Messe Infos

Messe
Immo
& energie
Aussteller unterlagen
Veranstalter
Bietigheimer
Mediengesellschaft mbH
Medienpartner
Sa 13. Juni + So 14. Juni 11 – 18 Uhr Kronenzentrum Bietigheim
Immo
& energie
Aussteller
unterlagen
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Beschreibung
immo & energie messe 2015
Die Immo & Energie Messe in Bietigheim ist als Fachmesse für Endverbraucher in und um Bietigheim bestimmt. Hier präsentieren sich
Firmen und Marken mit ihren Produkten und Dienstleistungen rund
um die Themenbereiche Immobilien, Planen, Bauen, Wohnen, Wärme
und Raumklima sowie zu Förderung, Finanzierung und mobilen umweltfreundlichen Alternativen, Energieeffizienz, erneuerbare Energien
und Nachhaltigkeit.
Des Weiteren sind auch Banken, Versicherungen, Fertig- und Massivhaus-Unternehmen, Makler, Bausparkassen aus der Region vertreten.
Die Messe soll Besucher allen Alters, ob jung oder alt ansprechen.
An den Ständen können die Besucher Vieles ausprobieren und Neues kennenlernen.
Im Vortragsraum haben Sie die Möglichkeit den Besuchern einen
Fachvortrag oder eine Präsentation anzubieten.
Des Weiteren steht Ihnen ein Laptop mit Beamer für einen Vortrag
zur Verfügung.
Infos kompakt:
Termin13. und 14. Juni 2015 | 11 – 18 Uhr
Ort
Kronenzentrum Bietigheim
Zielgruppe ALLE, die sich für das Thema Immo & Energie interessieren
Programm Vorträge, Präsentationen
Aussteller
F irmen aus dem Bereich Immobilien, Planen, Bauen,
Wohnen und erneuerbare Energie sowie Banken
Die Location
Kronenzentrum bietigheim
Die Immo+Energie Messe findet 2015 erstmalig im Kronenzentrum in Bietigheim statt. Angedacht ist eine räumliche Trennung
der zwei Messethemen. Im Foyer und im Außenbereich wir das
Thema Energie und im großen Saal das Thema Immo präsentiert.
Das Kronenzentrum bietet alles, was man als Aussteller von einer
Messe erwartet: eine freundliche Atmosphäre, moderne Technik,
die zentrale Lage in der Bietigheimer Altstadt sowie die gute
Erreichbarkeit. Für die Messebesucher stehen zahlreiche kostenlose Parkplätze in der Tiefgarage und rund um das Kronennenzentrum zur Verfügung. Die Ausstellungsfläche ist bequem und
einfach per Aufzug zu erreichen.
&
Großer Saal
Immo
&
energie
Messe
Foyer
Veranstalter
Bietigheimer
Mediengesellschaft mbH
Aussteller
unterlagen
Immo
& energie
Aktive Bewerbung
Kommunikation auf allen Kanälen
Bewerbung der Messe in der Bietigheimer Zeitung und in der
Rundschau, Straßenplakatierung sowie auf der Homepage
der Bietigheimer Mediengesellschaft.
Ihre gebuchte Anzeige erscheint vor der Messe in der Sonderveröffentlichung. Ca. 3 Wochen vor Messebeginn erhalten Sie
30 Besucher-Flyer zur Auslage in Ihrer
Geschäftsstelle.
Zeitplan
Anmeldeschluss
30. April 2015
Bitte benutzen Sie das beiliegenden Anmeldeformular und
senden dies komplett ausgefüllt an die Veranstaltungsleitung.
Anzeigenschluss
Die Druckdaten für die Sonderveröffentlichung per Mail an
die Veranstaltungsleitung (Datei in 300dpi Auflösung als
EPS abgespeichert).
8. Mai 2015
Aufbau und Einrichten des Messestandes
Aufbau Messestand: Freitag 12. Juni (8 – 20 Uhr)
Die Messestände müssen am Samstag ab 10.30 Uhr für die
Eröffnung der Messe fertig sein.
FR. 12. Juni 2015
8 – 20 Uhr
Öffnungszeit Messe
Sa.13. + SO. 14. Juni
11 – 18 Uhr
Ihr Messestand muss für Besucher von 11 – 18 Uhr besetzt sein.
Auf- und Abbau des Messestandes
Aufbau: Freitag 16.06. (8 - 20 Uhr).
Abbau: Sonntag 14.06. (18 – 20 Uhr) + Montag 15.06. (8 – 12 Uhr).
