Seine Laufbahn unterbrechen, um einen kranken

Seine Laufbahn unterbrechen,
um einen kranken Angehörigen
zu pflegen
© iStock
Ein Familien- oder Haushaltsangehöriger leidet unter einer schweren
Krankheit, und Sie müssen Ihre Erwerbstätigkeit einschränken, um ihm
beizustehen oder ihn zu pflegen? Mehrere Möglichkeiten der Laufbahnunterbrechung bieten sich an, die Ihnen helfen können, die nötige Zeit
zu finden, um sich um Ihre Angehörigen zu kümmern.
Thematische Urlaube
Die thematischen Urlaube sind besondere Formen der Laufbahnunterbrechung in der Privatwirtschaft, um ganz
bestimmte Erwartungen zu erfüllen. Wir unterscheiden drei Arten:
1. Urlaub wegen medizinischen Beistands
Dieser Urlaub ermöglicht es Ihnen, sich um einen schwerkranken Angehörigen Ihres Haushalts oder Ihrer Familie
bis zum zweiten Grad zu kümmern. Sie dürfen im Allgemeinen Ihre Erwerbstätigkeit für höchstens 12 Monate
vollzeitig oder für höchstens 24 Monate teilzeitig unterbrechen. Als Alleinstehender mit einem unterhaltsberechtigten Kind unter 16 Jahren kann die vollständige Laufbahnunterbrechung auf 24 Monate verlängert werden.
Eine besondere Form des Urlaubs wegen medizinischen Beistands bietet die Möglichkeit einer Unterbrechung
der Erwerbstätigkeit für eine bis zwei Wochen. Es handelt sich um den Urlaub wegen medizinischen Beistands
für ein minderjähriges Kind (unter 18) in stationärer Behandlung.
2. Palliativurlaub
Der Palliativurlaub bietet die Möglichkeit, sich um einen unheilbar erkrankten Angehörigen in der Endphase seines
Lebens zu kümmern. Sie können die Erwerbstätigkeit einen Monat lang vollständig einstellen oder einschränken.
Eine einmonatige Verlängerung ist möglich.
3. Der Elternurlaub
Der Elternurlaub richtet sich an Eltern mit Kindern unter 12 Jahren. Die Dauer des Elternurlaubs hängt von der Art der
Unterbrechung ab: höchstens 4 Monate für eine vollständige Unterbrechung, 8 Monate bei Halbtagsunterbrechung
und 20 Monate für 1/5 Unterbrechung.
NB: Wenn das Kind vor dem 8. März 2012 geboren ist, sind die Beihilfen des LfA auf 3 Monate für eine vollständige Unterbrechung, 6
Monate für eine halbzeitige Unterbrechung und 15 Monate für eine Unterbrechung um 1/5 der Zeit begrenzt.
Gut zu wissen
Diese drei thematischen Urlaube unterliegen unterschiedlichen Voraussetzungen und sind unterschiedlich lang. Für
diese Zeit zahlt das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) Leistungen. Mehr hierzu erfahren Sie beim Sozialdienst Ihrer
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Krankenkasse, bei Ihrer Gewerkschaft oder unter www.lfa.be/de.
KRAN T L I C H E
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KASSE
Der Zeitkredit
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Gemeinsam für Ihre Gesundhei
Außer dem thematischen Urlaub besteht auch noch der Zeitkredit für die Privatwirtschaft, den Sie ganzzeitig,
halbzeitig oder zu 1/5 Ihrer Arbeitszeit nehmen können. Es gibt zwei verschiedene Arten: begründeter oder
unbegründeter Zeitkredit.
