UBM Development AG: Veröffentlichung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG

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Veröffentlichung: 28.01.2016 15:20
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1453990800137
Stichwörter: UBM Development AG / Börse / Wirtschaft
Beteiligungsmeldung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG
UBM Development AG: Veröffentlichung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG
Wien (pta023/28.01.2016/15:20) - Der Vorstand der UBM Development AG teilt mit, dass er am 27.01.2016 von der Ortner-Gruppe
und der Strauss-Gruppe wie folgt informiert wurde:
In Bezug auf die Emittentin UBM Development AG, Wien ("UBM"), und deren zum Handel im Amtlichen Handel an der Wiener
Börse zugelassene stimmberechtigte Aktien (ISIN AT0000815402) ("UBM-Aktien") teilen wir Ihnen namens des Syndikats (wie
nachstehend definiert) gemäß § 92a Abs 1 iVm §§ 91 ff BörseG wie folgt mit:
UBM wird von einem Syndikat (das "Syndikat"), bestehend aus der Ortner-Gruppe (diese besteht wiederum aus Ortner
Beteiligungsverwaltung GmbH, Ortner Ges.m.b.H., Haustechnische Gesellschaft für Sanitär-, Wärme- und lufttechnische Anlagen
Gesellschaft m.b.H., IGO Industries GmbH (vormals: IGO Immobiliengesellschaft mit beschränkter Haftung), IGO Construction
GmbH (vormals: IGO Baubeteiligungs GmbH) und Herrn Dipl.-Ing. Klaus Ortner) und aus der Strauss-Gruppe (diese besteht
wiederum aus SuP Beteiligungs GmbH, AIM Industrieholding und Unternehmensbeteiligungen GmbH, PROSPERO Holding
GmbH, PROSPERO Privatstiftung und Herrn Ing. Karl-Heinz Strauss), kontrolliert.
Unter Bezugnahme auf die von uns am 01.6.2015 bzw. 12.5.2015 erstatteten und von UBM am 02.6.2015 bzw. 12.5.2015 gemäß
§ 93 Abs 2 BörseG veröffentlichten Meldungen gemäß §§ 91 ff BörseG teilen wir mit, dass:
* SuP Beteiligungs GmbH Finanzinstrumente gemäß § 91a BörseG auf den Erwerb von bis zu 67.310 UBM-Aktien, dies entspricht
rund 0,90% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM, per 02.12.2015 an die PROSPERO Privatstiftung übertragen hat;
und
* PROSPERO Privatstiftung per 02.12.2015 durch Ausübung dieser Finanzinstrumente 67.310 UBM-Aktien, dies entspricht rund
0,90% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM (die "Optionsaktien 2015"), erworben hat.
Per 02.12.2015 hielten die Ortner-Gruppe und die Strauss-Gruppe damit insgesamt 2.901.961 UBM-Aktien, dies entspricht rund
38,84% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM. Zudem waren dem Syndikat weitere von PORR AG und einer
Tochtergesellschaft der PORR AG (EPS Absberggasse 47 Projektmanagement GmbH) gehaltene 53.531 UBM-Aktien gemäß § 92
BörseG zuzurechnen, weil das Syndikat auch die PORR AG kontrolliert. Darüber hinaus hielt die Ortner-Gruppe (namentlich Herr
Dipl.-Ing. Klaus Ortner und Ortner Ges.m.b.H.) per 02.12.2015 weiterhin insgesamt 379.971 UBM-Aktien, dies entspricht rund
5,09% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM.
In Bezug auf Stimmrechte aus gehaltenen und gemäß § 92 BörseG zurechenbaren UBM-Aktien hielt das Syndikat bzw. hielten
dessen Mitglieder per 02.12.2015 unter Berücksichtigung der Optionsaktien 2015 somit 3.402.773 Stimmrechte aus UBM-Aktien,
dies entspricht rund 45,54% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM, und erreichte bzw. erreichten und überschritt bzw.
überschritten damit per 02.12.2015 die Schwelle von 45% gemäß § 91 BörseG, wobei diese Schwelle unter Zurechnung von
Finanzinstrumenten auf den Erwerb von UBM-Aktien gemäß § 91a BörseG bereits vor dem 02.12.2015 überschritten war.
Darüber hinaus verfügte SuP Beteiligungs GmbH per 02.12.2015 über Optionen, und damit Finanzinstrumente gemäß § 91a
BörseG, auf den Erwerb von bis zu 67.310 UBM-Aktien (die "Optionsaktien 2016"), dies entspricht rund 0,90% des Grundkapitals
und der Stimmrechte der UBM. Die optionsgegenständlichen UBM-Aktien konnten 2016 im Rahmen der vereinbarten Call-Option
durch SuP Beteiligungs GmbH erworben und im Rahmen der vereinbarten Put-Option an SuP Beteiligungs GmbH verkauft werden.
SuP Beteiligungs GmbH konnte die Call-Option zwischen 1.1.2016, 08:00 Uhr, bis 30.11.2016, 16:00 Uhr, ausüben. Gemäß den
Put-Optionen konnten die von der Option umfassten UBM-Aktien in der Zeit zwischen 1.12.2016 08:00 Uhr, bis 31.12.2016, 16:00
Uhr, an SuP Beteiligungs GmbH verkauft werden.
Mangels Erreichens bzw. Über- oder Unterschreitens von Schwellen des § 91 BörseG (ausgehend von dem der
Finanzmarktaufsichtsbehörde am 28.4.2015 mitgeteilten und von UBM am selben Tag gemäß § 93 Abs 2 BörseG veröffentlichten
Beteiligungsstand gemäß §§ 91 ff BörseG) besteht aufgrund des Erwerbs der Optionsaktien 2015 keine eigenständige Meldepflicht
der SuP Beteiligungs GmbH oder des Syndikats für Finanzinstrumente auf den Erwerb von UBM-Aktien gemäß § 91a BörseG.
Gleiches gilt bei Zusammenrechnung der sich aus §§ 91 bis 92 BörseG ergebenden Stimmrechte gemäß § 91b Abs 1 BörseG (=
gehaltene und zurechenbare Stimmrechte aus UBM-Aktien und aus Finanzinstrumenten auf den Erwerb von UBM-Aktien).
Wie der Finanzmarktaufsichtsbehörde bereits mit Schreiben vom 15.1.2016 mitgeteilt, wurde auch durch den mittlerweile
durchgeführten Erwerb von 61.389 Stück der Optionsaktien 2016 durch Mitglieder des Syndikats bzw. die Veräußerung von
Finanzinstrumenten auf den Erwerb von 5.921 UBM-Aktien durch SuP Beteiligungs GmbH an Dritte keine Meldeschwelle gemäß
den §§ 91 bis 92 BörseG berührt.
Diese Meldung wird vom Syndikat bzw. von deren Mitgliedern gemäß § 5 Abs 3 TransV in einer einzigen gemeinsamen Mitteilung
erstattet.
Mit freundlichen Grüßen
ORTNER-Gruppe
STRAUSS-Gruppe
Aussender:
Ansprechpartner:
Tel.:
E-Mail:
Website:
ISIN(s):
Börsen:
UBM Development AG
Floridsdorfer Hauptstraße 1
1210 Wien
Österreich
Dr. Julia Kozielski
+43 50-626-3827
[email protected]
www.ubm.at
AT0000815402 (Aktie), AT0000A0QR71 (Anleihe),
AT0000A185Y1 (Anleihe), DE000A18UQM6 (Anleihe)
Amtlicher Handel in Wien; Entry Standard in Frankfurt
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