Agn RING Mietstudios München 1. Allgemeines Die Vermietung

A gn
RING Mietstudios München
1. Allgemeines
Die Vermietung unserer Räumlichkeiten, Fotoequipment und aller zum Studio gehörender
Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, sowie die Inanspruchnahme von Leistungen,
erfolgt nur auf der Grundlage unserer nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Ihnen wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Preise / Zahlungen
Grundlage zur Berechnung des zu entrichtenden Mietzinses/ Studioequipment ist unsere
jeweils gültige Preisliste, die auf unserer Internetseite "www.ring-studios.de " eingesehen
werden kann. Abweichungen von der Preisliste haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns
schriftlich bestätigt werden. Der Mietpreis selbst beinhaltet nur die Raummiete. Eine
Tagesmiete gilt für die Mietdauer von 10 Stunden. Jede weitere angefangene Stunde wird mit
einem Zuschlag von 15 % berechnet. Bei einer von uns nicht zu vertretenden Verspätung des
Produktionsbeginns oder bei von uns nicht zu vertretenden Produktionsunterbrechungen oder
schlichtweg Nichtinanspruchnahme des Studios durch den Mieter wird der volle Mietpreis für
den gebuchten Zeitraum berechnet.
3. Zahlungsbedingungen
Der per Rechnung ausgewiesene Mietpreis ist innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung
zu bezahlen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle Preise verstehen
sich netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Termine
Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Termine für Beginn und Beendigung der
Produktion einzuhalten und gemietete Geräte mit Beendigung des Mietzeitraumes pünktlich
zurückzugeben. Die Rückgabe hat in dem Zustand zu erfolgen wie er bei der Übergabe
bestanden hat. Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Terminüberschreitung
besteht nicht. Vereinbarte Termine müssen spätestens drei Tage vor geplantem
Produktionsbeginn schriftlich abgesagt werden, anderenfalls wird der volle Mietpreis für den
vereinbarten Mietzeitraum berechnet.
5. Nutzungsbedingungen
Die Überlassung der Mieträume und -sachen an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche
Einwilligung nicht zulässig. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig
zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeitsund Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu
beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für
ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. Die Verwendung von Materialien
und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und
Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare
Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. In
Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und Anwesenheit der Studioaufsicht
erforderlich. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für
stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die gemieteten Geräte des Studios
auch nur in diesen genutzt werden. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der
Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an
Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.
In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behalten wir das Hausrecht. Wir können
diese Räume jederzeit selbst oder durch von uns beauftragte Personen betreten.
6. Mängel der Mietsache, Mängelanzeige
Der Kunde hat sich bei Übergabe des Studios von dem einwandfreien Zustand der Mieträume
und des Equipments zu überzeugen. Werden Mängel bei Übergabe nicht sofort beanstandet,
so gilt die Sache als funktionsfähig und mangelfrei übergeben.
7. Haftung
Der Mieter handelt nach Übernahme der Mietsache auf eigene Verantwortung. Er haftet für
alle während der Mietdauer entstandenen Schäden, die er oder von ihm hinzugezogene Dritte
verursacht haben. Der Mieter haftet ebenfalls für Verlust oder Diebstahl von
Mietgegenständen, auch für Zufalls- und Transportschäden. Schäden, Defekte oder Verlust
an Mietgegenständen sind uns unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet auch für Personen
und Sachschäden, die durch ihn persönlich, seine Mitarbeiter oder Besucher entstehen. Der
Mieter stellt uns gegenüber Dritten von der Haftung für derartige Schäden frei. Wir haften für
Schäden grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit es sich um die
Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht handelt haften wir nur für den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Ein Haftungsausschluss unsererseits ist ebenfalls
gegeben, wenn eine unserer Hilfspersonen leicht fahrlässig eine nicht vertragswesentliche
Pflicht verletzt. Ist infolge unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Abnutzung der
Geräte eine Reparatur erforderlich, geht diese zu Lasten des Mieters. Alle Mietgegenstände
müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Für eingebrachte Sachen, die im
Eigentum des Mieters stehen wird keine Haftung übernommen.
8. W-Lan und Internetnutzung
Wir unterhalten im Fotostudio einen verschlüsselten Internetzugang über WLAN. Es ist dem
Mieter gestattet für die Dauer seines Aufenthaltes im Fotostudio diesen WLAN-Zugang mit
zu nutzen. Der Mieter hat die ihm mitgeteilten Zugangsdaten geheim zu halten. Diese dürfen
nicht an Dritte weitergegeben werden. Während der Dauer des Mietvertrages ist der Mieter
für die ordnungsgemäße Nutzung des Internetzugangs allein verantwortlich. Der Mieter stellt
uns von allen etwaigen Ansprüchen, die auf einer Verletzung des Urheberrechts oder andere
Schutzrechte beruhen könnten, frei. Dies gilt auch für alle weiteren zivilrechtlichen oder
strafrechtlichen Ansprüchen, die aus der Nutzung des Internets durch den Mieter resultieren.
Dies gilt nicht, wenn der Mieter nachweist, dass nicht er, sondern ausschließlich ein Dritter
für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.
9. Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, seine jeweilige Produktion, sowie die Mietsachen ausreichend zu
versichern. Die Versicherung muss Schäden abdecken die im Studio und an den vermieteten
Sachen entstehen können. Gefahrerhöhende Umstände sind uns vor Vertragsabschluss
mitzuteilen und müssen ebenfalls durch die Versicherung abgedeckt sein.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten
einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so gelten die
übrigen Bestimmungen gleichwohl. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine, die dem
wirtschaftlichen Interesse beider Vertragspartner am nächsten kommt.
München, Juli 2015
Ring Studios GbR // Frankfurter Ring 247 // 80807 München // FON 089. 76 73 65 30 // MOBIL 0172. 89 49 406
[email protected] // www.ring-studios.de