Die Messestandfläche bzw. der Messestand muss im ursprünglichen
Zustand und gereinigt spätestens am Montag 15.06. bis 12 Uhr
an die Veranstaltungsleitung übergeben werden.
Veranstalter
FR.12. + MO. 15. Juni
FR 8 – 20 + MO 8 - 12 Uhr
Unser vielfältiges Messe-Angebot 2015:
Bietigheimer Mediengesellschaft
Noch Fragen? Wir sind Ihr fachkompetenter Ansprechpartner
für Veranstaltungen und Messen.
Kontakt Veranstaltungsleitung:
Melanie Belz · Bietigheimer Mediengesellschaft mbH
Kronenbergstraße 10 · 74321 Bietigheim-Bissingen
Tel. 07142-403272 · [email protected]
Immo Auto
mobil
Beauty & energie
& wellness
Gesund
Leben
Bie tigheim
Aus
bild
ung
& CO.
Bei Interesse
bitte bei der
Veranstaltungsleitung melden.
Veranstalter
Bietigheimer
Mediengesellschaft mbH
Teilnahme
bedingungen
Immo Auto
mobil
Beauty & energie
& wellness
Gesund
Bie tigheim
Leben
Aus
bild
ung
& CO.
Ausstellungs- und Teilnahmebedingungen der Bietigheimer Mediengestellschaft mbH für die Messen-Veranstaltungen:
Beauty & Wellness, Immo & Energie, AutoMobil, Gesund Leben, sowie der Ausbildung & Co:
1. Veranstalter
Bietigheimer Mediengesellschaft mbH, Kronenbergstraße 10, 74321 Bietigheim-Bissingen
11. Versicherung
Der Veranstalter empfiehlt den Ausstellern, alle Ausstellungsgegenstände und Exponate zu versichern und eine Haftpflichtversicherung abzu­schließen.
2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf dem vom Veranstalter vorgegebenen Formblatt (Ausstelleranmeldung) unter gleichzeitiger ausdrücklicher und
durch Unterschrift bestätigter Anerkennung dieser Ausstellungs- und Teilnahmebedingungen, der Richtlinien sowie der sonstigen Auflagen und Hinweise.
Des Weiteren verpflichtet sich der Aussteller mit der Anmeldung die gesetzlichen, polizeilichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders
für Umweltschutz, Feuerschutz, Unfallverhütung einzuhalten.
12. Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Ausstellungsgegenständen und an der Standausstattung, auch nicht für Folgeschäden. Für alle Risiken
des Transportes vor, während und nach der Messe, für Beschädigungen, Diebstahl
sowie Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausstellung
durch Verschulden Dritter entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Der Veranstalter schließt eine Haftpflichtversicherung für Besucher ab.
3. Standmiete und Kosten
Es gelten die auf der Anmeldung abgedruckten Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
4. Zulassung
Auf Zulassung zur Messe besteht kein Rechtsanspruch. Kon­kurrenz­
ausschluss ist nicht möglich. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr gegeben sind
(Falschangaben zu den auszustellenden Artikeln bzw. Exponaten).
5. Standeinteilung
Der Veranstalter ist bemüht, dem Aussteller den gewünschten Stand zur Verfügung zu stellen. Aus organisatorischen Gründen und im Interesse eines optimalen Gesamtbildes der Messe können Stände sowie die Ein-,­Aus-, Durch-,
und Notausgänge umplatziert werden. Aus technischen Gründen muss der
Aussteller damit rechnen, dass eine geringfügige Beschränkung des Standes
auftreten kann.
6. Untervermietung
Eine Untervermietung oder eine Standüberlassung an Dritte ist nicht gestattet.
7. Zahlungsbedingungen
Die Standmiete ist gegen Rechnungsstellung im SEPA-Lastschriftmandat bei
der Anmeldung fällig. Der Aussteller darf die Standfläche nur dann belegen
und mit dem Aufbau beginnen, wenn die für die Messe gestellte Rechnung
bezahlt wurde. Der Veranstalter kann nach vergeblichen Mahnungen den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen und über die Standfläche anderweitig
verfügen.
8. Rücktritt durch den Aussteller
Ein Rücktritt von der Veranstaltung kann nur schriftlich beim Veranstalter beantragt werden, und muss mindesten 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
erfolgen. Für den Aussteller fallen Kosten in Höhe von 50% der vereinbarten
Standmiete als Verwaltungsaufwand an.
9. Standbetreuung und Standfläche
Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der Messe mit den angemeldeten Waren zu belegen und mit sachkundigem Personal
besetzt zu halten. Die Ausstellungsfläche ist im ursprünglichen Zustand und
gereinigt, nach Beendigung des Abbaus festgesetzten Termin, an die Veranstaltungsleitung zurückzugeben.
