INSTITUT FÜR RECHT DER W IRTSCHAFT ORDINARIAT FÜR PRIVAT- UND W IRTSCHAFTSRECHT o. Univ.-Prof. Dr. Dr. Arthur Weilinger Univ.-Ass. Mag. Martin Miernicki, B.A. PFLICHTÜBUNG AUS UNTERNEHMENSRECHT Einheit II SS 2016 – Do 17.03.2016 Themen: Firma, Firmenbuch, GmbH, Handlungsvollmacht, Prokura Die beiden Geschäftsführer der Beauty Cut Friseur GmbH Anastasia und Tina wollen das Führungsteam vergrößern und erteilen deshalb Markus Mutig am 07. März die Prokura; dies wird am 29. März ins Firmenbuch eingetragen. Anastasia ist der Meinung, dass Markus sich erst bewähren müsse und trägt diesem mündlich auf, vorerst keine Kaufverträge über einen Preis von mehr als EUR 5.000,- abzuschließen. Markus nimmt diese Anweisung allerdings nicht zu ernst und kauft am 20. März bei Stefan einen großen Fernseher um EUR 7.000,- (inkl. USt) und unterzeichnet unter Beifügung des Unternehmensstempels mit Markus Mutig, ppa. Außerdem kauft er am selben Tag bei Claudia einen Haartrockner um EUR 120,- (inkl. USt) und unterzeichnet wieder mit seinem Namen, wobei er allerdings auf den Zusatz „ppa“ und den Stempel vergisst. Als Anastasia davon erfährt, verweigert sie die Zahlung für den Fernseher. Den Vertrag über den Haartrockner hält sie allerdings für ein gutes Geschäft. Außerdem will sie Markus die Prokura entziehen und tut dies auch mündlich am 10. April. Wegen einer kurzfristigen Städtereise vergisst sie allerdings auf eine etwaige Benachrichtigung des Firmenbuchgerichts. Markus erwidert, dass sich für ihn ohne Mitwirkung von Tina nichts ändere und kauft am 25. April von Herbert – der noch nie ins Firmenbuch Einsicht genommen hat – im Namen der GmbH für EUR 250.000,- (inkl. USt) ein kleines Grundstück, welches mit einer Hypothek zur Besicherung des Kaufpreises belastet werden soll. Auf diesem Grundstück soll nach Markus‘ Plan eine neue Filiale der Beauty Cut Friseur GmbH eröffnet werden. a) Ist die Erteilung der Prokura an Markus wirksam? Wenn ja, in welchem Zeitpunkt? b) Können die Geschäftsführer der Beauty Cut Friseur GmbH die Zahlung für den Fernseher rechtmäßig verweigern? Hat die GmbH einen Anspruch auf Lieferung des Haartrockners? c) Kann Anastasia Markus die Prokura wirksam entziehen? Ist das Geschäft hinsichtlich des Grundstückes zwischen der Beauty Cut Friseur GmbH und Herbert gültig zustande gekommen? Mirko Müller ist einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der Mirko Müller Printdesign & Druck GmbH. Vor dem Abflug zu einem Urlaub in die Südsee sagt er zu seinem Angestellten Christoph: „Während ich auf Urlaub bin, besorgst du die notwendigen Einkäufe für mein Unternehmen; bei Kaufverträgen über EUR 3.000,- musst du mich um Erlaubnis fragen“. Beschwingt von dieser „Beförderung“ geht Christoph zum Geschäft des 1 INSTITUT FÜR RECHT DER W IRTSCHAFT ORDINARIAT FÜR PRIVAT- UND W IRTSCHAFTSRECHT o. Univ.-Prof. Dr. Dr. Arthur Weilinger Univ.-Ass. Mag. Martin Miernicki, B.A. Einzelunternehmers Jonathan, um neue Druckerfarben zu besorgen, die allerdings EUR 3.500,- (inkl. USt) kosten. Christoph denkt, dass er sich so ein Geschäft in seiner Position schon erlauben könne und unterzeichnet einen entsprechenden Kaufvertrag im Namen der Mirko Müller Printdesign & Druck GmbH. Als Mirko davon erfährt, erklärt er, dass er „selbstverständlich“ nicht zahle. d) Welche Art der Vollmacht wurde Christoph erteilt? Muss die Mirko Müller Printdesign & Druck GmbH den Kaufpreis zahlen? Bodo ist gelernter Bäcker und will in Wien sein eigenes Unternehmen in der Form einer GmbH gründen, wofür er EUR 15.000,- angespart hat. Bodo schwebt vor, sein Unternehmen unter der Firma Bodo‘s Best Bread Baking zu betreiben. Um die Zulässigkeit dieser Pläne zu klären, holt er sich Rat von seinem Schulkollegen Maxi, der eine Anwaltskanzlei betreibt. Zum Mindestkapital kann dieser nicht viel sagen, hinsichtlich der Firma rät er ihm aber „auf Nummer sicher zu gehen“ und einen deutschsprachigen Firmennamen wie etwa Bäckerei GmbH oder, etwas kreativer, Bodos Beste Backstube International GmbH zu führen. Bodo entscheidet sich schließlich für Bodos Bunte Brotbackstube GmbH; in Wien gibt es laut Firmenbuch allerdings bereits eine Bäckerei, die unter der Firma Bodis Bunte Brotbackstuben Ges.m.b.H geführt wird. Auf Anfrage teilt ihm der Inhaber und Bäcker Bodi mit, dass er mit Bodos Firmenbezeichnung kein Problem habe, da er sich ohnehin nächstes Jahr zu Ruhe setzen wird. e) Ist die GmbH-Gründung nach Bodos Plänen zulässig? f) Beurteilen Sie die Zulässigkeit der in diesem Abschnitt genannten Firmen! Basisliteratur: Krejci, Unternehmensrecht5 (2013): 83-111, 115-142, 281-309 Rieder/Huemer, Gesellschaftsrecht4 (2016): 229-273 2
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