchennest“ pflegt und dort Rasen mäht. Kai-Uwe Hoyer Bauhof Lohmen Hinweise aus dem Ordnungsamt Zurückschneiden von Anpflanzungen an öffentlichen Straßen und Gehwegen In der Sommerzeit wachsen teilweise verstärkt wieder Gehwege und Straßen zu, so dass es oft zu Behinderungen auf den öffentlichen Flächen kommt. Wir möchten in diesem Zusammenhang alle Grundstückseigentümer sowie die Nutzungsberechtigten 6/2015 - 22 - So findet man die ganze Palette von Unrat an den unmöglichsten Orten. Das beginnt mit einfachem Hausmüll, geht über Elektronikgeräte bis hin zu Industrie- und Firmenabfällen. Besonders gefährlich sind Chemikalien, da diese in das Erdreich eintreten und das Grundwasser sowie den Boden verseuchen können. Das gilt auch für alte Kühlschränke, Autobatterien oder Benzinund Ölkanister. Die Müllsünder kommen meist mitten in der Nacht an eine gut geschützte oder schlecht einzusehende Stelle, entladen den Müll vom Auto oder sogar Lastwagen und verschwinden blitzschnell wieder. Am nächsten Morgen kann man dann seinen Augen kaum trauen, was man plötzlich alles vorfindet. Das Problem mit diesen wilden Müllkippen ist darüber hinaus, dass an den Stellen, an denen einmal Müll abgekippt wurde, schnell neuer Müll hinzukommt. So dauert es in manchen Fällen nicht lange, dass ein fast zehn Meter langer Müllstreifen entsteht. Festzustellen ist jedoch, dass das Abkippen von Müll in die Natur illegal ist. Sollte jemand beim Entladen von Müll und Abfällen erwischt werden, so droht ihm ein sehr hohes Bußgeld. Für die Beseitigung illegaler Müllhalden ist der Verursacher zuständig. Leider ist dieser so gut wie nie zu ermitteln, sodass der jeweilige Grundstückseigentümer haftet, auch wenn ihm der Müll nicht gehört. Sollte der Eigentümer nicht die Stadt oder Gemeinde sein, so muss die Verwaltung den Betroffenen benachrichtigen. Sollten Sie eine wilde Müllkippe entdecken oder Jemanden beim Entladen von Müll beobachten, dann treten Sie bitte sofort mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Lohmen in Kontakt. Fundbüro Folgende Fundsachen wurden in den letzten Wochen im Fundbüro der Gemeinde Lohmen, Zimmer 402, registriert: - Brille mit braunen Bügeln - Uhr schwarzes Armband - Sonnenbrille mit schwarzem Etui - Schlauchboot Anfragen richten Sie bitte an Frau Mähl unter der Telefonnummer 03501 581021. -flyerdruck.de Der einfache Weg zum Druck Der „Bastei-Anzeiger“ Das Amtsblatt der Gemeinde erscheint monatlich, jeweils freitags am Ende des Monats. IMPRESSUM Bastei·Anzeiger -Herausgeber: Gemeinde Lohmen, Schloß Lohmen 1, 01847 Lohmen - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Tel. (03535) 4 89-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der Gemeinde Lohmen - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. - 23 - Aus der Chronik des Basteianzeigers Nr. 6 vom 24.06.1994 Bastei·Anzeiger 6/2015 Bastei·Anzeiger - 24 - 6/2015 Standesamt „Ein fröhliches Herz lebt am längsten“ (Shakespeare 1564 - 1616) Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag übermittelt das Gemeindeamt Lohmen ihren Jubilaren Frau Hedwig Rzehaczek Herrn Jürgen Galle Frau Ingetraut Göbel Herrn Wolfgang Kühnel Frau Anni Rummler Frau Ingrid Hermenau Frau Monika Deliga Herrn Paul Wengert Herrn Günter Philipp Herrn Gotthard Heide Frau Irene Schuster Frau Renate Härtig Frau Griseldis Mehnert Frau Renate Turecky Herrn Gottfried Albrecht Frau Siegrid Schmidt Herrn Peter Hartmann Frau Barbara Schöne Frau Ingeburg Grohmann Frau Annelies Leupert Frau Renate Donath Herrn Klaus Hettasch Frau Erna Pech am 01.07. am 01.07. am 01.07. am 01.07. am 02.07. am 02.07. am 03.07. am 05.07. am 05.07. am 06.07. am 06.07. am 07.07. am 08.07. am 10.07. am 11.07. am 11.07. am 12.07. am 12.07. am 13.07. am 14.07. am 14.07. am 14.07. am 15.07. zum 84. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 85. Geburtstag Herrn Gottfried Mildner Frau Waltraud Richter Herrn Rainer Sachse Frau Margitta Hantsche Herrn Friedbert Hänel Frau Karla Schreiter Frau Gertraude Strech Frau Mechthild Reppchen Herrn Horst Bär Herrn Horst Gleisberg Frau Inge Röper Frau Heidemarie Fritzsche Frau Brunhilde Ladewig Herrn Claus Kaden Frau Christa Entrich Frau Christa Berger Herrn Bernd Gräfe Herrn Christian Pech Frau Theresia Friedrich Herrn Helmut Nitsche Frau Ursula Giebel Frau Christine Böhm Herrn Jürgen Kotte am 15.07. am 15.07. am 17.07. am 18.07. am 19.07. am 19.07. am 20.07. am 20.07. am 21.07. am 22.07. am 22.07. am 22.07. am 23.07. am 24.07. am 25.07. am 25.07. am 25.07. am 27.07. am 27.07. am 28.07. am 28.07. am 29.07. am 30.07. zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 73. Geburtstag Wer den anderen liebt, lässt ihn gelten, so wie er ist, wie er gewesen ist und wie er sein wird. (Michael Quoist) ja Wir haben „JA“-gesagt 20.05.2015 Robin und Mariann Weinert, geb. Czech aus Freiberg; 23.05.2015 Sebastian und Beate Jäger, geb. Gähl und Sohn Alexander aus Bannewitz; 29.05.2015 Erik und Elena Gnoss, geb. Puzulis aus Erding; 30.05.2015 Matthias und Eileen Meuche, geb. Bahn aus Reichstädt; Dirk Johne und Katja Kochinski, geb. Peterssen aus Weil am Rhein; 13.06.2015 Sven und Sara Lucius, geb. Böhmer mit ihren Kindern Emma und Thorin aus Pirna; Thomas Pinkert und Melanie Raschke-Pinkert, geb. Raschke mit ihrer Tochter Paula; Wir gratulieren recht herzlich zur Eheschließung und wünschen den Paaren alles Gute, mögen gegenseitiges Vertrauen und Achtung Sie begleiten, in guten und in schlechten Zeiten. Einwohnermeldeamt Reisepässe sind eingetroffen Verstorben sind am Reisepässe, die bis einschließlich am 27.05.2015 beantragt wurden, sind eingetroffen und können abgeholt werden. Personalausweise - werden nur ausgegeben, wenn die Bürgerinnen und Bürger bestätigen, den PIN-Brief erhalten zu haben. 