• Unbegründet: dieser Zeitkredit wird für höchstens 12 Monate gewährt, wenn Sie vollzeitig beschäftigt
sind, 24 Monate für halbzeitig Beschäftigte und 60 Monate für Beschäftigte, die zu 1/5 arbeiten. Um
den Zeitkredit zu erhalten, müssen Sie verschiedene Bedingungen gegenüber Ihrem Arbeitgeber
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erfüllen. Während eines unbegründeten Zeitkredits erhalten Sie keine Unterstützung durch das LfA
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Verantwortlicher Herausgeber: Jean Hermesse, Chaussée de Haecht 579, 1031 Brüssel/Juli 2015
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Gemeinsam für Ihre Gesundhei
•
Für einen begründeten Zeitkredit ist einer der gesetzlichen Gründe zu erfüllen :
Gründe für den Zeitkredit
• Sich um sein Kind unter 8 Jahren kümmern
• einen schwerkranken Haushalts- oder Familienangehörigen
bis zum zweiten Grad betreuen oder pflegen
• einen Palliativpatienten pflegen
• eine anerkannte Schulung mitmachen
• s ich um sein schwerkrankes minderjähriges Kind kümmern
• s ich um sein behindertes Kind unter 21 Jahren kümmern
Höchstdauer: 36 Monate
Höchstdauer: 48 Monate
Für einen begründeten Zeitkredit erhalten Sie eine Unterstützung durch das LfA.
Im öffentlichen Dienst
Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bestehen besondere Regelungen. Auskünfte hierzu finden Sie unter
www.lfa.be.
Für die Selbstständigen
Selbstständige, die vorübergehend ihre Erwerbstätigkeit einstellen oder einschränken müssen, um sich um
einen schwerkranken Angehörigen oder ein behindertes Kind zu kümmern, können während höchstens 6
Monaten eine Entschädigung erhalten (maximal 12 Monate über die gesamte Laufbahn). In dieser Zeit können
sie ihre sozialen Rechte wahren.
Bei Arbeitslosigkeit
Arbeitslose, die sich um einen schwerkranken Angehörigen kümmern, können „aus sozialen und familiären Gründen“ von der aktiven Arbeitsuche befreit werden. Sie müssen dann als „pflegende Angehörige“
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anerkannt sein und tatsächlich, ständig und regelmäßig eine der folgenden Leistungen erbringen:
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• Palliativpflege
• Pflege eines schwerkranken Haushalts- oder Familienangehörigen
La solidarité, c’est bon pour la santé.
• Pflege eines behinderten Kindes unter 21 Jahren.
Die Dauer der Befreiung von der Arbeitsuche :
• mindestens ein Monat, höchstens zwei Monate bei Palliativpflege
• mindestens drei und höchstens 12 Monate in den übrigen Fällen (in einigen Fällen Möglichkeit der Verlängerung)
Arbeitslose, die von der Arbeitsuche befreit sind, erhalten ein vermindertes Arbeitslosengeld,
das nach 24
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Monaten noch weiter vermindert wird, außer bei Palliativpflege.
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Möchten Sie mehr erfahren?
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für Ihre
Ihre Gesundheit.
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Weitere Auskünfte zu den Möglichkeiten einer Laufbahnunterbrechung finden Sie
unter www.lfa.be.
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c’est bon pour
Eine persönliche Beratung und eingehende Prüfung Ihrer Lage erhalten Sie auch
beim Sozialdienst
Ihrerla santé.
Krankenkasse unter der Nummer 087 32 43 33.
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Infopunkt für chronische Patienten
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> Wichtige Fragen, Aussagen, Angaben zu
Selbsthilfegruppen:
www.ckk-mc.be/chronische-krankheit
> ein erfahrenes Team antwortet Ihnen:
[email protected]
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Gemeinsam für
für Ihre
Ihre Gesundheit.
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* Rückantwort innerhalb von drei Arbeitstagen. Um die Bearbeitung Ihrer Anfrage zu erleichtern, geben Sie stets
den Namen, die amtliche Anschrift oder die Eintragungsnummer im Nationalregister an.
Verantwortlicher Herausgeber: Jean Hermesse, Chaussée de Haecht 579, 1031 Brüssel/Juli 2015