WPP Jubilee Limited London, Vereinigtes Königreich Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Die WPP Jubilee Limited, London, Vereinigtes Königreich, (die "Bieterin") hat am 16. September 2015 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) an die Aktionäre der Syzygy AG, Bad Homburg v.d.Höhe, Deutschland, zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der Syzygy AG (ISIN DE0005104806 / WKN 510480) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 9,00 je Aktie der Syzygy AG veröffentlicht (das "Übernahmeangebot"). Die Annahmefrist des Übernahmeangebots endete am 14. Oktober 2015, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpÜG erfolgte am 19. Oktober 2015. Die zweiwöchige weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG (die „Weitere Annahmefrist“) begann am 20. Oktober 2015 und endete am 2. November 2015, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland). I. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 WpÜG 1. Im Rahmen der Weiteren Annahmefrist wurde das Übernahmeangebot bis zum 2. November 2015, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), (der "Ablauf der Weiteren Annahmefrist") für 449.867 Aktien der Syzygy AG angenommen. Dies entspricht einem Anteil von rd. 3,50679 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Syzygy AG. 2. Unter Berücksichtigung der 2.177.465 Syzygy-Aktien, für die das Übernahmeangebot bis zum Ablauf der Annahmefrist angenommen wurde, wurde das Übernahmeangebot somit bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist für insgesamt 2.627.332 SyzygyAktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von rd. 20,48051 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Syzygy AG. 3. Die Bieterin, die im Rahmen des ersten Vollzugs des Übernahmeangebots 2.177.465 Aktien der Syzygy AG, für die das Übernahmeangebot bis zum Ablauf der Annahmefrist angenommen worden war, am 21. Oktober 2015 bereits erworben hat, hielt zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist unmittelbar 2.177.465 Aktien und Stimmrechte der Syzygy AG; dies entspricht einem Anteil von rd. 16,97372 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Syzygy AG. Die Stimmrechte aus den von der Bieterin zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist unmittelbar gehaltenen Aktien der Syzygy AG werden der die Bieterin beherrschenden WPP plc, St. Helier, Jersey (die "Wirtschaftliche Bieterin") zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist sämtlich nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist hielten außerdem verschiedene Tochterunternehmen der Bieterin, die gemäß § 2 Abs. 5 S. 1 und S. 3 WpÜG als mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen gelten, wie folgt unmittelbar Aktien der Syzygy AG: (i) WPP 2005 Limited, London, Vereinigtes Königreich: 589.587 Aktien der Syzygy AG; dies entspricht einem Anteil von rd. 4,59593 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Syzygy AG; (ii) WPP Group (UK) Limited, London, Vereinigtes Königreich: 2.161.639 Aktien der Syzygy AG; dies entspricht einem Anteil von rd. 16,85035 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Syzygy AG; (iii) WPP Digital Germany GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland: 267.945 Aktien der Syzygy AG; dies entspricht einem Anteil von rd. 2,08868 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Syzygy AG; (iv) DSBK Activate GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland: 829.343 Aktien der Syzygy AG; dies entspricht einem Anteil von rd. 6,46487 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Syzygy AG. Sämtliche Stimmrechte aus von Tochterunternehmen der Bieterin gehaltenen Aktien der Syzygy AG (in Summe 3.848.514 Stimmrechte, dies entspricht einem Anteil von rd. 29,99984 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Syzygy AG) wurden sowohl der Bieterin als auch der Wirtschaftlichen Bieterin, zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist jeweils sämtlich nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Zurechnung hielt die Bieterin zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist damit insgesamt 6.025.979 Aktien der Syzygy AG, entsprechend rd. 46,97355 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Syzygy AG. 4. Ferner hielt die Syzygy AG nach Kenntnis der Bieterin zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist 133.438 eigene Aktien. Zwar galt die Syzygy AG gemäß § 2 Abs. 5 S. 1 und S. 3 WpÜG zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist als mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person; die zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist ruhenden Stimmrechte aus eigenen Aktien der Syzygy AG wurden jedoch weder der Bieterin noch der Wirtschaftlichen Bieterin nach § 30 WpÜG zugerechnet. 5. Darüber hinaus hielten weder die Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen noch deren Tochterunternehmen zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist unmittelbar weitere Aktien an der Syzygy AG noch wurden der Bieterin weitere Stimmrechte nach § 30 WpÜG zugerechnet. Schließlich standen der Bieterin, den mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist keine Finanzinstrumente oder sonstige Instrumente gemäß §§ 25, 25a WpHG an der Syzygy AG zu. 6. Die Gesamtzahl der Aktien der Syzygy AG, für die das Übernahmeangebot im Rahmen der Weiteren Annahmefrist angenommen worden ist, zuzüglich der Anzahl der Aktien der Syzygy AG, die die Bieterin, mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen und deren Tochterunternehmen zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist halten, exklusive der von der Syzygy AG gehaltenen eigenen Aktien, beläuft sich somit zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist auf insgesamt 6.475.846 Aktien der Syzygy AG. Dies entspricht einem Anteil von rd. 50,48035 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Syzygy AG. II. Weiterer Vollzug des Übernahmeangebots Der weitere Vollzug des Übernahmeangebots für die bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist eingereichten Aktien der Syzygy AG erfolgt voraussichtlich am 9. November 2015 gemäß Ziffer 12.7 der Angebotsunterlage. Die Veröffentlichung steht zur Verfügung im Internet unter: http://www.wpp-jubilee-angebot.de im Internet am: 05.11.2015. London, 5. November 2015 WPP Jubilee Limited
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