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EINZIGES DOKUMENT
Sprache des Antrags
deutsch
Antragsteller
Name der juristischen oder natürlichen Person
Weinbauverein Bürgstadt e. V.
Vollständige Anschrift (Straße und Hausnummer, Ort und Postleitzahl, Land)
Weinbauverein Bürgstadt e. V.
C/O Gerhard Stich
Freudenberger Strasse 73
63927 Bürgstadt
Deutschland
Rechtsform (bei juristischen Personen)
Eingetragener Verein
Staatsangehörigkeit
Deutsch
Zwischengeschaltete Stelle
Deutschland
–
Mitgliedstaat(en) (*)
–
Drittlandsbehörde (*)
–
[(*) Nichtzutreffendes streichen]
Name(n) der zwischengeschaltete(n) Stelle(n)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Vollständige Anschrift (Straße und Hausnummer, Ort und Postleitzahl, Land)
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Deutschland
Einzutragender Name
Ursprungsbezeichnung (*)
„Bürgstadter Berg“
[(*) Nichtzutreffendes streichen]
Beschreibung des Weins/der Weine
1 a) Beschreibung der Kategorie Wein
Analytisch
Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol
15
Minimaler vorhandener Alkoholgehalt in % vol
7
Mindestgesamtsäure g/l als Weinsäure berechnet
3,5
Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/Liter Weißwein und Roséwein 18 Rotwein 20
Höchstgehalt an Schwefeldioxid in mg/Liter Rotwein 150 Weißwein und Roséwein 200
Die Analysemerkmale von den seltener erzeugten Prädikatsweinen sowie von Weinen mit
höherem Restzuckergehalt und die Ausnahmeregelungen sind in der Produktspezifikation
aufgeführt.
Organoleptisch
Im Bürgstadter Berg werden Weißweine, Rotweine, Blanc de noirs sowie Roséweine (Rosé,
Weißherbst) erzeugt.
Charakteristische Eigenschaften für Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung
Bürgstadter Berg sind:
hohe Dichte und Fülle, bei gleichzeitiger Eleganz
elegante und finessenreiche Säurestruktur, bedingt durch die geringere Bindigkeit der
Böden und den niedrigeren pH- Wert als in fränkischen Böden üblich.
eine von leichten Buntsandstein – Verwitterungsböden geprägte Mineralität. Die Weine
zeigen aufgrund der geol. Gegebenheiten nie Opulenz und Üppigkeit , gerade deshalb
wirken die Weine mineralisch,
feine rebsortenspezifische Fruchtausprägung in den meist trockenen Weinen
Weitere Eigenschaften sind in der Produktspezifikation aufgeführt.
1 b) Beschreibung der Kategorie
Qualitätsschaumwein
Analytisch
Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol
14
Minimaler vorhandener Alkoholgehalt in % vol
9
Mindestgesamtsäure g/l als Weinsäure berechnet
3,5
Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/Liter 18
Höchstgehalt an Schwefeldioxid in mg/Liter 185
Gehalte an Kohlendioxid:
Der Kohlendioxidgehalt muss bei Sekt b. A. in geschlossenen Behältnissen bei 20 °C einen
auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von mindestens 3,5 bar aufweisen.
Organoleptisch
Im Bürgstadter Berg werden Weißweine, Rotweine, Blanc de noirs, sowie Roséweine
(Rosé, Weißherbst) erzeugt. Weine mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Bürgstadter
Berg können zur Herstellung von Qualitätsschaumwein verwendet werden.
Charakteristische Eigenschaften für Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung
Bürgstadter Berg sind:
hohe Dichte und Fülle, bei gleichzeitiger Eleganz
elegante und finessenreiche Säurestruktur, bedingt durch die geringere Bindigkeit der
Böden und den niedrigeren pH- Wert als in fränkischen Böden üblich.
eine von leichten Buntsandstein – Verwitterungsböden geprägte Mineralität.
Feine rebsortenspezifische Fruchtausprägung in den meist Brut ausgebauten
Schaumweinen
Weitere Eigenschaften sind in der Produktspezifikation aufgeführt.
Angabe der traditionellen Begriffe gemäß Art. 118 u. Abs. 1a VO
1234/2007 die mit dieser Ursprungsbezeichnung verbunden sind:
Weine und Qualitätsschaumweine mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Bürgstadter
Berg sind obligatorisch mit einem der folgenden traditionellen Begriffe zu kennzeichnen:
Qualitätswein, Prädikatswein ergänzt durch: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese,
Trockenbeerenauslese, Eiswein, Sekt b.A. oder Winzersekt,
Die Burgunderflasche, die Schlegelflasche und der Bocksbeutel sind die traditionellen
Flaschenformen
Besondere önologische Verfahren für Wein und Sekt b.A.
Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen
Einschränkungen für die Weinbereitung
Diese sind in der Produktspezifikation ausführlich beschrieben. Die wesentlichen sind hier
aufgeführt.