16.05.2015 28.05.2015 Antonie Müller, geb. Steffen, 83 Jahre, Michael Wendt, 53 Jahre alt. Bastei·Anzeiger - 25 - Touristinformation 6/2015 Veranstaltungen in Lohmen & Stadt Wehlen Juni bis August DatumUhrzeit Veranstaltung Ort 26. - 28.06.2015 ab 15.00 Uhr Lohmen, Bikerhome Herrenleite 11. Lohmener Motorradfest 03.07.2015 15.00 - 18.00 Uhr Sommerfest der Grundschule und des Hortes Lohmen zum Thema „Indianer“ Lohmen, Grundschule 04.07.2015 18.00 Uhr Schützenfest Dorf Wehlen, Pension „Zur alten Säge“ 07.07.2015 10.00 Uhr Familienwanderung „Rund ums Wehlstädtl“ Stadt Wehlen, Marktbrunnen 07.07.2015 17.00 Uhr Abendlicher Stadtrundgang Stadt Wehlen, Marktbrunnen 10.07.2015 10.30 Uhr Wanderung mit dem Nationalparkführer Stadt Wehlen, Touristinformation 10.07.2015 19.30 Uhr Sommermusiken - Duo Melange Stadt Wehlen, Radfahrerkirche 11.07.2015 11.00 Uhr 20. Elbeschwimmen Stadt Wehlen, Start Hofewiese 11.07.2015 13.00 Uhr Wehlener Badfest Stadt Wehlen, Freibad OT Pötzscha 12.07.2015 09.00 Uhr Höllenlauf Stadt Wehlen, Buschholz 14.07.2015 10.00 Uhr Familienwanderung „Rund ums Wehlstädtl“ Stadt Wehlen, Marktbrunnen 14.07.2015 17.00 Uhr Abendlicher Stadtrundgang Stadt Wehlen, Marktbrunnen 17.07.2015 10.30 Uhr Wanderung mit dem Nationalparkführer Stadt Wehlen, Touristinformation 21.07.2015 10.00 Uhr Familienwanderung „Rund ums Wehlstädtl“ Stadt Wehlen, Marktbrunnen 21.07.2015 17.00 Uhr Abendlicher Stadtrundgang Stadt Wehlen, Marktbrunnen 23.07.2015 9.30 Uhr Gastspiel der Landesbühnen Sachsen: Lohmen, Schloß „Komm wir finden einen Schatz“ Puppenspiel für Kinder ab 4 Jahren (Vorverkauf ab sofort in der TTouristinformation 24.07.2015 10.30 Uhr Wanderung mit dem Nationalparkführer Stadt Wehlen, Touristinformation 24./25.07.2015 18.00 Uhr Sommerfest OT Pötzscha Stadt Wehlen, Elbwiesen 25. - 26.07.2015 10.00 - 18.00 Uhr Sommerfahrtage mit laufenden Fahrbetrieb, Führungen, Imbiss u. v. m. Lohmen, Feldbahnmuseum Herrenleite 04.08.2015 10.00 Uhr Familienwanderung „Rund ums Wehlstädtl“ Stadt Wehlen, Marktbrunnen 04.08.2015 17.00 Uhr Abendlicher Stadtrundgang Stadt Wehlen, Marktbrunnen 07.08.2015 10.30 Uhr Wanderung mit dem Nationalparkführer Stadt Wehlen, Touristinformation 08.08.2015 ab 10.00 Uhr Tag der offenen Tür - Ausstellung von historischen Landwirtschaftsgeräten und Maschinen Lohmen, Daubaer Straße (bei Fam. Glumbick) 11.08.2015 10.00 Uhr Familienwanderung „Rund ums Wehlstädtl“ Stadt Wehlen, Marktbrunnen 11.08.2015 17.00 Uhr Abendlicher Stadtrundgang Stadt Wehlen, Marktbrunnen 14.08.2015 10.30 Uhr Wanderung mit dem Nationalparkführer Stadt Wehlen, Touristinformation 14.08.2015 19.30 Uhr Sommermusiken - Osteuropäischer Folk Stadt Wehlen, Radfahrerkirche Bastei·Anzeiger - 26 - 6/2015 DatumUhrzeit Veranstaltung Ort 15.08.2015 19.00 Uhr Wehlener Brunnenfest Stadt Wehlen, Marktplatz 16.08.2015 10.00 Uhr - 16.00 Uhr 75 Jahre Freiwillige Feuerwehr Mühlsdorf Lohmen, Gerätehaus Mühlsdorf 18.08.2015 10.00 Uhr Familienwanderung „Rund ums Wehlstädtl“ Stadt Wehlen, Marktbrunnen 18.08.2015 17.00 Uhr Abendlicher Stadtrundgang Stadt Wehlen, Marktbrunnen 20.08.2015 19.30 Uhr Schwarzmeerkosaken Chor Kartenvorverkauf ab sofort in der Touristinformation Lohmen Lohmen, Kirche 21.08.2015 10.30 Uhr Wanderung mit dem Nationalparkführer Stadt Wehlen, Touristinformation 23.08.2015 10.00 Uhr Bergradrennen Stadt Wehlen & Dorf Wehlen 25.08.2015 10.00 Uhr Familienwanderung „Rund ums Wehlstädtl“ Stadt Wehlen, Marktbrunnen 25.08.2015 17.00 Uhr Abendlicher Stadtrundgang Stadt Wehlen, Marktbrunnen 28.08.2015 10.30 Uhr Wanderung mit dem Nationalparkführer Stadt Wehlen, Touristinformation Sehr geehrte Leser des Basteianzeigers, in der Touristinformation Lohmen können Sie ein Wanderheft vom DichterMusikerMaler-Weg vom „Blauen Wunder“ in Dresden-Loschwitz bis zum Prebischtor in der Böhmischen Schweiz über gesamt 92 km für 3,00 EUR käuflich erwerben! Inhalt: 30 Seiten Text über die 5 Etappen vom DMM-Weg bis zum Prebischtor 5 Seiten mit Vorlagefenster für 28 Stempelstellen 2 DMM-Wanderkarten (1x A5 und 1x A4-beidseitig) Ihre Freunde des DMM-Weges www.dmm-weg.de Immobilienangebote Wohnungen 2-Raum-Wohnung 51,08 qm Lohmen Basteistr. 95, 1. OG Heizung, Bad Baugrundstück in Lohmen/Basteistraße neben dem Landhaus „Nicolai“ teilerschlossen 1 Parzelle (679 qm) zum Preis von 50 EUR/qm zzgl. Vermessungskosten Baugrundstücke im Gewerbegebiet „Am Bahnhof“ zum Preis von 15 EUR/qm zzgl. Vermessungskosten Weiterhin schreibt die Gemeinde Lohmen folgendes bebautes Grundstück zum Verkauf aus: Mindestgebot 58.000,00 EUR Grundstück Gewerbeobjekt Alte Schäferei/Bas teistraße (ehem. Bauhof am Netto) Flurstück 566/7 Gebäude- u. Freifläche1.116 qm Verkehrswert 58.000,00 EUR Das Gewerbeobjekt “ Alte Schäferei“ befindet sich im Ortskern neben dem Einkaufsstandort „Netto“. Das Gebäude ist nicht bewohnt und als Büro-und Gewerbeobjekt geeignet. Der Zuschlag erfolgt nach Kaufpreisangebot. Zum Mindestgebot kommen die mit dem Verkauf verbundenen Kosten sowie die Kosten für die Erstellung des Wertermittlungsgutachtens hinzu. 2-Raum-Wohnung 84 qm Stadt Wehlen, Markt 7, EG Erstbezug Balkon, Heizung, Bad Gartengrundstück in Lohmen zu verpachten (Kirchsteig) Interessenten erteilen wir gern nähere Auskünfte. 4-Raum-Wohnung Sonja Boyn, Sachbearbeiterin Kerstin Ujhelyi, Kämmerin Gemeindeamt Lohmen, Schloß Lohmen 1 in 01847 Lohmen E-Mail: kä[email protected] 90,13 qm Stadt Wehlen, Pirnaer Str. 117 1. OG Heizung, Bad Grundstücke Baugrundstücke im Wohngebiet Lohmen „Am Bahnhof“ vollerschlossen: 1 Parzelle 733 qm zum Preis von 50 EUR/qm 1 Parzelle 788 qm zum Preis von 50 EUR/qm Baugrundstück im Wohngebiet Lohmen „Am Bahnhof“ teilerschlossen: 1 Parzelle ca 1.200 qm zum Preis von 50 EUR/qm 03501 581034 03501 581030 Bastei·Anzeiger - 27 Lesen/Hören/Sehen Benutzergebühren: Kinder: Erwachsene: 6/2015 2,50 €/Jahr 5,00 €/Jahr Das Bauamt informiert Was wird auf der „grünen Wiese“ mitten im Wohngebiet „Am Bahnhof“ gebaut? Das fragten sich viele als die Bagger der Fa. Tief- u. Ökobau aus Bischofswerda anrückten und bis 3 m tiefe Gräben zogen. Für die beiden Grünflächen zwischen Feldhaus und Spielplatz besteht bereits seit