1. Schlüsselübergabe erfolgt durch den Hüttenwart oder dessen

Hundesport SKG Bremgarten
Chrumbacherweg 16
5612 Villmergen
PC 60-367 175-1
C l u b h a u s m i e t e für nicht Mitglieder
Bedingungen:
1. Schlüsselübergabe erfolgt durch den Hüttenwart oder dessen Stellvertreter.
Terminvereinbarung (Schlüsselübergabe) mit dem Hüttenwart ist Sache des
Mieters (eine Woche vor Mietdatum).
2. Der Mieter ist verantwortlich für das Mietobjekt für die Zeit von der
Schlüsselübergabe bis zur Schlüsselabgabe beim Hüttenwart oder dessen
Stellvertreter.
3. Das Lokal ist in sauberem Zustand (Besenrein) abzugeben.
Kosten, wenn eine Endreinigung durch den SKG Bremgarten erwünscht wird. Fr. 200.4. Die Konsumation wird mit dem Hüttenwart abgesprochen.
5. Das Clubhaus kann nur ausserhalb der offiziellen Übungstage gemietet werden.
6. Der Mietpreis beträgt für 1 Tag inkl. Strom, Wasser und Heizung.
Miete Nicht Mitglieder:
Fr. 250.—
Depot:
Fr. 100.—
7. Die Miete muss in bar bei der Hüttenabgabe bezahlt werden.
8. Das Depot muss im Voraus bezahlt werden. Die Reservation ist nur mit Einzahlung
des Depots gültig. Einzahlungsbeleg bei Schlüsselübergabe vorweisen.
9. Hunde werden ausserhalb der Clubhütte, am besten im Fahrzeug, untergebracht.
10. Der Hüttenwart hat das Recht das Depot zurück zu behalten, wenn sich der Mieter
nicht an die Bedingungen hält.
11. Ab 22.00 Uhr sind Lärmimmissionen (Hundegebell, Musik etc.) unbedingt zu
unterbinden. Keine Autotüren zuschlagen.
Bremgarten, im Februar 2016
Der Vorstand