Herzlichen Glückwunsch unserem neuen und „alten“ Bürgermeister

Bastei·Anzeiger
Amtsblatt der Gemeinde Lohmen
mit den Ortsteilen Daube, Doberzeit,
Mühlsdorf und Uttewalde
26. Jahrgang
Freitag, den 26. Juni 2015
Nummer 6
Verkaufspreis: 0,60 €
Herzlichen Glückwunsch
unserem neuen und „alten“ Bürgermeister
zum 25. Dienstjubiläum sowie zur erneuten Wiederwahl.
Bastei·Anzeiger
6/2015
-2-
Bastei·Anzeiger
-3-
Öffnungszeiten des Gemeindeamtes:
Montag:geschlossen
Dienstag:
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dr. Marstani
Pirnaer Str. 105
01829 Stadt Wehlen
Tel. 035024 70566
Dr. Lehnung
Goethestr. 2
01844 Neustadt
Tel. 03596 502220
Dr. Fröhlich Schillerstr. 37 01796 Pirna Tel. 03501 527327 Dr. Ebert
Schillerstr. 30
01796 Pirna
Tel. 03501 523523
6/2015
Dr. Frahnert
Lohmener Str. 10
01796 Pirna
Tel. 03501 523738
Notrufnummern
· Bauhof Lohmen/Kläranlage/Abwasser 0173 3977392
· Trinkwasserzweckverband „Bastei“ 0171 3837260
·
Polizei110
· Feuerwehr und Rettungsdienst
112
· IRLS (Integrierte Rettungs leitstelle Sachsen)
0351 501210
· Polizeirevier Pirna 03501 519224
·
Giftnotrufnummer0361 730730
· Tierärztliche Klinik
035973 2830
ständig dienstbereit - Amt Stolpen
· kostenfreies Servicetelefon Enso
0800 0320010
· ENSO Energie Sachsen Ost AG
0800 6686868
· ENSO Gasstörung
0351 50178880
· ENSO Stromstörung
0351 50178881
Erreichbarkeit des Bürgerpolizisten
Der Bürgerpolizist ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00
- 14:00 Uhr über die Telefonnummer 0174 3050460 erreichbar.
In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Pirna 03501 519224 oder den Notruf 110.
Ihr Bürgerpolizist
Matthias Heinemann
Wichtige Rufnummern
Bereitschaftsdienst Kassenärzte
116 117
Ärzte
Dr. Forker Kastanienweg 2
01833 Dürrröhrsdorf
Tel.: 035026 91223
Dipl.-Med. Herbst
Hauptstraße 86
01833 Dürrröhrsdorf
Tel.: 035026 91222
Dr. Neubert
Fabrikstraße 8
01847 Lohmen
Tel.: 03501 588200
Facharzt Großer
Am Amselgrund 39
01848 Rathewalde
Tel.: 035975 81207
Dr. Gräfe/Dr. Heißner
Schloß 2
01847 Lohmen
Tel.: 03501 588166
Kinderärztin Dipl.-Med. Luger
Basteistr. 19
01847 Lohmen
Tel.: 03501 588554
Zahnärzte
Dr. Haupt Basteistr. 19 01847 Lohmen Tel. 03501 588066 Dr. Boden
Kastanienweg 5
01833 Dürrröhrsdorf
Tel. 035026 90352
Tierärzte
Frau Dr. Carina Schirm
Basteistraße 79
01847 Lohmen
Tel. 03501 571400
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Juli 2015
04./05.07.15
11./12.07.15
18./19.07.15
25./26.07.15
Dr. Förster, Dürrröhrsdorf, An der Mühle 4
Tel.: 035026 91290
Dr. Boden, Dürrröhrsdorf, Kastanienweg 5
Tel.: 035026 90352
DS Nemeth-Böhm, Neustadt,
Böhmische Str. 4
Tel.: 03596 604140
DS Leiwelt, Neustadt Lutherstr. 4a
Tel.: 03596-604450
Notdienst der Apotheken im Bereich
Bischofswerda/Demitz-Thumitz/
Dürrröhrsdorf-Dittersbach/Neukirch/
Neustadt/Sebnitz/Stolpen
Juli 2015
Zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten sind die unten
aufgeführten Apotheken rund um die Uhr dienstbereit. Die
Dienstbereitschaft findet täglich von 8.00 Uhr morgens bis
8.00 Uhr morgens am Folgetag statt.
Weitere Notdienstapotheken finden Sie im Internet z. B. unter www.apotheken.de.
Rettungsleitstellen erreichen Sie unter 03571 19222 (Kreis
Bautzen) und unter 0351 501210 (IRLS Dresden).
01.07.2015
02.07.2015
03.07.2015
04.07.2015
05.07.2015
06.07.2015
07.07.2015
08.07.2015
09.07.2015
10.07.2015
11.07.2015
12.07.2015
13.07.2015
Apotheke Demitz-Thumitz
Marien-Apotheke Sebnitz
Stadt-Apotheke Neustadt
Neue Apotheke Bischofswerda
Markt-Apotheke Neustadt
Regenbogen-Apotheke Bischofswerda
Adler-Apotheke Neukirch
Hirsch-Apotheke Sebnitz
Sonnen-Apotheke Bischofswerda
Engel-Apotheke Neustadt
Löwen-Apotheke Stolpen
Valtenberg-Apotheke Neukirch
Rosen-Apotheke Sebnitz
Schloss-Apoth. Dürrröhrsd.-Dittersb.
Sonnen-Apotheke Bischofswerda
Spitzweg-Apotheke Neustadt
Apotheke Demitz-Thumitz
Marien-Apotheke Sebnitz
Bastei·Anzeiger
14.07.2015
15.07.2015
16.07.2015
17.07.2015
18.07.2015
19.07.2015
20.07.2015
21.07.2015
22.07.2015
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6/2015
Stadt-Apotheke Neustadt
Neue Apotheke Bischofswerda
Markt-Apotheke Neustadt
Regenbogen-Apotheke Bischofswerda
Adler-Apotheke Neukirch
Hirsch-Apotheke Sebnitz
Sonnen-Apotheke Bischofswerda
Engel-Apotheke Neustadt
Löwen-Apotheke Stolpen
Valtenberg-Apotheke Neukirch
Rosen-Apotheke Sebnitz
Schloss-Apoth. Dürrröhrsd.-Dittersb.
23.07.2015
24.07.2015
25.07.2015
26.07.2015
27.07.2015
28.07.2015
29.07.2015
30.07.2015
31.07.2015
Sonnen-Apotheke Bischofswerda
Spitzweg-Apotheke Neustadt
Apotheke Demitz-Thumitz
Marien-Apotheke Sebnitz
Stadt-Apotheke Neustadt
Neue Apotheke Bischofswerda
Markt-Apotheke Neustadt
Regenbogen-Apotheke Bischofswerda
Adler-Apotheke Neukirch
Hirsch-Apotheke Sebnitz
Stadt Apotheke Bischofswerda
Name
Straße
Telefon
PLZ
Ort
Adler-Apotheke Neukirch
Hauptstr. 15
035951 31412
01904
Neukirch
Apotheke Demitz-Thumitz
Hauptstr. 45
03594 713125
01877
Demitz-Thumitz
Engel-Apotheke Neustadt
Wilhelm-Kaulisch-Str. 20
03596 5082370
01844
Neustadt
Hirsch-Apotheke Sebnitz
Götzingerstraße 7
035971 53737
01855
Sebnitz
Löwen-Apotheke Stolpen
Markt 2
035973 24830
01833
Stolpen
Marien-Apotheke Sebnitz
Schandauer Str. 2
035971 5960
01855
Sebnitz
Markt-Apotheke Neustadt
Böhmische Str. 2
03596 550970
01844
Neustadt
Neue Apotheke Bischofswerda
Bautzener Str. 19
03594 713090
01877
Bischofswerda
Regenbogen-Apotheke Bischofswerda
Belmsdorfer Str. 26
03594 707620
01877
Bischofswerda
Rosen-Apotheke Sebnitz
Rosenstraße 11
035971 830493
01855
Sebnitz
Schloss-Apoth. Dürrr.-Dittersbach
Kastanienweg 2
035026 90305
01833
Dürrröhrsdorf
Sonnen-Apotheke Bischofswerda
Carl-Maria-v.-Weber-Str. 2
03594 779010
01877
Bischofswerda
Spitzweg-Apotheke Neustadt
Dresdner Str. 71
03596 602030
01844
Neustadt
Stadt Apotheke Bischofswerda
Altmarkt 14
03594 703127
01877
Bischofswerda
Stadt-Apotheke Neustadt
Dresdner Str. 1
03596 503075
01844
Neustadt
Valtenberg-Apotheke Neukirch
Hauptstr. 62a
035951 31788
01904
Neukirch
Notdienst der Apotheken (außerhalb der Öffnungszeiten)
Bereich Pirna-Heidenau-Dohna-Lohmen-KönigsteinBad Schandau-Berggießhübel
Mi. 01.07.15
Do. 02.07.15
Fr. 03.07.15
Sa. 04.07.15
So. 05.07.15
Mo. 06.07.15
Di. 07.07.15
Mi. 08.07.15
Do. 09.07.15
Fr. 10.07.15
Sa. 11.07.15
So. 12.07.15
Mo. 13.07.15
Di. 14.07.15
Mi. 15.07.15
Do. 16.07.15
Fr. 17.07.15
Sa. 18.07.15
So. 19.07.15
Mo. 20.07.15
Di. 21.07.15
Mi. 22.07.15
Bastei Apotheke Lohmen
Bastei Apotheke Lohmen
Plus-Punkt Apotheke Pirna
Apotheke Sonnenstein Pirna
Apotheke Dohna
Apotheke Dohna
Schubert Apotheke Heidenau
Adler Apotheke Bad Schandau
Schubert Apotheke Heidenau
Adler Apotheke Bad Schandau
Lilienstein Apotheke Pirna
Lilienstein Apotheke Pirna
Rathaus Apotheke Pirna
Rathaus Apotheke Pirna
Adler Apotheke Pirna
Adler Apotheke Pirna
Schwanen Apotheke Pirna
Schwanen Apotheke Pirna
Hirsch Apotheke Heidenau
Stadt Apotheke Königstein
Hirsch Apotheke Heidenau
Stadt Apotheke Königstein
Apotheke Sonnenstein Pirna
Plus-Punkt Apotheke Pirna
Rathaus Apotheke Pirna
Adler Apotheke Pirna
Do. 23.07.15
Fr. 24.07.15
Sa. 25.07.15
So. 26.07.15
Mo. 27.07.15
Di. 28.07.15
Mi. 29.07.15
Do. 30.07.15
Fr. 31.07.15
Apotheke im real,-
Marien Apotheke Berggießhübel
Apotheke im real,-
Marien Apotheke Berggießhübel
Scheele Apotheke Pirna
Scheele Apotheke Pirna
Apotheke im Kaufland Pirna
Apotheke im Kaufland Pirna
Goethe Apotheke Heidenau
Marien Apotheke Berggießhübel
Goethe Apotheke Heidenau
Marien Apotheke Berggießhübel
Bastei Apotheke Lohmen
Schubert Apotheke Heidenau Hirsch Apotheke Heidenau
Tel.: 03529 515785
Tel.: 03529 512250
Goethe Apotheke Heidenau
Tel.: 03529 518292
Apotheke im real,Tel.: 03529 518215
Apotheke Dohna
Tel.: 03529 574207
Schwanen Apotheke Pirna
Tel.: 03501 525811
Adler Apotheke Pirna
Tel.: 03501 781525
Scheele Apotheke Pirna
Tel.: 03501 442772
Apotheke Sonnenstein Pirna
Tel.: 03501 773029
Rathaus Apotheke Pirna
Tel.: 03501 523602
Bastei·Anzeiger
-5pharmonie Apotheke Pirna
Tel.: 03501 56110
Pluspunkt Apotheke Pirna
Tel.: 03501 464518
Lilienstein Apotheke Pirna
Tel.: 03501 784950
Bastei-Apotheke Lohmen
Tel.: 03501 588630
Stadt Apotheke Königstein
Adler Apotheke
Tel.: 035021 68221
Bad Schandau
Tel.: 035022 42508
Marien Apotheke Berggießhübel
Tel.: 035023 66710
6/2015
Weitere Termine und Veranstaltungen finden
Sie unter der Rubrik Touristinformation
09.07.2015Gemeinderat
22.07.2015 Redaktionsschluss Basteianzeiger
31.07.2015 Erscheinung Basteianzeiger
Nächster Abholtermin
für Lohmen und Ortsteile
gelber Sack: Müll:
blaue Tonne:
Bioabfall:
02., 16., 30.07.2015
09., 23.07.2015
15.07.2015
02., 09., 16., 23., 30.07.2015
Öffentliche Bekanntmachungen
Schriftlicher Infobericht zur 10. GR-Sitzung - Teil 1
> Einsätze FFW
* Anzeige gegen Unbekannt
- Vandalismus Eingangstür Hort „Lohmener Strolche“,
Stolpener Str. 6
Am 28.05.2015 wurde festgestellt, dass die Eingangstür des
Hortes „Lohmener Strolche“ von Unbekannten mutwillig beschädigt wurde. Es wurde ein großes Kreuz sowie eine Anhäufung verschiedener Krakeleien in die Türe gekratzt.
Nach Angaben der Mitarbeiter bestand diese Beschädigung bis
zum Dienstschluss am 27.05.2015 noch nicht. Somit muss der Verursacher während der Schließzeiten anwesend gewesen sein.
ie Gemeinde Lohmen hat die
D
Polizei gebeten, dringend dem
Sachverhalt nach zu gehen, sowie in regelmäßigen Abständen
vor Ort (besonders in den Abendstunden) Kontrollen mittels Streifenwagen vorzunehmen.
iebstahls-Anzeigen
D
1. Caddy:
Am Donnerstag, dem 04.06.2015
wurde einem Mitarbeiter des
Bauhofes der Gemeinde Lohmen das gemeindegehörige
Fahrzeug gestohlen.
Er war gerade dabei, die kommunale Wiese am Großteich in
Lohmen zu mähen, als ein junger Mann ihn in ein Gespräch verwickelte. Als der Mitarbeiter mit den Mäharbeiten fertig war lud
er die erst kürzlich neu gekaufte Motorsense in das Auto. Anschließend widmete er sich wieder seiner Tätigkeiten und sah
aus dem Augenwinkel, wie der Mann in den Caddy einstieg und
davonfuhr. Der Dieb besaß sogar die Dreistigkeit dem Bauhofmitarbeiter aus dem Fahrzeug heraus zu winken. Sachschaden:
10.000 EUR.
• E-Mail 17.06.15 Polizeipräsidium Polizeidirektion Süd Königs
Wusterhausen: Sicherstellung von Kfz hier: Diebstahl von VW
Caddy, PIR - TW 20, weiß, TZ: 04.06.2015, Am 13.06.2015 stellten Polizeibeamte den VW Caddy im verschlossenen Zustand in
15755 Teupitz/Wald fest.
Das Fahrzeug ist nicht fahrbereit, da die Ölwanne bei der Fahrt
durch den Wald abgerissen wurde. Der VW Caddy wurde am
16.06.2016 beim Abschleppdienst Autohaus Zossen-Dabendorf
kriminaltechnisch untersucht.
Felsenburg:
Am Montag, dem 08.06.2015 stellte eine Mitarbeiterin der Felsenburg bei ihrem Dienstantritt fest, dass das Kassenhaus gewaltsam von unbekannten Personen geöffnet und anschließend
die Wechselgeldkasse mit 300 EUR Bargeld entwendet wurde.
Dabei wurden auch die Sicherheitsschlösser vollständig zerstört. Das Polizeirevier in Sebnitz wurde umgehend informiert.
Von den Tätern fehlt derzeit jede Spur.
Bastei·Anzeiger
6/2015
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* Schadens-Anzeige: Angefahrene Hauswand mit Mietfahrzeug in Doberzeit:
Ein Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Lohmen erwischte beim
Ausweichen vom Gegenverkehr am Montag, dem 08.06.2015
mit einem gemieteten Fahrzeug eine Hauswand in Doberzeit. Es
handelte sich hierbei um ein Kanalreinigungsfahrzeug, welches
ebenso wie die Hauswand beschädigt wurde.
18.06.2015 Umgefahrene Straßenlampe - Basteistraße Höhe
Friedenslinde
Die Enso hat nach Feststellung sofort aufgrund von Gefahr den
Straßenzug abgeschalten. Kabel hingen lose heraus - bei Regen! Die Polizei hat den Schaden bereits aufgenommen. Ein Unfallverursacher konnte bisher nicht festgestellt werden.
> KÄMMEREI
Grundstück Basteistr. 15 = 3 belegte Wohnungen und 1 Gewerbeeinheit (Kosmetiksalon)
Der Gas-Brennwertkessel TYP Eurola der Fa. Viessmann wurde
1996 installiert und ist nun bald 20 Jahre im Einsatz. In der letzten Zeit häuften sich die Reparaturen Kesselausfall und Fehlermeldung, die aufgrund defekter Leiterplatten entstanden. Leider
stellt die Fa. Viesmann diese Leiterplatten (Feuerungsautomat)
nicht mehr zur Verfügung. Der Kessel kann somit nicht wieder
instandgesetzt werden.
Am 11.06.2015 wurde die Fa. Lange beauftragt, den Brennwertkessel zu ersetzen. Die Kosten für den Kesseltausch betragen
4.977,70 EUR. Zurzeit laufen noch Anfragen bzgl. einer Förderung bei der SAB und KfW. Antworten stehen noch aus.
> Allgemeines
* Brief an die Gemeinde Lohmen: „Der Verein Tschernobylkinder e. V. aus 01454 Wachau, lädt wieder 25 weißrussische
Kinder und 3 Betreuer aus dem Gebiet um Buda-Koschelewo zu einem vierwöchigen Erholungsaufenthalt nach Radeberg ein.
Dieses Jahr werden 10 Schüler, die in ihrer Heimat Deutsch lernen, einige Tage am Unterricht im Humboldt-Gymnasium Radeberg teilnehmen und in den Herbstferien fahren dann deutsche
Schüler zum Gegenbesuch nach Buda-Koschelewo. So wächst
das Projekt „Schulpartnerschaft“ und die Verständigung unserer
Jugend verbessert sich stetig.
Alle Kosten der Kindererholung werden ausschließlich durch
Spenden beglichen.
Bitte tragen auch Sie wieder zum Gelingen unserer Aktion bei
und ermöglichen Sie den kostenlosen Eintritt in die Felsenburg
Neurathen am 11. Juni 2015.“
• Selbstverständlich unterstützt die Gemeinde Lohmen den
Verein. Die Kinder einschl. Erzieher erhalten kostenfreien
Eintritt Felsenburg Neurathen einschl. Parkmöglichkeit auf
dem Basteiparkplatz.
* Pressemitteilung des Fördervereins Nationalparkfreunde
Sächsische Schweiz e. V.
Der Förderverein Nationalparkfreunde Sächsische Schweiz traf
sich am 16.06.2015 im Rahmen seiner jährlichen Mitgliederversammlung. Zur Sitzung wurden die Arbeits-schwerpunkte des
Vereins für das laufende Jahr beraten. So haben sich die Mitglieder u. a. zum Ziel gesetzt, ein konkretes Naturschutzprojekt
in der Gemeinde Lohmen finanziell zu unterstützen.
Die Kastanienallee in Lohmen wurde als Triftwegpflanzung vor
über 200 Jahren angelegt. Heute gehört die mittlerweile mit dem
Status eines Naturdenkmals ausgezeichnete Allee zu den am
besten erhaltenen deutschlandweit hinsichtlich Allgemeinzustand, Biotopwert, Geschlossenheit und Ästhetik.
