GESUND - Messen

Messe
Gesund
Leben
Aussteller unterlagen
Sonntag
18. Oktober 2015
11 – 18 Uhr
Veranstalter
Bietigheimer
Mediengesellschaft mbH
Medienpartner
Kronenzentrum Bietigheim
Gesund
Leben
Aussteller
unterlagen
Beschreibung
Gesund Leben 2015
ritt
Eint i !
fre
Die Gesund Leben Messe in Bietigheim ist als Fachmesse
für Endverbraucher in und um Bietigheim bestimmt.
Hier präsentieren sich Firmen und Marken aus den
Bereichen Gesundheit und körperliches Wohlbefinden,
Vorsorge, Prävention, Therapie, Pflege und Betreuungseinrichtungen, häusliche Pflege, Gesundheitskassen,
Recht, Finanzen sowie Sport und Freizeitgestaltung aus
der Region.
Die Messe soll Besucher jeden Alters, ob jung oder alt
ansprechen. An den Ständen können die Besucher Vieles
ausprobieren und Neues kennenlernen.
Im Vortragsraum haben Sie die Möglichkeit den
Besuchern eine Aktion oder ein Mitmachprogramm
anzubieten. Des Weiteren steht Ihnen ein Laptop mit
Beamer für einen Vortrag zur Verfügung.
Infos kompakt:
Termin18. Oktober 2015 | 11 – 18 Uhr
Ort
Kronenzentrum Bietigheim
Zielgruppe
ALLE, die sich für Gesundheit und das Leben im besten Alter interessieren
Programm
Fachvorträge, Produktvorführungen
und Präsentationen
Aussteller
Gesundheit, Vorsorge, Prävention, Therapie und Pflege
Die Location
Kronenzentrum bietigheim
Das Kronenzentrum bietet alles, was man als
Aussteller von einer Messe erwartet:
eine freundliche Atmosphäre, moderne Technik,
die zentrale Lage in der Bietigheimer Altstadt
sowie die gute Erreichbarkeit. Für die Messebesucher stehen zahlreiche kostenlose Parkplätze
in der Tiefgarage und rund um das Kronenzentrum
zur Verfügung.
Die Ausstellungsfläche ist bequem und einfach per
Aufzug zu erreichen.
Gesund
Leben Messe
Veranstalter
Bietigheimer
Mediengesellschaft mbH
Aussteller
unterlagen
Gesund
Leben
Aktive Bewerbung
Kommunikation auf allen Kanälen
Bewerbung der Messe in der Bietigheimer Zeitung
und in der Rundschau, Straßenplakatierung sowie
auf der Homepage www.messen-bietigheim.de
Ihre gebuchte Anzeige wird in der Sonderveröffentlichung
kurz vor der Messe erscheinen.
Ca. 3 Wochen vor Messebeginn erhalten Sie die in Ihrem Paket
enthaltenen Besucherflyer zur Auslage in Ihrer Geschäftsstelle.
Zeitplan
Anmeldeschluss
Bitte benutzen Sie das beiligende Anmeldeformular und
senden dies komplett ausgefüllt an die Veranstaltungsleitung.
28. August 2015
Anzeigenschluss
Die Druckdaten für die Sonderveröffentlichung
per Mail an die Veranstaltungsleitung
(Datei in 300dpi Auflösung als EPS abgespeichert).
Einrichten Messestand
Die Messestände müssen am Sonntag ab 10.30 Uhr für
die Eröffnung der Messe fertig sein.
Öffnungszeit Messe
Ihr Messestand muss für Besucher von 11 – 18 Uhr
besetzt sein.
Ausräumen Messestand
Die Messestände müssen am Sonntag von 18 - 19 Uhr
ausgeräumt, im ursprünglichen Zustand und gereinigt an
die Veranstaltungsleitung übergeben werden.
Veranstalter
11. September 2015
18. Oktober 2015
9.30 – 10.30 Uhr
18. Oktober 2015
11 – 18 Uhr
18. Oktober 2015
18 – 19 Uhr
Unser vielfältiges Messe-Angebot 2015
Immo Auto
mobil
Bietigheimer Mediengesellschaft
Noch Fragen? Wir sind Ihr fachkompetenter Ansprechpartner
für Veranstaltungen und Messen.
