PRESSEMITTEILUNG OGAW-V-Umsetzungsgesetz schafft rechtssicheren Rahmen für Gesellschafterdarlehen bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. | Nr. 01/2016 Zeichenzahl: 1.767 inkl. Leerzeichen (Berlin, den 29.1.2015) Die Verabschiedung des OGAW-V-Umsetzungsgesetzes am gestrigen Donnerstag durch den Deutschen Bundestag war ein wichtiger Schritt, um Deutschland im Wettbewerb mit anderen Finanzstandorten wettbewerbsfähig zu halten. Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) in nationales Recht um. Es führt u.a. Kreditfonds als neue Anlageklasse ein. In diesem Zusammenhang wurden auch umfassende Regelungen zur Vergabe von Gesellschafterdarlehen durch geschlossene Alternative Investment Fonds (AIF) in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) aufgenommen. Der bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e. V. hatte sich in der Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf am 11. Januar 2016 sowie in der begleitenden Stellungnahme intensiv für diese Punkte eingesetzt. Konkret wird durch das Gesetz für geschlossene Spezial-AIF die Quote für die Vergabe von Gesellschafterdarlehen auf 50 Prozent des zu Investitionszwecken zur Verfügung stehenden Kapitals erhöht. Im Vorentwurf hatte die Quote noch bei 30 Prozent gelegen. Zudem wird das Verhältnis der Höhe von Gesellschafterdarlehen zu den Anschaffungskosten der Beteiligungsgesellschaft anstatt 1 zu 1 im Verhältnis 2/3 zu 1/3 gestaltet. „Unsere Mitgliedsunternehmen investieren über regulierte AIF in Sachwerte. Die Vergabe von Gesellschafterdarlehen ist dabei ein wichtiges Finanzierungsinstrument. Gesellschafterdarlehen bieten die Möglichkeit, bei kurzfristigen Investitionschancen schnell reagieren zu können. Die jetzt beschlossenen Regelungen und die festgelegten Quoten eröffnen mehr Spielräume, um im internationalen Wettbewerb um alternative Investments bestehen zu können", kommentiert Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des bsi e.V. Zum bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V.: Der bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. ist die Interessenvertretung der Unternehmen, die Sachwerte verwalten und deren Tätigkeit in direktem Zusammenhang mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) steht. Dazu zählen Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG), Verwahrstellen, Auslagerungsunternehmen sowie rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Berater. Pressekontakt: Kathrin Jäckel T +49 30 31 80 49 03 E [email protected] 1/2 Seiten PRESSEMITTEILUNG Impressum: Vorstand: Andreas Heibrock, Martina Hertwig, Dr. Peter Lesniczak, Michael Ruhl, Jochen Schenk, Dr. Holger Sepp, Gert Waltenbauer Hauptgeschäftsführer / Sprecher des Verbandes: Rechtsanwalt Eric Romba bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. / RAIA Real Asset Investment Association | www.sachwerteverband.de | Geschäftsstelle Berlin: Georgenstraße 24 | 10117 Berlin | T +49 30 318049-00 | F +49 30 323019-79 | [email protected] | Büro Brüssel: 3 - 11 rue du Luxembourg | 1000 Brüssel | T +32 2 55016-14 | F +32 2 55016-17 | [email protected] | bsi im Internet: www.sachwerteverband.de | www.leistungsbilanzportal.de | Vereinsregisternummer 23527 Nz Amtsgericht Berlin - Charlottenburg | Steuernummer 27/620/52261 Stand 29.01.2016 2/2 Seiten
© Copyright 2024 ExpyDoc