A gn RING Mietstudios München 1. Allgemeines Die Vermietung unserer Räumlichkeiten, Fotoequipment und aller zum Studio gehörender Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, sowie die Inanspruchnahme von Leistungen, erfolgt nur auf der Grundlage unserer nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 2. Preise / Zahlungen Grundlage zur Berechnung des zu entrichtenden Mietzinses/ Studioequipment ist unsere jeweils gültige Preisliste, die auf unserer Internetseite "www.ring-studios.de " eingesehen werden kann. Abweichungen von der Preisliste haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Der Mietpreis selbst beinhaltet nur die Raummiete. Eine Tagesmiete gilt für die Mietdauer von 10 Stunden. Jede weitere angefangene Stunde wird mit einem Zuschlag von 15 % berechnet. Bei einer von uns nicht zu vertretenden Verspätung des Produktionsbeginns oder bei von uns nicht zu vertretenden Produktionsunterbrechungen oder schlichtweg Nichtinanspruchnahme des Studios durch den Mieter wird der volle Mietpreis für den gebuchten Zeitraum berechnet. 3. Zahlungsbedingungen Der per Rechnung ausgewiesene Mietpreis ist innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4. Termine Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Termine für Beginn und Beendigung der Produktion einzuhalten und gemietete Geräte mit Beendigung des Mietzeitraumes pünktlich zurückzugeben. Die Rückgabe hat in dem Zustand zu erfolgen wie er bei der Übergabe bestanden hat. Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht. Vereinbarte Termine müssen spätestens drei Tage vor geplantem Produktionsbeginn schriftlich abgesagt werden, anderenfalls wird der volle Mietpreis für den vereinbarten Mietzeitraum berechnet. 5. Nutzungsbedingungen Die Überlassung der Mieträume und -sachen an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung nicht zulässig. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeitsund Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und Anwesenheit der Studioaufsicht erforderlich. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die gemieteten Geräte des Studios auch nur in diesen genutzt werden. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behalten wir das Hausrecht. Wir können diese Räume jederzeit selbst oder durch von uns beauftragte Personen betreten. 6. Mängel der Mietsache, Mängelanzeige Der Kunde hat sich bei Übergabe des Studios von dem einwandfreien Zustand der Mieträume und des Equipments zu überzeugen. Werden Mängel bei Übergabe nicht sofort beanstandet, so gilt die Sache als funktionsfähig und mangelfrei übergeben. 7. Haftung Der Mieter handelt nach Übernahme der Mietsache auf eigene Verantwortung. Er haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden, die er oder von ihm hinzugezogene Dritte verursacht haben. Der Mieter haftet ebenfalls für Verlust oder Diebstahl von Mietgegenständen, auch für Zufalls- und Transportschäden. Schäden, Defekte oder Verlust an Mietgegenständen sind uns unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet auch für Personen und Sachschäden, die durch ihn persönlich, seine Mitarbeiter oder Besucher entstehen. Der Mieter stellt uns gegenüber Dritten von der Haftung für derartige Schäden frei. Wir haften für Schäden grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit es sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht handelt haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Ein Haftungsausschluss unsererseits ist ebenfalls gegeben, wenn eine unserer Hilfspersonen leicht fahrlässig eine nicht vertragswesentliche Pflicht verletzt. Ist infolge unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Abnutzung der Geräte eine Reparatur erforderlich, geht diese zu Lasten des Mieters. Alle Mietgegenstände müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Für eingebrachte Sachen, die im Eigentum des Mieters stehen wird keine Haftung übernommen. 8. W-Lan und Internetnutzung Wir unterhalten im Fotostudio einen verschlüsselten Internetzugang über WLAN. Es ist dem Mieter gestattet für die Dauer seines Aufenthaltes im Fotostudio diesen WLAN-Zugang mit zu nutzen. Der Mieter hat die ihm mitgeteilten Zugangsdaten geheim zu halten. Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Während der Dauer des Mietvertrages ist der Mieter für die ordnungsgemäße Nutzung des Internetzugangs allein verantwortlich. Der Mieter stellt uns von allen etwaigen Ansprüchen, die auf einer Verletzung des Urheberrechts oder andere Schutzrechte beruhen könnten, frei. Dies gilt auch für alle weiteren zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Ansprüchen, die aus der Nutzung des Internets durch den Mieter resultieren. Dies gilt nicht, wenn der Mieter nachweist, dass nicht er, sondern ausschließlich ein Dritter für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. 9. Versicherung Der Mieter ist verpflichtet, seine jeweilige Produktion, sowie die Mietsachen ausreichend zu versichern. Die Versicherung muss Schäden abdecken die im Studio und an den vermieteten Sachen entstehen können. Gefahrerhöhende Umstände sind uns vor Vertragsabschluss mitzuteilen und müssen ebenfalls durch die Versicherung abgedeckt sein. 10. Gerichtsstand Gerichtsstand ist München. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine, die dem wirtschaftlichen Interesse beider Vertragspartner am nächsten kommt. München, Juli 2015 Ring Studios GbR // Frankfurter Ring 247 // 80807 München // FON 089. 76 73 65 30 // MOBIL 0172. 89 49 406 [email protected] // www.ring-studios.de
© Copyright 2024 ExpyDoc