Damit das so bleibt, bedarf es kompetenter Baumpflegearbeiten in regelmäßigen Abständen. Diese bewegen sich im Rahmen
von ca. 1.500 Euro und werden vom Förderverein getragen.
> TERMINE
26. - 28.06.2015
Wie jedes Jahr findet auch in diesen Sommer das mittlerweile
11. Lohmener Bikertreffen statt. Dieses beinhaltet unter anderem eine Ausfahrt am 27.06.2015 mit ca. 70 geplanten Motorrädern. Sie beginnt um 13 Uhr an der Herrenleite in Lohmen.
Das komplette Programm ist auf der Internetseite der Lohmener
Biker unter www.lohmener-sachsen.de zu finden.
03.07.15
Indianer - Sommerfest Grundschule/Hort
04.07.15
40 Jahre Kinderkripppe Lohmen
05.07.15
Fahrradfest der SZ:
Am 05.07.2015 können Fahrradfreunde wieder ihre Ausdauer
unter Beweis stellen. Denn an diesem Tag findet das 20. Fahrradfest der „Sächsischen Zeitung“ statt. Auch durch die Gemeinde Lohmen wird eine der insgesamt 6 Touren verlaufen.
Erwartet werden die Radler zwischen 9:45 und 12:00 Uhr. Eine
Anmeldung zur Teilnahme an diesem sportlichen Ereignis ist unter www.sz-fahrradfest.de möglich.
RTF 2 entspricht 95 km:
Bei dieser anspruchsvollen Bergetappe kommen die Fahrradfahrer von Rathewalde über die Basteistraße nach Lohmen. Von
dort geht es über die Wehlener Straße (K8711) nach Dorf Wehlen
und anschließend weiter in Richtung Mockethal.
09.07.15 Gemeinderat Ort: Bauhof Lohmen
> WAHL- Ergebnisse
Endgültiges Ergebnis der Landratswahl am 7. Juni 2015
Der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses Thomas Obst informiert:
Der Kreiswahlausschuss hat in öffentlicher Sitzung am 10. Juni
2015 das endgültige Ergebnis der am 7. Juni 2015 stattgefundenen Wahl des Landrates des Landkreises Sächsische SchweizOsterzgebirge festgestellt.
Wahlberechtigte insgesamt: 205.972
Wähler: 88.447
Wahlbeteiligung: 42,9 %
Ungültige Stimmen: 1.788
Gültige Stimmen: 86.659
davon für
Michael Geisler (CDU) 48.869 56,4 %
Lutz Richter (DIE LINKE, SPD und GRÜNE) 19.988 23,1 %
Dr. Olaf Rose (NPD) 9.195 10,6 %
Nicos Chawales 8.607 9,9 %
• Michael Geisler (CDU) hat mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen erhalten und ist damit zum Landrat gewählt.
Auch die Gemeinde Lohmen gratulierte Herrn Landrat Geisler
zur Wieder-Wahl.
Bericht über die 9. Sitzung des Gemeinderates
Lohmen am 21.05.2015
Tagungsort:
Beginn: Ende: gegen
Erbgericht Lohmen
19:00 Uhr
21:00 Uhr
Anwesenheit Gemeinderat Lohmen:
1. BM Mildner, Jörg
2. 1. stellv. BM: Großmann, Silke
3. 2. stellv. BM: Barthel, Manfred
-74. Andrä, Karsten
5. Damm, Rainer
6. Glatz, Enrico
7. Kloó, Michael
8. Loth, Roswitha
9. Markert, Lucas
10. Michel, Jens
11. Opitz, Tilo
12. Scholz, Bernd
13. Schwab, Toralf
14. Schräger, Hartmut
15. Venus, Helmut
16. Wilisch, Helgard
Herr Nestler Gäste:
Frau Carina Brestrich
Entschuldigt:
17. Hoppe, Paul
Leiter Bauamt
SZ Pirna
(privat)
Top 1
Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
BM Mildner begrüßt die Gemeinderäte, Frau Brestrich von der
SZ sowie die Gemeindeangestellten. Er stellt fest, dass der
Gemeinderat mit 16 Mitgliedern beschlussfähig ist sowie eine
form- und fristgerechte Einladung erfolgte.
Den Gemeinderäten wurden folgende Unterlagen gereicht:
per Mail:
28.04.
Einladungen zur Feier am Wendeplatz am 13.05.2015
sowie zum 41. Geburtstag der Kindertagesstätte „Storchennest“ Lohmen am 09.05.205
30.04.
„Gemeinsame Polizeiverordnung Lohmen/Stadt Wehlen“ vorab
zur Kenntnis
08.05.
Einladung Übergabe Fördermittelbescheid „Neubau Turnhalle
Lohmen“ am 13.05.2015
11.05.
Einladung zum Fußballfest 2015 des FSV 1923 Lohmen e.V.
-einschl. Programmübersicht
13.05.
+ Niederschrift zur 8.GR-Sitzung vom 23.04.2015
+ schriftlicher Info zur 9.GR sowie 2 Anlagen
+ Pressemeldungen zur Fördermittel-Übergabe TurnhallenNeubau einschl. Fotos
19.05.
Pressebericht zur Fahrt in die Partnergemeinde Oberteuringen/
Bodensee vom 01.05. - 03.05.2015 (einschl. 2 Fotos).
Jahresbericht 2014 mit korrekter Beschriftung im Diagramm
zum Wasserbrauch pro Ortsteil
20.05.
Seite 12 der Polizeiverordnung als Austauschseite
in Blattform
13.05.
Einladungen + BV zur 9. GR-Sitzung
Tischvorlagen
+ Beschlüsse ergänzt: 9-10; 9-11 sowie 9-14/2015
+ 2. Teil des mündlichen Infoberichtes BM
+ Pressemappe
Tagesordnung:
-> Seitens der Gemeinderäte erfolgten keine Ergänzungen bzw.
Änderungen.
Abstimmung über die Tagesordnung: einstimmig - 16 Ja.
1.
Begrüßung, Eröffnung und Feststellung
der Beschlussfähigkeit
2.
Bestätigung des Protokolls der 8. GR-Sitzung
vom 23.04.2015
9-01/2015
3.
Bekanntmachung der Beschlüsse aus
nichtöffentlicher Sitzung
4.
Anfragen der Gemeinderäte und Gäste
an den Bürgermeister
Bastei·Anzeiger
6/2015
5.Beschlussvorlagen
5.1 Polizeiverordnung für die Gemeinde Lohmen
und Stadt Stadt Wehlen
9-02/2015
5.2 Wahl zum Friedensrichter
9-03/2015
5.3 Bürgermeisterwahl 2015 - Wahl eines
einheitlichen Gemeindewahlausschusses
9-04/2015
5.4 Abwasserentsorgung Mühlsdorf Grundsatzbeschluss zur Aufgabenstellung 9-05/2015
5.5 Vergabe von Ingenieur- und Planungsleistungen
5.5.1 Mühlsdorf, Liebethaler Weg Schmutzwasserkanal
9-06/2015
5.5.2 Mühlsdorf, R.-Wagner-Straße Öffentliche Beleuchtung
9-07/2015
5.5.3 HW 2013, L-6 Brausnitzbach Bauüberwachung Altlasten
9-08/2015
5.5.4 HW 2013, L-6 Brausnitzbach Mehrkosten Planung
9-09/2015
5.6 Vergabe von Bauleistungen
5.6.1 Neubau Zweifeld-Sporthalle Los 2 Rohbauarbeiten
9-10/2015
5.6.2 Neubau Zweifeld-Sporthalle Los 3 Blitzschutzarbeiten
9-11/2015
5.6.3 Abbruch Bestandsturnhalle Bauschuttdeklaration (1. NT)
9-12/2015
5.7 Eingang von Spenden - Abstimmung zur
Annahmeerklärung
9-13/2015
5.8 Besetzung der Stelle „Hauptamtsleiter“
9-14/2015
6.
Informationen des Bürgermeisters
II.
Geschlossene Sitzung
TOP 2
Bestätigung des Protokolls der 8. GR-Sitzung
v. 23.04.2015
Die Gemeinderäte haben keine Anfragen/Änderungswünsche.
-> Abstimmung: 16 Ja - einstimmig
Das vorliegende Protokoll wurde von GRin Loth und GR Barthel durch Unterschrift bestätigt.
Top 3
Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
Es erfolgten keine Beschlussfassungen in der nichtöffentlichen
GR-Sitzung vom 23.04.2015.
BM Mildner gibt vor dem weiterem Sitzungsablauf eine Mitteilung bekannt und bittet dazu Gemeinderat Michael Kloò vorzutreten.
Die Gemeinde Lohmen und der Kreisverband Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge des Sächsischen Städte- und Gemeindetages e. V. danken Michael Kloò für das 25-jährige kommunalpolitische Engagement und sprechen für das uneigennützige
Wirken und die hohe Einsatzbereitschaft ihre Anerkennung aus.
BM Mildner gratuliert Gemeinderat Michael Kloò auch im Namen
des Gemeinderates und der Verwaltung zu dieser Auszeichnung
und überreicht neben der Ehrenurkunde auch ein Blumenpräsent. Er wünscht weiterhin persönlich alles Gute und viel Erfolg
bei der Kommunalarbeit zum Wohle der Gemeinde Lohmen.
Bastei·Anzeiger
6/2015
-89-03/2015 Wahl zum Friedensrichter
Nach Ablauf der Wahlperiode des derzeitigen Friedensrichters
ist der Gemeinderat zur Neuwahl eines ehrenamtlichen Friedensrichters verpflichtet. Es liegt eine Bewerbung von Herrn Karlheinz
Friedrich Wilhelm Petersen aus Stadt Wehlen OT Pötzscha vor.
Der Bewerber erfüllt die Voraussetzungen gem. § 4 SächsSchiedsStG.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
BM Mildner führt weiterhin aus, dass ein Führungszeugnis
des Bewerbers bereits vorliegt und die Verwaltung keine Hinderungsgründe einer Wahl sieht. Die Städte Stadt Wehlen und
Hohnstein haben keine weiteren Vorschläge und werden gleichlautende Beschlüsse fassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Lohmen bestätigt einstimmig mit 16 Ja
Herrn Karlheinz Friedrich Wilhelm Petersen
als gemeinsamen ehrenamtlichen Friedensrichter für die Stadt
Wehlen, Stadt Hohnstein und die Gemeinde Lohmen gemäß der
Zweckvereinbarung vom 10.03.2006.
TOP 4
Anfragen der Gemeinderäte und Gäste an den
Bürgermeister
- Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung, einen transportablen Geschwindigkeitsmesser (analog eines Smiley zur Geschwindigkeitsangabe) in der Ortslage Lohmen aufzustellen.
- Ist es im Rahmen der EU-Fördermittel möglich, einen „Wanderparkplatz“ in Oberlohmen zu errichten?
BM Mildner
Beide Anfragen werden durch die Verwaltung in Kürze geprüft.
- Sachstand „Verkehrsberuhigtes Lohmen“
BM Mildner
Von der Bürgerinitiative gibt es nach dem abgesagten Termin
zum TA keine neuen Informationen.
TOP 5
Beschlussvorlagen
09-02/2015 Polizeiverordnung für die Gemeinde Lohmen
und Stadt Stadt Wehlen
BM Mildner erwähnt, dass gleichlautende Satzung Tagungspunkt im Gemeinschafts-ausschuss am 01.06.2015 sein wird.
Der Stadtrat hat die Polizeiverordnung (PolVO) am 19.05.2015
als Beratungspunkt zur Kenntnis genommen.
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen ist die Überarbeitung
der Polizeiverordnung vom 11.03.1999 erforderlich.
Beschluss:
Es wird die Polizeiverordnung -PolVO- der Gemeinde Lohmen
als Ortspolizeibehörde für die Gemeinde Lohmen sowie die
Stadt Stadt Wehlen gegen Lärmbelästigung, umwelt-schädliches Verhalten und über das Anbringen von Hausnummern beschlossen.
Gleichzeitig werden die Beschlüsse Nr. 53-05/99 vom 11.03.1999
sowie 32-02/2002 vom 02.05.2002 außer Kraft gesetzt.
Abstimmung: 15 Ja / 0 Nein / 1 Stimmenthaltung
(Die PolVO wird im Amtsblatt Basteianzeiger vollständig abgedruckt)
9-04/2015 Bürgermeisterwahl 2015 - Wahl eines einheitlichen Gemeindewahlausschusses
Gemäß § 9 Absatz 1 KomWG (Kommunalwahlgesetz) i. V. m.
§ 39 Absatz 7 SächsGemO (Sächsische Gemeindeordnung)
wählt der Gemeinderat den einheitlichen Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Lohmen und der Stadt Wehlen.
Der Gemeinderat hat bereits einen einheitlichen Gemeindewahlausschuss bestätigt.
Aufgrund der derzeitigen Personellen Situation (Krankheit), wird
nun - nach Rücksprache mit dem Kommunalamt- vorsorglich
ein neuer Wahlausschuss ohne Namen beschlossen.
Die Stimmzettel der Landrats- und Bürgermeisterwahl sind bereits
gedruckt und werden dem Gemeinderat zur Kenntnis gereicht.
Beschluss:
Es wird einstimmig mit 16 Ja beschlossen, einen gemeinsamen
Gemeindewahlausschuss für die Gemeinde Lohmen und die in
der Verwaltungsgemeinschaft beteiligte Stadt Stadt Wehlen zu
wählen. Dieser wird sich aus Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten der Gemeinde Lohmen und der Stadt Stadt Wehlen zusammensetzen. Näheres bestimmt der Gemeindewahlausschuss.
9-05/2015 Abwasserentsorgung Mühlsdorf - Grundsatzbeschluss zur Aufgabenstellung.
Momentan können zur Ausführung der o. g. Maßnahmen noch
keine Förderanträge gestellt werden. Daher wird seitens der Gemeinde der Schwerpunkt auf die Maßnahme gelegt, die vorrangig mit Eigenmitteln zu realisieren ist.
Die Finanzierung der Planung aus dem HH 2015 erfolgt gemäß
vorliegender Auflistung.
Beschluss:
Es wird einstimmig mit 16 Ja beschlossen, die Aufgabenstellung
zur Abwasserentsorgung in Mühlsdorf der aktuellen Fördersituation anzupassen. Demnach erhält der Liebethaler Weg Priorität
vor der R.-Wagner-Straße und den Nebenstraßen des 3. BA.
TOP 5 Vergabe von Ingenieur- und Planungsleistungen
9-06/2015 Mühlsdorf, Liebethaler Weg - Schmutzwasserkanal
Das Ing.-Büro hat bereits die Planung für die Komplexmaßnahme
R.-Wagner-Straße ausgeführt und ist mit den örtlichen Belangen
gut vertraut, sodass die ing.-techn. Kontinuität im Interesse einer
komplexen Lösung gewahrt bleibt. Der Abruf der einzelnen Leistungsphasen erfolgt entsprechend des zeitlichen Bedarfs.
Beschluss
Es wird einstimmig mit 16 Ja beschlossen, die Ing.-ges.
Huste&Partner aus Lohmen mit der Planung und Bauüberwachung des Schmutzwasserkanals einschl. der Hausanschlüsse
im Liebethaler Weg gem. ABK zu beauftragen.
vorl. Auftragssumme gem. der HOAI (2013): 42.149,12 EUR
-9Mühlsdorf, R.-Wagner-Straße - Öffentliche Beleuchtung
Das Büro Koch plante im Auftrag der Gemeinde Lohmen bereits
die ÖB für den 1.+2. BA. Mit der Vergabe des 3. BA verbinden
sich Synergieeffekte, die zu einem kostengünstigen Angebot
führen. Die Honorarermittlung entspricht den Grundsätzen der
HOAI und ist angemessen.
Beschluss:
Es wird einstimmig mit 16 Ja beschlossen, auf der Basis des
Angebotes vom 24.04.15, der Vergabe der Planung und Objektbetreuung an das IB Koch, Hoyerswerda zuzustimmen. Auftragssumme: pauschal 5.474,00 EUR
Bastei·Anzeiger
6/2015
9-07/2015
9-12/2015
9-08/2015 HW 2013, L-6 Brausnitzbach - Bauüberwachung Altlasten
Die Stellungnahme des Landratsamtes enthielt eine Forderung
zur Begleitung der Maßnahme durch einen Fachingenieur Altlasten. Im Baugebiet ist ein Eintrag im SALKA/Altlastenverdacht
enthalten, der nur bedingt lokalisiert ist.
Zur Erfüllung der Aussage wurde ein spezialisiertes Büro mit Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem LRA Pirna zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Auf ein Bieterverfahren mehrerer IB wurde wegen der Spezifik bewusst verzichtet. Die Summe liegt im Kostenrahmen des
Budgets und wird durch PST verfolgt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig mit 16 Ja die Beauftragung des BIS Scherzer auf Grundlage des Angebotes vom
06.05.2015 in Höhe von 2.565,04 EUR
9-13/2015 Eingang von Spenden - Abstimmung zur Annahmeerklärung
-> GRin Großmann und GR Michel nahmen wegen Befangenheit weder an der Beratung noch Abstimmung teil.
9-09/2015
HW 2013, L-6 Brausnitzbach - Mehrkosten Planung
Die Stellungnahme des Landratsamtes enthielt Forderungen zur
Erarbeitung einer hydrostatischer Berechnungen der Abflusswerte und Schleppspannungen.
Der Grundvertrag wird um den NA erweitert.
Die Summe liegt im Kostenrahmen des Budgets und wird durch
PST verfolgt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig mit 16 Ja die Beauftragung des NA des IB BIT auf Grundlage des Angebotes vom
08.05.2015 in Höhe von 1.324,47 EUR
TOP 5.6 9-10/2015
Vergabe von Bauleistungen
Neubau Zweifeld-Sporthalle - Los 2 Rohbauarbeiten
- ZWB, Angebotsprüfung und Vergabevorschlag
- geplante Kosten nach Kostenberechnung 570.918 EUR
- Auszüge aus dem Vergabevorschlag und dem Preisspiegel
liegen vor
Beschluss:
Es wird beschlossen, die Bauleistungen Rohbauarbeiten, vorbehaltlich der Beanstandungsfreiheit gem. § 8 Sächs. Vergabegesetz, der Firma Fuhrmann Bau GmbH in 01471 Radeburg in
Auftrag zu geben. Auftragssumme 575.557,02 EUR.
Abstimmung: 15 Ja/ 0 Nein/ 1 Stimmenthaltung
9-11/2015 Neubau Zweifeld-Sporthalle - Los 3 Blitzschutzarbeiten
- ZWB, Angebotsprüfung und Vergabevorschlag
- Geplante Kosten nach Kostenberechnung 14.585 EUR
- Auszüge aus dem Vergabevorschlag und dem Preisspiegel
liegen vor
Beschluss:
Es wird einstimmig mit 16 Ja beschlossen, die Bauleistungen
Blitzschutzarbeiten der Firma Schmidt & Jankowsky in 02694
Großdubrau in Auftrag zu geben.
Auftragssumme 12.699,32 EUR.
Abbruch Bestandsturnhalle - Bauschuttdeklaration (1. NT)
Auszug aus Nachtragsangebot des AN vom 07.05.15 und Begründung des Architekten Büro Went + Went mit E-Mail vom
07.05.15.
Die Auftragssumme erhöht sich von 21.512,49 EUR um 1.271,81
EUR auf 22.784,30 EUR.
Die Eilentscheidung des BM zur Auftragserteilung begründet
sich mit dem Baufortschritt und dem Schaffen der Auftraggeberseitigen Voraussetzungen der Abbruch- und Entsorgungsarbeiten.
Beschluss:
Es wird beschlossen, Nachtragsleistungen zur Bauschuttdeklaration dem Auftragnehmer Frauenrath Recycling GmbH in
01900 Bretnig in Auftrag zu geben.
Auftragssumme NTV 1 = 1.271,81 EUR.
Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragserteilung am
08.05.15 wird bestätigt.
Abstimmung: 15 Ja / 1 Nein
Seit dem 01.01.2014 gilt für das Bundesland Sachsen eine neue
gesetzliche Regelung über die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Spenden.
Laut § 73 Abs. 5 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 11 der Sächsischen
Gemeindeordnung obliegt die Einwerbung und Entgegennahme
des Angebotes einer Zuwendung ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Abgeordneten. Über die Annahme und Vermittlung - unabhängig von der Höhe der Zuwendung - muss der
Gemeinderat in öffentlicher Sitzung entscheiden.
Erst nach der verbindlichen Annahmeerklärung durch den Gemeinderat kann dem Spender eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Beschluss:
Die in der Anlage unter Nr. 6-9 aufgeführten Spenden i. H. v.
insgesamt 1.921,20 EUR werden einstimmig mit 14 Ja angenommen.
TOP 5.8
9-14/2015 Befristete Einstellung Hauptamtsleiter
Die Einstellung erfolgt aufgrund dringenden Personalbedarfs
nach der Stellenausschreibung vom 08.05.2015.
BM Mildner informiert, dass die o. g. Ausschreibung keinen
ausreichenden Erfolg brachte und er sich daraufhin an das LRA
Pirna wandte. Diese schlugen aus ihren Reihen zwei Bewerber
vor, welche am 19.05.2015 zu Vorstellungsgesprächen in das
Gemeindeamt geladen wurden.
Nach Abschluss der Gespräche sollte Herr Caspar zur Vorstellung
in die heutige Gemeinderatssitzung eingeladen werden.
BM Mildner spricht einen Dank an das LRA, speziell an den Landrat Geisler und dem Beigeordneten Weigel aus, welcher schnell
und unkompliziert handelte und die zwei Bewerber vorschlug.
Herr Steffen Caspar bedankt sich für die Möglichkeit, heute vor
dem Gemeinderat zu sprechen und stellt seinen persönlichen
Lebenslauf sowie seinen beruflichen Werdegang vor.
Anfragen seitens der Gemeinderäte werden durch Herrn Caspar
beantwortet.
BM Mildner fragt an, ob ein Gemeinderat gegen eine offene
Wahlabstimmung sei?
Der Gemeinderat Lohmen entscheidet sich einstimmig für
einen offenen Wahlgang.
Beschluss:
Es wird einstimmig mit 16 Ja beschlossen, Herrn Steffen Caspar, wohnhaft in Dresden, befristet ab 01.06.2015 (vorauss.
Bastei·Anzeiger
6/2015
- 10 -
1 Jahr) mit 40 Stunden/Woche als Krankheitsvertretung der
Hauptamtsleiterin, mit Überlassungsvertrag im Zuge der Abordnung durch das LRA Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, einzustellen. Die Vergütung erfolgt nach TVÖD EG 11 i. V. m. den
Betriebsvereinbarungen der Gemeinde Lohmen.
->BM Mildner beglückwünscht Herrn Caspar zur Wahl als
„Hauptamtsleiter“, wünscht alles Gute und eine stets produktive Zusammenarbeit.
Herr Caspar bedankt sich bei allen für dieses Ergebnis und lässt
wissen, dass diese Wahl Auftrag und Verpflichtung zugleich sei.
TOP 6
Informationen des Bürgermeisters
HAUPTAMT
• Schadensfall Multicar PIR - BB 32; Unfalltag: 24.04.2015,
11:15 Uhr
Beteiligte:
1. Mitarbeiter Bauhof - Fahrzeug: Multicar PIR-BB 32
2. Unfallverursacher - Lohmener Bürger
Unfallort: Basteistr./Alte Schäferei, 01847 Lohmen
Schaden am Multicar: Defekte Fahrertür, Türscharniere verzogen, Türbegrenzer abgerissen
Kosten: 1.450EUR netto
• Klage Gemeinde Lohmen ./. S.Arlt (K.Aulich) wg.: Dieselspur
Schloßstraße - Basteistraße Lohmen am 06.01.2015
Die Klageschrift (wegen Nichtbezahlung der Auslagen) über 8
Seiten hat einen Streitwert zum Schadenersatz über 2.215,95
EUR.
Übernahme von 250,00 EUR Selbstbeteiligungskosten durch
die ROLAND-VERSICHERUNG wurde bestätigt.
• Kinderkrippe „Krümelkiste“
PE LRA Pirna vom 19.05.2015 - Änderungs-Zuwendungsbescheid - Erneuerung
Heizungsanlage/Warmwasseraufbereitung und -verteilung
Aufgrund des Erhöhungsantrages seitens der Gemeinde Lohmen, werden die Zuwendungen für 2015 wird die Zuwendung
aus
+ Mitteln des Sächs. Staatsministeriums für Kultus für 2015
um 4.500,00 EUR
+ Mitteln des Landkreises Sächs. Schweiz-Osterzgebirge für
2015 um 450,00 EUR erhöht.
Die Gesamtausgaben belaufen sich somit auf 25.000,00 EUR,
dav. Fördermittel gesamt: 13.750,00 EUR (alt 8.800 EUR)
Planungskosten sind entspr. dieser max. in Höhe von 10 % der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zuwendungsfähig.
Der Bewilligungszeitraum wird bis 31.12.2015 verlängert.
KÄMMEREI
Grundstückskaufvertrag Ehel. Triebe/Gemeinde Lohmen (Herrenleither Weg)
Durch das Notariat Dr. Liessem erhielt die Gemeinde Lohmen
am 12.05.2015 die Fälligkeitsmitteilung. Damit ist der Kaufpreis
i. H. v. 8592,00 EUR abzügl. der von den Ehel. Triebe anteilig
zu tragenden Vermessungskosten, mithin also ein Betrag von
7.000,00 EUR fällig.
BAUAMT
Abbruch und Neubau Sporthalle Lohmen
Am 13.05.2015 erfolgte im Beisein von Herrn Michel (Mitglied
des Sächsischen Landtages) die Übergabe des Zuwendungsbescheides über Fördermittel für den Neubau einer ZweifeldSporthalle durch Herrn Staatssekretär Dr. Wilhelm an Herrn Bürgermeister Mildner.
Derzeit erfolgt der Abbruch der alten Turnhalle. Die Rohbauarbeiten und die Blitzschutzarbeiten werden beauftragt.
Aktuell sind, im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung, folgende Lose ausgeschrieben:
- konstruktiver Holzbau
- Dachdeckerarbeiten
- Fenster/Türen
Diese sind im „Ausschreibungsblatt Sachsen“ www.vergabesachsen.de veröffentlicht.
In den nächsten Wochen und Monaten werden weitere FachLose öffentlich ausgeschrieben und im „Ausschreibungsblatt
Sachsen“ veröffentlicht.
Die Gemeinde Lohmen bittet interessierte Firmen um Beteiligung am Wettbewerb.
PERSONAL
Seit 11.05.2015 ist Frau Daniela Potrafky (Wohnort Bischofswerda), als Elternzeit-Vertretung für Frau Grasse (Ordnungsamt)
mit 35 h/Woche eingestellt. Frau Potrafky arbeitete bereits am
04./05.05.15 zur „Probe“. Ihre reguläre Probezeit beträgt 1/2
Jahr.
Die Gemeinde Lohmen erhält für die Einstellung von Frau Potrafky einen Eingliederungs-zuschuss für 3 Monate i. H. v. 40 %.
- geplante Eröffnung/Tag der offenen Tür Bogenschießanlage
Landhaus Nicolai am 31.05.15 wird vorerst vom Bauherren
verschoben
- Der Sächsische Landtag das Gesetz der Begleitenden Regelung zum Doppelhaushalt 2015/2016 beschlossen. Unter
anderem werden dadurch die Landeszuschüsse für die Lohmener KITAs um ca. 50 TEUR erhöht.
- Restauration Wagner-Denkmal = Verwendungsnachweis ist
abgeschlossen
- Flügelmauer Wesenitz ist in den Wiederaufbauplan aufgenommen - FM-Antrag kann nun gestellt werden
TERMINE:
24./25.05.2015
27.05.2015 11. Kunst: offen - molière artdesign: Atelier
am Malerweg Lohmen
Gemeindeabend Asyl im Pfarramt, interessierte Gemeinderäte und Bürger sind ganz
herzlich eingeladen
Ende der öffentlichen Sitzung gegen 20:50 Uhr
II. Geschlossene Sitzung
Folgende Themen wurden durch BM Mildner angesprochen
- Asyl - hier Rückmeldungen zu Wohnungen privater Vermieter
- Nächster Gemeinderat nicht am 02.07. sondern am
09.07.2015
Für die zum Zeitpunkt der protokollierten oder der nächsten Gemeinderatssitzung gewählten Ratsmitglieder besteht das Recht
auf Einsicht in die Niederschrift des nichtöffentlichen Teiles der
Sitzung während der üblichen Dienstzeiten im Gemeindeamt
Lohmen, Sekretariat.
(Gem. § 40 Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung dürfen
Mehrausfertigungen von Niederschriften über nichtöffentliche
Sitzungen nicht ausgehändigt werden.)
Zusatz:
Die 10. Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, dem
09.07.2015 um 19:00 Uhr im Bauhof Lohmen, Daubaer
Straße 27 in 01847 Lohmen statt. Die Tagesordnung wird
durch Aushang an den Verkündungstafeln der Gemeinde
Lohmen bekannt gemacht.
Dies gilt gleichfalls als Ersatzbekanntmachung gemäß § 2
der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Lohmen vom
11.03.1999.
Jörg Mildner
Bürgermeister
- 11 -
Bastei·Anzeiger
6/2015
Bastei·Anzeiger
6/2015
Polizeiverordnung der Gemeinde Lohmen
als Ortspolizeibehörde für die Gemeinde
Lohmen sowie Stadt Stadt Wehlen
- 12 -
gegen Lärmbelästigung, umweltschädliches Verhalten
und über das Anbringen von Hausnummern
(Polizeiverordnung – PolVO)
Aufgrund von §9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 17
Abs. 1 sowie §14 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Freistaates
Sachsen (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
13. August 1999 (SächsGVBI. 5. 466), zuletzt geändert durch
rechtsbereinigte Fassung mit Stand vom 29. Oktober 2011
wird durch den Beschluss 9-02/2015 des Gemeinderates der
Gemeinde Lohmen am 21.05.2015 folgende Polizeiverordnung
erlassen:
Inhaltsübersicht:
Abschnitt 1: Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2: Schutz gegen Lärmbelästigung
§ 2 Nachtruhe - Mittagsruhe
§ 3 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. Ä.
§ 4 Lärm aus Gaststätten und Versammlungsräumen
§ 5 Lärm von Sport- und Spielplätzen
§ 6 Lärm durch Haus- und Gartenarbeiten
§ 7 Lärm durch Reisegewerbe
§ 8 Lärm durch Tiere
§ 9 Benutzung der Wertstoffcontainer
§ 10 Lärm durch Fahrzeuge
Abschnitt 3: Umweltschädliches Verhalten
§ 11 Reinigen von Fahrzeugen
§ 12 Beseitigen von Abfällen
§ 13 Gefahren durch Tiere, Leinenzwang
§ 14 Verunreinigung durch Tiere
§ 15 Taubenfütterungsverbot
Abschnitt 4: Öffentliche Beeinträchtigungen
§ 16 Verbotenes Verhalten
§ 17 Verhalten in öffentlichen Anlagen
§ 18 Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Bereich
§ 19 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen
§ 20 Grillen und Abbrennen offener Feuer
§ 21 Brauchtumswaffen, Böller, Feuerwerke
Abschnitt 5: Anbringen von Hausnummern
§ 22 Hausnummern
Abschnitt 6: Schlussbestimmungen
§ 23 Zulassen von Ausnahmen
§ 24 Ordnungswidrigkeiten
§ 25 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 26 Inkrafttreten
Abschnitt 1: Allgemeine Regelungen
§1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Gemeinde Lohmen sowie Stadt Stadt Wehlen. Alle anderen geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf umweltschädliches Verhalten, die in die Zuständigkeit anderer Behörden fallen,
bleiben von dieser Polizeiverordnung unberührt.
(2) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind
alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr
gewidmet sind oder auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr
stattfindet. Hierzu gehören insbesondere Fahrbahnen, Randstreifen, Rad- und Gehwege, Brücken, Tunnel, Fußgängerunterführungen, Durchlässe, Treppen, Passagen, Marktplätze,
Parkplätze, Haltestellen, Haltestellenbuchten, Böschungen,
Schutzmauern, Lärmschutzanlagen und Gräben.
(3) Gehwege, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche
im Sinne von § 42 Abs. 4a StVO sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung
stehenden Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand.
(4) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind
der Öffentlichkeit zugänglich gärtnerisch gestaltete Anlagen,
Verkehrsgrünanlagen oder sonstige Grünanlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- oder
Landschaftsbildes dienen, sowie Kinderspielplätze, Sportplätze,
Bolzplätze und Anlagen von Freibädern. Schulanlagen sind den
öffentlichen Anlagen gleichgestellt.
(5) Öffentliche Einrichtungen im Sinne dieser Polizeiverordnung
sind in öffentlichen Bereichen befindliche Brunnen, Wasserbecken, Gewässer, Wartehäuschen, Sitzgelegenheiten, Spielgeräte sowie Abfall- und Wertstoffbehälter.
(6) Offene Feuer im Sinne dieser Verordnung sind alle Feuer außerhalb zugelassener Feueranlagen mit trockenem, unbehandeltem Holz auf befestigtem oder unbefestigtem Boden, in Feuerkörben, -schalen, -tonnen oder Ähnlichem.
Bei der Benutzung von kleinen geschlossenen Holzbrennöfen,
feste Feuerstellen, Azteken- oder Terrassenöfen, Kamine handelt es sich nicht um das Abrennen offener Feuer.
Abschnitt 2: Schutz gegen Lärmbelästigung
§2
Nachtruhe - Mittagsruhe
(1) Es ist verboten, sich montags bis samstags in der Zeit von
22:00 Uhr bis 6:00 Uhr, sonntags und an gesetzlichen Feriertagen von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr so zu verhalten, dass andere
dadurch in ihrer Nachtruhe erheblich beeinträchtigt werden können. In der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist Mittagsruhe und
auf das Ruhebedürfnis Rücksicht zu nehmen.
(2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen der
Nachtruhezeiten zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen dies erfordern.
(3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie des Gesetzes über Sonn- und Feiertage bleiben von dieser
Regelung unberührt
§3
Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern,
Musikinstrumenten u. Ä.
(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung oder Verstärkung dürfen nur so benutzt
werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden.
Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei
offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien
oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien, bei Veranstaltungen, die mit Ausnahmen oder Auflagen
behaftet sind, und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen,
2. für amtliche Durchsagen.
§4
Lärm aus Gaststätten und Versammlungsräumen
(1) Aus Gaststätten und Versammlungsräumen innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch den andere erheblich belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls
geschlossen zu halten. Als Lärm gilt insbesondere lautes Singen,
Pfeifen, Johlen sowie besonders lautstark abgespielte Musik.
(2) Die Bestimmungen des § 2 bleiben unberührt.
§5
Lärm von Sport- und Spielplätzen
(1) Auf Sport- und Spielplätzen, die weniger als 50 m von der
Wohnbebauung entfernt sind, darf in der Zeit von 20:00 Uhr bis
8:00 Uhr kein Lärm verursacht werden.
- 13 (2) Abs. 1 gilt nicht für den von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr unter
Aufsicht durchgeführten Spiel- und Trainingsbetrieb auf den jeweiligen Sportplätzen.
§6
Lärm durch Haus- und Gartenarbeiten
(1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer erheblich zu stören, dürfen von Montag bis Freitag in der Zeit
von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht durchgeführt werden.
An Sonnabenden dürfen solche Haus- und Gartenarbeiten, die
geeignet sind, die Ruhe anderer erheblich zu stören, in der Zeit
von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr nicht durchgeführt werden. An Sonnund Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten und sonstige Handlungen, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, entsprechend § 4 des Gesetzes über Sonn- und
Feiertage (SächsSFG) verboten.
(2) Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere
der Betrieb von motorisierten Bodenbearbeitungsgeräten, von
Heckenscheren, von Komposthäckslern, von kreischenden
Schleif-, Säge-, Bohr- und sonstigen Arbeitsmaschinen mit vergleichbarer Geräuschentwicklung. Weiterhin zählen dazu handwerkliche Tätigkeiten wie Hämmern und Holzspalten und das
Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen und Ähnlichem.
(3) Die Vorschriften finden auf landwirtschaftliche und gewerbliche Arbeiten keine Anwendung.
(4) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes, des
Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) bleiben von dieser Regelung unberührt.
§7
Lärm durch Reisegewerbe
Es ist verboten, montags bis freitags in der Zeit von 12:00 Uhr
bis 14:00 Uhr und 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr und sonnabends in der
Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr und 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr von
einer nicht ortsfesten VerkaufssteIle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen Zeitabständen Lebensmittel oder andere
Waren des täglichen Bedarfs unter Benutzung von akustischen
Erkennungszeichen wie Klingeln oder von Fahrzeugen abgegebenen Tonsignalen zu verkaufen.
Läuten mit Handglocke ist von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr erlaubt.
§8
Lärm durch Tiere
Tiere sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt wird. Ausgenommen sind ortsübliche oder landwirtschaftliche Tierhaltungen.
§9
Benutzen der Wertstoffcontainer
(1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behälter (Wertstoffcontainer) ist nur montags bis sonnabends in der
Zeit von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
zulässig. Es ist untersagt, Abfälle und Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen.
(2) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen.
Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist untersagt.
§ 10
Lärm durch Fahrzeuge
(1) Innerhalb von im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in
der Nähe von Wohngebäuden ist es auch außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen - verboten,
a) Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen,
b) Fahrzeug- oder Garagentüren übermäßig laut zu schließen,
c) Fahrräder mit Hilfsmotoren oder Motoren von Krafträdern in
Toreinfahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern anzulassen,
Bastei·Anzeiger
6/2015
d) beim Be- und Entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm
zu verursachen,
e) mit den an Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen nicht
verkehrsmäßig bedingte Schallzeichen abzugeben.
(2) Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bleiben unberührt.
Abschnitt 3: Umweltschädliches Verhalten
§ 11
Reinigen von Fahrzeugen
Das Waschen von Fahrzeugen ist nur mit klarem Wasser oder
unter Verwendung biologisch abbaubarer Zusätze gestattet. Dabei dürfen die Fahrzeuge nur auf den befestigten Flächen gewaschen werden, wo es zu keiner Versickerung des Schmutzwassers im Erdreich kommt. Motorwäsche und Unterbodenwäsche
dürfen nur in den dafür zugelassenen Anlagen durchgeführt
werden.
Öle und Fette dürfen nicht in das Erdreich gelangen.
§ 12
Beseitigen von Abfällen
In die auf öffentlichen Straßen, Plätzen und in öffentlichen Anlagen aufgestellten Papierkörbe dürfen nur die unterwegs anfallenden Kleinabfälle eingeworfen werden. Insbesondere ist das
Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen untersagt.
§ 13
Gefahren durch Tiere
(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.
(2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im
öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft.
Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier,
insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist.
(3) In entsprechend ausgewiesenen Grün- und Erholungsanlagen, auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie bei größeren Menschenansammlungen muss der Hundeführer den Hund an der Leine
führen.
Zudem müssen Hunde in größeren Menschenansammlungen
einen Maulkorb tragen.
(4) Das Halten von gefährlichen Tieren, insbesondere Gift- und
Riesenschlagen und ähnlichen Tieren, die durch Körperkräfte,
Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der
Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
§ 14
Verunreinigen durch Tiere
(1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die Flächen i. S. v. § 2, die regelmäßig von Menschen genutzt werden,
durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen.