Bestätigung des B-Plans Baurecht. Die Nachfrage nach Bauland steigt zunehmend. Da ist es nur folgerichtig, dass die Gemeinde auch die Vermarktungsmöglichkeiten ihrer Flächen unter die Lupe nimmt, um mit dem Verkaufserlös neue Vorhaben im Interesse der Allgemeinheit in Angriff nehmen zu können. Bislang gingen die Schmutzwasser- und Regenwasserkanäle vom Feldhaus zur Alten Kläranlage (jetzt Spielplatzstandort) direkt über die Wiesenflächen durch die zukünftigen Baufenster. Ein Verkauf als Bauland war damit unmöglich. Es blieb nur die komplette Umverlegung als Alternative. Diese Leistung wurde innerhalb von einem Monat realisiert. Nun gibt es seitens der Gemeinde „grünes Licht“ für eine Wohnbebauung. Da nur noch wenige Standorte im Wohngebiet frei sind, wird wohl ein Baubeginn nicht lange auf sich warten lassen. Bibliothek Lohmen, Schloß Lohmen 1, 01847 Lohmen Telefon: 03501 581026, Fax: 03501 581042 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten Bibliothek im Schloß April – Oktober Montag: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr Samstag: 9.00 - 12.00 Uhr Kinderbibliothek in der Schule Montag: 12.30 - 14.30 Uhr Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr Während der Ferien bleibt die Kinderbibliothek geschlossen. Lesen als Geschenk - Verschenken Sie doch einmal einen Gutschein für ein Jahr Bibliotheksbenutzung. Nähere Informationen in der Bibliothek und im Internet unter www.lohmen-sachsen.de Neuerwerbungen Juni 2015 Romane: Bielefeld & Hartlieb: Im großen Stil Echt oder falsch? Die temperamentvolle Frau Inspektor Anna Habel aus Wien und der grüblerische Kommissar Thomas Bernhardt aus Berlin ermitteln in ihrem vierten Fall gemeinsam im Spiegelkabinett des Kunsthandels und stellen fest: Selbst Fälschungen können teuer sein - und manchen kosten sie das Leben. Gerritsen, Tess: Der Schneeleopard: ein Rizzoli-&-IslesThriller In Boston wird die Leiche eines Tierpräparators gefunden - ausgeweidet wie eines seiner Beutetiere. Es scheint eine mysteriöse Verbindung zu einem Jahre zurückliegenden Vorfall in Afrika zu geben, wo die Teilnehmer einer Safari auf ungeklärte Weise verschwanden. Jane Rizzoli reist nach Botswana, um dem heimtückischen Mörder auf die Spur zu kommen ... Gottschalk, Thomas: Herbstblond: die Autobiografie »Wollen Sie mir unter die Schminke schauen? Wollen Sie wissen, was ich von Geld, Glamour, Gott und Gottschalk halte? Dann folgen Sie mir hinter die Kulissen meines Lebens. Dieses Buch ist mein Dank dafür, dass Sie mich fast vierzig Jahre in Ihr Wohnzimmer gelassen haben.« Thomas Gottschalk Lorentz, Iny: Das wilde Land Nach dem texanischen Unabhängigkeitskrieg von 1836 ist Walther Fichtner ein einflussreicher Mann in Texas geworden. Als seine zweite Frau, die Indianerin Nizhoni, ihre Tochter zur Welt bringt, scheint das Glück vollkommen. Bald aber ziehen Schatten über Texas auf, denn der Nachfolger von Präsident Sam Houston will die Komantschen aus ihren Jagdgründen vertreiben und betreibt im großen Stil Spekulation auf das Land der Indianer. Walthers Todfeind beteiligt sich daran und beginnt die Fehde gegen ihn mit einem Überfall auf dessen Ranch. Zwar kann der Angriff abgewehrt werden, doch fortan müssen Walther und seine kleine Familie um ihr Leben fürchten … Münzer, Hanni: Honigtod Als sich die junge Felicity auf die Suche nach ihrer Mutter macht, stößt sie dabei auf ein quälendes Geheimnis ihrer Familiengeschichte. Ihre Nachforschungen führen sie zurück in das dunkelste Kapitel unserer Vergangenheit und zum dramatischen Schicksal ihrer Urgroßmutter Elisabeth und deren Tochter Deborah. Ein Netz aus Liebe, Schuld und Sühne umfing beide Frauen und warf über Generationen einen Schatten auf Felicitys eigenes Leben. Phillips, Susan Elizabeth: Cottage gesucht, Held gefunden Peregrine Island vor der Küste von Maine. Annie Hewitt war sich sicher, nie wieder zurückzukehren. Und nun ist sie doch da - pleite, mut- und heimatlos, aber noch nicht bereit aufzuge- Bastei·Anzeiger 6/2015 - 28 - ben. Denn hier, auf dieser Insel, soll im Moonraker Cottage, dem Sommersitz ihrer Familie, der Nachlass ihrer Mutter versteckt sein. Annies Plan: ihr Erbe suchen, möglichst wenig auffallen und möglichst schnell wieder abreisen. Vor allem will sie unbedingt ein Aufeinandertreffen mit Theo Harp vermeiden. Er war ihre große Liebe. Doch jetzt ist er der Mann, den sie am meisten fürchtet. Und natürlich ist Theo der Erste, dem sie in die Arme läuft … Roberts, Nora: Wege der Liebe Das grandiose Finale der O‘Dwyer-Saga! Im Mittelpunkt des dritten Romans stehen Branna und Fin, die bereits mit 17 Jahren eine Liebesbeziehung hatten, die jedoch zerbrochen ist. Branna liebt Fin noch immer, misstraut ihm aber seither. Welche Rolle spielt Fin eigentlich im Kampf gegen Cabhan? Ist er in die Machtspiele Cabhans verwickelt, oder steht er auf Seiten von Iona, Connor und Branna? Sylvester, Christie: Neue Meister, alte Sünden: Kökkenmöddingers erster Fall; ein Dresden-Krimi Nach der letzten Tour des Tages entdeckt der taxifahrende Philosoph und gebürtige Däne Kökkenmöddinger spätnachts unter einer Elbbrücke einen zitternden Obdachlosen. Wenige Tage später ist der Mann tot, und unser sächselnder Däne mit dem unaussprechlichen Namen findet heraus, dass es sich bei dem Toten um Jochen Wegbaum handelt, Zeitungsjournalist, der an einer Geschichte dran war, die schließlich zu heiß wurde: Systematisch werden in der Galerie Neue Meister Originale durch Fälschungen ausgetauscht. Aber wer steckt dahinter? Noch ehe er es sich versieht, findet sich Kökkenmöddinger in einem brisanten und undurchsichtigen Katz-und-Maus-Spiel wieder, bei dem es am Ende nur einen Sieger geben kann. Sylvester, Christine: Psychopatenpolka: Lale Peterson ermittelt; ein Dresden-Krimi Montagmorgen und die Woche will schon wieder kein Ende nehmen. Erst stößt Kommissarin Lale Petersen mit einem Radfahrer zusammen, aber wenigstens fehlt dem jungen Mann nichts. Dann soll