EINZIGES DOKUMENT Sprache des Antrags deutsch Antragsteller Name der juristischen oder natürlichen Person Weinbauverein Bürgstadt e. V. Vollständige Anschrift (Straße und Hausnummer, Ort und Postleitzahl, Land) Weinbauverein Bürgstadt e. V. C/O Gerhard Stich Freudenberger Strasse 73 63927 Bürgstadt Deutschland Rechtsform (bei juristischen Personen) Eingetragener Verein Staatsangehörigkeit Deutsch Zwischengeschaltete Stelle Deutschland – Mitgliedstaat(en) (*) – Drittlandsbehörde (*) – [(*) Nichtzutreffendes streichen] Name(n) der zwischengeschaltete(n) Stelle(n) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Vollständige Anschrift (Straße und Hausnummer, Ort und Postleitzahl, Land) Rochusstraße 1, 53123 Bonn Deutschland Einzutragender Name Ursprungsbezeichnung (*) „Bürgstadter Berg“ [(*) Nichtzutreffendes streichen] Beschreibung des Weins/der Weine 1 a) Beschreibung der Kategorie Wein Analytisch Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol 15 Minimaler vorhandener Alkoholgehalt in % vol 7 Mindestgesamtsäure g/l als Weinsäure berechnet 3,5 Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/Liter Weißwein und Roséwein 18 Rotwein 20 Höchstgehalt an Schwefeldioxid in mg/Liter Rotwein 150 Weißwein und Roséwein 200 Die Analysemerkmale von den seltener erzeugten Prädikatsweinen sowie von Weinen mit höherem Restzuckergehalt und die Ausnahmeregelungen sind in der Produktspezifikation aufgeführt. Organoleptisch Im Bürgstadter Berg werden Weißweine, Rotweine, Blanc de noirs sowie Roséweine (Rosé, Weißherbst) erzeugt. Charakteristische Eigenschaften für Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung Bürgstadter Berg sind: hohe Dichte und Fülle, bei gleichzeitiger Eleganz elegante und finessenreiche Säurestruktur, bedingt durch die geringere Bindigkeit der Böden und den niedrigeren pH- Wert als in fränkischen Böden üblich. eine von leichten Buntsandstein – Verwitterungsböden geprägte Mineralität. Die Weine zeigen aufgrund der geol. Gegebenheiten nie Opulenz und Üppigkeit , gerade deshalb wirken die Weine mineralisch, feine rebsortenspezifische Fruchtausprägung in den meist trockenen Weinen Weitere Eigenschaften sind in der Produktspezifikation aufgeführt. 1 b) Beschreibung der Kategorie Qualitätsschaumwein Analytisch Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol 14 Minimaler vorhandener Alkoholgehalt in % vol 9 Mindestgesamtsäure g/l als Weinsäure berechnet 3,5 Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/Liter 18 Höchstgehalt an Schwefeldioxid in mg/Liter 185 Gehalte an Kohlendioxid: Der Kohlendioxidgehalt muss bei Sekt b. A. in geschlossenen Behältnissen bei 20 °C einen auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von mindestens 3,5 bar aufweisen. Organoleptisch Im Bürgstadter Berg werden Weißweine, Rotweine, Blanc de noirs, sowie Roséweine (Rosé, Weißherbst) erzeugt. Weine mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Bürgstadter Berg können zur Herstellung von Qualitätsschaumwein verwendet werden. Charakteristische Eigenschaften für Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung Bürgstadter Berg sind: hohe Dichte und Fülle, bei gleichzeitiger Eleganz elegante und finessenreiche Säurestruktur, bedingt durch die geringere Bindigkeit der Böden und den niedrigeren pH- Wert als in fränkischen Böden üblich. eine von leichten Buntsandstein – Verwitterungsböden geprägte Mineralität. Feine rebsortenspezifische Fruchtausprägung in den meist Brut ausgebauten Schaumweinen Weitere Eigenschaften sind in der Produktspezifikation aufgeführt. Angabe der traditionellen Begriffe gemäß Art. 118 u. Abs. 1a VO 1234/2007 die mit dieser Ursprungsbezeichnung verbunden sind: Weine und Qualitätsschaumweine mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Bürgstadter Berg sind obligatorisch mit einem der folgenden traditionellen Begriffe zu kennzeichnen: Qualitätswein, Prädikatswein ergänzt durch: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein, Sekt b.A. oder Winzersekt, Die Burgunderflasche, die Schlegelflasche und der Bocksbeutel sind die traditionellen Flaschenformen Besondere önologische Verfahren für Wein und Sekt b.A. Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung Diese sind in der Produktspezifikation ausführlich beschrieben. Die wesentlichen sind hier aufgeführt. Natürlicher Mindestalkoholgehalt / Mindestmostgewichte (Angabe in %vol Alkohol / °Öchsle) Qualitätsweine Alkohol °Oechsle % vol Für alle Rebsorten Für Bocksbeutelweine 8,0 9,4 63 72 Für die Prädikatsweine gelten höhere Mindestmostgewichte. Anreicherung:Qualitätsweine dürfen auf bis zu 14 % vol Gesamtalkohol angereichert werden. Prädikatsweine dürfen nicht angereichert werden. Im Übrigen gelten für die Herstellung von Weinen der geschützten Ursprungsbezeichnung „Bürgstadter Berg“ die önologischen Verfahren gem. Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 sowie die nationalen Regelungen. Abgegrenztes Gebiet Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören die zulässigerweise mit Reben bepflanzten oder vorübergehend nicht bepflanzten Flächen sowie die nicht mit Reben bepflanzten Flächen der Gemarkung Bürgstadt zwischen Hangfuß und Waldrand des Bürgstadter Bergs auf der linken Mainseite gelegen. Die Parzellen der GU Bürgstadter Berg liegen innerhalb der roten Markierung in der beigefügten Karte und sind in der Produktspezifikation abschließend wiedergegeben. Hektarhöchstertrag: Der Hektarhöchstertrag pro Jahr ist auf 80 hl Wein je Hektar Ertragsrebfläche festgesetzt. Der Hektarhöchstrertrag für die G.U. Bürgstadter Berg ist auf Basis der einzelbetrieblichen Ertragsrebfläche in der G.U. Bürgstadter Berg zu berechnen. Zugelassene Keltertraubensorten: Angabe der Keltertraubensorten, aus denen die Weine aus dem Bürgstadter Berg gewonnen werden: Weißwein: Bacchus, Bronner, Burgunder Weißer, Chardonnay, Gewürztraminer (Traminer Roter, Kerner, Müller-Thurgau, Rieslaner, Riesling Weißer, Sauvignon blanc, Scheurebe, Silvaner Blauer, Silvaner Grüner, Rot- und Roséwein: Acolon, Cabernet Carbon, Cabernet Carol, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Dakapo, Deckrot, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Frühburgunder Blauer, Merlot, Müllerrebe (Schwarzriesling), Portugieser Blauer, Regent, Rondo, Saint Laurent, Spätburgunder Blauer, Zweigelt Blauer Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet: Der Bürgstadter Berg prägt Wein und Sekt b. A. Der Bürgstadter Berg ist die südwestlichste Weinanbaufläche des Anbaugebietes Franken. Ein im wesentlichen nach Süden orientierter Hang welcher durchgängig von leichten, steinigen Buntsandsteinverwitterungsböden geprägt ist, sorgt für die hohe Spezifität der Weine und stellt eine Besonderheit in der G.U. Franken (dort zum großen Teil bindige Böden) dar. Die Talkesselsituation des Hangs und die Lage zwischen den Mittelgebirgen von Spessart und Odenwald prägen das Kleinklima mit etwas höherer Jahresdurchschnittstemperatur und mit geringfügig höheren Jahresniederschlägen (650mm) als in der G.U. Franken. Dies zusammen lässt Weine entstehen, welche in der G.U. Franken hinsichtlich ihrer Eleganz und Strukturiertheit eine Besonderheit darstellen. Die Weine sind niemals opulent und üppig. Die Schaumweine sind von der kleinräumigen Herkunft mit ihren Besonderheiten gleichermaßen geprägt. Sonstige Bedingungen Für die Verwendung der Ursprungsbezeichnung auf dem Etikett muss der Wein zuvor eine amtliche Prüfung durchlaufen haben. Die zuständigen Stellen dieser Prüfung und die Stellen welche die Kontrolle der einschlägigen Vorschriften für die Erzeugung von Erzeugnissen der G.U Bürgstadter Berg vornehmen, sind in der Produktspezifikation aufgeführt. Bezug auf die Produktspezifikation: Die Produktspezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung Bürgstadter Berg stellt eine differenzierte Beschreibung der Weine und des Weinbergs, sowie die Zusammenhänge der menschlichen Einflüsse dar. Darüber hinaus stellt sie die engen gesetzlichen Bedingungen, die für die Erzeugung der Weine aus dem Bürgstadter Berg im Anbaugebiet Franken einzuhalten sind, vor. [(1) Einschließlich eines Bezugs auf die unter Artikel 118a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 fallenden Erzeugnisse.] [(2) Artikel 118u Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007.] [(3) Fakultativ.] [(4) Beschreiben Sie die besondere Art des Erzeugnisses und des geografischen Gebiets und den kausalen Zusammenhang zwischen beiden.]“ mailto:[email protected]
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