Gut Pletschmühle Pferde-Einstellvertrag Gut Pletschmühle An den Laachen 1 50259 Pulheim Tel: 0173 / 76 88 0 88 [email protected] Gut Pletschmühle GmbH & Co. KG Nr. 10134 OS-Butzband zwischen der Gut Pletschmühle GmbH & Co. KG (im Folgenden „Vermieter“ genannt) und _____________________________________________________________________ Pferd: _______________________ (im Folgenden „Einsteller“ genannt). Rommerskirchener Straße 21 50259 Pulheim Amtsgericht Köln HRA 27782 Komplementär: Rittergut Haus Orr GmbH Amtsgericht Köln HRB 40548 Geschäftsführer: Sascha René Müller Geschäftsführender Kommanditist: Wolf-Rüdiger Schmidt-Holzmann § 1 Vertragsgegenstand Für die Einstellung des Pferdes wird in dem Stallbetrieb des Vermieters folgendes vereinbart: Haltungsform und Optionen Kosten pro Monat Paddockbox mit Weidegang oder Sandpaddock 600 € Weidebox (inkl. Weide/Paddock ganztags) 500€ Dritte Fütterung Heu 30 € Offenstallplatz 500 € Weideplatz ohne Anlagennutzung 250 € Weideplatz mit Anlagenutzung 400 € Zusätzliche Spind klein/mittel/maxi 5 € / 10 € / 15€ Stellplatz für Pferdehänger 20 € Führanlagenservice 40 € Aufgrund der stark gestiegenen Heupreise nehmen wir von allen Einstellern einen temporären Heuzuschlag i.H.v. 10€ / Monat. Der Vermieter übernimmt entsprechend der Haltungsform die Haltung und Fütterung des Pferdes. Krankheiten und besondere Vorkommnisse meldet der Vermieter dem Einsteller unverzüglich nach Bekanntwerden. §2 Laufzeit des Vertrages, Kündigung Der Vertrag beginnt am ____________ und läuft auf unbestimmte Zeit. Bei einem Vertrag auf unbestimmte Zeit kann von jedem Vertragspartner mit Frist von 8 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Für die Einhaltung der Frist ist die Ankunft des Kündigungsschreibens maßgebend. Bei Tod oder Entfernung des Pferdes vor Monatsende erfolgt keine Rückzahlung der anteiligen Monatsmiete. Bei Weideplätzen (Rentnerpferd) beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende. Seite 2 von 6 Außerordentliche Kündigung Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Pensionspreis für den laufenden Monat nicht mit Ablauf des Monats bei dem Vermieter oder dessen Konto eingegangen ist; der Einsteller oder eine Person, die er mit dem Reiten, der Pflege oder der Aufsicht seines Pferdes beauftragt, die guten Sitten verletzt oder sich dem Vermieter gegenüber einer erheblichen Belästigung schuldig macht; der Einsteller den Reitplatz, die Reithalle, die Stallgasse und die Anbinde Plätze nicht abäppelt und sauber hält; der Einsteller die Umwelt verunreinigt. Die außerordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen. § 3 Pensionskosten Die monatlichen Pensionskosten ergeben sich aus den unter §1 gewählten Leistungen. §3.1 Indexierung Der vereinbarte Pensionspreis (§ 5) gilt ab Vertragsbeginn für 1 Jahr als Festmiete. Zum 1.12.2016 und alsdann im jährlichen Rhythmus erhöht oder ermäßigt sich der vereinbarte Pensionspreis um den Prozentsatz, um den sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2010 = 100), gegenüber dem Stand zwei Monate vor Vertragsbeginn bzw. bei späteren Änderungen gegenüber dem Stand im Monat des letzten Pensionspreisänderungstermins, erhöht oder ermäßigt hat. § 3.2 Leerbox / Abwesenheit Je nach Haltungsoption gibt es bei Abwesenheit des Pferdes von mindestens einer Woche eine Erstattung. Hatungsform Paddockbox Weidebox Offenstallplatz Weideplatz Erstattung pro volle Woche 35€ 35€ 0€ 0€ Dies gilt nicht bei Tod oder vorzeitigen entfernen des Pferdes im Falle einer Kündigung. Der Pensionspreis muss im Voraus bis spätestens zum 3. des laufenden Monats auf das Konto: 363 967 Kreissparkasse Köln BLZ: 370 502 99 eingegangen sein. Vorübergehende Abwesenheit (z. B. Turnierbesuch, Urlaub usw.) befreit nicht von der Pflicht zur Zahlung des Pensionspreises. § 4 Vertragliches Pfandrecht Der Einsteller kann gegenüber dem Pensionspreis nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht ausüben. Der Vermieter erwirbt wegen fälliger Forderungen gegen den Einsteller ein Pfandrecht an dem Pferd des Einstellers und ist befugt, sich aus dem verpfändeten Pferd zu befriedigen. Die Befriedigung erfolgt nach den für das Pfandrecht geltenden Seite 3 von 6 Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Verkaufsberechtigung tritt zwei Wochen nach der Verkaufsandrohung ein. § 5 Garantiepflicht des Einstellers Der Einsteller verpflichtet sich, Auskunft hinsichtlich fremder Eigentumsrechte an dem Pferd zu erteilen. Er garantiert dafür, dass das Pferd nicht von einer ansteckenden Krankheit befallen ist. Der Vermieter ist berechtigt, hierüber