(2) Der Tierhalter bzw. –Führer hat sein Tier von öffentlich zugänglichen Liegewiesen, Sportanlagen und Kinderspielplätzen
fernzuhalten.
(3) Die entgegen Abs. 1 und 2 durch Tiere verursachten Verunreinigungen sind von den jeweiligen Tierführern unverzüglich zu
beseitigen.
(4) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
sowie Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 15
Fütterungsverbot für Tiere
(1) Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen und in öffentlichen Einrichtungen nicht gefüttert werden.
(2) Herrenlose und verwilderte Katzen dürfen nicht gefüttert werden.
Bastei·Anzeiger
6/2015
- 14 -
Abschnitt 4: Öffentliche Beeinträchtigungen
§ 16
Verbotenes Verhalten
In oder auf öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen ist
verboten:
1. Aufdringliches oder aggressives Betteln, beispielsweise
durch hartnäckiges Ansprechen, durch körperliches Bedrängen oder in deutlich alkoholisiertem Zustand, sowie erhebliches Belästigen anderer Personen durch aufdringliches oder
aggressives Verhalten,
2. Genuss von Alkohol, wenn bereits dieser aufgrund konkreter
Vorgänge unmittelbar erwarten lässt, dass andere Personen
erheblich belästigt werden, beispielsweise durch aufdringliches oder aggressives Verhalten,
3. Zerschlagen von Flaschen oder anderen Gegenständen,
4. Liegenlassen, Wegwerfen oder Ablagern von Gegenständen
außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse (die
Vorschriften nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bleiben unberührt),
5. Nächtigen, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden,
6. Verrichten der Notdurft.
7. Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile dauerhaft außerhalb
genehmigter Stellplätze ohne sanitäre Einrichtungen aufzustellen.
8. In öffentlichen Brunnen zu baden oder diese anderweitig zu
verschmutzen.
9. Bienenstände an Feld- und Waldwegen näher als 3 m heranzustellen. An Gehwegen und öffentlichen Straßen den Abstand von 6 m nicht wahrt.
§ 17
Verhalten in öffentlichen Anlagen
(1) In den öffentlichen Anlagen ist es untersagt,
1. zu nächtigen,
2. Wegsperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedungen oder Sperren zu überwinden,
3. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige Anlagenteile zu verändern oder aufzugraben und ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde Feuer anzuzünden,
4. bei angezeigten Waldbrandwarnstufen und an stark feuergefährdeten Orten zu rauchen oder mit offenen Flammen zu hantieren,
5. Pflanzen oder Pflanzenteile sowie Erde, Sand oder Steine
zu entfernen,
6. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen und
andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu beschmutzen, zu zerstören, zu entfernen oder
zweckentfremdet zu benutzen,
7. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder in
ihnen zu fischen,
8. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benutzen sowie
zu reiten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren,
9. Wintersport (z.B. Rodeln, Skilaufen) darf außerhalb der
dafür besonders gekennzeichneten Stellen nur so betrieben werden, dass andere dadurch nicht gefährdet oder
behindert werden,
10. auf Kinderspielplätzen Alkohol zu konsumieren oder die
dort aufgestellten Turn- und Spielgeräte nicht altersgerecht zu benutzen,
11. Grün- und Erholungsanlagen, Grünstreifen von Fahrbahnen, Eingrünungen von Parkplätzen usw. mit Kraftfahrzeugen zu befahren oder dies darauf abzustellen.
(2) In Parkanlagen ist es untersagt, Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen außerhalb der Wege und
Plätze zu betreten.
(3) Diese Vorschriften gelten insoweit nicht, als in einer Benutzerordnung für öffentliche Anlagen Abweichendes festgelegt ist.
§ 18
Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Bereich
Das Reinigen von Haushaltsgegenständen wie Betten, Decken,
Teppichen, Matratzen usw. auf öffentlichen Straßen, Gehwegen,
von Dächern und Balkonen oder vor Türen nach der Straßenseite ist nicht gestattet. Es sind dafür Stellen zu nutzen, die eine
Belästigung anderer Bürger ausschließen.
§ 19
Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen
(1) Plakatieren ist nur an den dafür vorgesehenen Anschlagtafeln
oder nach Kennzeichnung der Plakate durch die Gemeinde-/
Stadtverwaltung erlaubt. Erlaubnisanträge sind spätestens 2
Wochen vorher beim zuständigen Ordnungsamt zu beantragen.
Das Anbringen von Plakaten, Beschriftungen oder Bemalungen,
die weder eine Ankündigung noch eine Anpreisung oder einen
Hinweis auf Gewerbe oder Beruf zum Inhalt haben, ist an Stellen, die von Flächen im Sinne des § 1 oder von Bahnanlagen aus
sichtbar sind verboten. Dieses Verbot gilt nicht für das Plakatieren auf den dafür zugelassenen Plakatträgern (z. B. Plakatsäulen, Werbetafeln, Anschlagtafeln) bzw. für das Beschriften und
Bemalen speziell dafür zugelassener Flächen.
(2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in
Abs. 1 geltenden Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange
nicht entgegenstehen und insbesondere eine Verunstaltung des
Orts- und Straßenbildes oder eine Gefährdung der Sicherheit
und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht zu befürchten ist.
(3) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, der Straßenverkehrsordnung sowie die Rechte Privater an ihrem Eigentum
bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 20
Grillen und Abbrennen offener Feuer
(1) Das Abbrennen offener Feuer ist auf öffentlichen Flächen im
Sinne § 1 Abs. 2 bis 5 verboten
(2) Außerhalb öffentlicher Flächen sind das Grillen in handelsüblichen Grillgeräten mit handelsüblichen Grillmaterialien (z.B.
Grillkohle), offene Feuer mit einer maximalen Stapelhöhe bis
1,00 m und einem maximalen Durchmesser bis 1,00 m sowie
das Abbrennen von trockenem, unbehandeltem Holz in kleinen
geschlossenen Holzbrennöfen (z.B. Azteken- oder Terrassenöfen, Kamine bzw. festen Feuerstellen) zulässig.
(3) Offene Feuer mit einer Stapelhöhe über 1,00m und/oder einem Durchmesser von mehr als 1,00 m sind nur mit Genehmigung durch die Ortspolizeibehörde zulässig. Der Antrag zur Genehmigung hat spätestens 10 Werktage vor dem beabsichtigten
Abbrenntag zu erfolgen.
(4) Beim Grillen, und Abbrennen von offenen Feuern sowie beim
Abbrennen von Feuern in kleinen geschlossenen Holzbrennöfen
ist stets darauf zu achten, dass hierbei keine erhebliche Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht.
(5) Das Abbrennen von Feuern kann untersagt oder mit Auflagen
verbunden werden, wenn dies durch die Ortspolizei auf Grund
äußerer Umstände für notwendig erachtet wird (z. B. bei Waldbrandwarnstufen, bei langanhaltender Trockenheit, bei starkem
Wind oder bei unmittelbarer Nähe zum Wald).
§ 21
Brauchtumswaffen, Böller, Feuerwerke
(1) Wer als Inhaber einer Erlaubnis zum Schießen außerhalb von
Schießstätten Waffen verwenden will oder wer außerhalb von
Schießstätten ein Böllergerät oder eine Vorderladerschusswaffe
zur Erzeugung eines Schussknalls verwenden will, hat dies spätestens 3 Tage vorher in geeigneter Weise bei der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. Für die Anzeige ist der Anlass, Ort, Datum,
beabsichtigter Zeitraum, sowie Name, Anschrift und Erreichbarkeit des Verantwortlichen anzugeben.
(2) Die Ortspolizeibehörde kann Verwendungszeiten entsprechend der örtlichen Voraussetzungen festlegen. Die Ortspolizeibehörde kann Auflagen erteilen.
- 15 (3) Das Abbrennen von Feuerwerken zu besonderen Anlässen
an anderen Tagen als dem 31. Dezember und dem 01. Januar ist
erlaubnispflichtig. Erlaubnisanträge sind spätestens 4 Wochen
vorher beim zuständigen Ordnungsamt zu stellen.
Abschnitt 5: Anbringen von Hausnummern
§ 22
Hausnummern
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem
Tag, an dem diese fertiggestellt bzw. bezogen werden, mit der
nach Antrag von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu
versehen.
(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das
Haus ein nummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummern sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind
in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem
Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an
der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegene Gebäudeecke anzubringen. Bei
Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden. Dabei
müssen die Hausnummern so angebracht werden, dass sie sich
nicht an schwenkbaren Türen und Toren befinden oder durch
diese verdeckt werden können.
(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes anordnen, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung geboten ist.
(4) Die Kosten für die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der Hausnummer trägt der Eigentümer.
Abschnitt 6: Schlussbestimmungen
§ 23
Zulassen von Ausnahmen
Entsteht für einen Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so
kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften
dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Diese Ausnahmen sind gebührenpflichtig.
§ 24
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 SächsPolG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. sich entgegen § 2 so verhält, dass andere dadurch erheblich in ihrer Nachtruhe oder Mittagsruhe beeinträchtigt werden,
2. entgegen § 3 Abs. 1 die dort genannten Geräte so benutzt, dass andere erheblich belästigt werden,
3. entgegen § 4 Abs. 1 Lärm nach außen dringen lässt,
durch den andere erheblich belästigt werden,
4. entgegen § 5 Abs. 1 Sport- und Spielplätze benutzt,
5. entgegen § 6 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten durchführt,
6. entgegen § 7 Reisegewerbe betreibt,
7. entgegen § 8 Tiere so hält, dass Dritte dadurch mehr als
nach den Umständen unvermeidbar belästigt werden,
8. entgegen § 9 die Wertstoffcontainer (z. B. für Glas) außerhalb der dafür vorgesehenen Einwurfzeiten benutzt,
9. entgegen § 10 Lärm durch Fahrzeuge verursacht,
10. entgegen § 11 Fahrzeuge reinigt,
11. entgegen § 12 in die auf öffentlichen Straßen, Plätzen
und in öffentlichen Anlagen aufgestellten Papierkörben
nicht nur die unterwegs anfallenden Kleinabfälle einwirft,
12. entgegen § 13 Abs. 1 Tiere so hält oder nicht beaufsichtigt,
dass Menschen, Tiere oder Sachen gefährdet werden,
13. entgegen § 13 Abs. 2 das Tier ohne eine geeignete Aufsichtsperson herumläuft,
14. entgegen § 13 Abs. 3 das Tier unangeleint innerhalb einer
Bebauung herumläuft,
15. Bastei·Anzeiger
6/2015
entgegen § 13 Abs. 4 die Haltung gefährlicher Tiere der
Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt,
16. entgegen § 14 Abs. 1 öffentliche Flächen verunreinigt,
17. entgegen § 14 Abs. 2 das Tier in genannte Flächen lässt,
18. entgegen § 14 Abs. 3 die Hinterlassenschaften seines
Tieres nicht beseitigt,
19. entgegen § 15 Abs. 1 Tauben füttert,
20. entgegen § 15 Abs. 2 herrenlose und verwilderte Katzen
füttert,
21. a) entgegen § 16 Nr. 1 aufdringlich oder aggressiv bettelt
oder andere Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten erheblich belästigt,
b) entgegen § 16 Nr. 2 Alkohol zu sich nimmt, wenn bereits dies aufgrund konkreter Vorgänge unmittelbar erwarten lässt, dass andere Personen erheblich belästigt
werden, beispielsweise durch aufdringliches oder aggressives Verhalten,
c) entgegen § 16 Nr. 3 Flaschen oder andere Gegenstände zerschlägt,
d) entgegen § 16 Nr. 4 Gegenstände liegen lässt, wegwirft oder ablagert,
e) entgegen § 16 Nr. 5 nächtigt, wenn dadurch andere
Personen erheblich belästigt werden,
f) entgegen § 16 Nr. 6 die Notdurft verrichtet,
g) entgegen § 16 Nr. 7 Wohnwagen, Wohnmobile oder
Zelte ohne Genehmigung aufstellt
h) entgegen 5 16 Nr. 8 in öffentlichen Brunnen badet oder
diese verunreinigt
i.) entgegen § 16 Nr. 9 Bienenstände ohne erforderlichen
Mindestabstand aufstellt
22. a) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 1 in öffentlichen Anlagen
nächtigt,
b) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 2 Wegsperren beseitigt oder
verändert sowie Einfriedungen und Sperren überwindet,
c) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 3 Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige Anlagenteile verändert oder
aufgräbt oder ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde Feuer anzündet,
d) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 4 bei angezeigten Waldbrandwarnstufen und an feuergefährdeten Orten raucht oder
mit offenen Flammen hantiert,
e) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 5 Pflanzen, Pflanzenteile,
Erde, Sand oder Steine entfernt,
f) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 6 Bänke, Schilder, Hinweise,
Denkmäler, Einfriedungen und andere Einrichtungen
beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt, zerstört, entfernt oder zweckentfremdet nutzt,
g) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 7 Gewässer oder Wasserbecken verunreinigt oder in ihnen fischt,
h) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 8 Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte benutzt sowie reitet, zeltet, badet oder Boot
fährt oder Wintersport außerhalb der dafür besonders
gekennzeichneten Stellen mit Gefährdung oder Behinderung anderer betreibt,
i) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 9 Parkwege befährt oder
Fahrzeuge (außer Rollstühle mit Elektromotor) auf ihnen
abstellt oder Parkwege mit Rollerskates oder Skateboards usw. befährt und damit andere gefährdet oder
erheblich belästigt,
j) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 10 auf Kinderspielplätzen Alkohol konsumiert oder die dort aufgestellten Turn- und
Spielgeräte nicht altersgerecht benutzt,
k) entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 11 Grün- und Erholungsanlagen, Grünstreifen von Fahrbahnen, Eingrünungen von
Parkplätzen usw. mit Fahrzeugen befährt oder diese
darauf abstellt,
23. entgegen § 17 Abs. 2 in Parkanlagen Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen außerhalb der
Wege und Plätze betritt,
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24. entgegen § 18 Haushaltsgegenstände und dergleichen
auf öffentlichen Plätzen oder öffentlichen Plätzen zugewandt reinigt,
25. entgegen § 19 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet, besprüht oder bemalt,
26. entgegen § 20 Abs. 1 offene Feuer auf öffentlichen Flächen abbrennt,
27. entgegen § 20 Abs. 3 offene Feuer nicht vorher der Ortspolizeibehörde anzeigt,
28. entgegen § 20 Abs. 4 offene Feuer ohne Genehmigung
der Ortspolizeibehörde abbrennt,
29. entgegen § 20 Abs. 5 Dritte durch Rauch oder Gerüche
erheblich belästigt,
30. entgegen § 20 Abs. 6 erteilte Untersagungen oder Auflagen nicht beachtet,
31. entgegen §21 Abs. 1 den Waffengebrauch nicht der Ortspolizeibehörde anzeigt,
32. entgegen § 21 Abs. 2 nicht an die der Ortspolizeibehörde
erlassenen Vorgaben und Auflagen hält,
33. entgegen § 21 Abs. 3 nicht die Genehmigung für das
Zünden von Feuerwerken außerhalb der erlaubten Zeiten
einholt,
34. entgegen § 22 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude
nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht,
35. entgegen § 22 Abs. 2 unleserliche Hausnummern nicht
unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend den Vorschriften anbringt,
36. entgegen § 22 Abs. 3 den Anordnungen der Ortspolizeibehörde zur Anbringung der Hausnummern nicht Folge
leistet.
(2) Absatz 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 23 zugelassen worden ist.
(3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Abs. 2 SächsPolG
und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar
1987 in der jeweils zurzeit gültigen Fassung mit einer Geldbuße
von mindestens 5 EUR und höchstens 1.000 EUR, bei fahrlässigen
Zuwiderhandlungen mit höchstens 500 EUR, geahndet werden.
§ 25
Verhältnis zu anderen Vorschriften
Die Vorschriften von Bundes- und Landesgesetzen sowie von
sonstigen Rechtsnormen höheren Ranges bleiben durch die Regelungen in dieser Verordnung unberührt.
§ 26
Inkrafttreten
(1) Die Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung der Gemeinde Lohmen gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung,
zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiverordnung – PolVO) vom
11. März 1999, zuletzt geändert am 02. Mai 2002, außer Kraft.
Lohmen, 02.06.2015
Ortspolizeibehörde
Jörg Mildner
Bürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande
gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn:
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind,
3. Der Bürgermeister dem Beschluss nach §52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. Vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht
worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1
SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Bericht über die Sitzung des Technischen
Ausschusses am 13.05.2015
I. Öffentliche Sitzung
Die Beschlussfähigkeit war, bei Anwesenheit von 5 Gemeinderäten und dem Bürgermeister, mit 6 von 8 Stimmen gegeben. Ab
19:20 Uhr zu TOP 3 bei Anwesenheit von 6 Gemeinderäten und
dem Bürgermeister, mit 7 von 8 Stimmen.
Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung gegenüber
der Einladung:
Öffentliche Sitzung
TOP 3.3
wurde gestrichen
TOP 4.2
Flurstück 317/3 der Gemarkung Lohmen (Basteistraße 97b)
TOP 5.1
Um- und Ausbau eines Wohnhauses (Basteistraße 29)
TOP 5.2
Anbau eines Vorhauses, eines Vordaches und einer Schleppdachgaube (Alte Lohmstraße 6)
Geschlossene Sitzung
TOP 2.4
HW 2013, L-6 Brausnitzbach - Mehrkosten Planung
TOP 3.3
Abbruch Bestandsturnhalle - Bauschuttdeklaration
(1. NT)
Die geänderte Tagesordnung wurde bestätigt (6 x ja).
TOP 1
Bestätigung der Protokolle der Sitzungen vom
12.03.2015 und 16.04.2015
Das Protokoll der Sitzung vom 12.03.2015 wurde mit 5 x ja und
1 x Enthaltung bestätigt und von den Gemeinderäten Opitz
und Schwab unterschrieben. Das Protokoll der Sitzung vom
16.04.2015 wurde mit 6 x ja bestätigt und von den Gemeinderäten Markert und Scholz unterschrieben.
TOP 2
Anfragen der Gemeinderätinnen/Gemeinderäte und Gäste
Folgende Anfragen wurden an die Verwaltung und den Bürgermeister gerichtet:
* Müssen im Rahmen des Neubaus der Zweifeld-Sporthalle
Bäume gefällt werden?
Nach derzeitigem Stand muss ein Baum gefällt werden. Die
entsprechende Genehmigung wird beim LRA (Ref. Naturschutz) beantragt.
* Ist der Feldweg hinter den Grundstücken Basteistraße 39 /
41 öffentlich gewidmet?
Der Weg ist nicht öffentlich gewidmet.
Folgende Hinweise zur Prüfung und weiteren Bearbeitung wurden von den TA-Mitgliedern und Gästen an die Verwaltung und
den Bürgermeister gerichtet:
* Im Bereich der Freianlagen des Hortes ist eine Eiche krank.
* Am Jugendclub ragt eine Fichte auf den Fußweg.
* Im Randbereich der Pestalozzistraße befinden sich Schlaglöcher. Die Ableitung bzw. Versickerung des Regenwassers
ist zu Prüfen.
* Ein Schachtdeckel in Höhe „Dorfstraße 12“ klappert.
- 17 TOP 3
Bauleitplanung von Nachbarkommunen
3.1 B-Plan Nr. 69 „An der Prof.-Werner-Straße/Lohengrinstraße“ der Stadt Pirna
Es bestehen keine Einwände gegen den Entwurf des Bebauungsplanes. Die Belange der Gemeinde Lohmen werden nicht
berührt. Bestätigung mit 7 x ja.
