Wer hat einen Anspruch? Wie kann ich Leistungen erhalten? Wo

Kinder und Jugendliche
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten zukünftig neben ihrem monatlichen
Regelbedarf sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen
Leben in der Gemeinschaft.
Sie haben noch Fragen? Ihre Ansprechpersonen im Amt für Soziales und Wohnen der Stadt
Bochum:
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
Gustav-Heinemann-Platz 2 - 6, 44777 Bochum
Erdgeschoss Raum 037 der Volkshochschule (VHS) Bochum
Wer hat einen Anspruch?
Wie kann ich Leistungen erhalten?
Wo stelle ich einen Antrag?
Wie werden die Leistungen erbracht?
Wo finde ich einen passenden Anbieter?
Wer hat einen Anspruch?
Das Bildungspaket richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 24 Jahre,
die in einkommensschwachen Familien leben. Einkommensschwach heißt, die Eltern oder
sie selber beziehen Leistungen der Grundsicherung vom Jobcenter oder vom Amt für
Soziales und Wohnen, Wohngeld oder Kinderzuschlag der Familienkasse.
Wie kann ich Leistungen erhalten?
Für alle Leistungen der Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag
erforderlich. Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in
vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, ob Sie einen
Gutschein erhalten oder Kostennachweise vorlegen müssen.
Wo stelle ich einen Antrag?
Soweit Sie Leistungen des Jobcenter Bochum im Rahmen des SGB II erhalten,
stellen Sie bitte auch dort Ihre Anträge. Bei Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld
oder Kinderzuschlag ist die Stadt Bochum für die Beantragung zuständig. Folgende
Ansprechpartner stehen bei der Stadt Bochum dafür zur Verfügung:
Beim Jugendamt der Stadt Bochum:
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Susanne Köllner, Telefon: 0234 / 910-31 39, E-Mail: [email protected]
Rüdiger Frackmann, Telefon: 0234 / 910-11 49, E-Mail: [email protected]
Beim Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Bochum:
Sonderarbeitsgruppe im Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
Gustav-Heinemann-Platz 2 - 6, 44777 Bochum
Erdgeschoss Raum 037
Wie werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die
Schülerbeförderung, als Sachleistung in Form eines Gutscheins erbracht.
Der Gutschein wird von der Stadt Bochum ausgestellt. Sie müssen diesen Gutschein
dann nur noch beim jeweiligen Leistungsanbieter (Sportverein, Musikschule, Sonstige
Vereinigung) einreichen.
Wichtig: Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen
gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen.
Wo finde ich einen passenden Anbieter?
Die Leistungen zur Bildung und Teilhabe sind ganz überwiegend an die Schulen gebunden,
die Ihr Kind besucht. Bitte sprechen Sie hierzu die Lehrerinnen oder Lehrer Ihres Kindes an!
Freie Auswahl haben Sie hingegen bei der Lernförderung sowie der Leistung zur sozialen
und kulturellen Teilhabe. Hier entscheiden Sie, bei welchem Institut, welchem Verein oder
welcher Musikschule Sie Ihr Kind anmelden.
Voraussetzung ist, dass der Verein, das Institut, die betreffende Schule die notwendige
Vereinbarung mit der Stadt Bochum geschlossen hat. Eine Liste aller örtlichen Anbieter
finden Sie unter dem jeweiligen Stickpunkt (Datenbank zur Zeit noch im Aufbau).
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