Landratsamt Garmisch-Partenkirchen Sachgebiet 51 Postfach 15 63 82455 Garmisch-Partenkirchen Eingangs-Datum: Antrag auf Erteilung/Ausstellung Waffenbesitzkarte grün ( Sportschütze, Jäger, Erbfolge, Sicherheitsdienst, Sonstiges) Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelb) Waffenschein allgemein Firmen-Waffenschein für Sicherheitsdienst Waffenschein für Sicherheitsdienst Kleiner Waffenschein (Für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zeichen PTB im Kreis ) Munitionserwerbsberechtigung Munitionserwerbsschein Sonstiges: Anzeige über Eintrag/Austrag den Erwerb von Schusswaffen oder Munition das Überlassen von Schusswaffen oder Munition das Abhandenkommen von Schusswaffen oder Munition oder Erlaubnisurkunden das Zerstören einer Schusswaffe Zusatz Ergänzung im EU-Feuerwaffenpass Ergänzung im Waffenschein Ergänzung im Munitionserwerbsschein Streichung im EU-Feuerwaffenpass Streichung im Waffenschein Angaben des Antragstellers: Name, Vorname Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit Straße, PLZ / Wohnort Tel.-Nr. gültig bis Jagdschein-Nr gültig bis Europäischer Feuerwaffenpass-Nr. gültig bis Waffenschein-Nr. Aufbewahrung der Waffen Behältnis der Stufe A mit Innentresor Stufe A (bitte immer ankreuzen) Behältnis der Stufe A ohne Innentresor Behältnis der Stufe A mit Innentresor Stufe B Behältnis der Stufe B mit Innentresor Behältnis der Stufe B ohne Innentresor Behältnis der Stufe 0 oder I Aufbewahrung der Munition abschließbares Behältnis (z.B. Geldkassette) im o.g. Tresor (getrennt von der Waffe) -2Sachkunde für Langwaffen erfolgreich abgelegt am: Sachkunde für Kurzwaffen erfolgreich abgelegt am: Personalausweis/Reisepass: ausgestellt am: 1. Schusswaffe Personalausweis oder Reisepass ausgestellt von: erworben gültig bis: überlassen WBK-Nr. Nr. abhandengekommen zerstört lfd.-Nr.: Art der Waffen – Feingliederung (bitte keine Code-Nr. eintragen, sondern Text ausschreiben z.B. Repetierbüchse, Einzelladerbüchse, halbaut. Pistole, Bockdoppelflinte): Kaliber (bitte keine Code-Nr. eintragen, genaues Kaliber eintragen: z.B. .22lr, 9mmLuger, 8x57R, IS, .44S&W): Hersteller (bitte keine Code-Nr. eintragen, sondern Hersteller ausschreiben): Herstellungs-Nr.: Modell: Erworben von: Überlassen an: Datum: Name, Vorname(n) Geburtsdatum, Geburtsort Straße, PLZ, Ort Art der Erwerbs- und Besitzerlaubnis der o.g. Person 2. Schusswaffe erworben überlassen WBK-Nr. abhandengekommen zerstört lfd.-Nr.: Art der Waffen – Feingliederung (bitte keine Code-Nr. eintragen, sondern Text ausschreiben z.B. Repetierbüchse, Einzelladerbüchse, halbaut. Pistole, Bockdoppelflinte): Kaliber (bitte keine Code-Nr. eintragen, genaues Kaliber eintragen: z.B. .22lr, 9mmLuger, 8x57R, IS, .44S&W): Hersteller (bitte keine Code-Nr. eintragen, sondern Hersteller ausschreiben): Modell: Erworben von: Name, Vorname(n) Geburtsdatum, Geburtsort Überlassen an: Datum: Herstellungs-Nr.: -3Straße, PLZ, Ort Art der Erwerbs- und Besitzerlaubnis der o.g. Person Für Inhaber eines Jagdscheins: Verkauf einer Jagdlangwaffe i. V. Mit einem Schalldämpfer: 1. Handelt es sich bei dem Verkauf der Jagdlangwaffe(n) um eine Waffe, für die ein Schalldämpfer zugeordnet wurde? JA NEIN 2. Wenn JA: ist nch mindestens eine geeignete Jagdlangwaffe in Ihrer Waffenbesitzkarte eingetragen, zu der der Schalldämpfer zugeordnet werden kann? JA, Waffenbesitzkarten Nr. lfd. Nr. NEIN 3. Wenn NEIN: da kein Bedürfnis mehr für den Besitz eines Schalldämpfers vorliegt, ist der Schalldämpfer innerhalb von zwei Wochen nach Verkauf der entsprechenden Waffe an einen Berechtigten zu überlassen. Gesundheitliche Einschränkungen Angabe (Bezeichnung und Dauer) von vorhandenen bzw. vergangenen körperlichen oder geistigen Mängeln (z.B. Formen von Sehschwäche – Angabe der Dioptrien, links, rechts – Nachtblindheit, Farbuntüchtigkeit, Einäugigkeit, Schwerhörigkeit, Taubheit, Lähmungen, Anfallsleiden, Zuckerkrankeit, Hirnverletzung, Amputation, schwere Herz- und Kreislauferkrankungen, Geistesschwäche, Geisteskrankheit, Alkohol-, Arzneimittel- oder Drogenmissbrauch, usw.): keine folgende: Hinweis: Der Nachweis der Erbfolge wird erbracht durch beigefügte Kopie des Erbscheines bzw. des Testaments zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts. Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Erwerb/Überlassung/Zerstören der Schusswaffe(n) zu stellen. Dem Antrag und der Anzeige ist stets die waffenrechtliche Erlaubnis beizufügen! Die entsprechenden Tresore sind auf die gesetzlich zugelassene Anzahl von Schusswaffen abzustimmen (z.B. Besitz eines Waffenschrankes der Stufe A: max. Anzahl der Aufbewahrung in diesem Tresor: 10 Langwaffen // Aufbewahrung der 11. Langwaffe: z.B. Kauf eines zweiten Waffenschrankes der Stufe A). Bitte künftig die Waffendaten nach den Erfordernissen der X-Waffen-Kataloge eintragen. Meine Angaben sind vollständig und entsprechen der Wahrheit. X Datum Anlagen: Unterschrift des Antragstellers / Anzeigepflichtigen
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