Natürlicher Mindestalkoholgehalt / Mindestmostgewichte (Angabe in %vol Alkohol / °Öchsle)
Qualitätsweine
Alkohol
°Oechsle
% vol
Für alle Rebsorten
Für Bocksbeutelweine
8,0
9,4
63
72
Für die Prädikatsweine gelten höhere Mindestmostgewichte.
Anreicherung:Qualitätsweine dürfen auf bis zu 14 % vol Gesamtalkohol angereichert werden.
Prädikatsweine dürfen nicht angereichert werden.
Im Übrigen gelten für die Herstellung von Weinen der geschützten Ursprungsbezeichnung
„Bürgstadter Berg“ die önologischen Verfahren gem. Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und
der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 sowie die nationalen Regelungen.
Abgegrenztes Gebiet
Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören die zulässigerweise mit Reben bepflanzten
oder vorübergehend nicht bepflanzten Flächen sowie die nicht mit Reben bepflanzten
Flächen der Gemarkung Bürgstadt zwischen Hangfuß und Waldrand des Bürgstadter Bergs
auf der linken Mainseite gelegen. Die Parzellen der GU Bürgstadter Berg liegen innerhalb
der roten Markierung in der beigefügten Karte und sind in der Produktspezifikation
abschließend wiedergegeben.
Hektarhöchstertrag:
Der Hektarhöchstertrag pro Jahr ist auf 80 hl Wein je Hektar Ertragsrebfläche festgesetzt.
Der Hektarhöchstrertrag für die G.U. Bürgstadter Berg ist auf Basis der einzelbetrieblichen
Ertragsrebfläche in der G.U. Bürgstadter Berg zu berechnen.
Zugelassene Keltertraubensorten:
Angabe der Keltertraubensorten, aus denen die Weine aus dem Bürgstadter Berg gewonnen
werden:
Weißwein:
Bacchus, Bronner, Burgunder Weißer, Chardonnay, Gewürztraminer (Traminer Roter,
Kerner, Müller-Thurgau, Rieslaner, Riesling Weißer, Sauvignon blanc, Scheurebe, Silvaner
Blauer, Silvaner Grüner,
Rot- und Roséwein:
Acolon, Cabernet Carbon, Cabernet Carol, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet
Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Dakapo, Deckrot, Domina,
Dornfelder, Dunkelfelder, Frühburgunder Blauer, Merlot, Müllerrebe (Schwarzriesling),
Portugieser Blauer, Regent, Rondo, Saint Laurent, Spätburgunder Blauer, Zweigelt Blauer
Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:
Der Bürgstadter Berg prägt Wein und Sekt b. A.
Der Bürgstadter Berg ist die südwestlichste Weinanbaufläche des Anbaugebietes
Franken. Ein im wesentlichen nach Süden orientierter Hang welcher durchgängig von
leichten, steinigen Buntsandsteinverwitterungsböden geprägt ist, sorgt für die hohe
Spezifität der Weine und stellt eine Besonderheit in der G.U. Franken (dort zum
großen Teil bindige Böden) dar. Die Talkesselsituation des Hangs und die Lage
zwischen den Mittelgebirgen von Spessart und Odenwald prägen das Kleinklima mit
etwas höherer Jahresdurchschnittstemperatur und mit geringfügig höheren
Jahresniederschlägen (650mm) als in der G.U. Franken. Dies zusammen lässt
Weine entstehen, welche in der G.U. Franken hinsichtlich ihrer Eleganz und
Strukturiertheit eine Besonderheit darstellen. Die Weine sind niemals opulent und
üppig. Die Schaumweine sind von der kleinräumigen Herkunft mit ihren
Besonderheiten gleichermaßen geprägt.
Sonstige Bedingungen
Für die Verwendung der Ursprungsbezeichnung auf dem Etikett muss der Wein
zuvor eine amtliche Prüfung durchlaufen haben. Die zuständigen Stellen dieser
Prüfung und die Stellen welche die Kontrolle der einschlägigen Vorschriften für die
Erzeugung von Erzeugnissen der G.U Bürgstadter Berg vornehmen, sind in der
Produktspezifikation aufgeführt.
Bezug auf die Produktspezifikation:
Die Produktspezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung Bürgstadter Berg
stellt eine differenzierte Beschreibung der Weine und des Weinbergs, sowie die
Zusammenhänge der menschlichen Einflüsse dar. Darüber hinaus stellt sie die
engen gesetzlichen Bedingungen, die für die Erzeugung der Weine aus dem
Bürgstadter Berg im Anbaugebiet Franken einzuhalten sind, vor.
[(1)
Einschließlich eines Bezugs auf die unter Artikel 118a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
fallenden Erzeugnisse.]
[(2)
Artikel 118u Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007.]
[(3)
Fakultativ.]
[(4)
Beschreiben Sie die besondere Art des Erzeugnisses und des geografischen Gebiets und den kausalen
Zusammenhang zwischen beiden.]“
mailto:[email protected]