Kontakt Veranstaltungsleitung:
Melanie Belz · Bietigheimer Mediengesellschaft mbH
Kronenbergstraße 10 · 74321 Bietigheim-Bissingen
Tel. 07142 403-272 · [email protected]
Beauty & energie
& wellness
Gesund
Leben
Bie tigheim
Aus
bild
ung
& CO.
Bei Interesse
bitte bei der
Veranstaltungsleitung melden.
Veranstalter
Bietigheimer
Mediengesellschaft mbH
Teilnahme
bedingungen
Immo Auto
mobil
Beauty & energie
& wellness
Gesund
Leben
Bie tigheim
Aus
bild
ung
& CO.
Ausstellungs- und Teilnahmebedingungen der Bietigheimer Mediengestellschaft mbH für die Messen-Veranstaltungen:
Beauty & Wellness, Immo & Energie, AutoMobil, Gesund Leben, sowie der Ausbildung & Co:
1. Veranstalter
Bietigheimer Mediengesellschaft mbH, Kronenbergstraße 10,
74321 Bietigheim-Bissingen
11. Versicherung
Der Veranstalter empfiehlt den Ausstellern, alle Ausstellungsgegenstände und
Exponate zu versichern und eine Haftpflichtversicherung abzu­schließen.
2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf dem vom Veranstalter vorgegebenen Formblatt (Ausstelleranmeldung) unter gleichzeitiger ausdrücklicher und
durch Unterschrift bestätigter Anerkennung dieser Ausstellungs- und Teilnahmebedingungen, der Richtlinien sowie der sonstigen Auflagen und Hinweise.
Des Weiteren verpflichtet sich der Aussteller mit der Anmeldung die gesetzlichen, polizeilichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders
für Umweltschutz, Feuerschutz, Unfallverhütung einzuhalten.
12. Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Ausstellungsgegenständen und an der Standausstattung, auch nicht für Folgeschäden. Für alle Risiken
des Transportes vor, während und nach der Messe, für Beschädigungen, Diebstahl
sowie Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausstellung
durch Verschulden Dritter entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Der Veranstalter schließt eine Haftpflichtversicherung für Besucher ab.
3. Standmiete und Kosten
Es gelten die auf der Anmeldung abgedruckten Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
4. Zulassung
Auf Zulassung zur Messe besteht kein Rechtsanspruch. Kon­kurrenz­
ausschluss ist nicht möglich. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr gegeben sind
(Falschangaben zu den auszustellenden Artikeln bzw. Exponaten).
5. Standeinteilung
Der Veranstalter ist bemüht, dem Aussteller den gewünschten Stand zur Verfügung zu stellen. Aus organisatorischen Gründen und im Interesse eines optimalen Gesamtbildes der Messe können Stände sowie die Ein-,­Aus-, Durch-,
und Notausgänge umplatziert werden. Aus technischen Gründen muss der
Aussteller damit rechnen, dass eine geringfügige Beschränkung des Standes
auftreten kann.
6. Untervermietung
Eine Untervermietung oder eine Standüberlassung an Dritte ist nicht gestattet.
7. Zahlungsbedingungen
Die Standmiete ist gegen Rechnungsstellung im SEPA-Lastschriftmandat bei
der Anmeldung fällig. Der Aussteller darf die Standfläche nur dann belegen
und mit dem Aufbau beginnen, wenn die für die Messe gestellte Rechnung
bezahlt wurde. Der Veranstalter kann nach vergeblichen Mahnungen den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen und über die Standfläche anderweitig
verfügen.
8. Rücktritt durch den Aussteller
Ein Rücktritt von der Veranstaltung kann nur schriftlich beim Veranstalter beantragt werden, und muss mindesten 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
erfolgen. Für den Aussteller fallen Kosten in Höhe von 50% der vereinbarten
Standmiete als Verwaltungsaufwand an.
9. Standbetreuung und Standfläche
Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der Messe mit den angemeldeten Waren zu belegen und mit sachkundigem Personal
besetzt zu halten. Die Ausstellungsfläche ist im ursprünglichen Zustand und
gereinigt, nach Beendigung des Abbaus festgesetzten Termin, an die Veranstaltungsleitung zurückzugeben.
