Einstellervertrag 01.01.2016

Gut Pletschmühle
Pferde-Einstellvertrag
Gut Pletschmühle
An den Laachen 1
50259 Pulheim
Tel: 0173 / 76 88 0 88
[email protected]
Gut Pletschmühle GmbH & Co. KG
Nr. 10134
OS-Butzband
zwischen der
Gut Pletschmühle GmbH & Co. KG
(im Folgenden „Vermieter“ genannt) und
_____________________________________________________________________
Pferd: _______________________
(im Folgenden „Einsteller“ genannt).
Rommerskirchener Straße 21
50259 Pulheim
Amtsgericht Köln HRA 27782
Komplementär: Rittergut Haus Orr
GmbH
Amtsgericht Köln HRB 40548
Geschäftsführer:
Sascha René Müller
Geschäftsführender Kommanditist:
Wolf-Rüdiger Schmidt-Holzmann
§ 1 Vertragsgegenstand
Für die Einstellung des Pferdes wird in dem Stallbetrieb des Vermieters folgendes vereinbart:
Haltungsform und Optionen
Kosten pro
Monat
Paddockbox mit Weidegang oder Sandpaddock
600 €
Weidebox (inkl. Weide/Paddock ganztags)
500€
Dritte Fütterung Heu
30 €
Offenstallplatz
500 €
Weideplatz ohne Anlagennutzung
250 €
Weideplatz mit Anlagenutzung
400 €
Zusätzliche Spind klein/mittel/maxi
5 € / 10 € / 15€
Stellplatz für Pferdehänger
20 €
Führanlagenservice
40 €
Aufgrund der stark gestiegenen Heupreise nehmen wir von allen Einstellern einen temporären
Heuzuschlag i.H.v. 10€ / Monat.
Der Vermieter übernimmt entsprechend der Haltungsform die Haltung und Fütterung des
Pferdes. Krankheiten und besondere Vorkommnisse meldet der Vermieter dem Einsteller
unverzüglich nach Bekanntwerden.
§2 Laufzeit des Vertrages, Kündigung
Der Vertrag beginnt am ____________ und läuft auf unbestimmte Zeit.
Bei einem Vertrag auf unbestimmte Zeit kann von jedem Vertragspartner mit Frist von 8
Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Für die
Einhaltung der Frist ist die Ankunft des Kündigungsschreibens maßgebend.
Bei Tod oder Entfernung des Pferdes vor Monatsende erfolgt keine Rückzahlung der anteiligen
Monatsmiete.
Bei Weideplätzen (Rentnerpferd) beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende.
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Außerordentliche Kündigung
Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen,
wenn der Pensionspreis für den laufenden Monat nicht mit Ablauf des Monats bei dem
Vermieter oder dessen Konto eingegangen ist; der Einsteller oder eine Person, die er mit dem
Reiten, der Pflege oder der Aufsicht seines Pferdes beauftragt, die guten Sitten verletzt oder sich
dem Vermieter gegenüber einer erheblichen Belästigung schuldig macht; der Einsteller den
Reitplatz, die Reithalle, die Stallgasse und die Anbinde Plätze nicht abäppelt und sauber hält; der
Einsteller die Umwelt verunreinigt.
Die außerordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen.
§ 3 Pensionskosten
Die monatlichen Pensionskosten ergeben sich aus den unter §1 gewählten Leistungen.
§3.1 Indexierung
Der vereinbarte Pensionspreis (§ 5) gilt ab Vertragsbeginn für 1 Jahr als Festmiete.
Zum 1.12.2016 und alsdann im jährlichen Rhythmus erhöht oder ermäßigt sich der vereinbarte
Pensionspreis um den Prozentsatz, um den sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland
(Basis 2010 = 100), gegenüber dem Stand zwei Monate vor Vertragsbeginn bzw. bei späteren
Änderungen gegenüber dem Stand im Monat des letzten Pensionspreisänderungstermins,
erhöht oder ermäßigt hat.
§ 3.2 Leerbox / Abwesenheit
Je nach Haltungsoption gibt es bei Abwesenheit des Pferdes von mindestens einer Woche eine
Erstattung.
Hatungsform
Paddockbox
Weidebox
Offenstallplatz
Weideplatz
Erstattung pro volle Woche
35€
35€
0€
0€
Dies gilt nicht bei Tod oder vorzeitigen entfernen des Pferdes im Falle einer Kündigung.
Der Pensionspreis muss im Voraus bis spätestens zum 3. des laufenden Monats auf
das Konto: 363 967 Kreissparkasse Köln BLZ: 370 502 99 eingegangen sein. Vorübergehende
Abwesenheit (z. B. Turnierbesuch, Urlaub usw.) befreit nicht von der Pflicht zur Zahlung des
Pensionspreises.
§ 4 Vertragliches Pfandrecht
Der Einsteller kann gegenüber dem Pensionspreis nur mit einer unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen oder ein Minderungs- oder
Zurückbehaltungsrecht ausüben. Der Vermieter erwirbt wegen fälliger Forderungen gegen den
Einsteller ein Pfandrecht an dem Pferd des Einstellers und ist befugt, sich aus dem verpfändeten
Pferd zu befriedigen. Die Befriedigung erfolgt nach den für das Pfandrecht geltenden
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Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Verkaufsberechtigung tritt zwei Wochen nach
der Verkaufsandrohung ein.