3.2 B-Plan „Gewerbegebiet Dresdner Straße“ der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Es bestehen keine Einwände gegen den Entwurf des Bebauungsplanes. Die Belange der Gemeinde Lohmen werden nicht
berührt. Bestätigung mit 7 x ja.
TOP 4
Vorkaufsrechtsanfragen
4.1 Flurstück 310/3 der Gemarkung Lohmen (Hohlergasse 3b)
Der TA bestätigt einstimmig (7 x ja), dass nach den Bestimmungen von Baugesetzbuch, Sächsischem Wassergesetz, Sächsischem Waldgesetz und Sächsischem Denkmalschutzgesetz für
die Gemeinde Lohmen kein Vorkaufsrecht besteht.
4.2 Flurstück 317/3 der Gemarkung Lohmen (Basteistraße 97b)
Der TA bestätigt einstimmig (7 x ja), dass nach den Bestimmungen von Baugesetzbuch, Sächsischem Wassergesetz, Sächsischem Waldgesetz und Sächsischem Denkmalschutzgesetz für
die Gemeinde Lohmen kein Vorkaufsrecht besteht.
TOP 5
Bauanträge / Bauanfragen
5.1 Um- und Ausbau eines Wohnhauses (Basteistraße 29)
Der Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen der Gemeinde einstimmig (7 x ja).
5.2 Anbau eines Vorhauses, eines Vordaches und einer
Schleppdachgaube (Alte Lohmstraße 6)
Der Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen der Gemeinde einstimmig (7 x ja).
TOP 6
Informationen des Bürgermeisters
* öffentlich-rechtlicher Vertrag „Abwasser“: Vertrag mit Landratsamt abgeschlossen
* Bauvoranfrage zur Herstellung befestigter Fläche HVM: positiver Vorbescheid von Landratsamt
* Neubau Zweifeld-Sporthalle: Fördermittelbescheid über
1,38 Mio Euro erhalten, Nachforderung Landratsamt zu Bauantrag (Belange Immissionsschutz)
Jörg Mildner
Bürgermeister
Bekanntmachung und Information
der 41. Sitzung des Gemeinschaftsausschusses vom 01.06.2015 im Gemeindeamt
Beginn: 18:00 Uhr Ende: 18:45 Uhr
Anwesend:
1. Herr Mildner, Gemeinschaftsvorsitzender, BM Gem. Lohmen
2. Herr Tittel, BM Stadt Wehlen
3. Frau Großmann, stellv. BM Gern. Lohmen
4. Herr Dr. Neise, Stellv. BM Stadt Wehlen
5. Herr Fröde, Stellv. BM Stadt Wehlen
6. Herr Hoppe, Gemeinderat Lohmen
Verwaltung:
Frau Ujhelyi Kämmerin
6/2015
Benehmen zu setzen. Frage ist, ob sich die Stadt Wehlen daran
beteiligen möchte. Herr Bürgermeister Tittel bejaht dies.
TOP 2
41-01/2015 Bestätigung des Protokolls der 40. Sitzung des
Gemeinschaftsausschusses vom 02.03.2015
Das Protokoll lag zur Beschlussfassung vor. Es wurde handschriftlich von Herrn Stadtrat Dr. Neise und von Herrn Gemeinderat Hoppe bestätigt.
Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen (einstimmig)
TOP 3
41-02/2015 Bürgermeisterwahl
Wahl eines einheitlichen Gemeindewahlausschusses
Gemäß § 9 Absatz 1 KomWG (Kommunalwahlgesetz) i. V. m.
§ 39 Absatz 7 SächsGemO (Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen) wählt der Gemeinschaftsausschuss den einheitlichen
Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Lohmen und der Stadt
Stadt Wehlen.
Beschluss
Gemäß § 39 Absatz 7 SächsGemO wird der Gemeindewahlausschuss wie folgt offen gewählt:
1. Vorsitzende Kristin Bormann, Angestellte
2 Ja-Stimmen (einstimmig)
2. stv. Vorsitzende Gritt Großmann, Angestellte
2 Ja-Stimmen (einstimmig)
3.1. Beisitzerin Annerose Hagemann, Angestellte
2 Ja-Stimmen (einstimmig)
3.1.1. stv. Beisitzer Mario Häntzschel, Angestellter
2 Ja-Stimmen (einstimmig)
3.2. Beisitzerin Sonja Boyn, Angestellte
2 Ja-Stimmen (einstimmig)
3.2.1. stv. Beisitzer Reinhard Weißgerber, Angestellter
2 Ja-Stimmen (einstimmig)
3.3. Beisitzerin Katja Mähl, Angestellte
2 Ja-Stimmen (einstimmig)
3.3.1. stv. Beisitzerin Daniela Potrafky, Angestellte
2 Ja-Stimmen (einstimmig)
TOP 4
41-03/2015 Polizeiverordnung
für die Gemeinde Lohmen sowie die Stadt
Stadt Wehlen
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen ist die Überarbeitung
der Polizeiverordnung vom 11.03.1999 erforderlich.
Beschluss
Es wird die Polizeiverordnung der Gemeinde Lohmen als Ortspolizeibehörde für die Gemeinde Lohmen sowie die Stadt Stadt
Wehlen gegen Lärmbelästigung, umweltschädliches Verhalten
und über das Anbringen von Hausnummern - Polizeiverordnung
(PolVO) - beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen (einstimmig)
TOP 4 Allgemeine Informationen
• aktuelle Informationen und Termin in den Amtsblättern,
insbesondere Bürgermeister- und Landratswahlen am
07.06.2015
• neuer Leiter des Hauptamtes, Herr Steffen Caspar ab
01.06.2015
Bürgermeister Mildner eröffnet die 41. öffentliche Sitzung des
Gemeinschaftsausschusses und begrüßt die Gemeinde- bzw.
Stadträte/in sowie die Verwaltungsangestellten. Die Einladung
mit Tagesordnung wurde form- und fristgerecht ausgegeben.
Seitens der Mitglieder des Gemeinschaftsausschusses bestehen keine Einwände zur Tagesordnung.
TOP 1 Anfragen der Gäste und Vertreter des Gemeinschaftsausschusses
Frau Großmann informiert, dass beabsichtigt ist, sich mit dem
Sachsenforst bzgl. der Nutzung von Waldwegen für Reiter ins
Bastei·Anzeiger
Mildner
Gemeinschaftsvorsitzender
Bastei·Anzeiger
- 18 -
6/2015
stv. Schriftführerin
Beisitzerin Beisitzer Hauptamtsleiter Steffen Caspar gratulierte am Tag
nach der Wahl Bürgermeister Jörg Mildner, auch
im Namen der Kolleginnen und Kollegen
der Gemeinde Lohmen, zur erneuten Wiederwahl.
Er wünschte ihm für die kommende Amtszeit
alles Gute.
Danke an alle Wahlhelfer vom 7. Juni 2015
45 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in der Gemeinde Lohmen
und Stadt Wehlen einschließlich der Annahmeteams im Gemeindeamt haben ihre ehrenamtliche Aufgabe am Wahlsonntag,
d. 7. Juni 2015 engagiert ausgeübt und zu einem reibungslosen
Ablauf beigetragen.
Unser Dank gilt auch den Bauhofmitarbeitern Lohmen und Stadt
Wehlen, welche die Wahllokale in bewährter Zusammenarbeit
vorbereitet haben. Dem Versorgungsteam der Schulküche Lohmen sei ebenfalls für die „Nervennahrung“ gedankt.
Auch in diesem Jahr konnten wir auf einen Stamm von Wahlhelfern zurückgreifen, die dieses Ehrenamt schon seit Jahren
wahrnehmen. Dieser Erfahrungsschatz und der verlässliche Einsatz der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tragen wesentlich zur
Bewältigung dieser wichtigen kommunalen Aufgabe bei.
Im Einsatz waren:
Lohmen 001 - Schloß Lohmen
Vorsitzende Frau Großmann stv. Vorsitzender Herr Glatz Schriftführerin Frau Jekel stv. Schriftführerin
Frau Kraus Beisitzerin Frau Große Beisitzer Herr Damm Silke
Enrico
Heike
Cornelia
Bärbel
Rainer
Auszählungshelferin Auszählungshelferin
Ina
Nadine
Frau Herklotz Frau Brückner Lohmen 002 - Grundschule Lohmen
Vorsitzende Frau Troll stv. Vorsitzender Herr Scheermann Schriftführerin Frau Großmann Anke
David
Bianka
Frau Guhr Frau Hofmann Herr Schwab Andrea
Sophia
Felix
Lohmen 003 - Feuerwehr Lohmen
Vorsitzender Herr Hoyer stv. Vorsitzende Frau Entrich Schriftführerin Frau Hoyer stv. Schriftführerin
Frau Junge Beisitzerin Frau Tharang Beisitzerin Frau Winkler Kai-Uwe
Martina
Grit
Marlies
Gabriela
Edda
Lohmen/Wehlen 004 - Briefwahlvorstand
Vorsitzender Herr Müller stv. Vorsitzender Herr Protze Schriftführerin Frau Kreuz stv. Schriftführer Herr Schwedes Beisitzerin Frau Frenzel Beisitzer Herr Witschel
Matthias
Jörg
Katrin
Björn
Sybille
Volkmar
Wehlen 001 - Grundschule Stadt Wehlen
Vorsitzende Frau Ujhelyi stv. Vorsitzender Herr Gottlöber Schriftführerin Frau Schulz stv Schriftführerin Frau Schmieder Beisitzer Herr Ujhelyi Beisitzer Herr Palowsky Kerstin
Volkmar
Steffi
Romy
Ferenc
Steffen
Wehlen 002 - Kita „Pusteblume“
Vorsitzende Frau Große stv. Vorsitzende Frau Arnold Schriftführerin Frau Höhne stv. Schriftführerin
Frau Schüßler Beisitzerin Frau Große Beisitzerin Frau Waschk Dana
Ursula
Jana
Jutta
Lisa-Marie
Elke
Wahlannahme-Team Gemeinde Lohmen
Frau Bormann
Frau Großmann
Frau Hagemann
Herr Häntzschel
Frau Boyn
Frau Potrafky Herr Caspar Kristin
Gritt
Annerose
Mario
Sonja
Daniela
Steffen
Die nächste Ausgabe erscheint am:
Freitag, dem 31. Juli 2015
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen:
Mittwoch, der 22. Juli 2015
- 19 -
Bastei·Anzeiger
6/2015
Dienstjubiläen
Ein Vierteljahrhundert Bürgermeister
in Lohmen
Herzlichen Glückwunsch!
Herr Bürgermeister Jörg Mildner konnte am
1. Juni 2015 auf 25 Jahre im öffentlichen
Dienst zurückblicken
Pünktlich zum Dienstjubiläum von Bürgermeister Jörg Mildner
ist die Überraschung geglückt. Sein Stellvertreter, Gemeinderat
Manfred Barthel, die Kolleginnen und Kollegen des Gemeindeamtes und der Bauhofleiter gratulierten dem Bürgermeister für
die 25 Jahre an der Spitze seiner Gemeinde. Die Überraschung
war gelungen, als die Kita-Gruppe der Außenstelle „Zugvögel“ begleitet von zwei Erzieherinnen - zur Gitarre griff, ein Ständchen
vortrug sowie Blumen und persönliche Kartengrüße überreichte.
Dem Bürgermeister war anzusehen, dass er an diesem Tag nicht
mit einem solchen Aufgebot gerechnet hatte.
Gemeinderat Manfred Barthel dankte Jörg Mildner auch im Namen des Lohmener Gemeinderates für sein jahrzehntelanges,
engagiertes Wirken zum Wohle der Gemeinde Lohmen und
wünschte Gesundheit und Kraft für die Fortsetzung der erfolgreichen Tätigkeit als Bürgermeister.
„Glücklich, wer seinen Beruf erkannt hat.
r verlangt nach keinem anderen Glück.“
(Thomas Carlyle)
Herzliche Glückwünsche überbrachten am 15. Juni 2015
Bürgermeister Jörg Mildner und Hauptamtsleiter Steffen
Caspar
Frau Reingard Iost
(Erzieherin in der Kinderkrippe Lohmen)
zum 40-jährigen Dienstjubiläum.
Sie wünschten Ihr alles Gute, vor allem Gesundheit sowie
weiterhin viel Freude und Spaß mit den kleinen Krümeln.
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Im Rahmen ihrer Ausbildung an der Pestalozzi Oberschule
Pirna war
Celine Glaubitz
vom 01.06. - 12.06.2015 in der Gemeindeverwaltung Lohmen tätig.
Bürgermeister Jörg Mildner bedankt sich, auch im Namen
der Kolleginnen und Kollegen, für ihren Fleiß und ihre Einsatzbereitschaft während der Praktikumszeit und wünscht
Celine alles Gute für ihre Zukunft.
Heimat- und Bürgerzeitungen hier steckt Ihre Heimat drin.
www.wittich.de
regional informiert
Bastei·Anzeiger
6/2015
- 20 -
Endlich Sommer - Ferienund Urlaubszeit!
“Ferien heißt nichts zu tun zu haben und den ganzen Tag Zeit dafür.“
Robert Orben
Allen Schulkindern, deren Eltern, allen Einwohnern und Gästen von Lohmen wünsche ich eine
schöne, erholsame und erlebnisreiche Urlaubszeit!
Ihr Bürgermeister
Jörg Mildner
Urlaub
Bürgermeister Jörg Mildner befindet
sich vom
16.07. - 02.08.2015
im Urlaub.
Ausstellungs-Vitrine 1. Etage
im Schloß Lohmen
Nachdem seit einiger Zeit Gastgeschenke von Tschernobyl-Besuchern der Felsenburg Neurathen unsere Ausstellungsvitrine
im Schloß Lohmen zierten, wurde es Zeit, eine neue Ausstellung
Einzug halten zu lassen. Der Verein für kreative Handarbeitskunst stellt uns für unseren kleinen aber feinen Sonderausstellungsbereich Stücke verschiedenster Handarbeitstechniken zur
Verfügung.
Frau Annelies Barthel aus Lohmen hat mit viel Fleiß und Elan,
liebevoll die Vitrine in der 1. Etage bestückt. Sie hat sich gemeinsam mit den Vereinsmitgliedern zur Aufgabe gestellt, gefertigte
Handarbeiten und Handarbeitsutensilien unserer Vorfahren zu
erhalten und zu bewahren.
Deshalb sammeln sie alles,
womit unsere Mütter und
Großmütter gearbeitet haben, wie Bügeleisen, Nähmaschinen, Mustervorlagen,
Sticktücher und vieles mehr.
Sie nehmen auch gern Dinge
entgegen, die beweisen, wie
erfinderisch zu DDR-Zeiten
aus wenig Dekorationsgegenstände oder Schmuckelemente gefertigt wurden. Ziel ist es
„Omas Näh- und Handarbeitsstube“ einzurichten.
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Anwohnerin Frau Christine Nitzsche aus Oberlohmen pflegt seit
letztem Jahr die Rabatte Färbergasse/Teichweg der Gemeinde
Lohmen. Dafür möchte sich Bürgermeister Jörg Mildner, auch im
Namen des Bauhofes, ganz herzlich bei Frau Nitzsche für diese
Hilfe bedanken.
Die Vertretung während dieser Zeit übernimmt die 1. Stellv. Bürgermeisterin, GRin Silke Großmann.
Zu Terminansprachen melden Sie sich bitte im Sekretariat Gemeindeamt Lohmen unter Telef. 03501 58100 an.
Sprechstunde in Vertretung
Sehr geehrte Lohmenerinnen und Lohmener,
in Vertretung des Bürgermeisters biete ich folgende Sprechstunden an:
Dienstag, den 21.07.2015 und Dienstag, den 28.07.2015 jeweils
von 14:00 bis 18:00 Uhr.
Freundliche Grüße
Silke Großmann
stellv. Bürgermeisterin
Firmenjubiläum
Zum 10-jährigen Jubiläum der Firma „Hartmann &
Töpfer“ überbrachte Bürgermeister Jörg Mildner zusammen mit dem Bauamtsleiter
Matthias Nestler herzliche
Glückwünsche an Jörn Hartmann und Marcel Töpfer und
wünschte den Beiden alles
Gute sowie weitere erfolgreiche Jahre.
- 21 -
Waschbär auf der Schloßstraße gesichtet ...
Spielplatzpflege
Am 09.05.2015 unterstützten die Heimbewohner der Lohmener
Lebenshilfe „Sonnenhof“ im Zuge der 48 Stunden Aktion die
Gemeinde bei der Spielplatzpflege. Unter der Leitung von Heimleiter Lothar Gollnick wurde am Spielplatz „Theuringer Staße“
rundum gekehrt und das Unkraut entfernt. Alle fleißigen Helfer
hatten viel Spaß bei der Arbeit und es kam der Gedanke seitens
der Heimleitung auf, den Spielplatz unter patenschaftliche Pflege zu nehmen. Dieses Angebot wäre zugleich eine große Hilfe.
An dieser Stelle nochmal ein großer Dank an Lothar Gollnick und
sein Team.
Bastei·Anzeiger
6/2015
von Grundstücken darauf hinweisen, dass Anpflanzungen (Hecken, Büsche, Bäume, Sträucher und ähnliches) an öffentlichen
Straßen, Wegen und Gehwegen so zurückgeschnitten werden
müssen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht
beeinträchtigt wird. Außerdem ist die Reinigung der Schnittgerinne vor Ihrem Grundstück zwingend erforderlich, sodass bei
Starkregen die entsprechenden Kanäle nicht zugesetzt werden.
Die Grundstücksbesitzer sind nach Sächsischen Straßengesetz
sowie der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lohmen
verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von ihrem Grundstück keine
Pflanzenteile in den Straßenraum einschließlich der Gehwege hineinragen. Beim Zurückschneiden der Pflanzen ist zu beachten,
dass folgende sogenannte Mindestlichträume freizuhalten sind:
- bei Straßen eine Höhe von mindestens 4,5 Meter über der
gesamten Fahrbahn
- bei Gehwegen eine Höhe von mindestens 2,50 Meter
- an Straßeneinmündungen und Kreuzungen sind sämtliche
Anpflanzungen so nieder zu halten (höchstens 80 cm Höhe),
dass jederzeit eine ausreichende Übersicht für den Kraftfahrer gegeben ist
- Verkehrszeichen und auch Straßenlaternen dürfen nicht verdeckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern
ständig rechtzeitig ohne Sichtbeeinträchtigung wahrgenommen werden können.
Das Ordnungsamt wird entsprechend des § 2 Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lohmen - Kontrollen durchführen.
Illegale Müllablagerungen ...
… leider werden sie immer häufiger. Die Rede ist von wilden
Müllkippen oder Müllablagerungen in der Natur. Diese Form der
Entsorgung ist verboten und die Verursacher sind nur schwer zu
ermitteln. Unerfreulicher Weise sind diese illegalen Ablagerungen immer öfter zu sehen.
Ebenfalls ein großes Dankeschön geht an unseren Jugendclub,
der schon seit mehreren Jahren eine verlässliche Stütze ist und
in regelmäßigen Abständen das Außengelände des Lohmener
Kindergartens „Storchennest“ pflegt und dort Rasen mäht.
Kai-Uwe Hoyer
Bauhof Lohmen
Hinweise aus dem Ordnungsamt
Zurückschneiden von Anpflanzungen
an öffentlichen Straßen und Gehwegen
In der Sommerzeit wachsen teilweise verstärkt wieder Gehwege
und Straßen zu, so dass es oft zu Behinderungen auf den öffentlichen Flächen kommt. Wir möchten in diesem Zusammenhang
alle Grundstückseigentümer sowie die Nutzungsberechtigten
6/2015
- 22 -
So findet man die ganze Palette von Unrat an den unmöglichsten Orten. Das beginnt mit einfachem Hausmüll, geht über Elektronikgeräte bis hin zu Industrie- und Firmenabfällen. Besonders
gefährlich sind Chemikalien, da diese in das Erdreich eintreten
und das Grundwasser sowie den Boden verseuchen können.