sie mit ihren Kollegen vom Dresdner Morddezernat die Schutzpolizei auf der Jagd nach Perversen in den Elbauen unterstützen. Und schließlich erfährt sie ausgerechnet von ihrem Exmann, dem Schnösel von Staatsanwalt, dass der Radfahrer sie wegen Unfallflucht angezeigt hat! Als Lale und ihre Kollegin Mandy Schneider den Burschen an seinem Arbeitsplatz zur Rede stellen wollen, ist er kalt, still - und tot. Geschockt und voller Zweifel, ob der Unfall nicht doch die Ursache für Ronny Hummels Tod war, beginnt Lale nachzuforschen: An was für merkwürdigen geheimen Daten, die nicht einmal sein Ausbilder sehen durfte, arbeitete Ronny da in der IT-Firma? Was hat der Staatssekretär damit zu tun? Und warum nehmen Ronnys Eltern die Nachricht von seinem Tod so regungslos zur Kenntnis? Sylvester, Christine: Schattenleben: Kriminalroman Der plötzliche Tod ihrer Großtante Meta ist ein Schock für die junge Künstlerin Emma Liebmann. Als sie in deren Haus auf alte Tagebücher stößt und erfährt, dass Meta im Kriegsdeutschland der 1940er einen SS-Soldaten erschlug, ist sie ebenso entsetzt wie fasziniert. Sie weiß nichts von der Gefahr, in der sie aufgrund ihrer Lektüre schwebt. Denn Metas Tod war keineswegs natürlich, und der Mörder hat es auf Mitwisser abgesehen. Kinderbücher: Asterix im Land der Götter Julius Cäsar hat einen verwegenen Plan: Er will eine neue Siedlung errichten - ausgerechnet im Wald des gallischen Dorfs, in dem Asterix und Obelix wohnen! Können die Gallier den Römern standhalten, oder wird der der Herrscher von Rom das Dorf endgültig erobern? Denn vielleicht, ja vielleicht hat Cäsar die geheime Schwäche der gallischen Dorfbewohner entdeckt … Gut, dass Asterix und Obelix den Feind im Auge behalten! Bruder, B.: Cross Worlds - Die Gefahr des gelben Auges (Antolin) Jonas sitzt in der Schule und träumt. Er sieht eine faszinierende Lagunenstadt vor sich, unter dem Wasser zucken blaue Blitze. Das Meer brodelt und zischt. Da windet sich plötzlich ein grässlicher Schlangenkörper empor mit einem einzigen gelben Auge! Und inmitten dieser Gefahr - ein Junge! Jonas spürt förmlich seine Angst! Der Junge braucht seine Hilfe! Kurz darauf wird Jonas von einer geheimnisvollen Kraft in seine Traumwelt katapultiert und steht wahrhaftig vor Martis, dem Jungen aus seinem Tagtraum. Ein fantastisches Abenteuer beginnt. Ganz alleine stehen die beiden Jungen der brodelnden Gefahr aus dem Meer gegenüber. Und nur gemeinsam können sie das Böse besiegen. Tapfer stellen sie sich dem Seeungeheuer - Seite an Seite, wie es in der Prophezeiung geschrieben steht … Halberg, Lin: Billie, kleines Pony, großer Sieg (Antolin) Elina ist überglücklich! Sie darf mit Billie zum ersten Mal auf ein richtiges Turnier. Als der große Tag endlich da ist, hat Elina Herzklopfen wie noch nie. Denn sie muss gegen Rebecca und ihr schwarzes Pony Amigo antreten. Und Rebecca kann viel besser reiten als Elina! Doch am Ende weiß Elina ganz genau: Billie ist einfach der Beste! Ich sehe was…unglaubliche Bilderrätsel: die schönsten Bilder aus 10 Jahren (Antolin) Exzellente Fotos mit Liebe zum Detail und Rätsel in Reimform laden zu immer neuen Entdeckungen ein - allein, mit Freunden oder der Familie. Das Abtauchen in diese farbenprächtigen Welten macht allen sehr viel Spaß und ganz nebenbei werden Konzentration und Sprachvermögen geschult. Kimbu, der kleine Käsefußindianer Minitou, der große Indianer Minitou lernt Pfeile zu schnitzen, sich lautlos anzuschleichen, das Lasso zu werfen und Spuren zu lesen. Und er träumt jede Nacht davon, ein wildes Pferd zu fangen. Eines, was nur ihm gehört. Ob sich dieser Wunsch erfüllen wird? Eines ist sicher, er hat bereits eine wichtige Freundin gefunden, die ihn begleitet. Und der Glücksbringer des Medizinmanns wird ihm sicher helfen. Eine magische Freundschaftsgeschichte in der großen Welt der Indianer. Weinert, Matthias: Dino Wheelies - Die Baumfresser Diese originelle Mischung aus Erstlesebuch und Comic wird alle Kinder begeistern! Die drei Dino Wheelies Bo, Tanka und Pukki sind die besten Freunde und leben gemeinsam in Neo Pangea. Das ist unsere Welt in ferner Zukunft. Seit die Menschen den Planeten verlassen haben, hat sich auf der Erde einiges getan: Ein neuer Kontinent ist entstanden, und die Hinterlassenschaften der Menschen sind in der Wüste oder dem Dschungel versunken. Die Welt ist zu einem einzigen großen Abenteuerspielplatz geworden! Mit Technik, Speed, Einfallsreichtum und Humor haben sich die Dinosaurier von einst dieser neuen Welt angepasst - und wurden zu: Dino Wheelies! Weinert, Matthias: Dino Wheelies - Das große Rennen (Antolin) Weinert, Matthias: Dino Wheelies - Die Schatzsuche (Antolin) Sachbücher für Kinder: Klinting, Lars: Kasimir pflanzt weiße Bohnen (Antolin) Kasimirs Topfpflanze ist verwelkt. Er braucht dringend eine neue. Warum soll er es nicht mal mit Bohnen versuchen? Am besten pflanzt er sie gleich selbst. Dazu braucht er nur einen Blumentopf, einen Pflanzspaten, einen Beutel Erde und Wasser. Und natürlich getrocknete Bohnenkerne. Was er sonst noch braucht? Geduld, sehr viel Geduld ... Müller, Thomas: Ein Jahr mit den Eulen (Antolin) Was fliegt da so geheimnisvoll um den alten Kirchturm mitten in der Nacht? Es ist eine Schleiereule auf dem Weg zu ihrem Nistplatz. An einem verborgenen Ort hoch oben in der Spitze des Turms zieht das Eulenpaar seine Jungen auf. Die Kleinen werden liebevoll von den Eltern umsorgt, bis sie schließlich selbst auf Mäusejagd gehen können und sich ein eigenes Revier suchen. Damit beginnt ein neues Eulenjahr! Mit diesem zauberhaften Sachbilderbuch lässt uns Thomas Müller die Welt mit Eulenaugen sehen und bringt uns die schönen Nachtvögel nah. Müller, Thomas: Ein Jahr mit den Schwalben (Antolin) Helles Zwitschern, ein elegantes Flugmanöver - tatsächlich: Die Schwalben sind aus ihrem Winterquartier zurückgekehrt. Wir sind dabei, wie das Schwalbenpaar ein neues Nest im Kuhstall baut, wie das Weibchen die Eier