Tabelle Pensionsautomatik OECD - Dokument

PENSIONSAUTOMATIK IN OECD LÄNDERN
Länder
Niederlande
Luxemburg
Island
Tschechien
Ungarn
Frankreich
Irland
Norwegen
Griechenland
Spanien
Deutschland
Österreich
Slowakei
Kanada
Portugal
Polen
Italien
UK
Finnland
Slowenien
Türkei
Dänemark
Japan
USA
Belgien
Schweden
Chile
Israel
Estland
Schweiz
Neuseeland
Mexiko
Australien
Korea
Koppelung an das
gesetzliche Pensionsalter
bereits in
zukünftig
Kraft
x (ab 2022)
Koppelung an die
Pensionshöhe
bereits in
zukünftig
Kraft
Koppelung an die
Pensionsanpassung
bereits in
zukünftig
Kraft
o
o
x (ab 2021)
x (ab 2019)
x
x (ab 2017)
o
x (ab 2021)
o
o
x
x
x (ab 2016)
x (ab 2027)
x
x (ab 2030)
o
o
o
o
x
o
o
Quelle: OECD-Pensions at a Glance (2011, 2013, 2015), EU-Ageing Report 2012 und 2015; direkte
Recherchen in den OECD-MS, Dokumente der EU-Kommission
Wirkungsweise und Beschreibung
Eine Pensionsautomatik kann grundsätzlich als Koppelung des gesetzlichen Pensionsalters, der
Pensionshöhe oder der Pensionsanpassung an die Lebenserwartung (bzw. an die steigende
Lebenserwartung) konzipiert werden. Die Tabelle zeigt, in welchen OECD Mitgliedsländern eine
Automatik in Kraft oder geplant ist und in welchen der genannten Bereiche eine
Pensionsautomatik wirkt.
Als o werden in der Tabelle jene 8 Mitgliedsländer bezeichnet, die ein beitragsdefiniertes
Pensionskonto haben, entweder als echtes kapitalgedecktes (DC) oder als fiktives im
Umlageverfahren (NDC, wie Italien oder Schweden). Hier ist die Lebenserwartung automatisch
inkludiert und wirkt auf die Pensionshöhe, da die Pensionshöhe erst zum Zeitpunkt des
Pensionsantrittes - aufgrund der dann ausgerechneten Restlebenserwartung - festgelegt wird.
Mit x werden jene 10 Mitgliedsländer gekennzeichnet, in denen eine Variante (oder
Kombinationen) der Pensionsautomatik entweder bereits wirksam, für die Zukunft geplant oder
bereits für ein Jahr des In-Kraft-Tretens beschlossen wurden.
Im Jahr 2016 ist in 18 der 34 OECD-Mitgliedsländer eine Variante der Pensionsautomatik (oder
eine Kombination) entweder in Kraft, bereits beschlossen und zu einem späteren Zeitpunkt
wirksam oder geplant.
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