Das gilt auch für alte Kühlschränke, Autobatterien oder Benzinund Ölkanister.
Die Müllsünder kommen meist mitten in der Nacht an eine
gut geschützte oder schlecht einzusehende Stelle, entladen
den Müll vom Auto oder sogar Lastwagen und verschwinden
blitzschnell wieder. Am nächsten Morgen kann man dann seinen Augen kaum trauen, was man plötzlich alles vorfindet. Das
Problem mit diesen wilden Müllkippen ist darüber hinaus, dass
an den Stellen, an denen einmal Müll abgekippt wurde, schnell
neuer Müll hinzukommt. So dauert es in manchen Fällen nicht
lange, dass ein fast zehn Meter langer Müllstreifen entsteht.
Festzustellen ist jedoch, dass das Abkippen von Müll in die Natur illegal ist. Sollte jemand beim Entladen von Müll und Abfällen
erwischt werden, so droht ihm ein sehr hohes Bußgeld.
Für die Beseitigung illegaler Müllhalden ist der Verursacher zuständig. Leider ist dieser so gut wie nie zu ermitteln, sodass der
jeweilige Grundstückseigentümer haftet, auch wenn ihm der
Müll nicht gehört. Sollte der Eigentümer nicht die Stadt oder
Gemeinde sein, so muss die Verwaltung den Betroffenen benachrichtigen.
Sollten Sie eine wilde Müllkippe entdecken oder Jemanden
beim Entladen von Müll beobachten, dann treten Sie bitte sofort
mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Lohmen in Kontakt.
Fundbüro
Folgende Fundsachen wurden in den letzten Wochen im Fundbüro der Gemeinde Lohmen, Zimmer 402, registriert:
- Brille mit braunen Bügeln
- Uhr schwarzes Armband
- Sonnenbrille mit schwarzem Etui
- Schlauchboot
Anfragen richten Sie bitte an Frau Mähl unter der Telefonnummer 03501 581021.
-flyerdruck.de
Der einfache Weg zum Druck
Der „Bastei-Anzeiger“
Das Amtsblatt der Gemeinde erscheint monatlich, jeweils freitags am
Ende des Monats.
IMPRESSUM
Bastei·Anzeiger
-Herausgeber:
Gemeinde Lohmen, Schloß Lohmen 1, 01847 Lohmen
- Verlag und Druck:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Tel. (03535) 4 89-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der Bürgermeister der Gemeinde Lohmen
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer
Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- 23 -
Aus der Chronik des Basteianzeigers Nr. 6 vom 24.06.1994
Bastei·Anzeiger
6/2015
Bastei·Anzeiger
- 24 -
6/2015
Standesamt
„Ein fröhliches Herz lebt am längsten“
(Shakespeare 1564 - 1616)
Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag übermittelt das Gemeindeamt Lohmen ihren Jubilaren
Frau Hedwig Rzehaczek
Herrn Jürgen Galle
Frau Ingetraut Göbel
Herrn Wolfgang Kühnel
Frau Anni Rummler
Frau Ingrid Hermenau
Frau Monika Deliga Herrn Paul Wengert
Herrn Günter Philipp
Herrn Gotthard Heide
Frau Irene Schuster
Frau Renate Härtig
Frau Griseldis Mehnert
Frau Renate Turecky
Herrn Gottfried Albrecht
Frau Siegrid Schmidt
Herrn Peter Hartmann
Frau Barbara Schöne
Frau Ingeburg Grohmann
Frau Annelies Leupert
Frau Renate Donath
Herrn Klaus Hettasch
Frau Erna Pech
am 01.07.
am 01.07.
am 01.07.
am 01.07.
am 02.07.
am 02.07.
am 03.07.
am 05.07.
am 05.07.
am 06.07.
am 06.07.
am 07.07.
am 08.07.
am 10.07.
am 11.07.
am 11.07.
am 12.07.
am 12.07.
am 13.07.
am 14.07.
am 14.07.
am 14.07.
am 15.07.
zum 84. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
Herrn Gottfried Mildner
Frau Waltraud Richter
Herrn Rainer Sachse
Frau Margitta Hantsche
Herrn Friedbert Hänel
Frau Karla Schreiter
Frau Gertraude Strech
Frau Mechthild Reppchen
Herrn Horst Bär
Herrn Horst Gleisberg
Frau Inge Röper
Frau Heidemarie Fritzsche
Frau Brunhilde Ladewig
Herrn Claus Kaden
Frau Christa Entrich
Frau Christa Berger
Herrn Bernd Gräfe
Herrn Christian Pech
Frau Theresia Friedrich
Herrn Helmut Nitsche
Frau Ursula Giebel
Frau Christine Böhm
Herrn Jürgen Kotte
am 15.07.
am 15.07.
am 17.07.
am 18.07.
am 19.07.
am 19.07.
am 20.07.
am 20.07.
am 21.07.
am 22.07.
am 22.07.
am 22.07.
am 23.07.
am 24.07.
am 25.07.
am 25.07.
am 25.07.
am 27.07.
am 27.07.
am 28.07.
am 28.07.
am 29.07.
am 30.07.
zum 78. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
Wer den anderen liebt, lässt ihn gelten, so wie er ist,
wie er gewesen ist und wie er sein wird. (Michael Quoist)
ja
Wir haben „JA“-gesagt
20.05.2015
Robin und Mariann Weinert, geb. Czech aus Freiberg;
23.05.2015
Sebastian und Beate Jäger, geb. Gähl und Sohn Alexander aus Bannewitz;
29.05.2015
Erik und Elena Gnoss, geb. Puzulis aus Erding;
30.05.2015
Matthias und Eileen Meuche, geb. Bahn aus Reichstädt;
Dirk Johne und Katja Kochinski, geb. Peterssen aus Weil am Rhein;
13.06.2015
Sven und Sara Lucius, geb. Böhmer mit ihren Kindern Emma und Thorin aus
Pirna;
Thomas Pinkert und Melanie Raschke-Pinkert, geb. Raschke mit ihrer Tochter
Paula;
Wir gratulieren recht herzlich zur Eheschließung und wünschen den Paaren alles Gute,
mögen gegenseitiges Vertrauen und Achtung Sie begleiten, in guten und in schlechten
Zeiten.
Einwohnermeldeamt
Reisepässe sind eingetroffen
Verstorben sind am
Reisepässe, die bis einschließlich am 27.05.2015 beantragt wurden, sind eingetroffen und können abgeholt werden.
Personalausweise - werden nur ausgegeben, wenn die Bürgerinnen und Bürger bestätigen, den PIN-Brief erhalten zu haben.
16.05.2015
28.05.2015
Antonie Müller, geb. Steffen, 83 Jahre,
Michael Wendt, 53 Jahre alt.
Bastei·Anzeiger
- 25 -
Touristinformation
6/2015
Veranstaltungen in Lohmen & Stadt Wehlen
Juni bis August
DatumUhrzeit Veranstaltung
Ort
26. - 28.06.2015 ab 15.00 Uhr
Lohmen, Bikerhome Herrenleite
11. Lohmener Motorradfest
03.07.2015 15.00 - 18.00 Uhr Sommerfest der Grundschule und des Hortes Lohmen zum Thema „Indianer“
Lohmen, Grundschule
04.07.2015 18.00 Uhr
Schützenfest
Dorf Wehlen, Pension „Zur alten Säge“
07.07.2015 10.00 Uhr
Familienwanderung „Rund ums Wehlstädtl“
Stadt Wehlen, Marktbrunnen
07.07.2015 17.00 Uhr
Abendlicher Stadtrundgang
Stadt Wehlen, Marktbrunnen
10.07.2015 10.30 Uhr
Wanderung mit dem Nationalparkführer
Stadt Wehlen, Touristinformation
10.07.2015 19.30 Uhr
Sommermusiken - Duo Melange
Stadt Wehlen, Radfahrerkirche
11.07.2015
11.00 Uhr
20. Elbeschwimmen
Stadt Wehlen, Start Hofewiese
11.07.2015 13.00 Uhr
Wehlener Badfest
Stadt Wehlen, Freibad OT Pötzscha
12.07.2015 09.00 Uhr
Höllenlauf
Stadt Wehlen, Buschholz
14.07.2015 10.00 Uhr
Familienwanderung „Rund ums Wehlstädtl“
Stadt Wehlen, Marktbrunnen
14.07.2015 17.00 Uhr
Abendlicher Stadtrundgang
Stadt Wehlen, Marktbrunnen
17.07.2015 10.30 Uhr
Wanderung mit dem Nationalparkführer
Stadt Wehlen, Touristinformation
21.07.2015 10.00 Uhr
Familienwanderung „Rund ums Wehlstädtl“
Stadt Wehlen, Marktbrunnen
21.07.2015 17.00 Uhr
Abendlicher Stadtrundgang
Stadt Wehlen, Marktbrunnen
23.07.2015
9.30 Uhr
Gastspiel der Landesbühnen Sachsen: Lohmen, Schloß
„Komm wir finden einen Schatz“
Puppenspiel für Kinder ab 4 Jahren
(Vorverkauf ab sofort in der TTouristinformation
24.07.2015
10.30 Uhr
Wanderung mit dem Nationalparkführer
Stadt Wehlen, Touristinformation
24./25.07.2015
18.00 Uhr
Sommerfest OT Pötzscha
Stadt Wehlen, Elbwiesen
25. - 26.07.2015 10.00 - 18.00 Uhr Sommerfahrtage mit laufenden Fahrbetrieb, Führungen, Imbiss u. v. m.
Lohmen, Feldbahnmuseum Herrenleite
04.08.2015
10.00 Uhr
Familienwanderung „Rund ums Wehlstädtl“
Stadt Wehlen, Marktbrunnen
04.08.2015
17.00 Uhr
Abendlicher Stadtrundgang
Stadt Wehlen, Marktbrunnen
07.08.2015
10.30 Uhr
Wanderung mit dem Nationalparkführer
Stadt Wehlen, Touristinformation
08.08.2015
ab 10.00 Uhr
Tag der offenen Tür - Ausstellung von historischen Landwirtschaftsgeräten und Maschinen
Lohmen, Daubaer Straße
(bei Fam. Glumbick)
11.08.2015 10.00 Uhr
Familienwanderung „Rund ums Wehlstädtl“
Stadt Wehlen, Marktbrunnen
11.08.2015 17.00 Uhr
Abendlicher Stadtrundgang
Stadt Wehlen, Marktbrunnen
14.08.2015 10.30 Uhr
Wanderung mit dem Nationalparkführer Stadt Wehlen, Touristinformation
14.08.2015 19.30 Uhr
Sommermusiken - Osteuropäischer Folk
Stadt Wehlen, Radfahrerkirche
Bastei·Anzeiger
- 26 -
6/2015
DatumUhrzeit Veranstaltung
Ort
15.08.2015 19.00 Uhr
Wehlener Brunnenfest
Stadt Wehlen, Marktplatz
16.08.2015 10.00 Uhr -
16.00 Uhr
75 Jahre Freiwillige Feuerwehr Mühlsdorf
Lohmen, Gerätehaus Mühlsdorf
18.08.2015 10.00 Uhr
Familienwanderung „Rund ums Wehlstädtl“
Stadt Wehlen, Marktbrunnen
18.08.2015 17.00 Uhr
Abendlicher Stadtrundgang
Stadt Wehlen, Marktbrunnen
20.08.2015
19.30 Uhr
Schwarzmeerkosaken Chor
Kartenvorverkauf ab sofort in der
Touristinformation Lohmen
Lohmen, Kirche
21.08.2015 10.30 Uhr
Wanderung mit dem Nationalparkführer
Stadt Wehlen, Touristinformation
23.08.2015 10.00 Uhr
Bergradrennen
Stadt Wehlen & Dorf Wehlen
25.08.2015 10.00 Uhr
Familienwanderung „Rund ums Wehlstädtl“
Stadt Wehlen, Marktbrunnen
25.08.2015 17.00 Uhr
Abendlicher Stadtrundgang
Stadt Wehlen, Marktbrunnen
28.08.2015
10.30 Uhr
Wanderung mit dem Nationalparkführer
Stadt Wehlen, Touristinformation
Sehr geehrte Leser des Basteianzeigers,
in der Touristinformation Lohmen können Sie ein Wanderheft
vom DichterMusikerMaler-Weg vom „Blauen Wunder“ in Dresden-Loschwitz bis zum Prebischtor in der Böhmischen Schweiz
über gesamt 92 km für 3,00 EUR käuflich erwerben!
Inhalt:
30 Seiten Text über die 5 Etappen vom DMM-Weg bis zum
Prebischtor
5 Seiten mit Vorlagefenster für 28 Stempelstellen
2 DMM-Wanderkarten (1x A5 und 1x A4-beidseitig)
Ihre Freunde des DMM-Weges
www.dmm-weg.de
Immobilienangebote
Wohnungen
2-Raum-Wohnung
51,08 qm
Lohmen Basteistr. 95, 1. OG
Heizung, Bad
Baugrundstück in Lohmen/Basteistraße neben dem Landhaus „Nicolai“ teilerschlossen
1 Parzelle (679 qm)
zum Preis von 50 EUR/qm
zzgl. Vermessungskosten
Baugrundstücke im Gewerbegebiet „Am Bahnhof“
zum Preis von 15 EUR/qm zzgl. Vermessungskosten
Weiterhin schreibt die Gemeinde Lohmen folgendes bebautes Grundstück zum Verkauf aus:
Mindestgebot
58.000,00 EUR
Grundstück
Gewerbeobjekt Alte Schäferei/Bas
teistraße (ehem. Bauhof am Netto)
Flurstück
566/7
Gebäude- u. Freifläche1.116 qm
Verkehrswert
58.000,00 EUR
Das Gewerbeobjekt “ Alte Schäferei“ befindet sich im Ortskern
neben dem Einkaufsstandort „Netto“.
Das Gebäude ist nicht bewohnt und als Büro-und Gewerbeobjekt geeignet.
Der Zuschlag erfolgt nach Kaufpreisangebot.
Zum Mindestgebot kommen die mit dem Verkauf verbundenen
Kosten sowie die Kosten für die Erstellung des Wertermittlungsgutachtens hinzu.
2-Raum-Wohnung
84 qm
Stadt Wehlen, Markt 7, EG
Erstbezug
Balkon, Heizung, Bad
Gartengrundstück in Lohmen zu verpachten (Kirchsteig)
Interessenten erteilen wir gern nähere Auskünfte.
4-Raum-Wohnung Sonja Boyn, Sachbearbeiterin Kerstin Ujhelyi, Kämmerin Gemeindeamt Lohmen,
Schloß Lohmen 1
in 01847 Lohmen
E-Mail: kä[email protected]
90,13 qm
Stadt Wehlen, Pirnaer Str. 117
1. OG
Heizung, Bad
Grundstücke
Baugrundstücke im Wohngebiet Lohmen „Am Bahnhof“ vollerschlossen:
1 Parzelle 733 qm zum Preis von 50 EUR/qm
1 Parzelle 788 qm zum Preis von 50 EUR/qm
Baugrundstück im Wohngebiet Lohmen „Am Bahnhof“ teilerschlossen:
1 Parzelle ca 1.200 qm zum Preis von 50 EUR/qm
03501 581034
03501 581030
Bastei·Anzeiger
- 27 Lesen/Hören/Sehen
Benutzergebühren:
Kinder:
Erwachsene: 6/2015
2,50 €/Jahr
5,00 €/Jahr
Das Bauamt informiert
Was wird auf der „grünen Wiese“ mitten im Wohngebiet „Am
Bahnhof“ gebaut? Das fragten sich viele als die Bagger der Fa.
Tief- u. Ökobau aus Bischofswerda anrückten und bis 3 m tiefe
Gräben zogen. Für die beiden Grünflächen zwischen Feldhaus
und Spielplatz besteht bereits seit Bestätigung des B-Plans
Baurecht. Die Nachfrage nach Bauland steigt zunehmend. Da ist
es nur folgerichtig, dass die Gemeinde auch die Vermarktungsmöglichkeiten ihrer Flächen unter die Lupe nimmt, um mit dem
Verkaufserlös neue Vorhaben im Interesse der Allgemeinheit in
Angriff nehmen zu können.
Bislang gingen die Schmutzwasser- und Regenwasserkanäle
vom Feldhaus zur Alten Kläranlage (jetzt Spielplatzstandort) direkt über die Wiesenflächen durch die zukünftigen Baufenster.
Ein Verkauf als Bauland war damit unmöglich. Es blieb nur die
komplette Umverlegung als Alternative. Diese Leistung wurde
innerhalb von einem Monat realisiert. Nun gibt es seitens der
Gemeinde „grünes Licht“ für eine Wohnbebauung. Da nur noch
wenige Standorte im Wohngebiet frei sind, wird wohl ein Baubeginn nicht lange auf sich warten lassen.
Bibliothek Lohmen, Schloß Lohmen 1, 01847 Lohmen
Telefon: 03501 581026, Fax: 03501 581042
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten
Bibliothek im Schloß
April – Oktober
Montag:
9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:
9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Samstag:
9.00 - 12.00 Uhr
Kinderbibliothek in der Schule
Montag:
12.30 - 14.30 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Während der Ferien bleibt die Kinderbibliothek geschlossen.
Lesen als Geschenk - Verschenken Sie doch einmal einen Gutschein für ein Jahr Bibliotheksbenutzung. Nähere Informationen
in der Bibliothek und im Internet unter www.lohmen-sachsen.de
Neuerwerbungen Juni 2015
Romane:
Bielefeld & Hartlieb: Im großen Stil
Echt oder falsch? Die temperamentvolle Frau Inspektor Anna
Habel aus Wien und der grüblerische Kommissar Thomas Bernhardt aus Berlin ermitteln in ihrem vierten Fall gemeinsam im
Spiegelkabinett des Kunsthandels und stellen fest: Selbst Fälschungen können teuer sein - und manchen kosten sie das Leben.
Gerritsen, Tess: Der Schneeleopard: ein Rizzoli-&-IslesThriller
In Boston wird die Leiche eines Tierpräparators gefunden - ausgeweidet wie eines seiner Beutetiere. Es scheint eine mysteriöse
Verbindung zu einem Jahre zurückliegenden Vorfall in Afrika zu
geben, wo die Teilnehmer einer Safari auf ungeklärte Weise verschwanden. Jane Rizzoli reist nach Botswana, um dem heimtückischen Mörder auf die Spur zu kommen ...
Gottschalk, Thomas: Herbstblond: die Autobiografie
»Wollen Sie mir unter die Schminke schauen? Wollen Sie wissen, was ich von Geld, Glamour, Gott und Gottschalk halte?
Dann folgen Sie mir hinter die Kulissen meines Lebens. Dieses
Buch ist mein Dank dafür, dass Sie mich fast vierzig Jahre in Ihr
Wohnzimmer gelassen haben.« Thomas Gottschalk
Lorentz, Iny: Das wilde Land
Nach dem texanischen Unabhängigkeitskrieg von 1836 ist Walther Fichtner ein einflussreicher Mann in Texas geworden. Als
seine zweite Frau, die Indianerin Nizhoni, ihre Tochter zur Welt
bringt, scheint das Glück vollkommen. Bald aber ziehen Schatten über Texas auf, denn der Nachfolger von Präsident Sam
Houston will die Komantschen aus ihren Jagdgründen vertreiben und betreibt im großen Stil Spekulation auf das Land der
Indianer. Walthers Todfeind beteiligt sich daran und beginnt die
Fehde gegen ihn mit einem Überfall auf dessen Ranch. Zwar
kann der Angriff abgewehrt werden, doch fortan müssen Walther und seine kleine Familie um ihr Leben fürchten …
Münzer, Hanni: Honigtod
Als sich die junge Felicity auf die Suche nach ihrer Mutter macht,
stößt sie dabei auf ein quälendes Geheimnis ihrer Familiengeschichte. Ihre Nachforschungen führen sie zurück in das dunkelste Kapitel unserer Vergangenheit und zum dramatischen
Schicksal ihrer Urgroßmutter Elisabeth und deren Tochter Deborah. Ein Netz aus Liebe, Schuld und Sühne umfing beide
Frauen und warf über Generationen einen Schatten auf Felicitys
eigenes Leben.