legt und wenig später die Jungen schlüpfen, wir beobachten, wie diese heranwachsen und erste Flugversuche starten. Schließlich heißt es Abschied neh- Bastei·Anzeiger - 29 men vom alten Bauernhof. Eine lange Reise beginnt - über Wüste und Savanne bis nach Südafrika. Doch es ist kein Abschied für immer: Eines Tages geht es zurück gen Norden, und ein neues Schwalbenjahr nimmt seinen Anfang. Was hat Winnetou gegessen? Die Helden der Prärie - Was haben sie gegessen? Margot Fischer liefert die Antwort. Kindgerecht liefert sie traditionelle Rezepte der amerikanischen Ureinwohner so, dass man sie auch mit unseren Mitteln nachkochen kann. Dazu gibt es Informationen zu den Indianern, ihren Gebräuchen rund ums Essen und zu den Zutaten. Tipps zum WildkräuterSammeln, zum eigenen Anbau von Küchenkräutern und eine kleine Geschmacksschule machen dieses „Kochbuch“ zum unentbehrlichen Bestandteil jedes Tipis. Welt-Fußball-Rekorde 2015 Dieses reich bebilderte Buch umfasst eine einmalige Sammlung des internationalen Fußballsports: Rekorde, Fakten, Statistiken, Sensationen und Informationen. Wo versteckst du dich, kleine Haselmaus?: eine Geschichte mit vielen Sachinformationen Mit liebevollem Blick begleitet die Autorin die Haselmaus im Jahreslauf. Vom Frühlingsanfang, wenn sie ein neues Kugelnest für ihren Nachwuchs baut, über das Aufziehen der Haselmausbabys im Sommer bis zum Winterschlaf. Bei ihren nächtlichen Ausflügen trifft sie auf Igel, Fledermäuse, Nachtfalter, Kleiber, Siebenschläfer und Insekten. Geschickt klettert sie in luftiger Höhe durch das Dickicht von Waldsäumen und Hecken, sodass Jäger wie Käuzchen, Fuchs und Wiesel das winzige Tier nicht entdecken können. Reihe „Was ist Was?“ - Fußball - Elektrizität: Megavolt und Supraleiter - Geheimnis Tiefsee: leben in ewiger Finsternis (Antolin) - Polizei : Streife, Kripo, SEK (Antolin) - Ritter : Burgen, Turniere - Sterne : Wunder des Weltalls - Verbrechen auf der Spur - Vulkane : Feuer aus der Tiefe (Antolin) Viel Spaß beim Lesen - Anke Troll 6/2015 Du möchtest in den Sommerferien keine Langeweile? Du gehst derzeit in die 4. Klasse bzw. bist zwischen 11 und 16 Jahre alt? Dann komm in deine Bibliothek und melde dich zum BUCHSOMMER Sachsen an! Denn hier erwarten dich: · NEUE, TOPAKTUELLE BÜCHER · JEDE MENGE SPASS · FÜR DREI GELESENENE BÜCHER EIN ZERTIFIKAT · EINE COOLE ABSCHLUSSPARTY Und das alles kostet dich nichts! Los geht`s ab 2. Juli 2015 in der Bibliothek im Schloß Lohmen. Und wie geht das? Du meldest dich in der Bibliothek an und erhältst einen Clubausweis und ein Logbuch. Dir stehen mehr als 100 brandneue Bücher zur Auswahl. Präsentiert in einem eigenen Regal und erkennbar am BuchsommerAufkleber warten spannende Abenteuergeschichten, lustige Comic-Romane und aufregende Fantasiegeschichten, Liebesgeschichten, spannende Romane und Sachbücher auf dich. Beim Buchsommer Sachsen ist auch für den größten Lesemuffel etwas dabei! Die gelesenen Bücher werden bei der Abgabe in dein Logbuch eingetragen. Wenn du drei Bücher geschafft hast, bekommst du ein Zertifikat. Am Ende des Buchsommers findet eine Abschlussparty statt. Anzeigen Bastei·Anzeiger 6/2015 - 30 - Öffnungszeiten des Sekretariats der Grundschule Lohmen Alter Hort - altes Haus Du siehst heute anders aus Und ich geh` zum letzten Mal durch Deine Tür Neue Schule - neues Glück und es führt kein Weg zurück. Mo. Di. - Fr. An meine Hortkinder! 06:30 - 13:30 Uhr 06:30 - 08:30 Uhr Während diesen Öffnungszeiten ist Frau Großmann persönlich sowie telefonisch unter der Rufnummer 03501 581070 zu erreichen. Bei dringenden schulischen Angelegenheiten ist Frau Großmann außerdem während der üblichen Sprechzeiten des Gemeindeamtes Lohmen erreichbar unter: 03501 581023 Telefax: 03501 581072 E-Mail: [email protected] Unser Sportfest Am 1. Juni hatten wir Kinder der GS Lohmen keinen Unterricht. Es war Sportfest. Immer wenn die Musik ertönte, durfte eine Klasse auf den Sportplatz gehen. Dort wurden 60 m gelaufen, Ballweitwurf und Weitsprung gemacht. Auf dem Schulgelände gab es dann noch viele andere Angebote. Wir konnten z. B. mit einem Fußball auf eine Torwand schießen, uns in 4 Balltechniken erproben, Kinderspiele von früher, Federball oder Tennis spielen. Zum Frühstück überraschte uns der Förderverein mit Obstspießen. Zum Schluss gab es wieder die Siegerehrung mit richtigen Medaillen. Antonia aus der Klasse 4a und Jonas aus der Klasse 3 wurden Schulmeister. Vielen Dank den fleißigen Eltern, die uns geholfen haben. Das war ein schöner Kindertag. Mirjam und Frieda Klasse 3 Nun ist die schöne Zeit in unserem Hort bald vorbei. Ich kann mich noch genau daran erinnern, als wir uns das erste Mal gesehen haben. Ihr ward noch klein und jetzt ...? Bei manchen Kindern muss ich schon hoch schauen. Vier aufregende und spannende Jahre liegen nun bald hinter uns. Sie vergingen wie im Fluge. Gemeinsam haben wir viel erlebt und der Anfang war nicht immer leicht. Wir haben uns in den Jahren gut kennen gelernt und viele Aufgaben zusammen gemeistert. Bei Schwierigkeiten haben alle zusammengehalten und eine Lösung gefunden. Es gab viele Angebote im Hort, die ihr gern angenommen habt. Wir haben Tischspiele gemacht und gebastelt. Das Spielen im Garten war immer toll, egal ob Fußball, Pferd spielen, Gaststätte oder mit Schnecken. Es hat euch viel Spaß gemacht. Ihr habt immer zusammen gespielt und macht es auch heute noch. Ab und zu gab es auch „Zickenalarm“, aber den haben wir auch überstanden. Ihr habt immer etwas gefunden, was euch Freude gemacht hat. So zum Beispiel Computerspielen, Basteln von Perlenengeln, Papierblüten und noch viel mehr. Nun genug der Erinnerungen. Jetzt beginnt für euch und auch für mich ein neuer Abschnitt. Ihr wechselt in eine andere Schule und ich werde mein Rentnerleben genießen. Ich wünsche euch viel Erfolg beim Lernen und hoffe, dass ihr viele neue Freunde findet und vielleicht sehen wir uns mal wieder und ihr berichtet mir, wie es euch geht. Viele liebe Grüße Eure Frau Rautenstrauch 75 Jahre Freiwillige Feuerwehr Mühlsdorf Die Ortsfeuerwehr Mühlsdorf blickt im Jahr 2015 auf eine 75-jährige Entwicklung des Freiwilligen Feuerwehr in Mühlsdorf zurück. Dieses Jubiläum möchten wir feierlich begehen und laden dazu herzlich ein. 16. August 2015, ab 10.00 Uhr bis zur Kaffeezeit Festzelt am Gerätehaus Mühlsdorf Für das leibliche Wohl und musikalische Umrahmung wird gesorgt. Ortswehrleitung Mühlsdorf - 31 - Kirchennachrichten Bastei·Anzeiger 6/2015 Ev.-Luth. Philippuskirchgemeinde Lohmen Dorfstraße 1, 01847 Lohmen Tel.-Nr.: 03501 588032 FAX: 03501 571927 E-Mail: [email protected] Homepage: www.kirche-lohmen.de Die Philippusgemeinde lädt Sie herzlich zu den Gottesdiensten in Lohmen ein Sonntag, 28. Juni 10.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier und Kindergottesdienst Sonntag, 5. Juli 9.00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 12. Juli 10.30 Uhr Gottesdienst Sonntag, 19. Juli 9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier Sonntag, 26. Juli 10.30 Uhr Gottesdienst Konzerte Freitag, 10. Juli 2015 um 19.30 Uhr in der Radfahrerkirche Stadt Wehlen Marimba und Flöte „Duo Melange“ Ausführende Almut Unger , Thomas Laukel Eintritt: 8,00 Euro Trinkwasserzweckverabnd „Bastei“ Zusatzstoffe und chemische Parameter Der Trinkwasserzweckverband „Bastei“ setzt bei der Aufbereitung des Trinkwassers folgende zugelassene Zusatzstoffe ein: VersorgungsbereichZusatzstoff Verwendungszweck Lohmen mit Daube, Doberzeit, • Natriumhypochlorit (Handelsname: -> Desinfektion Mühlsdorf und Uttewalde Chlorbleichlauge) und Stadt Wehlen (rechtselbig) • Halbgebrannter Dolomit (Semidol®) -> Partikelentfernung mit Dorf Wehlen, Zeichen -> pH - Wert Einstellung -> Entfernung von Eisen und Mangan Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten chemischen Parameter stammen aus den Ergebnissen der regelmäßigen Wasseruntersuchungen im Wasserwerk „An der Scheibe“. Diese sind für den gesamten Versorgungsbereich repräsentativ. Zur besseren Einordnung sind die Ergebnisse den Grenzwerten nach der Trinkwasserverordnung -TrinkwV2001- gegenübergestellt. Bastei·Anzeiger 6/2015 - 32 - Zusätzliche Parameter des Trinkwassers können unter der Telefonnummer 03501 461080 erfragt und während der Öffnungszeiten im Büro eingesehen werden. Wasserhärte im Versorgungsbereich Weiterhin möchten wir Sie über die Härte des abgegebenen Trinkwassers informieren. Nur mit einer genauen Dosierung des Waschmittels können Sie Geld sparen und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Wir empfehlen Ihnen, die Angaben der Waschmittelhersteller tatsächlich einzuhalten, denn mehr Waschmittel macht Ihre Wäsche nicht sauberer und auch nicht weißer. Nach der am 5. Mai 2007 in Kraft getretener Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz WRMG) werden nur noch drei Härtebereiche unterschieden. Härtebereich Grad „Deutsche Härte“ o weich o kleiner als 8,4°dH o mittel o 8,4 bis 14°dH o hart o größer als 14°dH ter. Unsere DJ´s von Power Station hatten es nicht leicht, da fast alle Gäste draußen saßen. Es war noch sehr schön warm und wir haben schon überlegt, wann es das zuletzt gab. Aber sie haben die Tanzfläche voll bekommen und es wurde bis in die Nacht gefeiert. Pünktlich zum Kindernachmittag am Sonnabend zogen dunkle Wolken auf und es blitzte sogar. Glücklicherweise verzog sich das erste Gewitter und der Kindernachmittag konnte auch im Freien durchgeführt werden. Die Kinder konnten verschiedene Stationen durchlaufen und waren überall Gewinner. Egal ob Büchsenschießen, Galgenkegeln, Murmeln suchen, über oder um Sportgeräte laufen, Torgeschwindigkeitsschießen, Reiten, Luftballon steigen lassen … oder toll geschminkt werden, jeder konnte irgendwo mitmachen. Als die Kinder mitten in der Kinderdisko tanzten, fing es auch an zu regnen. Nun kam das Gewitter aber von der anderen Seite - dem Elbtal. Eltern und sogar Großeltern haben mitgemacht und am Ende waren nicht nur die Kinder geschafft. Nachdem alle kräftig nach dem Bonbonmann gerufen haben, kamen sogar gleich zwei. Sie hatten aber keine Chance und wurden ziemlich schnell „erlegt“ und von allen Bonbons befreit. Die Wasserhärte wird europaweit über die Summe der im Wasser gelösten Calcium- und Magnesiumverbindungen definiert. Je mehr Calcium und Magnesium das Wasser enthält, desto härter ist es. Die Härte im gesamten Versorgungsbereich des Trinkwasserzweckverbandes „Bastei“ beträgt 8,6°dH und liegt somit im Härtebereich „mittel“. Quellen: *1 TrinkwV2001 - Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 2977), die durch Artikel 4 Absatz 22 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist *2 Trinkwasseruntersuchung vom 17.03.2015 Wasserwerk „An der Scheibe“ *3 Trinkwasseruntersuchung vom 15.04.2015 Wasserwerk „An der Scheibe“ Heimatverein Mühlsdorf e. V. Kurz vor dem Lampionumzug kamen wieder sehr dunkle Wolken. Der Schönfelder Fanfarenzug begleitete alle Kinder mit ihren Lampions rund um´s Dorf musikalisch. Es war mal ein ganz anderer Klang und kam gut an. Anschließend wurde kräftig Knüppelkuchen gebacken und natürlich auch gegessen. Manche hielten Ihren Spieß über das Feuer und mache hinein. DJ Tommy von der Lunatic-Disko spielte zum Tanz auf und kein Musikwunsch blieb unerfüllt. Anfänglich unterstützte er sogar unser Glücksrad aus der Ferne. 