Messe Gesund Leben Aussteller unterlagen Sonntag 18. Oktober 2015 11 – 18 Uhr Veranstalter Bietigheimer Mediengesellschaft mbH Medienpartner Kronenzentrum Bietigheim Gesund Leben Aussteller unterlagen Beschreibung Gesund Leben 2015 ritt Eint i ! fre Die Gesund Leben Messe in Bietigheim ist als Fachmesse für Endverbraucher in und um Bietigheim bestimmt. Hier präsentieren sich Firmen und Marken aus den Bereichen Gesundheit und körperliches Wohlbefinden, Vorsorge, Prävention, Therapie, Pflege und Betreuungseinrichtungen, häusliche Pflege, Gesundheitskassen, Recht, Finanzen sowie Sport und Freizeitgestaltung aus der Region. Die Messe soll Besucher jeden Alters, ob jung oder alt ansprechen. An den Ständen können die Besucher Vieles ausprobieren und Neues kennenlernen. Im Vortragsraum haben Sie die Möglichkeit den Besuchern eine Aktion oder ein Mitmachprogramm anzubieten. Des Weiteren steht Ihnen ein Laptop mit Beamer für einen Vortrag zur Verfügung. Infos kompakt: Termin18. Oktober 2015 | 11 – 18 Uhr Ort Kronenzentrum Bietigheim Zielgruppe ALLE, die sich für Gesundheit und das Leben im besten Alter interessieren Programm Fachvorträge, Produktvorführungen und Präsentationen Aussteller Gesundheit, Vorsorge, Prävention, Therapie und Pflege Die Location Kronenzentrum bietigheim Das Kronenzentrum bietet alles, was man als Aussteller von einer Messe erwartet: eine freundliche Atmosphäre, moderne Technik, die zentrale Lage in der Bietigheimer Altstadt sowie die gute Erreichbarkeit. Für die Messebesucher stehen zahlreiche kostenlose Parkplätze in der Tiefgarage und rund um das Kronenzentrum zur Verfügung. Die Ausstellungsfläche ist bequem und einfach per Aufzug zu erreichen. Gesund Leben Messe Veranstalter Bietigheimer Mediengesellschaft mbH Aussteller unterlagen Gesund Leben Aktive Bewerbung Kommunikation auf allen Kanälen Bewerbung der Messe in der Bietigheimer Zeitung und in der Rundschau, Straßenplakatierung sowie auf der Homepage www.messen-bietigheim.de Ihre gebuchte Anzeige wird in der Sonderveröffentlichung kurz vor der Messe erscheinen. Ca. 3 Wochen vor Messebeginn erhalten Sie die in Ihrem Paket enthaltenen Besucherflyer zur Auslage in Ihrer Geschäftsstelle. Zeitplan Anmeldeschluss Bitte benutzen Sie das beiligende Anmeldeformular und senden dies komplett ausgefüllt an die Veranstaltungsleitung. 28. August 2015 Anzeigenschluss Die Druckdaten für die Sonderveröffentlichung per Mail an die Veranstaltungsleitung (Datei in 300dpi Auflösung als EPS abgespeichert). Einrichten Messestand Die Messestände müssen am Sonntag ab 10.30 Uhr für die Eröffnung der Messe fertig sein. Öffnungszeit Messe Ihr Messestand muss für Besucher von 11 – 18 Uhr besetzt sein. Ausräumen Messestand Die Messestände müssen am Sonntag von 18 - 19 Uhr ausgeräumt, im ursprünglichen Zustand und gereinigt an die Veranstaltungsleitung übergeben werden. Veranstalter 11. September 2015 18. Oktober 2015 9.30 – 10.30 Uhr 18. Oktober 2015 11 – 18 Uhr 18. Oktober 2015 18 – 19 Uhr Unser vielfältiges Messe-Angebot 2015 Immo Auto mobil Bietigheimer Mediengesellschaft Noch Fragen? Wir sind Ihr fachkompetenter Ansprechpartner für Veranstaltungen und Messen. Kontakt Veranstaltungsleitung: Melanie Belz · Bietigheimer Mediengesellschaft mbH Kronenbergstraße 10 · 74321 Bietigheim-Bissingen Tel. 07142 403-272 · [email protected] Beauty & energie & wellness Gesund Leben Bie tigheim Aus bild ung & CO. Bei Interesse bitte bei der Veranstaltungsleitung melden. Veranstalter Bietigheimer Mediengesellschaft mbH Teilnahme bedingungen Immo Auto mobil Beauty & energie & wellness Gesund Leben Bie tigheim Aus bild ung & CO. Ausstellungs- und Teilnahmebedingungen der Bietigheimer Mediengestellschaft mbH für die Messen-Veranstaltungen: Beauty & Wellness, Immo & Energie, AutoMobil, Gesund Leben, sowie der Ausbildung & Co: 1. Veranstalter Bietigheimer Mediengesellschaft mbH, Kronenbergstraße 10, 74321 Bietigheim-Bissingen 11. Versicherung Der Veranstalter empfiehlt den Ausstellern, alle Ausstellungsgegenstände und Exponate zu versichern und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. 2. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf dem vom Veranstalter vorgegebenen Formblatt (Ausstelleranmeldung) unter gleichzeitiger ausdrücklicher und durch Unterschrift bestätigter Anerkennung dieser Ausstellungs- und Teilnahmebedingungen, der Richtlinien sowie der sonstigen Auflagen und Hinweise. Des Weiteren verpflichtet sich der Aussteller mit der Anmeldung die gesetzlichen, polizeilichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders für Umweltschutz, Feuerschutz, Unfallverhütung einzuhalten. 12. Haftung Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Ausstellungsgegenständen und an der Standausstattung, auch nicht für Folgeschäden. Für alle Risiken des Transportes vor, während und nach der Messe, für Beschädigungen, Diebstahl sowie Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausstellung durch Verschulden Dritter entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter schließt eine Haftpflichtversicherung für Besucher ab. 3. Standmiete und Kosten Es gelten die auf der Anmeldung abgedruckten Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt. 4. Zulassung Auf Zulassung zur Messe besteht kein Rechtsanspruch. Konkurrenz ausschluss ist nicht möglich. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr gegeben sind (Falschangaben zu den auszustellenden Artikeln bzw. Exponaten). 5. Standeinteilung Der Veranstalter ist bemüht, dem Aussteller den gewünschten Stand zur Verfügung zu stellen. Aus organisatorischen Gründen und im Interesse eines optimalen Gesamtbildes der Messe können Stände sowie die Ein-,Aus-, Durch-, und Notausgänge umplatziert werden. Aus technischen Gründen muss der Aussteller damit rechnen, dass eine geringfügige Beschränkung des Standes auftreten kann. 6. Untervermietung Eine Untervermietung oder eine Standüberlassung an Dritte ist nicht gestattet. 7. Zahlungsbedingungen Die Standmiete ist gegen Rechnungsstellung im SEPA-Lastschriftmandat bei der Anmeldung fällig. Der Aussteller darf die Standfläche nur dann belegen und mit dem Aufbau beginnen, wenn die für die Messe gestellte Rechnung bezahlt wurde. Der Veranstalter kann nach vergeblichen Mahnungen den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen und über die Standfläche anderweitig verfügen. 8. Rücktritt durch den Aussteller Ein Rücktritt von der Veranstaltung kann nur schriftlich beim Veranstalter beantragt werden, und muss mindesten 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Für den Aussteller fallen Kosten in Höhe von 50% der vereinbarten Standmiete als Verwaltungsaufwand an. 9. Standbetreuung und Standfläche Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der Messe mit den angemeldeten Waren zu belegen und mit sachkundigem Personal besetzt zu halten. Die Ausstellungsfläche ist im ursprünglichen Zustand und gereinigt, nach Beendigung des Abbaus festgesetzten Termin, an die Veranstaltungsleitung zurückzugeben. 