Phillips, Susan Elizabeth: Cottage gesucht, Held gefunden
Peregrine Island vor der Küste von Maine. Annie Hewitt war
sich sicher, nie wieder zurückzukehren. Und nun ist sie doch
da - pleite, mut- und heimatlos, aber noch nicht bereit aufzuge-
Bastei·Anzeiger
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- 28 -
ben. Denn hier, auf dieser Insel, soll im Moonraker Cottage, dem
Sommersitz ihrer Familie, der Nachlass ihrer Mutter versteckt
sein. Annies Plan: ihr Erbe suchen, möglichst wenig auffallen
und möglichst schnell wieder abreisen. Vor allem will sie unbedingt ein Aufeinandertreffen mit Theo Harp vermeiden. Er war
ihre große Liebe. Doch jetzt ist er der Mann, den sie am meisten
fürchtet. Und natürlich ist Theo der Erste, dem sie in die Arme
läuft …
Roberts, Nora: Wege der Liebe
Das grandiose Finale der O‘Dwyer-Saga!
Im Mittelpunkt des dritten Romans stehen Branna und Fin, die
bereits mit 17 Jahren eine Liebesbeziehung hatten, die jedoch
zerbrochen ist. Branna liebt Fin noch immer, misstraut ihm
aber seither. Welche Rolle spielt Fin eigentlich im Kampf gegen
Cabhan? Ist er in die Machtspiele Cabhans verwickelt, oder
steht er auf Seiten von Iona, Connor und Branna?
Sylvester, Christie: Neue Meister, alte Sünden: Kökkenmöddingers erster Fall; ein Dresden-Krimi
Nach der letzten Tour des Tages entdeckt der taxifahrende Philosoph und gebürtige Däne Kökkenmöddinger spätnachts unter
einer Elbbrücke einen zitternden Obdachlosen. Wenige Tage
später ist der Mann tot, und unser sächselnder Däne mit dem
unaussprechlichen Namen findet heraus, dass es sich bei dem
Toten um Jochen Wegbaum handelt, Zeitungsjournalist, der an
einer Geschichte dran war, die schließlich zu heiß wurde: Systematisch werden in der Galerie Neue Meister Originale durch
Fälschungen ausgetauscht. Aber wer steckt dahinter? Noch ehe
er es sich versieht, findet sich Kökkenmöddinger in einem brisanten und undurchsichtigen Katz-und-Maus-Spiel wieder, bei
dem es am Ende nur einen Sieger geben kann.
Sylvester, Christine: Psychopatenpolka: Lale Peterson ermittelt; ein Dresden-Krimi
Montagmorgen und die Woche will schon wieder kein Ende nehmen. Erst stößt Kommissarin Lale Petersen mit einem Radfahrer zusammen, aber wenigstens fehlt dem jungen Mann nichts.
Dann soll sie mit ihren Kollegen vom Dresdner Morddezernat
die Schutzpolizei auf der Jagd nach Perversen in den Elbauen
unterstützen. Und schließlich erfährt sie ausgerechnet von ihrem
Exmann, dem Schnösel von Staatsanwalt, dass der Radfahrer
sie wegen Unfallflucht angezeigt hat! Als Lale und ihre Kollegin Mandy Schneider den Burschen an seinem Arbeitsplatz zur
Rede stellen wollen, ist er kalt, still - und tot. Geschockt und
voller Zweifel, ob der Unfall nicht doch die Ursache für Ronny Hummels Tod war, beginnt Lale nachzuforschen: An was für
merkwürdigen geheimen Daten, die nicht einmal sein Ausbilder
sehen durfte, arbeitete Ronny da in der IT-Firma? Was hat der
Staatssekretär damit zu tun? Und warum nehmen Ronnys Eltern
die Nachricht von seinem Tod so regungslos zur Kenntnis?
Sylvester, Christine: Schattenleben: Kriminalroman
Der plötzliche Tod ihrer Großtante Meta ist ein Schock für die
junge Künstlerin Emma Liebmann. Als sie in deren Haus auf alte
Tagebücher stößt und erfährt, dass Meta im Kriegsdeutschland
der 1940er einen SS-Soldaten erschlug, ist sie ebenso entsetzt
wie fasziniert. Sie weiß nichts von der Gefahr, in der sie aufgrund
ihrer Lektüre schwebt. Denn Metas Tod war keineswegs natürlich, und der Mörder hat es auf Mitwisser abgesehen.
Kinderbücher:
Asterix im Land der Götter
Julius Cäsar hat einen verwegenen Plan: Er will eine neue Siedlung errichten - ausgerechnet im Wald des gallischen Dorfs, in
dem Asterix und Obelix wohnen! Können die Gallier den Römern standhalten, oder wird der der Herrscher von Rom das
Dorf endgültig erobern? Denn vielleicht, ja vielleicht hat Cäsar
die geheime Schwäche der gallischen Dorfbewohner entdeckt
… Gut, dass Asterix und Obelix den Feind im Auge behalten!
Bruder, B.: Cross Worlds - Die Gefahr des gelben Auges (Antolin)
Jonas sitzt in der Schule und träumt. Er sieht eine faszinierende
Lagunenstadt vor sich, unter dem Wasser zucken blaue Blitze.
Das Meer brodelt und zischt. Da windet sich plötzlich ein grässlicher Schlangenkörper empor mit einem einzigen gelben Auge!
Und inmitten dieser Gefahr - ein Junge! Jonas spürt förmlich seine Angst! Der Junge braucht seine Hilfe! Kurz darauf wird Jonas
von einer geheimnisvollen Kraft in seine Traumwelt katapultiert
und steht wahrhaftig vor Martis, dem Jungen aus seinem Tagtraum. Ein fantastisches Abenteuer beginnt. Ganz alleine stehen
die beiden Jungen der brodelnden Gefahr aus dem Meer gegenüber. Und nur gemeinsam können sie das Böse besiegen. Tapfer
stellen sie sich dem Seeungeheuer - Seite an Seite, wie es in der
Prophezeiung geschrieben steht …
Halberg, Lin: Billie, kleines Pony, großer Sieg (Antolin)
Elina ist überglücklich! Sie darf mit Billie zum ersten Mal auf ein
richtiges Turnier. Als der große Tag endlich da ist, hat Elina Herzklopfen wie noch nie. Denn sie muss gegen Rebecca und ihr
schwarzes Pony Amigo antreten. Und Rebecca kann viel besser
reiten als Elina! Doch am Ende weiß Elina ganz genau: Billie ist
einfach der Beste!
Ich sehe was…unglaubliche Bilderrätsel: die schönsten Bilder aus 10 Jahren (Antolin)
Exzellente Fotos mit Liebe zum Detail und Rätsel in Reimform
laden zu immer neuen Entdeckungen ein - allein, mit Freunden
oder der Familie. Das Abtauchen in diese farbenprächtigen Welten macht allen sehr viel Spaß und ganz nebenbei werden Konzentration und Sprachvermögen geschult.
Kimbu, der kleine Käsefußindianer
Minitou, der große Indianer
Minitou lernt Pfeile zu schnitzen, sich lautlos anzuschleichen,
das Lasso zu werfen und Spuren zu lesen. Und er träumt jede
Nacht davon, ein wildes Pferd zu fangen. Eines, was nur ihm
gehört. Ob sich dieser Wunsch erfüllen wird? Eines ist sicher, er
hat bereits eine wichtige Freundin gefunden, die ihn begleitet.
Und der Glücksbringer des Medizinmanns wird ihm sicher helfen. Eine magische Freundschaftsgeschichte in der großen Welt
der Indianer.
Weinert, Matthias: Dino Wheelies - Die Baumfresser
Diese originelle Mischung aus Erstlesebuch und Comic wird alle
Kinder begeistern!
Die drei Dino Wheelies Bo, Tanka und Pukki sind die besten
Freunde und leben gemeinsam in Neo Pangea. Das ist unsere
Welt in ferner Zukunft. Seit die Menschen den Planeten verlassen haben, hat sich auf der Erde einiges getan: Ein neuer Kontinent ist entstanden, und die Hinterlassenschaften der Menschen
sind in der Wüste oder dem Dschungel versunken. Die Welt ist
zu einem einzigen großen Abenteuerspielplatz geworden! Mit
Technik, Speed, Einfallsreichtum und Humor haben sich die Dinosaurier von einst dieser neuen Welt angepasst - und wurden
zu: Dino Wheelies!
Weinert, Matthias: Dino Wheelies - Das große Rennen
(Antolin)
Weinert, Matthias: Dino Wheelies - Die Schatzsuche
(Antolin)
Sachbücher für Kinder:
Klinting, Lars: Kasimir pflanzt weiße Bohnen (Antolin)
Kasimirs Topfpflanze ist verwelkt. Er braucht dringend eine
neue. Warum soll er es nicht mal mit Bohnen versuchen? Am
besten pflanzt er sie gleich selbst. Dazu braucht er nur einen
Blumentopf, einen Pflanzspaten, einen Beutel Erde und Wasser. Und natürlich getrocknete Bohnenkerne. Was er sonst noch
braucht? Geduld, sehr viel Geduld ...
Müller, Thomas: Ein Jahr mit den Eulen (Antolin)
Was fliegt da so geheimnisvoll um den alten Kirchturm mitten in
der Nacht? Es ist eine Schleiereule auf dem Weg zu ihrem Nistplatz. An einem verborgenen Ort hoch oben in der Spitze des
Turms zieht das Eulenpaar seine Jungen auf. Die Kleinen werden
liebevoll von den Eltern umsorgt, bis sie schließlich selbst auf
Mäusejagd gehen können und sich ein eigenes Revier suchen.
Damit beginnt ein neues Eulenjahr! Mit diesem zauberhaften
Sachbilderbuch lässt uns Thomas Müller die Welt mit Eulenaugen sehen und bringt uns die schönen Nachtvögel nah.
Müller, Thomas: Ein Jahr mit den Schwalben (Antolin)
Helles Zwitschern, ein elegantes Flugmanöver - tatsächlich: Die
Schwalben sind aus ihrem Winterquartier zurückgekehrt. Wir
sind dabei, wie das Schwalbenpaar ein neues Nest im Kuhstall
baut, wie das Weibchen die Eier legt und wenig später die Jungen schlüpfen, wir beobachten, wie diese heranwachsen und
erste Flugversuche starten. Schließlich heißt es Abschied neh-
Bastei·Anzeiger
- 29 men vom alten Bauernhof. Eine lange Reise beginnt - über Wüste und Savanne bis nach Südafrika. Doch es ist kein Abschied
für immer: Eines Tages geht es zurück gen Norden, und ein neues Schwalbenjahr nimmt seinen Anfang.
Was hat Winnetou gegessen?
Die Helden der Prärie - Was haben sie gegessen? Margot Fischer liefert die Antwort. Kindgerecht liefert sie traditionelle Rezepte der amerikanischen Ureinwohner so, dass man sie auch
mit unseren Mitteln nachkochen kann.
Dazu gibt es Informationen zu den Indianern, ihren Gebräuchen
rund ums Essen und zu den Zutaten. Tipps zum WildkräuterSammeln, zum eigenen Anbau von Küchenkräutern und eine
kleine Geschmacksschule machen dieses „Kochbuch“ zum unentbehrlichen Bestandteil jedes Tipis.
Welt-Fußball-Rekorde 2015
Dieses reich bebilderte Buch umfasst eine einmalige Sammlung
des internationalen Fußballsports: Rekorde, Fakten, Statistiken,
Sensationen und Informationen.
Wo versteckst du dich, kleine Haselmaus?: eine Geschichte
mit vielen Sachinformationen
Mit liebevollem Blick begleitet die Autorin die Haselmaus im
Jahreslauf. Vom Frühlingsanfang, wenn sie ein neues Kugelnest
für ihren Nachwuchs baut, über das Aufziehen der Haselmausbabys im Sommer bis zum Winterschlaf.
Bei ihren nächtlichen Ausflügen trifft sie auf Igel, Fledermäuse,
Nachtfalter, Kleiber, Siebenschläfer und Insekten. Geschickt
klettert sie in luftiger Höhe durch das Dickicht von Waldsäumen
und Hecken, sodass Jäger wie Käuzchen, Fuchs und Wiesel das
winzige Tier nicht entdecken können.
Reihe „Was ist Was?“
- Fußball
- Elektrizität: Megavolt und Supraleiter
- Geheimnis Tiefsee: leben in ewiger Finsternis (Antolin)
- Polizei : Streife, Kripo, SEK (Antolin)
- Ritter : Burgen, Turniere
- Sterne : Wunder des Weltalls
- Verbrechen auf der Spur
- Vulkane : Feuer aus der Tiefe (Antolin)
Viel Spaß beim Lesen - Anke Troll
6/2015
Du möchtest in den Sommerferien
keine Langeweile?
Du gehst derzeit in die 4. Klasse bzw. bist zwischen 11 und 16
Jahre alt?
Dann komm in deine Bibliothek und melde dich zum BUCHSOMMER Sachsen an!
Denn hier erwarten dich:
· NEUE, TOPAKTUELLE BÜCHER
· JEDE MENGE SPASS
· FÜR DREI GELESENENE BÜCHER EIN ZERTIFIKAT
· EINE COOLE ABSCHLUSSPARTY
Und das alles kostet dich nichts!
Los geht`s ab 2. Juli 2015 in der Bibliothek im Schloß Lohmen.
Und wie geht das?
Du meldest dich in der Bibliothek an und erhältst einen Clubausweis und ein Logbuch.
Dir stehen mehr als 100 brandneue Bücher zur Auswahl. Präsentiert in einem eigenen Regal und erkennbar am BuchsommerAufkleber warten spannende Abenteuergeschichten, lustige
Comic-Romane und aufregende Fantasiegeschichten, Liebesgeschichten, spannende Romane und Sachbücher auf dich.
Beim Buchsommer Sachsen ist auch für den größten Lesemuffel
etwas dabei!
Die gelesenen Bücher werden bei der Abgabe in dein Logbuch
eingetragen. Wenn du drei Bücher geschafft hast, bekommst du
ein Zertifikat.
Am Ende des Buchsommers findet eine Abschlussparty statt.
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Bastei·Anzeiger
6/2015
- 30 -
Öffnungszeiten
des Sekretariats der
Grundschule Lohmen
Alter Hort - altes Haus
Du siehst heute anders aus
Und ich geh` zum letzten Mal durch Deine Tür
Neue Schule - neues Glück
und es führt kein Weg zurück.
Mo. Di. - Fr. An meine Hortkinder!
06:30 - 13:30 Uhr
06:30 - 08:30 Uhr
Während diesen Öffnungszeiten ist Frau Großmann persönlich
sowie telefonisch unter der Rufnummer 03501 581070 zu erreichen. Bei dringenden schulischen Angelegenheiten ist Frau
Großmann außerdem während der üblichen Sprechzeiten des
Gemeindeamtes Lohmen erreichbar unter: 03501 581023
Telefax: 03501 581072
E-Mail: [email protected]
Unser Sportfest
Am 1. Juni hatten wir Kinder der GS Lohmen keinen Unterricht.
Es war Sportfest. Immer wenn die Musik ertönte, durfte eine Klasse
auf den Sportplatz gehen. Dort wurden 60 m gelaufen, Ballweitwurf und Weitsprung gemacht. Auf dem Schulgelände gab es dann
noch viele andere Angebote. Wir konnten z. B. mit einem Fußball
auf eine Torwand schießen, uns in 4 Balltechniken erproben, Kinderspiele von früher, Federball oder Tennis spielen.
Zum Frühstück überraschte uns der Förderverein mit Obstspießen.
Zum Schluss gab es wieder die Siegerehrung mit richtigen Medaillen. Antonia aus der Klasse 4a und Jonas aus der Klasse 3
wurden Schulmeister.
Vielen Dank den fleißigen Eltern, die uns geholfen haben.
Das war ein schöner Kindertag.
Mirjam und Frieda Klasse 3
Nun ist die schöne Zeit in unserem Hort bald vorbei. Ich kann
mich noch genau daran erinnern, als wir uns das erste Mal gesehen haben. Ihr ward noch klein und jetzt ...? Bei manchen
Kindern muss ich schon hoch schauen.
Vier aufregende und spannende Jahre liegen nun bald hinter
uns. Sie vergingen wie im Fluge. Gemeinsam haben wir viel erlebt und der Anfang war nicht immer leicht. Wir haben uns in
den Jahren gut kennen gelernt und viele Aufgaben zusammen
gemeistert. Bei Schwierigkeiten haben alle zusammengehalten
und eine Lösung gefunden.
Es gab viele Angebote im Hort, die ihr gern angenommen habt.
Wir haben Tischspiele gemacht und gebastelt. Das Spielen im
Garten war immer toll, egal ob Fußball, Pferd spielen, Gaststätte
oder mit Schnecken. Es hat euch viel Spaß gemacht. Ihr habt
immer zusammen gespielt und macht es auch heute noch. Ab
und zu gab es auch „Zickenalarm“, aber den haben wir auch
überstanden. Ihr habt immer etwas gefunden, was euch Freude gemacht hat. So zum Beispiel Computerspielen, Basteln von
Perlenengeln, Papierblüten und noch viel mehr.
Nun genug der Erinnerungen. Jetzt beginnt für euch und auch
für mich ein neuer Abschnitt. Ihr wechselt in eine andere Schule
und ich werde mein Rentnerleben genießen.
Ich wünsche euch viel Erfolg beim Lernen und hoffe, dass ihr
viele neue Freunde findet und vielleicht sehen wir uns mal wieder und ihr berichtet mir, wie es euch geht.
Viele liebe Grüße
Eure Frau Rautenstrauch
75 Jahre Freiwillige Feuerwehr Mühlsdorf
Die Ortsfeuerwehr Mühlsdorf blickt im Jahr 2015 auf eine 75-jährige Entwicklung des Freiwilligen Feuerwehr in Mühlsdorf zurück.
Dieses Jubiläum möchten wir feierlich begehen und laden dazu
herzlich ein.
16. August 2015, ab 10.00 Uhr bis zur Kaffeezeit
Festzelt am Gerätehaus Mühlsdorf
Für das leibliche Wohl und musikalische Umrahmung wird gesorgt.