10. Standausgestaltung
Standausgestaltung: Innerhalb der eigenen Stellfläche können Plakate, Modelle usw. gezeigt werden. Vorführungen, Videos etc. sind zulässig, wenn die
Nachbarstände nicht durch Lärm gestört werden.
Der Aussteller ist verpflichtet der GEMA zu melden, wenn er auf seinem Stand
Musikdarbietungen und/oder Fernsehsendungen und/oder Video/DVD’s
vorsieht zu zeigen. Außerhalb der bezahlten Ausstellungsfläche wird Werbematerial kostenpflichtig entfernt. Jegliche Sonderaktionen und Verteilung von
Werbematerialien sind mit dem Veranstalter abzusprechen.
13. Vorkehrungen – Höhere Gewalt
Muss der Veranstalter aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, höherer Gewalt,
Naturkatastrophen usw. die Veranstaltung absagen, so hat der Aussteller keinen
Anspruch auf Rückzahlung oder Erstattung der Standkosten. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall erhält der Aussteller die Anmeldegebühren zurück erstattet.
14. Technik / Anschlüsse
Alle Installationen werden durch ein vom Veranstalter beauftragtes Unternehmen
durchgeführt. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung und Handhabung an den Anschlüssen entstehen. Bei der AutoMobil Messe ist vom Aussteller selbstständig die Anmeldung in Form eines Formulars bei den
Stadtwerken Bietigheim-Bissingen durchzuführen. Somit werden dem Aussteller
Stromkästen und Verbrauch direkt von den Stadtwerken berechnet.
15. Verbot der Sonntagsarbeit
Jeder Aussteller muss dafür Sorge tragen, dass er für an seinem Stand beschäftigte Mitarbeiter, die nicht Familienangehörige sind, eine Befreiung vom Verbot der
Sonntagsarbeit im Sinne vom § 105 der Gewerbeordnung erlangt.
16. Technische Richtlinien
Der Aussteller verpflichtet sich, die technischen Bestimmungen, behördliche Anweisungen und Brandschutzmaßnahmen einzuhalten.
a) Strom, Gas, Feuer, Propangas und offene Flammen dürfen nur dann verwendet
werden, wenn dem Veranstalter die schriftliche Genehmigung der zuständigen Feuerschutzbehörde vorliegt. Offenes Feuer ist untersagt! b) FÜR Dekoration
sind folgende Feuerschutzbestimmungen zu beachten: Dekorationsstoffe
und Papierverkleidungen dürfen nur verwendet werden, wenn sie nach DIN 4102
schwer entflammbar sind. Styropor und ähnliche Stoffe dürfen nur verwendet
werden, wenn dem Veranstalter ein Nachweis erbracht wird, dass diese schwer
entflammbar sind. Rohr-, Schilf- und Strohmatten dürfen nicht zu Dekorationszwecken verwendet werden, da eine Imprägnierung technisch nicht möglich ist.
17. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Hausrecht
Als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag, seiner Durchführung sowie über die Gültigkeit des Vertrages wird der Sitz
der Bietigheimer Mediengesellschaft mbH vereinbart. Die Bietigheimer Mediengesellschaft mbH übt das Haus­recht im gesamten Ausstellungsbereich aus. Sollten
einzelne Be­stimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so hat dies
auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss.
Jeder Aussteller haftet für alle Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen. Im Übrigen gilt die Hausordnung des Kronenzentrums.
AUSZUG der Hausordnung des Kronenzentrums
a) Die Kronensäle werden von der Kronensaal-Betriebsgesellschaft mbH verwaltet.
Die Weisungen der Beauftragten dieser Gesellschaft sowie des Veranstalters sind
zu befolgen. b) Die feuer- und sicherheitspolizeilichen Vorschriften sind genau einzuhalten. c) Das Rauchen in den Sälen ist nicht erlaubt. d) Feuerwerkskörper, sowie
andere pyrotechnische Gegenstände dürfen in den Kronensälen nicht abgebrannt
werden. Der Umgang mit Feuer und offenem Licht ist untersagt. e) Tiere dürfen
in die Kronensäle nicht mitgenommen werden. f) Benageln oder „Betackern“ von
Wänden, Fußböden und Tischen sowie der Leihwände ist nicht gestattet. Bekleben und restlos zu entfernenden Klebestreifen ist erlaubt.
Kontakt: Melanie Belz · Tel. 07142 403-272 · [email protected]