Jugendschutz - Quiz - Jugendschutz Aargau

Sauser
► ab 16
Aperol Sprizz
► ab 18
Gegorener Alkohol (1 bis 8
Vol-%)
Enthält Spirituosen (Aperol)
Bier Clausthaler
► alle
Desperados
► ab 16
alkoholfreies Bier, enthält
weniger als 0,5 Vol-% Alkohol
Aromatisiertes Bier, enthält
gegorenen Alkohol
Kirschtorte
► alle
Long Island Ice Tea
► ab 18
Enthält weniger als 6
Gewichtsprozent Alkohol
Enthält Spirituosen (Gin,
Cointreau, Rum, Wodka, Tequila)
Sangria
► ab 18
► ab 16
Coupe Colonel
► ab 18
Je nach Zutaten! Wenn Likör
enthalten, dann ab 18 Jahren
Enthält über 6 Gewichtsprozent
Alkohol (Wodka)
Hugo
► ab 16
Red Bull
► alle
Enthält gegorenen Alkohol
(Champagner)
Enthält keinen Alkohol
Portwein
► ab 18
Met (Honigwein)
► ab 18
► ab 16
Alkoholgehalt über 18 Vol-%
Je nach Vol-%! Ab 15 Vol-% nur
an über 18-Jährige
Champagner
► ab 16
Kaffee Baileys
► ab 18
Gegorener Alkohol
Enthält Likör (Baileys)
Bacardi Breezer
► ab 18
Manhattan soft
► alle
Alkopop, 5.1%, enthält
Spirituosen (Rum)
Alkoholfreier Drink, enthält keinen
Alkohol
Abgabebeschränkungen
Welche gesetzlichen Abgabebeschränkungen gelten für alkoholhaltige Getränke und
Esswaren?
Grundsätzliche Abgabebeschränkungen
Gegorener Alkohol
Ab 16 Jahren
Beispiele: Wein, Bier, Champagner, Sauser, saurer Most, Glühwein, Panaché etc.
Getränke mit einem Alkoholgehalt von weniger als 0,5 Volumenprozenten fallen nicht unter die
gesetzlichen Abgabebeschränkungen (Verordnung des EDI über alkoholische Getränke, Art. 2).
Ab 18 Jahren wenn über 15% oder über 18% vol bei Weinen
Beispiele: Portwein, Met etc.
Beträgt der Alkoholgehalt über 15 Volumenprozent (18 Volumenprozent bei Naturwein aus
frischen Weintrauben), darf das Getränk nur an über 18-Jährige abgegeben werden (AlkG Art.
2).
Gebrannter Alkohol
Ab 18 Jahren
Beispiele: Gin, Wodka, Rum, Tequila, Likör, Alkopops, Shots, Mischgetränke und Drinks die
Spirituosen enthalten etc.
Mischgetränke mit Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 1,2 Volumenprozenten
fallen nicht unter die gesetzlichen Abgabebeschränkungen (Alkoholverordnung Artikel 45).
Aufgespriteter Fruchtsaft darf von Gesetzes wegen an unter 16-Jährige abgegeben werden.
Gut zu wissen!
Alkoholfreies Bier
Auch an unter 16-Jährige
Alkoholfreies Bier ist nicht alkoholfrei. Es enthält in der Regel eine geringe Menge Alkohol
(gemäss Deklarationspflicht darf der Alkoholgehalt bis 0,5 Vol.% betragen). Je nach
Herstellungsverfahren liegt dieser zwischen 0,02 Vol.% und 0,5 Vol.%. Trotzdem darf es von
Gesetzes wegen an unter 16-jährige abgegeben werden.