Ortswehrleitung Mühlsdorf
- 31 -
Kirchennachrichten
Bastei·Anzeiger
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Ev.-Luth. Philippuskirchgemeinde Lohmen
Dorfstraße 1, 01847 Lohmen
Tel.-Nr.: 03501 588032
FAX: 03501 571927
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.kirche-lohmen.de
Die Philippusgemeinde lädt Sie herzlich zu den Gottesdiensten in Lohmen ein
Sonntag, 28. Juni
10.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier und Kindergottesdienst
Sonntag, 5. Juli
9.00 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 12. Juli
10.30 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 19. Juli
9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier
Sonntag, 26. Juli
10.30 Uhr Gottesdienst
Konzerte
Freitag, 10. Juli 2015 um 19.30 Uhr in der Radfahrerkirche
Stadt Wehlen
Marimba und Flöte „Duo Melange“
Ausführende Almut Unger , Thomas Laukel
Eintritt: 8,00 Euro
Trinkwasserzweckverabnd „Bastei“
Zusatzstoffe und chemische Parameter
Der Trinkwasserzweckverband „Bastei“ setzt bei der Aufbereitung des Trinkwassers folgende zugelassene Zusatzstoffe ein:
VersorgungsbereichZusatzstoff
Verwendungszweck
Lohmen mit Daube, Doberzeit, • Natriumhypochlorit (Handelsname: -> Desinfektion
Mühlsdorf und Uttewalde
Chlorbleichlauge)
und
Stadt Wehlen (rechtselbig) • Halbgebrannter Dolomit (Semidol®)
-> Partikelentfernung
mit Dorf Wehlen, Zeichen
-> pH - Wert Einstellung
-> Entfernung von Eisen und Mangan
Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten chemischen Parameter stammen aus den Ergebnissen der regelmäßigen Wasseruntersuchungen im Wasserwerk „An der Scheibe“. Diese sind für den gesamten Versorgungsbereich repräsentativ. Zur besseren
Einordnung sind die Ergebnisse den Grenzwerten nach der Trinkwasserverordnung -TrinkwV2001- gegenübergestellt.
Bastei·Anzeiger
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Zusätzliche Parameter des Trinkwassers können unter der Telefonnummer 03501 461080 erfragt und während der Öffnungszeiten im Büro eingesehen werden.
Wasserhärte im Versorgungsbereich
Weiterhin möchten wir Sie über die Härte des abgegebenen
Trinkwassers informieren.
Nur mit einer genauen Dosierung des Waschmittels können Sie
Geld sparen und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Wir
empfehlen Ihnen, die Angaben der Waschmittelhersteller tatsächlich einzuhalten, denn mehr Waschmittel macht Ihre Wäsche nicht sauberer und auch nicht weißer.
Nach der am 5. Mai 2007 in Kraft getretener Neufassung des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz WRMG) werden nur noch drei Härtebereiche unterschieden.
Härtebereich Grad „Deutsche Härte“
o weich
o kleiner als 8,4°dH
o mittel
o 8,4 bis 14°dH
o hart
o größer als 14°dH
ter. Unsere DJ´s von Power Station hatten es nicht leicht, da fast
alle Gäste draußen saßen. Es war noch sehr schön warm und wir
haben schon überlegt, wann es das zuletzt gab. Aber sie haben
die Tanzfläche voll bekommen und es wurde bis in die Nacht
gefeiert. Pünktlich zum Kindernachmittag am Sonnabend zogen
dunkle Wolken auf und es blitzte sogar. Glücklicherweise verzog
sich das erste Gewitter und der Kindernachmittag konnte auch
im Freien durchgeführt werden. Die Kinder konnten verschiedene Stationen durchlaufen und waren überall Gewinner. Egal ob
Büchsenschießen, Galgenkegeln, Murmeln suchen, über oder
um Sportgeräte laufen, Torgeschwindigkeitsschießen, Reiten,
Luftballon steigen lassen … oder toll geschminkt werden, jeder
konnte irgendwo mitmachen.
Als die Kinder mitten in der Kinderdisko tanzten, fing es auch
an zu regnen. Nun kam das Gewitter aber von der anderen Seite - dem Elbtal. Eltern und sogar Großeltern haben mitgemacht
und am Ende waren nicht nur die Kinder geschafft. Nachdem
alle kräftig nach dem Bonbonmann gerufen haben, kamen sogar
gleich zwei. Sie hatten aber keine Chance und wurden ziemlich
schnell „erlegt“ und von allen Bonbons befreit.
Die Wasserhärte wird europaweit über die Summe der im Wasser gelösten Calcium- und Magnesiumverbindungen definiert.
Je mehr Calcium und Magnesium das Wasser enthält, desto
härter ist es.
Die Härte im gesamten Versorgungsbereich des Trinkwasserzweckverbandes „Bastei“ beträgt 8,6°dH und liegt somit im
Härtebereich „mittel“.
Quellen:
*1
TrinkwV2001 - Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001
(BGBl. I S. 959) in der Fassung der Bekanntmachung vom
2. August 2013 (BGBl. I S. 2977), die durch Artikel 4 Absatz 22
des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert
worden ist
*2
Trinkwasseruntersuchung vom 17.03.2015 Wasserwerk „An
der Scheibe“
*3
Trinkwasseruntersuchung vom 15.04.2015 Wasserwerk „An
der Scheibe“
Heimatverein
Mühlsdorf e. V.
Kurz vor dem Lampionumzug kamen wieder sehr dunkle Wolken. Der Schönfelder Fanfarenzug begleitete alle Kinder mit ihren Lampions rund um´s Dorf musikalisch. Es war mal ein ganz
anderer Klang und kam gut an. Anschließend wurde kräftig
Knüppelkuchen gebacken und natürlich auch gegessen. Manche hielten Ihren Spieß über das Feuer und mache hinein.
DJ Tommy von der Lunatic-Disko spielte zum Tanz auf und kein
Musikwunsch blieb unerfüllt. Anfänglich unterstützte er sogar
unser Glücksrad aus der Ferne.
48. Kinder- und Ortsfest
a, nun ist es schon wieder
J
vorbei.
Viel wurde im Vorfeld organisiert, doch leider klappte nicht
alles. Nachdem uns kurzfristig
am Mittwoch Nachmittag der
Schausteller abgesagt hatte, war so schnell natürlich
kein Ersatz zu finden, obwohl
die Telefone glühten. Ebenso
sagte uns Sophia Venus am
Sonntag wegen Krankheit ab
- wir wünschen ihr gute Besserung. Vielleicht klappt es ja
das nächste Mal.
Aber nun von Anfang an. Am
Freitag starteten wir mit einem
Fass Freibier vom Bürgermeis-
Nach den zwei tollen Tagen fanden sich auch am Sonntag wieder Skat- und Tischtennisspieler, die schon sehr früh begannen.
Pünktlich 12 Uhr gab es Wildgulasch mit hausgemachten Klößen sowie Rotkraut und sofort bildete sich eine Schlange. Der
Schützenkönig vom Vorjahr wurde standesgemäß mit der Feuerwehr abgeholt und gab den ersten Schuss ab.
- 33 -
Bastei·Anzeiger
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Helmut Funke fuhr mit seiner geschmückten Kutsche und zwei
edlen Pferden vor. So mancher konnte bei der Kutschfahrt ganz
neue Eindrücke sammeln, Mühlsdorf aus einer anderen Perspektive sehen und besondere „Einblicke“ gewinnen.
Jede Kutschfahrt ist ein Erlebnis, stimmts?
Am Sonnabend und Sonntag Nachmittag gab es wieder Kaffee
und so viele verschiedene Kuchen, dass die Entscheidung immer wieder schwer fällt. An unserem Bratstand gab es ebenso
wieder sehr leckere Speisen und einige haben diesen mehrmals
hintereinander besucht.
Aus 65 Hortkindern wurden 10 Mannschaften gebildet, in denen
jeweils Schüler unterschiedlicher Klassenstufen gemeinsam um
den Sieg kämpften. Nun wurde ihr sportliches Können an 7 Stationen unter Beweis gestellt.
Gefordert war Teamgeist beim Spiel „Ball über die Leine“, Kleinfeldfußball und Handball, Koordination beim „WasserbombenJonglieren“, Technik beim Hindernisspiel mit dem Fußball und
anschließendem Schuss auf das Tor, Schnelligkeit im „Hürdenlauf“ und voller Krafteinsatz bei unserer neuen Variante des Tauziehens.
Ja und da war´s schon wieder vorbei. Abgeschlossen wurde
dieses Kinder- und Ortsfest wieder mit den legendären Glücksrad-Runden, welche auch schon Tradition sind. Das Glücksrad
drehte sich am Sonnabend und Sonntag und es gab wieder viele
schöne und auch praktische Gewinne.
Ein ganz herzliches Dankeschön an alle, die mitgemacht haben
und das sind sehr viele Mitglieder, Freunde, Helfer und Unterstützer. Es ist immer wieder eine große Herausforderung und
bedeutet viel Zeit von allen - bei der Vorbereitung, Planung, Einkauf, am Einlass, am Bratstand, bei den Fischel-Frauen, dem
Kaffee- und Kuchenteam, dem Glücksrad, den Gestaltern des
Kindernachmittags sowie des Tischtennisturniers und dem Vogelschießen, der Kinderdisko, der Nachtwache, den Bar- und
Thekenteams sowie allen Kuchenbäckern, Kaffeekochern, Geschirrabwaschern, Aufräumern, Bauhof der Gemeinde Lohmen
und denen, die ich hoffentlich nicht vergessen habe. Herzlichen
Dank.
Vielen Dank an alle unsere Sponsoren, die uns materiell und finanziell unterstützen. Ohne Sie wäre Manches nicht möglich.
Ein ganz besonderer Dank gilt dem Fußballverein für die schnelle und unkomplizierte Hilfe.
Im nächsten Basteianzeiger erfahren Sie, wer beim Luftballonwettbewerb des Vorjahres, beim Torgeschwindigkeitsschießen,
beim Tischtennis gewonnen hat und natürlich auch, ob es überhaupt einen neuen Schützenkönig gab und wenn ja, wer das ist.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer.
Ihre Silke Großmann
Vorsitzende Heimatverein Mühlsdorf e. V.
Sport- und Spielefest für die Lohmener
Hortkinder des FSV 1923 Lohmen e. V.
Mädchenmannschaft ist am stärksten und gewinnt!
Nachdem der zuerst geplante Termin am 09.06.2015 buchstäblich ins Wasser gefallen ist, konnte unser Sportfest am Dienstag,
dem 16.06.2015 bei angenehmen Temperaturen und Sonnenschein durchgeführt werden.
Nach einer kurzen Begrüßung durch die Jugendleiterin Maria
Winkler des FSV 1923 Lohmen e. V. begann das Sport- und
Spielefest nach einer großen Runde Warmlaufen um den Rasenportplatz und der Auslosung der einzelnen Teams.
Die Freude am Sport stand jederzeit im Vordergrund und viele
Kinder, sowie Eltern und Betreuer waren so vom sportlichen Ehrgeiz gepackt, dass sie ihre Teammitglieder tatkräftig anfeuerten.
Jede Mannschaft konnte an den einzelnen Stationen Punkte sammeln, die am Ende zusammengezählt wurden und dem
Team mit dem höchsten Ergebnis den Sieg des Sportfestes einbrachten.
Das höchste Endergebnis erzielte die zufällig erloste Mädchenmannschaft von Hortnerin Frau Rautenstrauch, die überglücklich den Hauptpreis entgegen nahmen.
Bastei·Anzeiger
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Nachricht der Vereine FSV und FCL
Turnhalle und Wadenschänke sind weg
Unsere Turnhalle, besonders die Wadenschänke, waren mit vielen
Traditionen behaftet.
Generationen von Schülern haben hier ihre Sportstunden absolviert,
erste Disko-Erfahrungen gesammelt, erste zarte Bande geknüpft
und erste Küsse getauscht.
Auch unser Präsident Karsten Andrä sowie Bürgermeister Jörg
Mildner gratulierten den Teilnehmern und Gewinnern ganz herzlich.
Wir danken unseren Sponsoren den Sparkassenfilialen Lohmen und Pirna Gartenstraße, der Allianz Generalagentur Angela
Schumann und der Spezimed GmbH ganz herzlich für die Preise
sowie Lebensmittel Fröde für das leckere Eis, das es am Ende
des Turniers noch für jeden gab. Die Kinder haben sich sehr gefreut.
Ein besonderer Dank gilt auch dem Bauhof Lohmen, welcher
uns bei den Vorbereitungen tatkräftig unterstützt hat, sowie den
Organisatoren des Sportfestes Maria Winkler und Marlen Heilgeist und nicht zu vergessen, allen fleißigen Helfern an den einzelnen Stationen und auf dem Sportplatz.
Paul Hoppe
Hier wurden Siege und Niederlagen des Fußballvereines würdig gefeiert - und selbst wenn keine Spiele waren wurde hier Kraft getankt.
Hier in der Wadenschänke wurde der Faschingsclub gegründet und
war die ersten Jahrzehnte auch der Austragungsort unserer Faschingsveranstaltungen.
Und vor allem: wer von den Fußballverrückten und Faschingsnarren
ist nicht schon mal von hieraus erst im Morgengrauen nach Hause
gewankt?
Um diesem traditionellen Veranstaltungsort ein würdiges Ende zu
bereiten - organisierten der FSV und der FCL gemeinsam die Abrissparty.
Nach wochenlanger Vorbereitung - Organisation von Werbung,
Absperrung, Toiletten, Getränken, Ausgestaltung, Programm, etc.
- mit Unterstützung der Gemeinde und dem Bauhof - war es am
26.04.2015 so weit, die allerletzte Fete in der Wadenschänke konnte
beginnen.
Und es kamen viele!!!
Es wurde eine geniale Party bis in den frühen Morgen hinein und
viele sagten: „Es war wunderbar, wie früher. Hey, weißt Du noch
....?“
Impressionen von der Abrissparty
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Bastei·Anzeiger
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Bastei·Anzeiger
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Party-Programm
11. Lohmener Motorradfest
26. Juni - 28. Juni 2015
Lohmener Biker e. V.
Freitag:
- 15:00 Uhr Fassanstich
- 15:00 Uhr Seuchenwanne für die Kids
- 21:00 Uhr Live „SLEEPING BEAUTY“ Coverrock
aus Berlin
Samstag:
- 08:00 Uhr - 10:00 Uhr
- 10:00 Uhr - 13:00 Uhr - 16:30 Uhr Frühstück
Kontrollbegehung im Bunker
Seuchenwanne für die Kids
Ausfahrt ca. 100 km
allseits beliebte Bikerspiele mit Freibier und Pokalen
- 20:00 Uhr Siegerehrung
- 21:00 Uhr Live „BULLDOZE „ Cover Rock Show
- 23:00 Uhr Live und in Farbe „LIMITED BOOZE
BOYS“
Sonntag:
08:00 Uhr ab ????? Frühstück
Rausschmiss durch den Veranstalter
Natürlich ist an allen Tagen reichlich für preiswertes
Futter und Suff gesorgt Zeltplatz (frei) mit Sanitäreinrichtungen ausreichend vorhanden!
Alle Bürger sind herzlich willkommen!!!
Eintritt fürs Wochenende: 5,00 €
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Nach Redaktionsschluss eingegangen
Bastei·Anzeiger
6/2015
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von
Lohmen!
Heute fällt es uns besonders schwer, ein paar Worte an sie zu
schreiben.
Leider müssen wir unseren 40. Krippengeburtstag am 4. Juli
2015 verschieben. Unser Geburtstag ist überschattet mit schweren Krankheiten des Personals. Wir betreuen unsere Krümelchen
aufopferungsvoll und geben jeden Tag unser Bestes. Aber dieses
große Fest zu gestalten, im Sinne und im Beisein aller Erzieher, ist
uns nicht möglich. Wir werden diesen besonderen Tag für unsere
Kleinsten nachholen und laden auch sie, liebe Einwohnerinnen und
Einwohner dann herzlich dazu ein.
Bis dahin verbleiben wir mit den besten Grüßen
Ihr Bürgermeister Jörg Mildner
Ihre Sylvia Pietsch
Das Bauamt informiert
An der Basteistraße (zwischen Netto-Markt und Bahnbrücke) wurden in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit der ENSO (Sanierung
Gasleitung) die Schäden aus dem Starkniederschlag 2014 an der
Böschung des Straßengrabens beseitigt.
An der Verbindungsstraße Daube-Doberzeit und diversen Straßen in
Nieder-Lohmen wurden im Rahmen der Straßenunterhaltung Risse
saniert.
Am 13. Mai fand die „offizielle Fertigstellung und Freigabe“ für folgende Baumaßnahmen statt:
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barrierefreier Zugang zum Erbgericht
Lochmühlenweg (HW 2013)
Sanierung Richard-Wagner-Denkmal
Gestaltung Wende- und Rastplatz Mühlsdorf
Im Beisein der am Bau Beteiligten (Planer, Baubetriebe, Genehmigungsbehörden, Fördermittelgeber) sowie von Gemeinderäten und
Einwohnern wurde auf die gelungene Umsetzung der Baumaßnahmen angestoßen.
In den vergangenen Wochen wurden sowohl kleinere, als auch größere Baumaßnahmen durchgeführt.
Zur Beseitigung der Schäden aus den Starkniederschlägen 2013
erfolgt derzeit die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen an
öffentlichen Kanälen (Dorfstraße und Fabrikstraße) und im Bereich
des Parkplatz oberhalb der Daubemühle.
Die Realisierung ist in den Monaten Juli und August vorgesehen.
Bastei·Anzeiger
6/2015
- 38 Die Kanäle in der Ortslage sowie die Hausanschlüsse werden zu
einem späteren Zeitpunkt realisiert.
Die Mitarbeiter des Bauhofes führten in den vergangenen Wochen
zahlreiche Unterhaltungsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden
durch. Außerdem erfolgten Grünschnitt- und Pflegearbeiten entlang
kommunaler Straßen, Wege und Plätze sowie auf sonstigen kommunalen Grünflächen.
Stellenausschreibung
Im Gemeindeamt Lohmen ist kurzfristig zum nächstmöglichen
Zeitpunkt die Stelle einer/eines
Mitarbeiterin/Mitarbeiters
zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem:
- Überwachung der Funktionsfähigkeit der Parkscheinautomaten, Parkuhren und sonstiger technischer Parkplatzeinrichtungen
- Wahrung der Ordnung und Sicherheit auf kommunalen
Parkplätzen
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Unterhaltungsarbeiten auf kommunalen Grundstücken
sowie Unterstützung des Bauhofs
Ihre Voraussetzungen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Handwerk oder Technik
- Erfahrung in der Verwaltungsarbeit
-PC-Kenntnisse
- sicheres und höfliches Auftreten
- überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft, hohe Flexibilität und Belastbarkeit, vertrauenswürdig
- Bereitschaft zu Diensten in den Abend- und Nachtstunden, an Wochenenden sowie Feiertagen
- engagiertes und eigenverantwortliches Arbeiten
- sicherer Umgang mit Konfliktsituationen
- Besitz eines gültigen Führerscheines für Pkw
Wir bieten:
- eine anspruchsvolle Tätigkeit in Teilzeit
- eine Vergütung in Anlehnung an den TVÖD i. V. m. den
gültigen Betriebsvereinbarungen
- bei Eignung ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich
- Die Stelle ist befristet im Rahmen einer Krankheitsvertretung.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte
mit Lebenslauf, Lichtbild, Zeugniskopien bis zum 07.07.2015
an das Gemeindeamt Lohmen, Hauptamt, Schloß Lohmen 1,
01847 Lohmen (Tel. 03501 581020).
Wenn eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht wird bitten wir Sie, einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizufügen.
Im Mai erfolgte der vollständige Abbruch der Turnhalle und des
Nebengebäudes inklusive der Fundamente. Am 22. Juni fand die
Bauanlaufberatung für die Rohbauarbeiten zum Neubau der Zweifeld-Sporthalle statt. Weitere 4 Lose wurden zwischenzeitlich ausgeschrieben. In den Monaten Juli, August und September werden
weitere Ausschreibungen auf www.vergabe24.de und www.evergabe.de veröffentlicht.
Derzeit laufen die Planungen für Kanalbaumaßnahmen entsprechend des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde (Erschließung Basteistraße 126, Stolpener Straße 22, Kohlbergstraße
22 - 28, Uttewalde, Mühlsdorf).
Der Landkreis beabsichtigt, im Herbst eine Instandsetzung der Zufahrtsstraße nach Uttewalde durchzuführen. Es ist vorgesehen, im
Rahmen dieser Baumaßnahme, die SW-Leitung zur Überleitung des
Abwassers nach Lohmen zu Realisieren.
Mildner
Bürgermeister