Das ändert sich 2016 für Patienten in Rheinland - DAK

Das ändert sich 2016 für Patienten in Rheinland-Pfalz
DAK-Gesundheit erklärt die wichtigsten Neuregelungen
Mainz, 29. Dezember 2015. Schnellere Termine beim Facharzt,
besserer Impfschutz, mehr Geld für Gesundheitskurse: Für Patienten
treten im Januar 2016 wichtige Änderungen in Kraft. Die DAKGesundheit in Rheinland-Pfalz erklärt die Pluspunkte für gesetzlich
Versicherte.
„Die Bundesregierung will die Gesundheitsversorgung verbessern“, sagt
Claus Uebel von der DAK-Gesundheit in Rheinland-Pfalz. „Deshalb gibt es
für viele Patienten ab Januar 2016 spürbare Vorteile.“ Entscheidend sind
nach Ansicht des Kassenexperten das sogenannte Versorgungsstärkungsgesetz, das Präventionsgesetz sowie das Hospiz- und Palliativgesetz.
Facharzttermine binnen eines Monats
In Zukunft haben alle gesetzlich Versicherten ein Recht auf einen Termin
beim Facharzt innerhalb von vier Wochen. Die Kassenärzte in RheinlandPfalz werden hierfür eine Servicestelle einführen, die dringend benötigte
Termine organisiert. „Der Besuch bei einem Facharzt hat oft einen ernsten
Hintergrund“, so Uebel. „Patienten sollten nicht unnötig lange warten.
Deshalb haben wir schon länger einen eigenen Arzttermin-Service.“ Pro
Jahr nutzen fast 19.000 Patienten der DAK-Gesundheit dieses Angebot.
Verbesserte Leistungen zur Prävention
Ab 2016 fließt mehr Geld in die Gesundheitsprävention. Die
Krankenkassen erhöhen ihre Ausgaben für Prävention von drei auf sieben
Euro je Versicherten und Jahr. „Es wird mehr qualifizierte
Gesundheitskurse wie Rückenschule oder Entspannungstraining geben“,
so Uebel. Außerdem sind die Kassen verpflichtet, ihren Kunden einen
Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten zu gewähren. Die DAKGesundheit verbessert deshalb ihr bestehendes Bonusprogramm zum
Jahresbeginn weiter.
Infos auch unter www.dak.de/presse und www.twitter.com/dak_presse
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Besserer Impfschutz
Ob U6 für Krabbelkinder, J1 für Teenager oder Check-up 35 für
Erwachsene: Bei allen Gesundheitsuntersuchungen wird ab Januar 2016
der Impfstatus überprüft. Das Präventionsgesetz verpflichtet Ärzte, den
Impfschutz bei jeder Früherkennungsmaßnahme anzusprechen. „Wir
haben beim Impfen in Deutschland Nachholbedarf“, betont Uebel. „Eine
Impfpflicht wird es aber weiterhin nicht geben.“
Mehr Geld für Hospize
Schließlich verbessert sich ab 2016 auch die Versorgung von
schwerkranken Menschen am Lebensende. Für Hospize und
Palliativmedizin geben die Kassen künftig 200 Millionen Euro zusätzlich
aus. „Das Geld soll für die richtige Pflege, moderne Schmerztherapie und
menschliche Begleitung eingesetzt werden“, ergänzt Uebel.
Alle Änderungen zum Jahreswechsel auf einen Blick stehen unter
www.dak.de im Internet.
Infos auch unter www.dak.de/presse und www.twitter.com/dak_presse
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