48. Kinder- und Ortsfest a, nun ist es schon wieder J vorbei. Viel wurde im Vorfeld organisiert, doch leider klappte nicht alles. Nachdem uns kurzfristig am Mittwoch Nachmittag der Schausteller abgesagt hatte, war so schnell natürlich kein Ersatz zu finden, obwohl die Telefone glühten. Ebenso sagte uns Sophia Venus am Sonntag wegen Krankheit ab - wir wünschen ihr gute Besserung. Vielleicht klappt es ja das nächste Mal. Aber nun von Anfang an. Am Freitag starteten wir mit einem Fass Freibier vom Bürgermeis- Nach den zwei tollen Tagen fanden sich auch am Sonntag wieder Skat- und Tischtennisspieler, die schon sehr früh begannen. Pünktlich 12 Uhr gab es Wildgulasch mit hausgemachten Klößen sowie Rotkraut und sofort bildete sich eine Schlange. Der Schützenkönig vom Vorjahr wurde standesgemäß mit der Feuerwehr abgeholt und gab den ersten Schuss ab. - 33 - Bastei·Anzeiger 6/2015 Helmut Funke fuhr mit seiner geschmückten Kutsche und zwei edlen Pferden vor. So mancher konnte bei der Kutschfahrt ganz neue Eindrücke sammeln, Mühlsdorf aus einer anderen Perspektive sehen und besondere „Einblicke“ gewinnen. Jede Kutschfahrt ist ein Erlebnis, stimmts? Am Sonnabend und Sonntag Nachmittag gab es wieder Kaffee und so viele verschiedene Kuchen, dass die Entscheidung immer wieder schwer fällt. An unserem Bratstand gab es ebenso wieder sehr leckere Speisen und einige haben diesen mehrmals hintereinander besucht. Aus 65 Hortkindern wurden 10 Mannschaften gebildet, in denen jeweils Schüler unterschiedlicher Klassenstufen gemeinsam um den Sieg kämpften. Nun wurde ihr sportliches Können an 7 Stationen unter Beweis gestellt. Gefordert war Teamgeist beim Spiel „Ball über die Leine“, Kleinfeldfußball und Handball, Koordination beim „WasserbombenJonglieren“, Technik beim Hindernisspiel mit dem Fußball und anschließendem Schuss auf das Tor, Schnelligkeit im „Hürdenlauf“ und voller Krafteinsatz bei unserer neuen Variante des Tauziehens. Ja und da war´s schon wieder vorbei. Abgeschlossen wurde dieses Kinder- und Ortsfest wieder mit den legendären Glücksrad-Runden, welche auch schon Tradition sind. Das Glücksrad drehte sich am Sonnabend und Sonntag und es gab wieder viele schöne und auch praktische Gewinne. Ein ganz herzliches Dankeschön an alle, die mitgemacht haben und das sind sehr viele Mitglieder, Freunde, Helfer und Unterstützer. Es ist immer wieder eine große Herausforderung und bedeutet viel Zeit von allen - bei der Vorbereitung, Planung, Einkauf, am Einlass, am Bratstand, bei den Fischel-Frauen, dem Kaffee- und Kuchenteam, dem Glücksrad, den Gestaltern des Kindernachmittags sowie des Tischtennisturniers und dem Vogelschießen, der Kinderdisko, der Nachtwache, den Bar- und Thekenteams sowie allen Kuchenbäckern, Kaffeekochern, Geschirrabwaschern, Aufräumern, Bauhof der Gemeinde Lohmen und denen, die ich hoffentlich nicht vergessen habe. Herzlichen Dank. Vielen Dank an alle unsere Sponsoren, die uns materiell und finanziell unterstützen. Ohne Sie wäre Manches nicht möglich. Ein ganz besonderer Dank gilt dem Fußballverein für die schnelle und unkomplizierte Hilfe. Im nächsten Basteianzeiger erfahren Sie, wer beim Luftballonwettbewerb des Vorjahres, beim Torgeschwindigkeitsschießen, beim Tischtennis gewonnen hat und natürlich auch, ob es überhaupt einen neuen Schützenkönig gab und wenn ja, wer das ist. Ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer. Ihre Silke Großmann Vorsitzende Heimatverein Mühlsdorf e. V. Sport- und Spielefest für die Lohmener Hortkinder des FSV 1923 Lohmen e. V. Mädchenmannschaft ist am stärksten und gewinnt! Nachdem der zuerst geplante Termin am 09.06.2015 buchstäblich ins Wasser gefallen ist, konnte unser Sportfest am Dienstag, dem 16.06.2015 bei angenehmen Temperaturen und Sonnenschein durchgeführt werden. Nach einer kurzen Begrüßung durch die Jugendleiterin Maria Winkler des FSV 1923 Lohmen e. V. begann das Sport- und Spielefest nach einer großen Runde Warmlaufen um den Rasenportplatz und der Auslosung der einzelnen Teams. Die Freude am Sport stand jederzeit im Vordergrund und viele Kinder, sowie Eltern und Betreuer waren so vom sportlichen Ehrgeiz gepackt, dass sie ihre Teammitglieder tatkräftig anfeuerten. Jede Mannschaft konnte an den einzelnen Stationen Punkte sammeln, die am Ende zusammengezählt wurden und dem Team mit dem höchsten Ergebnis den Sieg des Sportfestes einbrachten. Das höchste Endergebnis erzielte die zufällig erloste Mädchenmannschaft von Hortnerin Frau Rautenstrauch, die überglücklich den Hauptpreis entgegen nahmen. Bastei·Anzeiger 6/2015 - 34 - Nachricht der Vereine FSV und FCL Turnhalle und Wadenschänke sind weg Unsere Turnhalle, besonders die Wadenschänke, waren mit vielen Traditionen behaftet. Generationen von Schülern haben hier ihre Sportstunden absolviert, erste Disko-Erfahrungen gesammelt, erste zarte Bande geknüpft und erste Küsse getauscht. Auch unser Präsident Karsten Andrä sowie Bürgermeister Jörg Mildner gratulierten den Teilnehmern und Gewinnern ganz herzlich. Wir danken unseren Sponsoren den Sparkassenfilialen Lohmen und Pirna Gartenstraße, der Allianz Generalagentur Angela Schumann und der Spezimed GmbH ganz herzlich für die Preise sowie Lebensmittel Fröde für das leckere Eis, das es am Ende des Turniers noch für jeden gab. Die Kinder haben sich sehr gefreut. Ein besonderer Dank gilt auch dem Bauhof Lohmen, welcher uns bei den Vorbereitungen tatkräftig unterstützt hat, sowie den Organisatoren des Sportfestes Maria Winkler und Marlen Heilgeist und nicht zu vergessen, allen fleißigen Helfern an den einzelnen Stationen und auf dem Sportplatz. Paul Hoppe Hier wurden Siege und Niederlagen des Fußballvereines würdig gefeiert - und selbst wenn keine Spiele waren wurde hier Kraft getankt. Hier in der Wadenschänke wurde der Faschingsclub gegründet und war die ersten Jahrzehnte auch der Austragungsort unserer Faschingsveranstaltungen. Und vor allem: wer von den Fußballverrückten und Faschingsnarren ist nicht schon mal von hieraus erst im Morgengrauen nach Hause gewankt? Um diesem traditionellen Veranstaltungsort ein würdiges Ende zu bereiten - organisierten der FSV und der FCL gemeinsam die Abrissparty. Nach wochenlanger Vorbereitung - Organisation von Werbung, Absperrung, Toiletten, Getränken, Ausgestaltung, Programm, etc. - mit Unterstützung der Gemeinde und dem Bauhof - war es am 26.04.2015 so weit, die allerletzte Fete in der Wadenschänke konnte beginnen. Und es kamen viele!!! Es wurde eine geniale Party bis in den frühen Morgen hinein und viele sagten: „Es war wunderbar, wie früher. Hey, weißt Du noch ....?