10. Standausgestaltung Standausgestaltung: Innerhalb der eigenen Stellfläche können Plakate, Modelle usw. gezeigt werden. Vorführungen, Videos etc. sind zulässig, wenn die Nachbarstände nicht durch Lärm gestört werden. Der Aussteller ist verpflichtet der GEMA zu melden, wenn er auf seinem Stand Musikdarbietungen und/oder Fernsehsendungen und/oder Video/DVD’s vorsieht zu zeigen. Außerhalb der bezahlten Ausstellungsfläche wird Werbematerial kostenpflichtig entfernt. Jegliche Sonderaktionen und Verteilung von Werbematerialien sind mit dem Veranstalter abzusprechen. 13. Vorkehrungen – Höhere Gewalt Muss der Veranstalter aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, höherer Gewalt, Naturkatastrophen usw. die Veranstaltung absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erstattung der Standkosten. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall erhält der Aussteller die Anmeldegebühren zurück erstattet. 14. Technik / Anschlüsse Alle Installationen werden durch ein vom Veranstalter beauftragtes Unternehmen durchgeführt. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung und Handhabung an den Anschlüssen entstehen. Bei der AutoMobil Messe ist vom Aussteller selbstständig die Anmeldung in Form eines Formulars bei den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen durchzuführen. Somit werden dem Aussteller Stromkästen und Verbrauch direkt von den Stadtwerken berechnet. 15. Verbot der Sonntagsarbeit Jeder Aussteller muss dafür Sorge tragen, dass er für an seinem Stand beschäftigte Mitarbeiter, die nicht Familienangehörige sind, eine Befreiung vom Verbot der Sonntagsarbeit im Sinne vom § 105 der Gewerbeordnung erlangt. 16. Technische Richtlinien Der Aussteller verpflichtet sich, die technischen Bestimmungen, behördliche Anweisungen und Brandschutzmaßnahmen einzuhalten. a) Strom, Gas, Feuer, Propangas und offene Flammen dürfen nur dann verwendet werden, wenn dem Veranstalter die schriftliche Genehmigung der zuständigen Feuerschutzbehörde vorliegt. Offenes Feuer ist untersagt! b) FÜR Dekoration sind folgende Feuerschutzbestimmungen zu beachten: Dekorationsstoffe und Papierverkleidungen dürfen nur verwendet werden, wenn sie nach DIN 4102 schwer entflammbar sind. Styropor und ähnliche Stoffe dürfen nur verwendet werden, wenn dem Veranstalter ein Nachweis erbracht wird, dass diese schwer entflammbar sind. Rohr-, Schilf- und Strohmatten dürfen nicht zu Dekorationszwecken verwendet werden, da eine Imprägnierung technisch nicht möglich ist. 17. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Hausrecht Als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag, seiner Durchführung sowie über die Gültigkeit des Vertrages wird der Sitz der Bietigheimer Mediengesellschaft mbH vereinbart. Die Bietigheimer Mediengesellschaft mbH übt das Hausrecht im gesamten Ausstellungsbereich aus. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Jeder Aussteller haftet für alle Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen. Im Übrigen gilt die Hausordnung des Kronenzentrums. AUSZUG der Hausordnung des Kronenzentrums a) Die Kronensäle werden von der Kronensaal-Betriebsgesellschaft mbH verwaltet. Die Weisungen der Beauftragten dieser Gesellschaft sowie des Veranstalters sind zu befolgen. b) Die feuer- und sicherheitspolizeilichen Vorschriften sind genau einzuhalten. c) Das Rauchen in den Sälen ist nicht erlaubt. d) Feuerwerkskörper, sowie andere pyrotechnische Gegenstände dürfen in den Kronensälen nicht abgebrannt werden. Der Umgang mit Feuer und offenem Licht ist untersagt. e) Tiere dürfen in die Kronensäle nicht mitgenommen werden. f) Benageln oder „Betackern“ von Wänden, Fußböden und Tischen sowie der Leihwände ist nicht gestattet. Bekleben und restlos zu entfernenden Klebestreifen ist erlaubt. Kontakt: Melanie Belz · Tel. 07142 403-272 · [email protected]
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