Alkopop
Ab 18 Jahren
Alkopops bestehen aus einem Gemisch von Spirituosen (z.B. Wodka, Whiskey) und
Limonaden, Fruchtsäften oder anderen gesüssten Getränken. Der Alkohol wird geschmacklich
durch die Süsse überdeckt. Die Mischung mit Zucker und Kohlensäure lässt den Alkohol
rascher ins Blut übergehen und verstärkt so den Rausch. Zielpublikum sind in erster Linie
Jugendliche und insbesondere junge Frauen, die häufig den Geschmack von Alkohol nicht
mögen.
Sauser
Ab 16 Jahren
Sauser ist gärender Traubensaft (von weissen als auch roten Trauben). Der Alkoholgehalt des
pasteurisierten Sausers liegt konstant bei etwa 1.5 Volumenprozent. Es gibt auch Sauser mit
0,5 Volumenprozenten. Sonst unterscheidet man drei Sauser-Stadien:
• Der «Goofesuser» hat lediglich einen Alkoholgehalt von rund 1%.
• Der «Wiibersuser» wartet mit bis zu 4% auf
• der «Mannesuser» bis auf rund 8% kommen kann.
Desperados
Ab 16 Jahren
Desperados ist ein Bier mit Tequillageschmack. Es beinhaltet KEINEN Tequilla, sondern eben
nur den Geschmack. Es enthält 5,9 % vol. Alkohol und wird typischerweise mit einer
Limettenspalte im Flaschenhals serviert und direkt aus der Flasche getrunken.
Esswaren
Je nach Alkoholgehalt, meist auch an unter 16-Jährige
Die meisten alkoholhaltigen Esswaren dürfen an unter 16-Jährige abgegeben werden. Von den
Abgabebeschränkungen sind nur Esswaren mit einem Alkoholgehalt von über 6
Gewichtsprozenten betroffen. Vorbereitete bzw. verarbeitete Produkte und Gerichte enthalten in
der Regel weniger Alkohol. Dazu gehören beispielsweise Schwarzwäldertorten, Zuger
Kirschtorten, Tiramisu, Kirschstängeli, Coq au vin und Ähnliches.
Für Esswaren mit über 6 Gewichtsprozenten Alkohol gelten die Abgabebeschränkungen
(Alkoholverordnung Artikel 45). Dazu gehören Gerichte oder Desserts, bei denen Alkohol
zusätzlich beigegeben wird (z.B. Coupe Colonel).
Spezialfälle
Sangria
Ab 16 oder ab 18, je nach Zutaten!!!
Sangria ist nicht gleich Sangria. Es gibt kein einheitliches Sangria Rezept, je nach Region und
individuellem Geschmack kann es sehr variieren. Mit mehr oder weniger Früchten, mit oder
ohne Kohlensäure, mit Rot- oder Weißwein, mit oder ohne Liköre: Sangria kann Cointreau
(Orangenlikör) und weitere Liköre (z.B. Rum, Martini, Cognac) enthalten.
Met (Honigwein)
Ab 16 oder 18 Jahren, je nach Alkoholgehalt
Met, auch Honigwein genannt, ist ein alkoholisches Getränk aus Honig und Wasser. Teilweise
werden auch verschiedene Gewürze, Früchte und Fruchtsäfte zugegeben. Abhängig von der
verwendeten Hefe, der Menge an Zucker (Honig) und anderen Umgebungsbedingungen
während der Gärung kann Met bis zu 20 Vol.-% Alkohol enthalten (üblich sind 11–16 Vol.-%).
Getrunken wird Met sowohl heiss als auch kalt. Ab einem Alkoholgehalt ab 15% darf Met nur an
über 18-Jährige verkauft werden.
Portwein
Ab 18 Jahren
Während des Gärungsprozesses wird dem Wein hochprozentiger Weinbrand beigemischt,
welcher die Hefebakterien abtötet. Die Gärung stoppt und der Wein wird durch einen Rest an
unvergorenem Traubenzucker fruchtig und süss. Der endgültige Portwein hat einen höheren
Alkoholgehalt (18 bis 22 % Alkoholvolumen) und ist deshalb haltbarer als normale Weine.