PENSIONSAUTOMATIK IN OECD LÄNDERN Länder Niederlande Luxemburg Island Tschechien Ungarn Frankreich Irland Norwegen Griechenland Spanien Deutschland Österreich Slowakei Kanada Portugal Polen Italien UK Finnland Slowenien Türkei Dänemark Japan USA Belgien Schweden Chile Israel Estland Schweiz Neuseeland Mexiko Australien Korea Koppelung an das gesetzliche Pensionsalter bereits in zukünftig Kraft x (ab 2022) Koppelung an die Pensionshöhe bereits in zukünftig Kraft Koppelung an die Pensionsanpassung bereits in zukünftig Kraft o o x (ab 2021) x (ab 2019) x x (ab 2017) o x (ab 2021) o o x x x (ab 2016) x (ab 2027) x x (ab 2030) o o o o x o o Quelle: OECD-Pensions at a Glance (2011, 2013, 2015), EU-Ageing Report 2012 und 2015; direkte Recherchen in den OECD-MS, Dokumente der EU-Kommission Wirkungsweise und Beschreibung Eine Pensionsautomatik kann grundsätzlich als Koppelung des gesetzlichen Pensionsalters, der Pensionshöhe oder der Pensionsanpassung an die Lebenserwartung (bzw. an die steigende Lebenserwartung) konzipiert werden. Die Tabelle zeigt, in welchen OECD Mitgliedsländern eine Automatik in Kraft oder geplant ist und in welchen der genannten Bereiche eine Pensionsautomatik wirkt. Als o werden in der Tabelle jene 8 Mitgliedsländer bezeichnet, die ein beitragsdefiniertes Pensionskonto haben, entweder als echtes kapitalgedecktes (DC) oder als fiktives im Umlageverfahren (NDC, wie Italien oder Schweden). Hier ist die Lebenserwartung automatisch inkludiert und wirkt auf die Pensionshöhe, da die Pensionshöhe erst zum Zeitpunkt des Pensionsantrittes - aufgrund der dann ausgerechneten Restlebenserwartung - festgelegt wird. Mit x werden jene 10 Mitgliedsländer gekennzeichnet, in denen eine Variante (oder Kombinationen) der Pensionsautomatik entweder bereits wirksam, für die Zukunft geplant oder bereits für ein Jahr des In-Kraft-Tretens beschlossen wurden. Im Jahr 2016 ist in 18 der 34 OECD-Mitgliedsländer eine Variante der Pensionsautomatik (oder eine Kombination) entweder in Kraft, bereits beschlossen und zu einem späteren Zeitpunkt wirksam oder geplant. Seite 2 von 2 sozialministerium.at
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