Sauser ► ab 16 Aperol Sprizz ► ab 18 Gegorener Alkohol (1 bis 8 Vol-%) Enthält Spirituosen (Aperol) Bier Clausthaler ► alle Desperados ► ab 16 alkoholfreies Bier, enthält weniger als 0,5 Vol-% Alkohol Aromatisiertes Bier, enthält gegorenen Alkohol Kirschtorte ► alle Long Island Ice Tea ► ab 18 Enthält weniger als 6 Gewichtsprozent Alkohol Enthält Spirituosen (Gin, Cointreau, Rum, Wodka, Tequila) Sangria ► ab 18 ► ab 16 Coupe Colonel ► ab 18 Je nach Zutaten! Wenn Likör enthalten, dann ab 18 Jahren Enthält über 6 Gewichtsprozent Alkohol (Wodka) Hugo ► ab 16 Red Bull ► alle Enthält gegorenen Alkohol (Champagner) Enthält keinen Alkohol Portwein ► ab 18 Met (Honigwein) ► ab 18 ► ab 16 Alkoholgehalt über 18 Vol-% Je nach Vol-%! Ab 15 Vol-% nur an über 18-Jährige Champagner ► ab 16 Kaffee Baileys ► ab 18 Gegorener Alkohol Enthält Likör (Baileys) Bacardi Breezer ► ab 18 Manhattan soft ► alle Alkopop, 5.1%, enthält Spirituosen (Rum) Alkoholfreier Drink, enthält keinen Alkohol Abgabebeschränkungen Welche gesetzlichen Abgabebeschränkungen gelten für alkoholhaltige Getränke und Esswaren? Grundsätzliche Abgabebeschränkungen Gegorener Alkohol Ab 16 Jahren Beispiele: Wein, Bier, Champagner, Sauser, saurer Most, Glühwein, Panaché etc. Getränke mit einem Alkoholgehalt von weniger als 0,5 Volumenprozenten fallen nicht unter die gesetzlichen Abgabebeschränkungen (Verordnung des EDI über alkoholische Getränke, Art. 2). Ab 18 Jahren wenn über 15% oder über 18% vol bei Weinen Beispiele: Portwein, Met etc. Beträgt der Alkoholgehalt über 15 Volumenprozent (18 Volumenprozent bei Naturwein aus frischen Weintrauben), darf das Getränk nur an über 18-Jährige abgegeben werden (AlkG Art. 2). Gebrannter Alkohol Ab 18 Jahren Beispiele: Gin, Wodka, Rum, Tequila, Likör, Alkopops, Shots, Mischgetränke und Drinks die Spirituosen enthalten etc. Mischgetränke mit Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 1,2 Volumenprozenten fallen nicht unter die gesetzlichen Abgabebeschränkungen (Alkoholverordnung Artikel 45). Aufgespriteter Fruchtsaft darf von Gesetzes wegen an unter 16-Jährige abgegeben werden. Gut zu wissen! Alkoholfreies Bier Auch an unter 16-Jährige Alkoholfreies Bier ist nicht alkoholfrei. Es enthält in der Regel eine geringe Menge Alkohol (gemäss Deklarationspflicht darf der Alkoholgehalt bis 0,5 Vol.% betragen). Je nach Herstellungsverfahren liegt dieser zwischen 0,02 Vol.% und 0,5 Vol.%. Trotzdem darf es von Gesetzes wegen an unter 16-jährige abgegeben werden. Alkopop Ab 18 Jahren Alkopops bestehen aus einem Gemisch von Spirituosen (z.B. Wodka, Whiskey) und Limonaden, Fruchtsäften oder anderen gesüssten Getränken. Der Alkohol wird geschmacklich durch die Süsse überdeckt. Die Mischung mit Zucker und Kohlensäure lässt den Alkohol rascher ins Blut übergehen und verstärkt so den Rausch. Zielpublikum sind in erster Linie Jugendliche und insbesondere junge Frauen, die häufig den Geschmack von Alkohol nicht mögen. Sauser Ab 16 Jahren Sauser ist gärender Traubensaft (von weissen als auch roten Trauben). Der Alkoholgehalt des pasteurisierten Sausers liegt konstant bei etwa 1.5 Volumenprozent. Es gibt auch Sauser mit 0,5 Volumenprozenten. Sonst unterscheidet man drei Sauser-Stadien: • Der «Goofesuser» hat lediglich einen Alkoholgehalt von rund 1%. • Der «Wiibersuser» wartet mit bis zu 4% auf • der «Mannesuser» bis auf rund 8% kommen kann. Desperados Ab 16 Jahren Desperados ist ein Bier mit Tequillageschmack. Es beinhaltet KEINEN Tequilla, sondern eben nur den Geschmack. Es enthält 5,9 % vol. Alkohol und wird typischerweise mit einer Limettenspalte im Flaschenhals serviert und direkt aus der Flasche getrunken. Esswaren Je nach Alkoholgehalt, meist auch an unter 16-Jährige Die meisten alkoholhaltigen Esswaren dürfen an unter 16-Jährige abgegeben werden. Von den Abgabebeschränkungen sind nur Esswaren mit einem Alkoholgehalt von über 6 Gewichtsprozenten betroffen. Vorbereitete bzw. verarbeitete Produkte und Gerichte enthalten in der Regel weniger Alkohol. Dazu gehören beispielsweise Schwarzwäldertorten, Zuger Kirschtorten, Tiramisu, Kirschstängeli, Coq au vin und Ähnliches. Für Esswaren mit über 6 Gewichtsprozenten Alkohol gelten die Abgabebeschränkungen (Alkoholverordnung Artikel 45). Dazu gehören Gerichte oder Desserts, bei denen Alkohol zusätzlich beigegeben wird (z.B. Coupe Colonel). Spezialfälle Sangria Ab 16 oder ab 18, je nach Zutaten!!! Sangria ist nicht gleich Sangria. Es gibt kein einheitliches Sangria Rezept, je nach Region und individuellem Geschmack kann es sehr variieren. Mit mehr oder weniger Früchten, mit oder ohne Kohlensäure, mit Rot- oder Weißwein, mit oder ohne Liköre: Sangria kann Cointreau (Orangenlikör) und weitere Liköre (z.B. Rum, Martini, Cognac) enthalten. Met (Honigwein) Ab 16 oder 18 Jahren, je nach Alkoholgehalt Met, auch Honigwein genannt, ist ein alkoholisches Getränk aus Honig und Wasser. Teilweise werden auch verschiedene Gewürze, Früchte und Fruchtsäfte zugegeben. Abhängig von der verwendeten Hefe, der Menge an Zucker (Honig) und anderen Umgebungsbedingungen während der Gärung kann Met bis zu 20 Vol.-% Alkohol enthalten (üblich sind 11–16 Vol.-%). Getrunken wird Met sowohl heiss als auch kalt. Ab einem Alkoholgehalt ab 15% darf Met nur an über 18-Jährige verkauft werden. Portwein Ab 18 Jahren Während des Gärungsprozesses wird dem Wein hochprozentiger Weinbrand beigemischt, welcher die Hefebakterien abtötet. Die Gärung stoppt und der Wein wird durch einen Rest an unvergorenem Traubenzucker fruchtig und süss. Der endgültige Portwein hat einen höheren Alkoholgehalt (18 bis 22 % Alkoholvolumen) und ist deshalb haltbarer als normale Weine.
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