§ 5 Garantiepflicht des Einstellers
Der Einsteller verpflichtet sich, Auskunft hinsichtlich fremder Eigentumsrechte an dem Pferd zu
erteilen. Er garantiert dafür, dass das Pferd nicht von einer ansteckenden Krankheit befallen ist.
Der Vermieter ist berechtigt, hierüber gegebenenfalls einen tierärztlichen Bericht auf Kosten des
Einstellers zu verlangen.
§ 6 Obliegenheiten des Einstellers
Der Einsteller hat Halfter, Anbindestrick, Decken und Fliegenmasken selbst zu stellen.
Der Einsteller hat eine Tierhalterhaftpflicht Versicherung nachzuweisen.
Der Einsteller und seine Erfüllungsgehilfen haben die Reitanlage pfleglich zu behandeln.
Müll muss in die entsprechenden Mülltonnen geworfen werden.
Der Einsteller erkennt ausdrücklich die Stall/Hallenordnung an.
Das Pferd muss über folgende Impfungen verfügen: Tetanus - Wiederholungsimpfung alle 18-24
Monate, Influenza und Herpes (wahlweise als Resequin-Impfung oder mit zwei getrennten
Impfstoffen IE/EHV) - Wiederholungsimpfung alle 6-12 Monate. Vor Einstellung sollte die erste
IE/EHV-Impfung mindestens 10 Tage alt sein.
Wirkstoff:_________________ Letzten Impfung:______________ Nächste Impfung______________
Wirkstoff:_________________ Letzten Impfung:______________ Nächste Impfung______________
§ 7 Notgeschäftsführung
Der Vermieter kann im Notfall (Verletzungen oder z.B. verdacht auf Kolik) im Namen und auf
Rechnung des Einstellers einen Hufschmied oder Tierarzt bestellen.
§ 8 Verbot der Untervermietung
Jede Veränderung hinsichtlich des eingestellten Pferdes ist dem Vermieter unverzüglich
anzuzeigen. Insbesondere ist der Einsteller nicht berechtigt, die Box oder den Stallplatz an Dritte
abzugeben oder ohne Zustimmung des Vermieters bauliche Veränderungen an dem/der
Stall/Weide vorzunehmen.
§ 9 Eigene Trainer / Drittfirmen
Grundsätzlich müssen alle geschäftlichen Aktivitäten, dazu zählen unter anderem Hufschmiede,
Futtermittel-Lieferanten und Reitunterricht / Trainer, beim Stallbetreiber angemeldet und
genehmigt werden.
§ 10 Schadenshaftung des Mieters
Der Einsteller haftet für alle Schäden, die an den Einrichtungen des Stalles oder der Weide durch
ihn oder einen mit dem Reiten oder Betreuung seines Pferdes Beauftragten oder sein Pferd
verursacht werden gesamtschuldnerisch.
§ 11 Tierhalterhaftpflichtversicherung
Für das eingestellte Pferd muss der Einsteller dem Vermieter den Abschluss einer
Reitpferdehaftpflichtversicherung nachweisen.
§12 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Schäden an den eingestellten Pferden und sonstigen Sachen des
Mieters, soweit er nicht gegen diese Schäden versichert ist oder diese Schäden nicht durch
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Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder eines Gehilfen verursacht wurden. Bei
Schäden am Pferd ist die Schadenssumme auf 3.000€ / Tier begrenzt. Der Einsteller erkennt
ausdrücklich an, dass er über den Rahmen der vorliegenden Versicherungen unterrichtet ist.
§ 13 Zusatzvereinbarungen
Zusätzlich vereinbaren die Parteien:
Pkws und Hänger sind ausschließlich auf dem vorgesehenen Parkplatz abzustellen. Wenn dieser
besetzt sein sollte müssen die Stellflächen vor dem Hof verwendet werden.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Einsteller jederzeit vorübergehend oder dauerhaft
eine andere Box in seinen Stallgebäuden zuzuweisen, sofern dies für den Geschäftsbetrieb
erforderlich ist. Ist das eingestellte Pferd für eine absehbare Zeit abwesend, kann der Vermieter
die Box für diese Zeit mit einem anderen Pferd belegen.
Dem Einsteller wird ein Spind zugewiesen, der nach Vertragsende zu räumen ist. Zusätzliche
Spinde oder Schränke dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung aufgestellt werden. Sie sind
nach Vertragsende zu entfernen.
§ 14 Schriftform und salvatorische Klausel
Änderungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
Sollte eine Vereinbarung dieses Vertrages aus irgendeinem Grund nichtig sein, so wird der
Vertrag nicht seinem gesamten Inhalt nach unwirksam.
Tierhalter-Haftpflicht Kopie der letzten Rechnung
Name der Versicherung
_________________________ Nr.: _____________________________
Impfschutz wurde nachgewiesen
[ ]
§15 Besondere Vereinbarungen
Pulheim, den
(Vermieter)
________________
(Einsteller)
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Einzugsermächtigung
Hiermit
ermächtige
ich
die
Gut
Pletschmühle
GmbH
&
Co.
KG
die
Mitgliedsbeiträge/Einstellgebühren von dem nachstehenden Konto (kein Sparkonto)
einzuziehen. Die Einzugsermächtigung ist so lange gültig, bis ich sie dem Vermieter gegenüber
widerrufe oder die Mitgliedschaft bzw. das Vertragsverhältnis beendet ist. Der Widerruf ist
jederzeit möglich.
Mitglied/Einsteller
Bankleitzahl
Kontonummer
Name der Bank
Kontoinhaber (soweit von oben abweichend)
Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
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