gegebenenfalls einen tierärztlichen Bericht auf Kosten des Einstellers zu verlangen. § 6 Obliegenheiten des Einstellers Der Einsteller hat Halfter, Anbindestrick, Decken und Fliegenmasken selbst zu stellen. Der Einsteller hat eine Tierhalterhaftpflicht Versicherung nachzuweisen. Der Einsteller und seine Erfüllungsgehilfen haben die Reitanlage pfleglich zu behandeln. Müll muss in die entsprechenden Mülltonnen geworfen werden. Der Einsteller erkennt ausdrücklich die Stall/Hallenordnung an. Das Pferd muss über folgende Impfungen verfügen: Tetanus - Wiederholungsimpfung alle 18-24 Monate, Influenza und Herpes (wahlweise als Resequin-Impfung oder mit zwei getrennten Impfstoffen IE/EHV) - Wiederholungsimpfung alle 6-12 Monate. Vor Einstellung sollte die erste IE/EHV-Impfung mindestens 10 Tage alt sein. Wirkstoff:_________________ Letzten Impfung:______________ Nächste Impfung______________ Wirkstoff:_________________ Letzten Impfung:______________ Nächste Impfung______________ § 7 Notgeschäftsführung Der Vermieter kann im Notfall (Verletzungen oder z.B. verdacht auf Kolik) im Namen und auf Rechnung des Einstellers einen Hufschmied oder Tierarzt bestellen. § 8 Verbot der Untervermietung Jede Veränderung hinsichtlich des eingestellten Pferdes ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Insbesondere ist der Einsteller nicht berechtigt, die Box oder den Stallplatz an Dritte abzugeben oder ohne Zustimmung des Vermieters bauliche Veränderungen an dem/der Stall/Weide vorzunehmen. § 9 Eigene Trainer / Drittfirmen Grundsätzlich müssen alle geschäftlichen Aktivitäten, dazu zählen unter anderem Hufschmiede, Futtermittel-Lieferanten und Reitunterricht / Trainer, beim Stallbetreiber angemeldet und genehmigt werden. § 10 Schadenshaftung des Mieters Der Einsteller haftet für alle Schäden, die an den Einrichtungen des Stalles oder der Weide durch ihn oder einen mit dem Reiten oder Betreuung seines Pferdes Beauftragten oder sein Pferd verursacht werden gesamtschuldnerisch. § 11 Tierhalterhaftpflichtversicherung Für das eingestellte Pferd muss der Einsteller dem Vermieter den Abschluss einer Reitpferdehaftpflichtversicherung nachweisen. §12 Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet nicht für Schäden an den eingestellten Pferden und sonstigen Sachen des Mieters, soweit er nicht gegen diese Schäden versichert ist oder diese Schäden nicht durch Seite 4 von 6 Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder eines Gehilfen verursacht wurden. Bei Schäden am Pferd ist die Schadenssumme auf 3.000€ / Tier begrenzt. Der Einsteller erkennt ausdrücklich an, dass er über den Rahmen der vorliegenden Versicherungen unterrichtet ist. § 13 Zusatzvereinbarungen Zusätzlich vereinbaren die Parteien: Pkws und Hänger sind ausschließlich auf dem vorgesehenen Parkplatz abzustellen. Wenn dieser besetzt sein sollte müssen die Stellflächen vor dem Hof verwendet werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Einsteller jederzeit vorübergehend oder dauerhaft eine andere Box in seinen Stallgebäuden zuzuweisen, sofern dies für den Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Ist das eingestellte Pferd für eine absehbare Zeit abwesend, kann der Vermieter die Box für diese Zeit mit einem anderen Pferd belegen. Dem Einsteller wird ein Spind zugewiesen, der nach Vertragsende zu räumen ist. Zusätzliche Spinde oder Schränke dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung aufgestellt werden. Sie sind nach Vertragsende zu entfernen. § 14 Schriftform und salvatorische Klausel Änderungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sollte eine Vereinbarung dieses Vertrages aus irgendeinem Grund nichtig sein, so wird der Vertrag nicht seinem gesamten Inhalt nach unwirksam. Tierhalter-Haftpflicht Kopie der letzten Rechnung Name der Versicherung _________________________ Nr.: _____________________________ Impfschutz wurde nachgewiesen [ ] §15 Besondere Vereinbarungen Pulheim, den (Vermieter) ________________ (Einsteller) Seite 5 von 6 Einzugsermächtigung Hiermit ermächtige ich die Gut Pletschmühle GmbH & Co. KG die Mitgliedsbeiträge/Einstellgebühren von dem nachstehenden Konto (kein Sparkonto) einzuziehen. Die Einzugsermächtigung ist so lange gültig, bis ich sie dem Vermieter gegenüber widerrufe oder die Mitgliedschaft bzw. das Vertragsverhältnis beendet ist. Der Widerruf ist jederzeit möglich. Mitglied/Einsteller Bankleitzahl Kontonummer Name der Bank Kontoinhaber (soweit von oben abweichend) Datum Unterschrift des Kontoinhabers Seite 6 von 6
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