“ Impressionen von der Abrissparty - 35 - Bastei·Anzeiger 6/2015 Bastei·Anzeiger 6/2015 - 36 - Party-Programm 11. Lohmener Motorradfest 26. Juni - 28. Juni 2015 Lohmener Biker e. V. Freitag: - 15:00 Uhr Fassanstich - 15:00 Uhr Seuchenwanne für die Kids - 21:00 Uhr Live „SLEEPING BEAUTY“ Coverrock aus Berlin Samstag: - 08:00 Uhr - 10:00 Uhr - 10:00 Uhr - 13:00 Uhr - 16:30 Uhr Frühstück Kontrollbegehung im Bunker Seuchenwanne für die Kids Ausfahrt ca. 100 km allseits beliebte Bikerspiele mit Freibier und Pokalen - 20:00 Uhr Siegerehrung - 21:00 Uhr Live „BULLDOZE „ Cover Rock Show - 23:00 Uhr Live und in Farbe „LIMITED BOOZE BOYS“ Sonntag: 08:00 Uhr ab ????? Frühstück Rausschmiss durch den Veranstalter Natürlich ist an allen Tagen reichlich für preiswertes Futter und Suff gesorgt Zeltplatz (frei) mit Sanitäreinrichtungen ausreichend vorhanden! Alle Bürger sind herzlich willkommen!!! Eintritt fürs Wochenende: 5,00 € - 37 - Nach Redaktionsschluss eingegangen Bastei·Anzeiger 6/2015 Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Lohmen! Heute fällt es uns besonders schwer, ein paar Worte an sie zu schreiben. Leider müssen wir unseren 40. Krippengeburtstag am 4. Juli 2015 verschieben. Unser Geburtstag ist überschattet mit schweren Krankheiten des Personals. Wir betreuen unsere Krümelchen aufopferungsvoll und geben jeden Tag unser Bestes. Aber dieses große Fest zu gestalten, im Sinne und im Beisein aller Erzieher, ist uns nicht möglich. Wir werden diesen besonderen Tag für unsere Kleinsten nachholen und laden auch sie, liebe Einwohnerinnen und Einwohner dann herzlich dazu ein. Bis dahin verbleiben wir mit den besten Grüßen Ihr Bürgermeister Jörg Mildner Ihre Sylvia Pietsch Das Bauamt informiert An der Basteistraße (zwischen Netto-Markt und Bahnbrücke) wurden in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit der ENSO (Sanierung Gasleitung) die Schäden aus dem Starkniederschlag 2014 an der Böschung des Straßengrabens beseitigt. An der Verbindungsstraße Daube-Doberzeit und diversen Straßen in Nieder-Lohmen wurden im Rahmen der Straßenunterhaltung Risse saniert. Am 13. Mai fand die „offizielle Fertigstellung und Freigabe“ für folgende Baumaßnahmen statt: * * * * barrierefreier Zugang zum Erbgericht Lochmühlenweg (HW 2013) Sanierung Richard-Wagner-Denkmal Gestaltung Wende- und Rastplatz Mühlsdorf Im Beisein der am Bau Beteiligten (Planer, Baubetriebe, Genehmigungsbehörden, Fördermittelgeber) sowie von Gemeinderäten und Einwohnern wurde auf die gelungene Umsetzung der Baumaßnahmen angestoßen. In den vergangenen Wochen wurden sowohl kleinere, als auch größere Baumaßnahmen durchgeführt. Zur Beseitigung der Schäden aus den Starkniederschlägen 2013 erfolgt derzeit die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen an öffentlichen Kanälen (Dorfstraße und Fabrikstraße) und im Bereich des Parkplatz oberhalb der Daubemühle. Die Realisierung ist in den Monaten Juli und August vorgesehen. Bastei·Anzeiger 6/2015 - 38 Die Kanäle in der Ortslage sowie die Hausanschlüsse werden zu einem späteren Zeitpunkt realisiert. Die Mitarbeiter des Bauhofes führten in den vergangenen Wochen zahlreiche Unterhaltungsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden durch. Außerdem erfolgten Grünschnitt- und Pflegearbeiten entlang kommunaler Straßen, Wege und Plätze sowie auf sonstigen kommunalen Grünflächen. Stellenausschreibung Im Gemeindeamt Lohmen ist kurzfristig zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines Mitarbeiterin/Mitarbeiters zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem: - Überwachung der Funktionsfähigkeit der Parkscheinautomaten, Parkuhren und sonstiger technischer Parkplatzeinrichtungen - Wahrung der Ordnung und Sicherheit auf kommunalen Parkplätzen - Überwachung des ruhenden Verkehrs - Unterhaltungsarbeiten auf kommunalen Grundstücken sowie Unterstützung des Bauhofs Ihre Voraussetzungen: - Abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Handwerk oder Technik - Erfahrung in der Verwaltungsarbeit -PC-Kenntnisse - sicheres und höfliches Auftreten - überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft, hohe Flexibilität und Belastbarkeit, vertrauenswürdig - Bereitschaft zu Diensten in den Abend- und Nachtstunden, an Wochenenden sowie Feiertagen - engagiertes und eigenverantwortliches Arbeiten - sicherer Umgang mit Konfliktsituationen - Besitz eines gültigen Führerscheines für Pkw Wir bieten: - eine anspruchsvolle Tätigkeit in Teilzeit - eine Vergütung in Anlehnung an den TVÖD i. V. m. den gültigen Betriebsvereinbarungen - bei Eignung ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich - Die Stelle ist befristet im Rahmen einer Krankheitsvertretung. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte mit Lebenslauf, Lichtbild, Zeugniskopien bis zum 07.07.2015 an das Gemeindeamt Lohmen, Hauptamt, Schloß Lohmen 1, 01847 Lohmen (Tel. 03501 581020). Wenn eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht wird bitten wir Sie, einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizufügen. Im Mai erfolgte der vollständige Abbruch der Turnhalle und des Nebengebäudes inklusive der Fundamente. Am 22. Juni fand die Bauanlaufberatung für die Rohbauarbeiten zum Neubau der Zweifeld-Sporthalle statt. Weitere 4 Lose wurden zwischenzeitlich ausgeschrieben. In den Monaten Juli, August und September werden weitere Ausschreibungen auf www.vergabe24.de und www.evergabe.de veröffentlicht. Derzeit laufen die Planungen für Kanalbaumaßnahmen entsprechend des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde (Erschließung Basteistraße 126, Stolpener Straße 22, Kohlbergstraße 22 - 28, Uttewalde, Mühlsdorf). Der Landkreis beabsichtigt, im Herbst eine Instandsetzung der Zufahrtsstraße nach Uttewalde durchzuführen. Es ist vorgesehen, im Rahmen dieser Baumaßnahme, die SW-Leitung zur Überleitung des Abwassers nach Lohmen zu Realisieren. Mildner Bürgermeister
© Copyright 2024 ExpyDoc