Kinder und Jugendliche Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten zukünftig neben ihrem monatlichen Regelbedarf sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Sie haben noch Fragen? Ihre Ansprechpersonen im Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Bochum: Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) Gustav-Heinemann-Platz 2 - 6, 44777 Bochum Erdgeschoss Raum 037 der Volkshochschule (VHS) Bochum Wer hat einen Anspruch? Wie kann ich Leistungen erhalten? Wo stelle ich einen Antrag? Wie werden die Leistungen erbracht? Wo finde ich einen passenden Anbieter? Wer hat einen Anspruch? Das Bildungspaket richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 24 Jahre, die in einkommensschwachen Familien leben. Einkommensschwach heißt, die Eltern oder sie selber beziehen Leistungen der Grundsicherung vom Jobcenter oder vom Amt für Soziales und Wohnen, Wohngeld oder Kinderzuschlag der Familienkasse. Wie kann ich Leistungen erhalten? Für alle Leistungen der Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, ob Sie einen Gutschein erhalten oder Kostennachweise vorlegen müssen. Wo stelle ich einen Antrag? Soweit Sie Leistungen des Jobcenter Bochum im Rahmen des SGB II erhalten, stellen Sie bitte auch dort Ihre Anträge. Bei Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag ist die Stadt Bochum für die Beantragung zuständig. Folgende Ansprechpartner stehen bei der Stadt Bochum dafür zur Verfügung: Beim Jugendamt der Stadt Bochum: Seite: 1 von 2 Susanne Köllner, Telefon: 0234 / 910-31 39, E-Mail: [email protected] Rüdiger Frackmann, Telefon: 0234 / 910-11 49, E-Mail: [email protected] Beim Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Bochum: Sonderarbeitsgruppe im Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) Gustav-Heinemann-Platz 2 - 6, 44777 Bochum Erdgeschoss Raum 037 Wie werden die Leistungen erbracht? Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, als Sachleistung in Form eines Gutscheins erbracht. Der Gutschein wird von der Stadt Bochum ausgestellt. Sie müssen diesen Gutschein dann nur noch beim jeweiligen Leistungsanbieter (Sportverein, Musikschule, Sonstige Vereinigung) einreichen. Wichtig: Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen. Wo finde ich einen passenden Anbieter? Die Leistungen zur Bildung und Teilhabe sind ganz überwiegend an die Schulen gebunden, die Ihr Kind besucht. Bitte sprechen Sie hierzu die Lehrerinnen oder Lehrer Ihres Kindes an! Freie Auswahl haben Sie hingegen bei der Lernförderung sowie der Leistung zur sozialen und kulturellen Teilhabe. Hier entscheiden Sie, bei welchem Institut, welchem Verein oder welcher Musikschule Sie Ihr Kind anmelden. Voraussetzung ist, dass der Verein, das Institut, die betreffende Schule die notwendige Vereinbarung mit der Stadt Bochum geschlossen hat. Eine Liste aller örtlichen Anbieter finden Sie unter dem jeweiligen Stickpunkt (Datenbank zur Zeit noch im Aufbau). Seite: 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc