Wohnraum für Flüchtlinge: Informationen für Vermieterinnen und Vermieter Wie wohnen Flüchtlinge in Tübingen? Für die Unterbringung der Flüchtlinge im Stadtgebiet Tübingen tragen Kommune und Landkreis eine gemeinsame Verantwortung. Nach ihrem Aufenthalt in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung werden die Asylsuchenden auf Stadt- und Landkreise verteilt. Während der Bearbeitung des Asylantrags werden sie in Tübingen vom Landkreis untergebracht. Dies geschieht überwiegend in Gemeinschaftsunterkünften, die das Landratsamt betreibt. Flüchtlinge, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, dürfen anschließend ihren Wohnort frei wählen. Finden sie keine geeignete Wohnung, kümmert sich die Stadtverwaltung um die sogenannte Anschlussunterbringung im Stadtgebiet. Auch Flüchtlinge, die bereits mehr als zwei Jahre in einer Gemeinschaftsunterkunft gelebt haben, sowie geduldete Flüchtlinge, die aus bestimmten Gründen nicht in ihr Heimatland rückgeführt werden können, werden von der Stadtverwaltung in der Anschlussunterbringung untergebracht. Welche Art von Wohnraum sucht die Stadtverwaltung? Wohnraum wird hauptsächlich für Einzelpersonen oder kleine Familien benötigt, oft werden einzelne Flüchtlinge auch in Wohngemeinschaften zusammen untergebracht. Jedes Wohnangebot ist willkommen! Wer ist Vertragspartner? Die GWG Tübingen schließt die Mietverträge im Namen der Universitätsstadt Tübingen ab und kümmert sich um die Verwaltung der Wohnungen. Die Mietkaution wird von der Universitätsstadt Tübingen übernommen. Welche Miethöhe darf man ansetzen? Die meisten Flüchtlinge sind zunächst auf die Leistungen der Sozialleistungsträger angewiesen. Dort werden, orientiert an der Kategorie einfachen Wohnraums des Tübinger Mietspiegels, die Obergrenzen für die Anmietung von Wohnraum festgelegt. Darüber hinaus orientieren sich die Mietobergrenzen am festgelegten Wohnraumbedarf der Haushalte. Die derzeitigen Obergrenzen belaufen sich deshalb je nach Wohnraumgröße und auf 9,22 bis 7,04 Euro Netto-Kaltmiete – ohne die kalten Betriebskosten. Einzelheiten zur Angemessenheit der Miethöhe können im individuellen Gespräch geklärt werden. Für welchen Zeitraum kann man den Wohnraum vermieten? Die Stadtverwaltung kümmert sich um Flüchtlinge in der sogenannten Anschlussunterbringung. Diese Flüchtlinge haben in der Regel eine langfristige Bleibeperspektive und es wird Wohnraum für eine längerfristige Vermietung gesucht. Falls die Stadtverwaltung im Moment der Anmietung keine passenden Mieterinnen und Mieter aus diesem Personenkreis vermitteln kann, kommt in Einzelfällen auch eine Belegung durch andere Flüchtlinge in Frage. Eine sehr knappe zeitlich befristete Vermietung – weniger als 1,5 Jahre – eignet sich für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen, die sich noch im Asylverfahren befinden. Um diese Flüchtlinge kümmert sich das Landratsamt Tübingen. Für diese vorläufige Unterbringung kommen jedoch lediglich größere Einheiten infrage. Im Falle solcher Angebote vermittelt die Stadtverwaltung gerne den Kontakt zum Landratsamt weiter. Beauftragte für Wohnraum und barrierefreies Bauen Brunnenstraße 3 . 72074 Tübingen . Tel. 07071 204-2281 / 204-2282 E-Mail: [email protected] . [email protected] In welchem Rahmen findet eine Wohnungsbesichtigung statt? Wenn der Wohnraum für die Anschlussunterbringung geeignet ist, also eine längerfristige Mietoption besteht, wird die Wohnung durch eine Mitarbeitende des Fachbereichs Soziale Hilfen sowie den Beauftragten für Wohnraum besichtigt. In einigen Fällen können weitere Fachleute der Verwaltung hinzugezogen werden, zum Beispiel zu Fragen des Brandschutzes oder der Renovierung. Wenn der Wohnraum geeignet ist, schließt die GWG anschließend mit den Vermietenden den Mietvertrag ab. Wer kümmert sich um die Mieterinnen und Mieter? Für die Dauer ihres Aufenthalts in der Anschlussunterbringung werden die Flüchtlinge durch die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen der Fachabteilung Soziale Hilfen betreut. Während des Aufenthalts in der vorläufigen Erstunterbringung werden die Flüchtlinge durch Mitarbeitende des Landratsamts betreut. Was ist, wenn die Wohnung erst noch renoviert werden muss? Bei größeren Mietobjekten wie Mehrfamilienhäusern kann geprüft werden, ob die Stadt für eine Instandsetzung aufkommen kann. Darüber hinaus entwickeln Bund und Land momentan verschiedene Förderinstrumente wie Zuschussund Kreditprogramme. Bei Bedarf beraten die Beauftragten für Wohnraum, ob eines dieser Angebote in Frage kommt. H:\Formular\021/Merkblatt_WohnraumFluechtlinge_2015 www.tuebingen.de/fluechtlinge Beauftragte für Wohnraum und barrierefreies Bauen Brunnenstraße 3 . 72074 Tübingen . Tel. 07071 204-2281 / 204-2282 E-Mail: [email protected] . [email protected]
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