10. Standausgestaltung
Standausgestaltung: Innerhalb der eigenen Stellfläche können Plakate, Modelle usw. gezeigt werden. Vorführungen, Videos etc. sind zulässig, wenn die
Nachbarstände nicht durch Lärm gestört werden.
Der Aussteller ist verpflichtet der GEMA zu melden, wenn er auf seinem Stand
Musikdarbietungen vor sehen oder Fernsehsendungen und/oder Video/
DVD’s zeigt. Außerhalb der bezahlten Ausstellungsfläche wird Werbematerial
kostenpflichtig entfernt. Jegliche Sonderaktionen und Verteilung von Werbematerialien sind mit dem Veranstalter abzusprechen.
13. Vorkehrungen – Höhere Gewalt
Muss der Veranstalter aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, höherer Gewalt,
Naturkatastrophen usw. die Veranstaltung absagen, so hat der Aussteller keinen
Anspruch auf Rückzahlung oder Erstattung der Standkosten. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall erhält der Aussteller die Anmeldegebühren zurück erstattet.
14. Technik / Anschlüsse
Alle Installationen werden durch ein vom Veranstalter beauftragtes Unternehmen
durchgeführt. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung und Handhabung an den Anschlüssen entstehen. Bei der AutoMobil Messe ist vom Aussteller selbstständig die Anmeldung in Form eines Formulars bei den
Stadtwerken Bietigheim-Bissingen durchzuführen. Somit werden dem Aussteller
Stromkästen und Verbrauch direkt von den Stadtwerken berechnet.
15. Verbot der Sonntagsarbeit
Jeder Aussteller muss dafür Sorge tragen, dass er für an seinem Stand beschäftigte Mitarbeiter, die nicht Familienangehörige sind, eine Befreiung vom Verbot der
Sonntagsarbeit im Sinne vom § 105 der Gewerbeordnung erlangt.
16. Technische Richtlinien
Der Aussteller verpflichtet sich, die technischen Bestimmungen, behördliche Anweisungen und Brandschutzmaßnahmen einzuhalten.
a) Strom, Gas, Feuer, Propangas und offene Flammen dürfen nur dann verwendet
werden, wenn dem Veranstalter die schriftliche Genehmigung der zuständigen Feuerschutzbehörde vorliegt. Offenes Feuer ist untersagt! b) FÜR Dekoration
sind folgende Feuerschutzbestimmungen zu beachten: Dekorationsstoffe
und Papierverkleidungen dürfen nur verwendet werden, wenn sie nach DIN 4102
schwer entflammbar sind. Styropor und ähnliche Stoffe dürfen nur verwendet
werden, wenn dem Veranstalter ein Nachweis erbracht wird, dass diese schwer
entflammbar sind. Rohr-, Schilf- und Strohmatten dürfen nicht zu Dekorationszwecken verwendet werden, da eine Imprägnierung technisch nicht möglich ist.
17. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Hausrecht
Als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag, seiner Durchführung sowie über die Gültigkeit des Vertrages wird der Sitz
der Bietigheimer Mediengesellschaft mbH vereinbart. Die Bietigheimer Mediengesellschaft mbH übt das Haus­recht im gesamten Ausstellungsbereich aus. Sollten
einzelne Be­stimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so hat dies
auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss.
Jeder Aussteller haftet für alle Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen. Im Übrigen gilt die Hausordnung des Kronenzentrums.
AUSZUG der Hausordnung des Kronenzentrums
a) Die Kronensäle werden von der Kronensaal-Betriebsgesellschaft mbH verwaltet.
Die Weisungen der Beauftragten dieser Gesellschaft sowie des Veranstalters sind
zu befolgen. b) Die feuer- und sicherheitspolizeilichen Vorschriften sind genau einzuhalten. c) Das Rauchen in den Sälen ist nicht erlaubt. d) Feuerwerkskörper, sowie
andere pyrotechnische Gegenstände dürfen in den Kronensälen nicht abgebrannt
werden. Der Umgang mit Feuer und offenem Licht ist untersagt. e) Tiere dürfen
in die Kronensäle nicht mitgenommen werden. f) Benageln oder „Betackern“ von
Wänden, Fußböden und Tischen sowie der Leihwände ist nicht gestattet. Bekleben und restlos zu entfernenden Klebestreifen ist erlaubt.
Kontakt: Melanie Belz · Tel. 07142-403272 · [email protected]